Betriebsneugründung. Wirtschaftskammer (WKO) Gründerservice. Bezirkshauptmannschaft (BH)/Magistrat Gewerberecht



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Transkript:

Betriebsneugründung Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) Wirtschaftskammer (WKO) Gründerservice Bezirkshauptmannschaft (BH)/Magistrat Gewerberecht Finanzamt (BMF) Steuernummer Anmeldung bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft Gebietskrankenkasse (GKK): Anforderung einer Beitragskontonummer Anmeldung der Dienstnehmer/innen 02.02.2016 1

Bestätigung gemäß NeuFöG: Zweck: Zuständigkeit: Zeitrahmen: Strafregisterauszug: Information für Betriebsneugründer/innen Befreiung von der Gebührenpflicht für behördliche Eingaben für Neugründer/innen WKO des Gewerbestandortes Maximal 4 Wochen vor der beabsichtigten Gewerbeanmeldung Nicht erforderlich, wird von der Bezirkshauptmannschaft (BH)Magistrat direkt angefordert. Nur erforderlich für Personen, die in den letzten 5 Jahren nicht durchgehend in Österreich lebten. Zweck: Zuständigkeit: Verpflichtete: Zeitrahmen: Nachweis der Unbescholtenheit bei der Gewerbeanmeldung nicht älter als 3 Monate Wohnsitzgemeinde; Antrag auf Ausstellung eines Strafregisterauszuges 1. Gewerbeinhaber/in für eine Gewerbeanmeldung einer natürlichen Person oder 2. gewerberechtlicher Geschäftsführer und 3. alle Personen mit maßgebendem Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte einer Gesellschaft Ca. 2 Wochen vor der beabsichtigten Gewerbeanmeldung Gewerbeanmeldung: Zweck: Zuständigkeit: Wirksamkeit: Zeitrahmen: Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nach der Gewerbeordnung Bezirkshauptmannschaft/Magistrat des Gewerbestandortes Alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen liegen bei der Behörde auf Spätestens mit dem Tag der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit 02.02.2016 2

Einkommensteuer: Zuständigkeit: Zweck: Zeitrahmen: Information für Betriebsneugründer/innen Örtliches Finanzamt Antrag auf Zuteilung einer Steuernummer Pflichtversicherung Dienstnehmer/innen: Zuständigkeit: Zweck: Zeitrahmen: Pflichtversicherung Unternehmer/in: Zuständigkeit: Auskünfte: Zweck: Zeitrahmen: Ausstellung Gewerbeschein: Innerhalb eines Monates nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit Örtlich zuständige Gebietskrankenkasse (für Oberösterreich = OÖGKK) Anmeldung zur Pflichtversicherung von im Betrieb beschäftigten unselbständigen Erwerbstätigen Vor Arbeitsantritt der Dienstnehmer/innen Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) SVA oder Wirtschaftskammer (WKO) Anmeldung zur Pflichtversicherung selbständig Erwerbstätiger Tag der Gewerbeanmeldung Zusendung durch Bezirkshauptmannschaft (BH)/Magistrat Anschließend Mitglied WKO; Zahlung Mitgliedsbeitrag für Leistungen im Bereich Service, Wissen und Interessenspolitik Anschließend versichert bei SVA; Höhe der Zahlung je nach Versicherungsleistung 02.02.2016 3

Pflichten von Dienstgeber/innen Fürsorgepflicht Die Dienstgeberin/Der Dienstgeber ist für die soziale Sicherung aller bei ihm Beschäftigten nach Maßgabe des ASVG verantwortlich Entgeltpflicht Haftpflicht Arbeitnehmerschutz, Kollektivverträge Beitragspflicht Meldepflicht 02.02.2016 4

Gesetzliche Grundlage Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Sozialversicherung der im Inland unselbständig Erwerbstätigen 02.02.2016 5

Pflichtversicherung Vollversicherung: Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie Arbeitslosenversicherung Teilversicherung Pflichtversicherung nicht in allen Teilen der Sozialversicherung z. B. geringfügig Beschäftigte sind nur unfallversichert 02.02.2016 6

Dienstnehmer/innen Echte Dienstnehmer/innen persönlich und wirtschaftlich abhängig keine eigenen Betriebsmittel gegen Entgelt beschäftigt Freie Dienstnehmer/innen verpflichtet sich im wesentlichen eine Dienstleistung persönlich zu erbringen ohne maßgebliche eigene Betriebsmittel Vertretungsmöglichkeit oder Hilfskräfte beiziehen 02.02.2016 7

Beitragspflicht Die SV-Beiträge und die Umlagen sind von den Dienstnehmer/innen und Dienstgeber/innen zu bezahlen. Dienstgeber/innen behalten den auf die Dienstnehmer/innen entfallenden Anteil vom Entgelt ein. Die Beitragsabrechnung mit dem zuständigen KV-Träger (GKK) stellt eine Bringschuld dar. 02.02.2016 8

Beiträge Beitragsaufteilung: DN-Anteil DG-Anteil UV PV AV SV-Beiträge KV, UV, PV, AV Umlagen KV GKK KU WF IE Dienstgeber MV 02.02.2016 9

02.02.2016 10

Beitragspflicht Höchstbeitragsgrundlagen: allgemeine Beitragsgrundlage: monatlich täglich 4.860,00 Euro* 162,00 Euro* Sonderzahlungen: z. B. Urlaubsgeld und Weihnachtsremuneration: jährlich 9.720,00 Euro* * Werte 2016 02.02.2016 11

Beitragspflicht Geringfügigkeitsgrenze: monatlich täglich 415,72 Euro* 31,92 Euro* Entgelt nicht über der Geringfügigkeitsgrenze bewirkt nur eine Teilversicherung in der Unfallversicherung. Geringfügig beschäftigte Personen haben die Möglichkeit, eine Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung gem. 19a ASVG abzuschließen: monatlich 58,68 Euro* * Werte 2016 02.02.2016 12

Meldungen und Abrechnungen Anmeldung Abmeldung Änderungsmeldung Beitragsnachweisung Lohnzettel (L16) der Dienstnehmer/innen bei der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse (GKK). Die örtliche Zuständigkeit der GKK richtet sich nach dem Beschäftigungsort der/des Versicherten. Oberösterreich = Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) 02.02.2016 13

Meldungen und Abrechnungen Elektronische Übermittlungen (ELDA) an die GKK: Anmeldung vor Arbeitsantritt. Abmeldung innerhalb von sieben Tagen nach dem Ende der Beschäftigung. Monatliche Beitragsnachweisung bis zum 15. des Folgemonates. Jahreslohnzettel bis Ende Februar des nächstfolgenden Kalenderjahres. Zahlungsfrist binnen 15 Tagen nach Fälligkeit: Fälligkeit = letzter Tag des jeweiligen Beitragszeitraumes (Kalendermonat) 02.02.2016 14

Übermittlung der Meldungen und Abrechnungen elektronisch per ELDA = Elektronischer Datenaustausch Meldungen zur Pflichtversicherung und Abrechnungen an die Gebietskrankenkassen sind gesetzlich nur noch mittels ELDA zulässig. www.elda.at Ausnahmen von ELDA-Übermittlungen: Die Mindestangaben-Anmeldung und für natürliche Personen im Rahmen von Privathaushalten, wenn o eine Meldung mittels Datenfernübertragung unzumutbar ist und o die Meldung nachweisbar und durch unverschuldeten Ausfall eines wesentlichen Teiles der Datenfernübertragung technisch ausgeschlossen ist. 02.02.2016 15

Checkliste für ELDA-Neukundinnen bzw. ELDA-Neukunden Voraussetzung für eine ELDA-Registrierung: Computer Internetzugang Handy-Signatur oder Bürgerkartenfunktion Vergabe der Handy-Signatur: Detailinformationen finden Sie unter www.buergerkarte.at Die Vergabe der Handy-Signatur ist persönlich auch in allen Kundenservicestellen der OÖGKK möglich: Bitte nehmen Sie einen gültigen Lichtbildausweis und Ihr Handy mit. 02.02.2016 16

Checkliste für ELDA-Neukundinnen bzw. ELDA-Neukunden Registrierung zu ELDA: Rufen Sie die ELDA-Homepage unter www.elda.at auf. Klicken Sie rechts unter Wichtige Links auf Registrierung zu ELDA. Auf der neuen Seite finden Sie rechts unter Formulare den Eintrag Registrierung zu ELDA. Unter Login für weitere Services klicken Sie auf den Button Anmelden. Füllen Sie das Registrierungsformular aus und bestätigen Sie mit Weiter. Nach der Kontrolle Ihrer Daten bestätigen Sie mit Signieren und Senden. 02.02.2016 17

Checkliste für ELDA-Neukundinnen bzw. ELDA-Neukunden Vervollständigen Sie nun Ihre Registrierung durch erneute Eingabe Ihrer Handy-Signatur oder Bürgerkartenfunktion. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie sofort eine Bestätigungsmail und spätestens am nächsten Werktag Ihre ELDA-Zugangsdaten. Um Ihre Registrierung abzuschließen, ist aus sicherheitstechnischen Gründen das Setzen eines Kundenpasswortes erforderlich. Informationen zum Kundenpasswort finden Sie im Bestätigungsmail von ELDA. Für Auskünfte zur Registrierung in ELDA und zum Setzen eines Kundenpasswortes steht Ihnen das ELDA-Team der OÖGKK gerne zur Verfügung: E-Mail: elda@ooegkk.at Telefon: 05 7807 DW 50 27 00 oder DW 50 43 00 02.02.2016 18

E-Services Beitragsgruppe ermitteln ELDA (elektronischer Datenaustausch) Kontaktformular Krankenstandsbescheinigung Online Mindestangaben-Anmeldung WEBEKU EAUM Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung Krankengeldrechner Online Ratgeber Versicherungszugehörigkeit Online Bestellung Urlaubskrankenscheine Dienstgeber-Portal der OÖGKK unter www.ooegkk.at/dienstgeber 02.02.2016 19

Dienstgeber-Portal der OÖGKK Besuchen Sie das Dienstgeber-Portal der OÖGKKK unter www.ooegkk.at/dienstgeber Für Auskünfte in Melde-, Versicherungs- und Beitragsangelegenheiten stehen Ihnen die Kundenbetreuer/innen der OÖGKK gerne zur Verfügung: E-Mail: versicherungsberatung@ooegkk.at Telefon: 05 7807 50 43 10 02.02.2016 20