UNIVERSITAS Online, August 2002. Gute sozialethische Praxis 1



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Transkript:

UNIVERSITAS Online, August 2002 UNIVERSITAS Gute sozialethische Praxis 1 Warum die Art und Weise, wie es zur Entscheidung über den Import embryonaler Stammzellen gekommen ist, Deutschland insgesamt gut zu Gesicht steht. Oliver Rauprich Der Bundestag hat die Weichen für die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen in Deutschland gestellt und zugleich Schranken gesetzt. Die Tötung von Embryonen für die Gewinnung von Stammzellen soll weiterhin untersagt bleiben, und es soll zukünftig auch gesetzlich unterbunden werden, dass sich Forscher in Deutschland indirekt an solchen Tötungen beteiligen, indem sie Stammzellen, die im Ausland auf diese Art gewonnen wurden, importieren. Allerdings soll der Import von bereits bestehenden Zelllinien, bei denen der geschehene Verbrauch von Embryonen nicht mehr zu ändern ist, im Rahmen einer Stichtagsregelung zugelassen werden, sofern es sich um Embryonen gehandelt hat, die nicht eigens für die Forschung hergestellt wurden, sondern im Rahmen reproduktionsmedizinischer Behandlungen übrig geblieben und von den Eltern freiwillig und unentgeltlich freigegeben worden sind. So richtungsweisend das Votum des Bundestages in politischer Hinsicht ist, in ethischer Hinsicht stellt es keine endgültige oder auch nur vorläufige Entscheidung dar. Denn das Parlament spricht zwar das geltende Recht, aber nicht unbedingt die gültige Moral aus. Die Frage, ob und unter welchen Umständen es legitim erscheint, entwicklungsfähige menschliche Embryonen für die Gewinnung von Stammzellen zu töten, oder Stammzellen, die auf diese Art gewonnen wurden, zu importieren, ist nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Dennoch kann man aus ethischer Sicht 1 Eine kürzere Version dieses Artikels ist unter dem Titel Bioethische Zumutungen in den Blättern für deutsche und internationale Politik, 6/2002, S. 666-669 erschienen. Ich danke Nicole Grabic, Marga Lang-Welzenbach und Jochen Vollmann für die kritische Durchsicht des Manuskripts.

insofern mit der Entscheidung des Parlaments zufrieden sein, als sie auf eine dem Konflikt angemessene Weise zustande gekommen ist. Für und Wider Die Gegner der Stammzellforschung argumentieren, dass jedes humane Leben von Anfang an im vollem Umfang zu schützen sei. Genau so, wie jedem geborenem Menschen ein unbedingtes Lebensrecht zukommt, egal ob jung oder alt, gesund oder krank, gemeinnützig oder gemeingefährlich, muss ihres Erachtens auch jedem ungeborenen Menschen bis hin zum frühen Embryo der volle Schutz zugestanden werden. Diese Argumentation appelliert an die Idee einer grundlegenden und gleichen Daseinsberechtigung aller Menschen, die eine lange geistesgeschichtliche Tradition hat. Sie kommt z.b. im Kontext jüdisch-christlicher Anschauungen in dem Gedanken von der Gottesebenbildlichkeit des Menschen zum Ausdruck, die eine Heiligkeit und Unverfügbarkeit seines Lebens begründet. In säkularen Kontexten findet man sie beispielsweise in der Ansicht vom Selbstzweckcharakter eines jeden Menschen, der eine Instrumentalisierung ihres Daseins für die Zwecke anderer ausschließt. Und auch im Grundgesetz hat mit dem Postulat von der Unantastbarkeit der menschlichen Würde und dem generellen Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit diese Tradition ihren Niederschlag gefunden. Dem kann jedoch entgegen gehalten werden, dass sich die traditionellen Ansichten ausschließlich auf geborene Menschen beziehen, weil sich traditionell die Probleme des Umgangs mit vorgeburtlichem Leben gar nicht stellen. Die Tatsache, dass humane Embryonen ebenfalls menschliche Wesen sind, bedeutet nicht, dass die traditionellen Ansichten nun automatisch auf sie übertragen werden müssen. Es kann und muss hinterfragt werden, ob ihnen die gleiche Würde, Selbstzwecklichkeit und Gottesebenbildlichkeit und von daher das gleiche Lebensrecht zukommt, das nach traditioneller Ansicht geborene Menschen besitzen. Die Befürworter der Stammzellforschung gestehen zu, dass auch frühe menschliche Embryonen grundsätzlich schutzwürdig sind und nicht für beliebige Zwecke verwendet werden dürfen. Sie argumentieren jedoch, dass es legitim sein kann, deren Leben anderen, höherrangigen Gütern unterzuordnen. Der vorgeburtlichen Existenz kommt ihres Erachtens lediglich ein bedingter und abwägbarer Schutzanspruch zu, der mit zunehmender Entwicklung steigt und erst mit der Geburt unbedingt wird. Sie verweisen darauf, dass es in einigen Fällen bereits heute gängige und allgemein akzeptierte Praxis ist, die Tötung ungeborenen menschlichen Lebens billigend in Kauf zu nehmen, insbesondere bei der Anwendung von Nidationshemmern und bei 2

Schwangerschaftsabbrüchen. Warum, so fragen sie, sollte dies dann nicht auch im Kontext der medizinischen Forschung statthaft sein? Die Stammzellforschung hofft, Therapien für bestimmte Nervenerkrankungen, Diabetes, Herzbeschwerden, Leukämien und andere Leiden zu entwickeln. Auch wenn derzeit noch keine seriöse Angabe darüber gemacht werden kann, ob dieses Ziel tatsächlich realisierbar ist und wie lange dies noch dauern würde, erscheint es den Befürwortern jedenfalls als hochrangig genug, um den Verbrauch von humanen Embryonen für derartige Forschungen rechtfertigen zu können. Die Hochrangigkeit des verfolgten therapeutischen Ziels kann nicht bestritten werden. Aber sie erklärt nicht, warum humanen Embryonen eine gegenüber erwachsenen Menschen verminderte Schutzwürdigkeit zukommt. Es stellt sich die Frage, ob die Konzeption der Befürworter nicht inkonsequent ist und mit doppelten Standards arbeitet. Denn wenn vor der Geburt die Schutzwürdigkeit menschlicher Individuen an den Grad ihrer Entwicklung gekoppelt ist, warum dann nicht auch nach ihrer Geburt, wenn weitere körperliche und geistige Entwicklungen stattfinden? Warum ist die Geburt, die ja im Grunde nur einen Ortswechsel von drinnen nach draußen darstellt, überhaupt ein entscheidendes Kriterium für die Schutzwürdigkeit? Manche Kritiker können sich nicht des Eindrucks erwehren, dass sich die Befürworter bewusst oder unbewusst eine Argumentation zurechtgelegt haben, die einerseits nicht zu sehr erschrecken soll, indem sie abgestufte und nach der Geburt auch volle Schutzansprüche gelten lässt, die andererseits jedoch eine Embryonen verbrauchende Forschung als ethisch zulässig erscheinen lassen soll. Sie geben zu bedenken, dass eine solche Argumentation aus ihrer Sicht nicht nur wenig tragfähig, sondern auch gefährlich erscheint, weil die Legitimierung einer Bemächtigung vorgeburtlichen menschlichen Lebens womöglich die Tradition grundlegender Menschenrechte insgesamt untergräbt. Um der Gefahr eines solchen Dammbruchs vorzubeugen, sprechen sich auch viele Befürworter für eine klare Begrenzung der Stammzellforschung aus. Vielfach wird die Ansicht vertreten, man solle nur solche menschlichen Embryonen zum Verbrauch freigeben, die in der Reproduktionsmedizin bei künstlichen Befruchtungen übrig geblieben sind und ohnehin entsorgt werden müssen. In Deutschland dürfen nach dem geltenden Embryonenschutzgesetz im Regelfall keine Embryonen übrig bleiben, und wenn es aufgrund unvorhersehbarer Zwischenfälle doch einmal dazu kommt, so dürften auch sie nicht für fremdnützige Forschungen verwendet werden, weil grundsätzlich nichts unternommen werden darf, was nicht ihrer Erhaltung dient. In anderen Ländern, in denen die Regelungen liberaler sind, lagern hingegen zahlreiche überzählige Embryonen, und man hat auch schon einige von ihnen für die Gewinnung 3

von embryonalen Stammzelllinien verwendet. Die öffentliche und parlamentarische Debatte kreiste vor allem um die Frage, ob solche Zellen nach Deutschland importiert werden dürfen. Rechtlich ist dies bislang erlaubt, weil embryonalen Stammzellen keine Embryonen im Sinne des Embryonenschutzgesetzes sind und von daher auch nicht unter dessen Schutz fallen. Aus ethischer Sicht ist die Situation weniger klar. Wenn man die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen ablehnt, dann wird man ihre Einführung und Nutzung nicht so einfach gutheißen können. Der Bundestag hat prinzipiell in diesem Sinne entschieden, wenn auch mit der Einschränkung eines Stichtages. Wer so argumentiert, wird sich allerdings die Frage stellen müssen, ob man denn auch einen Einsatz solcher Zellen für die Behandlung schwerer Krankheiten ablehnen soll, falls dies in Zukunft einmal möglich sein sollte. Wenn man auf der anderen Seite die Einführung und die Nutzung solcher Zellen in der medizinischen Forschung für ethisch vertretbar hält, dann wird man letztlich wohl auch einer Gewinnung solcher Zellen im eigenen Land zustimmen müssen. Dafür müsste allerdings das Embryonenschutzgesetz geändert werden, und so weit wollte das Parlament mehrheitlich nicht gehen. Dissens Wenn die Debatte in Deutschland zu einem Ergebnis geführt hat, dann zu dem, dass momentan kein Konsens zu erreichen ist. Die unterschiedlichen Überzeugungen ziehen sich quer durch alle Bereiche der Gesellschaft. An der Spitze stehen sich Bundeskanzler und Bundespräsident gegenüber. Während sich Gerhard Schröder klar dafür ausgesprochen hat, die moralischen Scheuklappen abzunehmen, argumentierte Johannes Rau in einer viel beachteten Rede vom 18. Mai vergangenen Jahres, bei allen wissenschaftlich-technischen Fortschritten stets ein menschliches Maß im Auge zu behalten, das von einem Respekt vor dem menschlichen Leben von Anfang an geprägt sein müsse. Innerhalb der Regierung befürwortete Bundesforschungsministerin Buhlmann die Forschung an überzähligen Embryonen, wohingegen Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin sie dezidiert abgelehnt hat. Im Parlament haben sich partei- und fraktionsübergreifende Allianzen gebildet, die drei Anträge zur Abstimmung eingebrachten. Sie reichten von einem kategorischen Verbot über die Stichtagsregelung bis zu einer weitreichenden Freigabe der Stammzellforschung. Die verschiedenen Ethikkommissionen haben ebenfalls kein einheitliches Bild abgegeben. Die Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin des deutschen Bundestages ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Embryonen verbrauchende Gewinnung von Stammzellen nicht verantwortbar ist und hat sich auch mehrheitlich gegen einen Import solcher Zellen 4

ausgesprochen. Eine Minderheit bezweifelte allerdings, ob ein solches Verbot verfassungs- und europarechtlich haltbar ist und hat aus diesem juristischen Grund vorgeschlagen, den Import unter strengen Auflagen zu tolerieren. Demgegenüber befürwortete die Mehrheit des Nationalen Ethikrates eine zeitlich befristete und mit Auflagen versehene Genehmigung des Imports, einige der Mitglieder erachteten darüber hinaus auch eine Gewinnung von Stammzellen aus überzähligen Embryonen in Deutschland für ethisch vertretbar. Eine signifikante Minderheit des Gremiums hat sich für ein Moratorium und nur eine kleine Minderheit für ein generelles Verbot der Stammzellforschung ausgesprochen. Die bei der Bundesärztekammer angesiedelte Zentrale Ethikkommission befürwortete mehrheitlich nicht nur einen Import, sondern auch eine Gewinnung von Stammzellen aus überzähligen Embryonen für die medizinische Forschung, warnte aber gleichzeitig eindringlich vor übertriebenen und voreiligen Heilsversprechen und erwartungen. Für den Präsidenten der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, ist es dagegen nicht vertretbar, den Embryonenschutz zu lockern. Er forderte, statt dessen zunächst einmal die Forschungsmöglichkeiten an adulten Stammzellen auszuschöpfen, die von erwachsenen Menschen stammen und für die keine Embryonen getötet werden müssen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat sich in einer Stellungnahme vom Mai vergangenen Jahres für eine zunächst auf fünf Jahre befristete Genehmigung des Imports und auch der Gewinnung von humanen Stammzellen aus überzähligen Embryonen ausgesprochen und revidierte damit ihre Ansicht von 1999, als sie noch keinen Handlungsbedarf für eine Änderung der deutschen Rechtslage gesehen hatte. Daraufhin fasste der Deutsche Ärztetag einen Beschluss, in dem festgestellt wurde, dass einer solchen Forderung nach Öffnung des Embryonenschutzgesetzes nicht gefolgt werden kann und auch der Import von humanen embryonalen Stammzellen ethisch nicht akzeptabel sei. Ethische Krise Angesichts dieser skizzierten Gemengenlage, die exemplarisch für die gesamte Bevölkerung sein dürfte und die sich auch in dem relativ knappen Mehrheitsvotum des Bundestags widergespiegelt hat, kann man wohl sagen, dass sich Deutschland in einer ethischen Krise befindet. Eine Krise muss jedoch nicht ein schlechtes Zeichen darstellen, sondern kann auch Ausdruck einer vitalen Bewältigung wichtiger anstehender Entscheidungen sein. Bisweilen wird die Ansicht geäußert, die Intensität und Gegensätzlichkeit, mit der die Debatte hierzulande geführt wurde, beruhe auf einer spezifisch deutschen Befindlichkeit, die sich aus der spezifischen deutschen Vergangenheit erklärt und im Ausland mit einem gewissen Befremden beobachtet wird. Aber abgesehen davon, 5

dass in anderen Ländern diese Themen ebenfalls Kontroversen auslösen, stellt sich die Frage, was daran seltsam sein soll. Sollte eine Gesellschaft, die um Entscheidungen in bio- und medizinethischen Fragen ringt, nicht weniger beunruhigen und befremden, als eine, die solche Entscheidungen in weitgehender Einheit und Teilnahmslosigkeit über sich ergehen lässt? Es zeugt von einer durchaus bemerkenswerten moralischen Kultur, wenn die Schutzwürdigkeit von mit bloßem Auge kaum sichtbaren, aus einigen duzend Zellen bestehenden, kugelförmigen, empfindungsunfähigen Embryonen öffentlich wahrgenommen und diskutiert wird. Bevor man sich über dieses Thema streiten kann, muss man erst einmal seine ethische Relevanz erkannt haben. Von daher sollten die Auseinandersetzungen nicht nur als ein Problem, sondern auch als eine Errungenschaft aufgefasst werden. Aus ethischer Sicht kann ohnehin bezweifelt werden, dass es in moralischen Fragen primär darauf ankommt, eine Einigkeit herzustellen. Ein Konsens, der darauf beruht, dass alle oder einige der Beteiligten das Problem nicht hinreichend erkannt und bedacht haben, oder darauf, dass die Debatte durch politischen oder sonstigen Druck im Keim erstickt wurde, ist nicht wünschenswert. Einigkeit ist nur dann glaubwürdig und hat nur dann ein ethisches Gewicht, wenn sie aufgeklärt und weitgehend gleichberechtigt zustande gekommen ist. Wenn sie unter diesen Bedingungen nicht erreicht werden kann, dann ist es besser, den Dissens offen auszutragen, als ein faules Einvernehmen einzugehen. Wie ein solcher Dissens ausgetragen werden und wie man mit ihm zu politischen Entscheidungen kommen sollte, ist allerdings eine weitere ethische Frage. Zunächst einmal erscheint es wichtig, ihm in zeitlicher und sozialer Hinsicht ausreichend Raum zu geben, damit jeder die Möglichkeit hat, sich eine moralische Überzeugung zu bilden und sie gegenüber anderen zu vertreten. Die individuelle und gesellschaftliche Selbstverständigung und vergewisserung in moralischen Fragen, zumal auf solch neuartigen Gebieten wie der Stammzellforschung, kann nicht ad hoc geschehen, sondern muss wachsen und reifen. Solche Prozesse benötigen Zeit. Zudem benötigen sie Foren. Es reicht nicht, sie in akademischen und politischen Zirkeln ablaufen zu lassen, sondern sie müssen auch in den Medien und Bildungseinrichtungen thematisiert werden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Dissens zwar offen und deutlich, jedoch in einem Klima gegenseitigen Respekts und Toleranz geführt wird. Man muss die Ansichten anderer nicht teilen, aber man sollte genau dies auch ihnen zugestehen. Bei Fragen, die das eigene Gewissen betreffen, fällt es vielfach nicht leicht, abweichende Positionen zu akzeptieren. Aus Sicht der Kritiker verlangt die Stammzellforschung, eine Tötung vollwertiger Menschen billigend in Kauf zu nehmen. Demgegenüber sehen die Befürworter in der Haltung der Gegner eine 6

erbarmungslose Verweigerung von Heilungschancen. Für beide ist die jeweils andere Position eine Zumutung. Diese Zumutung gilt es auszuhalten, auch wenn sie von machen als unerträglich empfunden wird. Denn niemand kann sich anmaßen, eine letztgültige Ansicht von der Problematik zu haben. Beide Seiten können sich prima facie auf gute Argumente berufen. Es ist, für sich genommen, sehr plausibel, das Leben menschlicher Embryonen unter Schutz zu stellen. Schließlich handelt es sich um humane Wesen, die das Potenzial haben, sich zu erwachsenen Menschen zu entwickeln. Andererseits ist sicher auch die Forderung nach einer Entwicklung neuer Therapien für schwerwiegende Krankheiten zunächst einmal gut begründet. Die Frage, ob man Embryonen für die Gewinnung von Stammzellen verwenden darf, führt nun in ein ethisches Dilemma: Einerseits soll man sie schützen, andererseits soll man Krankheiten heilen. Das eine schließt jedoch das andere aus. Es ist nicht klar, ob dieser Konflikt zur einen oder anderen Seite hin aufgelöst werden kann. Viele Menschen spüren, dass beide Perspektiven ihre Berechtigung haben und nicht so einfach gegeneinander aufgerechnet werden können. Es ist bezeichnend, dass die wenigstens sich kategorisch für oder gegen die Embryonen verbrauchende Forschung aussprechen, sondern mehr oder weniger streng limitierte und vielfach auch zeitlich befristete Regelungen vorschlagen. Auch der Bundestag hat für eine solche Lösung votiert. Dieses Lavieren ist ein Ausdruck dessen, dass die ethische Problematik letztlich noch nicht bewältigt ist. In theoretischer Hinsicht kann dies nicht befriedigen, in praktischer ist es jedoch vielleicht das Beste, was derzeit getan werden kann. Dies hat nichts mit einem schnöden Pragmatismus zu tun, sondern mit lebensweltlicher Umsicht. In einer dilemmatischen Situation, die mit einer hohen ethischen Ungewissheit verbunden ist, kann gerade für diejenigen, die Entscheidungen zu treffen und sie anschließend auch vor sich und der Gesellschaft zu verantworten haben, der Ausweg wohl nur ein gewundener sein. Es ist in dieser Situation wichtig zu sehen, dass abweichende Meinungen, so sehr sie den einzelnen als Zumutung erscheinen mögen, intellektuell und ethisch redlich sein können. Dies bedeutet nicht, dass es eine Sache der Beliebigkeit ist, welche Position man vertritt. Wir können unsere moralischen Überzeugungen nicht einfach wählen, sondern sind an das gebunden, was uns nach bestem Wissen und Gewissen als geboten erscheint. Aber es zeigt sich, dass verschiedene, ernst zu nehmende Personen nach reiflicher Erwägung zu verschiedenen Einsichten gelangen. Wenn es derzeit überhaupt möglich sein sollte, eine moralische Gewissheit in Bezug auf die Embryonen- und Stammzellforschung zu erlangen, so kann sie jeweils nur für 7

sich selbst gewonnen werden. Es gilt, der Versuchung zu widerstehen, die eigene Gewissheit anderen aufzunötigen. Gute sozialethische Praxis Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen kann Art und Weise, wie die Debatte in Deutschland bislang gelaufen ist, insgesamt positiv beurteilt werden. Es war richtig, dass sich der Bundestag eine längere Bedenkzeit auserbeten hat und im Vorfeld seiner Entscheidung eine in die Breite und Tiefe gehende Auseinandersetzung stattfinden konnte, ohne dass in dieser Zeit bereits Tatsachen geschaffen wurden. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang das Auftreten der DFG, die über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren faktisch ein Moratorium über den Import von humanen embryonalen Stammzellen und damit über die Arbeit von Forschern verhängt hat, deren Interessen sie doch eigentlich vertreten sollte - und dies, obwohl aus rechtlicher Sicht gar keine Veranlassung dazu bestand. Die Stellungnahme, die sie abgegeben hat, war sicherlich forscherfreundlich, aber dennoch differenziert und besonnen. Andere Interessensvertretungen und auch die Spitzen der Politik haben sich ebenfalls, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, wohltuend besonnen und zurückhaltend geäußert. Wichtig und richtig war es auch, dass sich die Ethikkommissionen nicht als Gremien verstanden haben, die in letzter Instanz über die richtige Moral befinden. Dies wäre angesichts der unterschiedlichen Auffassungen, die innerhalb und zwischen ihnen bestehen, auch wenig glaubwürdig gewesen. Vielmehr haben sie ihre Aufgabe darin gesehen, eine möglichst repräsentative Durchführung der Debatte zu leisten und die verschiedenen Argumentationen und Standpunkte dem Parlament und der Öffentlichkeit transparent zu machen. Dies ist ihnen gut gelungen. All dies hat zu einer engagierten, teilweise hitzigen, aber insgesamt fairen und redlichen Auseinandersetzung beigetragen. Natürlich ist nicht alles optimal gelaufen. Es ist völlig unakzeptabel, wenn Stammzellforschern anonym gedroht wird, so dass sie Begleitschutz anfordern müssen. Problematisch ist es auch, wenn ein Ministerpräsident es für angemessen hält, die Wissenschaftsfreundlichkeit seines Bundeslandes zur Schau zu stellen, indem er zusammen mit prominenten Wissenschaftlern nach Israel fliegt und von dort medienwirksam die sofortige Einführung von humanen Stammzellen fordert. Unglücklich ist auch die Einsetzung eines sogenannten Nationalen Ethikrates durch den Bundeskanzler. Man sollte den Mitgliedern nicht unterstellen, dass sie sich aufgrund ihrer Berufung dem politischen Ansinnen Schröders verpflichtet gefühlt haben. Das Gremium ist sicherlich repräsentativ und problemadäquat zusammengesetzt und hat ohne Zweifel unbefangen beraten. Es stellt einen würdigen Nationalen 8

Ethikrat dar. Doch hätte es besser vom Bundespräsidenten als dem obersten politischen Repräsentanten oder vom Bundestag als der Gesamtheit der politischen Repräsentanten auf Bundesebene konstituiert werden sollen. Solche Eintrübungen ändern jedoch nichts an dem insgesamt positiven Bild, das die Auseinandersetzung vermittelt hat. Wichtig ist, dass sich die Kontrahenten auch nach der Stellungnahme des Bundestages noch in die Augen schauen können, jeder seine Überzeugung behalten darf, niemand zum Auswandern gezwungen wird. Eine solche Form der Auseinandersetzung steht Deutschland gut zu Gesicht. Sie ist die wesentliche Voraussetzung für eine breite Akzeptanz der Entscheidung auch unter denjenigen, die sie bedauern. Und sie ist der beste Weg, in Zukunft vielleicht einmal zu einem größeren Konsens zu gelangen. Solange die sozialethische Praxis weiterhin auf diese Art und Weise kultiviert wird, braucht es einem jedenfalls auch im Zeitalter der Biowissenschaften um den Lebensstandort Deutschland nicht allzu bange zu sein. Der Autor ist Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Universität Erlangen-Nürnberg 9