Betriebliche Integrationsbegleitung: Verstärkung der Nachbetreuung in Beschäftigung (Startcoaching) in den regionalen Integrationsprojekten zur Erhöhung der Nachhaltigkeit 1
Problemaufriss Bundesagentur für Arbeit: Die Nachhaltigkeit von beruflichen Eingliederungsmaßnahmen ist verbesserungsbedürftig: nur 40% der Maßnahmen münden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der BA, auf der ESF-Jahreskonferenz in Erfurt am 05.07.2012). Problematisch dürfte vor allem das erste Halbjahr nach Beschäftigungsaufnahme sein es gilt die Probezeit zu überstehen. Zur Dauerhaftigkeit der Beschäftigung von vermittelten LAP-A Teilnehmer liegen allerdings noch keine Daten vor. 2
Landesarbeitsmarktprogramm Durchschnittlich 10,6% der Teilnehmer in den regionalen Integrationsprojekten des LAP-A wurden nach Beschäftigungsaufnahme bereits weiter betreut 3
Betriebliche Integrationsbegleitung heißt: Vorbereitend: Ansprache von Unternehmen, Vermittlung von Praktika, Arbeitsplatzerprobungen, ggfs. Hinweise für Lohnkostenförderung, Unterstützung bei der teilnehmergerechten Arbeitsplatzbeschreibung Unterstützung beim Einstieg ins System Unternehmen und seine sozialen Strukturen Hilfen bei der fachlichen Einarbeitung, ggfs. durch Vermittlung einer arbeitsplatzorientierten, berufsbegleitenden Qualifizierung Mediation bei Konflikten 4
Job-Coaching Betriebliche Integrationsbegleitung Interventionsebene Arbeitslose Motivierungsarbeit Fähigkeitsdiagnostik Krisenintervention Interventionsebenen Eingliederung ins Soziale System Unternehmen in- und außerhalb der Arbeit Gestaltung von Anforderungen als Prozess ohne Über- bzw. Unterforderung Lerngestaltung und beratung, Schaffung von Lernstrukturen, Ermöglichung von Mitbestimmung im Lernprozess, Übertragung von Verantwortung Konfliktmanagement, Mediation Interventionsebene Unternehmen Sensibilisierung der Kollegen Beschaffung und Vermittlung arbeitsplatzrelevanter Informationen Anforderungsanalyse (hinsichtlich der Arbeitsabläufe, der Qualifikationsanforderungen und des Stellenprofils) Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung / Job- Carving 5
Betriebliche Integrationsbegleitung als Nachbetreuung in (mehreren) Unternehmen Nach Möglichkeit personelle Kontinuität sicherstellen Hierzu: Personelle Verstärkung durch Erhöhung der Begleiter-Teilnehmer-Relation von 1:40 auf 1:30 unter Beibehaltung der Teilnehmerzahl D.h.: (mindestens) eine zusätzliche Personalstelle pro Integrationsprojekt Zusätzliche Mittel für integrationsfördernde Maßnahmen (Sachausgaben) Dauer nach Bedarf, in der Regel bis zu sieben Monate 6
Betriebliche Einzelbetreuung im Unternehmen Einzelbetriebliche Nachbetreuung erhalten Unternehmen, die fünf oder mehr Langzeitarbeitslose einstellen. Ist aus der (verstärkten) Personaldecke der Integrationsprojekte heraus zu leisten Dauer mit Betrieb und Beschäftigten abzustimmen, in der Regel bis zu sieben Monate Bei Reduzierung der Anzahl der Vermittelten reduziert sich im gleichen Verhältnis der betriebliche Einsatz des Startcoachs, er steht damit wieder mehr für die Integrationsbegleitung im Projekt zur Verfügung. 7
Alternativ: Integrationsbegleitung als Nachbetreuung während Ausbildung und Schule Für eine Nachbetreuung nach erfolgreicher Vermittlung in Ausbildung oder Schule (insbesondere U25) können die gleichen Konditionen berücksichtigt werden, wie in der betrieblichen Integrationsbegleitung 8
Nächste Schritte Änderung des Schlüssels in der Förderbroschüre Informationsveranstaltung für die Integrationsprojekte am 14.05.2013 im TMWAT Änderung der Konzepte und Stellung von Änderungsanträgen durch die Träger bis 15.06.2013, Bestätigungsschreiben durch die GFAW, zeitgleich Stellenausschreibung der Träger (Arbeitsbeginn der neuen Mitarbeiter: 01.07.2013 angestrebt); Änderungsbescheide 9
Zeit für Fragen Hinweise Anregung Diskussion 10