Hygieneprotokoll PCC* Ringfäule Version 2.0



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Transkript:

Hygieneprotokoll Ringfäule Teil Transport und Desinfektionsunternehmen für Transportmittel Das Hygieneprotokoll Ringfäule der PCC* enthält die präventiven Maßnahmen der niederländischen Pflanzkartoffel-Kette, um die Risiken auf Einführung und Verbreitung der Ringfäule in den Niederlanden zu minimalisieren. Für die NAO-anerkannten Waschplätze bzw. Desinfektionsunternehmen gelten die Vorschriften in den Kapiteln 2 und 3 im Hygieneprotokoll PCC (bzw. Teil Transport und Teil Desinfektionsunternehmen für Transportmittel). Die NAO überwacht die NAO-anerkannten Waschplätze bzw. Transportunternehmen. Definitionen: 1) Händler: Unternehmen, das Pflanzkartoffeln ein- und verkauft, die nicht vom Unternehmen selbst gezüchtet wurden. 2) Transportunternehmen: Unternehmen, das im Auftrag Dritter Kartoffeln transportiert. 3) Transportmittel: Transportmittel, in dem große Mengen Kartoffeln lose transportiert werden, wie Selbstentladewagen oder Kipper. 4) Zentrales Verarbeitungsunternehmen: Unternehmen das Pflanzkartoffeln von Dritten lagert und/oder verarbeitet. 5) Pflanzgutzüchter: Unternehmen das Pflanzkartoffeln züchtet, um sie in den Verkehr zu bringen, und Mitglied der NAK ist. 6) Feste Zusammenarbeit: Zwei Kartoffelzüchter oder eine kleine Gruppe von Kartoffelzüchtern, die beim Kartoffelanbau zusammenarbeiten, dabei Maschinen und Anlagen des/der Anderen benutzen und gemeinsam das Einschleppen von Ringfäule durch Kontakt mit Dritten verhindern.

2. Transportunternehmen Pläne zur Reinigung und Desinfektion 1. Das Transportunternehmen ist verpflichtet, das Transportmittel vor dem losen Transport von Pflanzkartoffeln an einem NAO-anerkannten Reinigungs- und Desinfektionsplatz zu reinigen (reinigen zu lassen) und zu desinfizieren (desinfizieren zu lassen). Die Liste der anerkannten Reinigungs- und Desinfektionsplätze finden Sie unter www.nao.nl. 2. Die Gültigkeitsdauer der Reinigung und Desinfektion beträgt bei NAO-anerkannten Transportunternehmen 7 Kalendertage. Bei nicht NAO-anerkannten Transportunternehmen sowie ausländischen Transportunternehmen beträgt die Gültigkeitsdauer für Reinigung und Desinfektion einen Kalendertag (Tag der Desinfektion). Die Liste der NAO-anerkannten Transportunternehmen steht unter www.nao.nl. Die NAO erkennt Transportunternehmen an, wenn diese nach Einschätzung und Erfahrungen des NAO-Außendienstes dieses Hygieneprotokoll anwenden. 3. Das Transportunternehmen stellt für jedes Transportmittel sicher, dass während der genannten Gültigkeitsdauer keine anderen Kartoffeln als niederländische Pflanzkartoffeln oder keine anderen Produkte als Weizen transportiert werden. Wenn andere Kartoffelsorten als niederländische Pflanzkartoffeln oder andere Produkte als Weizen transportiert werden, so sorgt das Transportunternehmen für die Reinigung und Desinfektion des Transportmittels, bevor wieder Pflanzgut transportiert wird. 4. Das Transportunternehmen stellt sicher, dass bei Transport von losem Pflanzgut aus dem Ausland ein Transportmittel eingesetzt wird, welches auf der Hinreise höchstens niederländische Pflanzkartoffeln transportiert hat. Das Transportunternehmen kann in anderen Fällen das Transportmittel vor Ort im Ausland von einem Reinigungs- und Desinfektionsunternehmen reinigen und desinfizieren lassen, dass das vorliegende Hygieneprotokoll verwendet und daraufhin kontrolliert ist. Das Transportunternehmen sorgt dafür, dass das Transportmittel desinfiziert wird, bevor erneut niederländisches Pflanzgut damit transportiert wird (siehe auch 1 und 2). 5. Das Transportunternehmen muss über eine Prozedur verfügen, die sicherstellt dass die Fahrer den Auftrag zur Reinigung und Desinfektion des Transportmittels wie in Punkt 1-3 dargestellt erhalten. Nachweis von Reinigung und Desinfektion 6. Das Transportunternehmen zeigt mit dem NAO Markierungsband am Transportmittel für jedermann deutlich sichtbar, dass das Transportmittel nach diesem Hygieneprotokoll gereinigt und desinfiziert wurde. Der NAO Markierungsband ist an der Rückseite des Transportmittels befestigt, ohne die Ladefläche damit abzuschließen. Auf dem Markierungsband steht das Datum, bis zu dem die Reinigung und Desinfektion gültig sind.

7. Die Nummer des Markierungsbandes und das Gültigkeitsdatum stehen auch auf dem Waschbon und dem Frachtbrief. Empfehlung: bewahren Sie den Waschbon in einem am Transportmittel befestigten Behälter auf. 8. Das Transportunternehmen ist verpflichtet, für jedes Transportmittel alle Transporte, die transportierten Produkte sowie die durchgeführten Reinigungen und Desinfektionen zu registrieren (einschließlich Zertifikate/Bescheinigungen). Dieses Logbuch kann auf Antrag von Pflanzgutzüchtern, Händlern und oder Inspektoren der NAK oder NVWA angefragt und eingesehen werden. Für den Transport von Kartoffeln werden die dafür standardisierten Beschreibungen und Kodierungen auf dem CMR/Frachtbrief verwendet. 9. Der Fahrer des Transportmittels muss dem Züchter erlauben, auf dem Frachtbrief den Zustand der Reinigung und Desinfizierung anzugeben. Sonstige Bestimmungen 10. Das Transportunternehmen setzt nur Lastwagen von Dritten ein, falls die betroffenen Fahrer über dieses Hygieneprotokoll und die sich daraus ergebenden Prozeduren und Verfahren informiert sind. Bei Vergabe von Transportarbeiten für Pflanzkartoffeln muss das Transportunternehmen nachweisen, die Bestimmungen dieses Hygieneprotokolls zu erfüllen.

3. Desinfektionsunternehmen für Transportmittel Reinigung 1. Die Reinigung findet systematisch und in einer logischen Reihenfolge von Handlungen statt, wobei von oben nach unten und von innen nach außen vorgegangen wird. 2. Die Reinigung wird in adäquater Weise durchgeführt. Dafür muss ausreichend Zeit zur Verfügung stehen. 3. Eine adäquate Reinigung besteht aus folgenden Handlungen: 1. Entfernung von vorhandenem groben Schmutz, Erde und Kartoffelresten, bis die Ladefläche besenrein ist, 2. Loslösen von vorhandenem feinem Schmutz oder Fett, am besten durch Auftragen eines Reinigungsmittels auf alle Oberflächen, 3. Entfernung der losgelösten Schmutz- und Fettteilchen sowie des Reinigungsmittels durch Abspülen aller Oberflächen, am besten mit Wasser mit einer Temperatur von mehr als 70. 4. Falls die oben genannten landwirtschaftlichen Produkte keine Kartoffeln sind und frei von Erde transportiert wurden (zum Beispiel bei Getreide) genügt die Besenreinigung der Ladefläche. Von dieser Ausnahmeregelung darf nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn das Transportunternehmen über seine Dokumente/Logbuch nachweisen kann, welche Produkte transportiert wurden. Desinfektion 5. Die Desinfektion findet erst statt, nachdem die Reinigung auf adäquate Weise durchgeführt wurde und alle Schmutz- oder Fettreste entfernt sind. 6. Vor dem Auftragen des Desinfektionsmittels wird überschüssiges Wasser so weit wie möglich entfernt. 7. Die Desinfektion wird mit den dazu gesetzlich zugelassenen Desinfektionsmitteln durchgeführt. 8. Alle Desinfektionsmittel werden nach Gebrauchsanweisung verwendet. 9. Der persönliche Schutz der bei der Desinfektion anwesenden Personen wird streng beachtet. 10. Die Desinfektion findet in systematischer Weise und einer logischen Reihenfolge von Handlungen statt, wobei von oben nach unten und von innen nach außen gearbeitet wird. 11. Die Desinfektionslösung wird auf die zu desinfizieren Oberflächen mit niedrigem Druck und in großen Tropfen angebracht, so dass die gesamte Ladefläche befeuchtet wird. 12. Nach der erforderlichen Einwirkungszeit werden, soweit die Gebrauchsvorschriften der verwendeten Desinfektionsmittel dies aus Gründen der Sicherheit von Mensch oder Tier vorschreiben, die Oberflächen mit Wasser

abgespritzt. Dabei dürfen keine Desinfektionsmittel zurückbleiben, die in Kontakt mit den Pflanzkartoffeln kommen könnten. Nachweis von Reinigung und Desinfektion 13. Nach der Reinigung und Desinfektion schreibt ein Vertreter des Reinigungsortes das Gültigkeitsdatum auf das Markierungsband. Das Gültigkeitsdatum beträgt sieben Kalendertage ab dem Tag der Reinigung und Desinfektion. Für nicht NAO- anerkannte Transportunternehmen und ausländische Transportunternehmen beträgt die Gültigkeitsdauer einen Tag. 14. Der Vertreter des Reinigungsplatzes befestigt das Markierungsband an der Rückseite des Transportmittels, ohne den Ladebehälter damit abzuschließen. Dieser kann beim Laden oder Löschen geöffnet werden, ohne dass das NAO Markierungsband durchbrochen wird. 15. Der Vertreter des Reinigungsortes schreibt die Nummer des NAO Markierungsbandes und das Gültigkeitsdatum auf den Waschbon und den Frachtbrief. Empfehlung: bewahren Sie den Waschbon in einem am Transportmittel befestigten Behälter auf. 16. Die NAO verteilt die nummerierten Markierungsbänder an die angeschlossenen Reinigungs- und Desinfektionsstellen und registriert sie. 17. Die NVWA kann anhand der NAO- Registrierung der Ausgabe von Markierungsbändern und deren Nummern auf den Frachtbriefen kontrollieren, wann und von wem das Transportmittel gereinigt und desinfiziert wurde. Für dieses Protokoll wurden folgende Dokumente verwendet: 1. Vorschriften zur Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln, die in den Niederlanden lose Pflanzkartoffeln laden (NAO Transportprotokoll). 2. Liste der zertifizierten Waschstellen NAO 3. Desinfektionsmaßnahmen gegen Clavibacter michiganensis subsp. Sepedonicus, den Verursacher der Ringfäule bei Kartoffeln. Behörde für Pflanzenkrankheiten, Mai 2005. 4. Hygienehinweise für die Kartoffelzucht und Verarbeitung gegen die Verbreitung von Clavibacter michiganensis subsp. Sepedonicus, den Verursacher der Ringfäule bei Kartoffeln. Behörde für Pflanzenkrankheiten, 26. Januar 2005. 5. Instruktionen für Hygienemaßnahmen zur Verhinderung von Ringfäule beider Kartoffelzucht, NAO/LTO, Februar 2007. 6. Hygieneprotokoll Ringfäule, Teil I und II, 13. Februar 2007. *PCC Pootaardappel Contact Commissie (Kooperationsverband LTO und NAO). PCC- Sekretariat Van Stolkweg31 Postbus 84102 2508 AC Den Haag Dieser Code wurde von der Pootaardappel Contact Commissie (PCC) zusammengestellt. Obwohl er mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt wurde, übernimmt die PCC keinerlei Verantwortung für eventuell unrichtige oder fehlende Angaben bzw. deren mögliche Folgen. Alle Rechte vorbehalten. Nichts aus diesem Protokoll darf ohne vorherige Zustimmung des Herausgebers oder Autors (PCC, Van Stolkweg 31, Postbus 84102,2508 AC Den

Haag, Tel: 070-3589331, Fax 070-3544290, www.nao.nl ) vervielfältigt oder durch Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder auf irgendwelche andere Weise veröffentlicht werden. Die im PCC- Sekretariat verfügbare Version ist das gültige Protokoll. Anlage I: Reinigungs- und Desinfektion mittel Es werden folgende Mittel empfohlen: Mittel aktive Verbindung (en) Bardac 22 (7086) Didecyldimethylammoniumchlorid Flüssigkeit 450 g/l Menno ter Forte (9308N) Didecyldimethylammoniumchlorid Flüssigkeit 320 g/l Mucosin-AT (12046) Didecyldimethylammoniumchlorid Flüssigkeit 450 g/l Halamid-d (8241N) Natrium-p-Toluensulfonchloramid Puder 81% Dimanin-Algentöter Benzyl-C8-18-Alkyldimethyl, (5699N) Chloride Flüssigkeit 330g/l Menno Clean (12784) Benzoensäure Flüssigkeit 90g/l Agro Plus Didecyldimethylammoniumchlorid Flüssigkeit 450 g/l Die Zulassung von Mitteln ist starken Veränderungen unterworfen. Kontrollieren Sie darum vor Gebrauch immer, ob ein Mittel für die betreffende Anwendung zugelassen ist. Die gesetzlichen Vorschriften und Zulassungen in der Niederlände finden Sie unter www.ctgb.nl