Roland Betz. Öffentliche Fördermittel Unternehmensnachfolge. Ein ebook über öffentliche Fördermittel



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Transkript:

Roland Betz Öffentliche Fördermittel Unternehmensnachfolge Ein ebook über öffentliche Fördermittel

Copyright Verlagsgesellschaft Betz 1. Auflage 2015 Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieses Buches darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie oder einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. ISBN 978-3-946150-12-1

Die Autoren Roland Betz wurde am 14. Juli 1960 in Witten geboren. Nach Abschluss des Studiums der Wirtschaftswissenschaften als Diplom-Ökonom an der Ruhr-Universität Bochum arbeitete er zunächst einige Jahre in Frankreich, der Schweiz und Belgien für ein deutsches Großunternehmen. Seit 1990 ist er als Unternehmensberater selbständig tätig und berät kleine und mittlere Unternehmen; gleichzeitig arbeitete er in mehreren Projektgesellschaften. Die Beratungsschwerpunkte liegen im betriebswirtschaftlichen Bereich. Dazu gehören neben der Existenzgründung die Sicherung von bestehenden Unternehmen, die Erweiterung und die Umstrukturierung. In allen Fällen werden öffentliche Fördermittel bei der Umsetzung von Entscheidungen berücksichtigt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Einführung und Betreuung speziell auf den Mittelstand zugeschnittener Controlling Systeme. Roland Betz betreibt das Internetportal www.subventionen.de mit laufend aktuellen Informationen über öffentliche Fördermittel in Deutschland. Marianne Kofahl studierte Betriebswirtschaft an der J.- W.- Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Nach ihrem Abschluss als Diplom-Kauffrau sammelte sie langjährige Berufserfahrung im Rechnungswesen und Controlling verschiedener Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet. Seit 2004 ist Marianne Kofahl selbständige Unternehmensberaterin für Existenzgründer/innen und kleine Unternehmen. Sie berät Gründer und Gründerinnen vor und nach der Gründungsphase, begleitet kleine Firmen durch die Phasen von Wachstum und Festigung und bietet Unterstützung bei der Suche nach einer Finanzierung oder in der Krise (Insolvenzabwehr). Weiter berät sie kleine Unternehmen bei der Einführung eines zielgerichteten Controllings, das insbesondere auf die Bedürfnisse kleiner Firmen abgestimmt ist, und bietet zudem auch externes Controlling an. Frau Kofahl ist Autorin eines Excel- Businessplantools mit dem man in nur 5 Schritten einen individuellen Finanzplan erstellen kann und ist als Dozentin für Existenzgründung und Controlling u.a. bei der IHK tätig. Vorwort Dieses ebook soll dem Leser eine Hilfestellung beim Einsatz öffentlicher Fördermittel für sein Vorhaben geben. Hier werden speziell die Fördermöglichkeiten behandelt, die bei größeren Nachfolgeregelungen und bei Gründungen aus der Hochschule oder einer Forschungseinrichtung genutzt werden können. Auch bei der Planung einer größeren Existenzgründung können diese Förderprogramme genutzt werden. Bei kleinen Existenzgründungen und Nachfolgeregelungen werden in erster Linie andere Programme beantragt, die wir in einem weiteren Band dieser Reihe darstellen. Dies trifft auch auf Fördermöglichkeiten für bestehende Unternehmen und auf Förderungen für Umweltschutz und Innovation sowie für Arbeitsplätze und Konsolidierung zu.

Zur Zeit ändern sich die Konditionen bei einzelnen Förderprogrammen sehr oft; aus diesem Grund wird auf der Internetseite www.subventionen.de in einer besonderen Rubrik über Änderungen und Ergänzungen bei den in diesem Buch behandelten Fördermöglichkeiten berichtet. Vor einer betrieblichen oder beruflichen Entscheidung ist es jedoch immer erforderlich, die offiziellen Veröffentlichung wie z.b. Gesetze oder Richtlinien in ihrer aktuellen Fassung zu studieren. Dieses Buch kann Anregungen geben es kann und soll aber nie eine individuelle Beratung ersetzen. Witten, im Mai 2015

Verzeichnis der Abbildungen Abb. 1 - EXIST Gründerstipendium Abb. 2 - EXIST Forschungstransfer Abb. 3 - Junge Innovatoren Abb. 4 - Technologiegründerstipendium Abb. 5 - ERP-Kapital für Gründung Abb. 6 - ERP-Gründerkredit Universell Abb. 7 - NRW.BANK Gründungskredit Abb. 8 - Niedersachsen Gründerkredit Abb. 9 - Unternehmensberatung Thüringen

Warum gibt es öffentliche Fördermittel? Alle öffentlichen Fördermittel werden eingesetzt, damit politisch gewollte Ziele erreicht werden. Es handelt sich somit nicht um Geschenke; der Staat formuliert Bedingungen wenn diese Bedingungen erfüllt werden, kann der Empfänger Fördermittel in Anspruch nehmen. In der aktuellen politischen Diskussion nehmen die Probleme des Arbeitsmarktes hier einen breiten Raum ein. Dazu gehören die Erhaltung von Arbeitsplätzen in bestehenden Unternehmen und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen sowohl in schon bestehenden Unternehmen als auch in neu zu gründenden Unternehmen (Existenzgründungen). Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen wird durch Zuschüsse für neue Arbeitsplätze oder durch Kredite für entsprechende Unternehmen gefördert. Einige Förderungen werden zur Unterstützung bestimmter Regionen gewährt für Investitionen in Verbindung mit neu zu schaffenden Arbeitsplätzen gibt es in den neuen Bundesländern erheblich günstigere Konditionen als in weiten Teilen der alten Bundesländer. Andere Förderprogramme können bei der Gründung neuer Unternehmen oder bei der Sicherung bestehender Unternehmen im Rahmen der Unternehmensnachfolge eingesetzt werden. Hier werden Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder auch Bürgschaften beantragt, um Investitionen, Innovationen oder die Anpassung an geänderte Marktgegebenheiten durchzuführen. In den meisten Fällen ist die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen oder zumindest die Sicherung der bestehenden Arbeitsplätze eine Voraussetzung für die Gewährung der Mittel. Wer vergibt öffentliche Fördermittel? In Deutschland können Förderprogramme beantragt werden, die von der EU, vom Bund oder von den einzelnen Bundesländern aufgelegt wurden. Bei den EU-Mitteln wird zwischen Förderungen unterschieden, die direkt bei den Organen der EU in Brüssel beantragt werden und Förderungen, bei denen die EU ein Rahmenkonzept vorgibt. Dieser Rahmenplan wird dann üblicherweise auf Landes- oder Bundesebene umgesetzt, so dass danach einzelne Bundes- oder Landesprogramme entstehen. Ein Beispiel hierfür ist der Europäische Sozialfonds (ESF), aus dem zahlreiche für die Arbeitsmarktförderung interessante Programme abgeleitet werden. Die in Brüssel zu beantragenden Mittel erfordern häufig ein kompliziertes Antragsverfahren; teilweise müssen hier wissenschaftlich fundierte, sehr umfangreiche Anträge in verschiedenen Sprachen eingereicht werden. Dafür werden bei Annahme des Antrags in einigen Fällen Zuschüsse von bis zu 100% der förderfähigen Kosten gewährt (s. auch www.cordis.lu). Die Bundesprogramme werden vom Bund aufgelegt und müssen dort bei den jeweils zuständigen Stellen beantragt werden. Dazu gehören die jeweiligen Ministerien, wie z.b. das BMWI (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) im Internet erreichbar unter www.bmwi.de oder das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) www.bmbf.de. Zu den Bundesprogrammen zählen auch die zinsgünstigen Kredite, die von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gewährt werden. Gleichzeitig können diese

Programme nicht direkt bei der KfW beantragt werden. Die Anträge müssen bei einer lokalen Geschäftsbank oder Sparkasse eingereicht werden, die sie dann weiterleitet. Auch die meisten Programme zur Unterstützung des Arbeitsmarktes gehören zu den Bundesprogrammen. In vielen Fällen ist hier die Bundesagentur für Arbeit federführend; Ansprechpartner für die individuelle Antragstellung sind dann überwiegend die regionalen Agenturen für Arbeit. Allgemeine Informationen sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de erhältlich. Die Landesprogramme werden bei den zuständigen Stellen der Länder beantragt. Hier sind in vielen Fällen die jeweiligen Ministerien zuständig, wie z.b. die Wirtschafts-, Arbeits-, Forschungs- oder Sozialministerien. Teilweise haben die Länder auch Gesellschaften gegründet, die für die Verwaltung einzelner Programme, für die Mittelvergabe und die Überprüfung der Mittelverwendung zuständig sind. Andere Landesprogramme wurden weiter unterteilt, so dass regionale Stellen zuständig sind. Daneben gibt es noch zahlreiche private oder halböffentliche Stellen, die für die Vergabe von Fördermitteln zuständig sind. Dazu gehören z.b. das Forschungszentrum in Jülich, das Deutsche Luft- und Raumfahrtzentrum (DLR) in Köln oder die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen Otto von Guericke e.v. in Köln. Fazit: Es gibt in Deutschland keine allgemeinen Stellen, bei denen öffentliche Fördermittel beantragt werden können. Fast jedes Programm muss bei einer anderen Institution mit unterschiedlichen Ansprechpartnern beantragt werden. Außerdem differieren die Antragsverfahren je nach Programm. Aus diesem Grund sollten nach der individuellen Analyse der Situation die geeigneten Förderprogramme ausgewählt werden. Danach können die jeweils zuständigen Stellen angesprochen werden. Gründung aus Hochschule oder Forschung Bei der Förderung der Selbständigkeit aus der Hochschule wird in erster Linie die Unterstützung des Gründers oder der Gründerin in der Planungsphase und in der Startphase angesprochen. Hier ist es erforderlich, dass eine sorgfältige Planung und Vorbereitung der Existenzgründung erfolgt. Die angesprochenen Fördermöglichkeiten bieten hier Unterstützung und tragen gleichzeitig zur Sicherung des Lebensunterhalts