1 Förder- und Unterstützungsangebote. 1.1 Ausgangslage. 1.2 Individuelle Lernförderung. 1.3 Mittelschulvorbereitung



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1 Förder- und Unterstützungsangebote Förder- und Unterstützungsangebote stehen grundsätzlich allen SchülerInnen offen. Kriterien der Durchführung sind die Parameter gemäss Lehrplan und Vorgaben der ERZ und RIO. 1.1 Ausgangslage An der Oberstufenschule Buchholz werden die Lehrpersonen, SchülerInnen und Schulleitung durch eine if-lehrperson und eine Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiter im Rahmen eines 67% Pensums unterstützt. Weitere unterstützende Möglichkeiten: In schwierigen Situationen kann die Schulleitung auf Antrag der Lehrperson zusätzliche Lektionen sprechen, zeitlich begrenzt. Kostenloses Coaching beantragen am IWB (Institut für Weiterbildung) Bei der Schulleitung ein Klassencoaching beantragen, finanziert durch die Stadt Thun, falls dem Begehren stattgegeben wird. Im Rahmen des Konzeptes Früherfassung (siehe Leitfaden Früherfassung in der Schule ) Register Hilfsangebote und Beratungsstellen nach möglichen/hilfreichen Angeboten suchen 1.2 Individuelle Lernförderung Die individuelle Lernförderung dient der Vertiefung und Erweiterung von Zielen und Inhalten des obligatorischen Unterrichts in Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen und NMM. Dabei sollen auch Anliegen der SchülerInnen aufgenommen werden. Die Schülerinnen und Schüler sollten in vermehrtem Masse Verantwortung für ihr Lernen übernehmen. Die individuelle Lernförderung steht im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld oder dem Besuch einer weiterführenden Schule (Weiterbildungsklassen, Berufsschulen, Vorkurse für bestimmte Berufe usw.). Nach Möglichkeit wird die individuelle Lernförderung durch diejenigen Lehrpersonen erteilt, welche auch die obligatorischen Lektionen in den entsprechenden Fächern unterrichten. Anforderungen Lernwille, gutes Arbeits- und Lernverhalten! Zustimmung der Fachlehrkraft. Verpflichtung: Die Schülerinnen verpflichten sich für ein Jahr ((Vorzeitiges Austreten nur in Ausnahmefällen möglich und nur mit schriftlich begründetem Gesuch seitens der Eltern) 1.3 Mittelschulvorbereitung Die Mittelschulvorbereitung vertieft und erweitert die Zielen und Inhalte des obligatorischen Unterrichts in Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen und NMM. Die Mittelschulvorbereitung dient in erster Linie der Vorbereitung auf den Übertritt in eine Berufsmittelschule, Fachmittelschule oder Maturitätsschule Anforderungen an die Mittelschulvorbereitung: Schülerinnen und Schüler werden zur Mittelschulvorbereitung zugelassen, wenn sie im betreffenden Fach die Sekundarschule besuchen, in diesem Fach die Note 5 erreichen und im MSV- Unterricht die Grundanforderungen erfüllen. Bei den Schülerinnen und Schülern der speziellen Sekundarklasse sind die Ziele und Inhalte der Mittelschulvorbereitung in den obligatorischen Unterricht integriert.

1.4 Förderunterricht an der 7. Klasse Real/Sek Im Hinblick auf einen möglichen Niveauwechsel vom Real- zum Sekundarschulniveau in den Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch/Englisch kann zusätzlich zum fakultativen Unterricht ein Förderunterricht angeboten werden. Voraussetzung für den Besuch des Förderunterrichtes ist die Einschätzung der Fachlehrperson, dass ein Wechsel ins höhere Niveau mit Hilfe des Förderunterrichtes ermöglicht werden kann. Der Förderunterricht wird in der Regel von der Sekundarlehrperson unterrichtet, die im 7. Schuljahr das betreffende Hauptfach unterrichtet. Im Verlaufe des ersten und im zweiten Quartal erfolgt eine Zwischenbilanzierung und einer Neubeurteilung SuS, die die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllen, können in der Regel den Förderunterricht nicht mehr besuchen. Die Eltern werden mittels Standardformular benachrichtigt. 1.5 Individuelles Lernen an der 7. Klasse Real Ab 01.08.2014 wird das Lernen an den 7. Realschulklassen mit 2 Lektionen pro Klasse systematisch aufgebaut und unterstützt. Inhalte: Eigenes Lernen reflektieren Analyse des Lernprofils und Lerntypenbestimmung Lernen ist Beziehung Unterstützung/Hilfestellung beim Lernen allgemein oder in spezifischen Fächern Diese Lektionen werden in der Regel durch die Klassenlehrperson, allenfalls auch durch die Fachlehrperson erteilt. Die Schulleitung und die IF-Lehrperson unterstützen die Lehrpersonen und SchülerInnen mit Inputs im Umfang von 10 bis 12 Lektionen im Verlaufe des Schuljahres. 1.6 Englisch auf der Realstufe Der Englischunterricht in der Realschule beginnt im 7. Schuljahr. Bis 31.07.2015 werden Schülerinnen und Schüler in der Regel ins fakultative Englisch aufgenommen, wenn sie in den Fächern Deutsch und Französisch eine genügende Note erreichen. Ab 01.08.2015 besuchen alle Schülerinnen und Schüler das Unterrichtsfach Englisch, das im Rahmen des deutsch-schweizerischen Sprachenkonzeptes obligatorisch wird. 1.7 Angebot der Schule Dieses richtet sich nach den Vorgaben des Pensenpools, welches vom Inspektorat festgelegt wird. Im il, MV und ADS Bereich kann die OS Buchholz zusammen ca. 42 Lektionen auslösen. 2 Integrative Förderung und Spezialunterricht Integrative Förderung IF integrieren begleiten fördern beraten gemeinsam lösen Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern in schwierigen Schulsituationen. Koordination bei Massnahmenentscheiden, Kontakt zu anderen Unterstützungsangeboten. Ressourcenorientierte, in der Regel integrative Unterstützung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten.

Unterricht klassenintegriert und/oder in Kleingruppen in Absprache mit der Klassenlehrkraft. Einzelunterricht in begründeten Ausnahmefällen. Schwerpunktthemen: Lehr- und Lerntechnik, Arbeitstechnik, Konzentration, Motivation, allgemeine und spezifische Lernschwäche, soziales Lernen etc. Integrative Förderung (if) gehört als Teil des Spezialunterrichts zur Volksschule und ist in allen Schulhäusern und Kindergärten der Stadt Thun integriert. 2.1 Ausführungen zur integrativen Förderung an der OS Buchholz Die grundsätzlichen Möglichkeiten sind: IF ohne individuelle Lernziele IF mit individuellen Lernzielen Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten (Lehrperson, Eltern, IF-LP, SL) Leitung der Zusammenarbeit nach Absprache Motivationsgespräche mit dem Kind Beiziehen einer externen Beratung und/oder Unterstützung In Absprache mit der IF-Lehrperson sind auch Mischformen möglich oder der Situation angepasste Förderungen. Auch klassenübergreifende Formen können angestrebt werden. Wichtig sind die Kommunikation vorher und die gezielte Planung. IF ohne individuelle Lernziele Ein Kind erhält zusätzliche Unterstützung im Rahmen der IF. Dies kann folgende Möglichkeiten umfassen: Regelmässiger Unterricht in einer Kleingruppe Regelmässiger Einzelunterricht Beratung und Unterstützung mit dem Ziel des selbständigeren Lernens Besondere Beachtung und Zuwendung im Rahmen des regulären Unterrichts Wenn notwendig werden Förderpläne und zusätzliches Übungsmaterial, von der Lehrperson erstellt. (Falls gewünscht in Zusammenarbeit mit der IF-Lehrperson) Die Beurteilung erfolgt in der klassenüblichen Form. Ein schriftlicher Lernbericht kann, muss aber nicht erstellt werden. IF mit individuellen Lernzielen (SchülerInnen mit Status rilz oder eilz) Ein Kind wird in einzelnen zu vereinbarenden Fächern von den Lernzielen des Lehrplans resp. der Klasse befreit oder die Lernziele werden dem Leistungsniveau des Kindes angepasst. An dieser Stelle werden individuelle Lernziele formuliert oder die Anpassungen des Lehrplans werden deklariert. Es erhält zusätzliche Unterstützung im Rahmen der IF. Dies kann folgende Möglichkeiten umfassen: Regelmässiger Unterricht in einer Kleingruppe Regelmässiger Einzelunterricht Beratung und Unterstützung mit dem Ziel des selbständigeren Lernens Besondere Beachtung und Zuwendung im Rahmen des regulären Unterrichts Das Vorgehen wird mit den Eltern besprochen und muss von der SL bewilligt werden. Die Beurteilung erfolgt in den Fächern mit individuellen Lernzielen mit einer Note und einem schriftlichen Bericht, der dem Zeugnis beigelegt wird. Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten (Lehrperson, Eltern, IF-LP, SL, Schulsozialarbeit) Solche Gespräche sollen Verhaltens- oder Einstellungsänderungen des Kindes bewirken helfen. Die Beteiligten vereinbaren miteinander Ziele in folgenden möglichen Bereichen: Selbstkompetenz des Kindes:

Lerntechniken Selbstkontrolle Selbsteinschätzung Aufmerksamkeit Lernhaltung, -einstellung Hausaufgaben, häusliche Unterstützung Wichtige Lerninhalte Lernhilfen Lerntechniken Abmachungen Sozialverhalten Umgang mit Kameradinnen und Kameraden Verhalten im Unterricht Solche Vereinbarungen können vertraglich festgehalten werden. Motivationsgespräche mit dem Kind In losen oder regelmässigen Abständen führt die IF-Lehrperson mit dem Kind Gespräche mit dem Ziel, die schulisches Interesse und Lernmotivation zu verbessern. Diese Gespräche finden in der Regel während der Unterrichtszeit statt. Die IF-Lehrperson dokumentiert die Gespräche in angepasster Form. Zwischen den Parteien wird regelmässig über die Erfahrungen und Fortschritte kommuniziert. Beizug einer externen Fachperson Die Klassenlehrperson schlägt den Eltern eine Anmeldung bei der entsprechenden Stelle vor und leitet sie mit ihrem Einverständnis in die Wege. Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson in Zusammenarbeit mit der IF-Lehrperson. Die SL wird informiert. Benotung mit rilz Grundsätzlich müssen die Lernziele der Leistungsfähigkeit der SchülerInnen entsprechend und sinngemäss angepasst werden. Ungenügende Noten sind nicht vertretbar, weil in diesem Falle davon ausgegangen werden muss, dass die Lernziele zu hoch angesetzt wurden. Eine ungenügende Note ist nur dann vertretbar, wenn der/die Lernende die reduzierten Lernziele nicht erreicht, weil er/sie sich nicht für die Erreichung der Vorgaben einsetzt, weder Einsatz noch Wille zeigt. 2.2 Checkliste integrative Förderung (IF / LOG / PM) Die aufgeführten vier Schritte sind nicht identisch mit den 6 Stufen im Leitfaden Früherfassung in den Schulen, sondern ist als Checkliste in der Integrativen Förderung zu betrachten Schritt 1: Förderung in der Klasse Die Klassenlehrkraft/Fachlehrkraft (KLK/FLK) erkennt frühzeitig das Entstehen von Lernstörungen und Schwierigkeiten im sozialen Umgang. Sie fängt die Lernschwierigkeiten der Kinder oder Jugendlichen mit individualisierendem Unterricht im Rahmen des Regelpensums auf. Lernvoraussetzungen werden optimiert, lernauffällige Kinder / Jugendliche werden gezielt gefördert. Siehe Leitfaden IBEM (Download auf der Homepage der ERZ unter Leitfäden Volksschule ). Bei soziale Schwierigkeiten kommt das schulinterne Netzwerk zum Zuge (SSA, Klassenteam, SL). Schritt 2: Einbezug der Eltern Die Klassenlehrkraft leitet Eltern oder aussenstehende Personen im Umfeld an, die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer Aktivierung derer Ressourcen zusätzlich zu fördern (siehe Leitfaden IBEM).

Schritt 3: Schulinternes Netzwerk (SSA, LfS) Für fachspezifische Beurteilung und Beratung werden Lehrpersonen für Spezialunterricht beigezogen. Im Vordergrund steht die Beratung der KLK/FLK sowie der Eltern. Für fundierte Beurteilung oder schnelle Hilfestellung kann eine Kurzintervention durch die LfS 1, an der OS Buchholz die IF Lehrperson, erforderlich und hilfreich sein. Dauer: 12 Wochen. Die LfS sind zuständig für Planung, Durchführung und Evaluation der Fördermassnahmen. Schritt 4: Schulinternes Netzwerk, Schulleitung, evtl. Anmeldung EB/KJPD Sollten trotz intensiven Bemühungen auf den Stufen 1 bis 3 die Lernschwierigkeiten andauern, erfolgt mit vorgängiger Zustimmung der Eltern und Orientierung der Schulleitung eine Anmeldung bei der EB oder der KJPP. 1 Lehrpersonen für Spezialunterricht