Bürgerversicherung: Für eine gerechte Patientenversorgung in Hamburg



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Transkript:

Bürgerversicherung: Für eine gerechte Patientenversorgung in Hamburg Veranstaltung der SPD-Fraktion im Rathaus Hamburg am 21. August 2013 in Hamburg Prof. Dr. Heinz Rothgang Zentrum für Sozialpolitik Universität Bremen

Inhalt I. Einheitliches Versicherungssystem statt duales System II. Einführungs- und Übergangsproblematik Prof. Dr. Heinz Rothgang 2

Inhalt I. Einheitliches Versicherungssystem statt duales System 1. Es gibt keinen Systemwettbewerb, Wettbewerbselemente nur in der GKV, nicht in der PKV 2. Duales System ist unsolidarisch und ungerecht bei der Finanzierung 3. Duales System ist dysfunktional bei der Leistungssteuerung 4. PKV steht vor gravierenden Problemen II. Einführungs- und Übergangsproblematik Prof. Dr. Heinz Rothgang 3

I.1 Es gibt keinen Systemwettbewerb im dualen System Heute haben wir einen Systemwettbewerb zwischen zwei Säulen. Da ist die Private Krankenversicherung auf der einen Seite und die Gesetzliche auf der anderen. Beide sind wichtig. Beide haben zum unbestreitbar großen Erfolg des deutschen Gesundheitswesens entscheidend beigetragen. Gesundheitsminister und Ärzte halten an dualer Finanzierung fest. (Frank Ulrich Montgomery, Präsident der BÄK auf dem Deutschen Ärztetag) Falsch: Es gibt keinen Systemwettbewerb Wettbewerb setzt Wechselmöglichkeit voraus 85% der Bevölkerung ist in der GKV pflichtversichert 5% Beamte sind de facto in der PKV pflichtversichert Nur für 10% der Bevölkerung Systemwechseloption und hier häufig nicht wegen Krankheit und Kinderzahl Wettbewerb nur in der GKV (Kassenwechsel), nicht in der PKV (fehlende Portabilität der Altersrückstellungen) Prof. Dr. Heinz Rothgang 4

I.2 Duales System ist unsolidarisch und ungerecht Im dualen System werden gute und schlechte Risiken jeweils verschiedenen Systemen zugewiesen Risiko: PKV-Versicherte sind gesünder und jünger: In Pflegeversicherung sind die Ausgaben pro Versicherten in der SPV doppelt so hoch wie in der PPV Unterschiedliche altersspezifische Risiken und Unterschiedliche Altersstruktur Einkommen: Durchschnittseinkommen der PKV-Versicherten ist doppelt so hoch wie das der SPV-Versicherten Sozialversicherungspflichtiges Einkommen der PKV-Versicherten ist um 60% höher als das der gesetzlich Versicherten Gute und schlechte Risiken sind nur innerhalb ihrer Gruppe solidarisch, aber nicht zwischen den Gruppen. Gute Risiken beteiligen sich nicht an Umverteilung zugunsten schlechter Risiken Prof. Dr. Heinz Rothgang 5

I.3 Duales System verhindert optimale Versorgungssteuerung Verschieden Vergütungssystematiken führen zu Dysfunktionalitäten in der Versorgung Versorgungsangebot: Ärzte lassen sich bevorzugt nieder in Gegenden mit hohem PKV-Anteil Wartezeiten: GKV-Versicherte müssen länger auf (Fach)Arztzugang warten als PKV-Versicherte PKV-Versicherte werden teilweise überversorgt Einheitliches System ist notwendig für Versorgungssteuerung. Steuerungselemente sind nur in der GKV vorhanden, PKV ist reines Kostenerstattungssystem Bezüglich der Abgrenzung des Versichertenkreises sieht der Sachverständigenrat ein Krankenversicherungssystem, in dem alle Bürger versicherungspflichtig sind, dem derzeitigen System mit seinem segmentierten Krankenversicherungsmarkt sowohl aus allokativer als auch aus verteilungspolitischer Sicht als überlegen an (SVR-W 2004, Ziffer 34) Prof. Dr. Heinz Rothgang 6

I.4 PKV-Vollversicherung ist nicht zukunftsfest Altersrückstellungen sind nicht ausreichend, weil sie mit Lebenserwartung und Ausgabenprofilen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kalkuliert sind PKV hat derzeit günstige Altersstruktur das wird aber in den nächsten Jahren kippen. Dann werden die Prämien explodieren Schon in den letzten eineinhalb Dekaden: Ausgabensteigerungen in PKV sind in allen Leistungsbereichen außer Krankenhaus höher als in GKV Prämiensteigerungen von 4-5% pro Jahr Versicherungsunternehmen sind sich dessen teilweise bewusst und bereit, sich von der Vollversicherung als Geschäftsmodell zu verabschieden. Prof. Dr. Heinz Rothgang 7

I.4 Alterstruktur in SPV und PPV Anteil der PPV-Versicherten an den verschiedenen Altersklassen im Jahr 2008 16% 14% 12% 10% 8% 6% 4% 2% 0% bis unter 15 15 bis unter 20 20 bis unter 25 25 bis unter 30 30 bis unter 35 35 bis unter 40 40 bis unter 45 45 bis unter 50 50 bis unter 55 55 bis unter 60 60 bis unter 65 65 bis unter 70 70 bis unter 75 75 bis unter 80 80 bis unter 85 85 bis unter 90 90 und älter insgesamt Quelle: Rothgang 2010: Prof. Dr. Heinz Rothgang 8

I.4 Alterstruktur in SPV und PPV Anteil der PPV-Versicherten an den verschiedenen Altersklassen im Jahr 2020 16% 14% 12% 10% 8% 6% 4% 2% 0% 0-15 15-20 20-25 25-30 30-35 35-40 40-45 45-50 50-55 55-60 60-65 65-70 75-80 80-85 85-90 90+ Summe Alter in Jahren Prof. Dr. Heinz Rothgang 9

I.4 Alterstruktur in SPV und PPV Anteil der PPV-Versicherten an den verschiedenen Altersklassen im Jahr 2030 20% 18% 16% 14% 12% 10% 8% 6% 4% 2% 0% 0-15 15-20 20-25 25-30 30-35 35-40 40-45 45-50 50-55 55-60 60-65 65-70 75-80 80-85 85-90 90+ Summe Alter in Jahren Prof. Dr. Heinz Rothgang 10

I.4 Alterstruktur in SPV und PPV Anteil der PPV-Versicherten an den verschiedenen Altersklassen im Jahr 2040 20% 18% 16% 14% 12% 10% 8% 6% 4% 2% 0% 0-15 15-20 20-25 25-30 30-35 35-40 40-45 45-50 50-55 55-60 60-65 65-70 75-80 80-85 85-90 90+ Summe Alter in Jahren Prof. Dr. Heinz Rothgang 11

II. Einführungs- und Übergangsproblematik Was geschieht mit den Altersrückstellungen in der PKV Funktion der Altersrückstellungen wird im Umlageverfahren erfüllt. Es wäre angemessen, die Rücklagen in die GKV zu überführen Juristisch ist fraglich ob das geht Klärung letztlich nur durch Verfassungsgericht möglich SPD-Modell des Übergangs: Wüstenrot-Tag. Vorteil: Juristische unproblematisch Nachteil: Alternative: Belastung der GKV, weil zunächst die schlechten Risiken wechseln Stabilisierung der (Rumpf)PKV, weil die schlechten Risiken raus gehen Alle zahlen in Gesundheitsfonds ein (einkommensbezogen) und erhalten Mitgliedschaft in einer GKV-Kasse oder Gutschein entsprechend RSA-Zuweisung für PKV-Prämienzahlung Vorteil: in bestehende Verträge muss nicht eingegriffen werden. Prof. Dr. Heinz Rothgang 12