Personalisierte Medizin Ende der Solidarität? Heiner Raspe Seniorprofessur für Bevölkerungsmedizin



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Personalisierte Medizin Ende der Solidarität? Heiner Raspe Seniorprofessur für Bevölkerungsmedizin Berlin - Deutscher Ethikrat 24.Mai 2012

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Healthcare is on the brink of a revolution precipitated by dramatic advances on biomedical research. The ability to distinguish, at the molecular level, what makes one person different from another lies at the heart of this fundamental shift in medicine. The medicine of the future will be personalized, predictive and preventive, which could result in better health and more cost-effective health care for European citizens. ESF Forward Look Proposal (Draft) 2010: Personalised Medicine for the European Citizen

SGB V 1 Solidarität und Eigenverantwortung 1 Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. 2 Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. 3 Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.

Gütersloh 2011 www.ekd.de

SGB V 1 Solidarität und Eigenverantwortung 1 Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. 2 Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. 3 Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.

Solidaritäten in der GKV Risikosolidarität Einkommenssolidarität Familiäre Solidarität

6 SGB XI Eigenverantwortung (1) Die Versicherten sollen durch gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an Vorsorgemaßnahmen und durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. (2) Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit haben die Pflegebedürftigen an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und der aktivierenden Pflege mitzuwirken, um die Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhindern.

Gütersloh 2011 www.ekd.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Der Patient in seiner Krankheit K. Engelhardt 1971, vi Der hier unternommene Versuch einer patientenzentrierten Medizin verfolgt ein [gegenüber V.v. Weizsäcker; HR] einfacheres Ziel: Die klinische Annäherung an die durch Beobachtung am Krankenbett und im Arztzimmer zu belegende These, dass jede Krankheit mit zahlreichen menschlichen Problemen verbunden ist, deren Beachtung oder Nichtbeachtung auf das Krankheitsbild zurückwirkt. Mehr als naturwissenschaftlich-technische, instrumental-zweckrational argumentierende Medizin und auch keine ebenso einseitige psychogenetische Psychologisierung der Krankheit

DÄB 2011;108:A1905

Argumente gegen antikonservative Prüfungen von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden unbekannte Risiken, unsicherer Nutzen falsche Hoffnungen Ablenkung von existierenden Möglichkeiten Ökonomische Ineffizienz aus Sicht der Kostenträger Erosion des clinical trial system und damit Erosion der Medizin als Handlungswissenschaft