Standard-Einsatz-Regel für die Freiwilligen Feuerwehren und Werkfeuerwehren im Kreisfeuerwehrverband Version 1 vom 01.01.2012
Vorwort Zahlreiche Übungen und Einsätze haben immer wieder gezeigt, dass die Kommunikation in vielen Fällen mangelhaft ist. Oftmals sind vor allem die Funkkanäle im 2m-Band überlastet, da nur auf einem Kanal gearbeitet wird, oder es findet überhaupt kein Informationsaustausch unter den im Einsatz befindlichen Einheiten statt. Gerade mit Einführung der Feuerwehrdienstvorschrift 7 Atemschutz ist die Ausrüstung der Atemschutztrupps mit Sprechfunkgeräten und eine Atemschutzüberwachung vorgeschrieben. Aus diesem Grunde sehen wir die Einführung eines s für den Kreis als erforderlich an. Zur Durchführung eines geordneten Funkverkehrs und zur Verhinderung der Kanalüberlastung im Einsatz- und Übungsfall müssen die Funkverbindungen den Melde- und Befehlswegen frühzeitig und lageabhängig angepasst werden. Der vorliegende beschreibt die verbindlichen Verhaltensregeln für die Kommunikation der Feuerwehren mit der Kooperativen Regionalleitstelle West sowie die Verfahrensweise zur Aufteilung der Funkkanäle, um die Melde- und Befehlsstruktur den Grundsätzen des einheitlichen Funkkonzeptes der Feuerwehr des Kreises anzupassen. Der ist abgestimmt mit den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie dem Kreis und der Kooperativen Regionalleitstelle West. Dieser s wurde entwickelt vom Fachbereich Information und Kommunikation des KFV. Über 40 Feuerwehren haben sich an der Ausgestaltung aktiv beteiligt. Der Feuerwehrauschuss hat sich am 15. Oktober 2011 einstimmig zur Einführung entschieden. Aus diesem Grunde wird der zum 1. Januar 2012 in der Version 1 verbindlich eingeführt. Breitenburg/Nordoe, 15. Oktober 2011 gez. Frank Raether Kreiswehrführer 2
Einleitung An Einsatzstellen ist häufig eine unzureichende Fernmeldeorganisation vorzufinden: die Führung der eingesetzten Atemschutztrupps auf dem Atemschutzkanal 53, die Nutzung desselben Arbeitskanals durch mehrere Einsatzabschnitte, standorteigene Fernmeldelösungen an nachbarschaftlichen Einsatzstellen. Dies führt gerade bei aufwachsenden Lagen zu einem Chaos im Einsatzstellenfunk und zu einer Überlastung der Sprechfunkkanäle. Der Gruppen-/Fahrzeugführer als verantwortlicher taktischer Führer seiner Löschgruppe ist in Ermangelung eines zweiten 2-m-Band-Sprechfunkgerätes kommunikativ getrennt von seinen Angriffstrupps unter PA 1 im Innenangriff. Die Sicherheitskomponente Atemschutzüberwachung führt also zwangsläufig auch taktisch, der Gruppenführer ist an der Einsatzstelle nicht mehr frei, sondern räumlich an die Atemschutzüberwachung gebunden, will er das Geschehen im Inneren verfolgen. Anderen Kräften ist die Verbindungsaufnahme wegen der unklaren Kanalverteilung gar nicht erst möglich. Dieser soll als Standard-Einsatz-Regel eingeführt bei konsequenter Anwendung künftig diese Probleme mindern. Mit Einführung des Digitalfunks wird dieser fortgeschrieben, da die wirkungsvolle Nutzung des Digitalfunks klare Strukturen an der Einsatzstelle erfordert. 1 Pressluftatmer 3
Führungsorganisation Die Fernmeldeorganisation ist untrennbar mit der Führungsorganisation verbunden. Ohne Führungsorganisation kann es daher keine funktionierende Fernmeldeorganisation geben. Der Einsatzleiter ist gefordert, frühzeitig eine Ordnung des Raumes und der Kräfte unter Beachtung der 2-5-Regel vorzunehmen. Sie muss vor dem Einsatz von Angriffstrupps unter Atemschutz in einem zweiten EA 2 erfolgen. Eine Umgliederung bereits eingesetzter A-Trupps 3 ist schwierig, aber nicht unmöglich, sollte aber dennoch vermieden werden. Eine Bildung von EA ist jedoch nicht nur räumlich, sondern auch nach Aufgaben möglich (Brandbekämpfung, Wasserversorgung, etc.). Einsatzgrenzen Bei der Einsatzplanung müssen technische und natürlich Grenzen berücksichtigt werden. Es steht nur eine begrenzte Anzahl Kanäle zur Verfügung: 1 4-m-Band-Kanal (ohne KatS 4 -/Marschkanal) 4 2-m-Band-Kanäle Die Reichweite der an der Einsatzstelle vorwiegend eingesetzten 2-m-Band-Geräte ist begrenzt: Nutzreichweite 500 1000 m Störreichweite 1500 3000 m Gut ausgebildete und geübte Sprechfunker vermögen ca. 50 70 Nachrichten je Stunde abzusetzen oder aufzunehmen. Ein Sprechfunker sollte nicht mehr als fünf Gegenstellen bedienen. Ausstattung Jedes Löschfahrzeug sollte mit wenigstens vier Handsprechfunkgeräten für das 2-m- Band ausgestattet sein: je eines für den Gruppenführer, für den Angriffstrupp, den Sicherheitstrupp und die Atemschutzüberwachung. Für die Ebene Zugführung sind zwei weitere Geräte vorzusehen, ebenso für die Einsatzleitung. 2 Einsatzabschnitt 3 Angriffstrupp 4 Katastrophenschutz 4
Funkkonzept An einer Einsatzstelle arbeiten alle Einheiten zunächst auf Kanal 56 W/U 5. Ab Zugstärke wird zusätzlich ein Führungskanal geschaltet. Dies ist der Kanal 50 W/U. Der Zugführer muss mit zwei Funkgeräten ausgestattet sein, um sowohl auf dem Arbeitskanal als auch auf dem Führungskanal Verbindung halten zu können. Werden mehrere Einsatzabschnitte eingerichtet, arbeitet jeder Einsatzabschnitt auf dem festgelegten eigenen Kanal. Eine doppelte Funkgeräteausstattung ist nur auf der Ebene Einsatzabschnittsleiter (EAL) erforderlich. Für die Feuerwehren stehen im 2-m-Band folgende Kanäle zur Verfügung: 50 W/U Führungskanal (immer ab Zugführerebene) 56 W/U Erster Funkabschnitt und Arbeitskanal (i.d.r. 1. Löschzug) 55 W/U Zweiter Funkabschnitt (i.d.r. 2. LZ 6 ) 53 W/U Dritter Funkabschnitt (i.d.r. Versorgung, Bereitstellung, z.b. GW-AS, Sammelplätze, etc.) 20 W/U organisationsübergreifende Zusammenarbeit SH 7 31 W/U Zusammenarbeit BOS 8 bundesweit 34 W/U Katastrophenschutz/ Führungskanal Rettungsdienst 42 W/U Katastrophenschutz 46 W/U Katastrophenschutz 54 W/U Katastrophenschutz 51 W/U THW Nachrückende Kräfte schalten auf der Anfahrt auf den Führungskanal 50 W/U. Sie melden sich nach Eintreffen bei der Einsatzleitung. Wird ihnen bereits auf der Anfahrt durch die Leitstelle ein Bereitstellungsraum zugewiesen, melden sie sich bei dem dortigen Führer. Die Atemschutzüberwachung findet in jedem EA gesondert statt, Atemschutzüberwachung und taktische Führung findet auf dem gleichen Kanal statt. Der Gruppenführer kann so den gesamt Sprechfunkverkehr verfolgen und sofort reagieren. Im 4-m-Band steht zunächst der Kanal 463 G/U 9 als Einsatzkanal für die Feuerwehren im Kreis zur Verfügung. Für den Katastrophenfall kann der Kanal 506 G/U genutzt werden. Müssen Fahrzeugmärsche durchgeführt werden, ist der bundeseinheitliche Marschkanal 510 W/U verfügbar. 5 Wechselsprechen/Unterband 6 Löschzug 7 Schleswig-Holstein 8 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben 9 Gegensprechen/Unterband 5
Über die Nutzung weiterer Funkkanäle im Einsatzstellenbereich entscheidet der Einsatzleiter. Die Nutzung weiterer 4-m-Band-Kanäle kann sinnvoll sein. Diese können durch den Einsatzleiter über die Leitstelle beim Lage- und Führungszentrum des Innenministeriums beantragt werden. Eine Zuweisung erfolgt bei Verfügbarkeit durch das Lage- und Führungszentrum des Innenministeriums (Polizei, rund um die Uhr besetzt). Wegen der Relais-Schaltung ist die Anforderung der TEL 10 durch die Einsatzleitung in diesem Zusammenhang zwingend notwendig. Einsatzleitung Der Einsatzleiter sollte sobald es geht eine Einsatzleitung aufbauen. Dazu gehört die Aufstellung einer Führungseinheit (Führungstrupp (1/1/2/4) bzw. Führungsstaffel (1/2/3/6)). Dabei ist zu beachten, dass die Einsatzleitung personell klein aber hochwertig zu besetzen ist. Die Einsatzleitung sollte über ein Führungsfahrzeug vom Typ ELW 11 1 verfügen. Ersatzweise kann ein MZF 12 mit guter Funkausstattung genutzt werden. Abbildung 1: Fernmeldeorganisation 10 Technische Einsatzleitung 11 Einsatzleitwagen 12 Mehrzweckfahrzeug 6
Um dem Einsatzleiter die Fernmeldeorganisation zu erleichtern, wird die Verwendung eines Fernmeldeplanes empfohlen (s. Anlage oder Downloadbereich unter www.kfvsteinburg.de). In der Einsatzleitung werden alle vorhanden Kommunikationswege von einem Führungsgehilfen dort eingetragen. Der Kommunikationsplan ist allen EAL zu übergeben. Ausreichend Vordrucke müssen auf den Führungsfahrzeugen vorgehalten werden Abbildung 2: Fernmeldeplan Funkrufnamen 2-m-Band Für die Funkrufnamen im 2-m-Band sind die Regelungen des 4-m-Bandes analog anzuwenden. Sie müssen eindeutig und unmissverständlich sein sowie eine generelle Führbarkeit sicherstellen (z. B. bei Übergabe von Einsatzkräften). Es sind eine Reihe unterschiedlicher lokaler Lösungen in Gebrauch. Mit Einführung des Digitalfunks wird das Funkrufnamenkonzept geändert. Bis dahin wird an der bestehenden Praxis festgehalten. 7
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