Abschlussbedingungen der ISS. Einführung in die Abschlussbedingungen der ISS



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Transkript:

Einführung in die

1. Welche Abschlüsse sind möglich? 2. Ende 9. Klasse: Berufsbildungsreife (BBR) 3. Ende 10. Klasse: Berufsbildungsreife (BBR) 4. Ende 10. Klasse: Erweiterte Berufsbildungsreife (ebbr) 5. Ende 10 Klasse: Mittlerer Schulabschluss (MSA) 6. Ende 10. Klasse: Mittlerer Schulabschluss (MSA OG) 2

Abschlüsse Berufsbildungsreife (BBR) am Ende von Jahrgangsstufe 9 Ende 9. Klasse Ziel: BBR Vergleichende Arbeiten in Deutsch und Mathematik mindestens Note 4 ; eine 5 kann durch eine 3 oder besser in dem anderen Fach ausgeglichen werden Vergleichende Arbeiten bestanden Prüfungsteil 3

Zu erfüllende Bedingungen bezüglich der Jahrgangsnoten E-Niveau in den LDU-Fächern nicht erforderlich Umrechnung der erreichten Punkte im LDU in Noten des G-Niveaus Jahresnoten Besondere Anforderungen in D, M, 1.FS oder D, M, WAT: in mind. zwei der drei Fächer mindestens die Note 4. 1 x o.b. bleibt unberücksichtigt; Jedes weitere o.b. zählt als Note 5 in allen Fächern / Lernbereichen ein Notendurchschnitt von mind. 4,0 Zum Erreichen der Jahrgangsleistungen für BBR ist eine Nachprüfung in einem Fach / Lernbereich möglich (außer Sport) BBR (Berufsbildungsreife) Alle oben genannten Bedingungen müssen erfüllt sein. 4

Einführung in die

1. Welche Abschlüsse sind möglich? 2. Ende 9. Klasse: Berufsbildungsreife (BBR) 3. Ende 10. Klasse: Berufsbildungsreife (BBR) 4. Ende 10. Klasse: Erweiterte Berufsbildungsreife (ebbr) 5. Ende 10 Klasse: Mittlerer Schulabschluss (MSA) 6. Ende 10. Klasse: Mittlerer Schulabschluss (MSA OG) 6

Prüfungen zur Erweiterten Berufsbildungsreife (ebbr) und zum Mittleren Schulabschluss (MSA) Zur Teilnahme verpflichtet: - Alle Schülerinnen und Schüler, die Ende Jahrgang 9 die Bedingungen für die Berufsbildungsreife (BBR) erfüllt haben. Freiwillig teilnehmen dürfen (auf Antrag und nach Beratung der Schule) - Alle Schülerinnen und Schüler die Ende Jahrgang 9 nicht den BBR erreicht haben und nicht mehr als 4 Leistungsausfälle auf dem Zeugnis des 1. Halbjahres 10 haben. 7

Übersicht 8

Abschlussbedingungen in der Mittelstufe der Integrierten Sekundarschule (ISS) Diese Grafik ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich sind allein das Schulgesetz von Berlin und die Sek I-VO in der jeweils gültigen Fassung. Verfasser: Balzer / Pielke / Vers. 28 9

10

Prüfungsteil 11

Mittlerer Schulabschluss und erweiterte Berufsbildungsreife Zum Erreichen des MSA bzw. ebbr müssen der Prüfungsteil und die Bedingungen der Jahrgangsnoten erfüllt werden Ende der 10. Jahrgangsstufe Prüfungsteil Gemeinsame Prüfung auf MSA / ebbr Niveau - Prüfungsteile: D, M, 1.FS.(mit Überprüfung der Sprechfertigkeit in der 1.FS), Präsentationsprüfung in einem weiteren Fach (außer Sport) Anforderungen: mind. ausreichende Leistungen in allen vier Prüfungsteilen. Ausgleichsmöglichkeiten: 1-mal Note 5 durch 1-mal Note 3 oder besser in einem anderen Prüfungsteil. Eine zusätzliche mündliche Prüfung (nicht in der Präsentation) auf MSA-Niveau war möglich. Prüfung auf MSA-Niveau bestanden 12

Prüfunq in besonderer Form = Präsentationsprüfunq Die Schüler/innen wählen nach vorheriger Beratung durch den/die Fachlehrer/in eine Thematik (möglichst mit Bezug zum 10. Jahrgang) aus den Fächern Biologie, Physik, Chemie, Gesellschaftswissenschaften, WAT, Musik, Kunst, Ethik und allen Wahlpflichtfächern. Ausgenommen sind die WPU - Fächer, in denen eine schriftliche Prüfung erfolgt (Deutsch, 1. Fremdsprache, Mathematik und Sport). Die Zustimmung der Eltern ist erforderlich. Die Anmeldungen zur Prüfung und die Anträge auf Genehmigung der Themen zur Präsentation müssen bis zum 06. Dezember 2013 der Schule vorliegen. Die Abgabe erfolgt bei den Kerngruppenleitern. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und über die Genehmigung des Präsentationsthemas. Die Mitteilung für Eltern und der Aushang der genehmigten Themen erfolgt zum 31.01.2014 (Tag der Zeugnisausgabe, Halbjahr) 13

Nach der Bekanntgabe der Themen haben die Schüler/innen ca. 7 Wochen Zeit die Präsentation vorzubereiten. Die Präsentationsprüfungen sind am 09.04. und am 10.04.2014. Drei bis vier Wochen nach Beginn der Arbeit legen die Schüler/innen einen schriftlichen Zwischenbericht vor. Nur so kann eine intensive, zielgerichtete Beratung durch die Prüfer gewährleistet werden. (Termin: 10. 14.3.2014) Vortrag mit Thesenpapier Vortrag mit OH - Folie Experiment Wandzeitung Powerpoint Tonbildschau Diareihe Entwicklung eines Kartenspiels (Ratespiel) Herstellung eines Werkstücks Entwicklung eines Spiels (Länderrätsel Würfel) Tonband / CD: Text / Dialog zu einer Thematik Plakat 14

Die Präsentationsprüfung besteht aus a) einer Präsentation b) einem auf der Präsentation aufbauendem Prüfungsgespräch 60 % Bewertungsanteile 40 % Bewertungsanteile Die Prüfung in besonderer Form findet als Partner- oder Gruppenprüfung statt. Auf Antrag können bei besonderen Gründen Einzelprüfungen genehmigt werden. Die Prüfungsdauer beträgt bei Partner- und Gruppenprüfung 10 15 Minuten pro Prüfling, als Einzelprüfung 20 -- 30 Minuten. 15

16

17

BBR 10. Jahrgang 18

Unterricht und Bewertung auf dem Anforderungsniveau der Jahrgangsstufe 10 Abschlussbestimmung für Schülerinnen und Schüler, die Ende der 9. Klasse die Berufsbildungsreife nicht erworben haben und auf dem Anforderungsniveau der Jahrgangsstufe 10 unterrichtet und bewertet wurden. Ergänzung: Diese Schülerinnen und Schüler nehmen nicht an den MSA/eBBR Prüfungen teil, bzw. sie haben den Prüfungsteil jeweils nicht bestanden. Ende 10. Klasse Ziel: BBR Vergleichende Arbeiten in Deutsch und Mathematik mindestens Note 4 ; eine 5 kann durch eine 3 oder besser in dem anderen Fach ausgeglichen werden 19

Vergleichende Arbeiten bestanden Zu erfüllende Bedingungen bezüglich der Jahrgangsnoten E-Niveau in den LDU-Fächern nicht erforderlich Umrechnung der erreichten Punkte im LDU in Noten des G-Niveaus auf dem Anforderungsniveau der Jg.-stufe 10 Besondere Anforderungen in D, M : in mind. einem der zwei Fächer mindestens die Note 4, keine Note 6 1 x o.b. bleibt unberücksichtigt; Jedes weitere o.b. zählt als Note 5 in allen Fächern / Lernbereichen ein Notendurchschnitt von mind. 4,2 Zum Erreichen der Jahrgangsleistungen für BBR ist eine Nachprüfung in einem Fach / Lernbereich möglich (außer Sport) BBR (Berufsbildungsreife) Alle oben genannten Bedingungen müssen erfüllt sein. 20

Vergleichende Arbeiten bestanden Jgs-noten auf dem Anforderungsniveau der Jahrgangsstufe 9 LDU-Punkte auf Noten des G-Niveaus umrechnen In D, M, 1.FS oder D, M, WAT in mindestens zwei der drei Fächer mindestens die Note 4 1 x o.b. möglich, jedes weitere o.b. zählt als Note 5 Notendurchschnitt in allen zu wertenden Fächern / Lernbereichen: mindestens 4,0 Abschluss Vergleichende Arbeiten bestanden Jgs-noten auf dem Anforderungsniveau der Jahrgangsstufe 10 LDU-Punkte auf Noten des G-Niveaus umrechnen In D, M in mindestens einem der zwei Fächer mindestens die Note 4, keine Note 6 1 x o.b. möglich, jedes weitere o.b. zählt als Note 5 Notendurchschnitt in allen zu wertenden Fächern / Lernbereichen: mindestens 4,2 BBR 21

ebbr 22

Erweiterte Berufsbildungsreife am Ende der Jahrgangsstufe 10 Ende Jahrgangsstufe 10 Ziel: ebbr Gemeinsame Prüfung auf MSA / ebbr Niveau - Prüfungsteile: D, M, 1.FS.(mit Überprüfung der Sprechfertigkeit in der 1.FS), Präsentationsprüfung in einem weiteren Fach (außer Sport) Anforderungen: mind. ausreichende Leistungen in allen vier Prüfungsteilen. Ausgleichsmöglichkeiten: 1-mal Note 5 durch 1-mal Note 3 oder besser in einem anderen Prüfungsteil. Präsentationsprüfung wird nach Benotung auf MSA-Niveau für ebbr- Niveau um eine Note verbessert. Eine zusätzliche mündliche Prüfung (nicht in der Präsentation) auf MSA- bzw. ebbr-niveau war möglich. z. B.: Präsentation Ge/Note 3 BBR Niveau Note 2 Prüfung auf ebbr-niveau (oder auch MSA-Niveau) bestanden 23

Zu erfüllende Bedingungen bezüglich der Niveauzugehörigkeit und der Jahrgangsnoten für den Abschluss ebbr E-Niveau in den LDU-Fächern nicht erforderlich LDU-Punkte auf Noten des G-Niveaus umrechnen 1. Beispiel: Note 6 in Chemie kann durch Note 2 in Kunst und Note 2 in Sport ausgeglichen werden. In den Jahrgangsnoten nicht 2-mal 5 oder 1-mal 6 in D, M, 1.FS und nicht mehr als 2-mal o.b. und kein o.b. in D, M, 1.FS, da kein Ausgleich möglich. In allen Fächern / Lernbereichen höchstens 1-mal 5, sonst mind. 4 Ausgleichsmöglichkeiten bei Jahrgangsnoten 1-mal Note 6 durch 2-mal Note 2, ( ausgleichende Fächer / Lb 1 beliebig ) 2-mal Note 5 durch 2-mal Note 3 ( ausgleichende Fächer / Lb 1 beliebig ) [wenn dabei 1-mal 5 aus D, M, 1.FS, dann muss sie durch 1-mal 3 aus D, M, 1.FS ausgeglichen werden.] 1 Lb: Lernbereiche kein bestimmter Notendurchschnitt erforderlich Zum Erreichen der Jahrgangsleistungen für ebbr ist eine Nachprüfung in einem Fach / Lernbereich möglich (außer Sport) ebbr (erweiterte Berufsbildungsreife) 2. Beispiel: Note 5 in Biologie und Note 5 in WAT kann durch Note 3 in Ethik und Note 2 in GW ausgeglichen werden. 3. Beispiel: Note 5 in Deutsch kann nur durch Note 3 (oder besser) in 1. FS oder Mathe ausgeglichen werden. 24

Jahrgangsnoten: (LDU-Punkte auf Noten des G- Niveaus umgerechnet) 1-mal Note 6, (nicht in D, M, 1.FS) 1-mal Note 6 in D,M, 1.FS Mehr als 1-mal Note 6 2-mal Note 5 (nicht in D, M, 1.FS) Bedingungen für die anderen Fächer Mind. 2-mal 2 oder besser Nur 1-mal 2 oder besser Keine 2 oder besser Mind. 2-mal 3 oder besser Nur 1-mal 3 oder besser Keine 3 oder besser Ausgleich / Nachprüfung Ausgleich ist gegeben Ausgleich durch eine Nachprüfung in einem Fach / Lernbereich (außer Sport) mit der Note 3 Kein Ausgleich möglich Keine Nachprüfung möglich Kein Ausgleich möglich Keine Nachprüfung möglich Kein Ausgleich möglich Keine Nachprüfung möglich Ausgleich ist gegeben Ausgleich durch eine Nachprüfung in einem Fach / Lernbereich (außer Sport) mit der Note 4 Kein Ausgleich möglich Keine Nachprüfung möglich 25

2-mal Note 5 und dabei 1-mal 5 in D, M, 1.FS 2-mal Note 5 in D, M, 1.FS 3-mal Note 5 (keine in D, M, 1.FS) Mehr als 3-mal 5 Mind. 1-mal 3 oder besser in D, M, 1.FS und eine weitere 3 oder besser in einem anderen Fach / Lernbereich Keine 3 oder besser in D, M, 1.FS (aber 2-mal 4 ) und eine weitere 3 oder besser in einem anderen Fach / Lernbereich Mind. 2-mal 3 oder besser Ausgleich ist gegeben Ausgleich durch eine Nachprüfung in einem Fach / Lernbereich aus D, M, 1.FS mit der Note 4 Kein Ausgleich möglich Keine Nachprüfung möglich Ausgleich einer 5 durch 2-mal 3 und Ausgleich einer weiteren 5 durch eine Nachprüfung in einem Fach / Lernbereich (außer Sport) mit der Note 5 Kein Ausgleich möglich Keine Nachprüfung möglich 26

MSA 27

Mittlerer Schulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 10 Ende der Jahrgangsstufe 10 Ziel: MSA Prüfung auf MSA Niveau muss bestanden werden. Gemeinsame Prüfung auf MSA / ebbr Niveau - Prüfungsteile: D, M, 1.FS.(mit Überprüfung der Sprechfertigkeit in der 1.FS), Präsentationsprüfung in einem weiteren Fach (außer Sport) Anforderungen: mind. ausreichende Leistungen in allen vier Prüfungsteilen. Ausgleichsmöglichkeiten: 1-mal Note 5 durch 1-mal Note 3 oder besser in einem anderen Prüfungsteil. Eine zusätzliche mündliche Prüfung (nicht in der Präsentation) auf MSA-Niveau war möglich. Prüfung auf MSA-Niveau bestanden 28

Zu erfüllende Bedingungen bezüglich der Niveauzugehörigkeit und der Jahrgangsnoten für den MSA Mind. 2-mal E-Niveau in den LDU-Fächern (D,M,1.FS,Ph,Ch,Bio) Höhere Anforderung! LDU-Punkte auf Noten des E-Niveaus umrechnen Höhere Anforderung! In den Jahrgangsnoten nicht 2-mal 5 oder 1-mal 6 in D, M, 1.FS und nicht mehr als 2-mal o.b. und kein o.b. in D, M, 1.FS, da kein Ausgleich möglich. In allen Fächern / Lernbereichen höchstens 1-mal 5, sonst mind. 4 Ausgleichsmöglichkeiten bei Jahrgangsnoten 1-mal Note 6 durch 2-mal Note 2, ( ausgleichende Fächer / Lb 1 beliebig ) 2-mal Note 5 durch 2-mal Note 3 ( ausgleichende Fächer / Lb 1 beliebig ) [wenn dabei 1-mal 5 aus D, M, 1.FS, dann muss sie durch 1-mal 3 aus D, M, 1.FS ausgeglichen werden.] 1 Lb: Lernbereiche Gleiche Bedingungen wie beim ebbr: kein bestimmter Notendurchschnitt erforderlich Zum Erreichen der Jahrgangsleistungen für den MSA ist eine Nachprüfung in einem Fach / Lernbereich möglich (außer Sport) MSA (Mittlerer Schulabschluss) 29

Wird die Bedingung: höchstens 1-mal Note 5, sonst mindestens Note 4 nicht erfüllt, ist zu prüfen, ob die oben angegebenen Ausgleichsmöglichkeiten dazu führen, dass diese Bedingung erfüllt ist Wenn ja, ist der Mittlere Schulabschluss erreicht. Wenn nicht, ist zu prüfen, ob durch eine Nachprüfung die Bedingungen für den Abschluss Mittlerer Schulabschluss erfüllt werden können. Jahrgangsnoten: (LDU-Punkte auf Noten des E- Niveaus umgerechnet) 1-mal Note 6, (nicht in D, M, 1.FS) 1-mal Note 6 in D,M, 1.FS Mehr als 1-mal Note 6 Bedingungen für die anderen Fächer Mind. 2-mal 2 oder besser Nur 1-mal 2 oder besser Keine 2 oder besser Ausgleich / Nachprüfung Ausgleich ist gegeben Ausgleich durch eine Nachprüfung in einem Fach / Lernbereich (außer Sport) mit der Note 3 Kein Ausgleich möglich Keine Nachprüfung möglich Kein Ausgleich möglich Keine Nachprüfung möglich Kein Ausgleich möglich Keine Nachprüfung möglich 30

2-mal Note 5 (nicht in D, M, 1.FS) Mind. 2-mal 3 oder besser Nur 1-mal 3 oder besser Ausgleich ist gegeben Ausgleich durch eine Nachprüfung in einem Fach / Lernbereich (außer Sport) mit der Note 4 2-mal Note 5 und dabei 1-mal 5 in D, M, 1.FS 2-mal Note 5 in D, M, 1.FS 3-mal Note 5 (keine Note 5 in D, M, 1.FS) Mehr als 3-mal Note 5 Keine 3 oder besser Mind. 1-mal 3 oder besser in D, M, 1.FS und eine weitere 3 oder besser in einem anderen Fach / Lernbereich Keine 3 oder besser in D, M, 1.F, (aber 2-mal 4 ) und eine weitere 3 oder besser in einem anderen Fach / Lernbereich Mind. 2-mal 3 oder besser Kein Ausgleich möglich Keine Nachprüfung möglich Ausgleich ist gegeben Ausgleich durch eine Nachprüfung in einem Fach / Lernbereich aus D, M, 1.FS mit der Note 4 Kein Ausgleich möglich Keine Nachprüfung möglich Ausgleich einer 5 durch 2-mal 3 und Ausgleich einer weiteren 5 durch eine Nachprüfung in einem Fach / Lernbereich (außer Sport)mit der Note 5 Kein Ausgleich möglich Keine Nachprüfung möglich 31

MSA - OG 32

Mittlerer Schulabschluss mit Übergang in die gymnasiale Oberstufe am Ende der Jahrgangsstufe 10 Ende der 10. Jahrgangsstufe Ziel: MSA (GO) Gemeinsame Prüfung auf MSA / ebbr Niveau - Prüfungsteile: D, M, 1.FS.(mit Überprüfung der Sprechfertigkeit in der 1.FS), Präsentationsprüfung in einem weiteren Fach (außer Sport) Anforderungen: mind. ausreichende Leistungen in allen vier Prüfungsteilen. Ausgleichsmöglichkeiten: 1-mal Note 5 durch 1-mal Note 3 oder besser in einem anderen Prüfungsteil. Eine zusätzliche mündliche Prüfung (nicht in der Präsentation) auf MSA-Niveau war möglich. Prüfung auf MSA-Niveau bestanden 33

Zu erfüllende Bedingungen bezüglich der Niveauzugehörigkeit und der Jahrgangsnoten für den Abschluss MSA (GO) Mind. 3-mal E-Niveau in den LDU-Fächern, darunter mind. 2-mal E-Niveau in D, M, 1.FS. LDU-Punkte auf Noten des E-Niveaus umrechnen mind. 3-mal in LDU-Fächern die Note 3 oder besser, darunter mind. 2-mal aus D, M, 1.FS; höchstens 2-mal o.b., aber kein o.b. in D, M, 1.FS; in allen Fächern / Lernbereichen höchstens 1-mal die Note 5 und keine Note 6 ; in allen Fächern / Lernbereichen ein Notendurchschnitt von mind. 3,0 Zum Erreichen der Jahrgangsleistungen für MSA (GO) ist eine Nachprüfung in einem Fach / Lernbereich möglich (außer Sport) MSA (GO) (Mittlerer Schulabschluss mit Übergang in die gymnasiale Oberstufe) 34

Jahrgangsnoten: (LDU-Punkte auf Noten des E-Niveaus umgerechnet) Mind. 3-mal in den LDU-Fächern die Note 3 oder besser, aber nur 1-mal aus D, M, 1.FS Mind. 3-mal in den LDU-Fächern die Note 3 oder besser, aber kein Fach aus D, M, 1.FS In zwei Fächern eine 5, aber keine 6 In einem Fach eine 5 u. in einem weiteren Fach eine 6 In einem Fach eine 6 und keine 5 in einem weiteren Fach Bedingungen für die anderen Fächer in einem der anderen Fächer aus D, M, 1.FS eine 4. In allen anderen Fächern höchstens 1-mal die Note 5 und keine Note 6 Mind. 3-mal in den LDU- Fächern die Note 3 oder besser, darunter mind. 2-mal aus D, M, 1.FS Mind. 3-mal in den LDU- Fächern die Note 3 oder besser, darunter mind. 2-mal aus D, M, 1.FS Nachprüfung, wenn Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erfüllt ist oder damit erfüllt werden kann Ausgleich durch eine Nachprüfung in einem der beiden anderen Fächer mit der Note 4 aus D, M, 1.FS Keine Nachprüfung möglich Ausgleich durch eine Nachprüfung in einem der Fächer / Lernbereiche mit der Note 5 Nicht in Sport! Keine Nachprüfung möglich Ausgleich durch eine Nachprüfung in dem Fach / Lernbereich mit der Note 6 Nicht in Sport! 35