Chancen für junge Flüchtlinge

Ähnliche Dokumente
Flüchtlinge Zugang zu Praktikum, Ausbildung und Arbeit

Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen: Potentiale aufzeigen und nutzen

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit

Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Asylbewerbern

Integrationsempfehlungen Flüchtlinge als Arbeits- und Fachkräfte

Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen

Der Paritätische Gesamtverband 15. Dezember Flüchtlinge bei uns - Möglichkeiten der Integration in den Ausbildungsmarkt

Runder Tisch Asylsuchende und Flüchtlinge. TOP 5: Arbeit und Ausbildung

Salongespräch Altenpflege 25. Februar Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Early Intervention. Jeder Mensch hat ein Potenzial Arbeitsmarktintegration für Asylbewerber

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück

Dienstleistungszentrum Bildung im Fachbereich Schule Aufbau Dienstleistungszentrum Bildung

Blaue Karte EU. und das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie

Berufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Elternabend zur Beruflichen Orientierung

Sonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen

Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland. März 2014 ARBEIT SM ARK TZULASSUNG. Künstler

Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Sprachkursmodulen der Integrationskurse

Agentur für Arbeit Hagen, Angebote der Agentur für Arbeit für Asylbewerber und Flüchtlinge

Glossar. Aufenthaltserlaubnis:

Arbeitserlaubnis? Wie bekomme ich eine. Informationen für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Duldung. Die Voraussetzungen und das Verfahren

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Aktueller Stand der schulischen Inklusion in NRW Personalräte Konferenz des VBE am 6. November 2014 in Dortmund

Nachqualifizierung Jugendlicher und junger Erwachsener Sabrina Reichler Agentur für Arbeit Köln

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Symposium Medizinrecht Trier

»Wie bekomme ich eine

Mitteilung zur Kenntnisnahme

1 Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen. (2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt,

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Inklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim,

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences

SCHULSTRUKTUREN IN DER SEKUNDARSTUFE I UND II

Vom Flüchtling zum Nachbarn und Kollegen

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Herkunftssprachlicher Unterricht im Kreis Olpe

I. Amtlicher Teil. Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe

Wie bekomme ich eine. Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren

Unangeforderte Stellungnahme

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten

Hauswirtschaftlich-sozialpädagogische Schule Albstadt

Vorsorge gegen den Fachkräftemangel- Arbeitskräfte aus dem Ausland Landeskongress Ost, 1. Oktober 2015 RA Stefan Sudmann, Leiter igz-rechtsreferat

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Sie wohnen mit Hauptwohnsitz im Lahn-Dill-Kreis und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit?

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler

Prototyping Transfer - Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen 26. April 2016

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH

Umsetzung und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Koblenz

Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Gründungszuschuss 93 SGB III

Ausgewählte Versicherungsbeispiele*

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Maßnahmen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen für zugewanderte Kinder und Jugendliche

Selbstständigkeit und Existenzgründung für drittstaatsangehörige Personen

SOPHIE-SCHOLL- GYMNASIUM ITZEHOE

Vermittlung von Pflegepersonal aus Kroatien nach Deutschland ARBEITSMARKTZULASSUNG. Pflegepersonal

Bundesrat Drucksache 756/13 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates

Gesundheitsversorgung von Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität

Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen. Ein bundesweites Modellprojekt

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentrale Prüfungen nach Klasse 10

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003

Wer nimmt syrische Flüchtlinge auf?

Seiteneinsteiger. Workshop 6. Regionale Bildungskonferenz. Integration durch Begegnung und Bildung

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

NQ Beratung: Zuständigkeiten im Beratungsverlauf

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1

Weiterbildungsberatung der VHS des Kreises Olpe

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Hans Joachim Beckers, Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung der IHK zu Kiel, 8.

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Amtliche Bekanntmachung

Vollzeitschulpflicht

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Inhaltsverzeichnis. 4. Jugendhilfe SGB VIII 4.1 Klientel/ gesetzliche Grundlagen 4.2 Maßnahmen 4.3 Ziele 5. Kurzes Resümee 6.

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Entwurf Stand:

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Integration. Migrationsberatung Integrationskurse. im Landkreis Roth

Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Kompetenzen

Übersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer.

Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen. im Landkreis Schwäbisch Hall

Auslandsaufenthalte in der gymnasialen Oberstufe. Rechtsgrundlagen und Verfahrensfragen

Notfallsanitäter in NRW Stand

Transkript:

Chancen für junge Flüchtlinge Perspektiven für Schule, Ausbildung und Beruf Christine Müller, LAG KJS NRW

Übersicht 1. Sprachvermittlung und Spracherwerb 2. Anerkennung von schulischen Abschlüssen und Möglichkeiten des Schulbesuchs 3. Hochschulzugang und Studium 4. Anerkennung von beruflichen Abschlüssen 5. Möglichkeiten des Arbeitsmarktzugang nach Aufenthaltsstatus Praktikum Freiwilligendienst Ausbildung Arbeitsaufnahme 6. Vorschläge zur Reform des Arbeitsmarktzugangs für Flüchtlinge 7. Aktuelle Änderungen und Perspektiven bezogen auf NRW 8. Schluss / Fazit

Berufliche und Soziale Integration Fach- Praxis Aufenthalt Status Prognose Abschlussprüfung Berufliche Integration Fach- Theorie Schule Soziale Integration Psychische Stabilität Sprache Freizeit Bewerbun gstraining Sprache Wohnen 3

Komplexe Wege zur Anerkennung

1. SPRACHVERMITTLUNG UND SPRACHERWERB

Spracherwerb in Jugendintegrationskursen 900 UE Vorwiegend ab 18 Jahren In Ausnahmen: Ab 16 vorrangig nicht mehr vollzeitschulpflichtige Jugendliche Nicht für jeden möglich (Status!) Lange Wartezeiten Seiteneinstig in Vorbereitungs- und Auffangklassen Internationale Förderklasse / Seiteneinsteigerklasse Teilnahme am Regelunterricht mit (teilweisem Nachhilfeunterricht)

2. ANERKENNUNG VON SCHULISCHEN ABSCHLÜSSEN UND MÖGLICHKEITEN DES SCHULBESUCHS

Seiteneinsteiger_innen Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien, die nach Deutschland neu eingereist, in der Regel in ihrem Heimatland bereits zur Schule gegangen und nach deutschem Schulrecht schulpflichtig sind.

Informationen über das Verfahren zur Beantragung und Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss, also Hauptschulabschluss und mittlere Reife. Die Anerkennung der Allgemeinen Hochschulreife erfolgt durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

Beschulung 1) Geringe Anzahl von neu zuwandernden Kindern/Jugendlichen in Kommunen oder Kreisen: Beschulung in Regelklassen und zusätzliche Deutschförderung in kleinen Fördergruppen 2) Beschulung der großen Anzahl von neuzuwandernden schulpflichtigen Kindern/ Jugendlichen in Kommunen oder Kreisen in: Vorbereitungsklassen (Klassen, die vor Schuljahresbeginn eingerichtet werden) Auffangklassen (Klassen, die unterjährig bei Bedarf eingerichtet werden) Internationale Förderklassen (Klassen an Berufskollegs)

Gesetzliche Rahmenbedingungen Schulpflicht gilt gleichermaßen für alle neu hinzuziehenden Kinder und Jugendlichen: Artikel 8 Absatz 2 der Landesverfassung NRW Paragraphen 34 bis 41 und 125 des Schulgesetzes NRW Überwachung der Schulpflicht: Runderlass Überwachung der Schulpflicht (BASS 12 51 Nr. 5) des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 04.02.2007

Gesetzliche Rahmenbedingungen 1. Beginn der Schulpflicht für Kinder: Vollendung des 6. Lebensjahres bis zum Beginn des 30. Septembers des Vorjahres 2. Dauer der Schulpflicht für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis: Mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden 3. Schulpflicht für Asylbewerber-Kinder und unbegleitete Flüchtlinge: Nach Asylantragstellung Zuweisung einer Gemeinde; Schulpflicht solange der Aufenthalt gestattet ist 4. Ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche: Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht

Internationale Förderklasse Rechtlicher Rahmen 34 Abs. 6 SchulG Die Schulpflicht besteht für Kinder und Asylbewerberinnen und Asylbewerber und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. Erlass 13 63 Nr. 3 Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 21.12.2009 Quelle: MSW NRW 13

Gesetzliche Rahmenbedingungen: Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in NRW, unabhängig von dem Aufenthaltstitel Überprüfung der Zuzüge von schulpflichtigen Kindern durch Schulämter und Kommunen Ansprechpartner: jeweils eine hauptverantwortliche Ansprechperson für die kommunale Seite und eine für Schulaufsicht ( Zuständigkeit für Koordinierung und Absprachen)

Beratungssystem: Vermittlung der schulpflichtigen Kinder und Jugendliche über das Kommunale Integrationszentrum (KI) - sofern vorhanden - in Schulen Bildungs- bzw. Ausbildungsangebote für Jugendliche ohne Schulpflicht über Jugendämter (Zuständigkeit: MFKJKS) Vermittlungsarbeit der KI bezieht sich auf alle neu zuwandernden Kinder und Jugendlichen (keine Unterscheidung zwischen Status bzw. Herkunft) 15

Schulische Anerkennung Problem: Über 18jährige haben immer weniger Chancen, in die völlig überfüllten Internationalen Förderklassen aufgenommen zu werden Schulabschlüsse aus Syrien oder Irak werden häufig nicht anerkannt IHK-Vorstoß: Öffnung der Förderklassen bis 21 Jahren Entschlackung der rechtlichen Rahmenbedingungen Möglichkeiten, die vielen Warteschleifen im Bildungssystem zu umgehen IHK: Auch ohne Schulabschluss Möglichkeit, nach Integrationskurs eine Ausbildung zu beginnen

3. HOCHSCHULZUGANG UND STUDIUM

Beratung zur schulischen Anerkennung Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule als Unterstützung für Flüchtlinge Weitere Informationen unter http://www.bildungsberatunggfh.de/index.php/aktuell

Für die bundesweite Anerkennung ausländischer Zeugnisse hat die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland eine Datenbank für die Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise (kurz: ANABIN) erstellt. Diese Datenbank ANABIN ist im Internet unter http://anabin.kmk.org/ öffentlich zugänglich.

Informationen für Flüchtlinge die in NRW studieren möchten http://www.wissenschaft.nrw.de/studium/info rmieren/informationen-fuer-fluechtlinge-diein-nrw-studieren-moechten/

Quelle der folgenden Folien: Global Competences Augsburg und berufliche-anerkennung.de 5. ANERKENNUNG VON BERUFLICHEN ABSCHLÜSSEN

Das Anerkennungsverfahren

Anerkennungsbereiche

Migrantengruppen und ihre Anerkennungsmöglichkeiten

Das deutsche Anerkennungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen) Art. 1: Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Grundsätzlicher Verfahrensanspruch Kriterien für Anerkennungsverfahren: Prüfung der Gleichwertigkeit anhand Qualifikation und Berufserfahrung Form der Entscheidung: Bescheid enthält Begründung und Darstellung der vorhandenen Kompetenzen Ausgleichsmaßnahmen: Wahlrecht zwischen Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung Alternative Verfahren für dokumentenlose Flüchtlinge Erstmals Antragstellung aus dem Ausland möglich Statistik und Evaluation

Das Anerkennungsverfahren

Praktikum Freiwilligendienst Ausbildung Arbeitsaufnahme 5. MÖGLICHKEITEN DES ARBEITSMARKT-ZUGANGS NACH AUFENTHALTSSTATUS

Arbeitshilfe der GGUA zu Praktikum mit Duldung und Aufenthaltsgestattung Am 1. August 2015 sind einige wichtige Änderungen auch in der Beschäftigungsverordnung in Kraft getreten: So ist es nun für Personen mit einer Duldung und einer Aufenthaltsgestattung möglich, unter erleichterten Bedingungen ein Praktikum - etwa zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung - auszuüben. Die Regelungen sind dennoch relativ komplex und für die unterschiedlichen Konstellationen von Praktika gelten weiterhin sehr differenzierte Voraussetzungen. Ein Überblick in Tabellenform wurde von der GGUA erarbeitet. Quelle: http://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/erfordernis_ einer_arbeitserlaubnis_bzw.pdf

Ein Praktikum oder auch die Aufnahme einer Berufsausbildung haben fast nie unmittelbar ein Bleiberecht zur Folge. Aber die Praxis zeigt: Durch alle Aktivitäten, die eine Arbeitsmarktintegration fördern und diese Integrationsbemühungen dokumentieren, steigt die Chance, früher oder später ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Hierfür gibt es eine Vielzahl rechtlicher Möglichkeiten, die manchmal erst nach langem Kampf durchgesetzt werden können. Ein Praktikum kann jedoch der erste Schritt sein! Es ist vielleicht unbezahlt aber selten umsonst.

Erwerbstätigkeit Aufenthaltsgestattung Grundsätzlich gilt: 3 Monate Arbeitsverbot danach: nachrangiger Arbeitsmarktzugang (mit Vorrangprüfung; Zustimmung der BA) nach 15 Monaten: Arbeitsmarktzugang ohne Vorrangprüfung (Zustimmung der BA) nach 48 Monaten: unbeschränkter Arbeitsmarktzugang (Zustimmung der BA nicht erforderlich) Duldung Grundsätzlich gilt: 3 Monate Arbeitsverbot danach: nachrangiger Arbeitsmarktzugang (mit Vorrangprüfung; Zustimmung der BA) nach 15 Monaten: Arbeitsmarktzugang ohne Vorrangprüfung (Zustimmung der BA) nach 48 Monaten: unbeschränkter Arbeitsmarktzugang (Zustimmung der BA nicht erforderlich) Aber: Arbeitsverbot nach 33 BeschVO möglich

Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen z.b. Betriebliche Ausbildung Aufenthaltsgestattung nach den ersten drei Monaten des Aufenthalts kann eine betriebliche Ausbildung aufgenommen werden Zustimmung der BA nicht erforderlich Für eine schulische Berufsausbildung ist in der Regel ohnehin keine Erlaubnis erforderlich. Duldung ab dem ersten Tag des Aufenthalts eine kann eine betriebliche Ausbildung ohne Zustimmung der BA aufgenommen werden Erlaubnis der AHB erforderlich Erlaubnis der AHB erforderlich

6. VORSCHLÄGE ZUR REFORM DES ARBEITSMARKTZUGANGS FÜR FLÜCHTLINGE

Arbeitsagentur: Modelle und Instrumente Asylbewerber Anerkennungsberatung Ausschöpfen der Fördermöglich -keiten nach SGBIII Modellprojekt Early Intervention Projekt Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge und Bleibeberechtigte Flankierende Maßnahmen

Vorschläge des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Entlastung des Asylrechtes durch die Möglichkeit eines Spurwechsels (Option der Arbeitsmigration) Abbau der bestehenden Hürden für den Arbeitsmarktzugang Abschaffung des Kriteriums der Gleichwertigkeit Verteilung auf EU-Staaten und in Deutschland neu regeln Verbindliche Einführung von Sprach- und Integrationskursen bzw. Zugang zu bestehenden Angeboten

7. AKTUELLE ÄNDERUNGEN UND PERSPEKTIVEN BEZOGEN AUF NRW

NRW MIK Erlass v. 25.06.2015 In Anwendung von 60a II S.3 AufenthG ist auch schon die Aufnahme einer Berufsausbildung als dringender persönlicher Grund anzusehen für die Erteilung einer Duldung. Gegen die Erteilung und Verlängerung von Duldungen ggf. sogar für die gesamte Dauer der Ausbildung bestünden keine Bedenken.

8. SCHLUSS / FAZIT

Warteschleifen für Flüchtlinge in allen Bereichen des beruflichen und sozialen Lebens Hohes Eigenengagement erforderlich Förderketten sind bislang nicht befriedigend umgesetzt

Bundesagentur für Arbeit Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.v. (GGUA) Bezirksregierung Köln Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW Global Competences Augsburg RA Dieckmann Bonn QUELLEN