PERFORMA FUND. Performa Fund - European Equities. Vereinfachter Prospekt November 2011. Wichtige Informationen. Anlageziele und Anlagepolitik



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Performa Fund - European Equities Vereinfachter Prospekt November 2011 Wichtige Informationen Anlageziele und Anlagepolitik Risikoprofil des Teilfonds Dieser vereinfachte Prospekt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über den Performa Fund - European Equities (der Teilfonds ). Sollten Sie weitere Informationen vor der Investition wünschen, so können Sie diese im neuesten ausführlichen Prospekt (der Ausführliche Prospekt ) des Performa Fund (nachfolgend der Fonds ) erhalten. Definierte Begriffe haben die gleiche Bedeutung wie im Ausführlichen Prospekt, sofern sie nicht in diesem Dokument definiert werden. Einzelheiten über den Bestand des Teilfonds finden Sie im neuesten Bericht. Rechte und Pflichten des Anlegers sowie das Rechtsverhältnis zum Fonds sind im Ausführlichen Prospekt festgelegt. Der Ausführliche Prospekt und die periodischen Berichte können kostenlos vom Fonds bezogen werden. Potenzielle Anteilzeichner sollten sich über die für die Zeichnung, den Erwerb, Besitz und Verkauf von Anteilen in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, Ansässigkeit oder ihres Aufenthalts geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften (wie Besteuerung und Devisenkontrollbestimmungen) informieren. Dieser vereinfachte Prospekt wurde in englischer Sprache verfasst und wird in andere Sprachen übersetzt. Eine solche Übersetzung enthält nur die gleichen Informationen und Bedeutungen wie das englischsprachige Dokument. Bei Unstimmigkeiten zwischen dem englischsprachigen Dokument und dem in eine andere Sprache übersetzten Dokument ist das englischsprachige Dokument maßgeblich, außer in dem Umfang (aber nur soweit anwendbar) wie die Gesetze einer Jurisdiktion, in der die Anteile verkauft werden, dies vorsehen, so dass bei einer Klage, die auf in einer anderen Sprache als Englisch offen gelegten Informationen basiert, die Sprache des Dokuments vorgeht, auf dem die Klage basiert. Dieser vereinfachte Prospekt kann von Zeit zu Zeit aktualisiert und gegebenenfalls erheblich abgeändert werden. Anteilzeichnern wird infolgedessen geraten, nachzufragen, ob eine neuere Fassung des vereinfachten Prospekts erhältlich ist. Die Basiswährung und Denominierung des Teilfonds ist der Euro. Der Teilfonds ist als Teilfonds mit mehreren Anlageverwaltern strukturiert, wobei mindestens durch zwei Anlageverwalter unterschiedliche Investmentansätze zum Einsatz kommen. Die Zielsetzung besteht darin, überdurchschnittliche risikoangepasste Gesamtrenditen zu erzielen, indem europäische Unternehmen ausfindig gemacht werden, die strengen Anforderungen in Bezug auf Qualität, Bewertung und langfristiges Wachstum entsprechen, die von den ausgewählten Anlageverwaltern festgelegt worden sind. In Übereinstimmung mit den im Ausführlichen Prospekt festgelegten Beschränkungen kann das Portfolio des Teilfonds die folgenden Vermögenswerte enthalten: Aktien, Aktien oder Anteile anderer OGAs, wobei mindestens zwei Drittel der Vermögenswerte in europäischen Unternehmen angelegt sein müssen. Die folgenden Unternehmen werden als europäische Unternehmen betrachtet: (i) Unternehmen mit Sitz in einem europäischen Land, (ii) Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas, die ihre Geschäftsaktivitäten überwiegend in Europa ausüben, oder (iii) Holdinggesellschaften, die überwiegend Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in einem europäischen Land halten. Der Teilfonds kann ergänzend innerhalb der im Ausführlichen Prospekt aufgeführten Grenzen, Barmittel und andere bargeldähnliche Mittel sowie Geldmarktinstrumente halten. Der Teilfonds kann derivative Techniken und Instrumente zu Absicherungszwecken innerhalb der Grenzen, die in den im Ausführlichen Prospekt festgelegten Anlagebeschränkungen angegeben sind, einsetzen. Die in den Anlagebeschränkungen des Ausführlichen Prospekts vorgesehene Anlagebeschränkung von höchstens 10% der Vermögenswerte in OGAW und andere OGA gilt für diesen Teilfonds nicht. Während die Struktur des Teilfonds mit mehreren Anlageverwaltern in sich ein gewisses Maß an Risikostreuung darstellt, sind die Anlagen innerhalb des Teilfonds Marktschwankungen und dem Risiko ausgesetzt, das jeder Anlage innewohnt. Daher kann es keine Gewissheit geben, dass die Anlageziele auch erreicht werden. Der Wert der Anlage kann durch Schwankungen in der Währung des Landes, in dem die Anlage getätigt wurde, oder durch Devisenbestimmungen, Anwendung ausländischer Steuergesetze inklusive Quellensteuern, Änderungen in der staatlichen Verwaltungspraxis oder den wirtschaftlichen und monetären Praktiken der betreffenden Länder beeinflusst werden. Zusätzlich kann es vorkommen, dass die Märkte einiger Länder, in denen Anlagen getätigt werden, weniger Liquidität bieten und höhere Schwankungen aufweisen. Darüber hinaus werden Aktienanlagen generell als Anlagen mit höherem Risiko eingestuft und die Renditen können Schwankungen aufweisen. Hinsichtlich einer vollständigen Beschreibung der entsprechenden Risikofaktoren bei einer Anlage in den Performa Fund - European Equities - Vereinfachter Prospekt 1

Teilfonds wird auf den Ausführlichen Prospekt verwiesen. Falls Sie Zweifel über die für eine Kapitalanlage maßgeblichen Risikofaktoren haben, sollten Sie Ihren Börsenmakler, Bankberater, Rechtsanwalt, Steuerberater oder anderen Finanzberater zu Rate ziehen. Profil des typischen Anlegers Ertragsverwendung Kosten des Teilfonds Kosten des Anteilinhabers Der Teilfonds ist geeignet für Anleger, die ein langfristiges Wachstum durch Anlagewertsteigerungen suchen und die am langfristigen Wachstum der europäischen Wirtschaft in der Referenzwährung des Teilfonds teilhaben wollen. Er ist auch geeignet für Anleger, die ihr Anlageportfolio diversifizieren möchten, die mit den Risiken einer Anlage in den Aktienmarkt vertraut sind und diese verstehen, die einen Anlagehorizont von mindestens fünf bis sieben Jahren haben und die Anlagemöglichkeiten an den europäischen Aktienmärkten suchen. Die sich aus dem Teilfonds ergebenden Erträge und Kapitalgewinne werden im Teilfonds thesauriert. Sollte jedoch die Zahlung einer Dividende für den Teilfonds als zweckmäßig erachtet werden, wird der Verwaltungsrat der Hauptversammlung der Aktionäre die Festlegung einer Dividende aus den ausschüttungsfähigen Nettoanlageerträgen und/oder aus realisierten und/oder nicht realisierten Kapitalgewinnen nach Abzug realisierter und/oder nicht realisierter Kapitalverluste und/oder aus dem Kapital vorschlagen. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, eine vierteljährlich nachträglich zahlbare Beratungs-/ Anlagegebühr zu erhalten, die den Gebühren, die den gegebenenfalls an den Anlageberater, die Anlageverwalter und den Gesamtverwalter zu zahlenden Gebühren entspricht und 1,30 % p.a. des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Teilfonds während des vorangegangenen Vierteljahres beträgt. Der Teilfonds zahlt an die Verwaltungsgesellschaft aus seinem Nettovermögen eine Gesamtgebühr von bis zu 0,35 % p.a. des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Teilfonds während des jeweiligen Vierteljahres, vorbehaltlich einer Mindestgebühr, wie in der Verwaltungsgesellschafts-Dienstleistungsvereinbarung zwischen dem Fonds und der Verwaltungsgesellschaft dargestellt. Der Teilfonds kann weitere Gebühren und Aufwendungen übernehmen, inklusive (aber nicht beschränkt auf) entsprechende Vergütungen für Prüfungs- und Buchführungskosten, Kosten etwaiger Börsennotierungen des Teilfonds, Berichts- und Veröffentlichungskosten sowie sonstige Gebühren und Aufwendungen, die im Ausführlichen Prospekt und in der Satzung des Fonds dargelegt sind. Ausgabeaufschlag Rücknahmeabschlag bis zu 5 % des Nettoinventarwertes der zu zeichnenden Anteile keiner Umtauschgebühren keine Besteuerung des Teilfonds Die folgende Übersicht beruht auf den derzeit im Großherzogtum Luxemburg geltenden Gesetzen und Praktiken und ist eventuellen Änderungen unterworfen. Anleger sollten sich von ihren professionellen Beratern über die möglichen steuerlichen oder sonstigen Auswirkungen eines Erwerbs, Besitzes, Transfers oder Verkaufs der Aktien des Fonds in Bezug auf die Gesetze der Länder ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihrer Niederlassung beraten lassen. 1. Besteuerung des Fonds in Luxemburg Der Fonds unterliegt in Luxemburg weder einer Gewinn- oder Einkommensteuer noch wird auf vom Fonds geleisteten Ausschüttungen luxemburgische Quellensteuer erhoben. Der Fonds unterliegt jedoch einer Steuer von 0,05 % p.a. seines Nettoinventarwerts, die vierteljährlich auf der Grundlage des Werts des gesamten Nettovermögens der Teilfonds am Ende des entsprechenden Kalendervierteljahres zu entrichten ist. In Luxemburg sind bei der Ausgabe von Aktien weder eine Stempelgebühr noch sonstige Steuern fällig. Auf den realisierten Kapitalzuwachs des Vermögens des Fonds wird keine luxemburgische Steuer erhoben. Allgemeines Dividenden- und Zinserträge des Fonds aus seinen Anlagen unterliegen gegebenenfalls einer nicht rückforderbaren Quellensteuer oder sonstigen Steuern in den entsprechenden Herkunftsländern. 2. Besteuerung der Aktionäre 2. a) Luxemburg Gemäß der derzeitigen Gesetzgebung sind Aktionäre in Luxemburg zu keinerlei Kapitalertrag-, Einkommen-, Quellen-, Erbschafts- oder sonstigen Steuer unterworfen (mit Ausnahme derjenigen, die in Luxemburg ansässig oder wohnhaft sind bzw. hier eine ständige Niederlassung haben). 2. b) Steuerliche Erwägungen innerhalb der Europäischen Union für natürliche Personen, die in der EU Performa Fund - European Equities - Vereinfachter Prospekt 2

oder bestimmten Drittländern oder abhängigen oder assoziierten Gebieten ansässig sind Der Rat der Europäischen Union ( EU ) hat am 3. Juni 2003 die Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (die Richtlinie ) verabschiedet. Laut der Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten ( Mitgliedstaaten ), verpflichtet, den Steuerbehörden eines anderen Mitgliedstaates Angaben über Zinszahlungen oder ähnliche Einkünfte, die von einer Zahlstelle (im Sinne der Richtlinie) innerhalb ihrer Rechtsordnung an eine natürliche Person mit Wohnsitz in dem jeweiligen anderen EU- Mitgliedstaat getätigt werden, zur Verfügung zu stellen. Österreich und Luxemburg sind für einen Übergangszeitraum berechtigt, dies nicht zu tun, vorausgesetzt sie nehmen stattdessen einen Quellensteuerabzug in Bezug auf solche Zahlungen vor. Die Schweiz, Monaco, Liechtenstein, Andorra, San Marino, die Kanalinseln, die Isle of Man und die abhängigen oder assoziierten Gebiete in der Karibik haben ebenfalls Maßnahmen eingeführt, die der Auskunftspflicht bzw. während der oben angegebenen Übergangsfrist der Quellensteuer entsprechen. Durch das Gesetz vom 21. Juni 2005 (das Gesetz von 2005 ) wurde die Richtlinie in luxemburgisches Recht umgesetzt. Die von einem Teilfonds des Fonds ausgeschütteten Dividenden sind der Richtlinie und dem Gesetz von 2005 unterworfen, wenn mehr als 15 % der Vermögenswerte des Fonds in Schuldforderungen (im Sinne des Gesetzes von 2005) investiert sind. Die von den Aktionären bei der Rücknahme oder dem Verkauf von Aktien an einem Fonds erzielten Erlöse unterliegen der Richtlinie und dem Gesetz von 2005, wenn mehr als 25 % der Vermögenswerte eines solchen Fonds in Schuldforderungen investiert sind. Der anwendbare Quellensteuersatz beträgt 35 %. Wenn eine luxemburgische Zahlstelle Dividenden oder Rücknahmeerlöse direkt an einen Aktionär auszahlt, bei dem es sich um eine aus Steuergründen in einem anderen Mitgliedstaat oder bestimmten oben genannten abhängigen oder assoziierten Gebieten ansässige natürliche Person handelt, unterliegt diese Auszahlung gemäß dem nachstehenden Absatz einem Quellensteuerabzug zu dem oben angegebenen Satz, vorbehaltlich der Bestimmungen aus dem nachfolgenden Absatz. Die Zahlstelle in Luxemburg behält keine Quellensteuer ein, wenn die betreffende natürliche Person entweder (i) die Zahlstelle ausdrücklich ermächtigt, den Steuerbehörden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes von 2005 Auskunft zu erteilen oder (ii) eine in der vom Gesetz von 2005 vorgeschriebenen Form abgefasste Bescheinigung der zuständigen Behörden ihres Wohnsitzstaates bei der Zahlstelle einreicht. Informationen darüber, wie die Zahlstelle des Fonds in Luxemburg ermächtigt werden kann, den Steuerbehörden anderer Mitgliedstaaten Auskunft zu erteilen, sind am Gesellschaftssitz des Fonds erhältlich. Die Aktionäre können die Zahlstelle jederzeit ermächtigten, solche Auskünfte zu erteilen. Der Fonds behält sich das Recht vor, einen Antrag auf Zeichnung von Aktien abzulehnen, wenn die von einem Antragsteller gelieferten Informationen nicht den Anforderungen des Gesetzes genügen. Der Fonds erteilt keine juristische oder steuerliche Beratung und haftet nicht für die Handlungen seiner Aktionäre gemäß der Richtlinie oder dem Gesetz. Aktionäre, die ausführlichere Ratschläge wünschen, sollten sich an unabhängige professionelle Berater wenden. Allgemeines Es wird erwartet, dass die Aktionäre des Fonds im steuerlichen Sinne in vielen verschiedenen Ländern ansässig sind. Aus diesem Grunde wurde im vorliegenden Prospekt nicht der Versuch gemacht, für jeden Anleger die steuerlichen Folgen der Zeichnung, des Umtauschs, des Besitzes, der Rücknahme oder des anderweitigen Erwerbs oder der anderweitigen Veräußerung der Fondsaktien zusammenzufassen. Diese Folgen sind je nach den im Lande der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes, der Niederlassung oder der Gründung des Aktionärs geltenden Gesetzen und Gepflogenheiten und den persönlichen Umständen unterschiedlich. Potenzielle Anleger sollten sich selbst über die für die Zeichnung, den Erwerb, den Besitz und den Umtausch oder die anderweitige Veräußerung von Aktien gemäß den Gesetzen in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes, ihrer Niederlassung oder ihrer Gründung geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften (z. B. in Bezug auf Besteuerung, Devisenkontrolle oder den Status als nicht zugelassene Person) sowie über die Auswirkungen der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie auf ihre Anlage informieren und sich gegebenenfalls beraten lassen. Veröffentlichung der Preise Der Nettoinventarwert pro Anteil wird an jedem Tag, der ein Geschäftstag in Luxemburg ist, berechnet. Der Nettoinventarwert pro Anteil sowie die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden am Gesellschaftssitz des Fonds veröffentlicht. Der Nettoinventarwert pro Aktie sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis werden ebenfalls auf der Online-Plattform von Fundinfo AG, Zürich (www.fundinfo.com) veröffentlicht und können zusätzlich gemäß Beschluss des Verwaltungsrats in anderen Medien veröffentlicht werden. Der Fonds haftet nicht für Fehler oder Verzögerungen bei der Veröffentlichung oder Nichtveröffentlichung von Preisen und behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung in jeglichen Medien ohne Vorankündigung zu beenden oder zu ändern. Performa Fund - European Equities - Vereinfachter Prospekt 3

Zeichnung/Rücknahme /Umtausch von Anteilen Information über Zeichnung/Rücknahme Zusatzinformation Anteile des Teilfonds können über die Verwaltungsgesellschaft gekauft, verkauft oder umgetauscht werden. Um an einem bestimmten Bewertungstag ausgeführt zu werden, müssen Anträge auf Zeichnung, Rücknahme oder Umtausch von Anteilen vor 16:00 Uhr Luxemburger Zeit am Geschäftstag vor dem betreffenden Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sein. Solche Anträge werden zum Nettoinventarwert pro Anteil am Bewertungstag ausgeführt. Bei allen Anträgen auf Zeichnung, Rücknahme oder Umtausch von Anteilen, die nach dem Abgabetermin von 16:00 Uhr Luxemburger Zeit am Geschäftstag vor einem Bewertungstag von der Verwaltungsgesellschaft erhalten werden, wird der anwendbare Nettoinventarwert der am folgenden Bewertungstag berechnete Nettoinventarwert sein. Zahlungen für Anteilszeichnungen müssen innerhalb von sieben Geschäftstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag für den angenommenen Kaufantrag in der Währung des Teilfonds erfolgen. Im Falle der Rücknahme wird der Rücknahmeerlös nicht später als vier Geschäftstage nach dem entsprechenden Bewertungstag ausbezahlt. Der Rücknahmeerlös wird normalerweise in der Währung des Teilfonds gezahlt. Weitere Angaben hierzu sind im Ausführlichen Prospekt aufgeführt. Der Teilfonds gibt Anteile aus, die in Euro verfügbar sind. Der Mindestbesitz, sowie die Mindest- Zeichnung und -Rücknahme, beläuft sich jeweils auf zehn Anteile. Rechtsform: Der Teilfonds ist ein Teilfonds des Fonds. Der Fonds ist ein offener Investmentfonds mit mehreren Teilfonds nach Luxemburger Recht, als société anonyme (Aktiengesellschaft nach Luxemburger Recht) am 28. März 1990 auf unbestimmte Zeit gegründet. Der Fonds unterliegt Teil I (OGAW) des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen, in der jeweils geltenden Fassung, als Investmentgesellschaft, genannt Société d Investissement à Capital Variable, auf unbestimmte Zeit. Er enthält zur Zeit fünf bestehende Teilfonds, die im Ausführlichen Prospekt beschrieben sind. Sitz: 26, avenue de la Liberté L-1930 Luxemburg Verwaltungsgesellschaft: VPB Finance S.A. 26, avenue de la Liberté L-1930 Luxemburg Anlageberater: Performa Investment Advisory AG Baarerstrasse 79 CH-6301 Zug Depotbank: VP Bank (Luxembourg) S.A. 26, avenue de la Liberté L-1930 Luxemburg Anlageverwalter: VPB Finance S.A. Alken Asset Management LLP 26, avenue de la Liberté 29-30 Fitzroy Square L-1930 Luxemburg London W1T 6LQ Abschlussprüfer: Deloitte SA 560, rue de Neudorf L-2220 Luxemburg Zuständige Aufsichtsbehörde: Commission de Surveillance du Secteur Financier, Luxemburg Wertpapierkennziffern des Teilfonds: ISIN: LU0012190491 WKN: 971669 Valor: 596767 Webseiten-Adresse der Performa Fund: http://www.performa-fund.com Performa Fund - European Equities - Vereinfachter Prospekt 4

Zum öffentlichen Vertrieb in folgenden Ländern berechtigt: Luxemburg, Schweiz, Deutschland, Österreich Auflegungsdatum des Teilfonds: 26. April 1990 Weitere Informationen Zahl- und Informationsstelle in der Schweiz Zahl- und Informationsstelle in der Republik Österreich Zahl- und Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland Bitte kontaktieren Sie die Verwaltungsgesellschaft VPB Finance S.A. 26, avenue de la Liberté L-1930 Luxemburg Fax: +352 404 770 387 E-Mail: luxfunds.info@vpbank.com VP Bank (Schweiz) AG Bahnhofstrasse 3 Postfach 2993 CH-8022 Zürich Schweiz Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Graben 21 A-1010 Wien Österreich Bankhaus Lampe KG Handelsabwicklung Jägerhofstrasse 10 D-40479 Düsseldorf Deutschland Performa Fund - European Equities - Vereinfachter Prospekt 5

Performa Fund - European Equities Nachtrag zu dem vereinfachten Prospekt November 2011 Der gegenwärtige Nachtrag beinhaltet eine Zusammenfassung regelmäßig aktualisierter Kennzahlen. Wertentwicklung des Teilfonds Gesamtkapitalrendite des Teilfonds, in % nicht annualisiert, zum 31. Dezember 2010: 2010 2009 2008 2007 14,3% -39,0% 32,9% 2,6% -50% -40% -30% -20% -10% 0% 10% 20% 30% 40% 50% Gesamtkapitalrendite des Teilfonds, in % p.a auf Jahresbasis umgerechnet, zum 31. Dezember 2010: verg. Jahr verg. 2 Jahre verg. last 3 Jahre year last 2 years last 3 years last 4 years -7,2% -4,8% 14,3% 52,0% -50% -40% -30% -20% -10% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% Die Berechnungen erfolgen nach Abzug von Gebühren. Wieder angelegte Ausschüttungen sind in der Wertentwicklung oben enthalten. Quelle: VP Bank (Luxembourg) SA. Die bisherige Wertentwicklung ist keine Garantie für zukünftige Erträge. Warnhinweis Die in der Vergangenheit erzielte Wertentwicklung lässt nicht notwendigerweise auf die zukünftige Wertentwicklung schließen. Anleger erhalten möglicherweise nicht den vollen Anlagebetrag zurück, da der Wert der Anteile und ihre Rendite sowohl fallen als auch steigen kann. Total Expenses Ratio Total Expense Ratio (TER) (Gesamtkostenquote) für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Performa Fund - European Equities - Vereinfachter Prospekt 6

(TER) Dezember 2010: 1,98%. PERFORMA FUND Portfolioumschlagsquote (PTR) Die Portfolioumschlagsquote gibt die Umschlagsquote des Bestands des Teilfonds an und wird mit der folgenden eingesetzten Formel berechnet: mit: PTR = [(Summe 1-Summe 2) / M ] * 100 Summe 1 = Summe der Wertpapiertransaktionen während des betreffenden Zeitraums = X + Y, wobei X = Erwerb von Wertpapieren und Y = Verkäufe von Wertpapieren. Summe 2 = Summe der Transaktionen in Anteilen des Teilfonds während des betreffenden Zeitraum = S + T, M = wobei S = Zeichnungen von Anteilen und T = Rücknahmen von Anteilen des Teilfonds Durchschnittliches monatliches Vermögen des Teilfonds. PTR für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010: 220,4232%. Teilfondsvolumen Gesamtnettovermögen des Teilfonds am 31. Dezember 2010: EUR 41.876.439,29 Performa Fund - European Equities - Vereinfachter Prospekt 7

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR ANLEGER IN ÖSTERREICH Die nachfolgenden Informationen richten sich an potentielle Erwerber von Anteilen an Teilfonds der Performa Fund SICAV (die Gesellschaft ) in der Republik Österreich, indem sie diesen Prospekt und die Vereinfachten Prospekte mit Bezug auf den Vertrieb in Österreich präzisieren und ergänzen: VERTIEB IN ÖSTERREICH Die Gesellschaft hat ihre Absicht, Kapitalanlagefonds in Österreich zu vertreiben, der Finanzmarktaufsichtsbehörde gemäß 140 Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) angezeigt. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen, die nach der EG- Richtlinie 2009/65/EG für die Organismen für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren (OGAW) in der geänderten Fassung gestellt werden. ZAHLSTELLE UND INFORMATIONSSTELLE GEMÄß 141 INVFG 2011 Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Graben 21 A-1010 Wien Rücknahme- und Umtauschanträge können an gleicher Stelle eingereicht werden. Alle Zahlungen an die Anteilinhaber werden auf deren Wunsch über diese Zahlstelle geleitet. VERFÜGBARE UNTERLAGEN UND INFORMATIONEN Dieser Prospekt, die Vereinfachten Prospekte und die Satzung der Gesellschaft, ihre zuletzt veröffentlichten geprüften Jahresberichte und ungeprüften Halbjahresberichte sowie sonstige Angaben und Unterlagen über die Gesellschaft stehen in den Geschäftsräumen der österreichischen Zahlstelle und Informationsstelle zur Einsichtnahme zur Verfügung bzw. sind dort kostenlos erhältlich. VERÖFFENTLICHUNG VON INFORMATIONEN Die Zeichnungs- und Rücknahmepreise der Teilfondsanteile sowie die jeweiligen Nettoinventarwerte der Teilfondsanteile sind täglich kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft des Performa Fund SICAV erhältlich: VPB Finance S.A. 26, Avenue de la Liberté Postfach 923,L-2019 Luxembourg luxfunds.info@vpbank.com INLÄNDISCHER STEUERLICHER VERTRETER GEMÄß 186 ABS 2 Z 2 INVFG 2011 PwC Pricewaterhousecoopers GmbH Erdbergstrasse 200 A 1030 Wien Performa Fund - European Equities - Vereinfachter Prospekt 8