RA Peter Baumhaus Signaturgesetz Kündigung per E-Mail?



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Transkript:

RA Peter Baumhaus Signaturgesetz Kündigung per E-Mail? UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 1

Worum geht es? Möglichkeit formwirksamer = rechtsverbindlicher Erklärungen mittels elektronischen Medien (insbesondere per Fax, email und interaktiv im Internet) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 2

Was ist passiert Neue Richtlinien und Gesetze: EG-Richtlinie über gemeinsame Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen vom 18.11.1999 Signaturgesetz + SignaturVO - Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 16.05.2001 (SigG; löst altes SignaturG v. 22.7.97 ab) - Verordnung zur elektronischen Signatur (SignaturVO) aus 2001 Formgesetz Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsverkehr vom 13.07.2001 (In Kraft 1.08.2001) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 3

Gesetzesinhalte EG-Richtlinie: Bestimmt gemeinsame Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen, die Landesgesetzgeber umsetzen müssen Signaturgesetz + Signaturverordnung: Regelt Rahmenbedingungen für die elektronische Signatur Formgesetz: Artikelgesetz ändert die Formvorschriften der einzelnen Gesetze (BGB, ZPO, ArbGG) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 4

Bisherige Arten Formvorschriften Notarielle Beurkundung und öffentliche Beglaubigung Gesetzliche Schriftform Vertragliche Schriftform Keine Form UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 5

Gesetzliche Schriftform Voraussetzungen ( 126 BGB): Schriftlichkeit Eigenhändige Unterschrift Bei Vertrag: Grds. beide Unterschriften unter dem gesamten Vertragstext; es reicht: jeweils Unterschrift unter Ausfertigung des gesamten Vertragstextes für den anderen => Nicht möglich per Fax oder email etc. UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 6

Gewillkürte Schriftform Beispiele: Schriftformerfordernis aus Arbeitsvertrag oder TV Voraussetzungen ( 127 BGB): Schriftlichkeit eigenhändige Unterschrift im Zweifel nicht erforderlich Bei Vertrag: Es reicht Briefwechsel mit Angebot und Annahme => Auch per Telegramm und Fax möglich UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 7

Problem Zugang Jede Willenserklärung muß zu ihrer Wirksamkeit zugehen Bei Abwesenden ( 130 BGB): => WE geht zu, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, daß bei Annahme gewöhnlicher Umstände der Empfänger die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. => Erreichen einer Empfangsvorrichtung = Vorrichtung, die typischerweise für den Empfang von WEs vorgesehen ist. => Fax (+), email grds. (-) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 8

Überblick bisheriger Anforderungen Art Schriftlich Eigenhänd. Unterschrift Fax E-Mail Gesetzl. Schriftform (z.b. Kündigung) Gewillk. Schriftform (z.b.ausschlusfrist) Formlose Erklärung (z.b. Arbeitsvertrag) (+) (+) (-) (-) (+) (-) (+) (-) (-) (-) (+) Grds. (-) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 9

Formerfordernisse im Arbeitsrecht Art Form Schriftl. Eigh. Uschrif Fax email ArbeitsV (-) (-) (-) (+) Grds. (-) Nachw ArbB. (+) (+) (+) (-) (-) Befristung (+) (+) (+) (-) (-) Verlängerung (+)? (+)? (+)? (-)? (-) Abmahnung (-) (-) (-) (+) Grds. (-) AufhebungsV (+) (+) (+) (-) (-) Tarif. SchriftF (+) (+) (-) (+) Grds. (-) Kündigung (+) (+) (+) (-) (-) Zeugnis (+) (+) (+) (-) (-) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 10

Neue Arten Formvorschriften Notarielle Beurkundung und öffentliche Beglaubigung Gesetzliche Schriftform Vertragliche Schriftform Elektronische Form ( 126a BGB) Textform ( 126b BGB) Keine Form UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 11

Die Textform UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 12

Kennzeichen der Textform Ganz neue Formart = kleine Schriftform = ohne eigenhändige Unterschrift = email oder Fax zulässig Gilt nur in gesetzlich angeordneten Fällen Anzeige einer Wohnraumverbesserung Anzeige einer Aufrechnungsabsicht (Miete) Zurückweisung reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche oder wenn vereinbart UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 13

Voraussetzungen der Textform Schriftlich Person des Erklärenden muß genannt sein Abschluß der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht ( diese Erklärung ist nicht unterschrieben ) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 14

Was ist die Elektronische Form = Elektronische Schriftform! = gesetzliche Schriftform kann nun auch auf elektronischem Wege erfüllt werden, insbesondere durch email = Elektronische Signatur ersetzt eigenhändige Unterschrift = Signatur garantiert Echtheit = Integrität Authentizität UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 15

Die elektronische Form UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 16

Elektronische Signatur Unterscheide: Qualifizierte elektronische Signatur anerkannt als Ersatz gesetzlicher Schriftform Beweiserleichterung der ZPO = Anscheinsbeweis der Echtheit Sonstige elektronische Signaturen Keine Anerkennung als Ersatz gesetzlicher Schriftform Aber können bei gewillkürter Schriftform von Parteien vereinbart werden UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 17

Praktische Voraussetzungen Elektronische Signatur Zertifikat einer anerkannten Zertifizierungsstelle z.b. Telesec (Telekom), SigNTrust (Deutsche Post) DATEV eg Bundesnotarkammer Chipkarte Kartenleser Software = Starterkitt = ca. 150 DM UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 18

Einschränkungen der elektronischen Form Beteiligte bzw. beide Vertragsparteien müssen mit der elektronischen Form einverstanden sein Elektronische Form nicht zulässig bei Nachweis der Arbeitsbedingungen Kündigung des Arbeitsvertrages Erteilung des Arbeitszeugnisses Schuldversprechen + Schuldanerkenntnis Erteilung des Leibrentenversprechens UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 19

Formerfordernisse im Arbeitsrecht - Nach neuer Regelung - Art Form Schriftl. Eigh. Uschrif Nachweis d. ArbBeding. (-) (-) (-) (+) Elekt. F Fax email (+) (+/?) (+) (+) (+) (-) (-) (-) Befristung (+) (+) (+) (+) (-) (-) Verlängerung (+)? (+)? (+)? (+) (-)? (-) Abmahnung (-) (-) (-) (+) (+) (+/?) Arbeitsvertrag Aufhebungsvertrag (+) (+) (+) (-) (-) (-) Kündigung (+) (+) (+) (-) (-) (-) Zeugnis (+) (+) (+) (-) (-) (-) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 20