ÄUSSERUNG DES VORSTANDES ZUM FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOT DER HERO AG, LENZBURG, SCHWEIZ



Ähnliche Dokumente
Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Ventegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer

2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben.

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin

Häufig gestellte Fragen

Sanochemia Pharmazeutika AG

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

126 AktG (Anträge von Aktionären)

Bericht. über die Prüfung

VERBESSERUNG DES FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOTS. gemäß 4 ff ÜbG. der

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Überblick über das Übernahmegesetz (ÜbG)

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung

Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015

RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG

ODDSLINE Entertainment AG

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA , im

IVU Traffic Technologies AG

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz

Äußerung des Vorstandes der BRAU UNION Aktiengesellschaft zum Pflichtangebot der Heineken International B.V.

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober

- Übersetzung des Opinion Letters der Globalview Advisors LLC aus der englischen Sprache

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.

Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB

UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

S&T AG Linz, FN m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25.

Heidelberger Lebensversicherung AG

Rechte der Aktionäre

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle

S&T AG Linz, FN m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14.

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

BERICHT: 05_Bericht_des_Vorstands_zu_TOP 10_Rueckkauf_eigener_Aktien.docx 1 / 6

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung.

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg

Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister

Fall 3. Ausgangsfall:

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Unternehmensbeschreibung Bitte innerhalb von zwei Wochen ausfüllen und absenden an:

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A.

1. Gegenwärtiges Genehmigtes Kapital und Anlass für die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015:

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom

Berufungsentscheidung

5. Kapitel. Inhaltsübersicht. V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Ordentliche Hauptversammlung 2013 der AIXTRON SE, Herzogenrath. Tagesordnungspunkt 7

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE / WKN Bezugsangebot

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH. Benehmensherstellung gemäß 36 Abs.

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9

Heidelberger Lebensversicherung AG

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG)

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

«Anlegernr» MS "Patmos" GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren

E I N L A D U N G. zur. 97. ordentlichen Hauptversammlung. der. Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

Teilliquidationsreglement

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

Verhandelt. zu Göttingen am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

Transkript:

Adolf Darbo Aktiengesellschaft Stans ÄUSSERUNG DES VORSTANDES ZUM FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOT DER HERO AG, LENZBURG, SCHWEIZ Die Hero AG mit dem Sitz in Lenzburg, Schweiz, hat am 16. Juli 2002 ein freiwilliges öffentliches Angebot gemäß den Bestimmungen der 4 ff des Übernahmegesetzes veröffentlicht, mit welchem die Hero AG bestimmten Aktionären der Adolf Darbo AG den Erwerb der von diesen gehaltenen Aktien der Gesellschaft anbietet. Gemäß 14 Absatz (1) Übernahmegesetz erstattet der Vorstand der Adolf Darbo AG zu diesem Angebot folgende Äußerung: 1. Wesentlicher Inhalt des Angebotes: Mit dem gegenständlichen Angebot bietet die Hero AG den Aktionären der Adolf Darbo AG mit Ausnahme der St. Ambrosius Verwaltungs- und Beteiligungs-AG, Stans, und der Adolf Darbo Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.h., Stans, den Erwerb ihrer Aktien an der Adolf Darbo AG zu einem Kaufpreis in Höhe von 65,-- je Stückaktie an. Die beiden vorstehend genannten Aktionäre sind mit dem Bieter über einen Syndikatsvertrag verbunden und gelten daher als mit diesem gemeinsam vorgehende Rechtsträger im Sinne des 23 Absatz (1) des Übernahmegesetzes, wobei die St. Ambrosius Verwaltungs- und Beteiligungs-AG allein die Mehrheit der Stimmrechte der Adolf Darbo AG hält. Die Hero AG hält bereits rund 36,38 Prozent des Grundkapitals der Adolf Darbo AG. Unter Berücksichtigung der Beteiligungen der St. Ambrosius Verwaltungs- und

Beteiligungs-AG und der Adolf Darbo Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.h. umfaßt das gegenständliche Angebot insgesamt 51.701 Stück Stammaktien der Adolf Darbo AG, entsprechend einer Beteiligung am Grundkapital im Ausmaß von rund 9,23 Prozent. 2. Beurteilung der gebotenen Gegenleistung: Zur Beurteilung des durch die Hero AG gebotenen Kaufpreises in Höhe von 65,-- je Stückaktie ist zunächst vorauszuschicken, daß der Bieter aufgrund der Freiwilligkeit des gegenständlichen Übernahmeangebotes den Angebotspreis frei bestimmen kann. Laut der auch im Angebot wiedergegebenen Auskunft der Hero AG wurden der Ermittlung des Angebotspreises die Ergebnisse einer Unternehmensbewertung der Adolf Darbo AG aus dem Jahre 2001, die strategische Bedeutung der Beteiligung an der Adolf Darbo AG für die Hero AG sowie die Kursentwicklung der Aktien der Adolf Darbo AG an der Börse zugrunde gelegt. Die angesprochene Unternehmensbewertung ist dem Vorstand der Adolf Darbo AG bekannt, die darin angewandten Bewertungsparameter sowie die erzielten Ergebnisse sind insoweit nachvollziehbar. Gleiches gilt für die Ausführungen der Hero AG zur strategischen Bedeutung ihrer Beteiligung an der Adolf Darbo AG im Rahmen ihrer Geschäftspolitik. Unabhängig von Bewertungsfragen betrachtet der Vorstand jedoch als wichtigsten Hinweis für die Angemessenheit des Angebotspreises die wesentliche Differenz zwischen dem angebotenen Kaufpreis und dem Börsekurs der Aktien der Adolf Darbo AG der letzten fünf Jahre; der Angebotspreis liegt über dem im Laufe der letzten fünf Jahre vor der Bekanntgabe des Angebotes erzielten Höchstkurs von 64,68 vom 8. Mai 1998 und um 94 Prozent über dem Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor der Bekanntgabe des Angebotes (gerechnet auf Basis von Börsetagen). Die Entwicklung des Börsekurses der Aktien der Adolf Darbo AG an der Wiener Börse in den vergangenen Jahren hat gezeigt, daß aufgrund der Marktenge dieses Titels eine Reflektion des Unternehmenswertes im Börsekurs nicht möglich war. Der Vorstand betrachtet das gegenständliche Angebot der Hero AG als eine Chance für jene Streubesitzaktionäre, die grundsätzlich den Verkauf ihrer Beteiligungspapiere an der

Adolf Darbo AG beabsichtigen, für den Verkauf ihrer Aktien eine dem Unternehmenswert entsprechende Gegenleistung zu erhalten. 3. Zum sonstigen Inhalt des Angebotes: Der Vorstand hat auch den übrigen Inhalt des Angebotes der Hero AG geprüft und erklärt, daß dieser Inhalt nach der Beurteilung des Vorstandes dem Interesse aller Aktionäre wie auch dem Interesse der Arbeitnehmer und der Gläubiger der Adolf Darbo AG sowie dem öffentlichen Interesse angemessen Rechnung trägt. Der Vorstand weist insbesondere darauf hin, daß sich die Hero AG zur Gleichbehandlung aller Adressaten des Angebotes, somit aller Streubesitzaktionäre, verpflichtet hat. Die Hero AG hat sich weiters zu einer Nachzahlung des Differenzbetrages im Falle des Erwerbs oder der Veräußerung von Aktien der Adolf Darbo AG zu einem den Angebotspreis übersteigenden Preis innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Ablauf der Angebotsfrist verpflichtet; schließlich hat die Hero AG erklärt, im Falle von umgründungsrechtlichen Maßnahmen innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Ablauf der Angebotsfrist, welche zu einer zwingenden Abfindung der verbleibenden Streubesitzaktionäre führen würden, im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, daß der den Aktionären dann anzubietende Abfindungsbetrag den Angebotspreis weder über- noch unterschreitet. Zu den Einzelheiten dieser Gleichbehandlungsverpflichtungen verweist der Vorstand jedoch auf das von der Hero AG veröffentlichte Angebot. Die Hero AG ist Minderheitsaktionär der Adolf Darbo AG und wird auch im Falle der Annahme des Angebotes durch sämtliche Streubesitzaktionäre alleine keine kontrollierende Beteiligung an der Gesellschaft erlangen. Die Hero AG wird daher auch im Falle der vollständigen Annahme des Angebotes nicht in die Lage versetzt werden, die bestehende Geschäftspolitik der Adolf Darbo AG zu ändern oder deren künftige Geschäftspolitik zu gestalten; dies gilt insbesondere auch für die Personalpolitik, die Beschäftigungsbedingungen und die Geschäftsleitung der Adolf Darbo AG. Der Vorstand kann daher die diesbezüglichen Angaben im Angebot der Hero AG bestätigen.

4. Börsenotierung: Der Vorstand weist die Aktionäre darauf hin, daß die Zulassung von Aktien zum Amtlichen Handel der Wiener Börse gemäß 64 Absatz (5) des Börsegesetzes zu widerrufen ist, falls eines der gesetzlichen Zulassungserfordernisse nachträglich wegfällt. Als eine der Voraussetzungen für die Zulassung von Wertpapieren zum Amtlichen Handel besteht gemäß 66 Absatz (1) Ziffer 8 des Börsegesetzes das Erfordernis einer entsprechenden Streuung im Publikum, welche bei nennwertlosen Aktien dann anzunehmen ist, wenn mindestens 10.000 Stück in Publikumsbesitz stehen. Der Vorstand weist ausdrücklich darauf hin, daß dieses Erfordernis aufgrund der Durchführung des Angebotes der Hero AG voraussichtlich nicht mehr erfüllbar sein wird, sodaß mit dem Widerruf der Zulassung der Aktien der Adolf Darbo AG zum Amtlichen Handel der Wiener Börse ( Delisting ) zu rechnen ist. Eine derartige Beendigung der börsenmäßigen Handelbarkeit der Aktien wird die Veräußerbarkeit der Aktien sowie eine marktkonforme Preisbildung erheblich einschränken. 5. Äußerung des Aufsichtsrates: Der Vorstand gibt bekannt, daß der Aufsichtsrat der Adolf Darbo AG aufgrund der bestehenden teilweisen Verflechtung mit Organen der Hero AG keine eigene Äußerung zu dem vorliegenden Angebot abgeben wird. 6. Empfehlung des Vorstandes: Aufgrund der Angemessenheit des Angebotspreises, insbesondere im Verhältnis zur Kursentwicklung der Aktie an der Börse der letzten fünf Jahre, dem zu erwartenden Widerruf der Zulassung der Aktien zum Amtlichen Handel der Wiener Börse und des Umstandes, daß auch im Falle der Beibehaltung des Börsehandels nach den bisherigen Erfahrungen aufgrund der Marktenge der Aktie ein vergleichbarer Preis mittelfristig voraussichtlich nicht erzielbar sein wird, empfiehlt der Vorstand, das freiwillige öffentliche Angebot der Hero AG anzunehmen.

Stans, im Juli 2002 Der Vorstand

Beurteilung durch den von der Adolf Darbo AG bestellten Sachverständigen gemäß 14 Abs. 2 Übernahmegesetz I. Auftrag und Durchführung Der Vorstand der Adolf Darbo AG hat die WESTREVISION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.h., Innsbruck, mit Zustimmung des Aufsichtsrats zum Sachverständigen der Zielgesellschaft gemäß 13 Übernahmegesetz (ÜbG) bestellt. Wir wurden beauftragt, die Zielgesellschaft zu beraten und die Äußerung der Organe zum vorliegenden Angebot gemäß 14 ÜbG zu beurteilen. Unsere Gesellschaft ist gegenüber unserem Auftraggeber im Sinne der einschlägigen Vorschriften des ÜbG unabhängig. Der gemäß 13 i.v.m. 9 Abs. 2 lit. a ÜbG geforderte Versicherungsschutz liegt vor. II. Beurteilung des Angebots Als Sachverständiger der Zielgesellschaft bestätigen wir die formale Vollständigkeit des Angebots gem. 7 ÜbG. Die in 7 ÜbG festgelegten Mindestangaben sind enthalten, daher enthält das Angebot die für die Angebotsempfänger hinreichenden Informationen ( 3 Z 2 ÜbG). Im Zuge unserer Beratungstätigkeit, die wir für die Zielgesellschaft im Sinne des 13 ÜbG erbracht haben, wurden uns im Rahmen der Beurteilung des Angebots keine wesentlichen Tatsachen bekannt, die Zweifel an dessen inhaltlicher Richtigkeit vermuten lassen. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Angemessenheit des Angebotspreises ist folgendes festzuhalten: - Der Preis des Angebots mit EUR 65,-- pro Aktie liegt über dem Höchstkurs der Aktie der Adolf Darbo AG der letzten 5 Jahre von EUR 64,68 (Stand: 8.Mai 1998). - Gemäß dem geprüften Jahresabschluss der Adolf Darbo AG zum 31. Dezember 2001 beträgt das buchmäßige Eigenkapital der Adolf Darbo AG EUR 54,75 je Stückaktie; das Eigenkapital je Anteil gemäß Berechnungsmethode der ÖVFA beträgt zum 31. Dezember 2001 EUR 54,44 je Stückaktie.

- Der Angebotspreis wurde auf Basis einer Unternehmensbewertung durch eine internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag der Bieterin im August 2001 ermittelt. Dieses Gutachten liegt uns vor. Die Bewertung erfolgte auf Basis eines Bewertungsmodelles, in das folgende Methoden integriert wurden: Analyse der Vergangenheit und Plausibilität des Business Plans; Discounted Cash-flow (DCF) Methode, bei der die Kapitalrückflüsse ermittelt werden, die das Unternehmen in Zukunft generieren wird; Comparable Companies Bewertung, der auf Basis von Multiplikatoren eine Analyse vergleichbarer börsennotierter Unternehmen zugrunde liegt; Recent Transactions Bewertung auf Basis vergleichbarer Unternehmenserwerbe. Der Bewertung auf Basis der DCF-Methode wurden entsprechende Planzahlen zugrunde gelegt. Bis 2006 wurde eine detaillierte Planung vorgenommen, danach wurden die Planwerte des Jahres 2006 als ewige Rente angesetzt. Das geplante EBIT des Jahres 2006 lag dabei um 99% über dem Ist-EBIT des Jahres 2001, sowie um 65,7% über dem erwarteten EBIT des Jahres 2002. Der Wert der ewigen Rente trägt mit 75% des Gesamtwertes ganz wesentlich zum unmittelbaren Unternehmenswert bei. Die zugrunde gelegten Investitionen der Jahre 2000 und 2001 lagen um EUR 0,6 Mio bzw. um EUR 0,4 Mio unter den Ist-Investitionen. Der zugrunde gelegte Preis ergibt auf Basis des Jahresüberschusses 2001 ein KGV (nicht auf ÖVFA umgerechnet) in Höhe von 24,1 sowie ein KGV in Höhe von 20 (nicht auf ÖVFA umgerechnet) auf Basis des erwarteten Jahresüberschusses 2002. Diese KGV s liegen wesentlich über dem Durchschnitt der Vergangenheit. Die vorstehenden Verhältnisse und Ausführungen lassen die Höhe des Angebotspreises als angemessen erscheinen.

III. Beurteilung der Äußerung des Vorstandes Der Vorstand stellt in seiner Äußerung die wesentlichen Inhalte des Angebots dar. Der Vorstand nimmt zur gebotenen Gegenleistung Stellung und erachtet den Preis, insbesondere unter Berücksichtigung der Börsenkursentwicklung der Vergangenheit, als angemessen. Der Vorstand sieht aufgrund der Marktenge an der Börse im Angebot für die Streubesitzaktionäre eine Chance, eine angemessene Gegenleistung zu erhalten. Der Vorstand weist insbesondere darauf hin, dass der Bieter auch im Falle der Annahme des Angebotes durch sämtliche Streubesitzaktionäre alleine keine kontrollierende Beteiligung an der Gesellschaft erlangt. Der Vorstand weist weiters darauf hin, dass möglicherweise mit dem Widerruf der Zulassung der Aktien der Adolf Darbo AG zum amtlichen Handel an der Wiener Börse zu rechnen ist, was die Handelbarkeit von verbleibenden Aktien im Streubesitz einschränkt. Der Vorstand empfiehlt daher, das freiwillige öffentliche Angebot anzunehmen. Wir haben im Rahmen unserer Tätigkeit als Sachverständiger gemäß 13 ÜbG die Äußerung des Vorstandes der Zielgesellschaft analysiert und keine Tatsachen festgestellt, die Zweifel an deren Richtigkeit bzw. Neutralität is des 12 ÜbG begründen. IV. Beurteilung der Äußerung des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat der Adolf Darbo AG hat aufgrund der bestehenden teilweisen Verflechtung mit Organen der Hero keine eigene Äußerung zu dem vorliegenden Angebot abgegeben. V. Zusammenfassende Beurteilung Als Ergebnis unserer Tätigkeit als Sachverständiger gem 13 ÜbG erstatten wir zum Übernahmeangebot gem 4 ff ÜbG der Hero an die Inhaber der Aktien der Adolf Darbo AG folgende Beurteilung: Das Übernahmeangebot wurde ordnungsgemäß gelegt und enthält die in 3 Z 2 ÜbG vorgesehenen hinreichenden Informationen. Die Höhe des Angebotspreises erscheint uns als angemessen.

Die vom Vorstand der Zielgesellschaft vorgelegten Äußerungen wurden von uns analysiert, wobei keine Tatsachen festgestellt wurden, die Zweifel an deren Richtigkeit bzw. Neutralität im Sinne des 12 ÜbG begründen. Die Äußerung des Vorstandes der Zielgesellschaft zum freiwilligen öffentlichen Angebot der Bieterin und die darin enthaltene Empfehlung zur Annahme des Angebotes der wir uns anschließen - ist schlüssig. Die Äußerung ermöglicht eine umfassende Beurteilung des Angebotes durch die Inhaber von Beteiligungspapieren der Zielgesellschaft. Innsbruck, 26. Juli 2002 WESTREVISION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.h. Dkfm. Dr. Rolf Kapferer Wirtschaftsprüfer Mag. Wilfried Stauder Wirtschaftsprüfer