JAV-Seminare 2014 Landesbezirk Nord



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JAV-Seminare 2014 Landesbezirk Nord

Wissen, wo du stehst. Finde dich in unserer Bildungslandschaft wieder und entdecke dein neues Ziel. Du kannst deinen Bildungsweg auch online gehen: www.bws-bildungslandschaft.de IG BCE BWS Wir sind das Original.

Deinem Ziel ein Stück näher: Das Programm 2014 3

Vorwort 4 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Landesbezirksjugendsekretärin Jeanette Härtling das Jahr 2014 ist branchenübergreifend und bundesweit wieder Wahljahr für alle Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV). Wir bieten euch 2014 zwei JAV-I-Grundlagenseminare an. Besonders als erstmalig gewählte JAVis habt ihr vor den Wahlen als auch direkt nach den JAV-Wahlen die Möglichkeit, die Grundausstattung an Wissen und Kompetenzen zu erhalten, um euch in der weiteren JAV-Arbeit zurechtzufinden. Für diejenigen unter euch, die das JAV-I-Grundlagenseminar bereits besucht haben, bieten wir ein JAV-II-Grundlagenseminar an. Neben der Klärung von Fragen Wie führe ich eine Betriebsbegehung als Jugendvertretung durch und was muss ich bei den Ausbildungsrahmenplänen für die Azubis im Betrieb beachten?, setzen wir uns intensiv mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dem Berufsbildungsgesetz auseinander. Anmeldung und weitere Informationen:

5 Für alle JAVis, die bereits jetzt schon wissen, dass sie 2014 wieder kandidieren werden, bieten wir 2014 ein JAV-Rhetorik- Seminar an, bei dem ihr sicheres Auftreten und überzeugend argumentieren üben könnt. Bei Bedarf können wir für euch auch weitere JAV-Seminare wie das JAV-III-Grundlagenseminar organisieren. Sprecht einfach eure Gewerkschaftssekretäre in euren Bezirken oder mich an! Wir freuen uns auf euch, denn: Nur wer seine Rechte kennt, kann sie nutzen! Jeannette Härtling Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

Inhalt 6 JAV-Seminare auf Bundesebene JAV-Wahlvorstandsschulung.................... 10 Social Media für JAVen Von der konsumierenden Nutzung von Blogs, Facebook, Twitter & Co. hin zum professionellen Umgang...................... 12 JAV-Vorsitzenden-Seminar..................... 14 JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung............ 16 Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit der JAV.......... 18 JAV-Seminare auf Landesebene Landesbezirk Nord........................... 20 JAV I Grundlagenseminar.................... 22 JAV II Grundlagenseminar Ausbildung checken und verbessern.............. 24 JAV-Rhetorik.............................. 26 Anmeldung und weitere Informationen:

7 Weitere Informationen Vorwort.................................. 4 Inhalt................................... 6 JAV-Seminare auf Bundesebene.................. 8 JAV-Seminare auf Landesebene................. 20 Schulferien 2014........................... 30 Kosten.................................. 32 Der direkte Draht........................... 34 Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Nord............ 36 Anmeldung............................... 38 Informationen zur Freistellung.................. 40 Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds /Mitglied der Jugendund Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach 37 Abs. 6 BetrVG............. 48 Anmeldebogen............................ 51 Impressum Fotonachweis.................... 53 Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht........... 54 Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

Viele Türen öffnen sich heute automatisch, doch die wichtigsten musst du selbst öffnen. Mit deiner Arbeit als JAV unterstützt du die Auszubildenden in deinem Betrieb. Eine gezielte Weiterbildung unterstützt dich bei deinen Aufgaben. Und sie hilft dir dabei, viele Türen zu öffnen!

JAV-Seminare auf Bundesebene

JAV-Seminare auf Bundesebene 10 JAV-Wahlvorstandsschulung Wie wichtig es ist, funktionierende und starke Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) im Betrieb zu haben, zeigt die fortwährende Diskussion um Probezeitverlängerung, Ausbildungsplatzangebot und Qualifikation der Bewerber(innen) und die spätere Übernahme der Auszubildenden. Damit die Wahlen reibungslos durchgeführt werden können, bieten wir auch in diesem Jahr wieder ein Tagesseminar an, in dem die gesetzlichen Grundlagen der Wahl, die verschiedenen Wahlverfahren und die im Wahlverfahren einzuhaltenden Normen und Fristen erläutert werden. Termine Dauer: 1 Tag (Beginn: vormittags / Ende: abends) Monat am Seminarort Mai 12.05. Juni 23.06. Mercure Hotel München Neuperlach Süd Mercure Hotel München Neuperlach Süd Freistellung: 20 Abs. 3 BetrVG Anmeldung und weitere Informationen:

11 Inhalte Einsetzung des Wahlvorstands Vorbereitung des Wahlausschreibens Terminplanung Vorbereitung und Durchführung der Wahlversammlung Seminarkosten V* Seminarnummer 273,00 58,00 BWS-025-900101-14 273,00 58,00 BWS-025-900102-14 *Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt. Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

JAV-Seminare auf Bundesebene 12 Social Media für JAVen Von der konsumierenden Nutzung von Blogs, Facebook, Twitter & Co. hin zum professionellen Umgang Gemeinsam mit dem Betriebsrat unterstützt die JAV ihre jungen Kolleg(inn)en im Kontakt mit Ausbilder(inne)n und Arbeitgebern. Ihre Zielgruppe ist eine neue Generation von Nutzer(inne)n, die mit dem Internet und vor allem mit den neusten Entwicklungen aufgewachsen sind die sogenannten Digital Natives. Zwar sind auch die Mitglieder der JAV oft selbst noch in der Ausbildung und daher Teil dieser Generation, doch der Weg von einer rein konsumierenden Nutzung von Blogs, Facebook, Twitter & Co. hin zu einem professionellen Umgang ist weit. Termine Dauer: 2 Tage (Beginn: vormittags / Ende: abends) Monat von bis Seminarort Februar 17.02. 18.02.14 Dezember 15.12. 16.12.14 Holiday Inn München Süd Mercure Hotel München Neuperlach Süd Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Anmeldung und weitere Informationen:

13 Inhalte Überblick über und Verständnis von Social Media und Web 2.0 Monitoring: Gezielt Informationen finden Suchmaschinennutzung und Web 2.0 Sensibilisieren für Risiken: personalrechtlich relevante Freizeitbeschäftigungen und Äußerungen über das eigene Unternehmen, die Chefin/ den Chef oder die Kolleg(inn)en Beispiele, wie Personalabteilungen Facebook & Co. für ihre eigenen Zwecke nutzen Social Media intelligent für die eigene Karriere nutzen Beispiele für Social Media Guidelines in Unternehmen Seminarkosten UV* Seminarnummer 616,00 219,00 BWS-025-900501-14 639,00 216,00 BWS-025-900502-14 *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt. Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

JAV-Seminare auf Bundesebene 14 JAV-Vorsitzenden-Seminar Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber da gibt es Probleme. Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was habe ich eigentlich zu tun? Bei meinem Vorgänger sah das alles so einfach aus Wie kommt man zu Themen und wie wirkt sich die besondere Rolle auf die Zusammenarbeit mit dem BR und der IG BCE aus? Wenn du dir diese Fragen häufig stellst, bist du auf diesem Seminar genau richtig. Termin Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort März/ April 30.03. 04.04.14 Kagel-Möllenhorst Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Anmeldung und weitere Informationen:

15 Inhalte Sitzungsaufbau, Leiten von Gruppen und Gremien Motivation, mit gutem Beispiel voran Arbeitsplanung, delegieren und spezialisieren Qualifizierungsplan für JAVis Kooperatives Arbeiten mit dem BR/der IG BCE Seminarkosten UV* Seminarnummer 892,00 679,00 BWS-025-900201-14 *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt. Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

JAV-Seminare auf Bundesebene 16 JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung Um als JAV etwas zu erreichen, musst du mit dem Arbeitgeber verhandeln. Auf diesem Seminar werden deine rhetorischen Fähigkeiten und dein Verhandlungsgeschick geschult. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen und Möglichkeiten der Übernahme von Auszubildenden. Die Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars. Termin Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort März 16.03. 21.03.14 Kagel-Möllenhorst Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Anmeldung und weitere Informationen:

17 Inhalte Rhetorik und Redetechnik Stilmittel gekonnt verwenden Verhandlungsführung Strategien für mehr Ausbildungsplätze und mehr Übernahme nach der Ausbildung Demografische Entwicklung in den Betrieben Seminarkosten UV* Seminarnummer 973,00 679,00 BWS-025-900301-14 *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt. Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

JAV-Seminare auf Bundesebene 18 Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit der JAV Wie kann ich aussagekräftige Präsentationen erstellen und muss es immer PowerPoint sein? Welche Möglichkeiten habe ich als JAV, um meine Arbeit darzustellen? Habt ihr als JAV schon einmal über eure Öffentlichkeitsarbeit diskutiert und noch keine zündende Idee gehabt? Wir wollen mit euch über die aktuellen Entwicklungen in der Berufsausbildung diskutieren und sie mit den Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit verknüpfen. Nutzt auch die Chance, neue Leute für das Amt des JAVis zu gewinnen, indem ihr sie kreativ ansprecht. Termin Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Mai 04.05. 09.05.14 Kagel-Möllenhorst Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Anmeldung und weitere Informationen:

19 Inhalte Datenschutz, öffentliche Netzwerke Chance oder Risiko? Themen zum Thema machen Öffentlichkeitsarbeit Macht der Medien Gutes tun und drüber reden (seine Arbeit gut verkaufen) Seminarkosten UV* Seminarnummer 973,00 679,00 BWS-025-900401-14 *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt. Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

Die IG BCE bietet umfangreiche Qualifizierungsangebote, die direkt auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten sind. Jetzt zur IG BCE! www.igbce.de

JAV-Seminare auf Landesebene Landesbezirk Nord

JAV-Seminare auf Landesebene 22 JAV I Grundlagenseminar Dieses Seminar richtet sich an die neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es vermittelt die notwendigen Grundlagen für eine gute JAV-Arbeit. Den Teilnehmenden wird in Theorie und Praxis gezeigt, wie sie Inhalte selbstständig erarbeiten und mit Gesetzen umgehen. Es zeigt zudem die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung auf. Der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars ist die Voraussetzung zur Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren sowie Bundes-JAV-Seminaren und sollte von jeder Jugend- und Auszubildendenvertretung besucht werden! Landesbezirk Nord Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Februar 02.02. 07.02.14 Dezember 07.12. 12.12.14 Bildungs- und Tagungs- Zentrum HVHS Springe Bildungs- und Tagungs - Zentrum HVHS Springe Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Anmeldung und weitere Informationen:

23 Inhalte P In Einführung in die JAV-Arbeit Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung Aufbau und Handhabung von Gesetzen Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und Institutionen Strategien für die JAV-Arbeit diesem Seminar inklusive: Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Hellmann, Sybille Spoo Betriebsverfassungsgesetz (Basiskommentar mit Wahlordnung) Seminarkosten UV* Seminarnummer 937,00 551,00 BWS-100-210101-14 937,00 551,00 BWS-100-210102-14 *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt. Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

JAV-Seminare auf Landesebene 24 JAV II Grundlagenseminar Ausbildung checken und verbessern Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV-Grundlagenseminars. Alle Fragen der Berufsbildung gehören zum Alltag der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung und für gute Übernahmemodelle zu sorgen. Dieses Seminar zeigt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine ualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt. Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern. Bei Bedarf der Jugend- und Auszubildendenvertretungen können wir jederzeit ein JAV-III- und JAV-IV-Grundlagenseminar anbieten. Sprecht uns gerne an. Landesbezirk Nord Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort März/ April 30.03. 04.04.14 Bildungs- und Tagungs- Zentrum HVHS Springe Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Anmeldung und weitere Informationen:

25 Inhalte Analyse der Qualität der Berufsausbildung Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung Problemlösungsstrategien Das Berufsbildungsgesetz und die ualitativen Anforderungen an die Berufsausbildung Beurteilungssysteme Entwicklung und Aufbau des dualen Systems: Berufsbilder und deren Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise P In diesem Seminar inklusive: Thomas Lakies, Annette Malottke BBiG Berufsbildungsgesetz (Basiskommentar ohne BetrVG) Seminarkosten UV* Seminarnummer 937,00 551,00 BWS-100-210201-14 *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt. Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

JAV-Seminare auf Landesebene 26 JAV-Rhetorik Rhetorik ist wichtig, überall! Ob ihr über die Aktionen eurer JAV auf einer Jugend- und Auszubildendenversammlung berichten oder auf der nächsten Betriebsratssitzung sprechen wollt: Zur JAV-Arbeit gehört es, reden, argumentieren und überzeugen zu können. Hierfür werden die Teilneh mer(innen) dieses Rhetorikseminars fit gemacht. Darüber hinaus werden wichtige rechtliche Grundlagen für die Teilnahme an Versammlungen oder Sitzungen besprochen. Landesbezirk Nord Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort April 06.04. 11.04.14 Jugenddorf Hans-Böckler der IG BCE, Grömitz Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Anmeldung und weitere Informationen:

27 Inhalte Rechtliche Grundlagen der Jugend- und Auszubildendenversammlung Rechtliche Grundlagen für die Teilnahme an Betriebsratssitzungen und die Durchführung von Sprechstunden Grundlagen der Kommunikation Sicher auftreten mit und ohne Redepult Sinnvolle Konzepttechnik und Redevorbereitung Schritt für Schritt Kontakt zu den Zuhörer(inne)n aufbauen mit Zwischenrufen umgehen In Gesprächen und Verhandlungen überzeugend argumentieren Seminarkosten UV* Seminarnummer 800,00 551,00 BWS-100-210401-14 *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt. Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

Literaturempfehlung 28 Anmeldung und weitere Informationen:

29 Berufsbildungsgesetz Thomas Lakies, Annette Malottke Kommentar für die Praxis BUND Verlag, 4. Auflage 2011, 884 Seiten Ausstattung: gebunden ISBN: 978-3-7663-6014-4 79,90 Der Kommentar erläutert das Recht der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und Umschulung. Die Kommentierungen gelten für alle Bereiche der Wirtschaft, einschließlich des Handwerks. Die für die Berufsausbildung geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften sind berücksichtigt, soweit sie für die Berufsausbildungsverträge maßgeblich sind genauso die Vorschriften der Handwerksordnung. Eine kurze Kommentierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes findet sich im Anhang. Die Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung sind eingearbeitet. Rechtsprechung und Gesetzgebung sind auf dem Stand Anfang 2011. Schwerpunkte der Kommentierung sind: Anerkennung von Ausbildungsberufen Berufsausbildungsvertrag Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden Kündigungsschutz für Auszubildende, einschließlich Verfahrensrecht Schlichtungsausschüsse bei den Kammern Überwachung der Berechtigung zum Einstellen und Aus bilden sowie Überwachung der Ausbildung durch die zuständigen Stellen Prüfungswesen Berufliche Fortbildung, Zulässigkeit der Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln bezüglich der Fortbildungskosten Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Ende der Ausbildung Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

Schulferien 2014 30 Land Winter Frühjahr / Ostern Baden-Württemberg 14.04. - 25.04. Bayern 03.03.-07.03. / 14.04. - 26.04. Berlin 03.02. -08.02. 14.04. -26.04. Brandenburg 03.02. -08.02. 16.04. -26.04. Bremen 30.01. +31.01. 03.04. -22.04. Hamburg 31.01. 03.03. -14.03. Hessen 14.04. - 26.04. Mecklenburg-Vorpommern 03.02. -15.02. 14.04. - 23.04. Niedersachsen 30.01. +31.01. 03.04. -22.04. Nordrhein-Westfalen 14.04. - 26.04. Rheinland-Pfalz 11.04. - 25.04. Saarland 03.03. - 08.03. 14.04. - 26.04. Sachsen 17.02. - 01.03. 18.04. - 26.04. Sachsen-Anhalt 01.02. - 12.02. 14.04. - 17.04. Schleswig-Holstein* 16.04. - 02.05. Thüringen 17.02. - 22.02. 19.04. - 02.05. * Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die Sommerund Herbstferien Sonderregelungen. Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2012 Anmeldung und weitere Informationen:

31 Himmelfahrt/ Pfingsten Sommer Herbst Weihnachten 10.06. - 21.06. 31.07. - 13.09. 27.10. - 30.10. 22.12. -05.01. 10.06. - 21.06. 30.07. - 15.09. 27.10. - 31.10. 24.12. -05.01. 02.05. / 30.05. 09./10.07. - 22.08. 20.10. - 01.11. 22.12. -02.01. 02.05. / 30.05. 10.07. - 22.08. 20.10. - 01.11. 22.12. -02.01. 10.06. 31.07. - 10.09. 27.10. - 08.11. 22.12. -05.01. 28.04. -02.05. / 30.05. 10.07. - 20.08. 13.10. - 24.10. 22.12. -06.01. 28.07. - 05.09. 20.10. - 01.11. 22.12. -10.01. 06.06. - 10.06. 14.07. - 23.08. 20.10. - 25.10. 22.12. -02.01. 02.05. /30.05. / 10.06. 31.07. - 10.09. 27.10. - 08.11. 22.12. -05.01. 10.06. 07.07. - 19.08. 06.10. - 18.10. 22.12. -06.01. 30.05. / 20.06. 28.07. - 05.09. 20.10. - 31.10. 22.12. -07.01. 28.07. - 06.09. 20.10. - 31.10. 22.12. -07.01. 30.05. 21.07.- 29.08. 20.10. - 31.10. 22.12. -03.01. 30.05. - 07.06. 21.07.- 03.09. 27.10. - 30.10. 22.12. -05.01. 30.05. 14.07.- 23.08. 13.10. - 25.10. 22.12. -06.01. 30.05. 21.07.- 29.08. 06.10. - 18.10. 22.12. -03.01. Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

Kosten 32 Seminargebühren Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs- / Personalräten, Jugend- und Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß 4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten. Fahrtkosten und Spesen Betriebs- / Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage. Preisvorteile bei An- und Abreise mit der Bahn Mit dem Kooperationsangebot der IG BCE BWS GmbH und der Deutschen Bahn reisen die Teilnehmer(innen) zu unseren Seminaren und Fortbildungen von Anfang an entspannt und komfortabel an. Dabei profitieren sie von erheblichen Preisvorteilen gegenüber dem jeweiligen Normalpreis. Buche deine Reise telefonisch unter der Service-Nummer 0180 6311153* mit dem Stichwort IG BCE BWS und halte deine Kreditkarte zur Zahlung bereit. * Die Hotline ist Montag bis Samstag von 07:00 22:00 Uhr erreichbar, die Telefonkosten betragen 20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 60 Cent pro Anruf aus den Mobilfunknetzen. Anmeldung und weitere Informationen:

33 Rücktritts- und Stornogebühren Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS GmbH werden bereits entrichtete Gebühren erstattet. Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar. Referent(inn)en Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz. Ansprechpartnerinnen Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304 E-Mail: heidi.wenzel@igbce.de Marion Probst Telefon: 0511 7631-233 E-Mail: marion.probst@igbce.de Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

Der direkte Draht 34 Bei Fragen zu deiner Anmeldung oder Einladung helfen wir dir gerne weiter: Bärbel Gieseler Telefon: 0511 7631-667 E-Mail: baerbel.gieseler@igbce.de Claudia Binnewies Telefon: 0511 7631-423 E-Mail: claudia.binnewies@igbce.de Nadine Köller Telefon: 0511 7631-270 E-Mail: nadine.koeller@igbce.de Natascha von Morgenstern-Bläsig Telefon: 0511 7631-391 E-Mail: natascha.vonmorgensternblaesig@igbce.de Anmeldung und weitere Informationen:

35 Kontakt IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de www.igbce-bws.de Öffnungszeiten Montag Donnerstag..... 08:00 17:00 Uhr Freitag.............. 08:00 15:00 Uhr Jetzt Fan werden! www.facebook.com/igbcebws Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Nord 36 IG BCE-Landesbezirk Nord Königworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-500 Fax: 0511 7631-520 E-Mail: lb.nord@igbce.de www.nord.igbce.de Öffnungszeiten Montag Donnerstag.... 08:00 16:00 Uhr Freitag.............. 08:00 14:00 Uhr IG BCE-Bezirk Alfeld Kalandstraße 5 31061 Alfeld Telefon: 05181 8416-0 E-Mail: bezirk.alfeld@igbce.de IG BCE-Bezirk Hamburg /Harburg Besenbinderhof 60, Ebene 3 20097 Hamburg Telefon: 040 280096-0 E-Mail: bezirk.hamburg@igbce.de IG BCE-Bezirk Hannover Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-550 E-Mail: bezirk.hannover@igbce.de IG BCE-Bezirk Ibbenbüren Breite Straße 12 49477 Ibbenbüren Telefon: 05451 9685-0 E-Mail: bezirk.ibbenbueren@igbce.de Anmeldung und weitere Informationen:

37 IG BCE-Bezirk Oldenburg Amalienstraße 14 26135 Oldenburg Telefon: 0441 408891-0 E-Mail: bezirk.oldenburg@igbce.de IG BCE-Bezirk Schleswig-Holstein Rendsburger Straße 4 24534 Neumünster Telefon: 04321 4041-0 E-Mail: bezirk.schleswig-holstein@igbce.de IG BCE-Bezirk Wolfenbüttel Im Kalten Tale 33 38304 Wolfenbüttel Telefon: 05331 9556-0 E-Mail: bezirk.wolfenbuettel@igbce.de Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

Anmeldung 38 Die Anmeldung erfolgt telefonisch, schriftlich per E-Mail, Post, Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmhefts. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Angebotsseminare Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare sowohl für Einzelpersonen als auch für ein gesamtes Gremium an. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter. Zusätzliche Seminare Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu finden. An- und Abfahrt Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten sowie Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen. Auf Seite 32 findest du weitere Informationen zu unserem Kooperationsangebot mit der Deutschen Bahn. Beratung Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2014 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter. Veranstaltungsorte Informationen zu unseren Veranstaltungsorten und Unterkünften findet ihr auf unserer Hompage: www.igbce-bws.de/veranstaltungsorte Kinderbetreuung In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungs zentrum in Verbindung setzen.

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Informationen zur Freistellung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG 40 Der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner! Worauf fußt der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder? Das BetrVG regelt die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsrats- und JAV-Mitglieder ( 37 Abs. 6 in Verbindung mit 37 Abs. 2 und 40 Abs. 1). Gemäß 65 Abs. 1 BetrVG gelten die 37 und 40 BetrVG auch für JAV-Mitglieder. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, JAV-Mitglieder für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne JAV- Mitglied, sondern die JAV als kollektives Organ. Sie beschließt die Seminarteilnahme ihrer Mitglieder bei der JAV-Sitzung. Dann beantragt sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme des JAV-Mitglieds bei der nächsten Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung die JAV mit vollem Stimmrecht zu beteiligen, d. h., dass alle JAV-Mitglieder bei der Beschlussfassung Stimmrecht haben ( 67 Abs. 2 BetrVG). Anmeldung und weitere Informationen:

41 Der Anspruch der Teilnahme an einer Schulung für das einzelne JAV-Mitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zu seiner Entsendung zur Schulung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat. Was sind für die JAV-Arbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als JAV-Mitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können. In diesem Sinne sind immer erforderlich: Schulungen über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der JAV (BAG 10.5.74 AP Nr. 4) Allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Die Teilnahme- und Stimmrechte nach 67 können unterschiedliche Angelegenheiten aus dem BetrVG betreffen. Die JAV-Mitglieder müssen deshalb über entsprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Fitting u. a.; BetrVG Handkommentar, 26. Aufl.; 65 RN 15). Kenntnisse über spezielle Regelungen, die die jugendlichen oder auszubildenden Arbeitnehmer(innen) betreffen wie insb. das JArbSchG und das BBiG (vgl. Fitting u. a.; BetrVG Handkommentar, 26. Aufl.; 65 RN 15) Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

Informationen zur Freistellung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG 42 Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen der JAV. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie bspw. Mitglied eines Ausschusses sind. Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Die Schulungsmöglichkeit nach 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich auf ordentliche JAV-Mitglieder beschränkt. Nicht endgültig nachgerückte Ersatzmitglieder einer mehrköpfigen JAV haben keinen Schulungsanspruch. Nur Stellvertreter einer einköpfigen JAV haben einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig das verhinderte JAV-Mitglied vertreten. Rückt ein Ersatzmitglied endgültig nach, hat es den Status eines ordent lichen Mitglieds (vgl. Fitting u. a.; BetrVG Handkommentar, 26. Aufl.; 65 RN 16). Da die Teilnahme von JAV-Mitgliedern an Schulungen vom Betriebsrat beschlossen wird, ist bei den folgenden Fragen in der Hauptsache der Betriebsrat und nicht die JAV genannt. Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen, die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte. Anmeldung und weitere Informationen:

43 Muss der Betriebsrat auf betriebliche Notwendigkeiten Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 2 BVGa 16 /01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind ( 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A Z, 9. Aufl., S. 1359). Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

Informationen zur Freistellung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG 44 Wie teuer darf ein Seminar sein? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, darüber hinaus stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben. Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen? Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 6 ABR 74 / 83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 7 ABR 55 /94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 10 TaBV 50 /01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll. Anmeldung und weitere Informationen:

45 Dürfen Seminare erneut besucht werden? Wenn seit der Teilnahme der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtssprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist. Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein JAV-Mitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem JAV-Mitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der JAV-Mitglieder gemäß 37 Abs. 7 BetrVG. Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebes bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität sowie Erforderlichkeit der Themen für die JAV-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen. Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

Informationen zur Freistellung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG 46 Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern. Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden. Anmeldung und weitere Informationen:

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de 47

Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber 48 Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds /Mitglieds der Jugendund Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach 37 Abs. 6 BetrVG Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause Ort, Datum Mitteilung über Seminarteilnahme nach 37 Abs. 6 BetrVG Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in einer Sitzung am Datum beschlossen, das Betriebsratsmitglied /Mitglied der Jugendund Auszubildendenvertretung Frau/ Herrn Name zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema: Titel des Seminars zu entsenden. Zeit: Ort: Anmeldung und weitere Informationen:

49 Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbh. Der Preis des Seminars beträgt: Euro und die Kosten für die Übernachtung Verpflegung belaufen sich auf: Euro. Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/ Herrn Name als Ersatzteilnehmerin /Ersatzteilnehmer. Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt. Ort, Datum Stempel /Unterschrift des Betriebsrats Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

50 Anmeldung und weitere Informationen:

Anmeldebogen Fax 0511 7631-775 51 Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar / folgenden Seminaren an: Titel Termin Seminarnummer Ich melde mich an. Nachname, Vorname IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden) Meine dienstliche Anschrift: Firma/ Unternehmen Bereich/ Abteilung Straße, Hausnummer / Postfach Postleitzahl, Ort Telefonnummer Fax-Nummer E-Mail-Adresse Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel (mit Anschrift) Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

52 Anmeldung und weitere Informationen:

Impressum Fotonachweis 53 Impressum Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbh Königsworther Platz 6 30167 Hannover Verantwortlich Edeltraud Glänzer Peter Wind Redaktion Franziska Raebel, IG BCE BWS GmbH Jennifer Reinhardt, IG BCE BWS GmbH Kathrin Behrens, kb² kommunikationsberatung Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH Druck Drei-R-Druck GmbH Fotonachweis Titelseite Seite 9 Seite 21 Seite 39 Mitarbeiterfotos yurolaitsalbert Fotolia.com Eisenhans Fotolia.com Robert Kneschke Fotolia.com tiero Fotolia.com Dirk Egelkamp, Fotografie Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Per Fax: 0511 7631-708 oder das Formular bei deinem Betriebsrat abgeben. Name Vorname Geburtsdatum m / w PLZ / Wohnort Straße, Hausnummer Nationalität Werber(in) Eintrittsdatum Übertritt/Vorgewerkschaft Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung Beschäftigt bei Personalnummer PLZ/ Ort Tätigkeit Ausbildungsbeginn Lehrjahr Ausbildungsende (Monat / Jahr) (Monat / Jahr) E-Mail privat Telefon Mobiltelefon E-Mail dienstlich Telefon Mobiltelefon Berufsgruppe 01 Angelernte 02 Handwerker(innen) und Facharbeiter(innen) 03 Chemotechniker(innen) und Laborant(inn)en 04 Büroangestellte/Kaufleute 05 Meister(innen) 06 Technische Angestellte und Ingenieure bzw. Ingenieurinnen 07 AT-Angestellte: 08 Angestellte im Außendienst 09 Akademiker(innen) 10 Leitende Angestellte 11 Atypische Beschäftigung: Leiharbeitnehmer(innen) Befristet Beschäftigte 12 Sonstige:

*Bezirks-Nr. *Wird von den Bezirken ausgefüllt. *Mitgl.-Nr. Einverständniserklärung nach 4 a BDSG Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und / oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. Ort, Datum Unterschrift Wenn die Möglichkeit der Beitragseinbehaltung durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin besteht, erkläre ich mich einverstanden, dass der satzungsgemäße Beitrag von meinem Gehalt einbehalten wird. Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Königsworther Platz 6, 30167 Hannover Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13BCE00000131364 Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA- Lastschriftmandats Mandatsreferenz: (Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer) 1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise: monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich Vorname und Nachname (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Bankleitzahl Kontonummer IBAN DE BIC (8 oder 11 Stellen) Ort, Datum Unterschrift Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in dieser Verfahrensart unterrichten.

Preiswerte Seminare mit Mehrwert Lass dich beraten! Kontakt IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de www.igbce-bws.de Zur mobilen Website: http://m.igbce-bws.de www.facebook.com/ igbcebws