3. Welche Angebote der Alkoholprävention werden derzeit vom Land Baden- Württemberg unterbreitet oder unterstützt?



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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7641 30. 10. 2015 Kleine Anfrage der Abg. Sabine Wölfle SPD und Antwort des Innenministeriums PartyPass in Baden-Württemberg Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erfahrungen gibt es mit dem PartyPass, der im Landkreis Biberach konzipiert wurde und mit dem es möglich ist, auch Minderjährigen unter kontrollierten Bedingungen die Teilnahme an Festen trotz hinderlicher Ausweis - regularien zu ermöglichen? 2. Gibt es Bestrebungen diesen PartyPass mit Unterstützung des Landes zu bewerben, um die Bekanntheit zu erhöhen und auch andere Landkreise und Städte auf dieses Projekt aufmerksam zu machen? 3. Welche Angebote der Alkoholprävention werden derzeit vom Land Baden- Württemberg unterbreitet oder unterstützt? 4. Welche Angebote der Alkoholprävention werden im Landkreis Emmendingen unterbreitet oder unterstützt? 5. Welche Erfahrungen liegen mit den Angeboten der Alkoholprävention in Baden- Württemberg und im Landkreis Emmendingen vor? 28. 10. 2015 Wölfle SPD Eingegangen: 30. 10. 2015 / Ausgegeben: 07. 12. 2015 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

Begründung Der PartyPass ist eine Initiative des Netzwerks Neue Festkultur und erhielt 2013 den Ersten Preis beim Bundeswettbewerb Alkoholprävention des Bundesgesundheitsministeriums. In dem Netzwerk sind derzeit 18 Landkreise in Baden- Württemberg und ein Landkreis in Bayern zusammengeschlossen. Der PartyPass ist eine Möglichkeit für minderjährige Partybesucher bei Festen eingelassen zu werden. Hintergrund ist, dass im Oktober 2010 das Personalausweisgesetz geändert wurde und seitdem der Ausweis beim Eingang nicht mehr eingezogen werden kann. Der PartyPass soll die entstandene Lücke füllen, d. h. er wird am Eingang anstelle des Personalausweises abgegeben und nach der Veranstaltung dort wieder abgeholt. Wenn ein Pass nicht abgeholt wird, können die Eltern anhand der im Pass vermerkten Kontaktdaten informiert werden. Die Idee des PartyPasses wurde von Jugendlichen mitentwickelt und stellt eine Erleichterung für viele Festbetreiber und minderjährige Partygänger dar. Es scheint deshalb überlegenswert, ob der PartyPass, der nur außerordentlich geringe Kosten mit sich bringt, auch auf weitere Teile des Landes ausgedehnt werden kann. Hierzu könnten Marketingmaßnahmen des Landes, die den PartyPass bewerben, in Betracht kommen. Antwort Mit Schreiben vom 24. November 2015 Nr. 3-694/141/1 beantwortet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erfahrungen gibt es mit dem PartyPass, der im Landkreis Biberach konzipiert wurde und mit dem es möglich ist, auch Minderjährigen unter kontrollierten Bedingungen die Teilnahme an Festen trotz hinderlicher Ausweis - regularien zu ermöglichen? Zu 1.: Der PartyPass ist eine Initiative des Netzwerks Neue Festkultur und wurde in Zusammenarbeit mit mehreren Landkreisen entwickelt. Die Idee ist im Landkreis Biberach entstanden, die Federführung liegt derzeit beim Landkreis Sigmaringen. Bei dem Netzwerk Neue Festkultur handelt es sich um einen interdisziplinären Zusammenschluss von Vertretern aus Kommunen und Landkreisverwaltungen, der Polizei, der Suchtberatung und der Sozialarbeit aus den Landkreisen sowie dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg. In dem Netzwerk sind derzeit 17 Landkreise aus Baden-Württemberg und einer aus Bayern vertreten: Alb-Donau-Kreis Biberach Bodenseekreis Breisgau-Hochschwarzwald Calw Konstanz Karlsruhe Lindau (Bayern) Main-Tauber-Kreis Ravensburg 2

Reutlingen Ortenaukreis Schwäbisch Hall Sigmaringen Tübingen Tuttlingen Waldshut-Tiengen Zollernalbkreis Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen unter 18-Jährige nach 24 Uhr nicht mehr auf öffentlichen Tanzveranstaltungen, dazu gehören auch Dorf- oder Vereinsfeste, anwesend sein. Mit der Neuregelung des Personalausweisgesetzes im Jahr 2011 war die zur Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen bei Veranstaltungen häufig praktizierte Hinterlegung des Personalausweises beim Veranstalter nicht mehr möglich. Hierdurch entfiel ein wesentliches Element der Vereinbarungen des Netzwerkes Neue Festkultur mit Festveranstaltern auf kommunaler Ebene zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. Nach dieser Änderung gab es unter den Festveranstaltern die Tendenz, Feste nur noch für über 18-Jährige anzubieten, da eine Einhaltung des Jugendschutzgesetzes kaum mehr praktikabel war. Als Alternativ - lösung hat dieses Netzwerk den PartyPass konzipiert. Dieser enthält die wesentlichen Daten, wie Geburtsdatum und Name, und darf vom Ordnungspersonal an der Eingangskontrolle einbehalten werden. Damit wurden die Veranstalter wieder in die Lage versetzt, die zeitlichen Begrenzungen aus dem Jugendschutzgesetz gewährleisten zu können. Dies ist eine wirksame Methode, um den Überblick über die anwesenden Jugendlichen zu behalten. Das Konzept setzt auf die Mithilfe der Gemeinden, denn nicht abgeholte Pässe werden von den Veranstaltern (vgl. www.partypass.de/agb) beim für das Antragsverfahren für die Veranstaltung zuständigen Bürgermeisteramt abgegeben. Mittels der Kontaktdaten auf dem PartyPass können dann die Eltern von dort informiert werden. Die Teilnehmer der Netzwerksitzungen zur Neuen Festkultur tauschen sich regelmäßig über Erfahrungen mit dem PartyPass aus. So auch über die zunächst vorherrschenden Befürchtungen, dass der PartyPass immer wieder neu heruntergeladen werden könne oder die anfallende Mehrarbeit bei den Gemeinden. Die Netzwerkpartnerinnen und -partner berichten zwischenzeitlich jedoch von überwiegend positiven Rückmeldungen aus den Kommunen und die Jugendlichen haben den PartyPass sehr gut angenommen. Dies zeigt auch die hohe Down - loadzahl von 249.104 PartyPässen in Baden-Württemberg 1. Der PartyPass hat sich vor Ort bewährt und ist eine gute Möglichkeit, die Einhaltung des Jugendschutzes auf Festveranstaltungen zu unterstützen. Der Bekanntheitsgrad des PartyPasses geht mittlerweile über das Netzwerk Neue Festkultur hinaus. Auf der Homepage sind aktuell 22 Landkreise und sieben Städte bzw. Gemeinden (Bayern: fünf Landkreise, zwei Städte; Rheinland- Pfalz: zwei Landkreise; Baden-Württemberg 15 Landkreise, fünf Städte) aufgeführt, die sich der PartyPass-Idee angeschlossen haben. Weitere Bundesländer nutzen andere Varianten (Prototypen) des PartyPasses. 1 abgerufen am 5. November 2015 auf der Homepage www.partypass.de 3

2. Gibt es Bestrebungen diesen PartyPass mit Unterstützung des Landes zu bewerben, um die Bekanntheit zu erhöhen und auch andere Landkreise und Städte auf dieses Projekt aufmerksam zu machen? Zu 2.: Der PartyPass findet bei Jugendlichen und Veranstaltern großen Zuspruch. Im Laufe der Zeit wurde jedoch deutlich, dass die Jugendlichen, Veranstalter, Kommunen und gewerblichen Sicherheitsunternehmen eine über die bisherigen Möglichkeiten hinausgehende Nutzung der PartyPass-Idee wünschen. So entstand aus dem Netzwerk Neue Festkultur heraus die Idee für eine PartyPass-App, auch mit dem Ziel der Erhöhung des Bekanntheitsgrades. Die PartyPass-App befindet sich aktuell in der Entwicklung und Erprobung. Kooperationspartner hierbei sind die Jugendstiftung Baden-Württemberg und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Mit der App bekommen Jugendliche ein zeitgemäßes Instrument, das ihre Selbstverantwortung stärkt, die Teilhabe an Festveranstaltungen im rechtlichen Rahmen vereinfacht und auf Risiken hinweist, wenn dieser Rahmen missachtet wird. Darüber hinaus können Mittels der App künftig Jugendliche mit ziel - orientierten Präventionsbotschaften direkt in ihrem Lebensumfeld erreicht werden. Verschiedene Media-Untersuchungen zeigen, dass mit steigender Tendenz über 90 Prozent der Jugendlichen ein Smartphone besitzen. Die Entwicklung einer App, mit der sich Jugendliche bei Veranstaltungen mittels eines QR-Codes elektronisch ein- und auschecken können, war deshalb auch zeitgemäß und somit naheliegend. Die App soll ab dem Jahr 2016 für die Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung stehen. Die parallele Verwendung des PartyPasses in seiner bisherigen Form soll jedoch auch weiterhin möglich sein. Zielsetzungen der App sind vor allem: Deutliche Erleichterung des Verfahrens für Veranstalter und Kommunen Erreichung einer Akzeptanzsteigerung und Ausweitung der Netzwerkpartner Platzieren von auf die Jugendlichen zugeschnittenen Botschaften zum Jugendschutz, der Kriminal- und Verkehrsprävention sowie den Anliegen der Jugendstiftung direkt und unmittelbar in ihrer Lebenswelt Die App soll bundesweit zum kostenlosen Download zur Verfügung stehen. Unter dem Titel PartyPass-App die Eintrittskarte für mehr Jugendschutz wurde die App in einem Projektspot beim 20. Deutschen Präventionstag am 8. Juni 2015 dem interessierten Fachpublikum vorgestellt. Nach erfolgreicher Pilotierung ist geplant, die PartyPass-App öffentlichkeitswirksam zu bewerben. 3. Welche Angebote der Alkoholprävention werden derzeit vom Land Baden- Württemberg unterbreitet oder unterstützt? Zu 3.: In Bezug auf die landesweiten Angebote der Alkoholprävention wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Ulrich Goll (FDP/DVP) zum Alkoholverkaufsverbot und Präventionsmaßnahmen (Drs. 15/7457) vom 30. September 2015 verwiesen. 4. Welche Angebote der Alkoholprävention werden im Landkreis Emmendingen unterbreitet oder unterstützt? Zu 4.: Seit dem Jahr 2000 wird im Landkreis Emmendingen die mittlerweile von vielen Landkreisen genutzte Aktion Schon 16? Jugendschutz ich mach mit! verwirklicht. Hierbei soll die Vorgabe des Jugendschutzgesetzes Kein Alkohol an 4

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre vergegenwärtigt und das Verkaufspersonal (auch bei Festen) angehalten werden, diese Regel einzuhalten. Ein Aufkleber an der Kasse oder auf dem Tablett soll das Verkaufspersonal ebenfalls an die Regel erinnern. Zur Unterstützung bei Diskussionen mit Jugendlichen gibt es einen Handzettel zur Ausgabe an die Jugendlichen. Bei Vereinsfesten soll das Thekenpersonal diesbezüglich geschult werden. Aus Sicht des Landratsamtes Emmendingen hat die Aktion mit dazu beigetragen, die Problematik zu vergegenwärtigen und breite Diskussionen anzuregen. So wurde z. B. ein Vereinsfest im Anschluss an eine Informationsveranstaltung alkoholfrei gestaltet. Einige Gemeinden geben die Materialien im Rahmen der Hallenvergabe an Vereine weiter. Insgesamt wurden ca. 1.500 Aufkleber und 2.800 Handzettel ausgegeben. Es gibt vielfältige Anfragen von Multiplikatoren auch außerhalb des Landkreises, unter anderem aus den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Biberach, dem Alb-Donau-Kreis und dem Schwarzwald-Baar-Kreis. Seit 1999 gibt es im Landkreis Emmendingen mit dem Saftladen eine ausleihbare Cocktailbar für alkoholfreie Cocktails, um ein attraktives Angebot als Alternative zu alkoholischen Getränken bereitzustellen. Der Saftladen wird jedes Jahr intensiv nachgefragt und kommt auf Gemeindefesten, in Kindergärten, Schulen und Betrieben zum Einsatz. Im Jahr 2009 wurde der Beipackzettel Alkohol entwickelt. Jedes Medikament hat einen Beipackzettel, auf dem Wirkstoffe und Risiken angegeben werden Alkohol hat diesen nicht. Der Beipackzettel Alkohol wird als Give away bei verschiedenen Veranstaltungen genutzt. Außerdem wird auch im Landkreis Emmendingen das vom Sozialministerium Baden-Württemberg finanzierte Präventionsprogramm Mädchen SUCHT Junge für Schulen und Jugendeinrichtungen durchgeführt. Hierbei handelt es sich um ein interaktives Lernprojekt für die Bereiche Alkohol, Rauchen, Medien und Körperkult. Die Aktion Check dein Risiko! bildet seit 2011 mit der aufsuchenden Kurz - intervention mit trinkenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Umfeld von Diskotheken, Festen und in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Schwerpunkt der Alkoholprävention im Landkreis Emmendingen. Junge Erwachsene werden geschult, das Gespräch mit trinkenden Jugendlichen und Gleichaltrigen über den Umgang mit Alkohol und möglichen Risiken zu suchen. Ziel ist es, über einen risikobehafteten Umgang mit Alkohol zu informieren und somit langfristig Konsummuster zu verändern und die Risikokompetenz junger Menschen zu erhöhen. Im Jahr 2014 wurde Fair Fest in der Bürgermeisterversammlung des Landkreises Emmendingen vorgestellt. Seither gibt es immer wieder Informationsveranstaltungen in den einzelnen Kommunen zur Implementierung dieses Präventionsinstrumentes. Das Gütesiegel Fair Fest soll den Jugendschutz bei Festen sichtbar machen und Vereine immer wieder an ihren Auftrag im Bereich des Jugendschutzes erinnern. Dieses Gütesiegel wurde vom Landkreis Sigmaringen entwickelt und wird von einer Vielzahl der Landkreise angeboten. Die polizeiliche Prävention in Baden-Württemberg bietet seit 2015 ein flächendeckendes und für jede weiterführende Schule im Land abrufbares Präventions - angebot unter dem Titel Polizeiliche Prävention auf dem Stundenplan in den ausgewählten Schwerpunktthemen Gewaltprävention, Vorbeugung von Mediengefahren, Verkehrs- und Drogenprävention an. Im Bereich der Drogenprävention wird auch das Thema Alkoholmissbrauch behandelt. Diese Präventionsveranstaltungen werden insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 8 angeboten. Die polizeiliche Kriminalprävention bietet hierzu drei Unterrichtsstunden mit Workshop und Praxistest mit den Promillebrillen an. Diese simulieren eindrucksvoll den Zustand der Beeinträchtigung durch Alkohol. Etwa 60 Prozent der in - frage kommenden weiterführenden Schulen im Landkreis Emmendingen fordern diese Unterrichte zur Drogenprävention an und planen die benötigten Unterrichtsstunden ein. 5

Aufklärungsveranstaltungen für Jugendliche und Erwachsene zum Thema Alkoholmissbrauch werden auf Anfrage auch von weiteren Anbietern durchgeführt, z. B. Vereine und Verbände (DRK, Sportvereine usw.). Speziell in der Zeit vor Fasching finden zahlreiche Informationsveranstaltungen bei den örtlichen Narrenzünften statt. 5. Welche Erfahrungen liegen mit den Angeboten der Alkoholprävention in Baden-Württemberg und im Landkreis Emmendingen vor? Zu 5.: Die beschriebenen Aktionen im Bereich der Alkoholprävention im Landkreis Emmendingen führen zu vielfältigen Erfahrungen. Die gleichbleibend hohe Zahl der Ausleihen des Saftladens zeigt den Nutzen dieser Maßnahme. Ebenso verzeichnet das Präventionsprojekt Schon 16? Jugendschutz ich mach mit! einen guten Erfolg. Die Vereine und auch die Verkaufsstellen zeigen immer wieder Interesse an diesem Projekt und auch andere Landkreise greifen auf diese Projektidee zurück. Die Prävention an Schulen wird durch Mädchen SUCHT Junge unterstützt. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden bei der Kurzintervention von Check dein Risiko direkt angesprochen. Fast alle Angesprochenen lassen sich auf Gespräche ein und nehmen einige Anregungen mit. Teilweise zeigen sich auch direkte Reaktionen, indem Jugendliche darauf verzichten, ihren Alkohol auszutrinken. Die Einführung von Fair Fest ist noch im Aufbau, weitere Informationsveranstaltungen in den Gemeinden sind jedoch geplant. Bezüglich der bisherigen Erfahrungen mit dem Landesprogramm Junge Menschen im öffentlichen Raum wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Ulrich Goll (FDP/DVP) zum Alkoholverkaufsverbot und Präventionsmaßnahmen (Drs. 15/7457) vom 30. September 2015 verwiesen. Die laufenden Projekte aus 2015 und 2016 werden weiterhin wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Hierzu liegen derzeit noch keine weiteren Erkenntnisse vor. Durch die stetig steigende Anzahl an Veranstaltungen, Unterrichten und Vorträgen unter polizeilicher Beteiligung zum Thema Alkoholmissbrauch wird deutlich, dass die Alkoholprävention ein Dauerthema, insbesondere für Jugendliche, ist. In den Unterrichten ist feststellbar, dass viele Jugendliche sich der Gefahren und auch der Folgen durch Alkoholmissbrauch nicht bewusst sind. Gall Innenminister 6