Sozialdemokratische Steuer- und Finanzpolitik zu Gunsten von ArbeitnehmerInnen, Familien und Kommunen



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Transkript:

18.8.2004 Sozialdemokratische Steuer- und Finanzpolitik zu Gunsten von ArbeitnehmerInnen, Familien und Kommunen Die Steuer- und Finanzpolitik der Regierungskoalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen war und ist bis heute ein Bereich heftiger politischer Auseinandersetzung zwischen Parteien, Verbänden und anderen gesellschaftlichen Gruppen. Leider ist die öffentliche Debatte auch auf diesem Gebiet dadurch gekennzeichnet, dass oftmals Kritiker unserer Politik gar nicht wahrnehmen oder wahrnehmen wollen, wie unsere Steuer- und Finanzpolitik tatsächlich aussieht und was bereits von uns ins Gesetzblatt gebracht worden ist. I. Steuerpolitik für ArbeitnehmerInnen und Familien: Unsere Steuerpolitik ist gerecht - Einkommensmillionäre zahlen wieder Steuern 1. Den größten Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer in Deutschland tragen die Steuerpflichtigen mit den höheren Einkommen: Zehn Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen tragen 54 Prozent der Lohn- und Einkommensteuern. Und die 20 Prozent der Steuerpflichtigen mit den geringsten Einkommen zahlen überhaupt keine Lohn- und Einkommensteuer mehr. Auch das ist ein Erfolg unserer Steuerpolitik. So muss eine Familie mit zwei Kindern im Jahr 2005 erst dann Steuern zahlen, wenn ihr Bruttoeinkommen 37.540 übersteigt. 1998 musste diese Familie mit diesem Einkommen noch 2.924 Steuern zahlen. Ein verheirateter Alleinverdiener ohne Kinder kann 2005 mehr als 20.000 verdienen, ohne Steuern zu zahlen. Bei einem Bruttoverdienst von 25.000 zahlt er lediglich 628. 2. Die Entlastung für die privaten Haushalte durch die Steuerpolitik der Koalition seit 1998 beträgt mehr als 40 Mrd.. Dazu kommen noch rd. 17 Mrd. für die mittelständische Wirtschaft. Insgesamt werden die Steuerzahler in Deutschland in diesem Zeitraum bei der Einkommens- und Ertragsbesteuerung um fast 60 Mrd. entlastet. Die Entlastung durch die letzte Stufe der Steuerreform, die am 1. Januar 2005 wirksam wird, beträgt rd. 6,8 Mrd.. Die damit verbundene Senkung des Spitzensteuersatzes auf 42%, die von manchen kritisiert wird, bringt dabei nicht allein den Spitzensteuerzahlern Vorteile, sondern fast allen Steuerpflichtigen, weil auf Grund der Absenkung des Spitzensteuersatzes von 45% auf 42% auch die Tarifkurve nach unten abgeflacht wird. So muss ein Lediger ohne Kinder mit einem Bruttoeinkommen von 30.000 2005 120 weniger Steuern zahlen als 2004, bei einem Bruttoeinkommen von 40.000 beträgt die Entlastung 281. Bei einem Verheirateten beträgt die Entlastung bei 40.000 84 und bei 50.000 148. Im Bereich eines Bruttoeinkommens von 110.000, bei dem der erste zusätzliche Euro mit dem

Spitzensteuersatz besteuert wird, beträgt die Entlastung eines Verheirateten rund 1.100. Sie ist also weitaus geringer, als z.b. die IG Metall Glauben machen will, wenn sie von Entlastungssummen von über 60.000 spricht; die aber gelten allein für Steuerpflichtige, die mehr als 2 Mio. zu versteuern haben. Höhere Entlastungssummen bei steigenden Einkommen sind auch kein Zeichen sozialer Ungerechtigkeit, sondern Konsequenz einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ein solcher progressiver Tarif ist Ausdruck von sozialer Gerechtigkeit. 3. Durch das Sinken des Eingangssteuersatzes von 19,9 auf 16% in diesem Jahr und die Anhebung des Grundfreibetrags von 7.235 auf 7.664 werden Bezieher von Einkommen bis 15.000 um 26, 7% entlastet. Dies betrifft rund 2 Mio. Steuerpflichtige. Für Bezieher von Einkommen bis 30.000 beträgt die Entlastung 11,8% und bis 55.000 sind es nur noch 8,5%. In der Einkommensgruppe von 30.000 bis 55.000 befinden sich 46% aller Einkommensteuer zahlender Familien. Die relative Entlastung ist also bei kleinen Einkommen höher als bei größeren Einkommen. Auch zukünftig werden Bezieher höherer Einkommen den größten Anteil am Lohn- und Einkommensteueraufkommen tragen. 4. Seit dem Amtsantritt der Regierung Schröder im Jahr 1998 wurden eine Vielzahl (über 70 Maßnahmen) von Steuervergünstigungen abgeschafft, die in erster Linie die Bezieher von hohen Einkünften nutzen konnten. Beispielhaft seien hier genannt die Steuergestaltungen durch sog. Zwei- und Mehrkontenmodelle, die Verlängerung der Spekulationsfristen bei Wertpapierund Immobilienveräußerungen und die zwischenzeitliche Einführung einer Mindeststeuer für Privatpersonen. Sie hat dazu geführt, dass Einkommensmillionäre, anders als noch in der Kohl/Waigel-Zeit wieder Steuern zahlen. Diese Mindeststeuer ist mittlerweile entbehrlich geworden, weil sehr viele Steuerschlupflöcher geschlossen worden sind und sich die Millionäre deshalb nicht mehr vor dem Finanzamt arm rechnen können. Das stark angestiegene Steueraufkommen bei dem Millionärs-Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe seit Einführung der Mindeststeuer belegt diesen Erfolg unserer Steuerpolitik. 5. Fast alle steuerpolitischen Maßnahmen seit 1998 und damit auch fast alle Schritte zu mehr steuerlicher Gerechtigkeit und steuerlicher Entlastung mussten gegen den massiven Widerstand der Union und der FDP durchgesetzt werden. Das gilt auch für den Abbau von Steuervergünstigungen, der bisher leider nur schleppend vorangekommen ist. Zwar fordert die Union ständig diesen Abbau, doch wenn es darauf ankommt, dann schlüpft sie in die Rolle einer Klientelpartei und macht wie beim Steuervergünstigungsabbaugesetz (Stichworte: Dienstwagen, Werbegeschenke) - auf Populismus.

II. Steuerpolitik für mehr Beschäftigung: Wir nehmen die Herausforderungen der Globalisierung an Ohne die von SPD und Bündnis 90/Die Grünen durchgesetzten Tarifsenkungen wären Wachstum und Beschäftigung in Deutschland noch schwächer. Die Senkung des Körperschaftsteuertarifs für einbehaltene Gewinne von 40% und für ausgeschüttete Gewinne von 30% auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25% hat Deutschland vorangebracht. An der Notwendigkeit, die Steuersätze auch für Kapitalgesellschaften zu senken, um die Attraktivität des Standortes Deutschland zu erhöhen, konnte auch im Jahr 2001 kein Zweifel bestehen. Ansonsten wären wir angesichts der mittlerweile vollzogenen Osterweiterung der Europäischen Union heute nicht mehr wettbewerbsfähig. Mittlerweile liegt Deutschland im internationalen Mittelfeld, was die Steuerbelastung der als Kapitalgesellschaften organisierten Unternehmen angeht. Durch z.b. die starken Tarifabsenkungen bei der Einkommensteuer (auch die Absenkung des Spitzensteuersatzes ab 2005 auf 42%) und die pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer stehen die als Personengesellschaften organisierten Unternehmen i.d.r. Mittelstand - steuerlich besonders gut da. Der Standort Deutschland ist daher allen gegenteiligen Behauptungen zum Trotz gut; der steuerliche Faktor ist dabei nur einer in einer Reihe wichtiger Determinanten. III. Steuer- und Finanzpolitik für die Kommunen: Die Kommunen als Rückgrat des sozialen Lebens müssen erhalten und gestärkt werden. 1. Entlastung der Kommunen in Milliardenhöhe: Seit 2001 hat sich die kommunale Finanzsituation verschlechtert (dreijährige wirtschaftliche Stagnation; Aushöhlung Gewerbesteuer durch Kohl- Regierung). Auf die angespannte finanzielle Situation der Kommunen haben Bundesregierung und Regierungskoalition umgehend mit Sofortmaßnahmen reagiert: Mit dem Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz (2001), mit der Freistellung der Kommunen von der Mitfinanzierung des Aufbauhilfefonds (2003) und mit einem KfW-Infrastrukturprogramm (2003). Das im April 2003 für die Kommunen (mit einem Schwerpunkt für strukturschwache Räume) gestartete KfW-Infrastrukturprogramm (Sonderfonds Wachstumsimpulse ) ist sehr erfolgreich: Seit Programmstart am 22. April 2003 bis Ende Juni 2004 wurden bereits über 3.500 Kredite mit einem Volumen von rd. 5,5 Mrd. belegt. Insgesamt hat das Programm ein Volumen von rd. 6,5 Mrd.. Kurzfristige Sofortmaßnahmen allein können das kommunale Finanzsystem allerdings nicht stabilisieren. Deshalb wurde 2002 eine Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen eingesetzt, die sich mit den strukturellen

Problemen des kommunalen Finanzsystems befasste: Mit der Zukunft der Gewerbesteuer und den finanziellen Folgen einer effizienteren Gestaltung der unterschiedlichen Transfersysteme Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für die Gebietskörperschaften. Die Arbeit der Kommission lieferte wertvolle Entscheidungsgrundlagen für die Gesetzgebung. Auf Grund ihrer macht-taktisch und von Klientelinteressen motivierten Blockadepolitik hat die Union allerdings im Bundesrat die von der Koalition vorgesehene grundlegende Stärkung der Gewerbesteuer durch z.b. die Einbeziehung der Freiberufler in die Steuerpflicht und die damit einhergehende Schaffung einer größeren Konjunkturunabhängigkeit der Gewerbesteuer verhindert. Im Vermittlungsausschuss haben sich Regierungskoalition und Union im letzten Dezember dann auf die Absenkung der Gewerbesteuerumlage und auf verschiedene Verbreiterungen der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer verständigt, denen sich auch die Union angesichts der kommunalen Finanznöte nicht verweigern konnte. So konnte die von mir bereits im Jahr 2002 geforderte Einführung einer Mindestgewinnbesteuerung mit Wirkung zum 1. Januar 2004 gegen den massiven Widerstand der Union und der FDP endlich durchgesetzt werden, allerdings nur in abgeschwächter Form. Diese Mindestgewinnbesteuerung trägt nicht nur dazu bei, dass z.b. die Firma Vodafone, selbst wenn sie die vor wenigen Monaten öffentlich diskutierte Teilwertabschreibung durchsetzten sollte, auch künftig Körperschaftsteuer zahlen muss, wenn sie Gewinne macht. Die Mindestgewinnbesteuerung schlägt mit ihrem begrenzten Verlustverrechnungsverbot auch auf die Gewerbesteuer durch und verschafft den Kommunen steuerliche Mehreinnahmen. Ich werde mich im Rahmen der den Bundeshaushalt 2005 begleitenden Gesetzgebung dafür einsetzen, die Mindestgewinnbesteuerung hin zu einer fairen 50 zu 50 Regelung zu verändern. Momentan müssen die Großunternehmen auf Grund der Blockade der Union im Bundesrat nur 40% ihres Gewinns versteuern, wenn jenseits einen mittelstandfreundlichen Sockelbetrags von 1 Mio. ausreichende Verlustvorträge zur Gewinnverrechnung zur Verfügung stehen. Die Verlustvorträge der Unternehmen erreichen z.z. etwa 400 Mrd.. Durch die im Dezember durchgesetzten Veränderungen bei der Gewerbesteuer werden die Kommunen im laufenden Jahr 2,5 Mrd. erhalten, ab 2005 steigt dieser Betrag auf über 3 Mrd. an. mehr Aus dem so genannten Hartz IV-Gesetz, das ebenfalls Ende letzten Jahres durch den Vermittlungsausschuss gegangen ist, werden die Kommunen dann um weitere 2,5 Mrd. je Jahr entlastet. Diese Entlastungen von insgesamt über 5,5 Mrd. ab 2005 wirken dauerhaft. Zusammen mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 und der Koch-

Steinbrück-Initiative (soweit bereits umgesetzt) erreichen die Entlastungen im Jahr 2007 ein Volumen von über 7 Mrd.. Die Investitionskraft der Kommunen wird so nachhaltig gestärkt. Damit wird zumindest die Basis für ein wieder kontinuierliches Investitionsverhalten der Städte und Gemeinden gelegt. 2. Verantwortungsloses Verhalten von CDU/CSU und FDP: Zusammen mit dem baden-württembergischen CDU-Finanzminister Stratthaus habe ich im Rahmen des Vermittlungsverfahrens im November und Dezember des letzten Jahres zu den Reformgesetzen die Arbeitsgruppe Finanzen geleitet. Bei den dortigen Verhandlungen und auch später im Plenum des Vermittlungsausschusses ist deutlich geworden, dass die Union den Forderungen auch ihrer eigenen Kommunalpolitiker nach einer umfassenden Neugestaltung und Verbesserung der Gewerbesteuer nicht nachkommen wollte. Nachdem sie die Neugestaltung dann verhindert hat, hat sich die Union auch ganz offiziell von der Gewerbesteuer verabschiedet: Union und FDP wollen die Gewerbesteuer abschaffen; nur vage verweisen sie als möglichen Ersatz auf Zuschläge zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Was das bedeuten würde, ist klar: Die weitgehende Verschiebung der Steuerlast ganz von den Unternehmen weg auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und eine weitere Eskalation im Stadt-Umland-Gefälle. Noch ein weiterer Punkt zeigt die Heuchelei insbesondere der Union, wenn sie sich als Anwalt der Kommunen aufführt und SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorhält, sie würden Politik auf Kosten der Kommunaletats machen: Union und FDP fordern zwar ständig den Abbau von Subventionen, entsprechende Vorschläge der Regierung vor allem im steuerlichen Bereich lehnen sie dann aber regelmäßig ab. Hätte die Opposition dem Steuervergünstigungsabbaugesetz und dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 in der vom Bundestag beschlossenen Fassung zugestimmt, hätten Bund, Länder und Kommunen in den Jahren 2004 bis 2006 insgesamt fast 25 Mrd. mehr Steuereinnahmen in ihren Kassen gehabt Geld, das alle Ebenen dringend für Zukunftsinvestitionen brauchen. 3. Nachdem es in den ersten Monaten diesen Jahres Streit über die mit Hartz IV verbundenen Zahlungsströme zwischen Bund, Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Ebene gegeben hat, sind im Rahmen des am 30. Juni 2004 im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromisses zum kommunalen Optionsgesetz, dem Bundestag und Bundesrat am 9. Juli 2004 zugestimmt haben, Revisionsklauseln vereinbart worden. So sind allein für das Jahr 2005 zwei Revisionen vorgesehen. Die erste Überprüfung erfolgt zum 1. März 2005, zeitnah nach der Einführung des Arbeitslosengeldes II. Die zweite Überprüfung erfolgt im Herbst 2005. Anhand der zu diesen Zeitpunkten vorliegenden aktuellen Daten wird geprüft, ob die zugesagte Entlastung von 2,5 Mrd. erreicht wird. Sollte dabei festgestellt werden, dass die Entlastung zu gering ausfällt, erfolgt rückwirkend eine Anpassung des Anteils des Bundes an den Kosten der Unterkunft. Durch die Einräumung von Abschlagszahlungen ist gesichert, dass die Kommunen

zeitnah über die Mittel verfügen können. Zudem geht der Bund davon aus, dass die Länder ihre Entlastungen durch Hartz IV an ihre Kommunen weitergeben. 4. Bildungs- und gesellschaftspolitisch ist es unabdingbar nötig, dass es in Deutschland zu einer erheblichen Aufstockung der Anzahl der Ganztagsschulen und auch der Anzahl der Kinderbetreuungsplätze, insbesondere für unter Dreijährige, kommt. Dazu haben Bundesregierung und Regierungskoalition weitreichende Initiativen ergriffen: - Der Bund stellt den Ländern und Kommunen zum bedarfsgerechten Aufund Ausbau von Ganztagsschulen bis zum Jahr 2007 insgesamt 4 Mrd. zur Verfügung und unterstützt damit das bereits im geltenden Recht vorgesehene Vorhalten eines bedarfsgerechten Angebots für über Sechsjährige. Am 28. Juni 2004 eröffnete die 1000-ste mit Mitteln des Bundes geförderte Ganztagsschule in Duisburg. Ein Jahr nach Unterzeichnung der Vereinbarung zum Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung am 12. Mai 2003 ist der Ausbau der Ganztagsschulen zu einem gelungenen Gemeinschaftsprojekt geworden. Das Land finanziert nötiges zusätzliches Personal im Ganztagsbetrieb, die Bundesregierung finanziert die Investitionen für eine attraktive Ganztagsschule. - Mit der Verabschiedung von Hartz IV ist die Grundlage für die Finanzierung einer bedarfsgerechten Anzahl von Kinderbetreuungsplätzen, insbesondere für unter Dreijährige, geschaffen. Damit unterstützt der Bund das bereits im geltenden Recht vorgesehene Vorhalten eines bedarfsgerechten Angebots. Der dazu vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Tagesbetreuungsausbaugesetzes sieht als Kernregelung vor, dass von den Kommunen für Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsangebot vorzuhalten ist, wenn - deren Wohl nicht gesichert ist oder - deren Eltern erwerbstätig sind, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden. Die Betreuung kann in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege erfolgen. Die Tagespflege wird gleichberechtigt neben Tageseinrichtungen gestellt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dazu bis zum Jahr 2010 230.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Des Weiteren sind verschiedene von Kommunen und Ländern bereits geforderte Änderungen bei der Kinder- und Jugendhilfe mit Entlastungswirkung vorgesehen (219 Mio. je Jahr). Die Nettokosten für den Ausbau der Tagesbetreuung in den westlichen Bundesländern betragen erst im Endausbau ab 2011 1.546 Mio. /Jahr. In den Jahren zuvor fallen deutlich geringere Kosten an. Damit können die

Kommunen die Entlastungen durch Hartz IV in stärkerem Umfang für Investitionen nutzen. Die Bundesregierung hat bisher die Erwartung geäußert, die Kommunen würden bereits ab 2005 1,5 Mrd. der Entlastung von insgesamt 2,5 Mrd. für den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung aufwenden.