Beleuchtungs-Contracting. Oftmals ist es für eine Kommune wirtschaftlich sinnvoll, die Energie-und Medienversorgung oder ganze Anlagen einem Energiedienstleister (Contrac tor) zu übertragen. Ziele des Beleuchtungs-Contractings sind eine Kostenreduzierung und eine optimierte Beleuchtungsanlage für den Kunden. Der Contractor übernimmt dann Planung, Finanzierung und Betrieb von Beleuchtungsanlagen. Contracting wird von verschiedenen Energiedienstleistern, u.a. von einigen Energieversorgungsunternehmen und Energieagenturen, angeboten. Definition: Unter Beleuchtungs-Contracting versteht man eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung zwischen einem Gebäude oder Anlageneigentümer (Contracting-Nehmer) und einem Energiedienstleister (Contractor). Es bezeichnet die Übertragung von Aufgaben der Bereitstellung von Licht oder der Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen auf den Contractor. In der Din-Norm 8930, Teil 5 werden die Contracting-Begriffe definiert. Hier finden sich Erläuterungen beispielsweise zu Leistungskomponenten, Art der Vergütung, Anwendungsbereichen und Contracting-Formen Vorteile: Für den Kunden (Contracting-Nehmer) ist das Beleuchtungs- Contracting mit folgenden Vorteilen verbunden: Planung und Abwicklung durch den Contractor. Keine Kapitalbindung, da die Investitionen vom Contractor übernommen werden. Pflege und Wartung der Anlage durch den Contractor. Verlagerung des Ausfallrisikos. Konzentration auf die Kernkompetenzen/-aufgaben der Mitarbeiter. Beim Energiespar-Contracting: Reduktion des Energieverbrauchs und der Energiekosten, energieeffiziente Anlagen. Beim Lichtliefer-Contracting: moderne Anlagen, Erhöhung der Betriebssicherheit und Sicherung des Anlagenwerts. Seite 1 von 7
Abbildung 1: Schritte eines Contracting-Projekts Wann lohnt sich Contracting? Contracting lohnt sich immer dann, wenn nicht genügend Kapital für Investitionen zur Verfügung steht und zur Erschließung von Einsparpotenzialen auf das Know-how und die Ressourcen eines erfahrenen Dienstleisters zurückgegriffen werden soll. Dabei sollten sich die jährlichen Energiekosten einzelner, einfach auszulagernder Anlagen auf mindestens 25.000 Euro beziehungsweise die Gesamtenergiekosten der kommunalen Straßenbeleuchtung auf über 150.000 Euro pro Jahr belaufen und das Energieeinsparpotenzial Arbeitshilfen zur Planung und Entwicklung von sollte noch nicht ausgeschöpft worden sein. Wird diese Contracting-Projekten werden auf der Summe nicht erreicht, kann auch ein Zusammenschluss Internetseite mehrerer Kommunen in einem Contracting-Projekt www.kompetenzzentrum-contracting.de eine Lösung sein. Contracting-Projekte bieten sich zur Verfügung gestellt. insbesondere dann an, wenn bereits Handlungsbedarf Eine ausführliche Darstellung des typischen besteht, das heißt Anlagen ohnehin saniert oder Projektablaufs findet sich im Contractingausgetauscht werden sollen. Leitfaden der EnergieAgentur.NRW. Contracting-Projekt. Für den reibungslosen Ablauf eines Contracting-Projekts ist eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen. Ein Contracting-Projekt beginnt mit der Ausschreibung und endet mit dem Ablauf des Vertrags. Die einzelnen Schritte sind in Abbildung 1 dargestellt. Ausschreibung. Bei der Ausschreibung einer Contracting-Leistung ist darauf zu achten, dass der Contractor für die Erstellung der Grobanalyse und des Angebots folgende Informationen erhält: Kostenaufstellung für den eingesetzten Strom. Wartungs-und Reparaturkosten der Anlagen in den letzten drei Jahren. Bestehende Wartungsverträge. Alter der Beleuchtungsanlagen. Seite 2 von 7
Technische Beschreibung der Beleuchtungsanlagen. Benötigter Leistungs- und Energiebedarf. Angestrebte Laufzeit des Contracting-Vertrags. Angebot und Vertrag. Um einen guten Überblick über Kosten und Leistungen des Contracting-Projekts zu erhalten und das beste Angebot auswählen zu können, empfiehlt es sich für den Contracting-Nehmer, mehrere Angebote einzuholen. Neben einer genauen Kostenkalkulation sollte dem Angebot auch ein Vertragsentwurf beiliegen. Der gewünschte Contracting-Vertrag kann aber auch bereits der Ausschreibung beigefügt werden. Die Bestandteile eines Contracting-Vertrags: Vertragspartner. Vertragsziel (zum Beispiel garantierte Energieeinsparung). Vertragsdauer. Regelungen der Nicht-beziehungsweise Übererreichung der Ziele. Leistungen des Contractors und des Contracting-Nehmers. Garantieverpflichtungen des Contractors. Erforderliche technische Mindeststandards. Sicherstellen eines nachhaltigen wirtschaftlichen Interesses des Contractors an einer funktionstüchtigen Anlage. Anforderungen an die Verfügbarkeit und Versorgungssicherheit. Bedingungen der vertragskonformen Leistungserfüllung und deren Vergütung. Eigentumsrechte. Haftungsregelungen und Vorkehrungen für die Rechtsnachfolge. Regelungen für eventuell auftretende Schäden oder Betriebsstörungen. Bei der Vergabe einer Contracting-Leistung sollte der Contracting-Nehmer folgende Punkte beachten: Auswahl eines erfahrenen Contractors mit guten Referenzen oder aufgrund persönlicher Empfehlungen. Begutachtung umgesetzter Contracting-Projekte des Contractors und Befragung von Projektbeteiligten. Formulieren klarer Ziele und Bewertung der Angebote nach Erreichbarkeit der Zielsetzungen. Anpassung der Vertragslaufzeiten an die betrieblichen Erfordernisse. Seite 3 von 7
Kostentransparenz. Geringer Prüf-und Organisationsbedarf bezüglich der Vertragsumsetzung. In der Entscheidungsfindung sollten neben den Kostenaspekten auch qualitative Merkmale berücksichtigt werden, wie zum Beispiel Referenzen, technisches Konzept und CO 2 -Einsparung. Für den Abschluss von Contracting-Verträgen steht eine Checkliste in der Toolbox zum Dowload bereit. Bei komplexen Contracting-Projekten ist es sinnvoll, für die Planung sowie Angebots- und Vertragsprüfung einen unabhängigen Berater hinzuzuziehen. Lichtliefer-Contracting. Anlagen-Contracting, auch Lichtliefer-Contracting genannt, ist die am weitesten verbreitete Art des Beleuchtungs-Contractings. Darin bietet der Contractor die Lieferung von Licht zu einem vertraglich vereinbarten Preis an. Er verpflichtet sich, neue Anlagen zu errichten und zu betreiben beziehungsweise bestehende Anlagen zu übernehmen und zu modernisieren, um den vertraglich vereinbarten Lichtbedarf zuverlässig und sicher bereitzustellen Planung, Finanzierung, Errichtung und Betrieb der Anlagen übernimmt der Contractor auf eigenes Risiko. Die Vergütung des Dienstleisters ist beim Anlagen-Contracting in der Regel projektbezogen und unabhängig von erwarteten Energieeinsparungen. Sie besteht üblicherweise aus einem Arbeitspreis für bezogenes Licht, einem Grundpreis für die Bereitstellung der Anlagen und einem Messpreis für Messung und Abrechnung. Aufgrund des vertraglich vereinbarten Festpreises liegt das Nutzungsgradrisiko allein beim Contractor. Hier die wichtigsten Punkte zum Anlagen-Contracting im Überblick: Ab Einsparpotenzialen von 15 Prozent ist Contracting lohnenswert. Ein externer Dienstleister, der Contractor, plant, baut, finanziert und betreibt auf eigenes Risiko für einen Objekteigner die Energiebereitstellung und -lieferung. Der Contracting-Nehmer belastet nicht seinen eigenen Kreditrahmen durch zusätzliche Investitionen. Die Investition refinanziert der Contractor durch die Erlöse für Energielieferung und einen Grundpreis. Am Ende der Vertragslaufzeit erfolgt eine Eigentums-und Risikoübertragung auf den Contracting-Nehmer. Seite 4 von 7
Die Vertragslaufzeiten, Risikoübernahmen, Erfolgsrechnungen und -beteiligungen sowie der Umfang der Maßnahmen werden frei gestaltet. Die üblichen Vertragslaufzeiten betragen zwischen 10 und 15 Jahren. Abbildung 2: Schema Energiespar-Contracting Energiespar-Contracting. Bei dieser Art des Contractings wird eine Optimierung ausgewählter Anlagen vom Contractor übernommen (inklusive Planung, Finanzierung und Betrieb). Für einen bestimmten Vertragszeitraum übernimmt der Contractor die Betriebsführung und garantiert eine Reduzierung des Energieverbrauchs und der Energiekosten (siehe Abbildung 5-3). Der Contractor führt die Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz beim Contracting-Nehmer durch. Er optimiert die Technik oder den Betrieb von Anlagen systematisch und verknüpft diese Investition mit einer Einspargarantie. Energiespar-Contracting umfasst die Durchführung von kleineren Einzelmaßnahmen bis hin zur kompletten Optimierung der Straßenbeleuchtung. Zur Vorbereitung des Energiespar-Contractings sollte man sich einen Überblick über den Zustand der Straßenbeleuchtung verschaffen und sich die Energiekosten und Verbrauchsdaten der letzten Jahre genau ansehen. Hierfür ist es sinnvoll im Vorfeld eine genaue Bestandsaufnahme durchzuführen. Nach der Beauftragung erstellt der Contractor eine Feinanalyse zu den Energieverbräuchen der Anlagen, die optimiert werden sollen, und darauf aufbauend die Detailplanung, die dann Bestandteil des Vertrags wird. In dieser Phase ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Contracting-Nehmer und Dienstleister erforderlich. Seite 5 von 7
Grundlage für die Refinanzierung der Investitionen bilden die durch die Maßnahmen eingesparten Energiekosten (siehe Abbildung 4). Je nach Vertragsgestaltung teilen sich die Vertragspartner die garantierten Energieeinsparungen innerhalb der Vertragslaufzeit gemäß einem zuvor definierten Verhältnis. Der Contractor übernimmt für den Zeitraum des Vertrags das technische und wirtschaftliche Risiko. Der Contracting-Nehmer wird von Betrieb, Wartung und Instandsetzung entlastet. Er muss lediglich die Erfüllung der Zielsetzungen kontrollieren. Dazu ist ein klarer Leistungsnachweis- und Abrechnungsmodus zu vereinbaren. Abbildung 3: Dynamische Entwicklung des Kostenverlaufs beim Energiespar-Contracting Hier die wichtigsten Punkte zum Energiespar-Contracting im Überblick: Ab Einsparpotenzialen von 15 bis 50 Prozent ist Contracting lohnenswert. Ein externer Dienstleister, der Contractor, plant, realisiert und finanziert auf eigenes Risiko für einen Objekteigner eine Energiesparmaßnahme. Der Contractor führt ganzheitliche Untersuchungen der Anlage durch. Die Investition refinanziert der Contractor durch die erzielte beziehungsweise errechnete Energiekosteneinsparung. Von zusätzlichen Energiekosteneinsparungen profitiert der Objektnutzer. Eine Eigentums-und Risikoübertragung zum Contracting-Nehmer erfolgt am Ende der Vertragslaufzeit. Seite 6 von 7
Die Vertragslaufzeiten, Risikoübernahmen, Erfolgsrechnungen und -beteiligungen sowie der Umfang der Maßnahmen werden frei gestaltet. Die Vertragslaufzeit hängt von der Amortisationsdauer der erforderlichen Investitionen ab und beträgt in der Regel circa 6 bis 12 Jahre. Beispiel Energiespar-Contracting Ist-Zustand Im Jahr 2006 ließen die Technischen Betriebe der Stadt Dormagen (63.000 Einwohner, Rhein-Kreis Neuss) das Einsparpotenzial ihrer Straßenbeleuchtung untersuchen. Die Stadt hatte zuvor von der Möglichkeit erfahren, über 30 Prozent beim Stromverbrauch durch Contracting einsparen zu können. Maßnahme. Von den damals 9.337 Leuchtmitteln wurde über die Hälfte ausgebaut und vordringlich von Quecksilberdampfhochdruck auf Natriumdampfhochdruck umgerüstet. Von insgesamt 138 Schaltschränken wurden 126 mit Spartransformatoren zur stufenweisen Spannungsabsenkung ausgerüstet. Ergebnis. Die erforderliche Investitionssumme von 970.000 wurden zu 100 Prozent vom Contractor getragen. Vereinbart wurde eine Vertragslaufzeit 5 Jahren und eine garantierte Energiekosteneinsparung von 44 Prozent. Nach der Realisierung aller Einsparmaßnahmen am 31.3.2008 wurde ein Jahr später nach Zählerablesung bereits eine Einsparung von 44% des ursprünglichen Stromverbrauchs auf der Basis von 2006 nachgewiesen. Somit wurde der Stromverbrauch von 3.158.894 kwh/a im Jahr 2006 auf 1.768.981 kwh/a und der CO2-Ausstoß von 1.875 t/a auf 1.049 t/a reduziert. Seite 7 von 7