EUROPÄISCHE KOMMISSION. Aufforderung zur Einreichung von Anträgen - EAC/A03/2014



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Transkript:

EUROPÄISCHE KOMMISSION Aufforderung zur Einreichung von Anträgen - EAC/A03/2014 Erasmus+-Mobilitätscharta für die berufliche Aus- und Weiterbildung 2015-2020 Teil II Anhang Hinweise zur Antragsstellung für die Erasmus+-Mobilitätscharta für die berufliche Aus- und Weiterbildung Einleitung Sollte ich die Erasmus+-Mobilitätscharta für die berufliche Aus- und Weiterbildung beantragen? Das hängt sehr stark von Ihrer Erfahrung mit Mobilität im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung und den Zukunftsplänen Ihrer Einrichtung ab. Wenn Sie die in Punkt 9 von Teil I der Aufforderung erforderlichen nationalen Mindestkriterien hinsichtlich der Durchführung von (Leonardo- )Mobilitätsprojekten in der Vergangenheit erfüllen, und wenn Sie beabsichtigen, die internationale Ausrichtung Ihrer Einrichtung weiter auszubauen und die länderübergreifende Berufsmobilität (für Lernende und Lehrende) zu einem integralen Bestandteil dieser internationalen Strategie zu machen, dann könnte die Erasmus+-Mobilitätscharta für die berufliche Bildung für Sie von Interesse sein. Wenn Sie noch keine Erfahrung haben, ist es ratsam, im Rahmen der jährlichen Erasmus+-Aufforderung Anträge für einzelne Mobilitätsprojekte zu stellen. Auch für kleinere oder spezialisiertere Einrichtungen oder solche, die ihre internationalen Aktivitäten nicht ausbauen möchten, wäre die Beantragung eines Einzelprojekts im Rahmen der jährlichen Aufforderung sinnvoller. Wenn Ihre Einrichtung keine Erfahrung hat und die in Punkt 9 von Teil I der Aufforderung erforderlichen nationalen Mindestkriterien hinsichtlich der Durchführung von (Leonardo-)Mobilitätsprojekten in der Vergangenheit nicht erfüllt, Sie aber die Institutionalisierung Ihrer Einrichtung langfristig fördern und regelmäßige und nachhaltige Mobilität einführen möchten, schlagen wir Ihnen Folgendes vor: Sammeln Sie die notwendige Erfahrung über Einzelprojekte, indem Sie länderübergreifende Mobilität in der beruflichen Aus-und Weiterbildung organisieren, und beantragen Sie die Erasmus+- Mobilitätscharta für die Berufsbildung nach einigen Jahren. Auch Konsortien dürfen die Charta beantragen. Sie bestehen aus drei oder mehr Einrichtungen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind und zusammenarbeiten, um ihre Internationalisierung und Mobilität zu fördern. Sie können entweder bereits im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen formell oder informell eingerichtet worden sein oder für Erasmus+ neu gegründet werden. Konsortien, deren Mitgliedseinrichtungen alle die oben beschriebene notwendige Erfahrung vorweisen können, dürfen die Charta beantragen. Konsortien, von denen ein Mitglied oder mehrere Mitglieder die geforderte Erfahrung nicht haben, können im Rahmen der jährlichen Aufforderungen Anträge für einzelne Mobilitätsprojekte stellen. Sollten Sie sich unsicher sein, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Agentur. Diese wird Ihnen raten, wie sie am besten vorgehen. Für die nächsten Jahre sind weitere Möglichkeiten für die Beantragung der Erasmus+-Mobilitätscharta für die Berufsbildung vorgesehen. 1

Philosophie der Erasmus+-Mobilitätscharta für die Berufsbildung Mit der Vergabe der Charta sollen Einrichtungen mit Erfolgen in der Organisation nachweislich hochwertiger Mobilität für Lernende und Lehrende ermuntert werden, ihre internationalen Strategien auszubauen, indem ihnen ein vereinfachtes Antragsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Dies gibt ihnen Flexibilität und Spielraum, um ihre internationalen Aktivitäten weiterzuentwickeln. Darunter verstehen wir die Integration von internationaler Mobilität in ihre Aktivitäten und Curricula sowie die Weiterentwicklung internationaler Konzepte, z. B. durch die Vernetzung mit Einrichtungen in anderen Ländern, die Förderung des Fremdsprachenerwerbs und den Blick über nationale Konzepte zur beruflichen Aus- und Weiterbildung hinaus. Es geht um eine Strategie und einen Fahrplan für die Nachhaltigkeit von internationaler Mobilität, auf die stetig hingearbeitet werden soll. Bestimmte Gruppen von Einrichtungen in jedem Land haben regelmäßig Fördermittel der Kommissionsprogramme erhalten und im Laufe der Jahre ihre internationalen Aktivitäten ausgebaut und ihre Qualität verbessert. Die Kommission möchte deren Teilnahme erleichtern und schlankere Verfahren einführen, indem sie die Anträge (hauptsächlich für geplante Mobilitätsströme) und Berichterstattung im Rahmen der jährlichen Erasmus+-Aufforderungen vereinfacht, sobald die Einrichtung die Mobilitätscharta für die Berufsbildung erhalten hat. Es ist daher weiterhin notwendig, Anträge im Rahmen von allgemeinen Aufrufen zu stellen. Die Vergabe der Charta bedeutet nicht automatisch die Bewilligung von Finanzmitteln. Bei dem Vergabeprozess der Charta werden frühere Leistungen gewürdigt und vorab die Managementkapazitäten der Einrichtung, die Qualität der Mobilitätsorganisation (eine Art Vorab- Qualitätsverpflichtung) geprüft sowie die internationale Strategie und Pläne für zukünftige Entwicklungen genauer begutachtet. Einrichtungen, die die Charta erhalten haben, müssen Qualitätsstandards einhalten und werden während des Programms Erasmus+ überwacht. Ein größerer Mangel bei Mobilitätsqualität oder Management, der Abbau von Kapazitäten, mit denen die notwendigen vorgesehenen Mobilitätsaktivitäten organisiert werden, oder die Vernachlässigung der Internationalisierung in der Strategie und den Aktivitäten der Einrichtung könnte den Entzug der Erasmus+-Mobilitätscharta für die Berufsbildung zur Folge haben. Das Antragsformular Allgemeine Angaben Wenn Sie den Antrag als Konsortium stellen, müssen Sie dies im gesamten Antragsformular berücksichtigen und auf die Rolle, Aktivitäten und Ziele jedes Mitglieds des Konsortiums eingehen. Mobilitätskonsortien sollen die Organisation von Mobilitätsaktivtäten vereinfachen und im Vergleich zu dem, was jede einzelne Entsendeeinrichtung im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (z. B. eine Berufsschule) leisten könnte einen Mehrwert in der Qualität der Aktivitäten bieten. Die Partner eines Mobilitätskonsortiums für die Berufsbildung sollten Dienste für die Organisation der Mobilität bündeln und teilen und ihre Internationalisierung durch enge Zusammenarbeit und den Austausch von Kontaktdaten gemeinsam fördern. Gemeinsame Aktivitäten erfordern in der Regel eine gemeinsame verwaltungstechnische, vertragliche und finanzielle Ausgestaltung von Mobilität, die gemeinsame Auswahl und/oder Vorbereitung und Betreuung von Teilnehmenden sowie gegebenenfalls eine zentrale Stelle, über die Unternehmen gefunden und mit Teilnehmenden zusammengeführt werden können. Ein Mobilitätskonsortium kann aufzunehmenden Lernenden und Lehrenden außerdem betreuend zur Seite stehen, z. B. indem es hilft, eine Aufnahmeeinrichtung in der Region, wo die Partner des Mobilitätskonsortiums ihren Sitz haben, zu finden, und indem es im Bedarfsfall Unterstützung bietet. 2

Der/Die Konsortiumskoordinator/in muss sich wahrscheinlich mit anderen/zwischengeschalteten Einrichtungen aktiv an der Kontaktpflege zu Unternehmen und an der Suche nach Praktika und Fortbildungsangeboten für Lehrende beteiligen, indem er oder sie u. a. für diese Aktivitäten wirbt und Informationen bereitstellt. Jede Entsendeeinrichtung für die berufliche Aus- und Weiterbildung ist weiterhin für die Qualität, die Inhalte und die Anerkennung von Mobilitätsperioden zuständig. Jedes Mitglied des Konsortiums muss eine Vereinbarung mit dem/der Konsortiumskoordinator/in unterzeichnen, in der die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie die verwaltungstechnischen und finanziellen Regelungen festgelegt sind. In den Kooperationsmodalitäten sollen beispielsweise die Vorbereitungsmechanismen, die Qualitätssicherung und die Nachbereitung der Mobilitätsperioden geklärt werden. Inhalt Bitte achten Sie darauf, dass alle Felder ordnungsgemäß ausgefüllt sind. Nationale Agentur der antragstellenden Einrichtung Wählen Sie bitte die zuständige nationale Agentur in demjenigen Land aus, in dem Ihre Einrichtung ihren Sitz hat. Wenn Ihre Einrichtung ihren Sitz in Belgien hat, wählen Sie bitte die Agentur Ihrer Sprachengemeinschaft. Antragstellende Einrichtung Bitte achten Sie darauf, dass alle Felder ausgefüllt sind. Profil Wählen Sie bitte das zutreffende Profil Ihrer Einrichtung. Hintergrund und Erfahrung Bitte stellen Sie Ihre Einrichtung kurz vor und erläutern Sie die Ziele für die länderübergreifende Mobilität und welche Personen Sie ins Ausland entsenden möchten. Erklären Sie bitte, welche Ziele des Erasmus+-Programms Ihre Einrichtung verfolgt, und begründen Sie, warum Sie die Charta erhalten sollten. Es ist außerdem notwendig, die Managementstrukturen für die Organisation von länderübergreifender Mobilität, einschließlich Personal (Angestellte und Freiwillige), darzulegen sowie die Fähigkeiten der Personen, die für die Organisation von länderübergreifender Mobilität und der Internationalisierung der Strategie zuständig sind, zu beschreiben. Haben Sie ein internationales Büro? Ist Ihre internationale Strategie schriftlich festgehalten? Wenn Sie in der Vergangenheit das Leonardo-da-Vinci-Mobilitätszertifikat erhalten haben, geben Sie bitten den Referenzcode an. Zur Bewertung Ihres Antrags werden nicht nur Ihre Angaben in diesem Antragsformular herangezogen, sondern auch Ihre bisherigen Leistungen im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen. Den Bewertern stehen Informationen über Ihre Erfahrungen im Bereich länderübergreifender Mobilität im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen zur Verfügung. In der Kategorie Hintergrund und Erfahrung sollten Sie Ihre Erfahrungen im Bereich Mobilität in der beruflichen Ausund Weiterbildung so ausführlich wie möglich schildern, einschließlich der Auswirkungen des früheren Leonardo-da-Vinci-Mobilitätszertifikats und inwiefern (sofern überhaupt) dies Ihre Internationalisierung beeinflusst hat. Gesetzliche Vertretung 3

Aus rechtlichen Gründen ist es unbedingt erforderlich, dass dieses Feld korrekt und vollständig ausgefüllt ist. Ansprechpartner Bitte machen Sie vollständige Angaben zur Hauptkontaktperson, die für die länderübergreifenden Mobilitätsaktivitäten Ihrer Einrichtung zuständig ist. Strategie und Erfahrung 1) An dieser Stelle sollten Sie ein Dokument beifügen, in dem die Internationalisierungsstrategie Ihrer Einrichtung umfangreich erläutert wird, einschließlich vollständiger Angaben zur Vorgehensweise und den Zielen Ihrer länderübergreifenden Mobilität. Konsortien sollten entsprechende Angaben für alle Mitglieder des Konsortiums machen. Legen Sie Ihre strategischen Ziele und Entscheidungen in Bezug auf Mobilitätsaktivitäten dar. Bitte machen Sie weitere Angaben zu Aktivitäten und Projekten (ergänzend zur Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung) und zeigen Sie, auf welchem Weg Ihre Einrichtung die Internationalisierung zusätzlich fördert. Beschreiben Sie bitte auch geeignete Konzepte für die Umsetzung dieser Strategie sowie Ihre verfügbaren Ressourcen, um weitere länderübergreifende Mobilität zu fördern. Ideen zur Entwicklung solcher Strategien und den aktuellen Stand des Verfahrens finden Sie unter den folgenden zwei Adressen: i) www.erasmusplusvet.nl/qis2020 Der Quality and Impact Scan (QIS) ist ein Tool, mit dessen Hilfe Einrichtungen der beruflichen Ausund Weiterbildung ihre Internationalisierungsstrategie analysieren und weiterentwickeln können. ii) http://www.cimo.fi/services/publications/strength_from_international_cooperation (Ein nützlicher Leitfaden für die strategische Planung von internationaler Zusammenarbeit) 2) Wenn Sie Ihren Antrag als Konsortium stellen, muss jedes der Mitglieder die in Punkt 9 von Teil I der Aufforderung vorgegebene Zahl von (Leonardo-)Mobilitätsprojekten zur beruflichen Aus- und Weiterbildung durchgeführt haben. Erläutern Sie bitte die Aufgabe jedes Partners und machen Sie in den entsprechenden Feldern genaue Angaben zu den Partnereinrichtungen, einschließlich einer kurzen Beschreibung der Ziele und Aktivitäten jeder Partnereinrichtung. Sie sollten außerdem schildern, wie das Konsortium als Ganzes zusammenarbeiten und kommunizieren will. Führen Sie gegebenenfalls die Eigenmittel jeder Partnereinrichtung auf, die zur Umsetzung von Mobilität eingesetzt werden können, und wie diese in der Vergangenheit eingesetzt wurden, einschließlich der Zahl der ins Ausland entsendeten Personen und deren typisches Profil. Durchführung vorheriger und laufender Mobilitätsaktivitäten - Allgemeine Informationen: Vorherige und laufende Aktivitäten Geben Sie an, wie viele Leonardo-da-Vinci-Mobilitätsprojekte Ihre Einrichtung innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt hat, wie viele Personen daran durchschnittlich in einem Jahr teilgenommen haben, und welche Arten von Aktivitäten angeboten wurden. Fügen Sie Teilnehmerprofile hinzu, unabhängig davon, ob es sich um Schüler, Auszubildende, junge Absolventen oder Lehrende handelt. Nennen Sie gegebenenfalls auch den prozentualen Anteil von Schülern, die von Lernmobilität Gebrauch machen. Geben Sie an, wie viel Prozent der genehmigten Fördermittel Sie im Rahmen Ihrer bisherigen Projekte tatsächlich verwenden konnten. Beachten Sie, dass die Bewerter nicht nur die hier bereitgestellten Informationen, sondern auch Ihre bisherigen Leistungen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Rahmen des früheren Programms für lebenslanges Lernen zur Bewertung Ihres Antrags auf Erteilung der Charta heranziehen. Organisatorische Angelegenheiten und Qualitätsmanagement von zukünftigen Mobilitätsaktivitäten Ein wichtiger Teil dieses Antrags ist detaillierte Schilderung, wie Sie die Mobilitätsaktivitäten, die Sie durchführen werden, koordinieren wollen. Dies ist unabdingbar, da hochwertige Mobilität nur im 4

Rahmen eines funktionierenden Qualitätsmanagements erzielt werden kann. Um die Mobilitätscharta für die berufliche Bildung zu erhalten, müssen Sie daher erläutern, wie Sie den gesamten Ablauf der Mobilität koordinieren von der Vorbereitung bis zur Nachbereitung. D. h. Sie müssen de facto eine Qualitätsverpflichtung abgeben. Ohne sie kann Ihre Einrichtung die Charta nicht erhalten. Aus diesem Grund müssen Sie erklären, wie Sie die Mobilität innerhalb Ihrer Einrichtung(en) koordinieren, und detaillierte Angaben zu den praktischen Vorkehrungen für die Organisation von Reisen, Aufenthalten, Versicherungen, sozialer Sicherheit usw. machen. Wenn die Nachfrage nach Mobilität hoch ist, veranschaulichen Sie bitte ein klares und transparentes Verfahren zur Auswahl der Teilnehmenden, einschließlich der verschiedenen Auswahlschritte und der Kriterien, anhand derer Sie die endgültige Entscheidung treffen. Schildern Sie gegebenenfalls, ob Sie die qualifiziertesten Lernenden oder auch Personen mit weniger starken Leistungen, z. B. solche mit Lernschwierigkeiten oder geringeren Möglichkeiten, an Mobilität teilhaben lassen. Geben Sie Beispiele, welche Art von Teilnehmenden Sie ins Ausland entsenden möchten. Deren Vorbereitung ist von höchster Bedeutung, um hochwertige Mobilitätsaktivitäten durchzuführen. Bitte erklären Sie, wie Teilnehmende vorbereitet werden und ob die Vorbereitung sektorspezifisch, aufgabenbezogen, sprachlich, interkulturell, psychologisch usw. erfolgt. Wenn Sie beabsichtigen, Personen zu entsenden, denen dies nicht ungehindert möglich ist, z. B. aus sozioökonomischen Gründen oder aufgrund besonderer Bedürfnisse oder anderer Faktoren, erläutern Sie bitte, wie Sie deren Teilnahme umsetzen möchten. Legen Sie dar, wie Sie die Mobilitätsaktivitäten überwachen, um die höchstmögliche Qualität der Lernaufenthalte und der Kommunikationskanäle für die Teilnehmenden im Ausland zu gewährleisten. Außerdem sollten Teilnehmende im Ausland unterstützt und begleitet. werden, damit sie eine Anlaufstelle haben, bei der sie sich beruflichen oder persönlichen Rat einholen können. Wenn Sie jüngere Teilnehmende oder solche mit besonderen Bedürfnissen mit Begleitpersonen entsenden, führen Sie dies bitte ebenfalls hier auf. Zeigen Sie im Abschnitt Lernerfolge auf, wie die Lernerfolge von Mobilität anerkannt werden, entweder über das europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET), den Europass oder auf einem anderen Weg. Legen Sie dar, wie Abkommen mit den Aufnahmeeinrichtungen geschlossen werden und, wenn ECVET genutzt wird, wie die Vereinbarungen ausgearbeitet werden. Erklären Sie, wie Aufnahmeeinrichtungen ausgewählt werden und wie Lernvereinbarungen unter Berücksichtigung der erforderlichen Lernerfolge erstellt werden. Dabei sollten die verschiedenen Arten der Zusammenarbeit aufgezeigt werden. Erläutern Sie die Bewertungsverfahren, die für die Validierung und Anerkennung der Lernerfolge genutzt werden. Werden nicht formale und informelle Erfahrungen ebenfalls anerkannt? Werden ungeplante, aber erreichte Lernziele berücksichtigt? Bitte machen Sie detaillierte Angaben darüber, wie dies umgesetzt wird, und wie die zukünftige Entwicklung aussehen soll. Abschließend sollten Sie Folgendes ausführlich darstellen: die Haupterrungenschaften und die Wirkung Ihrer vorherigen Arbeit, die Verbreitung von Ergebnissen und die Bewertungsverfahren, anhand derer Sie überprüfen, ob durch die länderübergreifende Mobilität die erwünschten Ziele erreicht wurden, und die Sie nutzen, um die Entwicklung der Teilnehmenden nach ihrer Mobilitätsaktivität zu beobachten. Stellen sie nicht nur Ihre Errungenschaften dar, sondern gegebenenfalls auch die Errungenschaften und Wirkungen des früheren Leonardo-da-Vinci-Mobilitätszertifikats. Zukunftsperspektiven Beschreiben Sie Ihre Langzeitstrategie und Ihre geplanten neuen Entwicklungen. Legen Sie Ihre geplanten Mobilitätsströme für die nächsten drei Jahre (2015, 2016, 2017) dar und schätzen Sie die Teilnehmerzahl von Lernenden und Lehrenden an beruflicher Aus- und Weiterbildung. Geben Sie an, ob Sie nur Erasmus+-Mittel nutzen werden, oder ob Sie über Eigenmittel oder Mittel aus nationalen oder anderen Programmen verfügen. Stellen Sie sicher, dass die erforderlichen Mittel für geplante 5

Mobilitätsströme seriös geschätzt werden. Die tatsächliche Höhe der Mobilitätsförderungen wird festgelegt, wenn Ihr Antrag im Rahmen der allgemeinen Aufforderungen in den kommenden Jahren eingereicht und bewertet wurde. Bewertungsverfahren Wie wird mein Antrag bewertet? In die Bewertung Ihres Antrags fließen die vorherigen Leistungen Ihrer Einrichtung bei der Organisation von Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu 50 % ein, die internationale Strategie zu 20 %, die Qualität des Managements und der Organisation von Mobilität zu 20 % und die geplanten zukünftigen Entwicklungen zu 10 %. Bei der Bewertung der vorherigen Leistungen werden nicht nur die in diesem Antrag bereitgestellten Informationen berücksichtigt, sondern auch Ihre im Rahmen des früheren Programms für lebenslanges Lernen erbrachten Leistungen. Die Mobilitätscharta für die berufliche Bildung wird daher auf Basis der folgenden Kriterien vergeben: VORHERIGE LEISTUNGEN (ERFAHRUNGEN UND ERFOLGE IM BEREICH DER LÄNDERÜBERGREIFENDEN MOBILITÄT) 50/100 Dies umfasst: Maß an Erfahrungen: Der Antragsteller weist durch die Umsetzung von (Leonardo-)Mobilitätsprojekten zur beruflichen Aus- und Weiterbildung ein Maß an Erfahrung auf, das in einem angemessenem Verhältnis zu der Größe, der internationalen Strategie, den Kapazitäten (Zahl der erfolgreich durchgeführten und abgeschlossenen Projekte das in der Aufforderung festgelegte nationale Mindestmaß), dem Umfang der Mobilität, der Höhe des Budgets usw. der Organisation steht. 10/100 Art der Erfahrungen: Die Erfahrung des Antragstellers in der Durchführung von (Leonardo-)Mobilitätsprojekten zur beruflichen Aus- und Weiterbildung muss für den vorliegenden Antrag relevant sein. Dies bezieht sich auf die Zielgruppen, Zielländer, Partner, Sektoren, Dauer der Aufenthalte, das Arbeitsprogramm, die Arbeitsaufgaben, Vorbereitungsphasen, Anerkennung von Kompetenzen und andere relevante Informationen. 10/100 Qualität der Erfahrungen; Erfolge: Ein angemessenes Maß an Erfahrung (Mittelverwendung, Qualität des Managements, Zufriedenheit der Teilnehmenden, Anerkennung von Kompetenzen, Gebrauch des früheren Leonardo-da-Vinci-Zertifikats usw.), das der Antragsteller durch die Beteiligung an Leonardo-da-Vinci- und/oder anderen Mobilitätsprojekten vorweisen kann. Gegebenenfalls beschreibt der Antragsteller, inwiefern das frühere Leonardo-da-Vinci- Mobilitätszertifikat zu Verbesserungen im Management von länderübergreifender Mobilität geführt hat. Der Antragsteller macht deutlich, dass die Erfolge der vorherigen (Leonardo-)Mobilitätsprojekte zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und/oder deren Verbesserung sowie die Partnerschaften eine Verpflichtung zur Qualität und zur langfristigen Entwicklung belegen. 30/100 INTERNATIONALISIERUNGSSTRATEGIE : INSTITUTIONELLE STRATEGIE, STRATEGIEENTWICKLUNG UND VERPFLICHTUNG ZU LÄNDERÜBERGREIFENDER MOBILITÄT 20/100 Die in dem Antrag und den Begleitunterlagen (im Anhang zum Antragsformular) dargelegte Internationalisierungsstrategie enthält ein konkretes und hochwertiges Konzept zur Entwicklung nachhaltiger und langfristiger Internationalisierung, einschließlich länderübergreifender Mobilität. 6

Das allgemeine Konzept und die Verpflichtung zur langfristigen Entwicklung der Internationalisierung und der internationalen Mobilitätsstrategie sind klar beschrieben. ORGANISATORISCHE ANGELEGENHEITEN UND QUALITÄTSMANAGEMENT 20/100 Aus dem Antrag geht hervor, dass die Einrichtung in Bezug auf vorherige Leistungen und zukünftige Pläne hohe Qualität im allgemeinen Management von Mobilität erreichen konnte bzw. kann, einschließlich ihrer eigenen internen Managementstruktur, ihres Personals und ihrer Organisation von Mobilität von der Vorbereitung bis zur Anerkennung, Mitteilung und Nachbearbeitung. Dies umfasst: Organisatorische Angelegenheiten: solides allgemeines Konzept und allgemeine Verpflichtung zur langfristigen Entwicklung in Bezug auf organisatorische Angelegenheiten, einschließlich praktischer Vorkehrungen zur Mobilität, wie Reise, Unterkunft und soziale Sicherheit, Auswahl und Vorbereitung von Teilnehmenden, Umgang mit besonderen Bedürfnissen, Überwachung, Beratung, Anerkennung von Lernergebnissen, Mitteilung und Nachbearbeitung. 15/100 und Qualitätsmanagement: solides allgemeines Konzept und allgemeine Verpflichtung zur langfristigen Entwicklung in Bezug auf Qualitätsmanagement, wobei Personal und nachhaltige Strukturen im Mittelpunkt stehen. 5/100 ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNGEN 10/100 Der Antragsteller demonstriert bei seinen Vorschlägen für zukünftige Entwicklungen Klarheit, Konsistenz und Relevanz. Die beabsichtigten Entwicklungen machen den Gesamtcharakter und die Qualität der Internationalisierungsstrategie deutlich und stehen damit in Einklang. Die geplanten Entwicklungen sind für das langfristige strategische Konzept des Antragstellers relevant. Die geschilderten Erwartungen für die nächsten drei Jahre erscheinen im Rahmen der allgemeinen Internationalisierungsstrategie und unter Berücksichtigung der vorherigen Leistungen des Antragstellers realistisch. Bewertung Um die Mobilitätscharta für die berufliche Bildung zu erhalten, müssen a) insgesamt mindesten 70/100 Punkte und b) in den vier oben genannten Kategorien mindestens 25/50, 10/20, 10/20 und 5/10 Punkte erreicht werden. Wird die notwendige Punktzahl in einer der Kategorien nicht erreicht, führt dies zur Ablehnung des Antrags. Informationen zu den Auswahlergebnissen und Weiterverfolgung Ihr Antrag wird bewertet und Sie werden im Dezember 2014 darüber in Kenntnis gesetzt, ob Sie die Erasmus+-Mobilitätscharta für die Berufsbildung erhalten. Wenn ja, haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der Aufforderung 2015 Ihren Antrag über ein vereinfachtes Antragsverfahren zu stellen und ein vereinfachtes Verfahren zur Berichterstattung zu nutzen. Andernfalls müssen Sie auf dem üblichen Weg einen Antrag für ein einzelnes Mobilitätsprojekt im Rahmen der Aufforderung 2015 stellen. Wenn Sie die Charta erhalten, sind Sie berechtigt, im Rahmen der allgemeinen Erasmus+- Aufforderungen jährlich vereinfachte Anträge zu stellen und Berichte vorzulegen. Wenn die Leistungen weiterhin zufriedenstellend ausfallen, gilt dieses Recht bis 2020. 7

Berichterstattung und Überwachung Berichterstattung Einrichtungen, die die Mobilitätscharta für die berufliche Bildung erhalten haben, müssen zum Ende einer Vereinbarung lediglich ein vereinfachtes elektronisches Berichtsformular ausfüllen, das grundlegende statistische Daten über die Ausschöpfung der Mittel und den Umfang der Mobilitätsströme aufzeigt. Dieser Bericht ist weitestgehend der Anwendung Mobility Tool entnommen. Im dritten Jahr seit Erhalt der Mobilitätscharta für die berufliche Bildung und im Jahr 2020 werden Inhaber der Charta gebeten, einen Bericht über die Weiterentwicklung ihrer Internationalisierungsstrategie und die Auswirkungen der Charta vorzulegen. Monitoring Inhaber der Charta können von ihrer nationalen Agentur überwacht und vor Ort kontrolliert werden. Dabei werden gleichzeitig a) ihr finanzielles und operatives Management; b) die Mobilitätsqualität; und c) die Entwicklung ihrer Internationalisierungsstrategie überprüft. Werden bei der Überwachung gravierende Probleme festgestellt, kann dies im Falle von nicht ausreichend genutzten Fördermitteln die Kürzung zukünftiger Fördermittel oder sogar den Entzug der Charta zur Folge haben. Solange die Charta gültig ist, nehmen die nationalen Agenturen Kontrollbesuche vor, um Ihre Arbeit zu bewerten. Gegebenenfalls werden Sie zu einer Sitzung mit anderen Inhabern der Charta eingeladen, um Ihren Fortschritt zu bewerten. Entzug der Charta Geringe Qualität, schlechte Haushaltsführung, Betrug, niedrige Mobilitätszahlen oder nicht vorhandener Fortschritt in der Internationalisierungsstrategie bzw. die Vernachlässigung der Internationalisierungsstrategie können Gründe für den Entzug der Charta sein. In diesem Fall wäre die Einrichtung noch immer berechtigt, im Rahmen der allgemeinen Aufforderungen eine Förderung von Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Form von Einzelprojekten zu beantragen. 8