Graf-Engelbert-Schule Bochum



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Graf-Engelbert-Schule Bochum Leistungs- und Bewertungskonzept für das Fach Latein Beschluss der Fachkonferenzen vom 14.08.2009 TOP 1 und vom 21.06.2011 TOP 3 1

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rechtliche Grundlagen 3 2. Regelungen für die schriftlichen Leistungen 4 2.1. Sekundarstufe I 2.2. Sekundarstufe II 3. Regelungen für die sonstige Mitarbeit 7 2

1. Rechtliche Grundlagen Die Bewertung der Leistungen im jeweiligen Unterrichtsfach orientiert sich grundsätzlich an folgenden rechtlichen Vorgaben. - Schulgesetz ( 48 52, 70) Grundsätze zur Leistungsbewertung Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn Versetzung, Förderangebote Schulische Abschlussprüfungen, Externprüfung, Anerkennung Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Fachkonferenzen - APO-SI ( 6, 7) Leistungsbewertung, Klassenarbeiten Lern- und Förderempfehlungen - APO-GOst ( 13 17) Grundsätze der Leistungsbewertung Beurteilungsbereich Klausuren und Projekte Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit Notenstufen und Punkte Besondere Lernleistung - Erlasse LRS Erlass Hausaufgabenerlass Erlass zur Lernstandserhebung - Richtlinien und Lehrpläne / Kernlehrpläne für das jeweilige Fach 3

2. Regelungen für die schriftlichen Leistungen 2.1. Sekundarstufe I Der Rahmen für Anzahl und Dauer der schriftlichen Klassenarbeiten wird durch die APO-SI festgelegt. Gemäß diesem Rahmen hat die Fachkonferenz Latein im Sinne der Vergleichbarkeit von Schülerleistungen folgende Anzahl und Dauer von Klassenarbeiten festgelegt: Klassenstufe Anzahl der Klassenarbeiten Dauer der Klassenarbeiten (nach Unterrichtsstunden) 6 6 1 7 6 1 8 5 1-2 9 4 1-2 8 (L8) 4 2 9 (L8) 4 2 Ab der Lektürephase (9.2) ist die Benutzung eines Wörterbuches nach vorhergegangener Einführung möglich. 2.2. Sekundarstufe II Anzahl und Dauer der Klausuren sind durch 14 Abs. 1 APO-GOst geregelt. Innerhalb dieses Rahmens hat sich die Fachkonferenz wie folgt geeinigt: Stufe Anzahl pro Halbjahr Dauer (nach Unterrichtsstunden) EF (Grundkurs): 10 (L6) 2 2 EF (Grundkurs): 10 (L8) 2 2 Q1 (Grundkurs): 11 (L8) 2 2 2.3 BEWERTUNG DER SCHRIFTLICHEN LEISTUNGEN Die Konstruktion von Klassenarbeiten bzw. Klausuren im Fach Latein orientiert sich an den in den Kernlehrplänen festgelegten Aufgabentypen zur Ermittlung einzelner Kompetenzen in den Bereichen Sprach-, Text-, Kultur- und (nur in der Sek I) Methodenkompetenz. Die Arbeiten/ Klausuren bestehen in der Regel aus zwei Teilen: 4

1. aus der Übersetzung eines zusammenhängenden und in sich geschlossenen Textes. Der lateinische Text soll in Abhängigkeit des Schwierigkeitsgrades bei didaktisierten Texten aus 1,5 bis 2 Wörtern, bei Originaltexten in der Regel 1 Wort pro Übersetzungsminute bestehen. 2. aus Begleitaufgaben, die sich auf den Übersetzungstext beziehen und inhaltliche, sprachliche, stilistische, historische und kulturelle Aspekte erfassen und gezielt Einzelkompetenzen überprüfen, die für die jeweilige Unterrichtsreihe als Schwerpunktkompetenzen ausgewiesen sind. In der Anfangsphase des Spracherwerbs können die Begleitaufgaben auch textunabhängig sein und sich auf im Unterricht erworbene Einzelkompetenzen beziehen. Die Begleitaufgaben können an den übersetzten Text anschließen, aber auch zum Text hinführen im Sinne einer Vorentlastung oder Vorerschließung des Textes. Bewertung und Korrektur Zu den Kriterien für die Bewertung der geforderten Leistung der Klassenarbeiten bzw. Klausuren gehören die Richtigkeit der Ergebnisse, die inhaltliche Qualität und die angemessene Form der Darstellung. Dies beinhaltet auch die Beachtung der sprachlichen Richtigkeit und der korrekten Orthographie. Übersetzung und Begleitaufgaben werden i. d. R. im Verhältnis 2:1 gewichtet. Die 5. Klassenarbeit in der Jgst. 6 soll im Verhältnis 3:1 gewertet werden. In der Einführungsphase kann die letzte Klausur im 2. Halbjahr im Verhältnis 1:1 gewertet werden. Die Übersetzungsleistung ist in der Regel dann ausreichend, wenn die Übersetzung nicht mehr als 12 (Sek I) bzw. 10 (Sek II) ganze Fehler pro 100 Wörter aufweist. Die weiteren Notenstufen werden entsprechend linear festgelegt. In der EPh ist in Einzelfällen je nach Schwierigkeitsgrad des Textes eine abweichende Festlegung der Fehlerzahl möglich. Die Bewertung bezieht die sprachliche Qualität der Übersetzung, den Grad der Reflexion und die Darstellung in der deutschen Sprache mit ein. Die Note für die Übersetzungsleistung ergibt sich durch die Addition der gewichteten Fehler. Zur Kennzeichnung und Gewichtung der Fehler werden folgende Zeichen verwendet: halbe Fehler: leichte, den Sinn nicht wesentlich entstellende Fehler im Bereich des Vokabulars, der Formenlehre, der Syntax und der Textreflexion ganze Fehler: mittelschwere, sinnentstellende Fehler im Bereich des Vokabulars, der Formenlehre, der Syntax und der Textreflexion, Auslassung eines Prädikats Doppelfehler: schwere Konstruktionsfehler und schwere Verstöße im Bereich der Textreflexion Bei völlig verfehlten Stellen ( Fehlernestern oder Flächenschäden ) sind die Fehler soweit wie möglich zu isolieren und nach Art und Schwere unabhängig voneinander zu bewerten. Ist eine Isolierung der Fehler nicht möglich, so wird die fehlerhafte Stelle entsprechend ihrem Umfang pauschal bewertet, und zwar mindestens mit einem Doppelfehler pro fünf Wörter. 5

Auslassungen von Prädikaten werden auch in völlig verfehlten Stellen mit einem ganzen Fehler bewertet. Die SchülerInnen sollen auf die Möglichkeit hingewiesen werden, Prädikate, die sie aufgrund fehlender Vokabelkenntnisse nicht übersetzen können, zu bestimmen. Wenn die Bestimmung der Verbform richtig und vollständig ist, soll die fehlende Übersetzung des Prädikats mit nur einem halben Fehler bewertet werden. Verstöße, die aus bereits bewerteten Fehlern folgen, bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Fehler bei der Übersetzung von satzwertigen Konstruktionen oder anderen grammatischen Phänomen, die in der aktuellen Unterrichtsreihe verstärkt geübt worden sind, sollen auch dann nicht als Folgefehler gewertet werden, wenn sie sich wiederholen. Zur Kennzeichnung der Fehlerkategorie stehen dabei folgende Korrekturzeichen zur Verfügung: K: Konstruktionsfehler Eine Sinneinheit (Satzglied, Wortgruppe, Gliedsatz) ist im Ganzen falsch aufgefasst. Bei Rückübersetzung entstehen mindestens zwei Abweichungen vom Ausgangstext. Die Kennzeichnung der Fehlerart kann durch eine differenzierende Kennzeichnung der missachteten Signale und der Anzahl betroffener Worte ergänzt werden. Bz: Beziehungsfehler Ein Wort oder ein Wortblock (z. B. Attribut, Proform oder adverbiale Bestimmung) ist nicht kontextgerecht bezogen. Gr: Grammatikfehler Ein Einzelwort ist morphologisch falsch analysiert. Zu dem Gr-Zeichen können entsprechend der verfehlten Grammatikkategorie weitere differenzierende Kennzeichen treten: (C[asus] oder K[asus]), (M[odus]), (T[empus]), (N[umerus]), (G[enus]), G[enus]V[erbi] u. a.) Sb: Satzbau S: Sinnfehler Die morphologischen Kategorien eines Einzelwortes sind richtig erfasst, aber nicht kontextgerecht gedeutet. Die Sinnrichtung oder die semantische Funktion eines Kasus, Tempus, Modus ist verfehlt. Wie beim Grammatikfehler wird die Fehlerkennzeichnung entsprechend der missverstandenen morphologischen Kategorie durch weitere differenzierende Angaben, z. B. (G), (M), (T), ergänzt. Vok: Vokabelfehler Der zur Übersetzung gewählte muttersprachliche Begriff liegt außerhalb des Bedeutungsspektrums der zugrundeliegenden lateinischen Vokabel. Vb: Vokabelbedeutungsfehler Der zur Übersetzung gewählte muttersprachliche Begriff liegt im Bedeutungsbereich der lateinischen Vokabel, ist aber nicht kontextgemäß (falsche Bedeutungsvariante). Γn: Auslassungsfehler: Es wurden n zu übersetzende lateinische Wörter nicht übersetzt. Verstöße im Bereich der Muttersprache Der in der obigen Vorbemerkung genannten Bestimmung entsprechend müssen auch Mängel in der muttersprachlichen Wiedergabe kenntlich gemacht werden. Dafür sind folgende Zeichen zu verwenden: Sb: Satzbau DGr: deutsche Grammatik A: Ausdruck 6

R: Rechtschreibung Z: Zeichensetzung. Bei der Bewertung der Begleitaufgaben wird ein Punktesystem zugrunde gelegt. Die Note ausreichend wird dann erteilt, wenn die Hälfte der Punkte erreicht wird. Die weiteren Notenstufen werden gemäß den Vorgaben festgelegt. Das Bewertungsraster jeder Arbeit wird den Schülerinnen und Schülern bekannt gemacht. 3. Regelungen für die sonstige Mitarbeit Die Teilnote im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit wird von der unterrichtenden Lehrkraft unabhängig von der Teilnote im Bereich Schriftliche Arbeiten bestimmt. Die von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen in den Beurteilungsbereichen schriftliche Arbeiten und sonstige Mitarbeit werden angemessen und den Vorgaben entsprechend berücksichtigt. Die Überprüfung der Kompetenzen im Beurteilungsbereich sonstige Mitarbeit erfolgt über die Anwendung des gesamten Spektrums an Überprüfungsformen. Dazu gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen, wie z.b.: verstehende Teilnahme am Unterrichtsgeschehen, Qualität und Kontinuität der Beiträge der Nachweis einzelner Kompetenzen in fest umrissenen Bereichen des Faches (u. a. kurze mündliche oder schriftliche Übungen, Wortschatzkontrolle, Überprüfungen des Hör- und Leseverstehens), Bearbeitung von längerfristig gestellten komplexeren Aufgaben, die von den Schülerinnen und Schülern einzeln oder in der Gruppe mit einem hohem Anteil an Selbstständigkeit bearbeitet werden, um sich mit einer Themen- oder Problemstellung vertieft zu beschäftigen und zu einem Produkt zu gelangen, das ein breiteres Spektrum fremdsprachlicher Leistungsfähigkeit widerspiegelt. Dabei müssen die Regeln für die Durchführung und die Beurteilungskriterien den Schülerinnen und Schülern im Voraus transparent gemacht werden. kooperative Leistungen im Rahmen von Gruppenarbeit (Anstrengungsbereitschaft, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit), im Unterricht eingeforderte Leistungsnachweise, z. B. vorgetragene Ergebnisse einer Einzel- oder Gruppenarbeitsphase kurze, schriftliche Überprüfungen sowie regelmäßiges Vokabel- bzw. Formabfragen und evtl. langfristig vorzubereitende größere schriftliche Hausarbeiten über ein fachbezogenes Thema. Formen- und Vokabeltests schriftliche Übung gemäß 22 AschO 2: Die Aufgabenstellung für eine schriftliche Übung muss sich unmittelbar aus dem Unterricht ergeben und so begrenzt sein, dass in der Sekundarstufe II für ihre Bearbeitung in der Regel 30 Minuten, höchstens jedoch 45 Minuten, und in der Sekundarstufe I 20 Minuten nicht überschritten werden.) Für die Bewertung der mündlichen Beiträge gilt: 7

Neben der Quantität/Kontinuität der Beiträge ist die Qualität zu berücksichtigen, dabei sollte ein Schwerpunkt der Betrachtung auf der Ausbildung von Kompetenzen liegen. - Sind die Äußerungen sachlich durchgängig - richtig, zeigen sie ansatzweise notwendige Grundkenntnisse oder sind sie sachlich überwiegend falsch? - Beziehen sich die Beiträge auf Thema und Aufgabenstellung, ist eine Strukturierungsfähigkeit zu erkennen? - Werden neben reproduktivem Wissen auch Transferleistungen deutlich? Bringt der Schüler selbstständig Fragen oder Problemstellungen ein, entwickelt er ein Beurteilungsvermögen? - Werden methodische Fertigkeiten entwickelt und sinnvoll angewandt? - Werden selbstständige Lösungsvorschläge, z.b. Übersetzungsvorschläge vorgestellt? - Werden Zusammenhänge oder Widersprüche erkannt? - Werden Schülerbeiträge reflektiert? - Entspricht die sprachliche Darstellungsleistung den Anforderungen (grammatikalische Richtigkeit, Adressatenbezogenheit, Fachsprachenverwendung)? Weitere Beispiele für Grundlagen der Leistungsbewertung im Bereich der Sonstigen Mitarbeit können sein: - Heftführung - Mappen, Portfolios - Protokolle - Referate - Rechercheergebnisse - Kreative Produkte - Szenisches Spiel - Versuche freier Rede - Moderationsversuche - Überarbeitungen eigener Texte - Selbst- und Fremdbeurteilungen u. a. m. Hausaufgaben sind gemäß Erlass nicht einzeln zu zensieren, obwohl sich natürlich die Vor- oder Nachbereitung des Unterrichts oder individuelle Präsentationen von Arbeitsergebnissen positiv bzw. negativ auf die mündliche Beteiligung auswirken können. 8