Pensionskasse des Personals der Einwohnergemeinde Köniz. Offene Fragen bei einem allfälligen Primatswechsel



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Transkript:

Pensionskasse des Personals der Einwohnergemeinde Köniz Offene Fragen bei einem allfälligen Primatswechsel 18. März 2010 Marc-André Röthlisberger Dipl. Pensionsversicherungsexperte Aon Consulting AG Spitalackerstrasse 22A 3000 Bern 25 Tel. +41 31 340 2024 Email marc-andre.roethlisberger @aon.ch

Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage...3 2. Primatfrage, Begriffe und Eigenschaften...3 2.1. Leistungsprimat...3 2.2. Beitragsprimat...3 2.3. Vor- und Nachteile der beiden Primate...4 2.4. Vergleich von Kosten und Leistungen...4 3. Modellkasse und Modellannahmen...5 3.1. Modellkasse und Annahmen...5 3.2. Verzinsung...5 3.3. Umwandlungssatz...6 4. Vergleich der Leistungen...6 4.1. Altersrenten...6 4.2. Risikoleistungen...7 5. Zuschüsse für Besitzstandsgarantien...7 6. Beiträge...8 7. Weitere Fragen...9 Seite 2

1. Ausgangslage Als Pensionskassenexperte der Pensionskasse des Personals der Einwohnergemeinde Köniz (PK EGK) wurde ich von der Verwaltungskommission der Pensionskasse beauftragt, einen Bericht zu verfassen, in welchem die offenen Fragen bei einem allfälligen Primatswechsel zu beantworten sind. Folgende Rahmenbedingungen sind von Bedeutung: Darstellung einer, leistungsbezogen kongruenten, Beitragsprimatkasse. Berechnen und Vergleichen der Vorsorgeleistungen unter Zugrundelegung von Annahmen insbesondere bezüglich der Verzinsung der Altersguthaben und der Lohnentwicklung. Berechnen der Zuschüsse, die notwendig wären, um den bisherigen Versicherten den Besitzstand zu garantieren. Von Interessen sind die Zuschüsse für Besitzstandsgarantien ab Alter 40 bzw. Alter 45 bzw. Alter 50. Vergleich der Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit den heutigen Beiträgen. Ein grundsätzlicher Vergleich Leistungsprimat / Beitragsprimat ist im vorliegenden Bericht enthalten. Als Stichtag der Berechnung gilt der 01.01.2010, die individuellen Daten sind diejenigen per 31.12.2009. Die Modellannahmen werden im vorliegenden Bericht ebenfalls festgehalten. 2. Primatfrage, Begriffe und Eigenschaften 2.1. Leistungsprimat Das Leistungsprimat definiert vorerst die Leistungen und die Finanzierung hat sich danach zu richten. Das Leistungsziel wird bei Pensionskassen im Leistungsprimat normalerweise in Prozenten des letzten versicherten Lohnes bemessen. Die Pensionskasse des Personals der Einwohnergemeinde Köniz (PK EGK) ist auf dem Leistungsprimat aufgebaut, pro Versicherungsjahr wird ein bestimmter Rentensatz von 1.579 % erworben. Die Summe dieser Rentensätze bildet die im Hinblick auf das Rentenalter 63 versicherte Altersrente. Die maximale Altersrente beträgt 60 % des versicherten Lohnes. 2.2. Beitragsprimat In der schweizerischen beruflichen Vorsorge bezieht sich der Begriff "Beitragsprimat" auf die Altersvorsorge (=Sparkasse). Die Basis für die künftige Altersleistung bildet das Altersguthaben, welches wie ein Sparkonto funktioniert. Die Altersgutschriften (=Spareinlagen) werden reglementarisch festgelegt. Seite 3

2.3. Vor- und Nachteile der beiden Primate Grundsatz Leistungsprimat Rente ist in % des letzten versicherten Lohnes fixiert. Die Finanzierung muss jeweils angepasst werden. Beitragsprimat Rente ist variabel und hängt von der Lohnentwicklung, dem Kapitalertrag und dem Umwandlungssatz ab. Kosten Insgesamt gleiche Kosten bei gleichen Leistungen. Anlagerisiko Klarheit bezüglich Leistung Transparenz der Finanzierung Vorsorgeeinrichtung Arbeitgeber Hoch Tief Arbeitnehmer Vorsorgeeinrichtung Tief Hoch Solidarität Hoch Gering Flexibilität (z.b. Planwahl) Administration Deckungskapital Aktive Deckungskapital Rentenberechtigte Eher tief (Solidaritäten) Komplex (insbesondere bei wechselnden Beschäftigungsgraden) Barwert der erworbenen Leistungen / Mindestbetrag Barwert der Verpflichtungen Hoch Einfacher Angesammeltes Sparkapital mit Zins / Mindestbetrag Barwert der Verpflichtungen 2.4. Vergleich von Kosten und Leistungen Bei statischer Betrachtung sind im Endeffekt beide Systeme gleich teuer, wenn sie insgesamt zu gleichen Leistungen führen. Da sich das Leistungsziel hingegen dynamisch entwickelt, was infolge der Lohnentwicklung immer der Fall ist, führt das Leistungsziel des Leistungsprimats zu höheren Leistungen und damit auch zu höheren Kosten. In Zeiten höherer Renditen wirkt sich das Beitragsprimat dagegen direkter zugunsten der versicherten Personen aus, bei tieferen Renditen verhält sich das Beitragsprimat zu Lasten der versicherten Personen (z.b. Nullverzinsung). Seite 4

3. Modellkasse und Modellannahmen 3.1. Modellkasse und Annahmen Nachfolgend ist die untersuchte Variante einer Beitragsprimats-Modellkasse beschrieben. Zudem ist jeweils die Höhe der Altersrente in Prozent des versicherten Lohnes (VL) angegeben, die sich aufgrund der Modellannahmen und Szenarien ergibt. Modellkasse Die gewählte Variante soll sich an die heutigen Beiträge (Altersgutschriften) anlehnen, wobei auch die Lohnerhöhungsbeiträge berücksichtigt werden. Die Lohnerhöhungsbeiträge ergeben sich gemäss bisherigem Reglement. Für die Modellkasse ist eine Staffelung der Sparbeitragssätze vorgesehen. Pensionskasse EGK Eintrittsalter 25 Rücktrittsalter 63 Leistungs- (LP) vs Beitragsprimat (BP) Lohnerhöhung in% 2.0 25-34 2.0 35-44 2.0 45-54 2.0 ab 55 Sparbeitrag BP in % VL (versicherter Lohn) 14.5 25-34 17.5 35-44 22.5 45-54 25.5 ab 55 60.0 Rentensatz Leistungsprimat 3.50 Verzinsung Beitragsprimat 6.10 Umwandlungssatz Beitragsprimat 58.7 Rentensatz Beitragsprimat Unter den realistischen Annahmen einer Lohnerhöhung von +2 %, einer Verzinsung Beitragsprimat von 3.5 % und einem Umwandlungssatz Beitragsprimat im Alter 63 von 6.1 % resultiert ein nur leicht unter dem Ziel (60 % im Leistungsprimat) liegender Rentensatz von 58.7 %. 3.2. Verzinsung Für die Verzinsung der Altersguthaben wurde bei beiden Szenarien ein Zinssatz von 3.5 % angenommen. Der aktuellen technische Zins im Leistungsprimat beträgt hingegen 4 %. Damit basiert der Vergleich Leistungsprimat / Beitragsprimat diesbezüglich nicht auf den gleichen Voraussetzungen. Die Frage einer allfälligen Senkung des technischen Zinses ist unabhängig von der Frage des Primatswechsels zu behandeln. Seite 5

25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 51 53 55 57 59 61 3.3. Umwandlungssatz Der Umwandlungssatz wurde für die Modellrechnungen auf 6.1 % im Alter 63 festgelegt. Dieser Ansatz kann als realistisch bezeichnet werden. 4. Vergleich der Leistungen Bei einem Wechsel ins Beitragsprimat bringt jeder Versicherte die Austrittsleistung als Start- Altersguthaben ein. Ab diesem Zeitpunkt wird das Altersguthaben durch Sparbeiträge und Zinsen weiter geäufnet und bei der Pensionierung aufgrund des Umwandlungssatzes in eine Altersrente umgewandelt. 4.1. Altersrenten Die nachfolgende Abbildung zeigt den Verlauf des Barwerts der erworbenen Leistung im Leistungsprimat sowie den Verlauf des Alterskontos im Beitragsprimat aufgrund der verwendeten Modellannahmen für den Eintritt ab Alter 25. Möglicher Plan = 14.5%/17.5%/22.5%/25.5% 1'586'817 1'322'347 1'057'878 793'408 BWEL Konto 528'939 264'469 0 Aufgrund der Modellannahmen kann für jeden einzelnen Versicherten der Pensionskasse EGK berechnet werden, mit welcher projizierten Altersrente er im Alter 63 rechnen kann. Es ergeben sich folgende Gesamtresultate: Summe der projizierten Altersrenten im Alter 63 Leistungsprimat = CHF 20 436 644 Beitragsprimat Möglicher Plan = 14.5%/17.5%/22.5%/25.5% CHF 17 592 823 Die tieferen Altersrenten im Beitragsprimat ergeben sich aus dem Umwandlungssatz von 6.1 % im Alter 63. Zum Ausgleich der Differenz wird auf Ziffer 5 unten (Zuschüsse für Besitzstandsgarantien) verwiesen. Seite 6

4.2. Risikoleistungen Die Risikoleistungen (Invalidenrente, Ehegattenrente, Kinderrenten) können grundsätzlich unabhängig von der Primatsfrage bei den Altersleistungen definiert werden. Hier entstehen kaum Probleme bei der Umsetzung. Am einfachsten werden sie nach der Beitragsprimats-Methode festgelegt: Ab dem Zeitpunkt des Beginns des Anspruchs auf Invalidenrente wird das vorhandene Altersguthaben auf das Pensionierungsalter hochgerechnet. Dabei werden die Altersgutschriften auf dem letzten versicherten Lohn unverzinst hinzugerechnet. Das auf das Alter 63 projizierte Altersguthaben wird mit dem Umwandlungssatz von 6.1 % in eine Rente umgewandelt. Eine andere Möglichkeit kann darin bestehen, die Risikoleistungen in fixen Prozenten des versicherten Lohnes zu definieren. In diesem Fall spricht man von einem sogenannten Duoprimat. Sollte der Primatswechsel weiter verfolgt werden, sind die individuellen Auswirkungen für den effektiven Bestand mit Leistungsvergleich LP vs BP zu ermitteln. 5. Zuschüsse für Besitzstandsgarantien Es ist üblich, dass man bei einem Primatswechsel zumindest einem Teil der älteren Versicherten eine Besitzstandsgarantie abgibt. Dies kann grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen: (1) Garantie der aktuellen Altersrente, entweder als eingefrorener Frankenbetrag oder in Prozent des versicherten Lohnes; (2) Modellmässige Garantie: Aufgrund der Modellannahmen wird berechnet, welcher Zuschuss auf die Altersguthaben der einzelnen Versicherten eingelegt werden muss, damit im Pensionierungsalter 63 mindestens dieselbe Rente wie nach aktuellem Reglement erreicht wird. Die erste Variante hat den Nachteil, dass sie administrativ aufwändig ist und noch über viele Jahre eine Nachführung der Garantien verlangt. Die zweite Variante erfordert demgegenüber nur eine einmalige Aktion, hat aber den Nachteil, dass die Garantie relativ ist: Sie funktioniert nur dann genau, wenn die Entwicklung in der Realität den Modellannahmen entspricht. Da dies im Einzelfall kaum der Fall sein wird, kann die effektive Altersrente niedriger, aber auch höher ausfallen. Im Folgenden werden die erforderlichen Zuschüsse für Besitzstandsgarantie nach Art (2) für die aktiven Personen ab Alter 40 bzw. Alter 45 bzw. Alter 50 dargestellt. Pensionskasse EGK Zuschüsse für Besitzstandsgarantien, Stand 01.01.2010 Lohnerhöhung ab Alter 40 Anzahl ab Alter 45 Anzahl ab Alter 50 Anzahl +0% 10'648'300 279 10'645'800 278 10'328'100 257 +1% 17'885'400 382 17'605'000 353 15'616'600 280 +2% 29'355'400 468 26'402'000 384 21'419'000 288 Die Summe der erforderlichen Zuschüsse ist insbesondere ab Alter 50 hoch. Dies ergibt sich aus der Tatsache heraus, dass ab ca. Alter 40 die erhöhten Altersgutschriften im Beitragsprimat die wegfallende Solidarität des Leistungsprimats bei weitem nicht mehr kompensieren können. Seite 7

6. Beiträge Beim bestehenden Leistungsprimat wird berücksichtigt, dass gemäss den Berechnungen von Mercer SA eine Zusatzfinanzierung von 4.5 % des versicherten Lohnes notwendig ist. Die Beiträge der Beitragsprimat-Modellkassen setzen sich zusammen aus den Sparbeiträgen gemäss Sparplan der Modellkasse den Risikobeiträgen von 4 % (realistische Annahme). Bezüglich der Aufteilung der Beiträge auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind wir vom gleichen Verhältnis ausgegangen, welches sich beim bisherigen Leistungsprimat inkl. Nachzahlungen ergibt: 46 % Arbeitnehmer sowie 54 % Arbeitgeber. Es ergeben sich folgende Gesamtresultate: Leistungsprimat Arbeitnehmer-Beiträge = CHF 2 841 242 Arbeitgeber-Beiträge = CHF 3'314 796 Zwischentotal = CHF 6 156 038 Notwendige Zusatzfinanzierung 4.5 % = CHF 1 420 625 Total= CHF 7 576 663 Beitragsprimat Möglicher Plan = 14.5%/17.5%/22.5%/25.5% Arbeitnehmer-Beiträge = CHF 3 766 306 Arbeitgeber-Beiträge = CHF 4 394 035 Total= CHF 8 160 341 Die Beiträge im Beitragsprimat sind höher als diejenigen im Leistungsprimat (inkl. Zusatzfinanzierung von 4.5 %). Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass das bisherige Leistungsprimat gemäss Gutachten des Experten unter realistischen Annahmen auf eine Nettokapitalrendite von 4.75 % angewiesen ist. Rechnet man im Beitragsprimat mit der gleichen Nettokapitalrendite, so bleiben die laufenden Kosten (Beiträge) zwar gleich hoch, die zu erwarteten Altersleistungen werden hingegen bedeutend höher. Seite 8

7. Weitere Fragen Die Auswirkungen eines Wechsels vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat wurden anhand eines Vergleichs der aktuellen Leistungsprimatlösung mit einer Variante einer Beitragsprimat- Modellkassen dargestellt. Damit Gleiches mit Gleichem verglichen wird, wurden die verwendeten Parameter soweit wie möglich gleichgesetzt. Sollte der Primatswechsel durchgeführt werdensind diese Parameter zu überprüfen und allenfalls neu festzulegen. Im Folgenden werden die wesentlichen Parameter aufgelistet und alternative Lösungen aufgezeigt. Plan-Parameter Beginnalter Altersgutschriften Schlussalter Aktuell und Modellrechnungen aktuell: Alter 18 Modellrechnungen: Alter 25 aktuell und Modellrechnungen: Alter 63 Alternativen Alter 20 oder 23 Alter 65 Leistungsziel Umwandlungssatz aktuell und Modellrechnungen: AR 60 % im Alter 63 Modellrechnungen: 6.5 % (Alter 63) Rentensatz für Alter 65; gleich oder höher Höher oder tieferer Umwandlungssatz Sparbeiträge, Lohnmodell Festlegung der Risikoleistungen Koordinationsabzug Lohnerhöhungsnachzahlungen (LE-NZ) Übergangsregelung: Definition Besitzstände Besitzstand bezüglich Altersleistung: Beginnalter Modellrechnungen: Festlegung der Sparbeiträge zur Erreichung des Leistungsziels aufgrund eines Lohnmodells mit konstanter Lohnerhöhung aktuell: Invalidenrente entspricht Altersrente aktuell und Modellrechnungen: max. AHV-Rente x Beschäftigungsgrad Modellrechnungen: ohne LE-NZ im Beitragsprimat Modellrechnungen: Zuschüsse auf Altersguthaben Modellrechnungen: Beginnalter 40 - anderes Lohnmodell (z.b. höhere Annahmen betr. Lohnerhöhungen) - goldene Regel : Lohnzuwachs = Zins (einfacher, aber weniger realitätsnah) - Leistungsprimat (fixe Prozentsätze in Bezug auf den versicherten Lohn) - Beitragsprimat, ohne Mindestund Maximalleistung - flexibler Koordinationsabzug (prozentualer Abzug, z.b. 30 %, max. BVG-Koordinationsabzug) - BVG-Koordinationsabzug x Beschäftigungsgrad LE-NZ auch im Beitragsprimat möglich - bisherige Leistungen in CHF garantieren - bisherige Leistungen in % des vers. Lohnes garantieren Anderes Beginnalter Seite 9

Plan-Parameter Besitzstand bei den Beiträgen: Ausgleich der höheren künftigen Beiträge Aktuell und Modellrechnungen Modellrechnungen: kein Ausgleich berücksichtigt Alternativen Abgeltung des Barwertes der Beitragsdifferenz - generell, für alle - nur für Versicherte, die bisher Solidaritätsbeiträge geleistet haben (z.b. ab Alter 45, sofern seit mind. 5 oder 10 Jahren) Bern, 18. März 2010 Aon Consulting AG Marc-André Röthlisberger Dipl. Pensionsversicherungsexperte Seite 10