Fachworkshop Breitbandnetze



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Transkript:

Fachworkshop Breitbandnetze des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig Förderprogramme der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen Sachstand und Zusammenwirken der Förderprogramme Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Referat 22 Klaus Ohlig 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22

Gliederung 1. Warum Breitbandstrategie Niedersachen? 2. FttB./. FttC 3. Eigenes Netz./.verlorener Zuschuss 4. Darlehensfinanzierter Breitbandausbau 5. Breitbandförderung in Niedersachsen 6. Eckpunkte Breitbandförderung des Bundes 7. Eckpunkte Breitbandförderung aus ELER/GAK, EFRE und dem Landesanteil der digitalen Dividende II 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 2

Breitbandstrategie Niedersachsen Voraussetzungen: sozio-ökonomische Bedeutung des Breitbandausbaus Breitband als Adern der Wissensgesellschaft und wichtige Voraussetzung im (Standort-) Wettbewerb Bandbreitenbedarf steigt und wird weiter steigen Marktgetriebener Ausbau nur da, wo es sich lohnt Marktausbau in den Ballungsgebieten und zentralen Orten Marktversagen in den ländlichen und halbstädtischen Räumen auf mittlere Sicht wird voraussichtlich nur FttB den Anforderungen gerecht werden regionalisierter Ausbau ist effizienter als ein lokaler Ausbau zentrale Steuerung der Breitbandförderung ist nicht leistbar 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 3

FttB und FttC Als FTTC (engl. Fiber to the Curb Faser an den Randstein ; in die Nähe des Teilnehmers) bezeichnet man das Verlegen von Glasfaserkabeln bis zum nächsten Verteiler, dem Kabelverzweiger. Dabei werden die sogenannten Hauptkabel von Kupfer auf Glasfaser hochgerüstet bzw. durch Glasfaserkabel ergänzt. Es handelt sich um eine Hybridtechnik, bei der die Glasfaser im Anschlussbereich zwischen Ortsvermittlungsstelle und dem Schaltverteiler geführt wird. Dort erfolgt über eine Signalumsetzung und die weitere Übertragung zum Teilnehmeranschluss über herkömmliche Kupferkabel. Als FTTB (engl. Fiber to the Basement oder Fiber to the Building) bezeichnet man das Verlegen von Glasfaserkabeln bis ins Gebäude. Dabei werden Lichtwellenleiter beispielsweise bis in die Hauskeller verlegt. 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 4

FttB./. FttC FttB erfordert deutlich höhere Investitionen FttB hat eine wesentlich längere voraussichtliche Nutzungsdauer (> 20 Jahre) FttB ermöglicht voraussichtlich deutlich höhere Einnahmen FttC lässt sich deutlich schneller realisieren FttC erfordert später erhebliche Nachinvestitionen zur Anpassung an den steigenden Bandbreitenbedarf FttC erfordert höhere Betriebskosten 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 5

Kommunale Breitbandnetze Die Kommune erstellt in den weißen NGA-Flecken ein passives Breitbandnetz (FttB oder FttC mit einer Migrationsoption in Richtung auf FttB), Die Kommune ist dabei der Bauherr und wird Eigentümer des Netzes Die Nutzung des Netzes wird ausgeschrieben und vertraglich langfristig (>20 Jahre) entgeltlich einem privaten Netzbetreiber ( Provider ) überlassen. Der Bau wird über Darlehen ganz oder zum Teil durch Darlehen finanziert, die durch die Entgelte des Providers bedient werden. Hinzu kommen ggf. Zuwendungen des Bundes, des Landes und der Kommune (z. B. 50:25:25) Nach Auslaufen des Providervertrages ist das Netz zu veräußern oder erneut auszuschreiben. 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 6

Finanzierung kreiseigener Breitbadnetze Provider Entgelt Landkreis Darlehen NBank Darlehen z.b. NORD/LB finanziert/baut nutzt Zuschuss Land landkreiseigenes Breitbandnetz Zuschuss Bund 09.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 7

Verlorene Zuschüsse Ein privater Netzbetreiber baut in den weißen NGA-Flecken sein Breitbandnetz (FttC, wünschenswert ist auch hier eine Weiterentwicklungsperspektive auf FttB) aus. Er wird Eigentümer des Netzes und ist damit allein verfügungsberechtigt. Er erhält zu den förderfähigen und nachgewiesenen Kosten einen verlorenen Zuschuss der Kommune in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und - betriebs, für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Will der Netzbetreiber nach dem Ablauf der Zweckbindungsfrist das geförderte Netz nicht mehr betreiben, so hat er den Weiterbetrieb auszuschreiben 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 8

Eigenes Netz./. Verlorener Zuschuss Verlorener Zuschuss erfordert den geringeren administrativen Aufwand Verlorene Zuschüsse wird es in der Praxis nur bei FttC-Lösungen geben Nach Gewährung des Zuschusses und Ablauf der Zweckbindung keine Gestaltungsmöglichkeit für die Kommune Eigene Netze gibt es sowohl in Fttc wie FttB Eigenes Netz ist ein Asset der Kommune, der verloren Zuschuss ist verloren 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 9

Breitbandstrategie Niedersachsen: Instrumente Ausbau durch Kommunen, insbesondere die Landkreise Gesamtverantwortung des Landes unter Federführung MW Erfahrungsaustausch und Koordinierung Breitbandpolitischer Steuerungskreis, Breitband AG, Breitbandgipfel, KBM Beratung der Kommunen b z n + NBank + ÄrL + MW/ML Förderung Förderkulissen Breitband Land und Bund Darlehen Landesdarlehensprogramm Breitband der NBank (hinzu kommen Kommunaldarlehen von regionalen Banken und Instituten) 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 10

Darlehensfinanzierter Breitbandausbau Kommunale Darlehen können da für den Breitbandausbau eingesetzt werden, wo Rückflüsse zu erwarten sind, mit denen man die Darlehen bedienen kann. Das ist regelmäßig im Betreibermodell der Fall. Die NBank stellt daher für die Finanzierung solcher Netze den Kommunalen Breitbandkredit Niedersachsen zur Verfügung. Daraus können kommunale Breitbandnetze mit bis 50 % finanziert werden. Die verbleibenden 50 % sollen durch regionale Banken und Institute aufgebracht werden; hier übernimmt die NORD/LB die koordinierende Rolle. Kosten Einnahmen ergeben : restlicher Förderbedarf = Zuschussbedarf (Land + Bund + Kommune) 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 11

Zuschussbreitbandförderung Niedersachsen (in Mio. Euro) erhoffte Bundesförderung Landesanteil Digitale Dividende II Förderschwerpunkt Breitband EFRE Förderschwerpunkt Breitband GAK Förderschwerpunkt Breitband ELER 0 50 100 150 200 250 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 12

Breitbandförderung Bund./. Land im Vergleich (in Mio. Euro) 250 200 150 Hinzu kommen auf der Landesseite noch 500 Mio. aus dem kommunalen Breitbanddarlehen der NBank 100 50 0 niedersächsische Breitbandförderung erhoffte Bundesbreitbandförderung 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 13

Breitbandförderung in Niedersachsen Programm Fördergegenstand Bewilligungsbehörde /Darlehensgeber Bundesbreitbandförderprogramm o Wirtschaftlichkeitslückenförderung o Betreibermodell o Beratung BMVI Beratung BMVI Bundesbreitbandbüro NBank GAK ELER o Wirtschaftlichkeitslückenförderung o Beratung ÄrL s Ärl s, b z n, NBank Ärl s, NBank, b z n EFRE o Wirtschaftlichkeitslückenförderung o Betreibermodell NBank Landesanteil Digitale Dividende II Landesbreitbanddarlehensprogramm o Betreibermodell NBank NBank, b z n 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 14

Kombination der Landes- und Bundesförderung Bundesförderung und ELER: Wirtschaftlichkeitslückenförderung Bundesförderung und digitale Dividende II: Bundesförderung und EFRE: Bundesförderung und GAK: Betreibermodelle (FttB / FttC) Betreibermodelle (FttB / FttC) und Wirtschaftlichkeitslückenförderung nicht kombinierbar (wg. Aufgreifschwelle, Mindestversorgung und unterschiedlicher beihilferechtliche Ermächtigung 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 15

Eckpunkte Breitbandförderung Bund 1 Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland des BMVI vom 22.10.2015 Voraussetzung: Versorgungsziel: Zuwendungszweck: weißer NGA-Fleck (Breitbandleitlinien der KOM) flächendeckend mind. 50 Mbit/s (bzw. als Zwischenschritt mind. 85 % der Haushalte, lt. StS-Schreiben BMVI) Nr. 3.1 Wirtschaftlichkeitslückenförderung Nr. 3.2 Betreibermodelle Nr. 3.3 Beratung Fördersatz: 50 % (bzw. im Einzelfall 60 oder 70 %) Antragsberechtigt: Kommunen 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 16

Eckpunkte Breitbandförderung Bund 2 Zuwendungsfähig: Bagatellgrenze (3.1/3.2): Ausgaben zur Erreichung des Zuwendungszwecks Fördersumme 100.000 Euro Höchstfördersumme: bis zu 15. Mio. Euro (3.1 / 3.2) 50.000 Euro (3.3) Eigenbeitrag ZE: mind. 10 % Kumulierung: Landesstellungnahme: Grundsätzlich: Beratung: grundsätzlich zulässig erforderlich neues Verfahren, komplex, b z n / NBank / ÄrL 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 17

Bundesförderung Gebietsabgrenzung Die Präambel bezieht sich auf das Förderziel flächendeckend 50 Mbit/s. An anderer Stelle heißt es, das keine weißen Flecken im gesamten Gebiet der geförderten Körperschaft verbleiben sollen. Der Folgesatz spricht von einem Projektgebiet, in dem zuverlässig Bandbreiten von mind. 50 Mbit/s zu gewährleisten sind. Das Projektgebiet weicht aus beihilferechtlichen Gründen vom Gebiet der Körperschaft ab. BMVI hat mehrfach erklärt, das Projektgebiet kann geschnitten werden. Der StS Bomba (BMVI) hat klargestellt, das eine Förderung kommt auch dann in Betracht kommt, wenn auf Grundlage einer Netzdetailplanung für 85 % der Haushalte im Planungsgebiet zuverlässig mind. 50 Mbit/s gewährleistet werden können. Wir gehen davon aus, dass der Bund genauso wie Kommunen und Land einen Erfolg dieser Förderung will und werden den Bund beim Wort nehmen 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 18

Breitbandförderung Bund: wie geht es weiter? Der 1. Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen ist am 17.11.2015 erfolgt, weitere werden folgen. Investitionskostenzuschüsse können bis 31.01.2016 eingereicht werden. Beratungsförderung kann ohne Stichtage beantragt werden. Wir gehen davon aus, das in der ersten Runde überwiegend Anträge auf Beratungsförderung gestellt werden. Einige Förderantragsteller werden die Vorreiterrolle übernehmen (müssen). M. E. werden sich weitere Fragen zur Anwendung der Richtlinie, des Scorings und der weiteren Aufrufbedingungen ergeben. Zu der Umsetzung der RiLi wird ein Beirat beim BMVI gebildet werden, in dem voraussichtlich MW das Land vertreten wird. Die NBank soll zukünftig die Beratung der Antragsteller übernehmen. 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 19

Eckpunkte Breitbandförderung GAK und ELER RL Breitbandförderung ländlicher Raum eine Richtlinie für GAK und ELER beihilferechtliche Grundlagen AGVO und NGA-RR Inkrafttreten: 16. Dezember 2015 Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände Zuwendungsvoraussetzungen Markterkundung, IBV Bemessungsgrundlage Wirtschaftlichkeitslücke Verfahrenshinweise Votum NBank zu Landesstrategie Bewilligungsbehörde = örtl. zuständiges ArL Gilt für GAK und ELER 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 20

Eckpunkte Breitbandförderung GAK Aufgreifschwelle 6 MBit/s Investitionskostenzuschuss aktive und passive Technik Fördersatz 70 %, 80 % oder 90 % - Steuereinnahmekraft Höhe der Förderung Bemessungsgrundlage max. 500.000 je Projekt Stichtag jährlich 15. Oktober (einmalig 29.02.2016) 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 21

Eckpunkte Breitbandförderung ELER 1 Höhe 2 Mio. je Landkreis, Aufgreifschwelle 30 MBit/s Investitionskostenzuschuss aktive und passive Technik Fördersatz 53 % (bzw. 63 % in Übergangsregion) Projektgröße mindestens 500.000 Kombination mit Bundesprogramm möglich Stichtage: 15.04. und 15.10 (Ausnahmsweise: 31.01.2016) 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 22

Eckpunkte Breitbandförderung ELER 2 Verfahren Markterkundung IBV (Kosten des Ausbaus mit 30/50 Mbit/s = Wirtschaftlichkeitslücke) Auswahl des Netzbetreibers Antragstellung nur Landesmittel Antragsbearbeitung, Scoring, endgültiger Zuwendungsbescheid durch das ArL zusätzlich Mittel aus dem Bundesförderprogramm Vorabprüfung des Antrages Info zur grds. Förderfähigkeit über NBank an Bund Antragsbearbeitung/Scoring Bescheid des ArL unter Vorbehalt der Bundesförderung Bescheid durch den Bund, Vorbehalt des ArL entfällt 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 23

Eckpunkte Breitbandförderung aus EFRE 1 Fördergrundlage: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen (RL Breitbandförderung Gewerbegebiete) Nds. MBl. Nr. 45/2015 S. 1439 Beihilferechtliche Grundlage: NGA Rahmenregelung des Bundes (NGA-RR) Ziel: Anbindung von Gewerbegebieten an Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze als hochwertige wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahme Fördergegenstand: die Modernisierung und technische Verbesserung bestehender Gewerbegebiete sowie die Steigerung der Attraktivität von Wirtschaftsstandorten Im Bebauungsplan ausgewiesenes Gewerbegebiet Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen 3 KMU im Gewerbegebiet vorhanden sein Aus- und Aufbau von schnellen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mind. 50 Mbit/s symmetrisch in Gewerbe- und Industriegebieten 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 24

Eckpunkte Breitbandförderung aus EFRE 2 Förderempfänger: Kommunale Gebietskörperschaften (z. B. Samtgemeinden) Kommunale Zusammenschlüsse Jur. Personen des öffentlichen und privaten Rechts, soweit diese sich mehrheitlich im öffentlichen Eigentum befinden und vorrangig die Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewähren (z. B. Stadtwerke) Wie bisher ist auch die Möglichkeit der Weiterleitung der Zuwendung an gewerbliche Unternehmen möglich. Förderung: Insgesamt 5 Mio. Fördersatz von max. 50 % je Projekt und Förderhöchstsumme 200.000 je Projekt Antragsstichtage sind zumindest zunächst nicht vorgesehen 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 25

Eckpunkte Breitbandförderung Landesanteil Digitale Dividende II 1 Fördergrundlage: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der Digitalen Dividende II (RL Breitbandausbau NI) Beihilferechtliche Grundlage: NGA-RR Bund (Rahmenregelung des Bundes) Geplantes Inkrafttreten: 1. Quartal 2016 Stand der Richtlinie: Ressortbeteiligung abgeschlossen Verbandsanhörung läuft noch bis zum 30.12.2015 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 26

Eckpunkte Breitbandförderung Landesanteil Digitale Dividende II 2 Zuwendungsempfänger: Gebietskörperschaften, Samtgemeinden und kommunale Zusammenschlüsse (Weiterleitung an ein gewerbliches Unternehmen möglich) Zuwendungsvoraussetzungen: Markterkundungsverfahren, IBV 75 % der Haushalte zuverlässige Bandbreiten möglichst von 50 Mbit/s und mehr, für 95 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download. Berechnungsgrundlage: alle Anschlüsse > 30 Mbit/s Bundesförderprogramm: 50 Mbit/s für 85 %, Berechnungsgrundlage nur Anschlüsse mit 50 Mbit/s Downloadrate muss sich mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 27

Eckpunkte Breitbandförderung Landesanteil Digitale Dividende II 3 Aufgreifschwelle: 30 Mbit/s Förderfähig: Leerrohre mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und / oder Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel) im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck stehende Finanzierungsaufwendungen des Zuwendungsempfängers Finanzierungsaufwendungen werden beim Bundesförderprogramm nicht berücksichtigt 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 28

Eckpunkte Breitbandförderung Landesanteil Digitale Dividende II 4 Fördersatz: 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Förderhöhe: max. 5 Millionen Bagatellgrenze: <= 0,5 Millionen Kombination mit dem Bundesförderprogramm ist möglich Kompatibilität mit dem Bundesförderprogramm ist sehr hoch Antragsstichtage sind nicht vorgesehen 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 29

Eckpunkte Breitbandförderung Landesanteil Digitale Dividende II 5 Verfahren Markterkundung IBV Auswahl des Betreibers Antragstellung nur Landesmittel Antragsbearbeitung, Scoring, endgültiger Zuwendungsbescheid durch die NBank zusätzlich Mittel aus dem Bundesförderprogramm Vorabprüfung des Antrages Info zur grds. Förderfähigkeit über NBank an Bund Antragsbearbeitung/Scoring Bescheid der NBank unter Vorbehalt der Bundesförderung Bescheid durch den Bund, Vorbehalt der NBank entfällt 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 30

Beratung und Unterstützung Es handelt sich um aufwendige und komplexe Projekte. Auch die Förderkulisse ist komplex. Daher wird die Beratung der Kommunen durch das b z n fortgesetzt. Darüber hinaus ist die NBank das zentrale Instrument für die Förderung und Finanzierung kommunaler Breitbandvorhaben in Niedersachsen. Sie soll begutachtet die Vorhaben und Anträge in wirtschaftlicher Hinsicht und gibt Förderempfehlungen. Im Einzelfall sind ggf. auch MW und ML zu Beratungen bereit. 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 31

Ansprechpartner b z n: Peer Beyersdorff Bei der NBank: Christian Kropp Christian.Kropp@nbank.de 0441 /57041-333 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 32

Vielen Dank für Ihr Interesse Kann ich weiter helfen? Klaus Ohlig Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Referat 22 - Kommunikationsdienstleistungen Tel. 0511 / 120-5526 Klaus.Ohlig@mw.niedersachsen.de 16.12.2015 Klaus Ohlig / MW / Ref. 22 33