WHITE PAPER. Anti-Rutsch Produkte: für mehr Arbeitsplatzsicherheit



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Transkript:

WHITE PAPER Anti-Rutsch Produkte: für mehr Arbeitsplatzsicherheit

ZUSAMMENFASSUNG Stolper-, Sturz- und Rutschunfälle liegen bei betrieblichen Tätigkeiten seit vielen Jahren an der Spitze des Unfallgeschehens. Es handelt sich hierbei um Unfallarten, die oft unterschätzt werden und in ihrer Auswirkung häufig erhebliche gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Vielen Risiken am Arbeitsplatz und in öffentlichen Räumen kann vorgebeugt werden. Einfache Sicherheitsmaßnahmen am und auf dem Boden können Unfälle und Erkrankungen verhindern. Gesetzliche Bestimmungen schreiben diese Sicherheitsmaßnahmen durch Anti-Rutsch Produkte vor. Dieses White Paper informiert über die verschiedenen Arten von Unfällen, führt statistische Zahlen auf, erläutert die Gefahren von Stolper-, Sturz- und Rutschunfällen und verweist auf die wichtigsten nationalen und europäischen Richtlinien. Abschließend werden verschiedene Anti-Rutsch Produkte und ihre jeweiligen Eigenschaften bzw. Einsatzbereiche vorgestellt. 2

INHALT ZUSAMMENFASSUNG... 2 1. EINLEITUNG... 4 2. BEGRIFFSKLÄRUNG UNFÄLLE... 4 3. STATISTISCHE ZAHLEN ZU ARBEITSUNFÄLLEN... 5 4. GEFAHREN IM EINZELNEN... 6 4.1. Treppen... 6 4.2. Übergänge zwischen Arbeitsbereichen... 6 4.3. Eingangsbereiche... 7 5. GESETZLICHE RICHTLINIEN... 7 5.1. Rahmenrichtlinie Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (89/391/EWG)... 7 5.2. Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung ArbStättV)... 8 5.3. Verkehrssicherungspflicht und Schadenersatzansprüche nach BGB 823... 8 5.4. Technische Regel für Arbeitsstätte ASR A1.5/1,2 (Fußböden)... 8 5.5. GUV-Regel Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, GUV-R 181... 9 6. PRÜFMETHODEN RUTSCHSICHERHEIT... 10 6.1. Prüfverfahren für gewerbliche Bereiche: DIN51130... 10 6.2. Prüfverfahren für Barfußbereiche: DIN51097... 11 7. ANTI-RUTSCH PRODUKTE... 12 7.1. Antirutschmatten... 12 7.2. Antirutschbelag (Antirutschstreifen)... 12 7.3. Antirutschbeschichtung... 12 8. FAZIT... 13 Autor... 14 Firmenprofil... 14 Kontakt... 14 3

1. EINLEITUNG Die Gefahr, durch Stolpern oder Ausrutschen einen Unfall zu erleiden, ist hoch. Im Bereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften wird etwa jeder zweite meldepflichtige Arbeitsunfall, der sich auf dem Fußboden ereignet, durch Ausrutschen verursacht. Jeden Tag stürzen rund 1.000 Menschen allein während ihrer Arbeitszeit. Jeder 25. Rutschunfall führt zu einem folgenschweren Sturz. Jede 20. neue Unfallrente, die im gewerblichen Bereich jährlich hinzukommt, ist auf einen Rutschunfall zurückzufuhren. Das sind Fakten und Zahlen, die für sich sprechen. Risikominimierung ist deshalb eine sinnvolle Vorbeugung. Nicht nur, weil die die durchschnittlichen Folgekosten eines Rutschunfalls bei rund 34.000 Euro liegen, sondern auch weil Anti-Rutsch Produkte gesetzlich vorgeschrieben sind. Sowohl nationale als auch europäische Richtlinien regeln die Arbeitsplatzsicherheit sowie die Sicherheit in öffentlichen Räumen. 2. BEGRIFFSKLÄRUNG UNFÄLLE Bei Rutsch-, Stolper- und Sturzunfällen unterscheidet man grundsätzlich in Arbeitsunfälle, Verkehrsunfälle, häusliche Unfälle, Freizeitunfälle sowie sonstige Unfälle 1. Arbeitsunfälle (auch Dienstunfälle): Unfälle, die Erwerbstätigen bei der Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit (am Arbeitsplatz) zugestoßen sind. Verkehrsunfälle (auch Wegeunfälle): Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit, im öffentlichen Verkehr und auf privaten Verkehrswegen. Gemeint sind auch Unfälle von Fußgängern ohne Beteiligung eines Fahrzeugs. Häusliche Unfälle: Unfälle im häuslichen Bereich, die sich bei hauswirtschaftlicher oder sonstiger Tätigkeit ereignen. Freizeitunfälle: Unfälle, die während der Freizeit, bei Sport und Spiel, bei einer Hobbytätigkeit oder einer sonstigen Freizeitbeschäftigung geschehen. Sonstige Unfälle: Unfälle, die sich nicht in die anderen Kategorien einordnen lassen, wie zum Beispiel Schulunfälle. 1 Statistisches Bundesamt 4

3. STATISTISCHE ZAHLEN ZU ARBEITSUNFÄLLEN Im Jahr 2013 gab es 1,2 Millionen Arbeitsunfälle. Davon ausgeschlossen sind Wegeunfälle. Rund 1,2 Millionen der etwa 42,9 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland gaben in einer Befragung 2 an, mindestens einen Arbeitsunfall erlitten zu haben. Somit lag der Anteil der Arbeitsunfälle im Jahr 2013 bei 2,9%. Bezieht man die Geschlechter in die Statistik mit ein, so erlitten Männer häufiger einen Arbeitsunfall (3,5%) als Frauen (2,2%). Je nach Ausübung des Berufs besteht ein höheres Risiko von Arbeitsunfällen. So wiesen Erwerbstätige in der Land-, Forst- und Tierwirtschaft sowie im Gartenbau mit 5,9% einen wesentlich höheren Anteil an Arbeitsunfällen auf als zum Beispiel die klassischen Büroberufe wie Buchhaltung oder Verwaltung (nur 1,3%). Einen Einfluss auf das Risiko von Arbeitsunfällen haben jedoch auch andere Faktoren: Lange Arbeitszeiten sowie Schicht- und Nachtdienste können zu Übermüdung und Unachtsamkeit führen und somit die Häufigkeit von Unfällen erhöhen. Befragte Berufstätige, die bis zu 50 Stunden je Woche arbeiteten, erlitten zu 4,4% einen Arbeitsunfall. Ähnlich hoch war der Anteil bei den Beschäftigten mit mehr als 51 Wochenstunden: 4,3%. Im Vergleich: Erwerbstätige mit einer Arbeitszeit von maximal 40 Stunden pro Woche erlitten nur in 2,3% aller Fälle einen Unfall. Eine erhöhte Gefahr konnte auch für Arbeiten im Schichtsystem oder im Nachtdienst nachgewiesen werden: 4,2% der Schichtarbeiter gaben an, einen Arbeitsunfall erlitten zu haben, 4,0% waren es bei den regelmäßig im Nachtdienst Beschäftigten. Betrachtet man die spezifische Tätigkeit vor dem Unfall, so stehen an erster Stelle Unfälle aus der Bewegung heraus, d.h. verursacht durch Gehen, Laufen etc. Im Jahr 2012 waren das 247.239 meldepflichtige Unfälle, daraus entstanden 5.873 neue Unfallrenten 89 Unfälle davon waren tödlich. An erster Stelle stehen dabei Unfälle durch Ausgleiten und Stolpern mit 51%, d.h. jeder zweite betriebliche Unfall ist ein Rutsch- oder Sturzunfall. Als Unfallschwerpunkte im Bereich der baulichen Anlagen wurden Fußböden (15,6%), Treppen (5,3%) und Leitern (2,9%) verzeichnet. 3 2 Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, September 2014 3 Statistik Unfallgeschehen 2012, DGUV, Januar 2014 5

4. GEFAHREN IM EINZELNEN 4.1. Treppen Treppen bergen ein besonders gefährliches Stolperrisiko im Alltag oder Berufsleben. Die Unfallgefahr ist dort besonders hoch. Zudem zieht das Stürzen auf Treppenstufen oft gravierende Verletzungen nach sich. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) 4 zählte im Jahr 2013 bei ihren Versicherten allein im Zusammenhang mit dem Berufsleben rund 7.000 Treppenunfälle, die die Betroffenen länger als drei Tage arbeitsunfähig machten. Laut BGW passieren viele Unfälle direkt am Anfang oder am Ende einer Treppe. Denn beim Betreten oder auch Verlassen von Stufen muss der Mensch seine Bewegungsabläufe von Ebene auf Stufe oder umgekehrt umschalten. Dabei können Fehler passieren. Desweiteren benötigt man zum Treppensteigen besonders viel Kraft und Gleichgewicht. Insbesondere Menschen mit einer geschwächten Muskulatur können leicht stolpern. Die Unfallrisiken beim Treppensteigen lassen sich mit einfachen Mitteln reduzieren. Vor allem rutschhemmende Beläge sind sinnvoll um eine Rutschfestigkeit zu garantieren. Saubere und trockene Trittflächen beugen ebenfalls Rutschunfällen vor. 4.2. Übergänge zwischen Arbeitsbereichen Oft kommt es zu Sturzunfällen an Übergangsstellen zwischen verschiedenen Arbeitsräumen oder Bereichen, aufgrund unterschiedlicher Bodenbeläge mit teils voneinander abweichender Rutschhemmung. Das betrifft vor allem handwerkliche Betriebe. Hier müssen die Beschäftigten häufig zwischen Arbeitsbereichen wie zum Beispiel Werkstatt und Verkauf wechseln. Von einem auf den anderen Bodenbelag wird die Reibung zwischen Schuh und Fußboden verändert, was wiederum den Gehvorgang beeinflusst. Um solche Sturzrisiken zu verringern, sollten die Bewertungsgruppen der Bodenbeläge 4 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW, https://www.bgwonline.de/de/presse/pressearchiv/2014/pi-2-2014-stolperfalle-treppe.html 6

möglichst gleich sein oder nicht zu sehr voneinander abweichen (zu empfehlen ist beispielsweise eine Kombination von R10 und R11 oder R11 und R12). 5 Diese Regel gilt beispielsweise auch für Flure, die an Sanitärräume grenzen. Die Hersteller von Bodenbelägen erteilen Auskünfte über die jeweilige Bewertungsgruppe ihrer Bodenbeläge. 4.3. Eingangsbereiche Eingangsbereiche, die direkt aus dem Freien betreten werden und somit anfällig für Feuchtigkeit und Schmutz sind, bergen ein hohes Risiko für Rutschunfälle. Abhilfe schaffen großflächige Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmer, d.h. Bodenmatten mit speziellen Eigenschaften, die den Eintrag von Nässe in das Gebäude verhindern. 5. GESETZLICHE RICHTLINIEN In nationalen und europäischen Verordnungen und Richtlinien ist klar geregelt, dass die Arbeitsplatzsicherheit gewährleistet werden muss. Im Folgenden werden die wichtigsten gesetzlichen Richtlinien im Zusammenhang mit Rutsch-, Stolper- und Sturzunfällen sowie Anti-Rutsch Produkten kurz erläutert und relevante Passagen zitiert: 5.1. Rahmenrichtlinie Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (89/391/EWG) Diese Rahmenrichtlinie 6 wurde 1989 verabschiedet und legt seitdem für ganz Europa geltende Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit fest. Es steht den europäischen Mitgliedsstaaten jedoch frei, strengere Bestimmungen zu erlassen oder beizubehalten. Die Richtlinie verpflichtet Arbeitgeber, geeignete Präventivmaßnahmen zu ergreifen, um die Arbeit ihrer Angestellten sicherer und gesünder zu machen. 7 Ein Teil der Rahmenrichtlinie ist die Richtlinie 89/654/EWG 8, die sich konkret auf die Gestaltung von Arbeitsstätten bezieht. Hier heißt es im Anhang I unter 9.1: 5 GUV-Regel Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, GUV-R 181 6 Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, (Europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz) 7 Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 8 Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (Erste Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) 7

Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher oder gefährlichen Neigungen aufweisen; sie müssen befestigt, trittsicher und rutschfest sein. Punkt 17 ergänzt besondere Bestimmungen für Arbeitsstätten im Freien, u.a.: Werden die Arbeitnehmer auf Arbeitsplätzen im Freien beschäftigt, so sind die Arbeitsplätze nach Möglichkeit so einzurichten, dass die Arbeitnehmer a ) gegen Witterungseinflüsse und gegebenenfalls gegen das Herabfallen von Gegenständen geschützt sind, d ) nicht ausgleiten oder abstürzen können. 5.2. Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung ArbStättV) Diese in Deutschland geltende Verordnung wurde 2004 erlassen und dient der Umsetzung der EG-Richtlinie 89/654/EWG über die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten. 9 In der Arbeitsstättenverordnung wird klar geregelt, welche Anforderungen Arbeitsstätten zu erfüllen haben. Relevant für die Vermeidung von Stolper-, Sturzund Rutschunfällen ist insbesondere der Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach 3 Abs. 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer: (2) Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. 5.3. Verkehrssicherungspflicht und Schadenersatzansprüche nach BGB 823 In Deutschland gilt eine Verkehrssicherungspflicht, d.h. eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen. Demnach hat jeder Gebäudeund Geschäftseigner dafür Sorge zu tragen, dass in seinen Räumlichkeiten keine Unfallgefahr für den Öffentlichen Verkehr besteht. Ein Unterlassen dieser Verkehrspflicht kann zur Schadenersatzansprüchen nach 823 BGB führen. 5.4. Technische Regel für Arbeitsstätte ASR A1.5/1,2 (Fußböden) Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. 9 Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960) geändert worden ist 8

angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben. In der ASR A1.5 werden Rutschgefahren oder Stolperstellen begrifflich definiert und die notwendige Beschaffenheit der Fußböden genau erläutert. 10 Unter Punkt 6 führt die Regel Schutzmaßnahmen gegen Ausrutschen auf: (1) Fußbodenoberflächen müssen unter Berücksichtigung der Art der Nutzung sowie der zu erwartenden gleitfördernden Stoffe, z. B. Wasser, Fett, Öl, Staub, eine sichere Benutzung ermöglichen. Rutschgefahren können sich weiterhin beispielsweise durch Witterungseinflüsse im Außenbereich, durch von außen durch Fußgänger oder Verkehrsmittel eingebrachte Nässe, durch nicht beseitigte Verunreinigungen oder durch eine Abnutzung der Fußbodenoberfläche ergeben. Rutschgefahren sind durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu vermeiden. Als Schutzmaßnahmen kommen insbesondere geeignete Fußbodenbeläge infrage, z. B. Beläge mit einer hohen Rutschhemmung oder zusätzlich einem Verdrängungsraum. [ ] (3) Gebäudeeingänge sind so einzurichten, dass der Eintrag von Schmutz und Nässe nicht zu Rutschgefahren führt. Dies kann durch Sauberlaufzonen in Form von Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmern erreicht werden, die hinsichtlich ihrer Länge, Breite und des Materials auf den zu erwartenden Personenverkehr ausgelegt sind und in ihrer Laufrichtung über die gesamte Durchgangsbreite mindestens 1,5 m lang sind. Sauberlaufzonen müssen gegen Verrutschen gesichert sein und dürfen keine Stolperstellen bilden, z. B. indem sie bündig mit dem unmittelbar daran anschließenden Bodenbelag abschließen. 5.5. GUV-Regel Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, GUV-R 181 Die GUV-Regel ist eine Zusammenstellung von Inhalten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetzen und Verordnungen), Vorschriften der Unfallversicherungsträger, technischen Spezifikationen und den Erfahrungen der Unfallversicherungsträger aus der Präventionsarbeit. In der Ausgabe April 1994 (akt. Fassung Oktober 2003) wird die Auswahl geeigneter Bodenbeläge, die Gestaltung der Fußböden und die Durchführung organisatorischer Maßnahmen zur Verhinderung von Rutschgefahren ausführlich erläutert. 11 10 Technische Regel für Arbeitsstätten, ASR A1.5/1,2, Fußböden, Ausgabe Februar 2013 11 GUV-Regel Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, GUV-R 181, Ausgabe April 1994 9

6. PRÜFMETHODEN RUTSCHSICHERHEIT In Deutschland regelt die BGR 181 die Prüfmethoden zur Rutschsicherheit nach den DIN Normen 51130 und 51097. 6.1. Prüfverfahren für gewerbliche Bereiche: DIN51130 12 - Rutschhemmung Die Prüfung nach DIN 51130 regelt die Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit erhöhter Rutschgefahr. Um die Rutschhemmung, den so genannten R-Wert, zu bestimmen, wird der zu prüfende Belag auf ein Prüfgestell verlegt. 200 ml pro Quadratmeter eines speziellen Motoröls werden auf den Belag aufgetragen. Anschließend begeht der Prüfer mit normierten Arbeitsschuhen den Belag, der währenddessen über die hintere Kante angehoben und geneigt wird. Die Prüfperson läuft auf der so immer steiler werdenden Rampe auf und ab, bis er ausrutscht oder sich unsicher fühlt. Nun wird der erreichte Neigungswinkel des Belags gemessen. Anhand dieser Messungen werden Bodenbeläge in verschiedene Bewertungsgruppen eingeteilt: R-Wert R 9 R 10 R 11 R 12 R13 Gradzahlen 6-10 >10-19 >19-27 >27-35 >35 Die Rutschhemmung des Bodenbelages wird auf einer schiefen Ebene mit entsprechendem Neigungswinkel getestet und Bewertungsgruppen von R9 bis R13 zugeordnet. - Verdrängungsraum Sofern in Arbeitsbereichen fettige, pastöse oder faserig-zähe Stoffe auf den Boden gelangen, müssen die rutschhemmenden Böden unter Umständen auch noch einen Verdrängungsraum besitzen. Dieser Verdrängungsraum liegt zwischen Schuhsohle und Bodenbelag - es handelt sich um den offenen Hohlraum dazwischen. 12 Merkblatt Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, BGR 181, Ausgabe Oktober 2003 10

Der Verdrängungsraum ist der gelb gekennzeichnete Hohlraum zwischen den Erhebungen des Bodens unterhalb der Gehebene. Der V-Wert gibt an, welche Flüssigkeitsmenge in cm³ der Boden auf einem dm² mindestens aufzunehmen hat. Die Einteilung erfolgt in vier V-Klassen: V-Klasse V4 V6 V8 V10 Mindestvolumen 4 (cm³/dm²) 6 (cm³/dm²) 8 (cm³/dm²) 10 (cm³/dm²) 6.2. Prüfverfahren für Barfußbereiche: DIN51097 13 - Rutschhemmung: Die Prüfung von Bodenbelägen in sogenannten nassbelasteten Barfußbereichen erfolgt nach DIN 51097. Ähnlich wie beim bereits erläuterten Begehungsverfahren Schiefe Ebene, wird wiederum der Bodenbelag in einen Neigungswinkel gebracht. Anstatt Öl wird Wasser als Gleitmittel aufgetragen. Der Prüfer testet die Rutschhemmung barfuß. Eine Einteilung erfolgt in Bewertungsgruppen von A bis C: Bewertungsgruppe A B C Gradzahlen 12-18 >18-24 >24 Die Rutschhemmung von Böden in Barfußbereichen wird auf einerschiefen Ebene mit entsprechendem Neigungswinkel getestet und Bewertungsgruppen von A bis C zugeordnet. 13 Merkblatt - Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche, GUV-I 8527, Ausgabe Juli 1999 (aktualisierte Fassung Juli 2007) 11

7. ANTI-RUTSCH PRODUKTE Für mehr Sicherheit im Unternehmen oder auch im Freizeitbereich sorgen Anti- Rutsch Lösungen. Dabei stehen verschiedene Produkte zur Auswahl, die je nach Anwendung und Einsatzbereich sorgfältig ausgewählt werden sollten. 7.1. Antirutschmatten Überall wo durch Nässe eine Rutschgefahr droht, sorgen Antirutschmatten für Sicherheit. Je nach Einsatz eignen sich unterschiedliche Produktausführungen. Typische Arbeitsstätten oder Barfußbereiche, die Antirutschmatten erfordern, sind Großküchen Werkstätten Schwimmbäder Umkleideräume Boote Sportcenter Hotels Krankenhäuser 7.2. Antirutschbelag (Antirutschstreifen) Selbstklebender Antirutschbelag ist eine einfache und sichere Lösung für alle Gefahrenbereiche, in denen es zu Rutsch- und Sturzunfällen kommen kann. Je nach Hersteller ist dieser Antirutschbelag für glatte sowie unebene Flächen und in verschiedenen Ausführungen (z.b. für hohe Beanspruchung oder für den Barfußbereich) und Maßen erhältlich. Auf Baukränen, in Seniorenwohnheimen oder auch in Bürogebäuden wird dieser selbstklebende Antirutschbelag oft in Form von Antirutschstreifen verwendet. Es gibt auch PVC-freie Antirutschbeläge, die nicht nur Sicherheit vor Rutschunfällen sondern auch vor Brandfolgen garantierten. 7.3. Antirutschbeschichtung Für eine großflächige Sicherheit sorgt eine Antirutschbeschichtung, die flüssig aufgestrichen wird. Dieses Produkt eignet sich sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich und kann auf glatten Oberflächen wie Steinböden, Metallen, Holz oder Kunststoffen verwendet werden eine kostengünstige Lösung für große Flächen. 12

8. FAZIT Die statistischen Unfallzahlen zeigen, dass Unfälle durch Ausrutschen oder Stolpern sehr häufig vorkommen und gravierende Folgen nach sich ziehen. Bestimmte Gefahrenbereiche in Arbeitsstätten wie zum Beispiel Treppen oder Eingangsbereiche sollten durch Anti-Rutsch Produkte gesichert werden gemäß den nationalen und europäischen Richtlinien, die bestimmte Kriterien für Fußböden und eine damit verbundene Arbeitsplatzsicherheit vorschreiben. Der Handel bietet verschiedene Produktlösungen wie Antirutschmatten oder -beläge für Unternehmen und öffentliche Räume. 13

Autor Kristine Wagner, Produktmanagerin Arbeitsplatzsicherheit bei 3M Firmenprofil 3M beherrscht die Kunst, zündende Ideen in Tausende von einfallsreichen Produkten umzusetzen kurz: ein Innovationsunternehmen, welches ständig Neues erfindet. Die einzigartige Kultur der kreativen Zusammenarbeit stellt eine unerschöpfliche Quelle für leistungsstarke Technologien dar, die das Leben besser machen. Bei einem Umsatz von fast 30 Mrd. US-Dollar beschäftigt 3M weltweit etwa 88.000 Menschen und hat Niederlassungen in über 70 Ländern. Weitere Informationen: www.3m.de Kontakt 3M Deutschland GmbH Carl-Schurz-Str. 1 41453 Neuss Germany Tel: +49 (0)2131 / 14 3247 E-Mail: kwagner2@mmm.com www.3m.de 14