3/05. Internationale AGB. Entschädigung bei Hotelüberbuchung. Widerrufsvorbehalt für Extra-Lohn unwirksam. Änderung beim Wettbewerbsrecht



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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. 5. April 2006 P o t s c h, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Transkript:

3/05 Internationale AGB Entschädigung bei Hotelüberbuchung Widerrufsvorbehalt für Extra-Lohn unwirksam Änderung beim Wettbewerbsrecht Krankenbehandlung im EU-Ausland ij-gruppe weiter auf Expansionskurs

Vorsteuerabzug für Geschäftsführer Ein GmbH-Geschäftsführer (ebenso AG-Aufsichtsrat und wohl auch AG-Vorstand) kann USt-rechtlich nunmehr trotz Organstellung als Unternehmer eingeordnet werden, wenn die Gesamtumstände seiner Tätigkeit ihn als selbständig qualifizieren. Dies berechtigt den Geschäftsführer zum Vorsteuerabzug. Daraus folgen spürbare finanzielle Vorteile (BFH VR 29/03). Prüfen Sie, ob durch Gestaltung des Geschäftsführer-Verhältnisses eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug erreicht werden kann! AGB im internationalen Handelsverkehr Im internationalen Handelsverkehr werden an die wirksame Einbeziehung von AGB höhere Anforderungen gestellt als bei rein innerdeutschen Geschäften. Die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme genügt nicht, selbst wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Der Verwender muss dem Vertragspartner den Text übersenden oder anderweitig zugänglich machen. Ein Hinweis auf sämtlichen Geschäftsbriefen unter Angabe der Webseite, auf der die AGB einzusehen sind, genügt unter Umständen (BGH VIII ZR 192/04). Prüfen Sie die wirksame AGB- Einbeziehung, sonst gelten eventuell auch Ihr Gerichtsstand und das deutsche Recht nicht. Entschädigung bei Überbuchung des Hotels Dem Reisenden steht neben der Rückzahlung des Reisepreises ein Schadensersatz wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit zu, wenn er wegen Überbuchung den Urlaub am gewünschten Ort nicht verbringen kann und den Reisevertrag kündigt (BGH X ZR 118/03).

Fälligkeit fristenplanfreier Schönheitsreparaturen Hat der Mieter im Mietvertrag die Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen übernommen, werden sie sofern kein Fristenplan vereinbart ist fällig, sobald aus Sicht eines objektiven Betrachters Renovierungsbedarf besteht. Gerät der Mieter mit der Durchführung in Verzug, kann der Vermieter von ihm einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Renovierungskosten verlangen (BGH VIII ZR 192/04). Vereinbaren Sie mit Ihren Mietern regelmäßig Termine zur Besichtigung der Wohnung, um den Zustand zu protokollieren. Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag unwirksam Viele Arbeitsverträge beinhalten, dass übertarifliche Lohnbestandteile oder andere freiwillige Leistungen jederzeit widerrufbar sind. Diese Klausel ist nunmehr unwirksam. Zukünftig darf der Widerrufsvorbehalt nicht mehr als 25-30% der Gesamtvergütung erfassen und muss einen konkreten Widerrufsgrund enthalten. Arbeitsverträge anpassen! Mögliche Widerrufsgründe: wirtschaftliches Ergebnis, Schlechtleistung des Arbeitnehmers (BAG 5 AZR 364/04). Selbstbestimmung sterbender Patienten Der Wille aus Patientenverfügung/Betreuungsvollmacht ist für Heime und Dritte bindend. Bei Zustimmung des Arztes kann der Betreuer die künstliche Ernährung eines Wachkomapatienten einstellen lassen. Das Pflegeheim kann sich dagegen nicht auf den Heimvertrag, die Menschenwürde des Patienten oder die Gewissensfreiheit des Pflegepersonals berufen (BGH XII ZR 177/03).

Auskunft über beiseite geschafftes Vermögen Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass ein Ehegatte Vermögen in der Trennungszeit hat verschwinden lassen, um einen Ausgleich zu verhindern, hat der andere Ehegatte einen vollstreckbaren Auskunftsanspruch über den Verbleib (BGH XII ZR 93/02). Machen Sie vor der Trennung Kopien von allen Unterlagen, prüfen Sie aber vorher die rechtliche Zulässigkeit! Systemwechsel im Wettbewerbsrecht Seit 01.07.2005 ist das neue Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Kraft. Die speziellen Anmeldungs und Freistellungstatbestände sind größtenteils abgeschafft. Ob Verträge gegen das GWB verstoßen, ist zukünftig durch die Unternehmen selbst zu prüfen (BGBl. I/2005, S.2114 ff). Überprüfen Sie in Ihren Altverträgen insbesondere Preisempfehlungen, Lizenzverträge oder Regelungen zur Marktabgrenzung. Krankenbehandlung im EU-Ausland In Deutschland gesetzlich Krankenversicherte können aufgrund der im EG-Vertrag garantierten Dienstleistungsfreiheit für selbstbeschaffte ambulante Krankenbehandlung im EU-Ausland Kostenerstattung beanspruchen, obwohl zuvor die Krankenkasse nicht eingeschaltet wurde (BSG B1 KR 11/04 R). Beantragen Sie für die im EU- Ausland erhaltene Krankenversorgung Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.

Brückenschlagfest zum Tag der Sachsen am 3. September! Unser Büro Dresden lud zu einer Sonderführung in die Ankerkammern der Elbbrücke ein. Hier war ein Blaues Wunder zu erleben. Unsere ij-gruppe ist weiter auf Expansionskurs: auf unserem diesjährigen Annual General Meeting (AGM) in Cambridge haben wir neue Partner aus Frankreich (Paris), Griechenland (Athen) und Mexiko (Mexico City) aufgenommen. Mit Kanzleien aus Finnland, dem Baltikum und Ungarn führen wir derzeit Beitrittsgespräche. Diesmal informiert Sie unser INFOPARTNER Vitra Gruppe. Voraussetzung für die arbeitsrechtliche Umsetzung von Kostensenkungsmaßnahmen im Verwaltungsbereich ist u.a. ein schlüssiges Organisationskonzept für die neuen Arbeitsabläufe. Vitra. beschäftigt sich seit Jahren mit Konzepten zur Effizienzsteigerung durch neue Organisationsstrukturen im Unternehmen. Frau Laura Mc Dermott aus Bristol und Frau Giorgia Bevilacqua aus Neapel verstärken ab sofort unser internationalrechtliches Team. Sie unterstützen auch unsere Koordinationsaufgaben für unsere internationale Anwaltsgruppe ij INTERNATIONAL JURISTS EEIG. Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit.