Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Pflege- oder Betreuungseinrichtungen Landesgesetz über Wohnform und Teilhabe (LWTG)
Pflege- oder Betreuung
Pflege- oder Betreuung Bauliche Anlage besonderer Art oder Nutzung 50 LBauO: besondere Anforderungen oder Erleichterung Vorschrift in RLP: Brandschutztechnische Anforderungen an Einrichtungen zum Zweck der Pflege oder Betreuung nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LTWG)
Pflege- oder Betreuung Besondere Art: 1. Ausgedehnte Gebäude, Gemeinschaftsbereiche; 2. Wohnliche Atmosphäre in allen Bereichen; Besondere Nutzung: 1. Keine reines Wohnen 2. Menschen mit eingeschränkter Wahrnehmung und/oder ggf. reduzierter Mobilität;
Pflege- oder Betreuung
Pflege- oder Betreuung Besondere Art: 1. Ausgedehnte Gebäude, Gemeinschaftsbereiche; 2. Wohnliche Atmosphäre in allen Bereichen; Besondere Nutzung: 1. Keine reines Wohnen 2. Menschen mit eingeschränkter Wahrnehmung und/oder ggf. reduzierter Mobilität;
Pflege- oder Betreuung
Pflege- oder Betreuung Besondere Art: 1. Ausgedehnte Gebäude, Gemeinschaftsbereiche; 2. Wohnliche Atmosphäre in allen Bereichen; Besondere Nutzung: 1. Keine reines Wohnen 2. Menschen mit eingeschränkter Wahrnehmung und/oder ggf. reduzierter Mobilität;
Pflege- oder Betreuung
Pflege- oder Betreuung Besondere Art: 1. Ausgedehnte Gebäude, Gemeinschaftsbereiche; 2. Wohnliche Atmosphäre in allen Bereichen; Besondere Nutzung: 1. Keine reines Wohnen 2. Menschen mit eingeschränkter Wahrnehmung und/oder ggf. reduzierter Mobilität;
Pflege- oder Betreuung
Pflege- oder Betreuung Typisierung Nach Art der Einrichtung: 1. Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot 4 LTWG; 2. Einrichtungen mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung 5 LTWG; 3. Selbstorganisierte Wohngemeinschaften 6 LTWG;
Pflege- oder Betreuung 1. Umfassendes Leistungsangebot Ältere Menschen, volljährige behinderte oder pflegebedürftige Menschen; Wohnraum wird überlassen; Entgeltliche Pflege-, Verpflegung, Teilhabe- und andere Unterstützungsleistungen;
Pflege- oder Betreuung 2. Besondere Einrichtungskonzepte 5 LTWG Eigenständig betreute Wohngruppen für pflegebedürftige Menschen; Nicht mehr als 12 pflegebedürftige volljährige Menschen; Leistungen (Pflege, Unterstützung, Verpflegung) von dritten möglich; Organisiert vom Vermieter oder Anbieter;
Pflege- oder Betreuung 2. Besondere Einrichtungskonzepte 5 LTWG Eigenständig betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung; Nicht mehr als 8 volljährige Menschen mit Behinderung; Individuell wählbare Unterstützungsleistungen; Organisiert vom Vermieter oder Anbieter;
Pflege- oder Betreuung 2. Besondere Einrichtungskonzepte 5 LTWG Seniorenresidenzen, Einrichtungen für Kurzzeitpflege, Sonstige Einrichtungen; Seniorenresidenz, abgeschlossener Wohnraum, Hauswirtschaftsleistungen, Verpflegung und Pflege frei wählbar; Hospiz im Sinne der Sozialgesetzgebung; Kurzzeitpflege für bis zu 3 Monate; Sonstige vergleichbare Einrichtungen;
Pflege- oder Betreuung 3. Selbstorganisierte WG 6 LTWG Eigenständig betreute Wohngruppen für pflegebedürftige Menschen; Eigenständig betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung; Seniorenresidenzen, Einrichtungen für Kurzzeitpflege, Sonstige Einrichtungen;
Pflege- oder Betreuung 3. Selbstorganisierte WG 6 LTWG Volljährige Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Menschen; Selbstbestimmte, gemeinschaftliche Lebens- und Haushaltsführung; Freie Wahl von Zusatzleistungen (Pflege, Unterstützung etc.); Hausrecht ausüben und freie Wahl von Mitbewohnern;
Pflege- oder Betreuung 3. Selbstorganisierte WG 6 LTWG Max. 8 Personen in einer WG; Max. 16 Plätze in einem Gebäude; Eigenständige Einrichtung, unabhängig von Einrichtungen nach 5 und 6 LTWG;
Umfassendes Leistungsangebot Tragwerk: feuerbeständig (F90-AB) ergeschossige Gebäude F30-B Wände von Schlafräumen: F30-A und 29 LBauO; Trennwände: A-Baustoffe und nach 29 LBauO; Notw. Flure: A-Baustoffe und nach 35 LBauO; Außenwände: < 2 Geschosse über GOF schwer entflammbar, sonst nicht brennbar;
Umfassendes Leistungsangebot Abschnittsbildung Nicht zu ebener Erde: Geschosse > 20 Betten 2 Brandabschnitte = Evakuierungsabschnitte; Je Abschnitt eine notwendiger Treppenraum (1. Rettungsweg); Verbindung angrenzendem Evakuierungsabschnitt über notwendigen Flur (2. Rettungsweg); Tür T30-RS ausschl. im notwendigen Flur; Ausnahme möglich, je nach Nutzerkreis;
Umfassendes Leistungsangebot Rettungswege Zwei, unabhängige Rettungswege; Möglichst entgegengesetzt angeordnet; Zu Treppenraum oder direkt in das Freie; Außentreppe (im Brandfall sicher benutzbar) gilt als ein Rettungsweg; Türen: nicht abschließbar, leicht in voller Breite öffenbar, ggf. Feststellanlagen
Umfassendes Leistungsangebot Rettungswege: Treppenräume Treppenräume für Transport mit Tragen auslegen; Laufbreite > 1,25 m; Beidseitig Handläufe; Treppenpodest > 1,50 m; Wendel- und Spindeltreppen unzulässig; Rauchabzug an oberster Stelle; Bodenbelag nicht brennbar;
Umfassendes Leistungsangebot Rettungswege: notwendige Flure Unterdecken und Dämmstoffe nicht brennbar; Bodenbeläge schwer entflammbar; Flur mit einer Fluchtrichtung < 15 m (Stichflur); Ausstattungsgegenstände, Pflegedienstplätze und Sitzgruppen zulässig, wenn: Zwei Fluchtrichtungen vorhanden; Durchgangsbreite > 1,50 m frei bleibt; Geringe Brandlasten, günstiges Brandverhalten;
Umfassendes Leistungsangebot Hausgemeinschaften Abgeschlossener Wohnbereich (=Nutzungseinheit); Gemeinschaftsbereich, Gemeinschaftsküche, persönlicher Aufenthaltsraum; Nutzungseinheit < 500 m² und < 10 Bewohner (soll); Keine notwendigen Flure, wenn: 2 entgegengesetzt liegende Ausgänge zu Rettungswegen; Türen: NE T30-RS, persönlicher Raum ds; Wände des Wohnbereichs nach 29 LBauO;
Umfassendes Leistungsangebot Sicherheitstechnische Einrichtungen Alarmierungs-, Brandmelde- und Blitzschutzanlagen; Geeignete Alarmierungsanlage, ausgelöst durch BMA; Blitzschutzanlage obligatorisch; Brandmeldeanlage obligatorisch: DIN 14675, Betriebsart TM, Vollschutz; Automatische Alarmierung der Feuerwehr;
Umfassendes Leistungsangebot Feuerlöscheinrichtungen Feuerlöscher in notw. Fluren / Hausgemeinschaften; > 2 Geschosse ü. GOF Steigleitungen; Wandhydranten können verlangt werden; Aufzüge Eigene Schächte; Dynamische Brandfallsteuerung über BMA ausgelöst;
Umfassendes Leistungsangebot Sicherheitsbeleuchtung In Rettungswegen und gemeinschaftlich genutzten Räumen; Rettungswegzeichen einbeziehen; Flächen für die Feuerwehr Geeignete Zufahrten; Ausreichend Bewegungsflächen;
Umfassendes Leistungsangebot Organisatorischer Brandschutz Brandschutzordnung; Räumungskonzept (Rettungsmittel); Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer; Feuerwehrpläne; Schulung des Personals; Koch- und Wärmegeräte nur mit Betreuungspersonal;
Umfassendes Leistungsangebot Nutzungskonzepte Flexible Auslegung der möglichen Nutzungskonzepte; Kombination unterschiedlicher Konzepte möglich; Jeweiligen Anforderungen einhalten; Prüfungen Brandverhütungsschau mit Bauaufsicht; Technische Anlagen nach LVOHaust;
Besondere Einrichtungskonzepte Wohngruppe = Nutzungseinheit (Trennwände) Keine notwendigen Flure; Rettungswege 2 Ausgänge in entgegengesetzter Richtung; Notwendiger Flur, Treppenraum oder Ausgang; Treppenräume für Transport mit Tragen auslegen; Sicherheitsbeleuchtung; Geeignete Flächen für Räumungsmaßnahen;
Besondere Einrichtungskonzepte Aufenthaltsräume Persönliche Räume durch feuerhemmende Wände; Türen Persönliche Räume ds; Andere Wohngruppen oder Sonderräumen T30-RS; Feststellanlagen oder Freilauftürschließer können gefordert werden;
Besondere Einrichtungskonzepte Alarmierung Rauchwarnmelder mit Netzstromversorgung; Brandmeldung an Feuerwehr, wenn kein 24 h Dienst; Feuerlöscheinrichtungen Mindestens geeignete Feuerlöscher vorhalten;
Besondere Einrichtungskonzepte Erleichterungen für kleine Wohngruppen < 200m² und nicht mehr als 6 Bewohner; Abweichende Lösungen mögliche; Z.B. 2. Rettungsweg über Geräte der Feuerwehr; Erleichterungen für Bestandsgebäude Abweichende Lösungen sind möglich, wenn Bewohnerzahl je Nutzungseinheit nicht mehr als 6 beträgt; Rettungsgerät der Feuerwehr oder notwendiger Flur;
Besondere Einrichtungskonzepte Organisatorischer Brandschutz Brandschutzordnung; Schulung des Personals; Verhalten in der Wohngruppe (Küche, elektr. Geräte etc.); Rettungskonzept; Rettungsmittel vorgeben (Rollstühle, Evakuierungstücher, Brandfluchthauben etc.); Rettungsmaßnahmen darstellen;
Besondere Einrichtungskonzepte Wohngruppen mit behinderten Menschen Individuelle Bewertung in Anlehnung an 2.1; Seniorenresidenz Regelanforderungen nach LBauO Hospize und Kurzzeitpflege Mehr als 12 Personen Anforderungen Abs. 1; Sonstige Einrichtungen Individuelle Bewertung in Anlehnung an 2.1;
Selbstorganisierte WG Regelanforderungen nach LBauO; WG in Wohnungen im Sinne von LBauO; Einrichtungen, die nicht in das Schema passen, individuell in Anlehnung bewerten;