Vorlesung 4. Semester

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Transkript:

Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1

Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen (auch Pensionen) 4. Eigenkapital 5. Latente Steuern 6. Prüfung Gewinn- und Verlustrechnung 7. Urteilsbildung und Dokumentation 2

Gliederung 1. Ansatz von latenten Steuern 2. Bewertung 3. Beispiele 4. Prüferische Vorgehensweise 5. Übungsaufgaben 3

274 (1) HGB 1. Ansatz von latenten Steuern Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so ist eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern ( 266 Abs. 3 E.) in der Bilanz anzusetzen. Eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung kann als aktive latente Steuern ( 266 Abs. 2 D.) in der Bilanz angesetzt werden. Die sich ergebende Steuerbe- und die sich ergebende Steuerentlastung können auch unverrechnet angesetzt werden. Steuerliche Verlustvorträge sind bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung zu berücksichtigen. 4

1. Ansatz von latenten Steuern 274 (2) HGB Die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung sind mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen zu bewerten und nicht abzuzinsen. Die ausgewiesenen Posten sind aufzulösen, sobald die Steuerbe- oder -entlastung eintritt oder mit ihr nicht mehr zu rechnen ist. Der Aufwand oder Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern ist in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auszuweisen. 5

1. Ansatz von latenten Steuern - Das bilanzorientierte Konzept erfasst jede Bilanzierungs- oder Bewertungsabweichung zwischen der Handels- und Steuerbilanz, also auch die erfolgsneutral direkt im Eigenkapital erfassten Abweichungen. - Aktive latente Steuern: Bilanzierungshilfe somit Abgrenzungscharakter, aber keinen Vermögenscharakter. Aktive latente Steuern treten dann auf, wenn die Differenzen zu einer Steuerentlastung führen. - Passive latente Steuern: Abgrenzungscharakter und i.d.r. auch Schuldcharakter - Aktive und passive Ausschüttungssperren - Ausweis in der GuV im Posten Steuern vom Einkommen und Ertrag - Anhanaangaben 285 Nr. 29 HGB 6

Berechnung der Steuerabgrenzung Grundsatz 1. Ansatz von latenten Steuern Abweichungen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bauen sich voraussichtlich ab. 1) Permanente Differenzen => kein Ausgleich zwischen Handels- und Steuerbilanz; Bsp. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, Unterschiede zwischen Einkommen und Gewerbeertrag 2) Quasi-permanente Differenzen => theoretisch zeitlich begrenzt, Umkehrung kann u.u. aber erst bei Liquidation zu erwarten; Bsp. Steuerlich nicht anerkannte Abschreibungen 3) Temporäre Differenzen => Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen gleichen sich im Zeitablauf aus; NORMALFALL 7

1. Ansatz von latenten Steuern Aktiver oder passiver Saldo Alle Differenzen ob temporär oder quasi-temporär werden einzeln berechnet, es findet grundsätzlich jedoch eine Gesamtdifferenzbetrachtung statt. Für den Ausweis gibt es ein Wahlrecht: 1) Saldo Abgrenzungsspitze wird ausgewiesen; die aktiven latenten Steuern können, die passiven latenten Steuern müssen bilanziell erfasst werden. 2) Unsaldierter Ausweis 8

1. Ansatz von latenten Steuern Verlustvorträge Bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern sind steuerliche Verlustvorträge zu berücksichtigen; in Höhe der zu erwartenden Verlustverrechnung in den nächsten 5 Jahren. Werthaltigkeit der Verlustvorträge muss gegeben sein! Organschaft Die Steuerabgrenzung wirkt sich nur beim Organträger aus! 9

2. Bewertung Bewertung latenter Steuern - Mit dem zukünftigen unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen - 274 Abs. 2 S. 1 HGB - Am Bilanzstichtag gelten die vom Steuergesetzgeber verabschiedeten Steuersätze - Änderungen von Steuersätzen führen zur Neubewertung und sind erfolgswirksam zu erfassen - Latente Steuern dürfen nicht ab gezinst werden! - Die Werthaltigkeit der latenten Steuern 10

3. Beispiele Beispiele für passive latente Steuern HGB Ergebnis > als STB Ergebnis - Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände - Bestimmte steuerliche Abschreibungen (z.b. handelsrechtlich längere ND als nach Steuerrecht) - First in first out nur in der Handelsbilanz - Dividendenansprüche die bereits nach HGB vereinnahmt sind, nach Steuerrecht laut Rechtsprechung nicht erlaubt Delta! HGB Ergebnis StBil Ergebnis 11

3. Beispiele Beispiele für aktive latente Steuern HGB Ergebnis < als STB Ergebnis - Handelsrechtliche Abschreibungen - Abzinsung von Rückstellungen - Drohverlustrückstellungen - Disagio im HGB Aufwand, steuerlich zu aktivieren Delta! HGB Ergebnis StBil Ergebnis 12

4. Prüferische Vorgehensweise Allgemeine Grundsätze IDW PS 200 Ziele und allgemeine Grundsätze der Durchführung von Abschlussprüfungen IDW PS 201 Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung IDW PS 450 Berichterstattung IDW PS 400 Bestätigungsvermerk 13

4. Prüferische Vorgehensweise Vollständigkeit Sind alle Abweichungen berücksichtigt worden Vorhandensein Gibt es weitere Themen die berücksichtigt werden müssen Genauigkeit Rechnerische Richtigkeit Bewertung Steuersatz Werthaltigkeit gegeben Eigentum Ausweis Organschaft Saldiert Unsaldiert Eigenständige Posten in 266 HGB 14

4. Prüferische Vorgehensweise Die (potentiellen) signifikanten Risiken und ihre Prüfung: Geringes Fehlerrisiko Prüfungsdurchführung Hohes Fehlerrisiko Hohe Prüfungssicherheit Aufgrund der Einschätzung Inhärenten Risikos und Prüfung des IKS Geringe Prüfungssicherheit (inhärentes Risiko und IKS) Analytische Prüfungshandlungen Analytische Prüfungshandlungen Einzelfallprüfung Einzelfallprüfung 15

4. Prüferische Vorgehensweise Analytische Prüfungshandlungen Verprobung und Plausibilität der latenten Steuern unter Berücksichtigung der Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz Veränderung der latenten Steuern im Vergleich zum Vorjahr 16

4. Prüferische Vorgehensweise Einzelfallprüfungen Steuerberaterbestätigung Plausibilisierung der Steuerbilanz, ggf. Beurteilung von sachverständigen Dritten notwendig Prüfung der ermittelten Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz (Rechnerisch und Sachlich) Werthaltigkeit bei aktiven latenten Steuern gegeben Prüfung des verwendeten Steuersatzes 17

4. Prüferische Vorgehensweise Einzelfallprüfungen Prüfung einer Ausschüttungssperre Prüfung, ob der Ausweis in Bilanz und GuV korrekt erfolgt ist Sind im Anhang sämtliche geforderten Angaben enthalten 285 Nr. 29 HGB 18

5. Übungsaufgabe Immaterielle Vermögensgegenstände 20.000 20.000 Grundstücke und Gebäude 3.500.000 3.500.000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 455.000 455.000 Finanzanlagen 4.500.000 5.000.000 Anlagevermögen 8.475.000 8.975.000 Vorräte 4.200.000 4.100.000 Forderungen 3.200.000 3.350.000 Sonstige Vermögensgegenstände 350.000 350.000 Kassenbestand 23.000 23.000 Rechnungsabgrenzungsposten 2.000 2.000 Aktive latente Steuer Aktive latente Steuer aus Verlustvorträgen Umlaufvermögen 7.775.000 7.825.000 Aktiva 16.250.000 16.800.000 Gezeichnetes Kapital 615.000 615.000 Kapitalrücklagen 750.000 750.000 Gewinnrücklagen 200.000 200.000 Bilanzgewinn/-verlust 576.000 2.744.000 Stuerlicher Ausgleichposten Eigenkapital 2.141.000 4.309.000 Pensionsrückstellungen 6.000.000 4.500.000 Steuerrückstellungen 22.000 22.000 Altersteilzeitrückstellungen 560.000 500.000 Jubiläumsrückstellungen 657.000 600.000 Urlaubs- Gleitzeitrückstellung 8.000 7.000 Garantieverpfklichtungen 416.000 416.000 Aufbewahrungsrückstellung 2.000 2.000 Sonstige Rückstellungen 760.000 760.000 Rückstellungen 8.425.000 6.807.000 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.125.000 1.125.000 Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen 3.750.000 3.750.000 Sonstige Verbindlichkeiten 809.000 809.000 Verbindlichkeiten 5.684.000 5.684.000 Passive latente Steuer Passiva 16.250.000 16.800.000 Aktive latente Handelsbilanz Steuerbilanz Differenzen Steuern Passive latente Steuern Summe 31.12.2010 31.12.2010 31.12.2010 28,0% 28,0% 31.12.2010 Summe Latente Steuern Steuersatz Gesamt 2010 28,0% 19