Einladung. am: 08.06.2016 um: 19.00 Uhr im: Gemeindesaal, Prenzlauer Straße 33b, 17291 Oberuckersee OT Potzlow. TOP Betreff Vorlagen-Nr.



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Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 26.05.2016 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 5. Gemeindevertretersitzung Oberuckersee am: 08.06.2016 um: 19.00 Uhr im: Gemeindesaal, Prenzlauer Straße 33b, 17291 Oberuckersee OT Potzlow ein. Tagesordnung I. ÖFFENTLICHER TEIL: TOP Betreff Vorlagen-Nr. 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 03 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 04 Einwohnerfragestunde 05 Informationen der Ortsvorsteher 06 Terminkontrolle 07 Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom 27.04.2016 - öffentlicher Teil 08 Frau Schwanke - Ldkrs. Uckermark gibt Informationen zum Radweg Dunkle Hölzer 09 Behandlung von kommunalen Grundstücksangelegenheiten im öffentlichen Teil 10 Beschlüsse 10.01 Grundsatzbeschluss zur Weiterführung der Planung des Vorhabens Zisterzienserinnenkloster Seehausen-Geschichtspark 10.02 Grundstücksangelegenheit - Festlegungen zum aktuellen Pachtzins für vorhandene Pachtverträge 10.03 Grundstücksangelegenheit Gemarkung Melzow - Verpachtung von Ackerland Flur 1, Flurst. 90 (TF) u. 228 (TF) 0056/16 0053/16 0059/16 0058/16

11 Informationen, Mitteilungen und Anfragen 11.01 Grundstücksangelegenheit Gemarkung Grünheide - Verkauf eines kommunalen Grundstückes 11.02 Information zur Grundstücksausschreibung Gemarkung Blankenburg, Flur 2, Flurstück 2 11.03 Information - Erneuerung der Straßenverbindung Warnitz - Neuhof - Blankenburg 11.04 Information - Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation, papierlose Sitzung 0052/16 0057/16 0063/16 0064/16 II. NICHTÖFFENTLICHER TEIL: TOP Betreff Vorlagen-Nr. 01 Terminkontrolle 02 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 03 Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom 27.04.2016- nichtöffentlicher Teil 04 Informationen der Ortsvorsteher 05 Beschlüsse 05.01 Antrag auf Befestigung einer Grundstückszufahrt in Melzow 0050/16 05.02 Grundstücksangelegenheit Gemarkung Melzow und Warnitz - 0060/16 Flächentausch/Dienstbarkeit zwischen der Gemeinde u. Privatpersonen 05.03 Abschluss eines Ingenieurvertrages zur Planung der Ortsverbindung 0061/16 Neuhof - Blankenburg 05.04 Auftrag für Ingenieurleistungen für die Erarbeitung eines 0062/16 Landschaftspflegerischen Begleitplanes 06 Informationen, Mitteilungen und Anfragen 06.01 Info Bauantrag - Errichtung Anbau in Warnitz 0049/16 06.02 Info Bauantrag - Errichtung eines Balkonanbaus am Wohnhaus in 0051/16 Potzlow 06.03 Info Bauantrag - Errichtung eines massiven Anbaus am 0054/16 vorhandenen Wohngebäude in Seehausen 06.04 Grundstücksangelegenheit - Verzicht auf Vorkaufsrecht 0055/16 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Müller Bürgermeisterin Lobback Hauptamtsleiterin

Informationsvorlage Gemeindevertretung Oberuckersee Beschlussgremium Vorlage - Nr. Datum der Sitzung TOP nichtöffentlich öffentlich Gemeindevertretung 0056/16 08.06.2016 09 X FA / Bearbeiter Frau Bürger/Kämmerei Datum der Erstellung 20.05.2016 Betreff: 0056/16 Behandlung von kommunalen Grundstücksangelegenheiten im öffentlichen Teil Begründung der Informationsvorlage: Grundstücksangelegenheiten werden zukünftig im öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung angelegt. Durch das Rechtsamt des Landkreises Uckermark wurde kürzlich auf die Umsetzung dieser Verfahrensweise hingewiesen. Hier wird Bezug genommen auf die Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf), 36 Abs. 2 Satz 1, wo folgendes geregelt ist: Die Sitzungen der Gemeindevertretungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Jedes Mitglied der Gemeindevertretung oder der Amtsdirektor kann im Einzelfall einen Antrag auf Feststellung der Voraussetzungen des Satzes 2 stellen. Über den Antrag ist in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten und zu entscheiden. Der Antrag ist angenommen, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung zustimmt. Wenn z.b. bei der Behandlung einer Angelegenheit die Bekanntgabe von persönlichen Daten erforderlich ist, so hat eine Abwägung zwischen den Interessen auf Geheimhaltung der Daten und der Bedeutung des Öffentlichkeitsprinzips stattzufinden. Verkauf /Vermietung /Verpachtung kommunaler Grundstücke sind nach der Kommentierung in der Regel in öffentlicher Sitzung zu behandeln. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sieht in der Offenlegung des Namens von Käufern und Verkäufern und des vereinbarten Kaufpreises keinen Grund, die Öffentlichkeit auszuschließen. Ziel des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist es, demokratische Kontrolle durch den Bürger zu ermöglichen und so auch einen Schutz gegen Einflussnahmen von nichtlegitimierten Sonderinteressen zu bilden.

Beschlussvorlage Gemeindevertretung Oberuckersee Beschlussgremium Vorlage - Nr. Datum der Sitzung TOP nichtöffentlich öffentlich Gemeindevertretung 0053/16 08.06.2016 10.01 X FA / Bearbeiter Frau Behrendt/Bauamt Datum der Erstellung 09.05.2016 Betreff: 0053/16 Grundsatzbeschluss zur Weiterführung der Planung des Vorhabens Zisterzienserinnenkloster Seehausen-Geschichtspark Begründung der Beschlussvorlage: Der Fördermittelantrag zum Vorhaben Zisterzienserinnenkloster Seehausen- Geschichtspark wurde per Beschluss vom 18.03.2015 Beschl. Nr. 0019/15 bei der Mitgliederversammlung des Regionalen Arbeitskreis UckerRegion e.v. im Sept. 2015 eingereicht. Das Vorhaben wurde durch Herrn Feike und Frau Huber den RAK Mitgliedern vorgestellt. Folgendes Votum durch die Vereinsmitglieder liegt vor: - Kulturgeschichte in Seehausen erlebbar zu machen, ist grundsätzlich zu befürworten. - Dennoch wird das Vorhaben mit der Bitte um Nachqualifizierung zurückgestellt. Dafür gibt es folgende Gründe: das Grundstück ist nicht im Eigentum der Gemeinde, Fragen der Zuwegung sind nicht geklärt, die genaue Bauweise der Überhausung ist noch offen, ein Ausstellungskonzept und Besucherleitsystem liegen noch nicht vor, eine detaillierte Projektkostenermittlung fehlt. Eine Eigentümerzustimmung liegt vom Land Brandenburg, Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mit Bemerkungen und Auflagen vor. - Es muss die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde vorliegen ( erste Vorortgespräche gab es schon) - Prüfung einer Betroffenheit des vorh. FFH- Gebietes (Vorprüfung bzw. Verträglichkeitsprüfung nach 34 Bundesnaturschutzgesetz) - Nach Abschluss der Bauarbeiten ist die vom Antragsteller dauerhaft für den beantragten Zweck genutzte Fläche als Eigentum zu erwerben. Anfallende Kosten einschl. der Vermessung liegen beim Erwerber.- - Beeinträchtigungen des Landwirtschaftsbetriebes, die über die für eine touristische Nutzung beanspruchte Flächenhinausgehen, z.b. durch Begehen der Weidefläche oder durch frei laufende Hunde, sind auszuschließen.(vorlage einer konkreten Planung) - Dem die Fläche bewirtschaftenden Landwirt ist der entstehende Ertragsausfall- einschl. eventueller Fördermittel- Ausfälle- auszugleichen. Der Ausgleich ist zwischen dem Träger der Maßnahme und dem Landwirtschaftsbetrieb herzustellen. Die Klosterhalbinsel in Seehausen wird durch den Landwirtschaftsbetrieb Schubert aus Seehausen bewirtschaftet. Mit Herrn Schubert, Frau Huber, Herr Feike und dem Amt Gramzow gab es am 30.03.16 in Seehausen ein Gesprächstermin. Herr Schubert beweidet die Flächen der Klosterhalbinsel mit Rindern. Bei Vorliegen der Genehmigungen der Unteren Naturschutzbehörde und den notwendigen Umweltverbänden ist Herr Schubert bereit auf ca. 1 ½ ha Weidefläche zu verzichten. Eine weitere Bewirtschaftung der Restfläche wird sich schwierig gestalten wegen der Sicherheit zwischen Touristen und Weidevieh. Des Weiteren bemerkt Herr Schubert, dass das gepl. Bauwerk auf der Klosterhalbinsel schwer vor Vandalismus zu schützen ist.

Die Kosten für den Erwerb von der benötigten Fläche werden auf ca. 7 T geschätzt. Die Sanktionskosten für die Fläche muss im LK Prenzlau Landwirtschaftsamt eingeholt werden. Aus diesen Erkenntnissen sollte nochmals die Gemeindevertretung sich zu dem Vorhaben Zisterzienserinnenkloster Seehausen-Geschichtspark positionieren. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Oberuckersee hält an dem Vorhaben Zisterzienserinnenkloster Seehausen-Geschichtspark fest. Die notwendigen Genehmigungen und Unterlagen sollen eingeholt und erarbeitet werden. Die Kosten für den Erwerb der notwendigen Flächen werden im Haushalt 2017 eingestellt. Wortmeldung: Beschlussfassung: Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 13 Anwesende Vertreter beschlossen mit dem Ergebnis ja nein Enthaltungen Beschluss Nr. 0053/16 Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Beschlussvorlage Gemeindevertretung Oberuckersee Beschlussgremium Vorlage - Nr. Datum der Sitzung TOP nichtöffentlich öffentlich Gemeindevertretung 0059/16 08.06.2016 10.02 X FA / Bearbeiter Frau Bürger/Kämmerei Datum der Erstellung 23.05.2016 Betreff: 0059/16 Grundstücksangelegenheit - Festlegungen zum aktuellen Pachtzins für vorhandene Pachtverträge Begründung der Beschlussvorlage: Im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Neuverpachtung von landwirtschaftlichen Flächen und der Pachtzinshöhe hat die Gemeindevertretung mit Beschluss-Nr. 0031/16 vom 27.04.2016 festgelegt, dass auch für bereits vorhandene Pachtverträge oder Nutzungen der jeweilige Pachtzins zu prüfen ist. Nachfolgend sind die entsprechenden Angaben aus den vorhandenen Pachtverträgen und die Werte aus dem aktuellen Grundstücksmarktbericht 2015 aufgeführt. Es sind die Pachtverträge aufgeführt, bei denen die Pachtzinsanpassung derzeit möglich ist. Gemarkung Blankenburg Pächter Liegenschaft / Größe m² Tierz. u. Tour. GmbH Warnitz Fl. 5, FS 40/2 Nutzung Acker und Brachland Wertzahl lt. Kataster Durchschnitt 30 ---- Pachtzins im Durchschnitt lt. Gutachterausschuss Stand: 31.12.2015 für 2016 229,00 /ha/jahr --- Fl. 6, FS 7 Grünland 33 141,00 /ha/jahr Gemarkung Melzow Pächter Liegenschaft / Größe m² Tierz. u. Tour. GmbH Warnitz AWZ: Ackerwertzahl Nutzung Wertzahl lt. Kataster Pachtzins im Durchschnitt lt. Gutachterausschuss Stand: 31.12.2015 für 2016 Fl. 2, FS 141 Acker 16 AWZ unter 20 - keine Angabe Gemarkung Grünheide Pächter Liegenschaft / Größe m² Nutzung D. v. Wedel Fl. 1, FS 151 Acker und Weg Wertzahl lt. Kataster 44 --- Pachtzins im Durchschnitt lt. Gutachterausschuss Stand: 31.12.2015 für 2016 313,00 /ha/jahr ---

- 2 Gemarkung Warnitz Pächter/ Nutzer Rudolf, Holger Liegenschaft / Größe m² Nutzung Wertzahl lt. Kataster Pachtzins im Durchschnitt lt. Gutachterausschuss Stand: 31.12.2015 für 2016 Fl. 1, FS 76 Acker 37 280,00 /ja/jahr Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberuckersee stimmt zu, dass der jeweilige Pachtzins für die vorhandenen Pachtverträge oder Nutzungen für landwirtschaftliche Flächen, die durch die Gemeinde, als Verpächter, abgeschlossen wurden, auf der Grundlage der Angaben aus dem Grundstücksmarktbericht 2015 wie folgt zum nächst möglichen Termin geändert werden sollen: Pächter Liegenschaft / Größe m² Tierz. u. Tour. GmbH Warnitz Blankenburg, Fl. 5, FS 40/2 Nutzung Acker und Brachland Wertzahl lt. Kataster Durchschnitt 30 ---- Pachtzins 229,00 /ha/jahr lt. Pachtvertrag Fl. 6, FS 7 Grünland 33 141,00 /ha/jahr Tierz. u. Tour. GmbH Warnitz Melzow Fl. 2, FS 141 Acker 16 150,00 /ha/jahr (Vorschlag) D. v. Wedel Grünheide Fl. 1, FS 151 Acker und Weg 44 --- 313,00 /ha/jahr lt. Pachtvertrag Rudolf, Holger Warnitz Fl. 1, FS 76 Acker 37 280,00 /ja/jahr Wortmeldung:

- 3 Beschlussfassung: Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 13 Anwesende Vertreter beschlossen mit dem Ergebnis ja nein Enthaltungen Beschluss Nr. 0059/16 Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Beschlussvorlage Gemeindevertretung Oberuckersee Beschlussgremium Vorlage - Nr. Datum der Sitzung TOP nichtöffentlich öffentlich Gemeindevertretung 0058/16 08.06.2016 10.03 X FA / Bearbeiter Frau Bürger/Kämmerei Datum der Erstellung 23.05.2016 Betreff: 0058/16 Grundstücksangelegenheit Gemarkung Melzow - Verpachtung von Ackerland Flur 1, Flurst. 90 (TF) u. 228 (TF) Begründung der Beschlussvorlage: Mit Antrag vom 26.11.2015 hat Herrn Peter Schmidt aus 17291 Oberuckersee für folgende Liegenschaften in der Gemarkung Melzow einen Pachtantrag gestellt: - Flur 1, Flurstück 90 dav. eine Teilfl. ca. 1.075 m² Ackerland - Flur 1, Flurstück 228 dav. eine Teilfl. ca. 1.150 m² Ackerland insgesamt: 2.225 m² (für beide Flächen sind keine Ackerwertzahlen von Gutachterausschuss ausgewiesen). Die Gemeindevertretung hatte mit Beschluss-Nr. 0140/15 vom 16.12.2015 zur Verpachtung zugestimmt und einen Pachtzins von 340,00 /ha/jahr vorgegeben. Mit der Höhe des Pachtzinses war der Antragsteller nicht einverstanden und hatte dieses schriftlich begründet. Aufgrund der geringen Ertragsfähigkeit der v.g. Flächen hat er einen Pachtzins in Höhe von 150,00 /ha/jahr angeboten. Ebenso erklärte er sich mit der rückwirkenden Berechnung für 3 Jahre nicht einverstanden, da die Gemeinde als Ausgleich hierfür Verkehrsflächen von der Erbengemeinschaft Schmidt u.w. ebenso nutzt und eine Nachberechnung durch die Eigentümer ebenfalls nicht erfolgen soll. Mit Beschluss-Nr. 0031/16 vom 27.04.2016 wurde daraufhin der Beschluss-Nr. 0140/15 aufgehoben. Es sollte in diesem Zusammenhang für alle landwirtschaftlichen Pachtverträge die aktuellen Pachtzinswerte lt. Grundstücksmarktbericht dargelegt werden (siehe hierzu BV-Nr. 0059/16 mit Anlage). Hinweis: Die betreffenden Flurkartenauszüge liegen den Gemeindevertretern bereits vor (siehe Anlagen an der Beschlussvorlage-Nr. 0140/15 vom 16.12.2015). Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberuckersee stimmt zu, dass folgende Liegenschaften in der Gemarkung Melzow an Peter Schmidt aus Oberuckersee verpachtet werden können: - Flur 1, Flurstück 90 dav. eine Teilfl. ca. 1.075 m² Ackerland, - Flur 1, Flurstück 228 dav. eine Teilfl. ca. 1.150 m² Ackerland - Pachtzins: 150,00 /ha/jahr; - Pachtbeginn: ab 01.01.2016, Jahresvertrag mit automatischer Verlängerung jeweils ein weiteres Jahr.

- 2 - Wortmeldung: Beschlussfassung: Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 13 Anwesende Vertreter beschlossen mit dem Ergebnis ja nein Enthaltungen Beschluss Nr. 0058/16 Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Informationsvorlage Gemeindevertretung Oberuckersee Beschlussgremium Vorlage - Nr. Datum der Sitzung TOP nichtöffentlich öffentlich Gemeindevertretung 0052/16 08.06.2016 11.01 X FA / Bearbeiter Frau Bürger/Kämmerei Datum der Erstellung 26.04.2016 Betreff: 0052/16 Grundstücksangelegenheit Gemarkung Grünheide - Verkauf eines kommunalen Grundstückes Begründung der Informationsvorlage: Auf der Grundlage des Beschlusses-Nr. 0122/15 vom 11.11.2015 wurde am 15.04.2016 bei dem Notar F. Damke in Prenzlau folgender Grundstückskaufvertrag abgeschlossen: Verkäufer: Gemeinde Oberuckersee Käufer: Petra und Peter Hessenmüller wohnhaft in Berlin Liegenschaft: Gemarkung Grünheide, Flur 1, Flurstück 221, dav. eine Teilfläche ca. 260 m², Kaufpreis: 5,00 /m² (BRW für Bauland) Besitzübergang: am 01. des Monats nach Kaufpreiszahlung Hinweis: Der Flurkartenauszug kann beim Amtsleiter/Protokollant in der GV-Sitzung eingesehen werden.

Informationsvorlage Gemeindevertretung Oberuckersee Beschlussgremium Vorlage - Nr. Datum der Sitzung TOP nichtöffentlich öffentlich Gemeindevertretung 0057/16 08.06.2016 11.02 X FA / Bearbeiter Frau Bürger/Kämmerei Datum der Erstellung 20.05.2016 Betreff: 0057/16 Information zur Grundstücksausschreibung Gemarkung Blankenburg, Flur 2, Flurstück 2 Begründung der Informationsvorlage: Auf der Grundlage des Beschlusses-Nr. 0016/16 vom 10.02.2016 wurde für folgende Liegenschaft die Grundstücksausschreibung überregional (Berliner Morgenpost), regional (Anzeigenkurier, Märkischer Markt und Amtsblatt für das Amt Gramzow) sowie im Internet durchgeführt: Gemarkung Blankenburg, Flur 2, Flurstück 2 (Fläche - ehem. Kinderferienlager). Endtermin der Ausschreibung zur Abgabe der Kaufgebote war der 13.05.2016. Es wurden keine Kaufgebote bis zu diesem Termin abgegeben.

Informationsvorlage Gemeindevertretung Oberuckersee Beschlussgremium Vorlage - Nr. Datum der Sitzung TOP nichtöffentlich öffentlich Gemeindevertretung 0063/16 08.06.2016 11.03 X FA / Bearbeiter Frau Himmstädt/Bauamt Datum der Erstellung 25.05.2016 Betreff: 0063/16 Information - Erneuerung der Straßenverbindung Warnitz - Neuhof - Blankenburg Begründung der Informationsvorlage: Für das Straßenbauvorhaben Erneuerung der Straßenverbindung Warnitz Neuhof Blankenburg wurde mit Datum vom 23.05.2016 der Zuwendungsbescheid durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Prenzlau erteilt. Der Bewilligungszeitraum wurde vom 23.05.2016 bis zum 31.12.2018 festgelegt. Die Gesamtfinanzierung wurde in Höhe von 1.553.785,62 bewillig davon sind 1.398.993,82 förderfähige Ausgaben, so dass die Zuwendung 1.049.245,36 beträgt. Die Zuwendung entfällt auf die Haushaltsjahre: 2016 120.000,00 2017 824.245,36 2018 105.000,00

Informationsvorlage Gemeindevertretung Oberuckersee Beschlussgremium Vorlage - Nr. Datum der Sitzung TOP nichtöffentlich öffentlich Gemeindevertretung 0064/16 08.06.2016 11.04 X FA / Bearbeiter Herr Mittelstädt/Hauptamt Datum der Erstellung 26.05.2016 Betreff: 0064/16 Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation, papierlose Sitzung Informationsvorlage: Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation, papierlose Sitzung Die Sitzungsunterlagen enthalten auch den nicht öffentlichen Teil der Sitzung, somit muss eine Verschlüsselung auf dem Transport durch das öffentliche Netz gewährleistet werden. Im Folgenden werden 2 Varianten vorgestellt. Beide Varianten enthalten eine Verschlüsselung der Unterlagen auf dem Transportweg bis ins Postfach des Abgeordneten. 1. elektronischer Versand von Sitzungsunterlagen und Protokollen im PDF Format Vorteile Nachteil - schneller Versand der Unterlagen - alle Anlagen können versendet werden, z.b. Luftbilder - kostengünstige Variante da keine zusätzliche Software benötigt wird - De-Mail Postfach notwendig, eventuell Probleme mit der Dateigröße aufgrund der Anlagen - Technik zum Empfang und für die Sitzung notwendig (Tablet) - alle Dokumente nur im PDF Format Kosten für das Amt De-Mail Anbieter Telekom - 14,95 Euro Grundgebühr für das De-Mail Postfach - 39 Cent pro Mail Voraussetzungen bei den Abgeordneten inkl. Kosten - Registrierung eines De-Mail Postfach (kostenlos) - Internetzugang wird benötigt um die E-Mails zu empfangen - Notebook oder Tablet für die Sitzung ist notwendig (ca. 300 Euro), nur bei papierloser Sitzung

2. Papierlose Sitzung über Softwarelösung Vorteile Nachteile - schneller Versand der Unterlagen - alle Anlagen können versendet werden, z.b. Luftbilder - komplett Papierlose Sitzung möglich - Einsparungen nur möglich, wenn alle Gemeinden im Amt auf diese Lösung setzten, da sonst die Unterlagen zweigleisig zur Verfügung gestellt werden müssen - hohe Einmalkosten durch die Anschaffung von Hardware und Software Kosten pro GV (15er Lizenzpaket) 3.999,00 Euro netto Voraussetzungen bei den Abgeordneten - Windows PC notwendig, da der Abruf über ein Portal läuft, welches nur auf Windows Geräten funktioniert - Internetzugang notwendig - Tablet Nutzung nur Möglich, wenn man manuell die PDF Vorlagen auf sein Tablet kopiert bzw. wenn bei der Sitzung ein WLAN Zugang zur Verfügung steht Empfehlung: Variante 1 ist kostengünstig zu realisieren. Der E-Mail Versand der Sitzungsprotokolle bringt den Vorteil, dass diese in digitaler Form sehr schnell nach Schlagworten durchsucht werden können außerdem sind die Protokolle für den Abgeordneten leichter zu archivieren. Weiterhin kann Variante 1 parallel zum Postversand erfolgen und es ist mit überschaubarem Aufwand möglich, nur einen Teil der Abgeordneten die Unterlagen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Bei der Erstellung eines kostenlosen DE-Mail Postfachs für die Abgeordneten kann das Amt behilflich sein. Auch bei der Einrichtung auf einem Tablet, Notebook oder Smartphone kann Unterstützung gegeben werden.