DBSH Landesverband NRW



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Transkript:

DBSH Landesfachgruppe Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit Rahmenrichtlinien des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH) Landesverband Nordrhein-Westfalen Landesfachgruppe Schulsozialarbeit 1. Vorwort 2 2. Schule und Jugendhilfe 2 3. Definition Schulsozialarbeit 4 4. Gesetzliche Rahmenbedingungen 5 5. Zielgruppen 6 6. Aufgabenfelder der Schulsozialarbeit 7 7. Strukturelle Voraussetzungen 9 8. Qualitätsmanagement 11 9 Ausblick 13 1

1. Vorwort Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH),, hat sich bereits im Jahr 2003 mit einer Stellungnahme und Forderungen zum Thema Schulsozialarbeit an die politisch verantwortlichen Parteien und politischen Vertreter aller Parteien sowie an die Landesregierung Düsseldorf und die Regierungsbezirke gewandt. Die Gesprächsbereitschaft und das Interesse der bildungspolitischen Vertreter war groß, so dass wir uns zusätzlich motiviert sahen, unsere Fachlichkeit ausführlicher darzustellen und die Rahmenrichtlinien der Schulsozialarbeit zu dokumentieren und fortzuschreiben. Im Frühjahr 2004 gründete der DBSH,, eine Landesfachgruppe Schulsozialarbeit, die sich seitdem regelmäßig im Laufe eines Jahres trifft. Ziele der gemeinsamen Treffen sind u. a. der fachliche Austausch, die kollegiale Beratung, die Erstellung eines Rahmenkonzeptes für die Schulsozialarbeit sowie die politische Forderung der gesetzlichen Festschreibung von Schulsozialarbeit in allen Grund-, Haupt- und Förderschulen. 2. Schule und Jugendhilfe Schulsozialarbeit ist eine Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule. Die Kooperation zwischen beiden Systemen wird für die Jugendhilfe in 81 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), 7 des Kinder- und Jugendfördergesetzes des Landes NRW und für die Schule in 5 a des Schulverwaltungsgesetz als Pflichtaufgabe festgelegt.. Bei der Bewältigung der Aufgabenfelder von Schulsozialarbeit sind Schule und Jugendhilfe verstärkt aufeinander angewiesen. Viele Erfahrungswerte in und aus den Schulen zeigen, dass diese ihre ursprünglichen Aufgaben ohne stärkere Beachtung sozialpädagogischer Aufgaben nur begrenzt in Angriff nehmen können. Auf der anderen Seite ist die Jugendhilfe nicht mehr in der Lage, ihre Aufgaben ohne 2

Berücksichtigung einer zentralen Lebensthematik junger Menschen - nämlich dem Lebensraum Schule - angemessen zu lösen. Schule und Jugendhilfe haben unterschiedliche Aufträge und funktionieren nach unterschiedlichen Strukturen. Schule hat den Auftrag, Kinder und Jugendliche für ihr Leben zu qualifizieren, indem sie ihnen Allgemeinbildung und die Voraussetzungen zur beruflichen Orientierung vermittelt Jugendhilfe hat den Auftrag, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen und bei der Erziehung beratend zu unterstützen. Jugendhilfe hat in Ergänzung zur Familie und neben Schule und Ausbildung junge Menschen in ihrer Entwicklung allgemein erzieherisch zu fördern und durch Beratung und Unterstützung sozialer Benachteiligung und Entwicklungskrisen entgegen zu wirken ist mehr als Bildung und Bildung wiederum ist mehr als Schule hat einen stark unterstützenden und anwaltlichen Auftrag für Kinder und Jugendliche. Dem für die Schule formulierten Erziehungsauftrag nach 1 Schulordnungsgesetz (SchOG) kann nur dann Rechnung getragen werden, wenn eine enge Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe (wie in 5 SchVG gefordert wird) besteht, die in Gestalt der Schulsozialarbeit gewährleistet wird. Kooperation braucht feste Strukturen Kopperation zwischen den unterschiedlichen Systemen Schule und Jugendhilfe kann nur gelingen, wenn es eine entsprechende Kooperationskultur gibt, die insbesondere die Qualität der pädagogischen Arbeit und ihren Auftrag sichert und weiterentwickelt. Gelungene Kooperation bedeutet, gemeinsam aktiv zu werden, aber auch ein angemessenes Maß an Autonomie des eigenen Fachgebietes zu gewährleisten. 3

3. Definition Schulsozialarbeit Wir definieren Schulsozialarbeit als eine präventive, unterstützende und krisenintervenierende Beratung für alle Schüler/innen, Eltern und Lehrkräfte nach den Prinzipien der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit. Schulsozialarbeit umfasst Maßnahmen um mögliche Probleme und Fehlentwicklungen zu erkennen, sodass rechtzeitig ziel- und lösungsorientierte Sozialarbeit geleistet werden kann beinhaltet die Auseinandersetzung mit verschiedenen in der Gesellschaft auftretenden sozialen Phänomenen und Gefährdungen ist eine ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für Schüler/innen im Zusammenwirken mit der Schule und dem Elternhaus. Schulsozialarbeit bedeutet Prävention, Intervention, Förderung, Integration, Partizipation, Emanzipation und Vernetzung. Prävention setzt frühzeitig im Bereich der psychosozialen Entwicklung ein, um Auffälligkeiten, Abweichungen und Ausgrenzungen zu verhindern und gleichberechtigte Lebenschancen herzustellen. Intervention erfolgt in besonderen Problemlagen und bei Lebensschwierigkeiten in Form von sozialpsychologischer Beratung, Vermittlung sozialer Kompetenzen, Unterstützung bei Verhaltensänderungen, kollegialer Hilfeleistung und Austausch mit den Schulleitungen und Lehrer/innen. Förderangebote 4

Die Vorbereitung von Förder- und Projektangeboten sowie die Weiterentwicklung von Konzepten sind grundlegende Arbeitsfelder der Schulsozialarbeit (vgl. Punkt 6.). Sie erfordern einen interdisziplinären und kooperativen Ansatz mit allen pädagogisch Beteiligten im Sinne der Fachlichkeit. Partizipation bedeutet die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler am Schulleben, an Angeboten und Projekten, an der Gestaltung und Veränderung des Lebensraumes Schule. Emanzipation hat die Aufgabe den Schülerinnen und Schüler im Rahmen der schulsozialarbeiterischen Angebote die eigene Geschlechtsrolle als auch den Status als Kind und Jungendlicher kritisch zu vermitteln. Integration Schulsozialarbeit erfordert einen integrativen Ansatz in der Schule, im Wohnumfeld und Erwerbsleben und ist weiterhin bestrebt, durch Mitwirkung in der Sozialplanung eine Verbesserung der Lebenssituation zu erzielen. Vernetzung Die an Schule tätigen Diplom-Sozialpädagogen/innen und -Sozialarbeiter/innen sind Bindeglied zwischen der Schule, dem Elternhaus und der Jugendhilfe. Schulintern arbeiten sie dabei eng mit den Lehrer/innen, der Schulleitung und den Eltern zusammen. Zudem kooperieren sie mit externen Jugendhilfe- und Beratungsinstitutionen, sind Mitglied in verschiedenen Netzwerken und tauschen sich regelmäßig mit Fachkollegen/Innen aus. Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges, an Kindern, Jugendlichen und Eltern orientiertes pädagogisches Angebot, das in der Institution Schule und ihrem direkten Umfeld nur in enger Kooperation mit der Schulleitung, den Lehrerinnen und Lehrern in einem interdisziplinären, ganzheitlichen Ansatz zum Erfolg führen kann. 4. Gesetzliche Rahmenbedingungen 5

Gesetzliche Grundlagen für die Jugendhilfe ist das Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII, das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ) sowie das Kinder- und Jugend-Förderungsgesetz (KJFöG) des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie das Schulgesetz von NRW von Juni 2006 hier bes. die Verpflichtung der Schulen zur Kooperation mit der Jugendhilfe und anderen Einrichtungen. Eine wichtige Rechtsgrundlage und Handlungsanweisung für die Schulsozialarbeit beinhaltet der 1 im Kinder und Jugendhilfegesetzes, nämlich das Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe, Jedes Kind hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.. Weiterhin ist von Bedeutung für die Schulsozialarbeit im SGB VIII 9 Gleichberechtigung der Geschlechter sowie die Partizipation im 11 Mitbestimmung und Mitgestaltung von Kindern und Jugendlichen. Eine weitere Aufgabe ist im 13 festgeschrieben Jugendsozialarbeit : Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Ebenso begründet 13 des KJFöG Jugendsozialarbeit Schulsozialarbeit als Aufgabe der Jugendhilfe: Aufgaben der Jugendsozialarbeit sind insbesondere die sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Förderung schulischer und beruflicher Bildung sowie die Unterstützung junger Menschen bei der sozialen Integration und der Eingliederung in Ausbildung und Arbeit. Dazu zählen auch schulbezogene Angebote mit dem Ziel, die Prävention in Zusammenarbeit mit der Schule zu verstärken. Schulsozialarbeit macht aber auch Angebote der Jugendarbeit ( 11 SGB VIII, 12 und 13 3. AG-KJHG KJFöG) und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ( 14 SGB VIII, 14 3. AG-KJHG KJFöG). 5. Zielgruppen 6

Schüler/innen, die der Beratung, Begleitung und Vermittlung von Freizeitangeboten bedürfen alle Eltern und insbesondere die Eltern, die von der Schule nicht mehr erreicht werden oder Kontakte zur Schule meiden, Elternpflegschaft alle Lehrer/Innen Lehrer/Innen, die gemeinsam mit Schulsozialarbeiter/innen neue Lösungen erwerben wollen. 6. Aufgabenfelder der Schulsozialarbeit Einzelfallhilfe: Regelmäßige Sprechstunden für Schüler/innen Beratungsgespräche mit Schüler/innen, Eltern, Lehrer/innen Reflexionsgespräche zur Selbst- und Fremdwahrnehmung Krisenintervention kollegiale Beratung mit Schulleitung, Lehrer/innen, Sozialpädagogen/innen Helferkonferenzen Hilfestellung und Begleitung bei Lebensproblemen Präventionsangebote und Begleitung (Sucht, Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch, ADS, Kriminalität, Rechtsextremismus, Verschuldung u.a..) Vermittlung oder Begleitung zu Ämtern, Behörden, Firmen, Beratungsstellen Vermittlung von Freizeitangeboten Soziale Gruppenarbeit Mädchen- und Jungenarbeit, soziales Kompetenztraining, Interaktions- und Rollenspiele Deeskalationstraining, gewaltfreier Umgang mit Gewalt und Aggressionen, Streitschlichtung, Bewerbungstraining Mobbing Aufklärungsangebote Schulische Aktivitäten 7

Teilnahme und Mitgestaltung an Arbeitsgemeinschaften, Klassenfahrten, Festen Projektentwicklung und Projektdurchführung Förderangebote initiieren Integrationshilfen für Migrationskindern und deren Familien Teilnahme an Ausflügen Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Bewerbungstraining durchführen Praktikumsbegleitung Exkursionen vorschlagen und/oder organisieren Betriebs oder Messebesuche organisieren, durchführen außerschulische Aktionen ( wie Besuch eines Jugendgerichtes) Angebote für Eltern Elterngespräche Elterninformationen Vermittlung an andere Institutionen, z.b. Beratungsstellen, Jugendamt, Ärzte Themenzentrierte Gespräche oder Elternabende Gemeinsame Gespräche mit den Eltern zur Berufswahl der Kinder Angebote für und oder mit Lehrer/Innen Informationsaustausch Teilnahme an Lehrerkonferenzen Teilnahme an Schulkonferenzen bei Bedarf schülerbezogene Einzelfallberatung für Lehrer/Innen Kooperation und Vernetzung mit anderen Berufssparten gemeinsame, themenzentrierte Bildungsangebote Anregung und Durchführung gemeinsamer Projekte Verwaltungsarbeit Dokumentation der Arbeitsschwerpunkte Berichtswesen Statistik Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle Konzeptentwicklungen 8

Erarbeiten von Ausschreibungsinhalten, Faltblättern u.a. Vorstellung der Schulsozialarbeit in den verschiedenen Gremien Öffentlichkeitsarbeit, Repräsentation Anleitung von Praktikantinnen und Praktikanten Mitarbeit am Schulprogramm Mitarbeit in den schulischen Gremien Vernetzung/Netzwerkarbeit Teilnahme an sogen. runden Tischen Teilnahme an Stadtteil- bzw. Bezirkskonferenzen außerschulische Projektteilnahme Öffentlichkeitsarbeit Vermittlung von Kultur - und Freizeitangeboten Teilnahme an Supervision Teilnahme an Dienstbesprechungen, Arbeitsgemeinschaften mit Fachkollegen/innen Die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit orientieren sich sowohl an den Bedingungen und dem Bedarf der einzelnen Schule als auch an der jeweiligen Schwerpunktsetzung/ Fachlichkeit der einzelnen Schulsozialarbeiter/innen. Generell auszuschließen sind Tätigkeitsbereiche, die nicht dem Aufgabengebiet und Selbstverständnis der Jugendhilfe entsprechen ( wie z. B. der Einsatz als Pausenaufsicht, Auffangbecken für störende Schüler/innen oder Unterrichtsvertretung). 7. Strukturelle Voraussetzungen Personelle Voraussetzungen 9

Die professionelle und kontinuierliche Arbeit erfordert fachlich qualifiziertes Personal mit möglichst langfristigen Arbeitsverträgen. (Studium der Sozialpädagogik/ Sozialarbeit), das durch Praktikanten, Honorarkräfte oder ehrenamtliche Kräfte unterstützt wird; außerdem ist mindestens eine zweijährige Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen in Gesprächsführung oder systemischer Familien- Beratung wünschenswert. Schulsozialarbeit muss unabhängig von der Schulform - Verlässlichkeit, Kontinuität und Erreichbarkeit garantieren, Ansprechbarkeit und Präsenz der Schulsozialarbeit fördern und die Entwicklung eines Vertrauensverhältnisses zu Schüler/Innen, Lehrer/Innen und Eltern gewährleisten, dies lässt sich nur durch fachliche Qualität und zeitliche Kontinuität erreichen. Tarifliche Eingruppierung Wir fordern eine Angleichung der tariflichen Eingruppierung der an Schule tätigen Diplom-Sozialpädaogogen/innen bzw. Diplom-Sozialarbeiter/innen an die Lehrerbesoldung. Zudem muss die Bezahlung aller Schulsozialarbeiter/innen unabhängig vom jeweiligen Anstellungsträger gemäß den tariflichen Bestimmungen gleichgesetzt und festgeschrieben werden. Fortbildung: Den Schulsozialarbeiter/Innen muss die Möglichkeit zu kollegialer Beratung, Supervision und Fortbildung gegeben werden. Zudem ist ein ausreichender Etat für den Erwerb für sozialpädagogische Fachliteratur bereitzustellen. Schulprogramm Die Schulsozialarbeit muss im Schulprogramm verankert sein. Aufgaben, Leistungen und Ziele werden auf der Basis eines schriftlichen Kontraktes vereinbart, wobei bei den sozialpädagogischen Angeboten Lehrer/innen mitverantwortlich für ihre Schüler bleiben. Fach- und Dienstaufsicht Die Fach- und Dienstaufsicht wird in der Praxis von unterschiedlichen Anstellungsträgern ausgeübt. Häufig sind freie Jugendhilfeträger oder Kommunen 10

Dienstherr, inzwischen üben aber auch Schulen, vertreten durch die Schulleitung, die Fach- und Dienstaufsicht aus. Ist die Fach- und Dienstaufsicht der jeweiligen Schulleitung zugeordnet, empfehlen wir von der Schule oder Schulaufsicht unabhängige Fachkräfte im Rahmen der Fachaufsicht einzuschalten. Die methodischen Handlungsstrategien in der Schulsozialarbeit sind oftmals nicht kompatibel mit den fachlichen Ansätzen der Lehrer/Innen; weiterhin ist Schulsozialarbeit nur möglich, wenn die Schulleitung Schulsozialarbeit befürwortet, im direkten Gespräch mit dem Schulsozialarbeiter aktuelle Probleme austauscht und das Lehrerkollegium immer wieder auf Schulsozialarbeit hinweist. Arbeitszeiten Die Jahres- und Wochenarbeitszeiten orientieren sich an den Unterrichts- bzw. Ferienzeiten der Schule. Sinnvoll erscheint die Steuerung durch ein Jahrestundenkonto. Fachlicher Austausch Eine gleichberechtigte Integration in das Kollegium, und damit die Anerkennung der professionellen Gleichrangigkeit unter Beachtung der unterschiedlichen Arbeitsansätze, ist von großer Bedeutung. Regelmäßige Gespräche zwischen der Leitung und den Mitarbeiter/innen sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an Konferenzen sind Voraussetzung für den Erfolg einer gelungenen Kooperation. Zudem ist ein Austausch mit Fachkollegen/Innen in Form von Dienstbesprechungen, kollegialer Beratung und Supervision dringend erforderlich. Sachliche Voraussetzungen Die Durchführung der Arbeit erfordert ein eigenes Büro mit Telefon, Anrufbeantworter, PC, Internetzugang einen Beratungs- und Gesprächsraum, einen eigenen Gruppenraum, die Möglichkeit der Nutzung schulinterner Räumen ( Turnhalle, Werkraum, Schulhof etc..) 11

eine finanzielle Grundausstattung (eigener Etat) für Verwaltungsleistungen, Sachausgaben sowie zur Durchführung pädagogischer Maßnahmen und zur Realisierung von Projekten Arbeitsmaterial Zugang zu zeitgemäßen Medien 8. Qualitätsmanagement Qualitätsvoraussetzung, Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung Schulsozialarbeit zeichnet sich durch ein professionelles Angebot der Jugendhilfe aus. Qualität der Schulsozialarbeit muss gefordert, dokumentiert und gesichert werden. So wird generell von einer Struktur-, Prozess-, Ergebnis und Konzeptqualität gesprochen. Strukturqualität: bezieht sich auf die sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzung einer Leistung. - Personelle Voraussetzung : Sozialpädagogische Fachkräfte mit einem Fachhochschulabschluss Soziale Arbeit (Diplom oder Bachelor / Master) Sicherstellung der Stellenfinanzierung; diese sollten unbefristet oder längerfristig sein, denn Soziale Arbeit ist grundsätzlich immer auch Beziehungsarbeit und benötigt konstante Voraussetzungen - Organisatorische Voraussetzungen Kooperative Jugendhilfeträger Einbindung in die Jugendhilfestruktur Klare Zuständigkeitsregelungen zwischen Jugendamt und Schule Konkrete Kooperationsvereinbarungen zwischen Jugendhilfe und Schule Initiierung von Projektgruppen bestehend aus Schulleitung, Lehrerschaft und Schulsozialarbeit Möglichkeit zum kollegialen Austausch 12

Prozessqualität Die Prozessqualität beinhaltet Kriterien, die durch nachfolgende Faktoren festgeschrieben werden sollten: durch eine konsequente Realisierung sozialpädagogischer Handlungsstrategien ein hohes Maß an Kooperation zwischen Lehrer/Innen und Schulsozialarbeiter/Innen im schulischen Alltag klare Dokumentation der professionellen Handlungsabläufe kollegiale Beratung und professionelle Teamgespräche mit Dokumentation Ergebnisqualität zeigt sich beispielhaft durch verschiedene nachweisbare Veränderungen wie im Einhalten von Vereinbarungen, kurz-, mittel - oder langfristige Verhaltensänderungen bei Schülern, Verbesserungen der Problemlagen oder Integration von SchülerInnen oder Schüler in Klassen, oder Steigerung der Leistungsmotivation. 9. Ausblick Die Landesfachgruppe des DBSH NRW fordert, dass Schulsozialarbeit in den Schulgesetzen der Länder eine definierte gesetzliche Grundlage wird. In den entsprechenden Erlassen sollten die Rahmenbedingungen für die Kooperation Jugendhilfe und Schule festgeschrieben werden. Weiterhin halten wir es für dringend erforderlich, dass in einer reformierten Lehrer- Ausbildung grundlegende Informationen über das Jugendhilfesystem sowie über die Soziale Arbeit und ihre methodischen Ansätzen vermittelt werden. Die Hochschulausbildung muss praxisorientierter erfolgen und sozialpädagogische, gruppenpädagogische und sozialpsychologische Inhalte verstärkt aufgreifen. Erfahrungen in der Praxis der Schulsozialarbeit zeigen, dass eine Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe nicht ohne eine deutliche Veränderung im System Schule erfolgen kann. Im Mittelpunkt des gemeinsamen gesellschaftlichen Auftrages von Schule und Jugendhilfe steht, für junge Menschen bessere, faire und lebensweltnahe 13

Bedingungen anzubieten. Wenn dieser gesellschaftliche Auftrag erfüllt werden soll, muss sich Schule mit verändern und gemeinsam mit der Schulsozialarbeit wirken. Wir als Landesfachgruppe Schulsozialarbeit () des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit fordern zudem, Schulsozialarbeit als ein verpflichtendes Angebot an allen Schulen zu installieren. DBSH Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit, Landesfachgruppe Schulsozialarbeit Rita Hoppe, Udo Könemann, Franziska Pütz, Tanja Walylo, Christiane Wetzel März 2006/Nov.2006 14