Informationsblatt NEBENDIENSTLEISTUNGEN ZUM KONTOKORRENT FÜR VERBRAUCHER SERVICEKONTO KOMFORTKONTO WERTPAPIERKONTO EUR KONTO LAUTEND AUF DEVISENAUSLÄNDER INFORMATIONEN ÜBER DIE BANK HYPO TIROL BANK AG Zweigniederlassung Italien 39100 Bozen, Waltherplatz 2 Tel. +39 0471 099 600, Fax +39 0471 099 660 bank@hypotirol.it, bank@pec.hypotirol.it, www.hypotirol.it Sitz: Meraner Straße 8, A-6020 Innsbruck, Gesellschaftskapital EUR 50.000.000,- Steuer-Nr. u. Nr. Eintragung im Handelsregister Bozen: 94065180211, MwSt.-Nr. 02794340212, UID-Nr. IT02794340212. Unterliegt den Aufsichtsbestimmungen der Banca d Italia und der Consob. Abi Kodex: 03151.8 FÜR ANGEBOTE AUSSERHALB DER GESCHÄFTSRÄUMLICHKEITEN Freier Anlageberater Anschrift Tel., E-Mail Mit Beschluss Nr. vom im gesamtstaatlichen Register der Finanzvermittler bei der Consob eingetragen (Albo Unico Nazionale dei Promotori Finanziari) Ort und Datum, / / Unterschrift des Inhabers (der Mitinhaber) [Für die Annahme der angeführten Inhalte und Bedingungen] Kodex und Stempel/Unterschrift des Freien Anlageberaters [Für die Bestätigung der Bedingungen, der Identität des Kunden und der Echtheit der Unterschrift] WAS SIND DIE NEBENDIENSTLEISTUNGEN ZUM KONTOKORRENT Beim Kontokorrent handelt es sich um einen Vertrag, mit welchem die Bank einen Kassadienst für den Kunden erbringt: sie verwahrt dessen Ersparnisse und verwaltet das Geld mit einer Reihe von Dienstleistungen (Einlagen, Behebungen und Zahlungen im Rahmen des verfügbaren Saldos). In der Regel ist das Kontokorrent an weitere Dienste gekoppelt wie zum Beispiel: Debitkarte, Kreditkarte, Scheckheft, Überweisungen, Abbuchungsaufträge oder Kreditrahmen. Die wichtigsten Risiken im Zusammenhang mit den Nebendienstleistungen können sich im Zusammenhang mit dem Verlust oder Diebstahl von Schecks, Debitkarte, Kreditkarte, Identifikationsdaten und Passwörter für den Zugriff auf das Konto im Internet ergeben. Diese Risiken können jedoch auf ein Mindestmaß beschränkt werden, wenn der Kontokorrentinhaber die gewöhnlichen Vorsichts- und Sorgfaltsregeln beachtet. Seite 1 von 5
WIRTSCHAFTLICHE BEDINGUNGEN Zahlungsdienste Schecks Scheck Ausstellung von Scheckheften Einlage Scheck Hypo Tirol Bank (eigene-andere Geschäftsstelle) Einlage Bankscheck- Zirkularscheck andere Bank Buchungsspesen Schaltertransaktion Gebühren für Retourscheck EUR 15,00 Gebühren für Scheckversand EUR 10,00 Gebühren für ungedeckte Schecks (Unbezahlt-Meldung) EUR 15,00 Gebühren für Anforderung von Scheckkopien EUR 15,00 Benutzergebühren und andere Zahlungen Belastung Sepa Direct Debit EUR 2,00 Am Schalter: Zahlungen RAV, Abnehmergebühr MAV und Bankerlagschein Freccia, Bankquittung Ri.Ba., div. Abnehmergebühren. EUR 3,00 Spesen für Bargeldbehebungen an ATM und POS-Zahlungen im EU Bereich kostenlos Spesen für Bargeldbehebungen an ATM und POS-Zahlungen außerhalb EU Bereich Überweisungen und wiederkehrende Zahlungen Inlandsüberweisungen und Überweisungen in die EU mit Belastung am K/K am Schalter EUR 1,55 + 1% auf den Betrag EUR 3,00 Inlandsüberweisungen und Überweisungen in die EU mit Belastung am K/K im Internet EUR 0,50 SCT Überweisungsdauerauftrag EUR 2,00 Inlandsüberweisungen und Überweisungen in die EU mit Belastung am K/K Am Schalter EUR 3,00 Internet EUR 0,50 Auslandsgeschäft Auslandsüberweisung innerhalb Hypo Tirol Bank Standardkommission für Auslandsüberweisungen./-gutschrift Buchungssp. Inlandsüberweisung Euro 5,00 Fixspesen zzgl. 0,15% Prov. (min. EUR 5,00) Operationen in ausländischer Währung Eingang/ Ausgang BCE Kurs +1% / -1% Andere Verfügbarkeit der eingezahlten Summen Gutschriften Gutschrift Inlandsüberweisung Gutschrift Überweisung aus Ausland in EUR und PSD Devisen Gutschrift Überweisung aus Ausland außer EUR und PSD Devisen Behebungen und Belastungen Bargeldbehebung am Schalter Belastung Inlandsüberweisung Belastung Überweisung ins Ausland Belastung Bankscheck und Zirkularscheck Zeitlimit (cut-off) Am Schalter präsentierte Zahlungsaufträge 0 Banktage 0 Banktage 1 Bankentag Tag der Behebung Tag der Durchführung Tag der Durchführung Ausstellungsdatum Öffnungszeiten für d. Parteienverkehr Seite 2 von 5
Mittels Hypo Online Banking durchgef. Zahlungsaufträge bis 16:30 h/bei Halbfeiertag bis 11:30 h Mittels CBI durchgeführte Zahlungsaufträge Mitteilungen Periodische Transparenzmitteilung (jährlich) Sonstige Nachforschungsgebühren EUR 8,00 Gebühren für Beleganforderung EUR 3,00 bis 13:00 h/bei Halbfeiertag bis 10:30 h Seite 3 von 5
RÜCKTRITT UND BESCHWERDEN Rücktritt vom Vertrag Man kann jederzeit ohne Entrichtung einer Strafgebühr und ohne Berechnung von Kontoschließungsspesen vom Vertrag zurücktreten Höchstfristen für die Auflösung der Vertragsbeziehung 30 Banktage Beschwerden Die Beschwerden sind an die Beschwerdestelle der Bank an folgende Anschrift zu richten: HYPO TIROL BANK AG, Schlachthofstraße 30/A, 39100 Bozen, E-Mail: bank@hypotirol.it), die innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt antworten wird. Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder erhält er keine Antwort innerhalb von 30 Tagen, kann er sich - bevor er ein Gerichtsverfahren einleitet an folgende Einrichtungen wenden: Banken- und Finanzschiedsrichter (Arbitro Bancario Finanziario - ABF). Um zu erfahren, wie man sich an den Banken- und Finanzschiedsrichter wendet, kann man die Homepage www.arbitrobancariofinanziario.it, aufrufen, bei den Filialen der Banca d Italia oder bei der Bank nachfragen. Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten betreffend Bankverträge, kann der Kunde allein oder gemeinsam mit der Bank: ein Schlichtungsverfahren beim Conciliatore BancarioFinanziario Vereinigung für die Schlichtung von Bank-, Finanz- und Gesellschaftsstreitigkeiten - (ADR) einreichen, um eine Einigung zu finden; das Reglement dazu kann auf der Homepage www.conciliatorebancario.it; eingesehen werden, oder vor Anrufung eines Gerichts, eine ins Register beim Justizministerium eingeschriebene Organisation für Mediationsverfahren anrufen (www.giustitzia.it) wie laut Legislativdekret Nr. 28 vom 04.März 2010 vorgesehen; Im Falle von Streitigkeiten in Bezug auf Wertpapiergeschäfte und Wertpapierdienstleistungen sowie Nebendienstleistungen kann der Kunde sich an folgende Stellen wenden: Bankjury-Ombudsman (Ombudsman-Giurì bancario) bei der Banken- und Finanzschlichtungsstelle. Um zu erfahren, wie man den Bankjury-Ombudsman anruft, kann man die Homepage www.conciliatorebancario.it, konsultiere oder bei der Bank nachfragen. Camera di conciliazione ed Arbitrato bei der Consob. Seite 4 von 5
BEGRIFFSERKLÄRUNG Verfügbarkeit der eingezahlten Summen Anzahl der Tage nach dem Datum des Geschäftsfalles ba denen der Kunde über die eingezahlten Summen verfügen kann. Wertstellung auf Behebungen Wertstellung auf Einzahlungen Angebot außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten SDD - Lastschrift (SEPA Direct Debit) SCT-Überweisung (SEPA Credit Transfer) BANCOMAT PagoBANCOMAT ATM POS Bankscheck Zirkularscheck RIBA (Ricevute Bancarie) M.AV. (Pagamento Mediante Avviso) SEPA (Single Euro Payments Area) Anzahl der Tage zwischen dem Datum der Behebung und dem Datum, ab dem die Zinsen angelastet werden. Die Zinsbelastung kann auch vor dem Datum der Behebung beginnen. Anzahl der Tage zwischen dem Datum der Einzahlung und dem Datum, ab dem die Zinsen gutgeschrieben werden. Bezeichnet das Angebot (d.h. die Verkaufsförderung, die Platzierung, den Abschluss von Verträgen betreffend Finanz- und Anlagedienstleistungen sowie Bankdienstleistungen) außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der Bank. Das ist eine Abbuchung vom Konto des Kunden, die anhand eines entsprechenden Mandates vorab genehmigt wurde. Meist findet die SEPA-Lastschrift für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen Anwendung, z.b. für Telefonrechungen, Strom, Gas, usw., sie kann aber auch für eine einzelne Zahlung (sog. One off) genutzt werden. Es gibt zwei Arten von SEPA-Lastschriften: die SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B) und die SEPABasislastschrift (SDD Core). Überweisungen in Euro in oder von Ländern, die dem SEPA Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) angehören. SEPA ist das von der EU geförderte Projekt, mit welchem die europäische Integration auf die bargeldlose Detailzahlungen (Überweisungen, direkte Lastschriften und Zahlkarten) in Euro ausgedehnt wird, mit dem Zweck, die Effizienz und den Wettbewerb innerhalb des EU- Raumes zu fördern. Dienst, welche ermöglicht innerhalb vertraglich festgesetzten Höchstgren-zen Geldbehebungen an automatischen Schaltern (ATM) vorzunehmen. Dienst, welche ermöglicht innerhalb vertraglich festgesetzten Höchstgren-zen Einkäufe von Gütern und Dienstleistungen bei konventionierten Betrie-ben zu tätigen. Steht für automated teller maschines und ist die technisch Bezeichnung von Geräten die der Bargeldausgabe dienen. Geläufiger ist die Bezeich-nung Geldautomat oder auch Bancomat. Steht für point of sale und bezeichnet das bargeldlose Bezahlen an einem Verkaufspunkt unter Verwendung der Zahlkarte und einem POS- Gerät. Der Bankscheck ist ein bei Sicht zahlbares Wertpapier, mit welchem der Inhaber eines Kontokorrents mit entsprechender Verfügbarkeit seine Bank anweist eine bestimmte Summe an einen Dritten zu zahlen. Die Ausstellung eines Bankschecks ohne entsprechende Scheckvereinbarung mit der Bank oder ohne ausreichende Verfügbarkeit auf dem Kontokorrent verursacht die Sanktionen laut G. 386/90. Unter anderem wird der Scheckausteller von der bezogenen Bank bei der Centrale d Allarme Interbancaria (CAI) eingetragen. Bei nicht erfolgter Bezahlung wird der Betrag des Schecks dem Kontokorrent belastet. Der Zirkularscheck ist ein bei Sicht zahlbares Wertpapier, mit welchem eine Bank sich verpflichtet, eine bestimmte Summe an einen Dritten zu zahlen. Dieser Dienst ermöglicht die Bezahlung einer Zahlungsaufforderung seitens eines Gläubigers. Dieser Dienst ermöglicht es, Zahlungen von Rechnungen von öff. Körperschaften, Kondominien oder Finanzdienstleistern für Verbraucher durchzuführen. Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie nationale Zahlungen behandelt werden. Seite 5 von 5