Betreute Wohngemeinschaften



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Transkript:

Betreute Wohngemeinschaften Konzeption

Der Mensch ist des Menschen beste Medizin Sprichwort aus Nigeria Selwo Betreutes Wohnen Elisabeth-Breuer-Str. 3 51065 Köln Tel. 0221 / 35 55 88 0 Fax 0221 / 35 55 88 29 www.selwo.de Selwo Betreutes Wohnen November 2008 2

Einleitung V iele Menschen mit psychischer Erkrankung haben den Wunsch, selbständig in der eigenen Wohnung zu leben, möchten aber nicht alleine wohnen. Sie benötigen nicht den vollstationären Rahmen eines Wohnheims, aber wollen auch nicht das Alleinsein erleben, das die eigene Wohnung unter Umständen mit sich bringt. Hier bietet eine betreute Wohngemeinschaft gegenüber dem betreuten Einzelwohnen besondere Vorteile. Selwo vermittelt psychisch kranken Menschen einen Platz in einer Wohngemeinschaft mit zwei oder mehr psychisch kranken Bewohnern. Die Bewohner der Wohngemeinschaft werden von den Fachkräften des Dienstes im Rahmen des ambulanten Betreuten Wohnens betreut und erhalten entsprechend ihres Individuellen Hilfeplanes alle erforderlichen Betreuungsleistungen. Die betreute Wohngemeinschaft ist kein Wohnheim. Die Präsenz der Mitarbeiter und das Setting einer betreuten WG ist jedoch intensiver als im betreuten Einzelwohnen. Grundlegende soziale Fähigkeiten können erlernt und mit fachlicher Begleitung im Zusammenleben und bei der gemeinsamen Haushaltsführung angewendet werden. Gleichzeitig ist es wichtig, durch entsprechende Absprachen sicherzustellen, dass Ruheund Rückzugsräume für die einzelnen Bewohner gewahrt bleiben. 3

Das Erlernen sozialer Kompetenzen und der Ausbau der Fähigkeiten bzgl. der Haushaltspflege und führung sind besondere Chancen, die sich in einer betreuten Wohngemeinschaft bieten. Das komplexe Hilfsangebot, das wir im Rahmen des Betreuten Wohnens leisten, umfasst darüber hinaus alle weiteren fachlich notwendigen Maßnahmen der Beratung und Unterstützung gemäß der individuellen Hilfeplanung. Einzeltermine sind auch in einer betreuten WG zentraler Bestandteil der Betreuung. 4

Vorzüge einer betreuten WG I n der praktischen Arbeit des Betreuten Wohnens beobachten wir häufig wiederkehrende Störungsbilder wie Kontaktarmut, Antriebslosigkeit, mangelnden Realitätsbezug oder Ängste. Eine betreute Wohngemeinschaft bietet gegenüber dem betreuten Einzelwohnen besondere Vorteile. o Die Einbindung in die Wohngemeinschaft vermindert Vereinsamung und Kontaktarmut. o Der Kontakt mit den Mitbewohnern regt zu Aktivitäten an, sowohl im Bereich Freizeit, als auch im Bereich der Haushaltsführung. Passivität wird vermindert. o Das tägliche soziale Nahumfeld ist unmittelbar in die Betreuung integriert. Es entsteht ein pädagogisch betreutes soziales Lernfeld. Die Bewohner müssen sich mit Regeln, Anforderungen, Konflikten auseinander setzen und die Beziehungen untereinander gestalten. Die sozialen Beziehungen können zeitnah und ohne Umwege im gemeinsamen Gespräch bearbeitet werden. Soziales Vermeidungsverhalten und Rückzug kann durchbrochen werden. o Die Gemeinschaft der psychisch kranken Bewohner bildet einen sozialen Rahmen, in dem es für die Klienten leichter ist, zu ihrer Erkrankung zu stehen. o Psychisch kranke Menschen erleben oft, dass ihre krankheitsbedingten Eigenheiten beim sozialen Umfeld zu Irritation, Ablehnung und Kontaktabbrüchen führt, ohne dass die Betroffenen dabei eine für sie verständliche 5

Rückmeldung über die Auffälligkeit ihres Verhaltens bekommen würden. o In einer betreuten Wohngemeinschaft wissen die Bewohner um die jeweiligen Besonderheiten der Mitbewohner. Entstehende Irritationen können mit den Betreuern aufgearbeitet werden. Dadurch kann eine Kultur der gegenseitige Akzeptanz entstehen. Gleichzeitig erhalten die Klienten von den Mitbewohnern Rückmeldung über Auffälligkeiten und Kritikpunkte an ihrem Verhalten. o Die verstärkte Präsenz von professionellen Helfern in der gemeinsamen Wohnung bietet den Klienten zusätzliche Sicherheit. Die Bewohner können durch die Anwesenheit und Ansprechbarkeit des Betreuers indirekt von den Betreuungsleistungen, die ihre Mitbewohner erhalten, profitieren. Darüber hinaus erhöht sich die Zeit des Kontakts zu den Betreuern, indem Teile der Betreuungsleitung in der Gruppe erbracht werden können. o Die Wohngemeinschaft vermindert Rückzug und Kontaktabbrüche in akuten Krisenphasen. Durch die Mitbewohner können die Betreuer frühzeitig Rückmeldung erhalten über Auffälligkeiten und Veränderungen im Verhalten der Bewohner. Der Kontakt und der Zugang zur Wohnung wird über die Mitbewohner stabilisiert. o Es bestehen enge Kontakte der Betreuer zum Vermieter, um ggf. bei Konflikten oder Irritationen zu vermitteln. Die Vermieter sind über das Betreuungsverhältnis informiert. o Nicht zuletzt werden die Klienten von der Notwendigkeit der Wohnungssuche entbunden. 6

Für wen ist eine betreute Wohngemeinschaft geeignet? D as Angebot einer betreuten Wohngemeinschaft richtet sich an Menschen, die 1. aufgrund einer psychischen Behinderung Bedarf an psychosozialer Betreuung haben, aber nicht den vollstationären Rahmen eines Wohnheims benötigen 2. vom Kontakt, der Gemeinschaft und der verstärkten Betreuerpräsenz einer betreuten Wohngemeinschaft profitieren können. A. Störungsbilder und Beeinträchtigungen: Der Kontakt und die Gemeinschaft in einer betreuten Wohngemeinschaft kann bei verschiedenen psychiatrischen Krankheitsbildern hilfreich sein, insbesondere, wenn die Erkrankung mit folgenden Störungen und Beeinträchtigungen einhergeht: Antriebsstörungen Passivität Niedergeschlagenheit Affektverflachung sozialen und anderen Ängsten sozialem Rückzug und Kontaktarmut mangelnder Sozialkompetenz Vermeidungsverhalten mangelndem Realitätsbezug unrealistischem Selbstbild 7

B. Ausschlusskriterien: Das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft stellt an die Bewohner einige Anforderungen. Ausschlusskriterien für einen Einzug in eine Betreute Wohngemeinschaft sind deshalb: o Fehlen grundlegender Absprachefähigkeit o Übersteigerte Aggressivität o Fehlen ausreichender Impulskontrolle o Fehlen der Bereitschaft zur Inanspruchnahme notwendiger fachärztlicher Hilfen o Fehlen der grundlegende Bereitschaft zur Kooperation mit Mitbewohnern und Betreuern o schädlicher Suchtmittelkonsum (d.h. durch Suchtmittelkonsum bedingte Beeinträchtigung der sozialen Beziehungen, Vernachlässigung persönlicher Aufgaben, Einschränkung der allgemeinen Aktivität oder Veränderung in den persönlichen Wertmaßstäben) o akute Suizidalität C. Rechtliche Voraussetzungen: Rechtliche Voraussetzungen für die Vermittlung einer betreuten Wohngemeinschaft durch Selwo sind: o Hilfeberechtigung für das ambulante Betreute Wohnen gemäß SGB XII o Abschluss eines Betreuungsvertrages mit Selwo oder einem anderen Anbieter o Schweigepflichtentbindung des Anbieters gegenüber dem Vermieter bezüglich der Einhaltung der Hausordnung, bezüglich 8

Angelegenheiten der Mietfinanzierung und bezüglich einer eventuellen Beendigung der Betreuungsbeziehung. o Abschluss einer Haftpflichtversicherung. 9

Betreuungsleistungen Das Betreute Wohnen in einer betreuten Wohngemeinschaft unterscheidet sich generell nicht vom Betreuten Wohnen in einer Einzelwohnung. Die Leistungsvereinbarung mit dem Landschaftsverband Rheinland und unsere allgemeine Konzeption für das Betreute Wohnen besitzt auch für die Betreuung in einer Wohngemeinschaft uneingeschränkte Gültigkeit. Jeder Bewohner erhält die im Hilfeplan festgelegten Hilfeleistungen: Die persönlichen Thematiken, Probleme, Ressourcen und Ziele werden individuell ermittelt und benannt, und in Einzelterminen bearbeitet. Dafür steht jedem Bewohner ein Bezugsbetreuer beratend und unterstützend zur Seite. Selwo garantiert hierbei eine dauerhafte Kontinuität in der Bezugsbetreuung. Darüber hinaus umfasst die Betreuung in der Wohngemeinschaft spezielle, die Gemeinschaft betreffende Strukturen: o Wöchentliche WG-Besprechungen: Hier werden im Beisein eines Betreuers Konflikte oder organisatorische Fragen besprochen und Absprachen getroffen. o Putzpläne: Die Putzpläne werden gemeinsam für alle Gemeinschaftsräume erarbeitet. Die Ausführung wird in WG-Besprechungen rückgemeldet. Wenn nötig, stehen die Betreuer hier beratend, motivierend und anleitend zur Seite. Integrales Ziel unserer Betreuung 10

ist jedoch die Hilfe zur Verselbständigung. o WG-Kasse: Aus einer gemeinsamen Kasse werden Gemeinschaftsanschaffungen wie z.b. Putzmittel bezahlt. Die WG-Kasse wird möglichst selbstständig von den Bewohnern verwaltet. Sie werden dabei von den Betreuern soweit nötig unterstützt. o Gemeinsame Aktivitäten: Gemeinsames Kochen und Essen und gemeinsame Freizeitaktivitäten wie Ausflüge, Spiele-Abende, Videoabend etc. werden von den Betreuern mehrmals wöchentlich angeregt und bei Bedarf begleitet. Dadurch entstehen insbesondere in der Eingewöhnungszeit Berührungspunkte in fachlicher Begleitung und Moderation. Im Zusammenleben von Menschen mit psychischer Erkrankung können sich besondere Schwierigkeiten ergeben. Die Bewohner müssen gegebenenfalls darin unterstützt werden, einerseits grundlegende Akzeptanz für ihre Mitbewohner mit deren Schwierigkeiten aufzubringen, sich aber anderseits soweit möglich vor Belastungen durch Krankheitssymptome der Mitbewohner zu schützen. Die gilt insbesondere bei o Akuten paranoiden, halluzinatorischen oder affektiven Psychosen o Schweren Depressionen o Persönlichkeitsstörungen, wie Borderline, impulsive, dissoziale, schizoide, histrionische Persönlichkeitsstörung 11

Die Bewohner werden über aktuelle Krisen der Mitbewohner unter Berücksichtigung der Schweigepflicht in Kenntnis gesetzt. Sie werden darin bestärkt, die Verantwortung für Mitbewohner an Betreuer, Ärzte, in extremen Situationen auch an Notärzte und Polizei abzugeben, indem die entsprechenden Informationen weitergegeben werden. Dies gilt insbesondere bei Selbst- oder Fremdgefährdung. Der belastende Kontakt zu Mitbewohnern in akuten Krisen sollte wenn nötig vorübergehend eingeschränkt werden, indem Rückzugsräume in Anspruch genommen werden. Die Mitbewohner werden darin sich bestärkt, sich emotional abzugrenzen. Ihnen wird eindringlich vermittelt, dass sie für das Wohlbefinden des Mitbewohners nicht verantwortlich sind. Sie werden darin unterstützt, nicht dem Impuls nachzugeben, Mitbewohner zu schonen und von Aufgaben zu entbinden. Es werden klare Regeln vereinbart, die Grenzüberschreitung durch Mitbewohner verhindern. Dies gilt insbesondere für den Zugang zum individuellen Wohnbereich, für verbale und körperliche Aggression, für den Erhalt von Sauberkeit und Ordnung und für die Vermeidung von Ruhestörung oder sonstiger Belästigung. Die Betreuer achten auf die Einhaltung dieser Regeln. Die Bewohner werden in ihrer Wahrnehmung bestätigt, wenn es zu Irritationen durch krankheitsbedingte Verhaltensauffälligkeiten der Mitbewohner kommt. 12

Rechtliche Grundlagen D ie Betreuungsleistungen erfolgen auf Grundlage des 53 SGB XII, und werden im Individuellen Hilfeplan erfasst. Der Mietvertrag ist unabhängig vom Betreuungsvertrag und wird nicht mit dem Leistungserbringer, sondern direkt mit dem Vermieter der Wohnung abgeschlossen. Selwo empfiehlt dem Vermieter, Mietverträge zunächst auf ein halbes, anschließend erneut auf ein Jahr zu befristen. Der Leistungserbringer des Betreuten Wohnens setzt den Vermieter über die Betreuung und über ein etwaiges Ende des Betreuungsverhältnisses in Kenntnis. Er informiert den Vermieter auch über Vorgänge, die das Mietverhältnis oder die Einhaltung der Hausordnung und des Hausfriedens betreffen. Eine entsprechende Entbindung von der Schweigepflicht ist Voraussetzung für einen Einzug in die betreute Wohngemeinschaft. Aufgrund dieser Information kann der Vermieter entscheiden, von der Verlängerung des Mietvertrages abzusehen, wenn sich ein Bewohner von den disziplinarischen Anforderungen einer betreuten Wohngemeinschaft überfordert zeigt. Der Vermieter kann bei gemeldeten Verstößen gegen Hausordnung und Mietvertrag außerdem Abmahnungen und ggf. die Kündigung aussprechen. Durch die Unabhängigkeit des Mietvertrags vom Betreuungsvertrag ist es unter Umständen möglich, dass Bewohner auch nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses in der Wohngemeinschaft verbleiben, beispielsweise, wenn 13

die Betreuung durch erfolgreiche Verselbstständigung nicht mehr notwendig ist. Im Sinne des Integrationsgedankens ist das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung zu begrüßen. Unter Umständen ist deshalb auch das Verbleiben von Bewohnern, die nicht im Rahmen des Betreuten Wohnens betreut werden, ausdrücklich erwünscht. Aktueller Stand der Konzeption: November 2008 14