Fortbildungsveranstaltung für onokologisch tätige Sozialarbeiter/-innen am 25. Juni 2014

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Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04

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Transkript:

für onokologisch tätige Sozialarbeiter/-innen Aktuelles zum Schwerbehindertenausweis Landeshauptstadt Dresden

Gliederung 1. allgemeine Informationen 2. aktuelles zum Schwerbehindertenausweis 2.1 neuer Schwerbehindertenausweis 2.2 neues Beiblatt 2.3. neue Eigenbeteiligung f r die Wertmarken 2.4. nderungen Rundfunkgeb hrenbeitrag ab 1. Januar 2013 2.5. Erm igungen im ffentlichen Nahverkehr

Städtevergleich (Quelle: Statistik KSV) Zeitraum I. Quartal 2014 Chemnitz Dresden Leipzig Behinderte 42.670 77.655 84.287 Zugänge 1.426 2.824 2.640 Erledigungen 1.326 2.965 2.436 offene Anträge BZE 1.291 5.276 3.432 offene Widersprüche 302 829 792 offene Klagen 94 201 311 Mitarbeiter/-innen VzÄ Verwaltung 10,70 20,20 21,55 Anzahl Gutachter (VzÄ/Außengutachter) 1,5/14 2,4/8 2,5/11

Sachstand - Erstantragstellung Fallentwicklung Quelle: Statistik KSV

Sachstand Neufeststellung auf Antrag Fallentwicklung Quelle: Statistik KSV

Gründe für die steigenden Fallzahlen Erst- und Neufeststellung auf Antrag erh hte Bereitschaft zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft bessere Wahrnehmung aller M glichkeiten der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, vor allem im Hinblick auf das Arbeitsleben ge nderte Verfahrensweise bei der Erteilung der Sonderparkgenehmigung vom 13. Dezember 2011 steigende Lebenserwartung (z. B. Anteil der ber 75-j hrigen seit 1993 von 23,6 % auf 33 % 2014) Geburtenstarke Jahrg nge (1950 bis 1970) erh hter Beratungsbedarf

Übersicht über die Ausweisausstellungen Quelle: Statistik KSV

neuer Schwerbehindertenausweis Rechtsgrundlage: - Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur nderung der Schwerbehindertenausweisverordnung vom 07. Juni 2012 (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 26 vom 14.06.2012) zum 1. Januar 2013 - Auswirkungen auf die Gestaltung des Schwerbehindertenausweises und auf das Verfahren zu dessen Ausstellung

neuer Schwerbehindertenausweis Neu am Schwerbehindertenausweis wird sein: a) benutzerfreundliche Handhabung Aussehen, Gr e und Form analog des neuen Personalausweises damit handlicher und benutzerfreundlicher b) Braille-Schrift blinde Menschen k nnen ihren Ausweis an der Buchstabenfolge sch-b-a erkennen

neuer Schwerbehindertenausweis Neu am Schwerbehindertenausweis wird sein: c) Nutzung im Ausland Hinweis im Ausweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache, damit im Ausland M glichkeit des Wahrnehmens besonderer Regelungen f r schwerbehinderte Menschen (z. B. erm igten Eintritt) Achtung: aber kein Rechtsanspruch auf besondere Leistungen im Ausland

neuer Schwerbehindertenausweis

neuer Schwerbehindertenausweis - Einführung des neuen Schwerbehindertenausweises im Freistaat Sachsen einheitlich ab 1. Januar 2014, - bis einschlie lich 31. Dezember 2013 Ausstellung der Schwerbehindertenausweise weiter in Papierform, - G ltigkeit der alten Schwerbehindertenausweise ber den 31. Dezember 2013 hinaus bis zum Ablaufdatum, - keine Umtauschpflicht der alten Ausweise ab 1. Januar 2013, somit auch Inanspruchnahme aller eingetragenen Nachteilsausgleiche auch nach dem 1. Januar 2013 m glich

neuer Schwerbehindertenausweis - keine Möglichkeit der Eintragung von Änderungen im neuen Format, in Folge dessen stets neue Ausweisausstellung erforderlich z. B. bei Zuerkennung von Merkzeichen oder nderungen im Grad der Behinderungen oder Verl ngerung der G ltigkeit des Ausweises - voraussichtlich zentraler Druck und Versand der neuen Ausweise durch SID Kamenz (keine sofortige Mitnahme des Ausweises mehr m glich)

neues Beiblatt - Einführung im I. Quartal 2013 im verkleinerten Format (wie der neue Ausweis), - keine Plastikkarte, sondern auf Grund der G ltigkeit von maximal einem Jahr in Papierform, - versehen mit einem bundeseinheitlichen Hologramm zur Verhinderung bzw. Erschweren von Fälschungen, - G ltigkeit der alten Beibl tter bis zum Ende des G ltigkeitszeitraumes, Ausnahme ist hier das Beiblatt f r die Kfz-Steuer, das in der bisherigen Gr e weiter verwendet wird und bis auf Widerruf g ltig ist.

neues Beiblatt Hologramm Beginn der Gültigkeit Ende der Gültigkeit

neue Eigenbeteiligung für die Wertmarken Rechtsgrundlage: - Gesetz zur nderung des SGB IX (verk ndet am 12. Dezember 2012 im BGBl Nr. 58 vom 05. Dezember 2012) mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2013 Änderungen: a) Erh hung der Eigenbeteiligung f r die Jahreswertmarke von derzeit 60,00 auf 72,00 und f r die Halbjahreswertmarke von 30,00 auf 36,00 b) k nftige Erh hung der Eigenbeteiligung immer bei Neubestimmung der Beitr ge zur Ausgleichsabgabe

Neue Eigenbeteiligung für die Wertmarken Änderungen: c) R ckerstattungsverfahren - Erstattung zuk nftig nur noch, wenn die R ckgabe der f r ein Jahr ausgegebenen Wertmarke vor Ablauf eines halben Jahres erfolgt - Antrag auf Erstattung erforderlich - Erstattung der hälftigen Gebühr - Analoges Verfahren beim Ableben eines schwerbehinderten Menschen vor Ablauf eines halben Jahres der G ltigkeit der Wertmarke

Änderungen Rundfunkgebührenbeitrag ab 1. Januar 2013 Rechtsgrundlage: Rundfunkgeb hrenstaatsvertrag Änderungen ab 1. Januar 2013: a) Befreiung vom Rundfunkbeitrag nur noch für taubblinde Menschen und Empfangende von Blindenhilfe nach 72 SGB XII. b) ermäßigter Rundfunkbeitrag in H he von monatlich 5,99 f r schwerbehinderte Menschen mit dem zuerkannten Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis Verweis: M glichkeit der Befreiung infolge Bed rftigkeit

Änderungen Rundfunkgebührenbeitrag ab 1. Januar 2013 Anspruch auf einen reduzierten Beitrag f r: - Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vor bergehend ist, - h rgesch digte Menschen, die geh rlos sind oder denen eine ausreichende Verst ndigung ber das Geh r auch mit H rhilfen nicht m glich ist, - behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vor bergehend mindestens 80 Prozent betr gt und die wegen ihres Leidens dauernd nicht an ffentlichen Veranstaltungen teilnehmen k nnen.

Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr bisherige Regelung: kostenfreie Nutzung von Bus und Bahn (DB) in einem begrenzten Bereich um den Wohnort (50 km) f r schwerbehinderte Menschen mit einem halbseitigen orangefarbenen Fl chenaufdruck im Schwerbehindertenausweis und einem Beiblatt mit g ltiger Wertmarke neue Regelung ab 1. September 2011: - kostenfreie Nutzung aller Nahverkehrsz ge (Regionalbahn [RB], Regionalexpress [RE] und Interregio-Express [IRE]) der Deutschen Bahn bundesweit ohne zus tzlichen Fahrschein mit dem gr n-orangen Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit g ltiger Wertmarke - kostenfreie Nutzung f r alle Verkehrsverbunde bundesweit

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.