Newsletter, August 2014

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Transkript:

Newsletter, August 2014 1. Logopädie mit Erwachsenen Das 3.Update der Liste der Selbstständigen Logopädinnen in der Region Bern mit Krankenkassen-Zulassung, Angebot für Erwachsene steht auf www.logopaedie-bern.ch unter Angebot Erwachsene bereit. Zusammenfassung der Kurzinfos der K/SBL: Ende März wurde der tarifsuisse mitgeteilt, dass die K/SBL, nach dem deutlichen Resultat der Urabstimmung der ZSR-Logopädinnen, einer Vertragslösung mit +6Rp. auf die bestehenden Taxpunktwerte der Kantone und dem Wechsel zum tiers payant zustimmt. Die Krankenkassen, welche tarifsuisse angeschlossen sind, sind mit der Erhöhung von +6Rp., rückwirkend ab 1. Juni 2014, einverstanden. Der Anschlussvertrag ist neuer Bestandteil des Rahmenvertrags von 1998 (Tarifvertrag zwischen K/SBL und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer (KSK)). Tiers payant wird ab 1.1.2015 eingeführt. (Der Anschlussvertrag für den Kt. Bern ist auf www.logopaedie-bern.ch unter Publikationen zu finden.) Eine neue elektronische Lösung für die Rechnungen wird mit tarifsuisse erarbeitet (ist eine Forderung von ts). Bis auf weiteres sind die alten Rechnungsformulare zugelassen. Geplantes Informationstreffen zum Thema: 12. Nov. 2014, in Bern oder 22. Nov. 2014 in Zürich (für Interessierte: vgl. K/SBL Kurzinfos Nr. 5 7plus an ZSR- Logopäd(inn)en; Kurzinfos sind nicht publiziert, können jedoch beim DLV angefragt werden) Der Vorstand von Logopädie Bern sucht für dieses Ressort dringend ein neues Vorstandsmitglied.

2. AG Definition Schwere Sprachstörungen Evaluation der Musterberichte Fachspezifische Beurteilung Die Umsetzung und Anwendbarkeit der Musterberichte wurde von der AG evaluiert: Die Musterberichte haben sich als praktikabel erwiesen. D.h. die vereinheitlichte Berichtstruktur für die fachspezifische Beurteilung in Logopädie ist ein gutes und geeignetes Instrument. Es soll beibehalten und weiterhin angewendet werden. Es werden noch wenige Modifikationen vorgenommen. Die bereinigten Musterberichte folgen im Herbst. Ein Kriterienkatalog zur Definition von schwer wird durch die Abklärungsstellen (EBs, Insel u.a.) und die Bewilligungsbehörde (ALBA/GEF) ausgearbeitet. Die Abklärungsstellen werden den Kriterienkatalog zur Prüfung und Beurteilung des Bedarfs des Kindes an Unterstützungsmassnahmen beiziehen. Die fachspezifische Beurteilung der Logopädinnen und Logopäden dient zu diesem Zweck als wichtige Informationsquelle. Die Abklärungsstellen empfehlen der Bewilligungsbehörde die bedarfsgerechte Massnahme. Denk daran: Im Logopädischen Bericht sollten die Anamnese und Beurteilung möglichst aussagekräftige und relevante Angaben zum Bedarf beinhalten: - bei Schulkindern: Angaben zum Schulkontext bspw. Arbeits- und Lernverhalten u.ä. - bei Mehrsprachigkeit: Angaben zu den Kompetenzen in beiden Sprachen u.ä. - Die Auswirkungen auf den Alltag sowie allfällige Überlegungen zu weiteren Abklärungen und Massnahmen (bspw. Früherziehung) sollten nicht vergessen gehen. 3. Schule Übergabeblatt Aufgrund z.t. auftretender Missverständnisse und schlechter Gefühle sowohl bei Freipraktizierenden wie bei Schullogopädinnen, hat die IG-Schule in Zusammenarbeit mit der IG-Freipraktizierende auf dem Übergabeblatt festgehalten, wie die Übergaben von Therapiekindern effizient klappen sollten. Das Übergabeblatt soll als Empfehlung für eine gute Zusammenarbeit verstanden werden. Du findest es auf der Homepage unter Publikationen, Schule / Praxis.

Informationen von der EB Mottier-Test Auf unserer Homepage befinden sich neu die St-Galler Normen für den Mottier-Test, welche die EBs nun verwenden. Gelb markiert ist der Normbereich. Diese Normen sind aussagekräftiger als die Berner Normen. SLRT II Die Neunormierung wurde nun als Schweizer-Normen publiziert und kann beim Huber Testverlag in Bern bezogen werden. (Das Manual kann auch einzeln bezogen werden.) In der Neuauflage des Handbuches fehlen noch die Normen für das 5. und 6. Schuljahr. Diese sind auf Beginn des neuen Schuljahres bei den EBs erhältlich. Um aussagekräftige Informationen über die Leistungen eines Schülers/einer Schülerin zu erhalten, verlangen viele EBs, dass ab neuem Schuljahr die neuen Normen verwendet werden. 4. PG WEG Verspätete Kostengutsprachen An der Sitzung vom 30. Juni 2014 mit den Verantwortlichen des ALBA konnte Logopädie Bern die Problematik mit den verspäteten Kostengutsprachen aufzeigen und es wurde gemeinsam nach Optimierungsvorschlägen gesucht. Ob die folgenden Anpassungen die Lösung bringen, wird sich zeigen. Beachte bei der Einreichung eines Gesuchs bitte Folgendes: - Erstantrag und erste Verlängerung Die Frist von zwei Monaten muss von den Abklärungsstellen eingehalten werden. Eine Erziehungsberatungsstelle hat in letzter Zeit das Datum der Weiterleitung des Gesuchs ans ALBA der betreffenden Logopädin gemeldet. Frau Anna Maria Rüedi wird mit Herrn David Schmid prüfen, ob dies von allen EBs durchgeführt werden kann. Bei ersten Verlängerungen muss der Bericht der Logopädin zusammen mit dem Gesuch eingereicht werden. Vollständige Unterlagen verkürzen die Bearbeitungszeit. - ab der 2. Verlängerung Hier müssen längere Wartefristen in Kauf genommen werden. Es muss damit gerechnet werden, dass die EBs die Kinder für eine Abklärung aufbieten. In der Periode von März bis Ende Mai kann es zu zusätzlichen Verzögerungen kommen, da die EBs mit Einschulungs- und Schullaufbahnentscheiden überlastet sind. Melde Kinder möglichst nicht während dieser Zeitspanne an. Ab drittem Verlängerungsgesuch ist zusätzlich zwingend ein Bericht der Abklärungsstelle mit einzureichen.

- Durchführungsstelle der Therapien Das ALBA bittet die Logopädinnen, möglichst die definitive Durchführungsstelle auf dem Gesuch zu vermerken. Therapeutinnenwechsel verursachen zusätzlich viel administrativen Aufwand und binden die Ressourcen. Bitte Änderungen sobald bekannt (auch vor Erhalt der Kostengutsprache) mit dem Formular Änderung der Durchführungsstelle mit der Post oder per Mail an info.logopaedie.alba@gef.be.ch. mitteilen. Informationen von Seiten des ALBA / GEF Seit dem 1.4.2014 wird papierlos gearbeitet, d.h. Posteingänge werden gescannt und als pdf-dokument in einem elektronischen Dossier des Kindes abgelegt. Dies vereinfacht den Zugang zu den Dokumenten und erlaubt dem ALBA einen effizienten Umgang mit den Dossiers. Umzug: Im Juli 2014 fand der definitive Umzug von der ERZ zur GEF statt. Damit einher ging auch der vollständige Wechsel aller Daten in das Datenverarbeitungssystem der GEF. Durch diese zusätzlichen durch den Umzug bedingten Aufgaben kann es noch zu einigen Verzögerungen im Alltagsgeschäft kommen. Neue Telefonnummer für den Bereich Logopädie: Mit dem Umzug wechseln auch die Telefon- und Faxnummern für die Administration der Logopädiegesuche und die Rechnungskontrolle: Telefon: 031 633 70 23 Fax: 031 633 40 19 Mail: info.logopaedie.alba@gef.be.ch Die entsprechend angepassten Formulare werden im August auf der Website der GEF aufgeschaltet. 5. FOBIKO Die FOBIKO empfiehlt dir den h-kurs Atem Stimme Bewegung mit Peter Bamler, Schauspieler und Stimmpädagoge. Der Kurs findet von Januar bis März 2015, 2x/Monat am Mittwochnachmittag (16.00 bis 17.30) statt. Details findest du auf der Homepage von Logopädie Bern. Liebe Grüsse Sandra Zaugg, Geschäftsstelle Logopädie Bern

Geschäftsstelle Logopädie Bern Bürozentrum Rossfeld Reichenbachstrasse 122 Postfach 699 3004 Bern 4 031 300 02 43 info@logopaedie-bern.ch www.logopaedie-bern.ch Newsletter kündigen