TEN/068 Internet-Bereich ".EU" Brüssel, den 28. März 2001



Ähnliche Dokumente
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME. des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. zu dem

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15

EUROPÄISCHES PARLAMENT

(Text von Bedeutung für den EWR)

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

A8-0068/1/Rev. ABÄNDERUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS * zum Vorschlag der Kommission

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom

AUSSCHUSS FÜR DEN SEKTORALEN SOZIALEN DIALOG IN DER LANDWIRTSCHAFT ENTSCHLIESSUNG VON GEOPA-COPA UND EFFAT

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Fall Nr. IV/M WINTERTHUR / ARAG. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr L 0577

Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

Statuten in leichter Sprache

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Entscheidung der Kommission vom zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

Ablauf und Tipps über ein Zertifizierungsverfahren

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

DOMAINRECHT. Auf dem Weg zu einem Europäischen Domainrecht

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Leitbild. LG Liechtensteinisches. Gymnasium

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am

IV/M SCHWEIZER RÜCK / ELVIA

Der Europäische Datenschutzbeauftragte

Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung

(Text von Bedeutung für den EWR)

Arbeitsprogramm

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Zukunft des Handwerkes

Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) II A renate.irps@senaif.berlin.

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.

Leseprobe zum Download

Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Regelung des IT-Planungsrats zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Thorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße Berlin

CS ETF (IE) plc 2nd Floor, Block E, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Auslobung des Hessischen Familienpreises 2016

Amtsblatt Nr. L 085 vom 03/04/1996 S

Sehr geehrte Damen und Herren

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: MORE Projects GmbH

VERORDNUNG (EG) Nr. 733/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. April 2002 zur Einführung der Domäne oberster Stufe.

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER

Vernehmlassung Elektronikerin EFZ / Elektroniker EFZ (46505)

Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta Nr. 21/2015

RICHTLINIEN FÜR DIE ABGABE VON ARCHIVDATEN UND - PRODUKTEN UND SOFTWARE DES EZMW

Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)

Ausschuss für technische und operative Unterstützung (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Die künftige Ingenieurausbildung in der EU - Brennpunkt Ostsee-Raum oder The Network of Excellence in Mechatronics in the Baltic Sea Region

Domain-Preisliste gültig ab

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

FRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10.

am: um: Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Leitfaden zum E-Control Registrierungssystem

Bewertung von Rehakliniken

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Reglement Generalsekretariat SDM

11. Handbuch Online-Tool Stufe II. Wie die Daten ins Online-Tool eingegeben werden.

Kommuniqué der 14. Sitzung der Deutsch-Russischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der Russlanddeutschen

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

Umweltfreundliche Beschaffung - Beispiel: Berücksichtigung von EMAS bei der Ausschreibung eines Verkehrsträgers

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Das Saarland geht online.saarland

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten.

Richtlinie 97/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über grenzüberschreitende Überweisungen

MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom

Transkript:

TEN/068 Internet-Bereich ".EU" Brüssel, den 28. März 2001 STELLUNGNAHME zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des Internet-Bereichs oberster Stufe '.EU'" (KOM (2000) 827 endg. - 2000/0328 (COD)) CES 399/2001-2000/0328 (COD) (EN) HK/R-DC/js

- 1 - Der Rat beschloss am 15. Januar 2001, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 156 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen: " Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des Internet-Bereichs oberster Stufe '.EU'" (KOM (2000) 827 endg. - 2000/0328 (COD)) Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 2001 an. Berichterstatter war Herr MORGAN. Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 380. Plenartagung am 28./29. März 2001 (Sitzung vom 28. März) mit 97 Ja-Stimmen bei 1 Gegenstimme folgende Stellungnahme: * * * 1. Einleitung 1.1 Der Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt und befürwortet den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des Internet-Bereichs oberster Stufe ".EU". Der Ausschuss betrachtet dies als wesentliches Element der Initiative eeurope 1. 1.2 In der vorgeschlagenen Verordnung, mit deren Annahme die Kommission mit der Einführung der Bezeichnung.EU als Internet-Bereichsname oberster Stufe (TLD) beauftragt wird, werden die Bedingungen für die praktische Einführung des TLD.EU wie z.b. die Benennung eines Registers festgelegt und die allgemeinen politischen Grundsätze aufgestellt, nach denen das Register arbeiten soll. 1.3 Die ins Detail gehenden technischen und politischen Vorarbeiten wurden von einer Vorläufigen Lenkungsgruppe (Interim Steering Group, ISG) im Rahmen der bestehenden Teilnehmergruppe der Europäischen Gemeinschaft (European Community Panel of Participants, EC-POP) geleistet. 2 1.4 Die Arbeiten der Vorläufigen Lenkungsgruppe, die z.b. eine Analyse der möglichen betrieblichen und technischen Merkmale des Registers, der vertraglichen Beziehungen zwischen der Kommission und dem Register und der möglichen Formen dieser Organisation umfassen, wurden besonders aufmerksam beobachtet. 1 2 Siehe WSA-Stellungnahme CES 45/2001 vom 24.01.2001. "The Dot EU Registry Proposal"; http://www.ec-pop.org/1009prop/index.htm.

- 2-2. Das Register 2.1 Das Register wird folgende drei Hauptaufgaben haben: a) Es erhält als juristische Person die Verantwortung für das Register. b) Es setzt die in der Verordnung enthaltenen oder von der Kommission angenommenen allgemeinen politischen Grundsätze, politischen Konzepte und Verfahren in Bezug auf den TLD.EU nach dem in der Verordnung vorgesehenen Konsultationsverfahren um. c) Es organisiert und verwaltet den TLD.EU einschließlich der Wartung der entsprechenden Datenbanken, der Registrierung von Bereichsnamen, des Betriebs der Namens-Server und der Verbreitung der TLD-Zonendateien. 2.2 Das Register wird eine im öffentlichen Interesse betriebene gemeinnützige Einrichtung. 2.3 Die ISG (Vorläufige Lenkungsgruppe) macht in ihrem Bericht sehr sachdienliche Vorschläge für die Einrichtung des vorgesehenen Registers (siehe Kapitel 2 und 3). Der Ausschuss schließt sich insbesondere den Vorschlägen in Abschnitt 3.4 bezüglich der Auswahl der Registerführer an. 2.4 Der Ausschuss billigt die "Merkmale des Registers" sowie die in Artikel 2 und 3 des Verordnungsvorschlags definierten "Pflichten des Registers". 3. Allgemeiner politischer Rahmen 3.1 Vorbehaltlich bestimmter Sicherheitsvorkehrungen legt das Register die Einzelheiten der Registrierungspolitik unter Konsultierung der Kommission und entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen fest. Zu den wichtigen Sicherheitsvorkehrungen gehören z.b. die Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten sowie der besten Verfahren in technischer und betrieblicher Hinsicht, wie sie von Zeit zu Zeit von der ICANN (Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und -Adressen) und der IANA (Internet Assigned Numbering Authority) ermittelt werden. Die verschiedenen Möglichkeiten für die Politik des Registers werden im ISG-Bericht erörtert, einschließlich der Möglichkeiten für die Einführung allgemeiner Bereichsnamen zweiter Stufe. 3 3.2 Der Ausschuss stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Kommission derzeit folgende Fragen untersucht: a) Festlegung des Namensraums, der für die Nutzung durch die EU-Organe vorbehalten ist. 3 Siehe auch KOM (2000) 202 endg. "Organisation und Verwaltung des Internet - Internationale und europäische Grundsatzfragen 1998-2000" vom 11.04.2000.

- 3 - b) Reservierung von mit der Europäischen Union verbundenen Namen in allen betroffenen Sprachen. Der Ausschuss wird der Kommission seine diesbezüglichen Forderungen mitteilen. 3.3 Der Ausschuss befürwortet die in Artikel 4 festgelegten Regelungen hinsichtlich des "allgemeinen politischen Rahmens". 4. Allgemeine Bemerkungen 4.1 Der Wirtschafts- und Sozialausschuss billigt den Vorschlag, dass die Kommission von dem gemäß dem Vorschlag für eine Richtlinie über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste 4 eingesetzten Ausschuss unterstützt werden soll. 4.2 Er stimmt dem Vorschlag zu, dass die Gemeinschaft alle Rechte, insbesondere die Rechte an geistigem Eigentum, in Bezug auf den TLD.EU behält. 4.3 Der Ausschuss unterstützt den Vorschlag, dass es die ausgewiesenen Haushaltsmittel der Kommission ermöglichen sollen, die politische Kontrolle über das Register zu gewährleisten, und ist mit den vorgeschlagenen Beträgen einverstanden. 4.4 Der Wirtschafts- und Sozialausschuss erwartet, zur künftigen Entwicklung des TLD.EU-Registers konsultiert zu werden. 4 KOM (2000) 393 endg.; vgl. WSA-Stellungnahme 50/2001 vom 24.01.2001.

- 4-5. Schlussfolgerung 5.1 Der Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt die Initiative der Kommission hinsichtlich des Internet-Bereichsnamens oberster Stufe ".EU" und spricht sich für seine schnellstmögliche Einführung unter umfassender Berücksichtigung der Empfehlungen der Vorläufigen Lenkungsgruppe aus. Brüssel, den 28. März 2001 Der Präsident Der Generalsekretär Göke FRERICHS Patrick VENTURINI