Zertifizierungsprogramm



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Transkript:

Zertifizierungsprogramm Holzpellets Qualitätssicherung in der Transport- und Lagerlogistik nach ÖNORM M 7136 unter Berücksichtigung der DIN EN 14961-2 (Stand: Januar 2012) DIN CERTCO Alboinstraße 56 D-12103 Berlin Tel: +49 30 7562-1131 Fax: +49 30 7562-1141 E-Mail: info@dincertco.de www.dincertco.de

Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogistik Seite 2 von 15 Vorwort DIN CERTCO wurde 1972 vom DIN Deutsches Institut für Normung e. V. für die Vergabe der DIN-Zeichen gegründet und bietet die Zertifizierung von Produkten, Personen, Dienstleistungen sowie Unternehmen auf der Basis von DIN-Normen und ähnlichen Spezifikationen an. Zur Dokumentation unserer Neutralität, Unabhängigkeit und Kompetenz verfügen wir über eine Akkreditierung nach DIN EN 45011. Die Zufriedenheit und das Vertrauen unserer Kunden stellen wir darüber hinaus durch eine Zertifizierung unseres QM-Systems nach DIN EN ISO 9001 sicher. Der Fachbetrieb Pelletlogistik führt die fachgerechte Bereitstellung von Holzpellets (i. d. R. der Qualität DINplus) beim Endverbraucher aus. Pelletlogistik-Fachbetriebe können auch Zwischenlager unterhalten. Um die Arbeit als Fachbetrieb Pelletlogistik fachgerecht durchführen zu können, bedarf es einer qualifizierten Betriebsorganisation (Personaleinsatz, Disposition), eines ausgebildeten Lieferpersonals, der erforderlichen technischen Ausrüstung (Transportfahrzeuge mit Ausstattung) sowie ggf. Lagerstätten mit den dazugehörigen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Das Zertifizierungsprogramm unterscheidet zwischen Transportunternehmen Typische Transportunternehmen sind Betriebe/Speditionen, deren Tätigkeit ausschließlich die Disposition, der Transport der Holzpellets vom Hersteller zum Endkunden und das Befüllen der Endverbraucherlager beinhaltet. Händler Typische Händler sind Transportunternehmen (siehe oben), die ein oder mehrere Zwischenlager unterhalten und Maßnahmen zur Aufrecherhaltung der Qualität bei der Lagerung durchführen (Qualitätssicherungsmaßnahmen). Die Zertifizierung dient als Qualifikationsnachweis für Tätigkeiten eines Fachbetriebs bei der Bereitstellung von Holzpellets. Sie bildet die Voraussetzung für das Unternehmen, seine Dienstleistung bzw. Kompetenz durch das Zertifizierungszeichen DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogistik zu kennzeichnen. Gegenüber dem Verbraucher/Auftraggeber wird durch das Zertifizierungszeichen DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogistik das Vertrauen geschaffen, dass eine unabhängige, neutrale und kompetente Stelle die Qualifikation sorgfältig untersucht und bewertet hat. Die Überwachung stellt zudem sicher, dass Anforderungen des Zertifizierungsprogramms auch während der Laufzeit des Zertifikates erfüllt werden. Der Verbraucher/Auftraggeber erhält somit einen Mehrwert, den er bei seiner Dienstleistungsauswahl berücksichtigen kann. Unternehmen erhalten das Zertifizierungszeichen DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogistik bei Erfüllung der unter Abschnitt 3 aufgeführten Anforderungen nach dem in diesem Zertifizierungsprogramm beschriebenem Verfahren. Alle Zertifikatinhaber können tagesaktuell auf der Homepage von DIN CERTCO (www.dincertco.de) abgerufen werden.

Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogistik Seite 3 von 15 Änderungen Gegenüber dem Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogisitk; Presslinge aus naturbelassenem Holz Holzpellets, Qualitätssicherung in der Transport- und Lagerlogisitik (November 2010) wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Das Zertifizierungsprogramm wurde den Festlegungen der DIN EN 14961-2 angepasst. Der Entwurfscharakter der E DIN EN 14961-2 wurde aufgehoben. Frühere Ausgaben Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogisitk; Presslinge aus naturbelassenem Holz Holzpellets - Qualitätssicherung in der Transport- und Lagerlogisitik (November 2010)

Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogistik Seite 4 von 15 INHALT 1 Anwendungsbereich...6 2 Prüf- und Zertifizierungsgrundlagen...6 3 Anforderungen...6 3.1 Allgemeine Anforderungen...6 3.1.1 Dokumentation bei Lieferungen von Holzpellets mit DINplus-Qualität...6 3.1.2 Sortenreinheit...6 3.1.3 Schutz vor Feuchtigkeit und Nässe...7 3.2 Anforderungen an das Zwischenlager...7 3.2.1 Einbringung...7 3.2.2 Lagerung in Zwischenlagern...7 3.2.3 Befüllung von Transportfahrzeugen...7 3.3 Anforderungen an Transportfahrzeuge für die Auslieferung zum Endkunden...7 3.3.1 Allgemeine Anforderungen...7 3.3.2 Silo-LKW...8 3.3.3 Andere Fahrzeuge...8 3.4 Anforderungen an die Qualifizierung des Zustellpersonals...8 3.4.1 Arbeitsanweisung...8 3.4.2 Checkliste...8 4 Prüfung...9 4.1 Allgemeines...9 4.2 Prüfungsdurchführung...9 4.2.1 Dokumentation...9 4.2.2 Sortenreinheit...9 4.2.3 Schutz vor Feuchtigkeit und Nässe...9 4.2.4 Zwischenlager...9 4.2.5 Transportfahrzeuge für die Auslieferung zum Endkunden...10 4.2.6 Silo-LKW...10 4.2.7 Andere Fahrzeuge...11 4.3 Qualifizierung des Zustellpersonals...11 4.4 Prüfbericht...11 4.5 Sonderprüfungen...11 5 Zertifizierung...11 5.1 Antrag auf Zertifizierung...12 5.2 Zulassung zum Zertifizierungsverfahren...12 5.3 Konformitätsbewertung...12 5.4 Zertifikat und Zeichennutzungsrecht...13 5.5 Veröffentlichungen...13 5.6 Gültigkeit...13 5.7 Verlängerung des Zertifikats...13 5.8 Erlöschen des Zertifikats...13 5.9 Änderungen/Ergänzungen...14

Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogistik Seite 5 von 15 5.9.1 Informationspflichten...14 5.9.2 Änderung der Prüfgrundlage...14 5.10 Mängel 14 6 Eigenüberwachung durch den Fachbetrieb...14 6.1 Eigenüberwachung...14 6.2 Qualitätsmanagement-System...15 7 Fremdüberwachung durch DIN CERTCO...15 7.1 Allgemeines...15 7.2 Inspektionen...15

Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogistik Seite 6 von 15 1 Anwendungsbereich Dieses Zertifizierungsprogramm gilt für Transportunternehmen und Händler von Holzpellets und enthält in Verbindung mit den unten genannten Prüfgrundlagen alle Anforderungen, zur Vergabe des Zertifizierungszeichens DIN-Geprüfter Fachbetrieb - Pelletlogistik. 2 Prüf- und Zertifizierungsgrundlagen Die Grundlagen für die Prüfung und Zertifizierung bilden die nachstehend aufgeführten Dokumente. Bei datierten Verweisen gilt nur die in Bezug genommene Fassung. Bei undatierten Verweisen gilt die jeweils aktuelle Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments einschließlich aller Änderungen. ÖNORM M 7136 Presslinge aus naturbelassenem Holz Holzpellets Qualitätssicherung in der Transport- und Lagerlogistik unter Berücksichtigung der DIN EN 14961-2 Feste Biobrennstoffe Brennstoffspezifikationen und -klassen - Teil 2: Holzpellets für nichtindustrielle Verwendung dieses Zertifizierungsprogramm die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DIN CERTCO die dazugehörige Gebührenordnung von DIN CERTCO 3 Anforderungen 3.1 Allgemeine Anforderungen Teilnehmer am Zertifizierungsverfahren müssen den Nachweis über geforderte Voraussetzungen erbringen, ihre Fachkenntnisse und Fertigkeiten sowie die Verfügbarkeit der erforderlichen technischen Ausrüstung im Rahmen einer Prüfung nachweisen. Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten müssen durch geeignete Maßnahmen langfristig aufrecht erhalten werden. Das Überwachungsverfahren stellt sicher, dass die Konformität mit den definierten Anforderungen auch langfristig gegeben ist. 3.1.1 Dokumentation bei Lieferungen von Holzpellets mit DINplus-Qualität In allen Lieferpapieren vom Bestellschein bis zu Lieferschein und Rechnung ist die Kennzeichnung des Brennstoffes entsprechend Abschnitt 4.4.14 des Zertifizierungsprogramms DINplus "Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerungsstätten" anzugeben. Der Händler/Transporteur hat den Nachweis zu erbringen, dass nur zertifizierte Holzpellets mit dem Qualitätszeichen DINplus geliefert wurden. 3.1.2 Sortenreinheit DINplus-zertifizierte Holzpellets müssen getrennt von nicht zertifizierten Pellets und anderen Stoffen gelagert und transportiert werden. Eine Vermischung von Pellets mit unterschiedlichem Durchmesser ist nicht zulässig. Transportfahrzeuge müssen von vorher geladenen Stoffen sauber entleert sein. Auch Hilfsmittel (z. B. Planen) müssen frei von Verunreinigungen sein.

Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogistik Seite 7 von 15 3.1.3 Schutz vor Feuchtigkeit und Nässe Holzpellets sind trocken zu lagern und zu transportieren. 3.2 Anforderungen an das Zwischenlager 3.2.1 Einbringung Manipulationsflächen (z. B. Rinnen/Gossen bei Silos), auf denen Holzpellets umgeschlagen werden, müssen überdacht sein. 3.2.2 Lagerung in Zwischenlagern Holzpellets müssen in allseits geschlossenen Hallen gelagert werden, deren Untergrund mit einer Sauberkeitsschicht versehen ist (z. B. Beton, Asphalt). Sie können auch in geschlossenen Silos trocken gelagert werden. Holzpellets müssen in jedem Fall vor Nässe geschützt werden. Darunter ist insbesondere direkte Einwirkung von Regen, Schnee und feuchtem Mauerwerk bzw. Kondensationsnässe zu verstehen. Die Anforderungen bzgl. Wassergehalt, Abrieb und Dichte gemäß Zertifizierungsprogramms DINplus "Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerungsstätten" müssen eingehalten werden. Manipulationsflächen und Lagerflächen müssen frei von Verunreinigungen (z. B. Streusplitt, Erde, Sand) sein. Silos und Fördereinrichtungen sind vor Befüllung mit Holzpellets vollständig zu reinigen bzw. zu entleeren, wenn zuvor andere Stoffe gefördert bzw. gelagert wurden. 3.2.3 Befüllung von Transportfahrzeugen Beim Befüllen des Transportfahrzeuges vor der Auslieferung zum Endkunden muss der Feinanteil abgeschieden werden. Nach dem Abscheidvorgang darf der Feinanteil maximal 1 % betragen. Ein Abscheiden des Feinanteiles darf entfallen, wenn aus Großgebinden (z. B. Big Bags) oder aus einem Siloanhänger umgepumpt wird und vor deren Befüllung eine Feinanteilabscheidung entsprechend obiger Anforderung erfolgte. 3.3 Anforderungen an Transportfahrzeuge für die Auslieferung zum Endkunden 3.3.1 Allgemeine Anforderungen 3.3.1.1 Schutz vor Nässe Transportfahrzeuge müssen so gestaltet sein, dass Holzpellets während des gesamten Transportweges sowie des Be-und Entladens vor Nässe geschützt sind. 3.3.1.2 Mechanische Beanspruchung der Holzpellets durch die Fördereinrichtung des LKW Durch die Beanspruchung der Holzpellets darf sich der Feinanteil um maximal 1 % erhöhen.

Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogistik Seite 8 von 15 3.3.1.3 On-Bord-Wägesystem Ab einer Nutzlast von mehr als 8.000 kg muss auf dem Lieferfahrzeug ein geeichtes On- Bord-Wägesystem vorhanden sein. 3.3.2 Silo-LKW 3.3.2.1 Absaugvorrichtung Eine Vorrichtung zum Absaugen der Einblasluft aus dem Lagerraum muss vorhanden sein. Die Fördermenge der Absaugvorrichtung muss größer sein als jene des Fahrzeugkompressors. Es darf im Lagerraum kein Überdruck entstehen. 3.3.2.2 Mindestschlauchlänge Mindestens 30 m Einblasschlauch gehören zur Standardausrüstung des LKW und sind mitzuführen. Entsprechende Übergangsstücke und Anschlusskupplungen sind gleichfalls mitzuführen. 3.3.3 Andere Fahrzeuge Gleichwertige Transportfahrzeuge sind zulässig. 3.4 Anforderungen an die Qualifizierung des Zustellpersonals 3.4.1 Arbeitsanweisung Der Händler/Transporteur, der Holzpellets nach diesem Zertifizierungsprogramm liefert, hat eine Arbeitsanweisung zu erstellen, anhand derer die Schulung des Zustellpersonals zu erfolgen hat. Diese Arbeitsanweisung hat mindestens folgende Punkte zu umfassen: Transport von Zwischenlager zu Zwischenlager (entsprechend 3.1.2 und 3.1.3) Kundenbeziehung (Terminaviso mit Hinweis, die Feuerung zeitgerecht außer Betrieb zu nehmen, u. a.) Ausfüllen der Checkliste entsprechend 3.4.2 Vorbereitung der Befüllung des Brennstofflagers Hinweise auf möglichst brennstoffschonende Einbringung technischer Vorgang des Befüllens richtige Verwendung der Absaugeinrichtung (Einschalten der Absaugeinrichtung vor dem Befüllvorgang; nur trockenen und gereinigten Abluftfilter verwenden) Verhinderung von Überdruck im Lagerraum Einblas- und Absaugstutzen nach dem Befüllvorgang verschließen. 3.4.2 Checkliste Die Checkliste ist bei jeder Lieferung zum Endkunden vom Zustellpersonal auszufüllen und hat folgenden Mindestinhalt zu umfassen: Heizung abgeschaltet JA/NEIN Lagerraum verschlossen JA/NEIN

Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogistik Seite 9 von 15 Art und geschätzte Menge von Brennstoff-Restbeständen im Lager Verwendete Schlauchlänge, anzugeben in m sonstige Anmerkungen (z. B. kein Prallschutz vorhanden, Staubansammlungen). Die Checkliste muss Bestandteil der Lieferpapiere sein und kann in den Lieferschein integriert sein. 4 Prüfung 4.1 Allgemeines Die Prüfung ist zentraler Bestandteil des Zertifizierungsverfahrens. Als Prüfung wird der Komplex von Maßnahmen bezeichnet, mit denen durch DIN CERTCO festgestellt wird, inwieweit ein Unternehmen über die für das Zertifikat vorgegebenen Kenntnisse, technische Ausrüstung und Fertigkeiten verfügt. Alle im Zusammenhang mit dem Prüfungsgeschehen stehenden Informationen werden von der Zertifizierungsstelle und der von ihr Beauftragten vertraulich behandelt. 4.2 Prüfungsdurchführung 4.2.1 Dokumentation Stichprobenartig ist zu prüfen, ob auf allen Papieren der Vermerk "DINplus" angegeben ist. Der Nachweis über den Verkauf von Holzpellets "DINplus" erfolgt durch Prüfung von Wareneingang, Warenausgang und Lagerstand. Das Unternehmen hat hierfür Wareneingang und - ausgang und Lagerstand in aufbereiteter und übersichtlicher Form vorzulegen und jederzeit verfügbar zu halten. Der Prüfer ist berechtigt, in alle Lieferpapiere Einsicht zu nehmen. Er hat das Recht, die Daten stichprobenartig beim Lieferanten und Kunden zu überprüfen. 4.2.2 Sortenreinheit Die Überprüfung erfolgt durch eine Sichtkontrolle vor Ort. 4.2.3 Schutz vor Feuchtigkeit und Nässe Die Überprüfung erfolgt durch eine Sichtkontrolle vor Ort. 4.2.4 Zwischenlager 4.2.4.1 Einbringung Die Überprüfung erfolgt durch eine Sichtkontrolle vor Ort. 4.2.4.2 Lagerung Die Überprüfung erfolgt durch eine Sichtkontrolle vor Ort. Vom Lagergut sind Proben zu ziehen und auf Abrieb, Wassergehalt und Dichte zu überprüfen.

Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogistik Seite 10 von 15 4.2.4.3 Befüllung von Transportfahrzeugen (Entnahme von Stichproben) Am Ausgang des Verladebalges zum LKW sind mindestens 3 Einzelproben mit einer Masse von jeweils mindestens 5 kg dem Gutstrom zu entnehmen. Die Einzelproben sind zeitlich gestaffelt so zu entnehmen, dass zwischen den Entnahmen ein Vielfaches (mindestens das 10-fache) der Masse der Einzelprobe die Förderstrecke passiert. Die Einzelproben werden zu einer Mischprobe vereinigt. Die Bestimmung des Feinanteiles der Mischprobe erfolgt durch Handsiebung mit einem 3,15-mm-Sieb gemäß DIN ISO 3310-1. 4.2.5 Transportfahrzeuge für die Auslieferung zum Endkunden 4.2.5.1 Funktionsfähigkeit Die Funktionsfähigkeit der technischen Ausstattung ist durch Sichtprüfung zu kontrollieren. 4.2.5.2 Schutz vor Nässe Die Überprüfung erfolgt durch eine Sichtkontrolle vor Ort. 4.2.5.3 Mechanische Beanspruchung der Pellets durch die Fördereinrichtung des LKW Die Überprüfung ist im bestimmungsgemäßen Betrieb durchzuführen. Am Ausgang der Abgabevorrichtung aus dem LKW (bei Silo-LKW mindestens 10 m Schlauch) sind mindestens 3 Einzelproben mit einer Masse von jeweils mindestens 5 kg dem Gutstrom zu entnehmen. Die Einzelproben sind zeitlich gestaffelt so zu entnehmen, dass zwischen den Entnahmen ein Vielfaches (mindestens das 10fache) der Masse der Einzelprobe die Förderstrecke passiert. Die Einzelproben werden zu einer Mischprobe vereinigt. Die Bestimmung des Feinanteiles der Mischprobe erfolgt durch Handsiebung mit einem 3,15-mm-Sieb gemäß DIN ISO 3310-1. 4.2.5.4 On-Bord-Wägesystem Die Überprüfung erfolgt durch eine Sichtkontrolle vor Ort. Die gültige Eichung ist zu überprüfen. 4.2.6 Silo-LKW 4.2.6.1 Absaugvorrichtung Die Fördermengen des Absauggebläses und des Fahrzeugkompressors bei Nenndrehzahl gemäß Typenbeschreibung sind im Prüfbericht anzugeben. 4.2.6.2 Mindestschlauchlänge Die Überprüfung erfolgt durch eine Sichtkontrolle vor Ort.

Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogistik Seite 11 von 15 4.2.7 Andere Fahrzeuge Die Gleichwertigkeit anderer Fahrzeuge entsprechend 4.2.5.1 ist nachzuweisen. 4.3 Qualifizierung des Zustellpersonals Die Arbeitsanweisung gemäß 3.4.1 muss vorgelegt werden und ist auf Vollständigkeit zu überprüfen. Ein Nachweis über die interne Mitarbeiterschulung entsprechend dieser Arbeitsanweisung ist vorzulegen. Stichprobenartig sind die Checklisten gemäß 3.4.2 zu überprüfen. 4.4 Prüfbericht Der Inspektor teilt dem Auftraggeber das Ergebnis der Prüfungen in einem Prüfbericht mit. Dieser muss DIN CERTCO im Original vorgelegt werden. Der Prüfbericht besteht aus den Teilen: Bericht über die Ergebnisse der Besichtigung des Betriebs ggf. Bericht über die Laborprüfung der im Rahmen der Betriebsbesichtigung entnommenen Stichproben aus dem Zwischenlager Der Prüfbericht darf bei Antragstellung in der Regel nicht älter als 3 Monate sein. In Einzelfällen können auch ältere Prüfberichte anerkannt werden, wenn das Prüflaboratorium schriftlich die Gültigkeit der im Prüfbericht genannten Angaben bestätigt. 4.5 Sonderprüfungen Die ordnungsgemäße Verwendung des Zertifikats wird durch DIN CERTCO überwacht. Bei Erkennen unkorrekter Verwendung eines Zertifikats hat DIN CERTCO die erforderlichen (z. B. Sonderprüfungen), notfalls rechtlichen Schritte zur Beseitigung der Beanstandung unverzüglich einzuleiten. Eine Sonderprüfung kann durchgeführt werden: bei festgestellten Mängeln, auf zu begründende Anordnung von DIN CERTCO, falls DIN CERTCO zu der Annahme kommt, dass ein Inhaber des Zertifikats dem Anspruch an die Qualität nicht oder nicht mehr ausreichend gerecht wird, auf Antrag Dritter, wenn für diese ein besonderes Interesse an der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Marktgeschehens in wettbewerblicher oder qualitativer Art vorliegt. Art und Umfang einer Sonderprüfung werden dem Zweck entsprechend in jedem Einzelfall von DIN CERTCO festgelegt. 5 Zertifizierung Bei der Zertifizierung im Sinne dieses Zertifizierungsprogramms handelt es sich um die Bewertung und regelmäßige Überwachung, ob die in diesem Zertifizierungsprogramm in Abschnitt 3 geforderten Festlegungen hinsichtlich bestehender Fachkenntnisse und Fertigkeiten sowie der Verfügbarkeit einer erforderlichen technischen Ausrüstung erfüllt sind.

Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogistik Seite 12 von 15 5.1 Antrag auf Zertifizierung Das Zertifizierungsverfahren beginnt mit einem formellen schriftlichen Antrag des Antragstellers bei DIN CERTCO, mit dem der Antragsteller gleichzeitig die in Abschnitt 2 aufgeführten Dokumente anerkennt. Folgende Unterlagen sind vom Antragsteller bei DIN CERTCO schriftlich einzureichen: Antrag auf Zertifizierung im Original und mit rechtsverbindlicher Unterschrift technische Daten der eingesetzten Lieferfahrzeuge mit Ausstattung Qualitätshandbuch (inkl. Checklisten, Personaleinsatzpläne, Arbeitsanweisungen, Schulungsplänen, Lieferpapiere, etc.) ggf. Teilnahmebestätigungen einschlägiger Qualifizierungen des Zustellpersonals ggf. Tätigkeitsnachweise des Zustellpersonals über die Erfahrung in der Ausfuhr und der Bereitstellung von Holzpellets (siehe hierzu auch Abschnitt 3.4) Der Antragsteller erhält von DIN CERTCO nach Antragseingang eine Auftragsbestätigung mit einer Verfahrensnummer und Hinweisen zum weiteren Verfahrensgang und ggf. noch fehlenden Antragsunterlagen. 5.2 Zulassung zum Zertifizierungsverfahren DIN CERTCO prüft den Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren einschließlich der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität. DIN CERTCO benachrichtigt den Antragssteller schriftlich über das Ergebnis der Überprüfung auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren. Bei abgeschlossener positiver Bewertung wird der Antragssteller zum Zertifizierungsverfahren zugelassen, ggf. nach Übersenden zusätzlicher Unterlagen. Eine Ablehnung des Antrags auf Zulassung zur Zertifizierung wird dem Antragsteller ebenfalls schriftlich unter Angaben der Gründe mitgeteilt. Die Zulassung zum Zertifizierungsverfahren erlischt, wenn: der Antragsteller von seinem Antrag zurücktritt und dies DIN CERTCO schriftlich mitteilt, zwischenzeitlich Tatsachen bekannt werden, die bei vorheriger Kenntnis zur Nichterteilung der Zulassung geführt hätten. In beiden Fällen hat der Antragsteller die Kosten für die Bearbeitung der Antragsunterlagen zu tragen. 5.3 Konformitätsbewertung Auf Basis der eingereichten Antragsunterlagen führt DIN CERTCO die Konformitätsbewertung durch. Hierzu wird insbesondere anhand des Prüfberichtes bewertet, ob der Fachbetrieb die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms und der Norm erfüllt. Über mögliche Abweichungen wird der Antragsteller schriftlich durch DIN CERTCO informiert.

Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogistik Seite 13 von 15 5.4 Zertifikat und Zeichennutzungsrecht Nach erfolgreicher Prüfung und Konformitätsbewertung der eingereichten Antragsunterlagen und des Prüfberichts stellt DIN CERTCO dem Antragsteller ein Zertifikat aus und erteilt das Nutzungsrecht für das Zeichen DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogistik in Verbindung mit einer zugehörigen Registernummer. Aufbau der Registernummer: FB1Pxxx Zeichen und Registernummer dürfen nur in Verbindung mit demjenigen Betrieb verwendet werden, für den das Zertifikat erteilt worden ist. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DIN CERTCO. 5.5 Veröffentlichungen Alle Zertifikatinhaber können tagesaktuell über die Homepage von DIN CERTCO www.dincertco.de unter <Zertifikate / Registrierung> abgerufen werden. Hersteller, Anwender und Verbraucher nutzen diese Recherchemöglichkeit, um sich über zertifizierte Produkte zu informieren. Neben den Kontaktdaten des Zertifikatinhabers (Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage) können dort auch die technischen Daten des zertifizierten Betriebs eingesehen werden. 5.6 Gültigkeit Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Der Gültigkeitszeitraum wird im Zertifikat angegeben. Mit Erlöschen des Zertifikats erlischt auch das Zeichennutzungsrecht. 5.7 Verlängerung des Zertifikats Soll die Zertifizierung über den im Zertifikat angegebenen Termin hinaus aufrechterhalten bleiben, so muss DIN CERTCO rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ein aktueller positiver Prüfbericht und ein Antrag auf Verlängerung vorliegen. Der Nachweis für die Einhaltung der Anforderungen der Prüf- und Zertifizierungsgrundlagen nach Abschnitt 2 erfolgt im Umfang der Fremdüberwachung nach Abschnitt 7. 5.8 Erlöschen des Zertifikats Sofern die Überwachungsmaßnahmen nach Abschnitt 7 vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats nicht fristgerecht oder nur unvollständig durchgeführt wurden, erlischt das Nutzungsrecht für das Zeichen DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogistik und der Registernummer, ohne dass es einer ausdrücklichen Mitteilung von DIN CERTCO bedarf.

Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogistik Seite 14 von 15 Darüber hinaus kann das Zertifikat z. B. erlöschen, wenn: das Zeichen DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogisitk vom Zertifikatinhaber missbräuchlich verwendet wird, die Anforderungen, die sich aus diesem Zertifizierungsprogramm oder ihrer begleitenden Dokumente ergeben, nicht erfüllt werden, die anfallenden Zertifizierungsgebühren nicht fristgerecht bezahlt werden, die Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikates nicht mehr gegeben sind. 5.9 Änderungen/Ergänzungen 5.9.1 Informationspflichten Der Zertifikatinhaber ist verpflichtet, alle wichtigen Änderungen, die die Zertifizierung betreffen (z. B. Änderung der Anschrift, Organisation, Verfahren zur Qualitätssicherung, technischen Ausrüstung) DIN CERTCO unverzüglich bekannt zu geben. 5.9.2 Änderung der Prüfgrundlage Ändern sich die Prüfgrundlagen der Zertifizierung, so ist innerhalb von 6 Monaten nach Mitteilung durch DIN CERTCO ein Antrag auf Änderung der Zertifizierung einzureichen und in der Regel nach 12 Monaten die Konformität mit der geänderten Prüfgrundlage durch Vorlage eines positiven Prüfberichtes (siehe Abschnitt 4.4) vorzulegen. 5.10 Mängel Werden Mängel festgestellt, wird der Zertifikatinhaber von DIN CERTCO schriftlich aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. DIN CERTCO entscheidet ggf. in Absprache mit der Inspektionsstelle, ob es sich um einen schweren oder geringfügigen Mangel handelt. Besteht weiterhin Grund zur Beanstandung, wird das Zertifikat durch DIN CERTCO zunächst ausgesetzt und gleichzeitig eine letzte Frist für die Beseitigung der Mängel eingeräumt. Kommt der Zertifikatinhaber der Aufforderung nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, oder kann die Beseitigung der Mängel erneut nicht nachgewiesen werden, erlischt das Zertifikat. 6 Eigenüberwachung durch den Fachbetrieb 6.1 Eigenüberwachung Zur kontinuierlichen Qualitätssicherung in der Transport und Lagerlogistik sind vom Händler/Transporteur folgende Kontrollen durchzuführen: 1. Im Rahmen einer Eingangskontrolle müssen alle von einem Pelletlager angenommenen Lieferungen von Pellets der Qualität DINplus einer visuellen Prüfung unterzogen werden. Hierbei sind insbesondere Sauberkeit, Sortenreinheit und Feinanteil der Holzpellets zu beurteilen, und zu dokumentieren. Im Zweifelsfall ist die Qualität der Produkte in Form einer vorherigen Prüfung nachzuweisen.

Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Fachbetrieb Pelletlogistik Seite 15 von 15 2. Durch ständige Sichtkontrollen und ggf. Analysen von Wassergehalt und Abrieb aus dem Lager entnommener Proben ist die Aufrechterhaltung geeigneter Lagerungsbedingungen zu gewährleisten. Die Analysenergebnisse und evtl. vorgenommene Maßnahmen zum Umbau bzw. zur Instandsetzung der Lagerungseinrichtungen sind zu dokumentieren. 3. Die Transportfahrzeuge zum Endkunden sind einer laufenden Kontrolle zu unterziehen. Alle relevanten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung geeigneter Transportbedingungen (z. B. Schlauchwechsel, Nacheichung des On-Board-Wägesystems, Wechsel der Dichtungen, etc.) sind zu dokumentieren. Die Dokumentation aller im Zuge der Eigenüberwachung durchgeführten Maßnahmen ist bei der Fremdüberwachung vorzulegen. 6.2 Qualitätsmanagement-System DIN CERTCO empfiehlt die Errichtung und Zertifizierung eines Qualitätsmanagement- Systems nach der Normenreihe DIN EN ISO 9000 ff. 7 Fremdüberwachung durch DIN CERTCO 7.1 Allgemeines Wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung ist die ständige Überwachung des zertifizierten Fachbetriebs während der gesamten Laufzeit des Zertifikates. 7.2 Inspektionen Die Fremdüberwachung ist die durch unabhängige Dritte durchzuführende Überprüfung der Qualitätssicherung in der Transport- und Lagerlogistik. Sie beinhaltet die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen des Abschnitts 3 unter Anwendung der Prüfmethoden des Abschnitts 4 dieses Zertifizierungsprogramms und die Kontrolle der Eigenüberwachung. Die Kontrollen werden für jeden Lagerungsbetrieb (Händler) mindestens einmal jährlich durchgeführt. Transportfahrzeuge werden alle 3 Jahre kontrolliert. Ausschließliche Transportbetriebe (Frächterbetriebe) und deren Transportfahrzeuge werden alle 3 Jahre kontrolliert. Um die Durchführbarkeit der Überwachung zu gewährleisten, werden Kontrollen i. d. R. vorher angekündigt. Für die Durchführung der für die Bewertung und Zertifizierung erforderlichen Kontrollen und Prüfungen kann sich DIN CERTCO der von ihr anerkannten Prüflaboratorien und Inspektionsstellen bedienen. Prüfberichte oder Prüfbescheinigungen anderer als der oben genannten Prüflaboratorien werden für die Zertifizierung nicht berücksichtigt. Der bei DIN CERTCO einzureichende Prüfbericht muss mindestens folgende Angaben enthalten: Datum und Ort der Werksbesichtigung Dauer der Besichtigung Name und Funktion des Inspektors Ergebnis der Prüfung