Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 2014 - Grundschulung

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EVANGELISCHE KIRCHE BERLIN BRANDENBURG SCHLESISCHE OBERLAUSITZ H A U P T M I T A R B E I T E R V E R T R E T U N G 10249 Berlin (Friedrichshain) Georgenkirchstr. 69 70 Tel.: (030) 243 44-476 Fax: (030) 243 33-477 hmav@ekbo.de Christiane Hildebrand Bernd-Hartmut Hellmann Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 2014 - Grundschulung Teilnehmerunterlagen

Inhaltsverzeichnis Umfang des BEM 4 Warum sollte ein BEM durchgeführt werden 6 Was sind die Ziele des BEM? 9 Welche Vorteile bietet das BEM? 11 Verfahrensschritte und Beteiligte 15 Gesetzliche Grundlagen 19 Datenschutz 22 Aufgaben der MAV 24 Eventuelle Folgen des BEM 26 Das BEM als Baustein des BGM 27 Fälle aus der Praxis 29 Quellen 42 2

Abkürzungen AG BEM BGM DL DV IFD Int.-Amt LAGeSo MA MAV MVG-EKD SGB TV-EKBO Arbeitgeber Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement Dienststellenleitung Dienstvereinbarung Integrationsfachdienst Integrationsamt Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin Mitarbeiter Mitarbeitervertretung Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD Sozialgesetzbuch Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz 3

Umfang des BEM Das BEM umfasst alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen, die im Einzelfall zur Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit erforderlich sind. Voraussetzung für die Durchführung eines BEM ist die Zustimmung des MA. 4

Der Mitarbeiter ist Herr des Verfahrens ein Abbruch ist jederzeit möglich. Grundlage des BEM ist der vertrauensvolle Umgang miteinander. Es besteht eine Informationspflicht des AG ggü. seiner MA s, welche Aufgaben und Ziele das BEM hat. 5

Warum sollte ein BEM durchgeführt werden? Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit. Ursachenforschung (frühzeitiges Erkennung und Begegnen der durch das Arbeitsverhältnis ausgehenden Gefährdungen). Überwindung von Arbeitsunfähigkeitszeiten. 6

Vorbeugen von erneuter Arbeitsunfähigkeit Hilfe und Unterstützung zum Erhalt des Arbeitsplatzes und der Gesunderhaltung des MA. Förderung des Vertrauensverhältnisses zw. DL und MA. Wertschätzung. 7

Wichtiges Instrument der Personalentwicklung, fördert Personalbindung. Optimierung von Arbeitsabläufen, Senkung von Personalkosten (durch weniger Arbeitsunfähigkeitszeiten). Rechtssicherheit. Imageoptimierung. 8

Was sind die Ziele des BEM? Wiedererlangung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Vermeidung von Arbeitsplatzverlust. Ursachenforschung. In Zusammenarbeit mit MA nach betrieblich zumutbaren Lösungen suchen. 9

Maßnahmen planen und umsetzen. Rehabilitation statt krankheitsbedingter Kündigung! Schaffung leidensgerechter Arbeitsplätze, um dem MA die Möglichkeit zu bieten seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen zu können. 10

Welche Vorteile bietet das BEM dem Mitarbeitenden? Überwindung der Arbeitsunfähigkeit. Erleichterung der Wiedereingliederung. Förderung der Wiedererlangung der Leistungsfähigkeit. Vorbeugen des Arbeitsplatzverlustes. Entgegenwirken erneuter Erkrankungen. 11

Vermeidung von Frühberentung. Erfassung von eventuellen betrieblichen / privaten Krankheitsursachen. Kontaktmöglichkeiten zu fachlichen Beratungsstellen. Förderung der persönlichen Gesundheit. 12

Welche Vorteile bietet das BEM dem Arbeitgeber? Reduzierung von Arbeitsunfähigkeitszeiten. Kontakt zu Beratungsstellen und Informationen über externe Leistungen. Imagegewinn für die Einrichtung. Im Ergebnis: Reduzierung von Personalkosten. 13

Wertschätzung und Erhöhung der MA- Zufriedenheit, Motivation und Leistungsfähigkeit. Verbesserung von Organisations- und Kommunikationsstrukturen. Rechtssicherheit. Proaktives Altersmanagement. 14

Beteiligte Arbeitgeber (dieser lädt zum Erstgespräch und stellt alle notwendigen Daten und Informationen zur Verfügung). Arbeitnehmer (nach schriftlichem Einverständnis.) Auf Verlangen des MA: die Mitarbeitervertretung. Bei Schwerbehinderten: die Schwerbehindertenvertretung. Externe Stellen und Berater (z.b. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Int.-Amt usw.). 15

Verfahrensschritte Angebot des BEM durch AG nach mind. 6- wöchiger Krankheit in den zurückliegenden 12 Monaten (Einladung, Informationsblatt). Einholung der schriftlichen Zustimmung des MA zum BEM. Klärung der Gründe für Arbeitsunfähigkeit (Bsp.: MA mit gebrochenem Bein ohne Folgeschäden, eventuell weitere Schritte nicht erforderlich.) 16

Fallbesprechung und Situationsanalyse (Bedarf? Noch ausführbare Tätigkeiten?). Klärung über die Hinzuziehung von externen Beratern. Planung und Durchführung der erwogenen Maßnahmen. Alle Verfahrensschritte geschehen in Zusammenarbeit mit dem betroffenen MA. 17

Bei Unsicherheiten (auf beiden Seiten) ist die Hinzuziehung externer Berater sinnvoll. Das Verfahren gilt als beendet, wenn der MA dies verlangt, bzw. wenn alle Möglichkeiten und Maßnahmen durchgeführt worden sind. Der gesamte Prozess ist zu dokumentieren. MA kann BEM zu jeder Zeit abbrechen, ohne dass ihm daraus arbeitsrechtliche Konsequenzen erwachsen dürfen. 18

Gesetzliche Grundlagen 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX Verpflichtung des AG zur Durchführung eines BEM Teilnahme ist freiwillig MA ist Herr des Verfahrens 19

Die Ablehnung des BEM durch MA darf keine arbeitsrechtlich negativen Folgen haben Anspruch das MA auf Durchführung eines BEM (Umkehrschluss aus Verpflichtung des AG zur Durchführung) 3a TV-EKBO leidensgerechter Arbeitsplatz 20

84 Abs. 2 SGB IX (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werksoder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt. 21

Datenschutz Schweigepflicht aller Beteiligten. Hochsensible Daten. Offenlegung von Daten nur nach vorheriger, schriftlicher Einwilligung des MA. Getrennte Aufbewahrung von der Personalakte. 22

Dokumentationspflicht bzgl. aller durchgeführten Maßnahmen und Verfahrensschritte. Vernichtung der Daten erfolgt spätestens 3 Jahre nach Abschluss des BEM nach vorheriger Benachrichtigung des betroffenen MA. Ausnahme: Einverständniserklärung, Einladung Erstgespräch, Maßnahmenblatt, diese bleiben in der Personalakte. Es geht hier nur um die Diagnosen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der zu erbringenden Arbeitsleistung stehen. 23

Aufgaben der MAV Gemäß ihrer Wächterfunktion stellt sie sicher, dass der MA von seinem Recht auf Beteiligung der MAV beim BEM- Verfahren Gebrauch machen kann. Die MAV wacht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Hinwirken auf Standardisierung des Verfahrens (Abschluss DV). 24

Hinwirken auf Inanspruchnahme von Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen. 34 MVG-EKD Zurverfügungstellung aller notwendigen Unterlagen Meldung an MAV mit welchen MA s ein BEM durchgeführt werden soll. 25

Eventuelle Folgen eines BEM Vollständige Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Nach Ausschöpfung aller möglichen in Frage kommenden Maßnahmen kann auch eine Frühberentung oder krankheitsbedingte Kündigung die Folge sein. Die Nichteinhaltung des BEM-Verfahrens kann bei einem Kündigungsverfahren negative Auswirkungen für den AG haben. Die wahrscheinlichste ist die die Unwirksamkeit der Kündigung wegen sozialer Ungerechtfertigkeit. 26

Das BEM als Baustein des Betrieblichen Gesundheitsmanagements Instrument der Personalentwicklung. Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Arbeits- und Gesundheitsschutz Vermittlung von Handlungswissen. Gesundheitsfördernde Maßnahmen Das BEM ist eine Investition in die Gesundheit der Mitarbeitenden. 27

Zusammenwirken für den Erfolg Betriebliches Eingliederungsmanagement ( 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX) + Betriebliches Gesundheitsmanagement + 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz + 3a des Tarifvertrages der Ev. Kirche Berlin-Brandenburgschlesische Oberlausitz = Durch eine positive Gestaltung der Arbeitswelt erhält der Arbeitgeber leistungsfähige, motivierte, gesunde und gesund bleibende Mitarbeitende für den Weg in eine erfolgreiche Zukunft kirchlicher Einrichtungen! 28

Fälle aus der Praxis 29

Fall 1 Susi Sonnenschein, 48 Jahre alt, seit 23 Jahren als Erzieherin im Elementarbereich/Krippe tätig. Seit geraumer Zeit klagt Frau Sonnenschein über Rückenschmerzen, nachdem die Schmerzen so stark sind, dass sie zum Arzt muss, wird Ihr ein Bandscheinvorfall im Lendenwirbelbereich 3 attestiert, dies hatte Sie in einem Gespräch bei der MAV erzählt. Frau Sonnenschein ist daraufhin 8 Wochen krank geschrieben. Die Ausstattung der Kita ist veraltet. Arbeitsaufgaben: Erstellen Sie einen Ablaufplan für das BEM! Welche kompetenten Fachkräfte (extern und intern) könnten hinzugezogen werden? Welche Maßnahmen könnten in Betracht kommen? 30

Lösung Fall 1: Erstellen Sie einen Ablaufplan für das BEM-Gespräch Einladung zum Erstgespräch durch die Dienststellenleitung Hinweise zum BEM, Datenschutz, Erklärungsbogen MAV-Beteiligung nur nach Freigabe durch den/die Mitarbeiter/in Gesprächsleitfaden Ziele: Vertrauen zw. DL und MA, Ursachenforschung (Krankheitsauslöser, Arbeitsbedingungen); Entwicklung von Lösungsansätzen, Planung der weiterführenden Schritte Voraussetzungen: möglichst frühzeitige Klärung, ob und wie Kontakt hergestellt und weitergeführt werden soll, unterschiedliche Interessen in Einklang bringen, DL kümmert sich um Vertretung und unterlässt Drängen auf schnellstmögliche Rückkehr, sollte Erkrankung im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen muss MA die Möglichkeit haben mit einer Vertrauensperson zu interagieren (MAV, Schwerbehindertenvertretung) Fragestellungen: Was gibt es für die Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz für Bedenken, Unsicherheiten oder offene Fragen? Was dürfen Kollegen über die Erkrankung wissen? Wie sollen die Kollegen mit dem Rückkehrer umgehen? Dürfen sie Fragen stellen? Was könnte eine Rückkehr erleichtern? Was trauen Sie sich zu? Bei welchen Aufgaben gibt es Bedenken? Was können/wollen/dürfen Sie (zurzeit) nicht mehr erledigen? Welche Ziele und Perspektiven hat MA bzgl. des Arbeitsplatzes? Was wird von DL als Unterstützung gewünscht? Welche Vorstellungen gibt es bzgl. der Einarbeitung nach der Rückkehr, welche fachliche Unterstützung wird gewünscht? Welche Infos benötigt der MA über fachliche/organisatorische Veränderungen? Welche Hilfsmittel können die Arbeit erleichtern? Welche Angebote (z.b. Qualifizierungsmaßnahmen) können dem MA gemacht werden? Planung der weiterführenden Maßnahmen 31

Welche kompetenten Fachkräfte könnten hinzugezogen werden? Fachkraft für Arbeitssicherheit (intern) Betriebsarzt (intern) Integrationsamt (extern) Integrationsfachdienst (extern) Rentenversicherungsträger (extern)lohnkostenzuschüsse, Reha-Maßnahmen, Krankenkasse (extern) z.b. Krankengymnastikkurse, Massage, therapeutische Maßnahmen, Hamburger Modell usw. Welche Maßnahmen kommen in Betracht? Rückenschulungskurs Entlastung durch andere Mitarbeitende, kein Heben von Kindern Umsetzung in Gruppe mit älteren Kindern Prüfung auf Schwerbehindertenstatus Antrag auf Minderleistungsausgleich und personelle Unterstützung Arbeitsplatzbegehung / Gefährdungsbeurteilung / Stellenbeschreibung Ergonomische Bestuhlung höhenverstellbarer Tisch Wickeltisch auf Höhe überprüfen Sofern MA stark in ihrer/seiner Arbeitsleistung eingeschränkt ist, Prüfung ob Assistenz durch LaGeSo/Int-Amt/IFD möglich 32

Fall 2 Manfred Meier, 55 Jahre alt, seit 37 Jahren als Friedhofsarbeiter beschäftigt. Herr Meier hat eine attestierte chronische Verschleißerkrankung beider Kniegelenke erzählte er der MAV. Dadurch sind schwere Hebearbeiten und längere kniende Tätigkeiten mit starken Schmerzen verbunden. Zum Tätigkeitsbereich von Herrn Meier zählen u.a. das Gruften von Hand, Sargträger, Heckenbeschneidung, Rasenmähen mit Handmäher und Schneedienst. Herr Meier war in den vergangenen 12 Monaten länger als 6 Wochen krankgeschrieben. Arbeitsaufgaben: Erstellen Sie einen Ablaufplan für das BEM! Welche kompetenten Fachkräfte (extern und intern) könnten hinzugezogen werden? Welche Maßnahmen kommen in Betracht? 33

Lösung Fall 2: Erstellen Sie einen Ablaufplan für das BEM Einladung zum Erstgespräch durch die Dienststellenleitung Hinweise zum BEM, Datenschutz, Erklärungsbogen MAV-Beteiligung nur nach Freigabe durch den/die Mitarbeiter/in Gesprächsleitfaden Ziele: Vertrauen zw. DL und MA, Ursachenforschung (Krankheitsauslöser, Arbeitsbedingungen); Entwicklung von Lösungsansätzen, Planung der weiterführenden Schritte Voraussetzungen: möglichst frühzeitige Klärung, ob und wie Kontakt hergestellt und weitergeführt werden soll, unterschiedliche Interessen in Einklang bringen, DL kümmert sich um Vertretung und unterlässt Drängen auf schnellstmögliche Rückkehr, sollte Erkrankung im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen muss MA die Möglichkeit haben mit einer Vertrauensperson zu interagieren (MAV, Schwerbehindertenvertretung) Fragestellungen: Was gibt es für die Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz für Bedenken, Unsicherheiten oder offene Fragen? Was dürfen Kollegen über die Erkrankung wissen? Wie sollen die Kollegen mit dem Rückkehrer umgehen? Dürfen sie Fragen stellen? Was könnte eine Rückkehr erleichtern? Was trauen Sie sich zu? Bei welchen Aufgaben gibt es Bedenken? Was können/wollen/dürfen Sie (zurzeit) nicht mehr erledigen? Welche Ziele und Perspektiven hat MA bzgl. des Arbeitsplatzes? Was wird von DL als Unterstützung gewünscht? Welche Vorstellungen gibt es bzgl. der Einarbeitung nach der Rückkehr, welche fachliche Unterstützung wird gewünscht? Welche Infos benötigt der MA über fachliche/organisatorische Veränderungen? Welche Hilfsmittel können die Arbeit erleichtern? Welche Angebote (z.b. Qualifizierungsmaßnahmen) können dem MA gemacht werden? Planung der weiterführenden Maßnahmen 34

Welche internen und externen Fachkräfte könnten hinzugezogen werden? Betriebsarzt (intern) Fachkraft für Arbeitssicherheit (intern) Integrationsamt (extern) Integrationsfachdienst (extern) Berufsgenossenschaft (extern) Welche Maßnahmen kommen in Betracht? Antrag auf technische Hilfsmittel Antrag auf Minderleistungsausgleich und personeller Unterstützung Prüfung auf Schwerbehindertenstatus Umsetzung auf Arbeitsplatz mit nur noch leichter körperlicher Tätigkeit Arbeitsplatzbegehung / Gefährdungsbeurteilung / Stellenbeschreibung Kniekissen Sitzrasenmäher / motorisierter Schneepflug Hocker, für Arbeiten die langes Stehen am selben Platz erfordern Hilfsmittel zur Beförderung schwerer Gegenstände Delegieren schwerer Hebearbeiten oder langer kniender Tätigkeiten an andere Mitarbeitende im Austausch zu deren leichteren Tätigkeiten 35

Fall 3 Petra Plüsch, 33 Jahre, seit 10 Jahren Verwaltungsmitarbeiterinnen und Abteilungsleitung der Abteilung Haushaltswesen im Kirchlichen Verwaltungsamt mit 75% RAZ. Vor zwei Jahren kam es zu einer Verwaltungsstrukturreform, bei der mehrere Verwaltungsämter fusioniert sind. Frau Plüsch war für vier Wochen vom Psychiater krank geschrieben. Außerdem war Frau Plüsch im Kalenderjahr bereits mehrmals krankgeschrieben, insgesamt 6 ½ Wochen. Nach ihrer Rückkehr hat sie in einem Gespräch mit der MAV über ihre Probleme berichtet. Sie fühle sich überfordert, der Arbeitsumfang würde sich stetig erhöhen, es fände keine Kommunikation unter den Kollegen statt, sie außerdem ein oft kränkelndes Kleinkind ihr eigenen nennen darf und durch Angst vor drohendem Arbeitsplatzverlust kaum noch schlafen kann. Arbeitsaufgaben: Erstellen Sie einen Ablaufplan für das BEM Welche kompetenten Fachkräfte (extern und intern) könnten hinzugezogen werden? Welche Maßnahmen kommen in Betracht? 36

Lösung Fall 3: Erstellen Sie einen Ablaufplan für das BEM Einladung zum Erstgespräch durch die Dienststellenleitung Hinweise zum BEM, Datenschutz, Erklärungsbogen MAV-Beteiligung nur nach Freigabe durch den/die Mitarbeiter/in Gesprächsleitfaden Ziele: Vertrauen zw. DL und MA, Ursachenforschung (Krankheitsauslöser, Arbeitsbedingungen); Entwicklung von Lösungsansätzen, Planung der weiterführenden Schritte Voraussetzungen: möglichst frühzeitige Klärung, ob und wie Kontakt hergestellt und weitergeführt werden soll, unterschiedliche Interessen in Einklang bringen, DL kümmert sich um Vertretung und unterlässt Drängen auf schnellstmögliche Rückkehr, sollte Erkrankung im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen muss MA die Möglichkeit haben mit einer Vertrauensperson zu interagieren (MAV, Schwerbehindertenvertretung) Fragestellungen: Was gibt es für die Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz für Bedenken, Unsicherheiten oder offene Fragen? Was dürfen Kollegen über die Erkrankung wissen? Wie sollen die Kollegen mit dem Rückkehrer umgehen? Dürfen sie Fragen stellen? Was könnte eine Rückkehr erleichtern? Was trauen Sie sich zu? Bei welchen Aufgaben gibt es Bedenken? Was können/wollen/dürfen Sie (zurzeit) nicht mehr erledigen? Welche Ziele und Perspektiven hat MA bzgl. des Arbeitsplatzes? Was wird von DL als Unterstützung gewünscht? Welche Vorstellungen gibt es bzgl. der Einarbeitung nach der Rückkehr, welche fachliche Unterstützung wird gewünscht? Welche Infos benötigt der MA über fachliche/organisatorische Veränderungen? Welche Hilfsmittel können die Arbeit erleichtern? Welche Angebote (z.b. Qualifizierungsmaßnahmen) können dem MA gemacht werden? Planung der weiterführenden Maßnahmen 37

Welche internen und externen Fachkräfte könnten hinzugezogen werden? Fachkraft für Arbeitssicherheit (intern) Betriebsarzt (intern) Berufsgenossenschaft (extern) Welche Maßnahmen kommen in Betracht? Arbeitsplatzbegehung / Gefährdungsbeurteilung / Stellenbeschreibung Klärung Anforderungsprofil /Arbeitsorganisation Fortbildung zu den Themen: Kommunikation, Stress, Zeitmanagement, Führen und Leiten, Büroorganisation für Mitarbeitende und Führungskräfte Angebot von Entspannungskursen Vereinbarkeit von Familie, Karriere und Beruf (Familienzimmer) Eventuell Arbeitszeitreduzierung oder Aufstockung 38

Fall 4 Maria Fleißig (Schwerbehindert), 56 Jahre alt, seit 25 Jahren als Küsterin in der vor 3 Jahren fusionierten Gemeinde Himmelreich beschäftigt. Frau Fleißig klagt schon seit einiger Zeit über Kopfund Rückenschmerzen und war deshalb in der letzten Zeit auch häufiger krank geschrieben. Insgesamt 7 Wochen. Arbeitsaufgaben: Erstellen Sie einen Ablaufplan für das BEM! Welche Kompetenten Fachkräfte (extern und intern) könnten hinzugezogen werden? Welche Maßnahmen könnten in Betracht kommen? 39

Lösung Fall 4: Erstellen Sie einen Ablaufplan für das BEM Einladung zum Erstgespräch durch die Dienststellenleitung, Hinweise zum BEM, Datenschutz, Erklärungsbogen MAV-Beteiligung nur nach Freigabe durch den/die Mitarbeiter/in Gesprächsleitfaden: Ziele: Vertrauen zw. DL und MA, Ursachenforschung (Krankheitsauslöser, Arbeitsbedingungen); Entwicklung von Lösungsansätzen, Planung der weiterführenden Schritte Voraussetzungen: möglichst frühzeitige Klärung, ob und wie Kontakt hergestellt und weitergeführt werden soll, unterschiedliche Interessen in Einklang bringen, DL kümmert sich um Vertretung und unterlässt Drängen auf schnellstmögliche Rückkehr, sollte Erkrankung im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen muss MA die Möglichkeit haben mit einer Vertrauensperson zu interagieren (MAV, Schwerbehindertenvertretung) Fragestellungen: Was gibt es für die Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz für Bedenken, Unsicherheiten oder offene Fragen? Was dürfen Kollegen über die Erkrankung wissen? Wie sollen die Kollegen mit dem Rückkehrer umgehen? Dürfen sie Fragen stellen? Was könnte eine Rückkehr erleichtern? Was trauen Sie sich zu? Bei welchen Aufgaben gibt es Bedenken? Was können/wollen/dürfen Sie (zurzeit) nicht mehr erledigen? Welche Ziele und Perspektiven hat MA bzgl. des Arbeitsplatzes? Was wird von DL als Unterstützung gewünscht? Welche Vorstellungen gibt es bzgl. der Einarbeitung nach der Rückkehr, welche fachliche Unterstützung wird gewünscht? Welche Infos benötigt der MA über fachliche/organisatorische Veränderungen? Welche Hilfsmittel können die Arbeit erleichtern? Welche Angebote (z.b. Qualifizierungsmaßnahmen) können dem MA gemacht werden? Planung der weiterführenden Maßnahmen 40

Lösung Fall 4: Welche internen und externen Fachkräfte könnten hinzugezogen werden? Fachkraft für Arbeitssicherheit (intern) Betriebsarzt (intern) Berufsgenossenschaft (extern) LAGeSo / Integrationsfachdienst (extern) Welche Maßnahmen kommen in Betracht? Arbeitsplatzbegehung / Gefährdungsbeurteilung / Stellenbeschreibung Ergonomische Büroausgestaltung z. B. höhenverstellbarer Tisch, Ergonomischer Bürostuhl, Raumbeleuchtung- und Belüftung Arbeitsplatzbezogene Sehhilfe Klärung Anforderungsprofil /Arbeitsorganisation Fortbildung zu den Themen: Kommunikation, Stress, Zeitmanagement, Büroorganisation, PC- Schulung Angebot von Entspannungskursen Eventuell Arbeitszeitreduzierung oder Aufstockung Eventuelle Erhöhung des Grades der Schwerbehinderung Lohnkostenzuschuss, Kostenübernahme von technischen Hilfsmitteln LAGeSo 41

Quellen Eine Sammlung der Arbeitsgesetze (ein Arbeitsgesetzbuch gibt es nicht) geben die Beck-Texte im dtv mit dem Titel ArbG Arbeitsgesetze. Die Auflage wird 2 x jährlich aktualisiert und kostet ca. 8,90. Das Mitarbeitervertretungsrecht (MVG.EKD und MVG.AG) und das Arbeitsrecht (TV-EKBO) unser Landeskirche im Internet unter www.kirchenrecht-ekbo.de Verwendete Literatur: - LAGeSo Integrationsamt Handlungsempfehlungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement 2010. - Konsistorium der EKBO Handreichung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement 2013. - Deutsche Rentenversicherung Bund Durchführung von Betrieblichem Eingliederungsmanagement 2013. 42

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! HMAV Grundschulung BEM 43