Brandschutzkonzept Altes Klostergelände Trier Umbau zu einer Beherbergungsstätte



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Transkript:

Brandschutzkonzept Altes Klostergelände Trier Umbau zu einer Beherbergungsstätte Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 1

Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgabenstellung, Voraussetzungen 4 2 Beschreibung des Gebäudes und der örtlichen Situation in Hinblick auf den Brandschutz 5 2.1 Art der Nutzung 5 2.2 Rechtsgrundlage 6 2.3 Verwendete Vorschriften und Richtlinien 6 2.4 Anzahl der Nutzer 7 2.5 Brandlast der Nutz- und Lagerflächen 7 2.6 Schutzziele 8 2.7 Einschätzung der Brandgefahr, Brandentstehung 8 2.8 Objektbeschreibung, Risikoanalyse 8 3 Baulicher Brandschutz 10 3.1 Zugänglichkeit der baulichen Anlage von öffentlichen Straßenraum wie Zugänge, Zufahrten 10 3.1.1 Lage auf dem Grundstück 10 3.2 Erster und zweiter Rettungsweg, Rettungswegausbildung 10 3.2.1 Türen in Rettungswegen 11 3.2.2 Möbel in Fluren 12 3.2.3 Kennzeichnung der Rettungswege 12 3.3 Anordnung von Brandabschnitten und anderen brandschutztechnischen Unterteilungen sowie Ausführung deren trennender Bauteile einschließlich ihrer Aussteifung 13 3.4 Abschluss von Öffnungen in abschnittsbildenden Bauteilen 13 3.5 Anordnung und Ausführung von Rauchabschnitten 13 3.6 Feuerwiderstand von Bauteilen 13 3.6.1 Brandwand 14 3.6.2 Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen (Tragwerk) 14 3.6.3 Geschossdecken 14 3.6.4 Außenwand 14 3.6.5 Trennwände 14 3.6.6 Treppenräume/Treppenraumwände 15 3.6.7 Installationschächte und kanäle 15 Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 2

4 Anlagentechnischer Brandschutz 16 4.1 Brandmeldeanlage 16 4.2 Alarmierungsanlage 16 4.3 Automatische Löschanlagen 17 4.4 Steigleitung 17 4.5 Lüftungskonzept 17 4.6 Elektroanlagen 17 4.7 Blitzschutz 17 4.8 Sicherheitsbeleuchtung 17 4.9 Aufzüge 18 4.10 Gebäudefunkanlage 18 5 Betrieblicher Brandschutz 19 5.1 Brandschutzordnung 19 5.2 Feuerlöschgeräte 19 5.3 Ausbildung des Personals 20 5.4 Einrichtung einer Feuerwehr 20 6 Abwehrender Brandschutz 21 6.1 Löschwasserversorgung 21 6.1.1 Löschwasserversorgung 21 6.1.2 Löschwasserrückhaltung 21 6.2 Erstellung eines Feuerwehrplans 21 6.3 Feuerwehrinformationszentrum, Schlüsseldepot 21 6.4 Zentrale Anlaufstellen für die Feuerwehr 21 7 Abweichungen 22 8 Anhang 23 Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 3

1 Aufgabenstellung, Vorraussetzungen (Für die Bewertung wurde nach Absprache die Hessische Bauordnung herangezogen) Im Rahmen der Umnutzung des alten Klosters in Trier zu einer Beherbergungsstätte mit Veranstaltungsraum wird es erforderlich ein Brandschutzkonzept zu erarbeiten. Ziel ist es für die Beherbergungsstätte in Bezug auf den Brandschutz, im Rahmen der Baugenehmigung des Umbaus, ein genehmigungsfähiges Konzept aufzustellen. Für das Dachgeschoss lagen zum Zeitpunkt der Erstellung keine Pläne vor. In dieser Maßnahme ist im Bereich des Dachgeschosses kein Aufenthaltsraum vorgesehen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass dieser Bereich in den nächsten Jahren eine Umbaumaßnahme erfährt. Nach 45 (2), 21 der Hessischen Bauordnung ist für Sonderbauten ein Brandschutzkonzept zu erarbeiten. Die Gliederung des Konzeptes erfolgt unter Einbeziehung der vfdb-richtlinie Brandschutzkonzepte, vfdb 01/01 Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 4

2 Beschreibung des Gebäudes und der örtlichen Situation 2.1 Art der Nutzung Das Gebäude der Weinherberge befindet sich in Trier, Ortsteil Olewig. Es liegt zwischen der Rieslingweinstraße (L143) und der Hunsrückstraße. Die Umgebung ist geprägt von Wohnungsbauten der 70er Jahre in Mauerwerksbau. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich ein Gasthof; ein Fachwerksbau mit Restaurantbetrieb. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die nächste Berufsfeuerwehr liegt in der Innenstadt von Trier, ca. fünf Fahrminuten entfernt. Der nächste Ortsverband mit einer Freiwilligen Feuerwehr liegt eine Fahrminute entfernt. Zurzeit ist lediglich das 2. Obergeschoss mit einer temporären Nutzung belegt. Der Rest des Klosters befindet sich im Leerstand. Es ist eine komplette Nutzungsänderung zu einer Beherbergungsstätte geplant. Ein Anbau wird zum Restaurantbereich umgenutzt, die ehemalige Klosterkirche soll als Veranstaltungsraum dienen. Das Hauptgebäude besitzt drei Vollgeschosse und ein Kellergeschoss. Der zum Restaurant und Frühstücksraum umgenutzte Anbau ist über eine Brücke im 1. Obergeschoss mit dem Hauptbau verbunden. Der Anbau ist eingeschossig mit einer eingezogenen Galerieebene. Das Gebäude wird nach dem Umbau als Hotel und Konferenzhaus genutzt, eine spätere Nutzung durch mehrere Mieter ist auszuschließen. Zum besseren Verständnis teilen wir das Kloster sowie den Anbau in Nutzungsbereiche ein. Das Gebäude ist in folgende Nutzungsbereiche aufgeteilt: Geschoss Nutzungsbereich Art der Nutzung Kellergeschoss Erdgeschoss 1 Obergeschoss Kellergeschoss 1 (127m²) Aufwärmküche, Lager 2 (274m²) Personalräume, Lager 3 (371m²) Lager, Büro, Müll, Notstrom 1 (145m²) Veranstaltungsraum 2 (274m²) Foyer, Büro, Hotelbar 3 (371m²) Konferenz, WC, Teeküche 4 (246m²) Restaurant 1 Luftraum 2 (274m²) Gästezimmer, Putzraum 3 (371m²) Gästezimmer, Lager 4 (110m²) WC-Bereich Restaurant 1 Luftraum 2 (274m²) Gästezimmer, Putzraum 3 (371m²) Gästezimmer, Lager Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 5

2.2 Rechtsgrundlage Das Gebäude wird nach HBO 2 (3) + (8) 9 in die Gebäudeklasse 5 und als Sonderbau eingestuft: Die Oberkante Rohfußbodens des Aufenthaltsraumes im obersten Geschoss beträgt 14,36m Anzahl der Betten >12 Folgende Rechtsgrundlagen wurden zur Beurteilung herangezogen: Hessische Bauordnung (HBO) v. 01.10.2005 Anlage 1 zur HBO v. 01.10.2005 Muster- Beherbergungsstättenverordnung 2.3 Verwendete Vorschriften und Richtlinien vfdb-richtlinie 01/01 - Brandschutzkonzepte DIN 4066 Hinweisschilder für die Feuerwehr DIN 4102 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen) DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken DIN 14406 Tragbare Feuerlöscher DIN EN 3 Tragbare Feuerlöscher DIN 3222 Überflurhydranten DIN 33404 Gefahrensignale für Arbeitsstätten DIN VDE 0833- Gefahrenmeldeanlagen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (12.Juni 2004) Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) - Fassung Dezember 1997 BGR 133(11/97) Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 6

Für die Beurteilung sind folgende Unterlagen verwendet worden: Planbezeichnung Maßstab Lageplan 1:1000 Kellergeschoss 1:200 Erdgeschoss 1:200 1. Obergeschoss 1:200 2. Obergeschoss 1:200 Schnitte 1:200 Ansicht 1:200 2.4 Anzahl der Nutzer im Gebäude Im Kellergeschoss ist ein fester Arbeitsplatz vorgesehen, sowie die Nutzung eines Pausenraumes mit Teeküche für alle Mitarbeiter. Im Erdgeschoss des Hauptgebäudes werden sechs Arbeitsplätze angeboten. Ein Arbeitsplatz ist für die Reinigungskraft vorgesehen. Es befinden sich in den beiden Obergeschossen insgesamt 32 Betten. Im Erdgeschoss ist mit einer maximalen Auslastung des Konferenzbereiches von bis zu 50 Personen zu rechnen. Zusammengefasst bedeutet das, dass sich maximal etwa 90 Personen (Gäste + Personal) in dem Gebäude aufhalten. Der Veranstaltungsraum kann maximal 70 Personen aufnehmen, wird aber getrennt betrachtet, da er eigene Rettungswege aufweisen kann. 2.5 Brandlast der Nutz- und Lagerflächen Aufgrund des Denkmalschutzes, unter dem das gesamte Klostergebäude steht, gibt es teilweise erhöhte Brandlasten in den Bereichen der Rettungswege: Wandvertäfelungen in den Obergeschossen Vollholztreppe als Haupttreppenraum Holzbalkendecke Räume mit erhöhter Brandgefahr sind von anders genutzten Bereichen gemäß der Einstufung in GK 5 mit feuerbeständigen (F-90-A) Wänden und Decken zu trennen. Öffnungen in diesen Wänden müssen gem. der Anlage 1 HBO feuerhemmend verschlossen werden. Folgende Räume werden als Räume mit erhöhter Brandgefahr eingestuft: Lagerräume Putzräume Technikräume Teeküchen (mit Kochstelle) Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 7

2.6 Schutzziele Gemäß 13 HBO sind folgende allgemeine Schutzziele zu erfüllen: Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass: die Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird, und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Als Priorität wird die Personenrettung angesehen. Es ist hierbei zu berücksichtigen, dass sich in allen Gebäudeteilen neben den Mitarbeitern auch Gäste aufhalten, die nicht mit den Örtlichkeiten vertraut sind. Da das Gebäude dem Denkmalschutz unterliegt sind einige Maßnahmen notwendig um den erhaltenswerten Bestand trotz der Umbaumaßnahme zu sichern. Erhaltenswert im Sinne des Denkmalschutzes sind: die, sich im Bestand befindenden historischen Türen Holzwandvertäfelungen im Bereich der Flure der Obergeschosse Kunstverglasungen der ehm. Kirche die Vollholztreppe des Haupttreppenraumes 2.7 Einschätzung der Brandgefahr, der Brandentstehung Das Risiko einer Brandentstehung wird als normal eingestuft. Räume mit erhöhter Brandlast werden besser geschützt ausgebildet. 2.8 Objektbeschreibung, Risikoanalyse Der Baugrund besteht aus Kies, die Fundamente sind als Streifenfundamente ausgebildet. Das Gebäude ist im Mauerwerksbau errichtet. Die Außenwände sind mit einer Bruchsteinfassade verblendet und bleiben in dieser Maßnahme unverändert. Sämtliche Innenwände im Bestand wurden in Ziegelbauweise errichtet und sind beidseitig verputzt. Neu errichtete nicht tragende Innenwände werden als Leichtbauwand in GK errichtet. Tragende Innenwände in 17,5 cm Kalksandstein. Treppenraumwände bleiben unverändert in Ziegelmauerwerk mit der brandschutztechnisch erforderlichen Stärke. Sämtliche Zwischendecken sind als Holzbalkendecken ausgebildet und müssen im Zuge der Umbaumaßnahme feuerbeständig verkleidet werden. Der Dachstuhl ist in Holz als Satteldach errichtet worden. Der Dachaufbau wird im Zuge des Umbaus nach aktuellem Stand saniert und benötigt folgenden Aufbau: Gipskarton (F-90-A)-Dampfsperre-Mineralwolle-Holzverschalung-Schieferdeckung Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 8

Die Fußböden werden mit einem Estrich versehen und bekommen als Bodenbelag: Flur, Beherbergungsräume, Konferenz: Material mit der Freigabe B1 Restaurant, Sanitärbereiche, Keller, Küche, Veranstaltungsraum: Material mit der Freigabe A1 Das Gebäude wird im Zuge der Umbaumaßnahme in zwei Brandabschnitte unterteilt. Jeder Brandabschnitt verfügt über einen Treppenraum. Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 9

3 Baulicher Brandschutz 3.1 Zugänglichkeiten der baulichen Anlage vom öffentlichen Straßenraum wie Zugänge, Zufahrten Die Zugänglichkeit für die Feuerwehr zum Gebäude erfolgt über die bestehende Zufahrt in der Hunsrückstraße. Die Zu- und Durchfahrten, sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind nach DIN 14090 gegeben. Die Feuerwehrzufahrt muss mit einer Beschilderung nach DIN 4066-1 beschildert werden. Das Gebäude selbst ist nicht vollständig umfahrbar. Die Süd- und Westseite sind direkt mit den Fahrzeugen der Feuerwehr erreichbar. Nord- und Ostseite sind über befestigte Wege mit Rettungsleitern der Feuerwehr anleiterbar. Beide außen liegenden Treppenräume sind für die Feuerwehr von der Nordseite aus zugänglich. 3.1.1 Lage auf dem Grundstück Die Entfernung zu benachbarten Gebäuden beträgt in den Richtungen: Süden 38,00 m - Westen 72,00 m - Osten 30,00 m. In Richtung Norden grenzt nach ca. 60 m die Rieslingweinstraße an. 3.2 Erster und zweiter Rettungsweg und Rettungswegausbildung Kellergeschoss Nutzungsbereich 1: Aufwärmküche, Lager Aus dem Bereich der Nutzungseinheit 1 bildet den ersten Rettungsweg die, direkt ins Freie führende Außentreppe, der zweite Rettungsweg wird über den Haupttreppenraum in Nutzungseinheit 2 sichergestellt. Nutzungsbereich 2: Aufenthaltsraum, Umkleide, WC Aus dem Bereich der Nutzungseinheit 2 ist der Haupttreppenraum als erster Rettungsweg vorgesehen, der zweite Rettungsweg erfolgt über den Treppenraum in Nutzungseinheit 3. Weiterhin wäre es sinnvoll ein Fenster im Aufenthaltsraum als Rettungsfenster auszubilden, da hier durch die Teeküche und den Aufenthalt von Personal erhöhte Sicherheit geboten werden sollte. Nutzungsbereich 3: Hausmeister, Lager, Technik Der erste Rettungsweg der Nutzungseinheit 3 erfolgt über den Vorraum und die Rampe direkt ins Freie. Der zweite Rettungsweg wird über den Treppenraum sichergestellt. Weiterhin besteht ein Rettungsweg direkt aus dem Bereich des Hausmeisters ins Freie. Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 10

Erdgeschoss Nutzungsbereich 1: Veranstaltungsraum (ehm. Kirche) Der erste Rettungsweg aus dem Bereich des Veranstaltungsraumes erfolgt über den ins Freie führenden Notausgang. Der zweite Rettungsweg wird über den notwendigen Treppenraum im Hauptgebäude sichergestellt. Nutzungsbereich 2: Foyer, Hotelbar Der erste Rettungsweg wird über den Haupttreppenraum gewährleistet, der zweite Rettungsweg erfolgt über den notwendigen Treppenraum in Nutzungseinheit 2 bzw. über den Eingangsbereich. Nutzungsbereich 3: Konferenzbereich, Teeküche Aus dem Bereich der Konferenzräume erfolgt der erste Rettungsweg über den notwendigen Treppenraum, der zweite Rettungsweg wird über den Treppenraum in Nutzungseinheit 2 sichergestellt. Nutzungsbereich 4: Restaurantbereich Der erste Rettungsweg aus dem Restaurantbereich erfolgt über den Notausgang in der Südfassade direkt ins Freie. Der zweite Rettungsweg wird über ein Fenster in der Nordfassade sichergestellt. Dieses Fenster ist von Außen und Innen kenntlich zu machen und ständig frei zu halten. Weiterhin gibt es aus dem Bereich der Küche über einen Vorraum einen Ausgang ins Freie. 1. und 2. Obergeschoss Nutzungsbereich 2: Beherbergungszimmer, Putzraum Der erste Rettungsweg erfolgt über den notwendigen Haupttreppenraum, der zweite Rettungsweg wird durch den Treppenraum in Nutzungseinheit 2 sichergestellt. Die Fluchtweglänge nach 6 Abs. 3 MbVO von 15 m wird von allen Zimmern aus eingehalten. Nutzungsbereich 3: Beherbergungszimmer, Lager Aus dem Bereich der Nutzungseinheit 3 erfolgt der erste Rettungsweg über den notwendigen Treppenraum, der zweite Rettungsweg über den Treppenraum in Nutzungseinheit 2. Nutzungsbereich 4: WC-Bereich Restaurant Von der eingezogenen Zwischenebene des Restaurants erfolgt der erste Rettungsweg über das Brückengebäude zu Nutzungseinheit 3. Der zweite Rettungsweg führt über den Restaurantbereich. 3.2.1 Türen in Rettungswegen Die Ein- und Ausgangstüren, die Notausgangstüren und Türen, die zu Zimmern mit Notausstiegen führen, sowie Türen in Rettungswegen dürfen während der Betriebszeit nicht verschlossen oder unbenutzbar sein. Türen mit geforderter Brandschutzqualität dürfen aus betrieblichen Gründen während der Betriebszeit nur offen gehalten werden, wenn sie mit bauaufsichtlich zugelassenen Feststellanlagen ausgestattet sind, die bei Raucheinwirkung ein selbsttätiges Schließen der Türen bzw. Abschlüsse bewirken. Die Auslöseinrichtungen müssen auch von Hand betätigt werden können. Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 11

Generell sind Abschlüsse (Türen, Tore usw.), für welche die Eigenschaft selbst schließend gefordert ist, die jedoch aus nutzungsspezifischen Gründen offen gehalten werden müssen, mit bauaufsichtlich zugelassenen Feststellvorrichtungen auszustatten. 3.2.2 Möbel in notwendigen Fluren Rettungswege sind brandlastfrei zu halten. Im Bereich der Hotelbar (Nutzungsbereich 2) wird dies mit einer Brandmeldeanlage kompensiert. Das Foyer dient als Rettungsweg direkt ins Freie. Auch hier ist die Installation einer Brandmeldeanlage erforderlich. Das Mobiliar in den Wartezonen direkt im Flurbereich kann akzeptiert werden, wenn diese die Funktion der Flure als Rettungswege nicht gefährden. 3.2.3 Kennzeichnung der Rettungswege Die Rettungswege, Ausgänge, Notausgänge und Notausstiege sind durch dauerhafte Hinweisschilder zu kennzeichnen. Notausstiege im EG sind zusätzlich von Außen dauerhaft sichtbar zu kennzeichnen. Die Anbringungsstellen der Hinweisschilder sind so zu wählen, dass möglichst an jeder Stelle im Verlauf des Rettungsweges die Fluchtrichtung erkennbar ist. Die Hinweisschilder sind jeweils so hoch anzubringen, dass diese nicht von Personen oder Gegenständen verdeckt werden. Eine Anbringung unmittelbar unter der Decke ist zu verhindern, weil die Zeichen sonst bereits bei leichter Verrauchung verdeckt werden. In innen liegenden Rettungswegen ohne Leuchten mit Sicherheitsstromversorgung ist die Verwendung von Streifen aus nachleuchtendem Material entlang der Rettungswege, an Wandecken, um Ausgangstüren herum, hinter Türdrückern sowie hinter Feuerlöschern sinnvoll. Das Rettungszeichen E 13 ist nur zum Auffinden von Rettungsmitteln und Einrichtungen zugelassen, nicht jedoch zur Kennzeichnung der Rettungswegrichtung. Im 1. und 2. OG ist auf den jeweils nächsten Treppenraum hinzuweisen. Im Erdgeschoss muss auf die Treppenräume, den nächsten Ausgang ins Freie und die Notausstiege hingewiesen werden. Die angeordneten Stufen in der Nutzungseinheit C im Erdgeschoss sind mit einer Notbeleuchtung auszustatten. DIN 4066, die Arbeitsstättenverordnung und die Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 sind zu beachten. In jedem Raum sind Rettungswegpläne vorzusehen. Im Bereich der Beherbergungsräume müssen diese mindestens A4-Format aufweisen und unmittelbar am Ausgang des Zimmers auf Augenhöhe angebracht werden. In den Fluren sind diese Pläne mindestens im Format DIN A3 vorzusehen. Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 12

3.3 Anordnung von Brandabschnitten und anderen brandschutztechnischen Unterteilungen sowie Ausführung deren trennender Bauteile einschließlich ihrer Aussteifung Das Gebäude (Hauptgebäude + ehm. Kirche) hat eine Ausdehnung von 68,00 m x 17,00 m, der Anbau für das Restaurant 10,00 m x 20,00 m. Der Gesamtkomplex wird in vier Bereiche unterteilt (siehe dazu Tabelle 1 und angehängte Pläne). Es wird empfohlen Wände, die Bereiche unterteilen, feuerbeständig auszuführen. Gemäß 27 (2) HBO ist das Gebäude in Abständen von nicht mehr als 40,00 m in Brandabschnitte zu unterteilen. Die Beherbergungsstätte wird in Höhe des Haupttreppenraumes in zwei Brandabschnitte getrennt. Die westliche Treppenraumwand des Haupttreppenraumes muss somit nach den Umbaumaßnahmen Brandwandqualitäten aufweisen. Diese Brandwand ist auch in den Obergeschossen weiterzuführen. 3.4 Abschluss von Öffnungen in abschnittsbildenden Bauteilen Die Brandwandöffnungen müssen durch T90-RS Türen geschlossen werden. Öffnungen in den Trennwänden zwischen den aufgeteilten Nutzungsbereichen können mit T30-RS Türen verschlossen werden. Mindestens müssen diese jedoch eine Rauchschutzfunktion aufweisen. 3.5 Anordnung und Ausführung von Rauchabschnitten Notwendige Flure mit mehr als 20 m Länge müssen durch selbstschließende rauchdichte Türen in Rauchabschnitte unterteilt werden. Durch den Einbau der Brandwand und der daraus resultierenden Flurlänge von <20m, kann auf die Unterteilung in Rauchabschnitte verzichtet werden. Im Rahmen des Konzeptes wird es allerdings empfohlen Türen zwischen Räumen mit erhöhter Brandgefahr (Punkt 2.6) und Fluren zusätzlich zur geforderten Feuerwiderstandsklasse als Rauchschutztüren (RS) auszuführen. 3.6 Feuerwiderstand von Bauteilen Als Standard für die Auswahl wird die aus den Bauprodukten/Bauarten resultierende Feuerwiderstandsdauer und Entflammbarkeit nach DIN 4102 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen) herangezogen. Baustoffe der Gruppe B3 sind nicht zulässig. Generell dürfen nur genormte bzw. zugelassene Bauprodukte verwendet werden. Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 13

3.6.1 Brandwand Nach DIN 4102 ist der bestehenden Mauerwerkswand des Haupttreppenraumes Brandwandqualität zuzusprechen. Sämtliche Anschlusspunkte sind in Brandwandqualität herzustellen. In Höhe der Dachhaut ist diese Wand nach 27 (5) HBO mit beiderseits 50 cm auskragenden Platten aus feuerbeständigen und nicht brennbaren Baustoffen abzuschließen. Die Brandwand darf weder von brennbaren Bauteilen durchdrungen, noch darf die Betonplatte von solchen überbrückt werden. Brandwandöffnungen müssen mit T-90 geschlossen werden. Die hier vorhandenen Öffnungen führen direkt an einen notwendigen Treppenraum und sind daher auch mit einer RS-Funktion zu versehen. 3.6.2 Tragende und aussteifende Bauteile (Tragwerk) Gemäß 25 (1) HBO Nr. 1 der Anlage 1 und 4 (1) M-BeVo sind tragende Wände, Stützen und Decken in F-90-A Qualität auszuführen. Da sich im Dachgeschoss keine Beherbergungsräume befinden kann hier nach 4 (1, Satz 2) M-BeVo darauf verzichtet werden. Nach DIN 4102 sind die vorhandenen Wände, Pfeiler und Stützen in ausreichender Feuerwiderstandsklasse ausgebildet. 3.6.3 Geschossdecken Die HBO 28 (5), Nr. 1 der Anlage 1 fordert Geschossdecken in der Feuerwiderstandsklasse F90-A. Die bestehenden Geschossdecken sind als Holzbalkendecke ausgeführt und sind somit nicht in der geforderten Klassifizierung vorhanden. Es wird erforderlich die Decken in F-90-A Qualität zu verkleiden. Als Grundlage für einen Bodenbelag muss ein Estrich in F-90-A eingebracht werden. 3.6.4 Außenwände Die Außenwände sind in Ziegelmauerwerk errichtet und bleiben aufgrund des Denkmalschutzes in dieser Maßnahme unberührt. 3.6.5 Trennwände Trennwände zur Abtrennung zu Räumen mit erhöhter Brandgefahr (Punkt 2.6) sind aus nichtbrennbaren Baustoffen mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten auszuführen (F90-A). Die Türen zu entsprechenden Räumen sind als Brandschutztüren in T-30 Qualität zu errichten. Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 14

3.6.6 Treppenräume / Treppenraumwände Das Gebäude verfügt über zwei notwendige Treppenräume. Wände von notwendigen Treppenräumen sind in F90-A+M auszubilden und müssen bis unter die Dachhaut geführt werden. Die Wandverkleidungen sind in A-Qualität (nichtbrennbar), Bodenbeläge in B1 Qualität auszuführen. Die Treppe des Haupttreppenraumes (Foyer) ist als Vollholzkonstruktion ausgebildet und ist im Sinne des Denkmalschutzes erhaltenswert. Da die Konstruktion aus massiver Eiche besteht ist das Brandverhalten geringer Einzustufen als bei Weichholzkonstruktionen. Durch einen klaren Brandschutzanstrich wird B1 Qualität sichergestellt. Die Treppenpodeste auf Geschosshöhe sind mit Estrich übergossen und weisen F-90 Qualität auf. Es ist ein Rauchabzug vorzusehen. Jeder Treppenraum muss einen direkten Ausgang ins Freie haben. Dies trifft auf alle notwenigen Treppenräume zu. Gemäß 31 (4) HBO muss jeder Treppenraum an einer Außenwand ein ohne Hilfsmittel zu öffnendes Fenster von mindestens 0,50 m² erhalten. Die Brüstungshöhe sollte 1,20 m nicht übersteigen. 3.6.7 Installationsschächte Die Ausführung von Kabel- und Rohrdurchführungen muss nach der Muster- Leitungsanlagen-Richtlinie erfolgen. Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 15

4 Anlagentechnischer Brandschutz Allgemein Nach den Bestimmungen des 2 der Hess.TPrüfVO sind nachfolgende Anlagen durch den nach Bauaufsicht anerkannten Prüfsachverständigen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit zu prüfen: - Lüftungsanlagen, ausgenommen solche, deren Leitungen nicht durch Decken oder Wände geführt werden, für die aus Gründen des Raumabschlusses eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist - selbsttätige Feuerlöschanlagen, wie Sprinkleranlagen, Sprühwasser-Löschanlagen und Wassernebel-Löschanlagen, nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen mit nassen Steigleitungen und Druckerhöhungsanlagen einschließlich des Anschlusses an die Wasserversorgungsanlage, - automatische Brandmeldeanlagen und automatische Alarmierungseinrichtungen Die Prüfungen sind vor der ersten Inbetriebnahme der technischen Anlagen und Einrichtungen, unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung, sowie jeweils wiederkehrend alle drei Jahre durchzuführen. Die untere Bauaufsichtsbehörde kann im Einzelfall die wiederkehrende Prüffrist nach Satz 1 verkürzen oder weitere Prüfungen anordnen, wenn dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Nach der Betriebssicherheitsverordnung sind die Feuerwehraufzüge von einem bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen zu prüfen. Die Brandschutztüren und Feststellanlagen sind nicht in den Prüfgrundsätzen erwähnt. Die Prüfung resultiert aus der DIBT Richtlinie für Feststellanlagen und den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung der Brandschutztüren 4.1 Brandmeldeanlage Aufgrund der teilweise erhöhten Brandlasten im Haupttreppenraum, der Hotelbar im Erdgeschoss, der Holzvertäfelungen in den Fluren der Obergeschosse sowie den direkten Anschluss der Küche zum Gastraum wird eine Brandmeldeanlage im Hauptgebäude und im Restaurantbereich notwendig. Diese Anlage ist nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 einzurichten. Die Anschaltung zu einer Brandmeldestelle hat zu erfolgen. 4.2 Alarmierungsanlage Beim Auslösen der Brandmeldeanlage müssen geeignete Signalgeber für den Brandalarm über eine ELA Anlage erfolgen. Dieses Signal ist über eine ELA Anlage in jeden Raum zu führen. Weiterhin werden in jedem Nutzungsbereich Handfeuermelder nötig. Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 16

4.3 Automatische Löschanlagen Eine automatische Löschanlage wird nicht benötigt. 4.4 Steigleitung Steigleitungen sind nicht vorgesehen. 4.5 Lüftungskonzept Die Lüftung der Beherbergungszimmer, der Treppenräume und der Flure erfolgt über öffenbare Fenster. Es ist lediglich eine Lüftungsanlage in den Bereichen Hotelbar, Foyer und Restaurant vorgesehen. Nach 36 (3) HBO müssen Lüftungsleitungen, sowie deren Verkleidung aus nicht brennbaren Stoffen hergestellt sein. Insofern eine Lüftungsleitung eine trennende Wand oder Decke überbrückt, die eine Feuerwiderstandfähigkeit aufweist, so muss eine Brandschutzklappe vorgerüstet werden. Die Ausführung der Lüftungsanlage muss gemäß der Muster-Lüftungsanlagen- Richtlinie erfolgen. 4.6 Elektroanlagen Durchdringungen von Elektroleitungen durch feuerbeständige und feuerhemmende Wände sind in den jeweiligen Brandschutzqualitäten abzuschotten und zu kennzeichnen. Es ist ein Brandschottkataster anzulegen. Gemäß 8 M-BeVO (2) ist eine Netzersatzanlage vorzusehen. Der Raum befindet sich auf der Ostseite im Kellergeschoss. Dieser Raum ist feuerbeständig auszuführen, Öffnungen sind 30 min feuerbeständig auszuführen. Die Elektroanlagen sind gemäß VDE-Bestimmungen auszuführen. 4.7 Blitzschutz Die Blitzschutzanlage ist im Bestand vorhanden und wird bei dieser Maßnahme nicht betrachtet. 4.8 Sicherheitsbeleuchtung Gemäß 8 M-BeVO (1) muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein: in notwendigen Fluren und in notwendigen Treppenräumen in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge hinweisen für Stufen in notwendigen Fluren Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 17

4.9 Aufzüge Aufzüge und Schachtanlagen sind gemäß DIN EN 81 auszuführen. An den Aufzügen sind gut sichtbar Hinweisschilder mit der Aufschrift Im Brandfall nicht benutzen anzubringen. 4.10 Gebäudefunkanlage Eine Gebäudefunkanlage ist nicht einzurichten. Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 18

5 Betrieblicher Brandschutz 5.1 Brandschutzordnung Der Betreiber muss eine Brandschutzordnung gemäß DIN 14096-2 erstellen. Folgende Parameter liegen der Anforderung nach einer Brandschutzordnung zugrunde: Aufenthalt von ortsfremden Besuchern Größe der Geschossgrundflächen teilweise Abweichungen von Normen aufgrund des Denkmalschutzes Die Brandschutzordnung hat den Umfang und Art der Erstmaßnahmen und die Möglichkeiten zur Alarmierung der Feuerwehr und des Personals festzuhalten. 5.2 Feuerlöschgeräte Aufgrund der erhöhten Brandlast durch den Bestandsschutz wird in jeder Nutzungseinheit das anbringen von Feuerlöschern empfohlen. Die Anzahl, Art und der Aufstellort ist mit der ortsansässigen Berufsfeuerwehr abzustimmen. Die hier aufgestellte Tabelle ist eine Empfehlung, die Berechnung erfolgte nach BGR 133: Geschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss 2 Obergeschoss Kellergeschoss Nutzungseinheit Feuerlöscher nach DIN EN 3 Anzahl A B 1 (127m²) 3 27A 144B 2 (274m²) 4 27A 144B 3 (371m²) 4 27A 144B 1 (145m²) Luftraum 2 (274m²) 4 27A 144B 3 (371m²) 4 27A 144B 4 (246m²) 3 27A 144B 1 (123m²) Luftraum 2 (274m²) 4 27A 144B 3 (371m²) 4 27A 144B 4 (110m²) 1 27A 144B 1 (123m²) 4 27A 144B 2 (274m²) 4 27A 144B 3 (371m²) 4 27A 144B Tragbare Feuerlöschgeräte müssen gut sichtbar beschildert sein und sich an gut zugänglichen Stellen befinden. Es dürfen nur amtlich zugelassene Feuerlöscher nach DIN 14406 oder DIN EN3 verwendet werden. Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 19

5.3 Ausbildung des Personals Das Personal ist mindestens jährlich in der Handhabung der Selbsthilfeeinrichtungen/ und -geräte für die Brandbekämpfung auszubilden. Auch das Verhalten im Brandfall muss gelehrt werden, besonders in Hinblick auf den Aufenthalt von ortsfremden Gästen. 5.4 Einrichtung einer Feuerwehr Die Einrichtung einer eigenen Feuerwehr ist nicht nötig. Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 20

6 Abwehrender Brandschutz 6.1 Löschwasser 6.1.1 Versorgung mit Löschwasser Die geforderte Menge an Löschwasser ist mit der Ortsfeuerwehr abzustimmen und gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 405 zu berechnen. Für eine eventuelle Brandbekämpfung befinden sich angrenzend an der Südseite des Gebäudes zwei Löschwasserhydraten. Der südlich des Gebäudes verlaufende Bach kann zur Unterstützung der Löschwasserversorgung über Tauchpumpen genutzt werden. 6.1.2 Löschwasserückhaltung Aufgrund der Hotelnutzung ist eine Löschwasserrückhaltung nicht vorzusehen. Mit Wasser gefährdenden Stoffen ist nicht zu rechnen. 6.2 Erstellen eines Feuerwehrplans Siehe 3.1: Zugänglichkeiten der baulichen Anlage vom öffentlichen Straßenraum wie Zugänge, Zufahrten. Ein Feuerwehrplan ist diesem Konzept als Anlage zugefügt. 6.3 Feuerwehrinformationszentrum, Schlüsseldepot Im Erdgeschoss ist ein Feuerwehrinformationszentrum (FIZ) mit Schlüsseldepot vorzusehen. Es muss direkt am Zugang der Feuerwehr liegen und ist mit der ortsansässigen Feuerwehr abzustimmen. 6.4 Zentrale Anlaufstellen für die Feuerwehr Als zentrale Anlaufstelle für die Feuerwehr ist der Parkplatz südlich des Gebäudes vorgesehen. Dieser Bereich, sowie die Zufahrten sind ausreichend zu beschildern. Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 21

7 Abweichungen Im Rahmen des Konzeptes wurde aus nutzungsspezifischen Gründen vom aktuell geltenden Baurecht (HBO) abgewichen. Ein entsprechender Abweichungsantrag muss seitens des Architekten bei der zuständigen Bauaufsicht schriftlich gestellt werden. Folgende Abweichungen liegen dem Konzept zugrunde: 1: Brandlasten im notwendigen Treppenraum Da aus Denkmalschutzgründen die Holztreppe erhaltenswert ist, und diese gleichzeitig als notwendige Treppe dienen muss, ist hier mit erhöhter Brandlast zu rechnen. Folgende Kompensationsmaßnahmen sind hier notwendig: Ausführung der Treppenpodeste in Geschosshöhe mit B1 Bodenbelag Brandschutzanstrich mit Klarlack Trennung der Holzhandläufe durch Metalleinlage im Bereich der Podeste (ein Durchbrennen ist so zu verhindern) Brandmeldeanlage Anbringung eines Handfeuerlöschers im Bereich der Treppe 2: Brandlasten in den notwendigen Fluren Da aus Denkmalschutzgründen die Holzwandvertäfelungen erhaltenswert sind, und diese gleichzeitig als notwendige Flure dienen müssen, ist hier mit erhöhter Brandlast zu rechnen. Folgende Kompensationsmaßnahmen sind hier notwendig: Bodenbeläge in B1 Brandmeldeanlage Feuerlöschgeräte Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 22

8 Anhang Planart Bezeichnung Maßstab Größe Brandschutzplan Nutzungsbereiche Grundriss KG 1:200 A2 Grundriss EG 1:200 A2 Grundriss 1OG 1:200 A2 Grundriss 2 OG 1:200 A2 Fuerwehrplan 1:200 A2 Grundriss KG 1:250 A2 Grundriss EG 1:250 A2 Grundriss 1OG 1:250 A2 Grundriss 2 OG 1:250 A2 Sebastian Wolber (805962)_Marieke Strohbach (824859) 23