EU-Strukturfonds 2007 2013; Aktionsbogen 23.04.0. Aktion 23.04.0. Praktikumsmaßnahmen für besondere Zielgruppen



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Transkript:

Fonds: ESF Aktionsbogen 23.04.0. Aktion 23.04.0. Praktikumsmaßnahmen für besondere Zielgruppen Teil-Aktion entfällt 1. Bezeichnung der zusätzlichen nationalen Regelung auf die sich der Aktionsbogen bezieht A) Praktikumsmaßnahmen zur beruflichen Eingliederung am Arbeitsmarkt benachteiligter Personen B) Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung von Einzelprojekten zur präventiven Arbeitsmarktförderung mit besonderem Landesinteresse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt (Erl. des MW vom 4.3.2010, MBl. LSA 9/2010), Förderbereich F: Projekte für Zielgruppen des Arbeitsmarktes C) Modellprojekt: Integration von Langzeitarbeitslosen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung über das Einstiegsgeld nach 16b SGB II 2. Für die Durchführung der Aktion fachlich verantwortliche Stelle Ressort MS Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Referat 52 Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung Gelöscht: 4 3. Beihilferechtlicher Status der nationalen Regelung A) Praktikumsmaßnahmen keine Notifizierung erforderlich, Rechtsgrundlage: keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel 107, Abs. 1 AEU-Vertrag (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) Förderung im Rahmen von De-minimis Förderung im Rahmen einer Freistellungsverordnung Genehmigung im Rahmen der GA-Agrar/Küstenschutz andere Rechtsgrundlage (bitte angeben): Gültig ab: 19.12.2013 (Datum d.inkraftsetzung EU-VB) Seite 1 von 9

B) Einzelprojekte keine Notifizierung erforderlich, Rechtsgrundlage: keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel 107, Abs. 1 AEU-Vertrag (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) X Förderung im Rahmen von De-minimis Förderung im Rahmen einer Freistellungsverordnung Genehmigung im Rahmen der GA-Agrar/Küstenschutz X andere Rechtsgrundlage (bitte angeben): Entscheidung der Europäischen Kommission vom 28. November 2005 über die Anwendung von Artikel 86 Absatz 2 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen, die bestimmten mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrauten Unternehmen als Ausgleich gewährt werden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 2673, ABl. EU Nr. L 312/67) (Zuordnung in Abhängigkeit vom Einzelfall) C) Modellprojekt Einstiegsgeld keine Notifizierung erforderlich, Rechtsgrundlage: keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel 107, Abs. 1 AEU-Vertrag (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) Förderung im Rahmen von De-minimis Förderung im Rahmen einer Freistellungsverordnung Genehmigung im Rahmen der GA-Agrar/Küstenschutz andere Rechtsgrundlage (bitte angeben): 4. Beschreibung der Aktion A) Praktikumsmaßnahmen Finanziert werden Projekte für a) Menschen mit Migrationshintergrund, b) Langzeitarbeitslose, c) Personen ab vollendetem 50. Lebensjahr, d) Alleinerziehende, e) Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer, f) Nichtleistungsempfangende. Die zu fördernden Personen müssen arbeitslos sein und ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Als arbeitslos gelten Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und bei der Arbeitsagentur oder dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind. Dabei sollen insbesondere auch Personen gefördert werden, die keine Leistungen beziehen. Ziel der Projekte ist die Eingliederung der genannten Personen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Zur Umsetzung der Projekte werden entsprechend einer Bedarfsanalyse Ausschreibungen nach Losen vorgenommen. Gültig ab: 19.12.2013 (Datum d.inkraftsetzung EU-VB) Seite 2 von 9

Auf die konkreten Bestandteile eines Projektes wird in den Vergabeunterlagen eingegangen. B) Einzelprojekte Ziel der Förderung ist eine verbesserte Nutzung und Ausschöpfung der Potenziale des Landes für Wachstum und Beschäftigung. Im Mittelpunkt der Projektinhalte steht die Schaffung und Sicherung zukunftssicherer Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Zuwendungen können gewährt werden für Projekte, die neben der Regelförderung für Zielgruppen des Arbeitsmarktes, wie erwerbslose Berufsrückkehrende, Alleinerziehende, Jugendliche nach der Ausbildung, Langzeitarbeitslose oder behinderte Personen, innovative Ansätze zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt beinhalten. Die geförderten Projekte müssen in übergreifende Initiativen eingebunden sein und die jeweils relevanten Akteure mit einbeziehen. Eine sinnvolle Verzahnung und Vernetzung der Projekte mit anderen Arbeitsmarktprojekten des Landes wird angestrebt. In die Realisierung der Projekte sind Partner aus der Wirtschaft zu beteiligen. Bei Projekten mit regionalem Ansatz ist die Unterstützung kommunaler bzw. regionaler Partner erforderlich. Bei Projekten mit sektoralem Ansatz sind Branchencluster und netzwerke einzubeziehen. Der geografische Wirkungsbereich der Projekte muss sich auf das Land Sachsen- Anhalt beziehen. Die an Projekten dieser Richtlinie beteiligten Unternehmen müssen ihren Betriebssitz oder eine eingetragene Niederlassung in Sachsen-Anhalt haben oder der zukünftige Betriebssitz der Unternehmen muss in Sachsen-Anhalt beabsichtigt sein. C) Modellprojekt Einstiegsgeld Mit dem arbeitsmarktpolitischen Instrument Einstiegsgeld soll der Wiedereinstieg von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsprozess für beide Seiten erleichtert werden, für Langzeitarbeitslose wie auch für Unternehmen. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin erhält vom Arbeitgeber einen festen Arbeitslohn, der durch das Einstiegsgeld der zuständigen ARGE bzw. des zugelassenen kommunalen Trägers aufgestockt wird. Im Rahmen der Einführung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zum 01.01.2005, umgangssprachlich auch Hartz IV-Gesetzgebung genannt, wurde die Möglichkeit der Einstiegsgeldgewährung gesetzlich im 16b des Sozialgesetzbuches II (SGB II) festgeschrieben. Dem Grundgedanken des Forderns und Förderns der Hartz-IV- Gesetzgebung soll hiermit Rechnung getragen werden. Zusätzlich ermöglicht der 16a eine Förderung des Arbeitgebers bei Einstellung eines Langzeitarbeitslosen. Das Wirtschaftsministerium hat ein mit ESF-Mitteln gefördertes Modellprojekt ausgeschrieben. Landesweit werden durch einen Projektträger die Unternehmen bei der zusätzlichen Beschreibung von Stellen, insbesondere in Helferbereichen, unterstützt. Ziel ist die Einwerbung neuer Arbeitsplatzangebote und die Besetzung dieser mit Langzeitarbeitslosen. Zu den Aufgaben des Projektträgers gehören, die Unternehmen zu motivieren und darin zu begleiten, entsprechend ihrer wirtschaftlichen Lage zusätzliche, sv-pflichtige, möglichst auf Nachhaltigkeit ausgelegte Arbeitsplätze zu schaffen. Unternehmen über die Arbeitgeberförderung, u.a. nach 16a SGB II aufzuklären, die Arbeitsplätze passgenau, unter Mitarbeit des Arbeitgebers und des jeweiligen Trägers der Grundsicherung, zu besetzen, Gültig ab: 19.12.2013 (Datum d.inkraftsetzung EU-VB) Seite 3 von 9

die nach SGB II erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen über die Möglichkeiten des 16b SGB II zu informieren und den entsprechenden Kontakt zum Träger der Grundsicherung herzustellen. 5. Spezifische Förderziele/erwartete Ergebnisse/Ex-ante-Bewertung Ziel der Förderung ist die berufliche Integration von bestimmten, am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen durch die Aufnahme eines regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses. Die Förderung erfolgt in Übereinstimmung mit den im OP des Landes Sachsen-Anhalt definierten Zielvorgaben und Rahmenbedingungen. Die Kohärenz zu den Querschnittszielen Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie Demografie ist gegeben. Siehe Anlage 3 (Indikatoren) 6. Kriterien für Projektauswahl A) Praktikumsmaßnahmen Bildungsträger können sich auf die ausgeschriebenen Lose mit einem Angebot bewerben. Die Kriterien für die Projektauswahl werden den Bewerbern mit Veröffentlichung der Ausschreibung in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben. Formelle Kriterien: - Rechtliche Verhältnisse, - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, - Technische und räumlich sachliche Leistungsfähigkeit Inhaltliche Kriterien für das Angebot: - Selbstdarstellung des Bieters und Darlegung der bisherigen Tätigkeitsfelder - Nachweis der Fachkunde - Technisch und räumlich-sachliche Ausstattung - Arbeitsmarktrelevante Bietererfahrungen und Verankerung und Vernetzung im regionalen Bildungs- und Arbeitsmarkt - Zielesystem - Situation der Zielgruppe in der Region - Zeitliche Untersetzung und Ablaufstruktur - Aufbau der Organisationsstruktur für das Projekt - Quantitativer und qualitativer Personaleinsatz - Inhaltliche Elemente der Projektumsetzung - Integrationsstrategie/ Eingliederungsbemühungen - Qualitätssicherung/ Evaluierung - Aussagen zur Nachhaltigkeit - Aussagen zu Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit - Marketing und Öffentlichkeitsarbeit - Weitere Instrumente Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen. Gültig ab: 19.12.2013 (Datum d.inkraftsetzung EU-VB) Seite 4 von 9

B) Einzelprojekte Konzepte können jährlich vom Beginn der 10. Kalenderwoche bis zum Freitag der 12. Kalenderwoche, 12:00 Uhr, eingereicht werden. Die Auswahl der für eine Förderung vorzusehenden Projekte erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens durch eine Jury. Aufgabe der Jury ist es, die besten Projekte aus der Vorauswahl zu bestimmen, die gefördert werden sollen. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, sich inhaltlich mit der jeweiligen Richtlinie und den eingereichten Projektskizzen zu befassen. Die Vorprüfung der Konzepte erfolgt durch die FörderService GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (vormals TGL), die mittels eines Bewertungsbogens die Vorauswahl trifft. Im Rahmen dieser Vorauswahl wird eine Rangliste erarbeitet. Inhaltliche Kriterien: - Regionale Bedarfsanalyse Bestimmung Zielgruppe und Integrationsmöglichkeiten - Ableitung Projektidee - besonderer Projektansatz in Abgrenzung zu vorhandenen Förderstrukturen - Zielgruppe - inhaltliche Komponenten - geplante Methoden zur Umsetzung - Angaben zum geplanten Ablauf - Angaben zum notwendigen Aufwand - Personalbedarf/ Tätigkeitsbeschreibung - Erfolgskriterien/ Erfolgskontrolle - Nachhaltigkeit - Familienfreundlichkeit - Gender Mainstreaming - Inhaltliche und finanzielle Verknüpfung mit bzw. Abgrenzung zu anderen Förderinstrumenten - Trägerprofil und erfahrungen - Referenzen des Trägers Finanzielle Kriterien: - Gesamtfinanzierung o davon ESF-Mittel o davon Mittel anderer Leistungsträger - Gesamtausgaben je geplantem Teilnehmer und Monat - ESF-Mittel je geplantem Teilnehmer und Monat Alternativ zum dargestellten Auswahlverfahren kann das MS auch inhaltliche Vorgaben für ein Projekt machen und potenzielle Zuwendungsempfänger auffordern, entsprechende Projektvorschläge einzureichen. C) Einstiegsgeld Das Modellprojekt zur verstärkten Anwendung des Einstiegsgeldes wurde europaweit ausgeschrieben. Ende der Angebotsfrist war der 14.04.2008 und Ende der Zuschlagsfrist der 27.05.2008. Formelle Kriterien: Gültig ab: 19.12.2013 (Datum d.inkraftsetzung EU-VB) Seite 5 von 9

Rechtslage - Gültige steuerliche Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes: nicht älter als ein Jahr von Beginn der Angebotsfrist - Nachweis der Rechtsform, z.b. bei GmbH durch Handelsregisterauszug - Erklärung des Bieters, dass keine Ausschlusskriterien nach 7 Nr. 5 VOL/A vorliegen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung - Bankerklärung zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung - Nachweis vergleichbarer Dienstleistungen der Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen in den vergangenen drei Jahren mit Angaben zur Leistungsbeschreibung, zum Rechnungswert und zum Durchführungszeitraum Technische und räumlich-sachliche Leistungsfähigkeit - Erläuterungen zur fachlichen Befähigung der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen, z.b. Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofile - Beschreibung der räumlich-sachlichen Rahmenbedingungen Inhaltliche Kriterien für das Angebot (1) Selbstdarstellung des Bieters und Darlegung der bisherigen Tätigkeitsfelder (2) Nachweis der Fachkunde, d.h. über die Umsetzung vergleichbarer Dienstleistungen der Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen in den vergangenen drei Jahren mit Angaben zur Leistungsbeschreibung, zum Rechnungswert und zum Durchführungszeitraum (3) Zeitliche Untersetzung und Ablaufstruktur (4) Aufbau der Organisationsstruktur (5) Quantitativer und qualitativer Personaleinsatz (6) Technisch und räumlich-sachliche Ausstattung (7) Zielsystem (8) Maßnahmen zum verstärkten Einsatz des Einstiegsgeldes (9) Marketing und Öffentlichkeitsarbeit (10) Weitere Instrumente (11) Aussagen zur Nachhaltigkeit (12) Aussagen zur Chancengleichheit 7. Kategorien von Endempfängern Land Nein Kommunen Nein sonst. öffentl. Körperschaften gleichgestellte Ja private Ja KMU Ja 8. Antragannehmende Stelle Behördenbezeichnung Landesverwaltungsamt (LVwA), Referat 302 Straße/Hausnummer Kühnauer Str. 161 PLZ/Ort 06846 Dessau 9. Bewilligende Stelle Behördenbezeichnung LVwA, Referat 302 Straße/Hausnummer Kühnauer Str. 161 Gültig ab: 19.12.2013 (Datum d.inkraftsetzung EU-VB) Seite 6 von 9

PLZ/Ort 06846 Dessau 10. Förderfähige Ausgaben A) Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Regelungen. Im Angebotspreis sind alle mit der Leistungserbringung in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Ausgaben zu berücksichtigen. Dazu zählen neben den Trägeraufwendungen zur Umsetzung des Projektes insbesondere die in den Verdingungsunterlagen benannten teilnehmerbezogenen Ausgaben. Zusätzliche Leistungen sowie Drittmittel sind nicht im Angebotspreis enthalten. B) Zuwendungsfähig sind Ausgaben entsprechend Art. 11 Verordnung (EG) 1081/2006 unter folgenden Bedingungen: Zuwendungsfähig sind notwendige Personal- und Sachausgaben, die unmittelbar durch das Projekt entstehen. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Projektpersonal (z.b. Löhne und Gehälter für eigenes Personal einschließlich Lohnnebenausgaben, Honorare für Fremdpersonal, Dienstreisen, Ausgaben für Lehrgänge externer Einrichtungen), Aufwandsentschädigung an die Teilnehmenden für die Zeit des Praktikums, Fahrten der Teilnehmenden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Projekt entstehen, Kinderbetreuung, die Teilnehmenden aus Anlass der Teilnahme am Projekt entstehen, vorausgesetzt, dass eine Kinderbetreuung zur Sicherung der Projektteilnahme erforderlich ist und die Betreuungsausgaben aus Anlass der Projektteilnahme zusätzlich entstehen, Verbrauchausgaben (z.b. Kauf von nicht abschreibungsfähigen Verbrauchsgütern für das Projekt, Miete und Leasing von projektgebundenen Ausstattungsgegenständen), Sonstige Verwaltungsausgaben (z.b. Büromaterial, Post- und Fernsprechgebühren, Werbung für das Projekt, Miete für Durchführungsräume und Räume des Projektpersonals). Nicht zu den zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben zählen jene, die durch den normalen Geschäftsablauf verursacht werden, d.h., die nicht erst durch das Projekt ausgelöst werden (z.b. Ausgaben für Stammpersonal). Nicht zuwendungsfähige Personal- und Sachausgaben sind weiterhin u.a. Kauf von abschreibungspflichtigen Ausrüstungsgegenständen und Gebäuden, Abschreibungen sowie Provision und freiwillige Leistungen an das Personal. C) Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage des schriftlichen Bieterangebotes und nach Rechnungslegung entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistungen. Gültig ab: 19.12.2013 (Datum d.inkraftsetzung EU-VB) Seite 7 von 9

11. Art und Höhe der Förderung Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG) 1828/2006 zur Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 2 Finanzierungsform sind als Anlage 5 dem Aktionsbogen beigefügt. Eine nicht rückzahlbare Unterstützung (Code 01, Anlage 5) liegt nicht vor X liegt vor A) Praktikumsmaßnahmen und C) Modellprojekt Einstiegsgeld Es handelt sich hierbei um eine institutionelle Förderung Projektförderung in Form einer: Vergabe nach VOL/A Vollfinanzierung Anteilfinanzierung Fehlbedarfsfinanzierung Festbetragsfinanzierung B) Einzelprojekte Es handelt sich hierbei um eine institutionelle Förderung X Projektförderung in Form einer: Vollfinanzierung Anteilfinanzierung X Fehlbedarfsfinanzierung Festbetragsfinanzierung 12. Finanzierungsquellen Siehe Anlage 1 (Haushaltstitel), Anlage 2 (Beträge, Beteiligungssätze) 13. Indikatoren für Monitoring, Begleitung und Evaluierung Siehe Anlage 3 (Indikatoren) 14. Geographischer Geltungsbereich (Sachsen-Anhalt oder Teilgebiete) Region Magdeburg/Dessau Die für die Aktion zulässigen EU-Codes entsprechend Verordnung (EG) 1828/2006 zur Durchführung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 3 Art des Gebietes und Tabelle 5 Gebiet sind als Anlagen 6 und 7 dem Aktionsbogen beigefügt. 15. Geltungsdauer für A) Gültig ab: 07.09.2010 Gültig bis: 31.12.2023 Gültig ab: 19.12.2013 (Datum d.inkraftsetzung EU-VB) Seite 8 von 9

für B) Gültig ab: 13.04.2010 Gültig bis: 31.12.2023 für C) Modellprojekt Einstiegsgeld: Gültig ab: 01.02.2008 Gültig bis: 30.06.2010 16. Publizitätsmaßnahmen/Öffentlichkeitsarbeit Die Information und Publizität erfolgt entsprechend der Verordnung (EG) 1828/2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) 1083/2006 und Verordnung (EG) 1080/2006, Kapitel II, Abs. 1. Des Weiteren werden das Corporate Design für die EU-Strukturfonds Sachsen-Anhalt und der Erlass der EU-Verwaltungsbehörde mit Textbausteinen zum Antrag und Bescheid beachtet. 17. Kategorisierung der wirtschaftlichen Aktivität Siehe Anlage 4 (Code nach Dimension Prioritätsachse lt. Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006, Anhang II, Teil A, Tabelle 1). Die Erfassung des Codes Wirtschaftszweig (lt. Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006, Anhang II, Teil A, Tabelle 4) erfolgt projektkonkret im efreporter2. 18. Zweckbindungsfrist Es liegt X keine Zweckbindungsfrist vor eine Zweckbindungsfrist bis zum Freitext, ggf. Datum vor. Gültig ab: 19.12.2013 (Datum d.inkraftsetzung EU-VB) Seite 9 von 9