Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur des Stromnetzes der Stadtwerke Stadtroda GmbH Die Entgelte wurden auf Basis der von der Bundesnetzagentur genehmigten Erlösobergrenze bestimmt. Der Bescheid erging am 15.12.2008, Akt. Zeichen: BK8-08/0814-11 Gültig vom 01.01.2009 31.12.2009 Seite 1
Preisblatt 1 Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Stadtroda GmbH für Netzanschlussstellen mit registrierender 1/4-h-Leistungsmessung Für die Nutzung der Stromübertragungs- und Verteilungsanlagen der Stadtwerke Stadtroda GmbH gelten für Netzanschlussstellen mit registrierender 1/4-h-Leistungsmessung nachfolgend genannte Preise (Netznutzungsentgelte) gemäß Strom Netzentgeltverordnung (Strom NEV). Die Netznutzungsentgelte umfassen Übertragungs- und Verteilungsverluste sowie Systemdienstleistungen und enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten des vorgelagerten Netzbetreibers TEN Thüringer Energienetze GmbH. Jahresleistungspreis: Die Leistungspreise beziehen sich auf alle Kilowatt der Jahreshöchstleistung. Anschluss an Netzebene Jahresbenutzungsdauer < 2.500 Stunden Leistungspreis /kw und Jahr ct/kwh Jahresbenutzungsdauer > 2.500 Stunden Leistungspreis /kw und Jahr ct/kwh Mittelspannung 16,42 2,22 35,01 1,47 Mittelspannung mit niederspannungsseitiger Messung Umspannung in Niederspannung 16,91 2,29 36,06 1,51 17,29 3,96 93,79 0,90 Niederspannung 22,96 5,15 120,55 1,25 Die genannten Entgelte verstehen sich zuzüglich Mehrkosten nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKModG), Messpreis, Konzessionsabgaben (Preisblätter 3 und 5) sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Seite 2
Preisblatt 2 Entgelte für Blindarbeit der Stadtwerke Stadtroda GmbH für Netzanschlussstellen mit registrierender 1/4-h-Leistungsmessung Für die Anschlussnutzung im Geltungsbereich der Niederspannungsanschlussverordnung NAV ist bei der Entnahme von elektrischer Energie ein Leistungsfaktor (cos ) größer 0,9 induktiv einzuhalten. Die Entnahme von darüber hinaus gehender Blindmehrarbeit wird mit dem nachfolgenden Preis gesondert berechnet, soweit die monatlich entnommene Blindarbeit 50 % der entnommenen Wirkarbeit in der HT-Zeit übersteigt. Für die Anschlussnutzung außerhalb des Geltungsbereiches der Niederspannungsanschlussverordnung NAV ist bei der Entnahme von elektrischer Energie ein Leistungsfaktor (cos ) größer 0,93 induktiv einzuhalten. Die Entnahme von darüber hinaus gehender Blindarbeit wird mit dem nachfolgenden Preis gesondert berechnet, soweit die monatlich entnommene Blindarbeit 50 % der entnommenen Wirkarbeit in der HT-Zeit übersteigt. Blindarbeit gemessene induktive Blindarbeit, die 50% der Wirkarbeit nicht überschreitet ct/kwh 1,00 Die genannten Entgelte verstehen sich zuzüglich Mehrkosten nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKModG), Messpreis, Konzessionsabgaben (Preisblätter 3 und 5) sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Seite 3
Preisblatt 3 Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Stadtroda GmbH für Netzanschlussstellen ohne registrierender Leistungsmessung Für die Nutzung der Stromübertragungs- und Verteilungsanlagen der Stadtwerke Stadtroda GmbH gelten für Netzanschlussstellen ohne registrierende Leistungsmessung nachfolgend genannte Preise (Netznutzungsentgelte) gemäß Strom Netzentgeltverordnung (Strom NEV). Die Netznutzungsentgelte umfassen Übertragungs- und Verteilungsverluste und Systemdienstleistungen. Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Die Netznutzungsentgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Entgelte der vorgelagerten Netzbetreiber im Rahmen der Kostenwälzung sowie einer Änderung der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. Kundengruppe Grundpreis /Jahr Grundpreis Grundpreis /Jahr brutto ct/kwh ct/kwh brutto Kleinkunden o. Leistungsmessung 15,00 17,85 5,79 6,89 Nachtspeicherheizung 0,00 0,00 3,24 3,86 Wärmepumpen 0,00 0,00 4,00 4,76 Kommunaler Verbrauch 13,50 16,07 5,22 6,21 Seite 4
Preisblatt 4 Entgelte für Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung bei Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Stadtroda GmbH Die Entgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. 1. Netzanschlussstellen mit registrierender 1/4-h-Leistungsmessung (Entnahme oder Einspeisung) Messaufgabe Messstellenbetrieb Messung Abrechnung Mittelspannung Lastprofilzählung 460,00 300,00 300,00 Niederspannung Lastprofilzählung 265,00 250,00 300,00 Die vorgenannten Preise gelten je Zählpunkt und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. 2. Netzanschlussstellen ohne Leistungsmessung (Entnahme oder Einspeisung) Messaufgabe Messstellenbetrieb Messung Abrechnung Niederspannung Eintarif 9,35 4,65 12,00 Niederspannung Zweitarif 15,25 7,75 12,00 Niederspannung: Stromwandler 29,50 Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Seite 5
Preisblatt 5 Entgelte für Netzreservekapazität bei Ausfall von Erzeugungsanlagen der Stadtwerke Stadtroda GmbH Die Netzreservekapazität kann maximal bis zur Höhe der Engpassleistung der betroffenen Erzeugungsanlage in Anspruch genommen werden. Die Entgelte richten sich nach der Zeitdauer der Inanspruchnahme. Der Abrechnungszeitraum beträgt ein Jahr. Eine unterjährig zeitanteilige Abrechnung ist nicht möglich. Entnahme bis 200 h / Jahr / kw Netzreservekapazität bis 400 h / Jahr / kw bis 600 h / Jahr / kw Mittelspannung 41,04 49,25 57,46 Umspannung in Niederspannung 43,23 51,88 60,53 Niederspannung 57,41 68,89 80,37 Die Entgelte verstehen sich zuzüglich Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, ggf. Lieferung von Blindarbeit, ggf. Konzessionsabgabe und der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Seite 6
Preisblatt 6 Konzessionsabgabe und Mehrkosten aus dem KWKModG bei Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Stadtroda GmbH Die Entgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. 1. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe wird zusätzlich zu den Netznutzungsentgelten gemäß den jeweiligen Abgabesätzen der gültigen Konzessionsverträge berechnet. Netzanschlussstellen mit registrierender 1/4-h-Leistungsmessung für alle Kilowattstunden Wirkarbeit Konzessionsabgabe Netzgebiet Stadtroda brutto 0,11 0,131 Die vorgenannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Netzanschlussstellen ohne Leistungsmessung Eintarifmessung sowie bei Zweitarifmessung in der Starklastzeit (HT) Konzessionsabgabe Netzgebiet Stadtroda brutto 1,32 1,57 Niedertarifzeit Schwachlast (NT) 0,61 0,73 Die vorgenannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. 2. Mehrkosten nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung (KWK) Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der KraftWärme-Kopplung (KWKModG, BGBl. I, S. 1092 f.) zum 1. April 2002 wird dem Letztverbraucher in Abhängigkeit vom Jahresverbrauch je Verbrauchsstelle ein KWK-Aufschlag zum Netznutzungsentgelt in Rechnung gestellt. KWK-Aufschlag KWK-Aufschlag brutto Jahresverbrauch bis 100.000 kwh 0,231 0,275 über einen Jahresverbrauch von 100.000 kwh hinaus gehender Verbrauch 0,050 0,060 Testats gemäß 9 Absatz 7 Satz 3 KWKModG 0,025 0,030 Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Seite 7