Absenzen: Absenzen bezeichnen das Fernbleiben vom Unterricht.



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Transkript:

A - Z der Schule Oberwangen (Detailliertere Angaben zu einzelnen Begriffen finden Sie beim Durchblättern der Hompage) Absenzen: Absenzen bezeichnen das Fernbleiben vom Unterricht. Entschuldigte Absenzen: Bei Unfall, Krankheit, etc. Die Lernenden sind vor dem Unterrichtsbeginn abzumelden. Die Lehrerschaft und Schulleitung kann ein Arztzeugnis einfordern. Unentschuldigte Absenzen: Unbegründetes Fernbleiben von der Schule oder Gründe, die nicht entschuldigt werden können sind im Zeugnis vermerkt. Freie Halbtage (siehe Freie Halbtage) AdS: Angebot der Schule: Wahlfächer, die von der Schule angeboten werden. Voraussetzung für die Zulassung und den Besuch eines fakultativen Faches ist die Bereitschaft zu einer aktiven und regelmässigen Teilnahme am Unterricht. Über Austritte/Ausschlüsse entscheidet die Schulleitung. Ärztliche Untersuchung: Sie wird als Reihenuntersuchung im Kindergarten und in der 4. Klasse vom Schularzt, Dr. B. Koller, durchgeführt. Arzttermine: Arzt-, Zahnarztbesuche, etc. sind nach Möglichkeit auf die schulfreien Nachmittage zu terminieren. Aufgabenzettel: Lernende, die ihre Aufgaben teilweise oder ganz nicht gemacht haben, erhalten einen Aufgabenzettel, den die Eltern unterschreiben müssen. Autofahrten: Personentransporte von Eltern für die Schule ermöglichen uns den Besuch manch eines Anlasses, der ohne diese Elternmithilfe nicht möglich wäre. Die Versicherung der Fahrzeuge ist Sache der Besitzer. Begabtenförderung: Hochbegabte Lernende haben ein Anrecht auf spezielle Förderung. Abklärung und Antrag erfolgen durch die Erziehungsberatung Köniz. Beschwerden: Bei Beschwerden bringt das direktes Gespräch mit der betroffenen Lehrkraft Klärung. Vorgehen bei Problemen: Gespräch mit der Lehrkraft, falls keine Lösung erzielt werden konnte, Gespräch mit der Schulleitung. Beurteilung: Die gesetzliche Grundlage für die Beurteilung bildet die "Direktionsverordnung über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule" (DVBS). Beurteilungsmosaik: Die Noten im Beurteilungsbericht sind ein Expertenurteil der Lehrpersonen und setzen sich nicht aus dem arithmetischen Durchschnitt der Lernzielkontrollen, sondern aus Elementen des Beurteilungsmosaiks zusammen. Die Gewichtung der Elemente in den einzelnen Fächern wird innerhalb des Kollegiums vereinheitlicht. Elemente des Beurteilungsmosaiks: - Lernkontrollen - Beurteilung von Produkten - Qualität - Quantität - prozessbegleitende Fortschritte - individuelle Fortschritte - zusätzliche Informationen

Bibliothek/Mediothek: Ein aktuelles Angebot an Büchern, Filmen und Musik-CDs erwartet den Besucher. Die Pflege des ausgesuchten Bestands und die persönliche Beratung für Kunden jeden Alters sind wichtigste Anliegen des Teams. Die Bibliothek/Mediothek befindet sich im "alten Schulhaus, Niederwangen. Bildungsrecht: Das Volksschulgesetz (VSG) ist die gesetzliche Grundlage für die obligatorische Schulzeit. Blockzeiten: Alle Lernenden besuchen die Schule von 08.20-11.50 Uhr. Sollte für ein Kind während den Blockzeiten der ordentliche Unterricht ausfallen, bietet die Schule während dieser Zeit eine Betreuung an.. Chüehlschrankzettel: Auf dem quartalsweise erscheinenden "Chüehlschrankzettel" finden die Eltern die Termine des aktuellen Quartals. Chünizer Spatz: Die viermal jährlich erscheinende Schülerzeitung der Gemeinde Köniz wird an alle Lernenden verteilt. Computer: Computer in der Schule helfen unseren Lernenden den Umgang mit neuen Medien zu erlernen. Sinnvolle Lernprogramme ermöglichen individuelle Übungsmöglichkeiten. Grundkenntnisse in der Computerbedienung werden heutzutage von allen Schulabgängern benötigt. Datenschutz: Persönliche Daten und Angaben unserer Lernenden werden vertraulich behandelt. Die Lehrpersonen und die Behördenmitglieder unterstehen der Schweigepflicht. Deutsch als Zweitsprache (DaZ): Das Angebot Deutsch als Zweitsprache richtet sich an Lernende mit anderer Erstsprache als der Unterrichtssprache, die auf zusätzliche Sprachförderung angewiesen sind. Dadurch sollen sprachlich oder kulturell bedingte Schulschwierigkeiten vermieden oder überwunden und die Integration begünstigt werden. Dienstweg: Gesuche können direkt an die Klassenlehrkraft gerichtet werden, diese leitet sie an die Schulleitung weiter. Disziplin: Disziplin ist eine wichtige Voraussetzung für unser Zusammenleben und -arbeiten und wird von allen erwartet. Bei Schwierigkeiten werden die Eltern informiert. Duschen: Ab der 4. (3.) Klasse ist das Duschen nach der Turnlektion für alle Lernenden obligatorisch. Der Zeitaufwand entsprechend berücksichtigt. Ausnahmen werden nur auf schriftliches Gesuch hin gemacht. Dyskalkulie: Dyskalkulie ist eine spezifische Lernstörung der Zahlenverarbeitung und ist intelligenzunabhängig. Einschulungsklasse (EK): Für Kinder mit einer verzögerten Entwicklung bestehen Klassen, in denen der Unterrichtsstoff des ersten Schuljahres auf zwei Jahre verteilt wird. Die Anmeldung zur Abklärung bei der Fachinstanz (Erziehungsberatung und Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Köniz) erfolgt über die Kindergärtnerin im Einverständnis mit den Eltern. Eltern: Die Eltern tragen die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Die Schule unterstützt sie dabei. Gemäss Volksschulgesetz (VSG) sind die Eltern dafür verantwortlich, dass die Schülerinnen und Schüler den obligatorischen und den fakultativen Unterricht regelmässig, ausgeruht und verpflegt besuchen, für den Unterricht und für die üblichen besonderen Anlässe wie Schulreisen oder Exkursionen zweckmässig bekleidet und

ausgerüstet sind und zu Hause einen geeigneten Platz zur Verfügung haben, wo sie die Hausaufgaben ungestört erledigen können. Elternabend: Elternabende dienen zum gegenseitigen Kennenlernen, zum Gedankenaustausch, für Mitteilungen usw. Mit der Teilnahme am Elternabend zeigen die Eltern ihr aktives Interesse am Schulgeschehen. Elterngespräch: Auf der Primarstufe (1. bis 6. Klasse) erfolgt die Rückmeldung und Beurteilung für das erste Semester mit einem Elterngespräch. Auf der Realstufe (7. bis 9. Klasse) sind jährliche Elterngespräche nicht mehr obligatorisch. Auf Wunsch der Eltern oder der Lehrkräfte können Elterngespräche jederzeit durchgeführt werden. Elternrat (ER): Der Elternrat ist Anlaufstelle und ein Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Aktuell ist jede Klasse durch zwei Elternräte vertreten. English for kid's: Das "Frühenglisch" ist an unserer Schule ein Angebot auf privater Basis. Auskünfte via Schulleitung. Erziehungsberatung (EB): Die EB Köniz kann zu sämtlichen Fragen bezüglich Erziehung und Schule kontaktiert werden. Erziehungsdirektion (ED): Dieser Direktion sind Lehrkräfte unterstellt. Politische Entscheide werden von der ED in Form von Verordnungen an die Schulinspektorate und Schulen weitergegeben. Fahrrad: Über die Benützung des Fahrrads für den Schulbesuch entscheidet die Schulleitung. Es gilt ein Helmobligatorium. Fahrradprüfung: In der Regel absolvieren die Lernenden im 5. Schuljahr eine theoretische und praktische Prüfung im Fahrradfahren. Prüfungsinstanz ist ein Verkehrsinstruktor der KAPO Bern. Ferien: Die Ferien werden in der Gemeinde Köniz einheitlich von der Zentralen Schulkommission (ZK) festgesetzt.. Die Ferienzeiten sind einzuhalten. Fächer: Die Bezeichnung der verschiedenen Unterrichtsgebiete. In der Primarschule sind dies: NMM, Deutsch, Math, Musik, Sport, Gestalten, Französisch, in der Realsschule zusätzlich IF und Wahlfach (siehe auch unter dem entsprechenden Stichwort). Finken (Hausschuhe): Die Lernenden tragen während der Unterrichtszeiten geeignete Hausschuhe. Freie Halbtage: An fünf einzelnen, frei wählbaren Schulhalbtagen pro Schuljahr können die Eltern private Interessen über die Schulpflicht setzen und mit vorgängiger Absprache mit der Klassenlehrkraft, für ihr Kind einen Halbtag beziehen. Gestalten (Gst): Das Fach wird aufgeteilt in bildnerisches Gestalten (Zeichnen), textiles Gestalten ("Handarbeiten") und technisches Gestalten ("Werken"). Gemäss Lehrplan werden Knaben und Mädchen auch im Fach Gestalten gleich behandelt, d.h. in der 1. bis 6. Klasse wird Gestalten in gemischten Klassen (Mädchen und Knaben) unterrichtet. Gesundheitsförderung: Die Gesundheit umfasst körperliche, seelische und soziale Aspekt. Die Schule Oberwangen versucht die Gesundheit und das Gesundheitsverständnis der Lernenden auf verschiedene Arten zu fördern

Gewalt: Ein Thema, das überall auftaucht wo Menschen miteinander zu tun haben, auch in der Schule. Grundsätzlich ist die beste Gewaltprävention: Frühzeitig hinschauen, kleine oder versteckte Gewaltszenen ansprechen, gemeinsam Lösungen suchen. Elternhaus und Schule arbeiten zusammen und zeigen den Kindern mögliche Verhaltensweisen in Konflikten. Handarbeiten: (siehe Gestalten) Handy: Auf dem Schulareal, aber auch bei Lagern, Schulreisen und Exkursionen ist der Gebrauch des Mobiltelefons und anderer Multimediageräte für Lernende nicht gestattet. (Die Lehrperson kann Ausnahmen bewilligen.) Die Geräte werden eingezogen und bleiben mindestens 24 Stunden bei der Schulleitung. Die Rückgabe erfolgt ausschliesslich an die an die Erziehungsberechtigten.. Hauswart: Er pflegt unsere Schulanlage und ist der Schulleitung unterstellt. Den Anordnungen des Hauswarts ist Folge zu leisten. Homepage: Auf unserer Homepage finden Sie aktuelle News, Fotos und viele Informationen über die Schule. Die HP wird laufend aktualisiert. Hospitieren: Hospitieren nennen die Lehrkräfte gegenseitige Unterrichtsbesuche bei Lehrerkollegen und -kolleginnen. Es dient in erster Linie der Qualitätsentwicklung ihres Unterrichts. Individuelle Förderung (IF): Ein Angebot der Schule. Während dieses Unterrichts werden die Lernenden individuell gefördert. Integration: Das Eingliedern von Kindern mit besonderen Schullaufbahnen in eine Regelklasse. Internet: Mit der Nutzung des Internet im alltäglichen Schulunterricht werden die Lernenden auf ein Berufsleben im Informationszeitalter vorbereitet. Die Vermittlung von Kompetenzen im Umgang mit den neuen Medien, nicht nur in technischer Hinsicht, sondern auch in Bezug auf Kritikfähigkeit und Eigenverantwortung, ist ein Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen. Kindergarten (KIGA): Der Unterricht wird von ausgebildeten Lehrkräften erteilt. Diese erfassen die Fähigkeiten und Interessen der einzelnen Kinder. Sie stellen Spiel- und Lernmaterialien bereit, die den Kindern eue Erfahrungen ermöglichen und die Entwicklung unterstützen und fördern. Dabei orientieren sie sich an den Zielsetzungen des Lehrplans KIGA. Klassen zur besonderen Förderung (KbF): Für Kinder mit Lern- und/oder Verhaltensschwierigkeiten, welche in einer kleinen Gruppe besser gefördert werden können. Diese Gruppen werden in der Regel von heilpädagogisch ausgebildeten Lehrkräften geführt. Die Anmeldung zur Abklärung durch die Fachinstanz (EB Köniz) erfolgt über die Klassenlehrkraft im Einverständnis mit den Eltern. Kommunikation: Wir sprechen nicht über betroffene Personen, sondern mit betroffenen Personen! Kontakt: Ein guter Kontakt zwischen Schule und Elternhaus ist uns ein grosses Anliegen. Für Fragen, Probleme oder Rückmeldungen wenden Sie sich bitte zuerst an die Klassenlehrperson. Die zweite Ansprechperson bzw. Auskunftsstelle ist die Schulleitung. Falls ein Problem oder eine Anfrage durch diese zwei Anlaufstellen nicht geklärt werden kann, wird ggf. die Schulkommission eingeschaltet.

Kopfläuse: Seit einigen Jahren wird in vielen Schulen vermehrt Lausbefall festgestellt. Läuse sind nicht Zeichen mangelhafter Körperpflege, sie lassen sich durchaus auch auf gepflegten Köpfen nieder. Eine Übertragung erfolgt über direkten Kopfkontakt oder über das Austauschen von Kopfbedeckungen, gemeinsam benützte Kämme, Haarbürsten usw. Als Vorbeugung gegen das Ausbreiten von Kopfläusen werden alle Kinder dreimal im Schuljahr von der Läusecrew (Organisation ER) einer Lauskontrolle unterzogen. Landschulwoche (LSW): Die Teilnahme an der Landschulwoche ist obligatorisch. Möchten Eltern ihr Kind von der LSW dispensieren lassen können sie zu Handen der Schulleitung ein schriftliches Dispensationsgesuch stellen. Dispensierte Kinder besuchen den Unterricht in Niederwangen. Legasthenie: Lese- und Schreibschwäche bei Kindern mit Normalbegabung. Lehrkräfte (LK): Lehrerkräfte geben Wissen an ihre Schüler weiter. Es sind Personen, die für die Wissensvermittlung ausgebildet wurden und deren Aufgabe es ist, andere dabei zu unterstützen, sich Bildung anzueignen. Sie fördern deren Ausbildung sollen deren Persönlichkeit weiterentwickeln. Lehrmittel: Lehrmittel sind Schulbücher, mit denen die Kinder arbeiten. Viele Lehrmittel sind vom Kanton vorgeschrieben und müssen im Unterricht verwendet werden. Lektionen: Bezeichnung für die Schulstunden. Dauer einer Lektion = 45 Minuten. Leuchtwesten: Von den Herbstferien bis zu den Sportferien gilt für KIGA 3. Klasse ein Leuchtwestenobligatorium. Die Leuchtwesten werden den S+S leihweise von der Schule abgegeben. Logopädie: Sprachheilunterricht / Sprachheiltherapie. Wenn Kinder sprachliche Auffälligkeiten zeigen, durch die Klassenlehrkraft mit dem Einverständnis der Eltern zur Abklärung bei der EB Köniz angemeldet werden. Nach der Abklärung wird entschieden ob die Therapie notwendig ist. Ludothek: Eine Ludothek ist eine Ausleihstelle für Spiele und Spielsachen. Sie fördert das Spiel als aktive Freizeitgestaltung, Persönlichkeitsbildung und kulturelle Betätigung. Sie ermöglicht allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, mit gutem, meist teurem Spielzeug zu spielen. Benützerinnen und Benützer suchen ihr Spielzeug selber aus und tragen die Verantwortung dafür. Die Ausleihdauer beträgt vier Wochen. Die Einnahmen aus dem Spielverleih werden für neue Spiele, Spielersatz und Reparaturen eingesetzt. Die Ludothek Wangental befindet sich in Niederwangen. Mathematik (Math): Unterrichtsfach, Rechnen. Mittagstisch: Im Rahmen der Tagesschule wird auch ein Mittagstisch angeboten. Musikalische Grundschule (MGS): Im 1. und 2. Schuljahr wird von den beiden Lektionen Musik eine als Klassenunterricht und eine als musikalische Grundschule in Gruppen entsprechend den Richtlinien für die Schülerzahlen erteilt. Musikschule Köniz: Die Musikschule Köniz besteht seit Frühling 1976. Erklärtes Anliegen

der Musikschule Köniz ist es, den Kindern und Jugendlichen der Gemeinde eine musikalische Ausbildung zu ermöglichen, in der sie im direkten Kontakt mit qualifizierten Berufsmusikerinnen und - musikern Unterstützung und Förderung im aktiven Musizieren erhalten. 95 Lehrkräfte erteilen rund 1'400 Lernenden Instrumentalunterricht, musikalische Früherziehung, leiten Kinder- und Jugendchor, Orchester, Big-Band, Musiklager und Ensembleprojekte. Natur, Mensch, Mitwelt (NMM): Unterrichtsfach. Fasst die Fächer Heimatunterricht, Geschichte, Geografie, Religion, Biologie, Physik, Chemie und Hauswirtschaft zusammen. Notfallkarte: Für alle Lernenden wird eine Notfallkarte geführt, die die wichtigsten persönliche Daten und Kontaktnummern des Kindes auflistet. Die Notfallkarten "begleiten" die Lehrpersonen auf Exkursionen, Ausflügen, Schulreisen, Landschulwochen usw. Notrufnummer für Kinder und Jugendliche: Pro Juventute bietet über Telefonnummer 147 eine kostenlose und anonyme Telefonberatung für Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebensssituationen an. Nähe Informationen dazu findet man auf der Homepage. Pädagogik: Erziehungslehre (griech.) Pausen: Die Pausen gehören zum Schulalltag und haben im gesamten Tagesablauf einen wichtigen Stellenwert. Pausenaufsicht: Die Pausenaufsicht wird von der Schulleitung organisiert. Eine Lehrperson ist in der Regel auf dem Pausenplatz präsent. Sie achtet auf die Einhaltung unserer Hausordnung. Sie leistet erste Hilfe bei Unfällen und Blessuren. Sie ist für alle Kinder da. Pausenspiele: Bei guter Witterung wird in jeder Grossen Pause die Spielkiste geöffnet. Die Lernenden haben die Möglichkeit verschiedenste Spielgeräte auszuleihen. Primarstufe: Schulstufenbezeichnung für die 1. bis 6. Klasse. Probleme und Schwierigkeiten: Probleme und Schwierigkeiten können während der ganzen Schulzeit auftreten und gehören zum Schulalltag. Uns ist es sehr wichtig, dass die Eltern und Lehrpersonen frühzeitig den Kontakt suchen und sich austauschen. Bei Schwierigkeiten, die sich nicht im Gespräch lösen lassen, besteht die Möglichkeit, die Schulleitung oder Fachpersonen bei zu ziehen. Projektwochen: Sind Schulwochen, in denen nicht nach dem üblichen Stundenplan unterrichtet wird. Im Zentrum der Projektwoche steht ein Thema, zu dem aus den verschiedenen Fächern Beiträge angeboten werden. Psychomotorik: Psychomotorische Störungen sind Störungen im Bereich der wechselseitigen Beziehung von Körper und Seele. Hauptmerkmale sind mangelhafte Bewegungsharmonie in grossräumigen bis feinsten Bewegungsabläufen. Die Schwierigkeiten des Kindes werden gezielt in spielerischer Form behandelt. Pünktlichkeit: Wird von Lehrkräften und Lernenden gleichermassen vorausgesetzt. Die Zeitangaben auf dem Stundenplan bezeichnen den Unterrichtsbeginn.

Quartal: (griech. der vierte Teil ), ist die Bezeichnung. Rauchen: Im Schulhaus und auf dem Schulareal herrschen für alle Personen Rauchverbot! Realschule: Schulstufenbezeichnung für die 7. bis 9. Klasse. Regeln: Für eine Gemeinschaft sind Regeln und Abmachungen lebenswichtig. Wir stellen nicht nur Regeln auf, die von den Kindern eingehalten werden müssen, sondern erarbeiten gemeinsam mit den Kindern Regeln und üben auch das Einhalten und Akzeptieren von Regeln. RIBEM: Regionales Schulinspektorat Bern Mittelland. Samstagsschule (SASCHU): SASCHU steht für SA-mstags-SCHU-le. Der Name stammt aus der Zeit, als die 5-Tage-Woche in der Schule noch ein Fremdwort war. Weil der Name schon Tradition ist, wurde er beibehalten, auch wenn die SASCHU heute immer an einem Freitag stattfindet. Elternrat und Eltern bieten Kurse, Besichtigungen usw. für altersgemischte Gruppen (KIGA - 6. Klasse) an. In kleinen Gruppen bietet sich den Kindern Gelegenheit zum Blick über den Schulalltag hinaus. Schulareal: Lernenden ist es während den Unterrichtszeiten (inkl. Pausen) ohne Bewilligung einer Lehrperson untersagt, das Schulareal zu verlassen. Für das ganze Schulareal gilt jeweils die Schulordnung der Schule Oberwangen, resp. der Gemeinde Köniz. SchulinspektorIn: Schulinspektorinnen und Schulinspektoren üben die Aufsicht aus über Sicherung und Entwicklung der Qualität der öffentlichen und der privaten Schulen. Sie beraten die Schulleitungen, die Behörden sowie weitere Beteiligte. Zuständig für die fachliche und pädagogische Aufsicht über die Schule. Zuständig die Schule Oberwangen: Frau Eva Frischknecht. Schulkommission (SK): Jeder Schulbezirk der Gemeinde Köniz hat einheitlich eine Schulkommission mit 7 Mitgliedern. Dazu kommt die Zentrale Schulkommission (ZSK). Schullaufbahnentscheide: Der Entscheid, in welcher Klasse die Schulung weitergeht (z.b. 6. Klasse: Entscheid über Schulbesuch der Sekundar- oder Realschule). Schulleitung (SL): Schulen werden durch Schulleitungen geführt. Die Schulleitung ist Ansprechpartner für Eltern, Lehrkräfte und Behörden. Schulsport: Das vielfältige Angebot des Könizer Schulsports finden Sie regelmässig im Chünizer Spatz Schulsozialarbeit (SSA): Die Schulsozialarbeit beschäftigt sich mit sozialen Fragen in Schule und Familie. Sie trägt dazu bei, Probleme in Schulen und deren Umfeld frühzeitig zu erkennen und gezielt anzugehen. Die Dienstleitungen der Schulsozialarbeit sind kostenlos und können freiwillig in Anspruch genommen werden.

Schulweg: Für den Schulweg sind die Eltern verantwortlich. Aus pädagogischer Sicht empfehlen wir den Eltern dringend, auf Privattransporte für den Schulweg zu verzichten. Ein gemeinsamer Schulweg ist für die Kinder ein wichtiger Bestandteil des Schulalltages. Hier werden Entdeckungen gemacht und Kontakte geknüpft, Konflikte ausgetragen und Erfahrungen mit dem Strassenverkehr gesammelt. Die tägliche Bewältigung des Schulweges ist damit für die Kinder konkrete Lebensschulung und fördert darüber hinaus die körperliche Leistungsfähigkeit und damit die Gesundheit. Sekundarschule (Sek): 7. bis 9. Klasse (Sek.niveau). Unsere Sek.schülerInnen besuchen das Oberstufenzentrum Niederwangen. Sekundarstufe: Die Sekundarstufe I gliedert sich in die Real- und die Sekundarschule. Die Sekundarstufe II meint in erster Linie die Berufslehre. Semester: Das Schuljahr wird aufgeteilt in:1. Semester: 01.08. - 31.01. und 2. Semester: 01.02. - 31.07. Stundenplan: Der Stundenplan enthält Angaben über Anfangs- und Schlusszeiten des Unterrichts und die Verteilung der verschiedenen Fächer auf die fünf Schultage. Für die Zusammenstellung werden nebst den Vorgaben aus dem Lehrplan, verschiedene weitere Aspekte berücksichtigt. Tagesschule: Die Tagesschule Oberwangen ist ein freiwilliges, pädagogisch geleitetes Betreuungsangebot für Kindergarten- und Schulkinder. Tastaturschreiben (TS): Während eines Semesters erhalten die 5. und 6. KlässlerInnen je 1 Lektion Tastaturschreiben. Übertrittsgespräch: Das Übertrittsgespräch für den Übertritt ins 7. Schuljahr findet zwischen Lehrerschaft, Eltern und Schülerin oder Schüler statt. Ziel ist es, aufgrund der Sicht aller Beteiligten zu einem gemeinsamen Zuweisungsantrag an die Schulleitung zu gelangen. Als Grundlage dienen die verschiedenen Beurteilungen im 5. und 6. Schuljahr. Unterricht: Bezeichnung für die Dauer und den Inhalt von Schule. Velo: siehe Fahrrad Verkehrsunterricht: Der Verkehrsunterricht erfolgt auf allen Stufen durch einen Verkehrsinstruktor der KAPO Bern. Auch im Regelunterricht wird natürlich immer wieder auf die Verkehrsregeln hingewiesen. Versicherungen: Die Lernenden sind nicht über die Schule unfallversichert sondern durch die private obligatorische Kranken- und Unfallversicherung. Die Eltern des verunfallten Kindes melden den Unfall der eigenen Krankenkasse, bei der das Kind versichert ist. Die Kosten werden von der Krankenkasse getragen. Volksschule: Umfasst die obligatorische Schulzeit von neun Jahren.

Volksschulgesetz (VSG): Ist das aktuelle Bildungsrecht und die gesetzliche Grundlage für unsere Schule. Wahlfächer: (siehe AdS) Wegzug: Bitte melden Sie einen Wegzug von Oberwangen möglichst früh der Klassenlehrkraft. Diese informiert dann die Schulleitung. Xsunds Znüni: Einmal pro Monat organisiert der Elternrat ein "Xsunds Znüni". Bei der Vorbereitung helfen abwechselnd alle Klassen mit Zahnärztliche Untersuchung: Einmal pro Schuljahr wird eine zahnärztliche Untersuchung durchgeführt. Die Eltern haben dabei die Wahl, ob diese Untersuchung beim Privatzahnarzt (Kosten zu Lasten der Eltern) oder bei einem der Könizer Schulzahnärzte (Kosten zu Lasten Gemeinde) stattfindet. Zuzug/Neuanmeldung: Bitte melden Sie einen Zuzug nach Oberwangen möglichst früh mit dem entsprechenden Formular. Die Liste wird laufend ergänzt (Der Begriff "Lernende" umfasst alle Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse)