Pflege- und Betreuungsvertrag Gerontopsychiatrische Tagespflege



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Pflege- und Betreuungsvertrag Gerontopsychiatrische Tagespflege zwischen vertreten durch AurA ggmbh Tagespflege im Park Cappeler Str. 72 35039 Marburg Geschäftsleitung nachstehend Einrichtung genannt und nachstehend Gast genannt

wird ein Pflege- und Betreuungsvertrag mit folgendem Inhalt geschlossen: 1: Vertragsdauer 2: Ausstattung der Einrichtung/Unterkunft 3: Leistungen der allgemeinen Pflege/Behandlungspflege 4: Hilfsmittel und therapeutische Leistungen 5: Leistungen der Küche/Verpflegung 6: Sonstige Leistungen 7: Anwesenheit 8: Leistungsentgelte 9: Entgeltanpassung 10: Abwesenheit des Tagespflegegastes 11: Kündigung 12: Beschwerderecht 13: Datenschutz/Schweigepflicht 14: Schlussbestimmungen 1 Vertragsdauer 1) Vertragsdauer Der Vertrag wird mit Wirkung zum auf unbestimmte Dauer geschlossen. 2 Ausstattung der Einrichtung/Unterkunft 1) Gemeinschaftsräume Die Einrichtung bietet dem Gast Räume zur Begegnung und zur Teilnahme an gemeinschaftlichen Ereignissen. Es werden folgende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt: Küche und Teeküche Essensraum Aufenthaltsraum/Ruheraum (teilbar) Behandlungsraum Pflegebad mit Pflegebadewanne Gymnastikraum Abschließbare Garderobe Tisch 1 Sessel behindertengerechtes WC je 1 Damen- und Herren-WC öffentliches Telefon 3 Leistungen der allgemeinen Pflege 1) Ziel der Pflege Die Leistungen der Pflege werden entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse erbracht. Ziel ist es, dem Gast Hilfe zur Erhaltung und Erlangung höchstmöglicher Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zu geben und dabei seine persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu respektieren.

2) Grundpflege Zu den Leistungen der allgemeinen Pflege gehören: O Hilfe bei der Körperpflege O Hilfe bei der Ernährung O Hilfe bei der Mobilität O Soziale Betreuung Dem Gast werden die im Einzelfall erforderlichen pflegerischen Hilfen zur Unterstützung, zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen geleistet. Die Leistungen der allgemeinen Pflege richten sich nach dem individuellen Bedarf des Gastes. 3) Behandlungspflege Die im Rahmen des SGB XI zu erbringenden Leistungen der medizinischen Behandlungspflege werden von der Einrichtung erbracht, soweit sie nicht vom behandelnden Arzt oder einem ambulanten Dienst erbracht werden. Die Behandlungspflege bedarf grundsätzlich einer Verordnung durch den zuständigen Haus- oder Facharzt. 4) Soziale Betreuung Leistungen der sozialen Betreuung dienen der Orientierung, der Gestaltung des persönlichen Alltags, der Bewältigung von Lebenskrisen und der Unterstützung bei persönlichen Angelegenheiten. 5) Pflegestufen Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegeversicherung ist die Eingruppierung in eine der Pflegestufen durch die Pflegekasse notwendig. 6) Pflegestufe 0 Für diejenigen Gäste, die im Sinne des SGB XI geringfügig pflegebedürftig sind, werden die Leistungen der allgemeinen Pflege nach Art, Inhalt und Umfang vereinbart. Kommt es zwischen Einrichtung und Gast wegen der notwenigen Pflegeleistungen zu einem Konflikt, ist ein Gutachten einzuholen. Die Kosten dafür tragen Einrichtung und Gast je zur Hälfte. 7) Privatzahler Für diejenigen Gäste, die keine Leistungen durch die Pflegekasse erhalten, werden die Leistungen der allgemeinen Pflege nach Art, Inhalt und Umfang vereinbart. Kommt es zwischen Einrichtung und Gast wegen der notwenigen Pflegeleistungen zu einem Konflikt, ist ein Gutachten einzuholen. Die Kosten dafür trägt der jeweils Unterliegende. 8) Pflegeplanung Die Pflegeplanung wird von der Einrichtung durchgeführt 9) Dokumentation Die Pflegeplanung und die Pflegeleistungen werden dokumentiert. Die Pflegedokumentation kann vom Gast oder von einer von ihm benannten Person eingesehen werden.

10) Antrag bei der Pflegekasse Der Gast verpflichtet sich, bei Veränderung seines Hilfe- oder Pflegebedarfes einen Antrag auf Neueingruppierung bei seiner Pflegekasse zu stellen. 11) Medikamentenversorgung Die Versorgung der Patienten mit den notwendigen Medikamenten erfolgt durch öffentliche Apotheken nach der Wahl des Gastes. 12) Unterlagen Der Tagespflegegast/Angehörige verpflichtet sich, eine ärztliche Verordnung der Medikamente und die Originalverpackungen der Medikamente bei Aufnahme vorzulegen. Veränderungen der Medikamenteneinnahmen auf ärztliche Verordnung hin sind der Leitung unverzüglich mitzuteilen. Der Tagespflegegast/Angehörige verpflichtet sich einen Einnahmeplan der Medikamente von dem behandelnden Arzt gegenzeichnen zu lassen. 4 Hilfsmittel und therapeutische Leistungen 1) Pflegehilfsmittel Die Einrichtung stellt dem Gast die erforderlichen Pflegehilfsmittel i.s.d. 40 SGB XI zur Verfügung. 2) Rehabilitation in der Einrichtung Zur Vermeidung und zur Minderung der Pflegebedürftigkeit kommen auch für Tagespflegegäste Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation in Betracht. Hierzu gehören z.b. Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Die Einrichtung wird bei der Pflegeplanung in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung auf Möglichkeiten der Rehabilitation achten und zur Sicherung des Rehabilitationserfolges mit dem behandelnden Arzt und Therapeuten zusammen arbeiten. 3) Therapie Therapeutische Leistungen, z.b. der Physiotherapie und Ergotherapie, sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Sie werden von der Einrichtung nach den Wünschen des Gastes vermittelt und können in der Tagespflege durchgeführt werden. 5 Leistungen der Küche/Verpflegung 1) Die Mahlzeiten werden aufgrund ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Tagespflegegäste zubereitet. Bei Behinderung und Krankheit wird auf die besonderen Bedürfnisse der Tagespflegegäste Rücksicht genommen und ihren Fähigkeiten und Gewohnheiten Rechnung getragen.

2) Verpflegung Die Einrichtung bietet dem Gast folgende im Entgelt enthaltene Mahlzeiten an: O Frühstück O Mittagessen O Getränke zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs (Tee, Wasser, Säfte und Kaffee) O Nachmittagskaffee 3) Besondere Leistungen Bei ärztlich begründetem Bedarf werden Schonkost und Diäten (z.b. Diabetesdiät) ohne Aufpreis angeboten. Individuelle Speisen-, Getränke- und Diätwünsche werden als Zusatzleistung gegen Entgelt angeboten. 6 Sonstige Leistungen 1) Religionsausübung Die Einrichtung bietet den Tagespflegegästen, soweit möglich, an katholischen und evangelischen Gottesdiensten (z.b. Eucharistie, Gebete, Andacht) teilzunehmen. Die freie Ausübung der Religion des persönlichen Glaubens ist selbstverständlich möglich. 2) Beratung Zu den Leistungen der Einrichtung gehört die Beratung von Tagespflegegästen und deren Angehörigen, insbesondere in Fragen der Leistungserbringung und Kostenabrechnung. 3) Kultur in der Einrichtung Die Einrichtung bietet regelmäßig Gruppenangebote im Hause an. Die Tagespflegegäste werden an der Programmgestaltung beteiligt. Für die Gruppenangebote wird grundsätzlich kein gesondertes Entgelt erhoben. Das Programm wird regelmäßig in der Einrichtung veröffentlicht. Zusätzliche, besondere kostenintensive, Veranstaltungen können gegen Entgelt besucht werden. Die Entgelte werden bei der Ausschreibung der Veranstaltung bekannt gegeben. 4) Öffnungszeiten Die Einrichtung ist von Montag bis Freitag täglich in der Zeit von 7:45 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Zusätzlich ist die Einrichtung in der Regel jeden zweiten Samstag geöffnet. 5) Hol- und Bringdienst Die An- und Abfahrt zu der Einrichtung bzw. nach Hause werden durch die Einrichtung oder die Angehörigen organisiert. Bei Übernahme der An- und Abfahrt durch die Angehörigen wird der Tagespflegesatz um 7,67 gekürzt. 6) Eingangsassessment Eine Diagnosestellung kann nur von Arzt, bzw. vom Facharzt gestellt werden. AurA verwendet zwei Instrumente zur Einschätzung der Befindlichkeit des Gastes zu den Bereichen: Gedächtnis und Orientierung.

- Der Mini-Mental Status nach Folstein (MMST) - Die Cohen-Mansfield Skala (CMAI) Beide Instrumente werden im Beratungs- und Aufnahmeprozess durchgeführt, um den geeigneten Aufenthaltsbereich in der Tagespflege Haus im Park einschätzen zu können. 7) Öffentliches Telefon Die Einrichtung stellt den Gästen ein öffentliches Telefon zur Verfügung, das von den Gästen genutzt werden kann. Die Gebühren zur Nutzung des Telefon werden pro angefangene Minute in Höhe von 0,10 berechnet. Bei Anruf von Sonderrufnummern wird der tatsächliche Betrag in Rechnung gestellt. 8) Sonstige Leistungen Auf Wunsch des Gastes vermittelt die Einrichtung Fußpflege oder Friseurtermine. Die Kosten für diese Leistungen sind von dem Gast zu tragen. Sind die Leistungen nicht in der Einrichtung zu erbringen, so sind die Beförderungskosten zusätzlich zu entrichten. 7 Anwesenheit Der Besuch der Tagespflege wird für folgende Wochentage vereinbart. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

8 Leistungsentgelte 1) Die Entgelte für die Leistungen richten sich grundsätzlich nach den Vereinbarungen, die zwischen der Einrichtung und den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträger) nach den einschlägigen Vorschriften des SGB XI und des SGB XII vereinbart sind. Die Entgelte für die Leistungen sind für alle Tagespflegegäste nach einheitlichen Grundsätzen zu bemessen. 2) Pflegesatzvereinbarung Der Gast bzw. ein von ihm Bevollmächtigter hat das Recht, die Pflegesatzvereinbarungen in der jeweils gültigen Fassung beim Einrichtungsträger einzusehen. 3) Entgelte Das Entgelt beträgt im Rahmen dieses Vertrages täglich: Auswahl: s Position Einzelkosten Pflegekassenanteil Pflegebedingte Aufwendungen PS 0 37,49 Pflegebedingte Aufwendungen PS 1 max. 384,00 41,65 Pflegebedingte Aufwendungen PS 2 max. 921,00 45,83 Pflegebedingte Aufwendungen PS 3 max. 1432,00 49,99 Pflegekassenanteil Gesamt Eigenanteil Unterkunft + Verpflegung 15,81 Investitionskosten 7,81 zzgl. Differenz Pflegekassenanteil Erstattung Fahrtkosten -7,67 Eigenanteil Gesamt Anwesenheitstage Gesamtkosten Gesamtkosten Die Entgelte sind auf das Konto Nr. 55794, BLZ 533 500 00 bei der Sparkasse Marburg - Biedenkopf innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Der jeweilige Betrag kann auf Wunsch über Lastschriftverfahren von der Einrichtung eingezogen werden. Die Entgelte für Zusatzleistungen sind darin nicht enthalten. 4) Was hat der Gast zu zahlen? Der Gast trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Kosten für die nicht geförderten Investitionskosten, die Kosten für Zusatzleistungen sowie die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, soweit die Pflegekasse für sie nicht in voller Höhe aufkommt. 5) Sozialhilfe Auf Wunsch des Tagespflegegastes sind die Mitarbeiter bei Antragstellung behilflich.

6) Pflegestufenwechsel Bei einem Wechsel in der Pflegstufe infolge eines verbesserten oder verschlechterten Pflege- und/oder Gesundheitszustandes gilt der entsprechend ermäßigte oder erhöhte Entgeltsatz. Die Höhe des neuen Entgeltes wird schriftlich mitgeteilt. 8) Abrechnung mit der Pflegekasse Die allgemeinen Pflegeleistungen bis zur jeweiligen Höchstgrenze werden unmittelbar mit der Pflegekasse des Gastes abgerechnet. Etwaige Kosten die nicht von der Pflegekasse übernommen werden, werden dem Gast gesondert in Rechnung gestellt. 9) Rechnungsstellung Die Einrichtung erstellt jeweils nach Ablauf eines Monats eine Rechnung, aus der für den abgelaufenen Zeitraum erbrachte Leistungen nach Art und Umfang zu entnehmen sind. 9 Entgeltanpassung 1) Entgeltanpassung Erhöhungen der Entgelte für die Pflegeleistungen, Leistungen für Unterkunft und Verpflegung sowie für Investitionskosten erfolgen nach 7 des Heimgesetzes. 10 Abwesenheit des Tagespflegegastes 1) Abwesenheit Bei Abwesenheit des Gastes wird der Pflegesatz, das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung und die Investitionskosten bis zu drei Tagen im Kalendermonat berechnet. Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung ist für diesen Zeitraum um 50% zu kürzen. Dies gilt nicht, soweit der teilstationäre Platz anderweitig belegt wird. 11 Kündigung 1) Kündigungsfristen Der Gast/Vertreter/Bevollmächtigter kann den Vertrag spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen. Aus wichtigem Grund kann der Gast/Vertreter/Bevollmächtigter ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, wenn die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Die Kündigung muss dann unter Angabe von Gründen schriftlich erfolgen. 2) Kündigung durch die Einrichtung Die Einrichtung kann den Pflege- und Betreuungsvertrag nur aus wichtigen Gründen kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondre vor, wenn: 1. der Betrieb der Einrichtung eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in seiner Art verändert wird und die Fortsetzung des Pflege- und Betreuungsvertrages für den Träger eine Härte bedeuten würde, 2. der Gesundheitszustand des Gastes sich so verändert hat, dass eine fachlich angemessene Pflege und Betreuung in der Einrichtung nicht möglich und der Einrichtung de Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar

ist bzw. aus ärztlicher Sicht ein weiterer Besuch in der Tagespflegeeinrichtung für den Gast nicht vertretbar ist, 3. das Zusammenleben der Gruppe nachhaltig gestört wird, 4. der Gast seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so grob verletzt, dass der Einrichtung die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann, 5. der Gast a) für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Entgeltes oder eines Teils des Entgeltes, der das Gesamtentgelt für einen Monat übersteigt, in Verzug ist, b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgeltes in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der das Gesamtentgelt für zwei Monate übersteigt. 3) Schriftform Die Kündigung durch die Einrichtung bedarf der Schriftform und ist zu begründen. 4) Kündigungsfristen In den Fällen des Abs. 2, Ziffer 2 bis 4 kann die Einrichtung den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, in den übrigen Fällen ist die Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Letzen des nächsten Monats zulässig. 5) Vertragsende bei Tod Das Vertragsverhältnis endet außer durch Kündigung mit dem Tod des Gastes. 12 Beschwerderecht 1) Beschwerderecht Der Gast hat das Recht, sich bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen mündlich oder schriftlich bei der Pflegedienstleitung zu beschweren. Daneben kann der Gast sich auch beim Träger, bei der zuständigen Heimaufsichtsbehörde beschweren. Die entsprechenden Anschriften werden bei Vertragsabschluss dem Vertrag als Anlage beigefügt. 2) Abhilfe Der Träger ist verpflichtet, binnen zwei Wochen auf eine schriftliche Beschwerde schriftlich zu antworten. 3) Qualitätssicherung Der Gast hat das Recht, sich über die Ergebnisse der internen und externen Qualitätssicherung zu informieren. 13 Datenschutz/Schweigepflicht 1) Datenschutz Die Einrichtung verpflichtet sich zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten des Gastes. 2) Datenweitergabe Es werden nur solche Informationen des Gastes gespeichert und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergegeben, die für die Erfüllung des Vertrages erforderlich sind.

3) Krankheitsdaten Der Gast willigt ein, dass der behandelnde Arzt die für allgemeine und spezielle Pflege erforderlichen Informationen der Einrichtung zur Verfügung stellt und dass die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erstellten Gutachten der Einrichtung ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. 4) Informationsrecht Der Gast erhält Mitteilung, welche personenbezogenen Daten geführt werden. Der Gast hat das Recht auf Einsichtnahme in die über ihn geführten Pflegedokumentation. 14 Schlussbestimmungen 1) Aufhebung früherer Verträge Durch den Abschluss dieses Pflege- und Betreuungsvertrages werden frühere vertragliche Regelungen außer Kraft gesetzt. Gleiches gilt für damit verbundene Nebenabreden, Vertragsänderungen und Anpassungen. 2) Änderungen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Ein etwaiger Verzicht auf die Schriftform ist schriftlich zu vereinbaren. 3) Unwirksamkeit Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Rechtwirksamkeit im Übrigen nicht. 4) Anlagen Die in diesem Vertrag genannten Anlagen sind Bestandteil des Vertrages und dem Gast ausgehändigt worden.. Ort/Datum. Unterschrift Einrichtung. Unterschrift Gast/gesetzlicher Vertreter

Anlage: Anschrift des Trägers: AurA ggmbh Cappeler Str. 72 35039 Marburg Ihre Ansprechpartner: Frau Dagmar Loock Wirth, Geschäftsführerin Herrn Hans Loock, Geschäftsführer Frau Bettina Kauffeld, Pflegedienstleitung in 35039 Marburg Frau Bärbel Büst, Pflegedienstleitung in 35288 Roßdorf Anschrift der Einrichtung: AurA ggmbh AurA ggmbh Cappeler Str. 72 Kirchstr. 3 35039 Marburg 35287 Amöneburg - Roßdorf Tel.: 06421-1750700 Tel.: 06424-964644 info@aura-ev.de www.aura-ev.de Ihr Ansprechpartner vom Heimbeirat Verantwortliche Gästesprecherin: für Marburg - Cappel: Andreas Schönwandt Am Schützenplatz 10 35039 Marburg Tel: 06421-681870 Fax: 06421-961906 Email: andreasvenator@aol.com für Amöneburg - Roßdorf: Melanie Conrad Triftweg 4 35260 Hatzbach Tel:06428-935052 Email: mellie.conrad@gmx.de Anschrift der zuständigen Heimaufsicht: Hessisches Versorgungsamt in HessenAmt für Versorgung und Soziales Südanlage 14a 35390 Gießen Ihr Ansprechpartner von der zuständigen Heimaufsicht: Frau Roth, Herr Becker, Herr Hilling