EVB-IT Dienstvertrag. dataport Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V8175/2900000 Seite 1 von 5



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EVB-IT Dienstvertrag dataport Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V8175/2900000 Seite 1 von 5 Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen Zwischen Finanzbehörde Gänsemarkt 36 20354 Hamburg -im Folgenden Auftraggeber genannt- und Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts Altenholzer Straße 10-14 24161 Altenholz - im Folgenden Auftragnehmer" genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projekt-ZVertragsbezeichnung Bereitstellung der ersten Ausbaustufe des produktiven Dienstes Videokommunikation für die FHFI 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden 0 nach Aufwand gemäß Nummer 5.1 0 zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 zuzüglich Reise- und Nebenkosten - soweit in Nummer 5.3 vereinbart-vergütet. 2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: - dieser Vertrag (Seiten 1 bis 5) mit Anlage(n) Nr. 1 inkl. Anhang 1 - Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataport in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung (s. Nr. 11.1), - Dataport Datenschutz-Leitlinie über technische und organisatorische Maßnahmen bei der Datenverarbeitung im Auftrag (s. Nr. 11.1), - Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, - Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

EVB-IT Dienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V8175/2900000 Seite 2 von 5 3 Art und Umfang der Dienstleistungen 3.1 Art der Dienstleistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: 3.1.1 Q Beratung 3.1.2 Projektleitungsunterstützung 3.1.3 Schulung 3.1.4 Einführungsunterstützung 3.1.5 Betreiberleistungen 3.1.6 n Benutzerunterstützungsleistungen 3.1.7 Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit 3.1.S 0 sonstige Dienstleistungen: Bereitstellung des produktiven Dienstes Videokommunikation für die FHH gern. Anlage 1 3.2 Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers 3.2.1 Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus r~l folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom 0 der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers Anlage(n) Nr. SLA Videokommunikation für die FHH Anlage(n) Nr. 1 ^ folgenden weiteren Dokumenten: Anhang 1 zur Anlage 1: Entgelte Anlage(n) Nr. Es gelten die Dokumente in 0 obiger Reihenfolge. O folgender Reihenfolge: 3.2.2 S Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hinweisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbringung der vertraglichen Leistungen haben. 3.2.3 Besondere Leistungsanforderungen (z. B. Service-Level-Agreements über Reaktionszeiten): 3.3 Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers sind a) die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers gemäß Nummer 8. b) folgende weitere Faktoren: Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

EVB-IT Dienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V8175/2900000 Seite 3 von 5 Ort der Dienstleistungen/Leistungszeitraum 4.1 4.2 Ort der Dienstleistungen beim Auftraggeber und beim Auftragnehmer Zeiträume der Dienstleistungen! Leistungen (gemäß Nummer 3.1) i Geplanter Leistungszeitraum 1 Verbindlicher Leistungszeitraum! Beginn Ende Beginn Ende 1 Bereitstellung der Infrastruktur 101.08.2014 j Betrieb und Wartung der Infrastruktur 01.11.2014 4.3 Zeiten der Dienstleistungen Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht gern. Anlage 1 Pkt. 3 4.3.1 während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen) bis bis 4,3.2 während sonstiger Zeiten von von bis von bis von an Sonn- und Feiertagen am Sitz des Auftragnehmers von bis bis bis bis bis Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr 5 5.1 Vergütung gern. Leistungsnachweis Dienstleistung ^ Vergütung nach Aufwand 0 ohne Obergrenze mit einer Obergrenze in Höhe von Pos. I SAP-Artikel- I Nr. Bezeichnung des Personals/der Leistung (Leistungskategorie) gern. Anhang 1 Artikelbezeichnung/-code Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nr. 4.3 Menge I Mengen- j Einzelpreis I einheit I Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand. Reisezeiten 13 Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anfahrtspauschale SAP-Nr. 21010791. Die Anfahrtspauschale beträgt derzeit son/kundenbesuch. Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt I pro Per- jeweils nach Leistungserbringung gern, Leistungsnachweis. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

EVB-IT Dienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V8175/2900000 Seite 4 von 5 Vergütungsvorbehalt Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart S gemäß Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung. anderweitige Regelung: 5.2 ^ Festpreis Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen einmaligen sowie jährlichen Festpreis gern. Anhang 1 zur Anlage 1. Die Rechnungsstellung des einmaligen Festpreises erfolgt nach Bereitstellung der Infrastruktur. Die Rechnungsstellung des jährlichen Festpreises erfolgt anteilig jeweils zum 01.02., 10.05., 01.08., 01.11. eines Kalenderquartals. Die erste Rechnungsstellung erfolgt anteilig am 01.10.2014. Abrechnungszeitraum: Beginn der Vertragstaufzeit bis Ende des 3. Quartals 2014. Das 4. Quartal 2014 wird am 01.11.2014 abgerechnet. Der Auftragnehmer behält sich eine Preisänderung gemäß seinem jeweils gültigen Leistungsverzeichnis vor. Sofern die vorgenannten Preise nicht im Leistungsverzeichnis abgebildet sind, gilt Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung. 5.3 Reisekosten und Nebenkosten m Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anfahrtspauschale SAP-Nr. 21010791. Die Anfahrtspauschale beträgt derzeit pro Person/Kundenbesuch. Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten werden vergütet gemäß Anfahrtspauschale SAP-Nr. 21010791. Die Anfahrtspauschale beträgt derzeit pro Person/Kundenbesuch. 6 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen (ergänzend zu/abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung) 6.1 O Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: 6.2 n Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: 6.3 n Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt, 6.4 Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

EVB-IT Dienstvertrag datapart Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V8175/2900000 Seite 5 von 5 7 Verantwortlicher Ansprechpartner des ^ des ^ 8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers 0 Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B, Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart: Der Auftraggeber benennt mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die dem Auftragnehmer als Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die weiteren Mitwirkungsleistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. 9 Schlichtungsverfahren Die Anrufung folgender Schlichtungsstelle wird vereinbart: 10 Versicherung n Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVB-IT Dienstleistung durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. 11 Sonstige Vereinbarungen 11.1 Die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Dataport Datenschutz-Leitlinie sind im Internet unter www.datadort.de veröffentlicht. 11.2 Die aus diesem Vertrag seitens des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen unterliegen in Ansehung ihrer Art, des Zwecks und der Person des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht der Umsatzsteuer. Sollte sich durch Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art oder durch Festsetzung durch eine Steuerbehörde eine Umsatzsteuerpflicht ergeben und der Auftragnehmer insoweit durch eine Steuerbehörde in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die gezahlte Umsatzsteuer in voller Höhe zu erstatten, ggf. auch rückwirkend. 11.3 Die Vertragspartner vereinbaren über die Vertragsinhalte Verschwiegenheit, soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. 11.4 Dieser Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.09.2014, nach Absprache mit dem Auftraggeber, und gilt für unbestimmte Zeit, Er kann erstmals unter Wahrung einer Frist von 3 Monaten zum 31.12.2015 gekündigt werden. Danach kann er jeweils zum Ende eines Kalenderjahres unter Wahrung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Hamburg, 22.08.2014 Hamburg, X Ort Datum Ort Datum esignatur X csignatür ^ Unterschrift(en) Auftraggeber Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

iimii Service Level Agreement (SLA) Videokommunikation für die FHH Version 1.2 vom 07.07.2014 Zwischen der Finanzbehörde Gänsemarkt 36 20354 Hamburg und Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts Altenholzer Str. 10-14 24161 Altenholz

dataport Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 1.1 Ausgangslage 4 1.2 Aufbau des Dokuments 4 2 Rahmenbedingungen 5 2.1 Rollendefinition 5 2.2 Datenschutz, Datensicherheit 5 2.3 Leistungsumfang 6 2.4 Allgemeine Mitwirkungsrechte und -pflichten 6 2.5 Ansprechpartner 6 2.5.1 Service Desk 6 2.6 Wartungsfenster 7 3 Service-, Betriebs- und Reaktionszeiten 7 3.1 Service- und Betriebszeiten 7 3.2 Prioritäten bei der Bearbeitung von Störungsmeldungen 7 3.3 Reaktionszeiten 7 4 Voraussetzungen 7 4.1 Videokommunikation 7 4.2 Changemanagement 7 4.2.1 Changes mit Zustimmung bei Vertragsabschluss 8 4.2.2 Changes mit Zustimmung im Einzelfall 8 4.3 Mitwirkungsrechte und -pflichten 8 4.3.1 Netzinfrastruktur 8 4.3.2 Stromversorgung 9 4.4 Endgeräte 9 4.4.1 Client-basierte Lösung 9 4.4.2 Hardware-basierte Endgeräte 9 5 Leistungsbeschreibung 10 5.1 Videokommunikation im Hamb. TK-Netz 10 5.2 Adressierung der Endgeräte im Videokommunikationsdienst 10 Seite 2

dataport 5.2.1 Adressierung von Video-Endpunkten in Videokonferenzräumen 10 5.2.2 Adressierung von Video-Endpunkten mit Personenbezug 11 5.2.3 Adressierung von virtuellen Videokonferenzräumen 11 5.3 Videokommunikation 11 5.3.1 Interne Kommunikation 11 5.3.2 DOI-Videokonferenzen 13 5.3.3 Externe Kommunikation 13 5.4 Übergang zur LYNC-Pilotumgebung 14 6 Auftragsabwicklung 14 6.1 Beschaffung von Endgeräten für die Videokommunikation inkl. Registrierung 14 6.2 Umzug von Endgeräten für die Videokommunikation 15 6.3 Außerbetriebnahme von Anschlüssen für die Videokommunikation 16 7 Service Level 16 7.1 Auftragsbearbeitung 16 7.2 Verfügbarkeit 17 7.3 Durchlasswahrscheinlichkeit 17 7.4 Reporting 17 7.4.1 Report über den Bestand an Anschlüssen/Endgeräten zur Videokommunikation 18 7.4.2 Report über den Service Level zur Auftragsbearbeitung 18 7.4.3 Report über die Verfügbarkeit 18 8 Glossar 18 8.1 Kundengruppen 18 8.2 VDBI 18 8.3 Erläuterungen Servicelevel 19 Seite 3

1 Einleitung Der Auftragnehmer stellt der FHH den Service Videokommunikation auf Grundlage der Netzinfrastruktur des Hamburgischen Telekommunikationsnetzes (Hamb. TK-Netz) mit vereinbartem Leistungsumfang einschließlich Hard- und Software sowie Dienstleistungen mit dem vereinbarten Leistungsumfang bedarfsgerecht zur Verfügung. Mit dieser Leistungsvereinbarung (Service Level Agreement, SLA) wird der Leistungsgegenstand geregelt. Darüber hinaus beschreibt das Dokument die Systemumgebung und die vereinbarten Leistungskennzahlen (Service Level). Gegenstand des SLA ist die erste Ausbaustufe des Services zur Videokommunikation für die FHH. Im Rahmen des SLA wird der Auftragnehmer die Planungen zum Ausbau der Services, insbesondere zur Integration der LYNC-lnfrastruktur, weiter fortsetzen. Die notwendige Erweiterung der Infrastruktur erfolgt dann Im Rahmen eines gesonderten Angebotes Weiterhin werden Verantwortlichkeiten und Mitwirkungspflichten beider Seiten beschrieben, die für einen effizienten und reibungslosen Ablauf sorgen sollen. 1.1 Ausgangslage Dieses Service Level Agreement (SLA) ist Bestandteil eines Vertrages nach EVB-IT zwischen der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und Dataport (Auftragnehmer) und regelt inhaltliche Aspekte des vom Auftragnehmer an die Behörden, Ämter und LHO-Betriebe der FHH (Kunden) gelieferten Service Videokommunikation auf Grundlage der Netzinfrastruktur des Hamb. TK- Netzes. Alle Leistungen gelten für BASIS, NON-BASIS und weitere Kunden des FHHNet. 1.2 Aufbau des Dokuments Diese Anlage enthält die folgenden Kapitel: Rahmenbedingungen: geltende Vorschriften, Vertragsbestandteile, Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen Leistungsbeschreibungen: Verweis auf die inhaltliche Beschreibung der für alle Vertragsbestandteile geltenden Bedingungen Leistungskennzahlen: Verfügbarkeit; Bereitstellungzeiten Leistungsänderungen: Vereinbarungen zur Änderung des Vertragswerks. Verweise: Wird auf andere Dokumente/Verträge verwiesen, so gelten diese in ihrer jeweils gültigen Fassung. Es wird auf folgende Verträge verwiesen; V5553 => V5553/2900000 Rahmenvertrag über Betriebs- und Supportleistungen für Endgeräte, lokale Netze ünd Clientkomponenten von Verfahren für alle an BASIS oder Non-BASIS teilnehmenden Behörden ünd Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg V4244 => V4244/2900000 Erbringung der Telekommunikationsdienste für die Dienststellen und Einrichtungen der FHH auf der technischen Grundlage des Hamb. TK-Netzes Seite 4

V6461 gern. 4.4.2 => V6461/2900000 Vorstudie der Finanzbehörde im Kontext IP-basierter Videokonferenzsysteme (IP-VK) 2 Rahmenbedingungen 2.1 Rollendefinition ln diesem SLA sind folgende Rollen definiert; Rolle Aufgabe Auftraggeber Finanzbehörde FHH Zentrale Steuerung; Vertreter der FHH Auftragnehmer Kunde Auftragsberechtigte Dataport Behörden, Ämter und LHO- Betriebe IT-Stellen oder Verwaltungsbereiche der Kunden Zentraler Betrieb, Auftragnehmer im Sinne des 3 des HmbDSG Dezentrale Steuerung, Auftraggeber im Sinne des 3 des HmbDSG; Anwendende Stelle im Sinne der TK- Richtlinie Beauftragung von IT-Leistungen an den Auftragnehmer Nutzer Mitarbeiter der Kunden Nutzung der Videokommunikation 2.2 Datenschutz, Datensicherheit Damit der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erbringen kann, ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kunden verarbeitet.^ Es werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur solche Daten erhoben, die zur Erfüllung der Aufgaben zwingend benötigt werden. Die Daten werden ausschließlich für die eigenen Zwecke, für die sie erhoben wurden, genutzt. Eine Übermittlung an nicht autorisierte Dritte erfolgt nicht. Die Daten sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durch verschiedene Sicherheitssysteme angemessen gegen Missbrauch geschützt. Die vom Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen zum Datenschutz werden in der Dataport Datenschutz-Leitlinie ausführlich beschrieben. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers und die der Unterauftragnehmer, die mit personenbezogenen Daten umgehen, sind dem Schutzbedarf entsprechend sicherheitsüberprüft und zur Verschwiegenheit in allen dienstlichen Angelegenheiten verpflichtet. Für den Betrieb der Endgeräte, Netze und Verfahren gilt die Dataport Datenschutz-Leitlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung. ^ Dataport verwendet im Rahmen der Auftrags- und Störungsbearbeitung die in HaSI vorgehaltenen Ben utzeri nformationen. Seite 5

2.3 Leistungsumfang Dieser SLA beschriebt die Ausprägung des Services Videokommunikation für die FHH. Abgrenzungen zu Leistungen, die bereits Gegenstand von bestehenden Verträgen sind (z. B. V5553 zur BASIS und Non-BASIS) v^ie auch zu Leistungen Dritterwerden dargestellt. 2.4 Allgemeine Mitwirkungsrechte und -pflichten Die vom Auftragnehmer zugesagten Leistungen erfordern Mitwirkungs- und Bereitsteiiungsieistungen des Kunden. Ergibt sich aus der Unterlassung von Mitwirkungspfiichten und Nichtbeisteilung des Kunden von vereinbarten Informationen/Daten eine Auswirkung auf die Möglichkeit der Einhaltung der Service Level, entlastet dies den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Service Level für den Zeitraum der Unterlassung ohne Einfluss auf die Leistungsvergütung für die bereitgestellten Ressourcen. Der Kunde stellt einen verantwortlichen Ansprechpartner (Name, Telefonnummer, Vertreter etc.) zur Verfügung und informiert umgehend darüber, wenn sich Änderungen ergeben. Der Ansprechpartner nimmt an Abstimmungsgesprachen zwischen Auftragnehmer und Kunden teil. Die Bearbeitung von Aufträgen ist dem Auftragnehmer nur möglich, wenn die notwendigen Informationen vom Kunden vollständig und korrekt übermittelt wurden. Ferner ist es erforderlich, dass die im Hamburg Service Informationssystem (HaSI) vorgehaltenen Benutzerinformationen stets aktuell sind. Konkrete Mitwirkungsrechte und -pflichten und Verantwortlichkeiten des Auftraggebers, der Kunden und/oder der Auftragsberechtigten werden, soweit sie explizit zu regeln sind, in den jeweiligen Prozessen bzw. in den einzelnen Service Level Agreements benannt. 2.5 Ansprechpartner Der Auftragnehmer stellt den Kunden je nach Aufgabenbereich und Anlass unterschiedliche Schnittstellen zur Verfügung: Für Auftragsberechtigte stellen die Auftragssteuerung und die Servicekoordination die Schnittstellen dar. Für den Kunden sind die Servicekoordination, das Call-Center bzw. der UHD sowie die Kundenbetreuung und der Vertrieb Ansprechpartner in den verschiedenen Belangen. Die Kundenbetreuung und der Vertrieb stehen als Ansprechpartner der IT-Stelle des Kunden für die Vertragsfortschreibung, allgemeine Vertragsfragen und die Annahme kostenpflichtiger Aufträge außerhalb der Leistungen dieses SLAs zur Verfügung. 2.5.1 Service Desk Kontaktstellen Die Auftragssteuerung und die Servicekoordination stehen den Kunden als Kontaktstellen für die Annahme und Verfolgung von Serviceanfragen zur Verfügung. Standard Service Requests (SSRs) werden durch Auftragsberechtigte des Kunden schriftlich, per Fax oder per Mail beauftragt. Massen- seite 6

dataport SSRs und Service Requests (SR) werden durch Auftragsberechtigte des Kunden per E-Mail über die Servicekoordination aufgegeben. Nutzer von BASIS-Kunden melden Störungen unter^^^^^^^an das User-Help-Desk (UHD). Nutzer von Non-BASIS und sonstigen Kunden melden Störungen unter^^^^^^^^^n das Call- Center. Auftragsberechtigte Die Beauftragung im Rahmen der Auftragssteuerung erfolgt durch vom Kunden benannte autorisierte Auftragsberechtigte. Der Kunde benennt diese Personen und pflegt die Liste dieser autorisierten Auftragsberechtigten. 2.6 Wartungsfenster Es kommen die Regelungen zum Standard-Wartungsfenster aus dem Vertrag V5553 zur Anwendung 3 Service-, Betriebs- und Reaktionszeiten 3.1 Service- und Betriebszeiten Es gelten die Service- und Betriebszeiten aus dem Vertrag V5553 3.2 Prioritäten bei der Bearbeitung von Störungsmeidungen Die Störungsmeldungen von Kunden/Nutzern werden gemäß den Regelungen im Vertrag V5553 kategorisiert. 3.3 Reaktionszeiten Es gelten die Reaktionszeiten aus dem Vertrag V5553. 4 Voraussetzungen 4.1 Videokommunikation Die Grundlagen ergeben sich den einschlägigen Richtlinien der FhtH. Die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes sind einschlägig, insofern sie auf das nichtöffentliche Hamb. TK-Netz Anwendung finden. 4.2 Changemanagement Veränderungen an der Infrastruktur zur Videökommunikation und am Serviceumfang können aus folgenden Ursachen notwendig werden: Modernisierung aufgrund der technischen Weiterentwicklung; die Abstimmung auf strategischer Ebene erfolgt mit dem Auftraggeber Seite 7

IIOIII Ersatz von Systemen im Rahmen der Erhaltung der Infrastruktur; die Abstimmung erfolgt mit dem Auftraggeber Changes mit Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der Videokommunikation erfolgen im Wartungsfenster. 4.2.1 Changes mit Zustimmung bei Vertragsabschluss Veränderungen, die zur Behebung einer Störung mit großflächiger Auswirkung oder zur Abwendung eines akut anstehenden Systemausfalls unabwendbar sind, werden als Emergency-Change ohne vorherige Zustimmung im Einzelfall durchgeführt. 4.2.2 Changes mit Zustimmung im Einzelfall Für die Realisierung von kundenindividuellen Wünschen wird der Auftragnehmer ein Angebot auf der Grundlage der vom Auftragsberechtigten definierten Anforderungen abgeben. 4.3 Mitwirkungsrechte und -pflichten 4.3.1 Netzinfrastruktur 4.3.1.1 Allgemeine Regelungen Grundlage der Nutzung der Videokommunikation sind IP-Anschlüsse des FHHNet gemäß V4244. 4.3.1.2 Passive Netzinfrastruktur Die benötigte lokale, passive Netzinfrastruktur (LAN) in den von den Kunden genutzten Lokationen ist dem Auftragnehmer entgeltfrei bereitzustellen. Sie muss sich hierbei nach den Empfehlungen des Auftragnehmers gemäß den Standards zur Netzdokumentation^ richten. Gegen gesonderten Aufwand errichtet, verändert und entfernt der Auftragnehmer die notwendige passive Netzinfrastruktur einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten. Flierfür erstellt der Auftragnehmer dem Kunden ein gesondertes Angebot. Relevante Änderungen an der passiven Netzinfrastruktur (auch Patchungen im LAN), welche nicht durct^en Auftragnehmer durchgeführt werden, müssen dem Auftragnehmer mit einer Fris^^^^ ^^^^^or Abwicklung eines Standard Service Requests (SSR) gemeldet und in Form von Unterlagen in der FHH-standardisierten Form bereitgestellt werden. Erfolgt eine Meldung nicht fristgerecht, kann sich die Abwicklung des SSR maximal um die entsprechende Anzahl Tage verzögern. Keine Meldepflicht besteht, wenn die Kunden die Pflege der entsprechenden Daten eigenständig in dercmdb (Command) vornehmen (z. B. Non-BASIS Kunden).

dataport Relevante Anpassungen an der aktiven LAN-Netzinfrastruktur mit möglichen Auswirkungen auf die Videokommunikation sind jeweils beim Auftragnehmer zu melden und mit ihm abzustimmen. 4.3.2 Stromversorgung Die Bereitstellung der notwendigen 230V Stromversorgung der Endgeräte zur Videokommunikation erfolgt durch den Kunden. 4.4 Endgeräte Die Nutzung des Services Videokommunikation erfolgt durch die nachfolgend aufgeführten Kategorien von Endgeräten. Die Entgelte für die Beschaffung, die Installation und den Betrieb der Endgeräte sind im Preisblatt (Anhang 1 zu diesem SLA) aufgeführt. 4.4.1 CMent-basierte Lösung Die Nutzung des Services Videokommunikation ist mittels zusätzlicher Härd-und Software auf BASIS und Non-BASIS-Clients möglich. Notwendig ist dazu eine USB-Kamera (mit integriertem Mikrofon) und eine Client-Software. Für die Funktion muss der PC bzw. Laptop mit Lautsprechern ausgestattet sein, ggf. sind diese kundenseitig zu stellen. Bei der Nutzung von Notebook-integrierten WebCams kann die Qualität von den externen WebCams abweichen. Bei BASIS-Clients erfolgt die Verteilung und Installation der Client-Software aus dem entsprechenden Warenkorb (vorzugsweise den Standardwarenkorb) gemäß den in V5553 definierten Verfahren. Bei Non-BASIS-Clients stellt der Auftragnehmer dem Auftragsberechtigten ein Installationspaket der Software zur Verfügung. Der Auftragnehmer kann hier keine Funktion der Client basierten Lösung zusichern. Die USB-Kamera wird vom Auftragsberechtigten über den Dataport Shop abgerufen und zugesandt. Als weiteres Zubehör steht ein externes USB Konferenzmikrofon/Lautsprecher zur Verfügung. 4.4.2 Hardware-basierte Endgeräte Die Nutzung des Services Videokommunikation ist mittels dezidierten Video-Endpunkten möglich. Alle in der Pilotierung (gemäß V6461) eingesetzten bzw. beschafften Video-Endpunkte können für die Nutzung des Services Videokommunikatton weiterhin verwendet werden. Grundsätzlich stehen vier Leistungsklassen an Video-Endpunkten zum Abruf durch die Kunden/Auftragsberechtigten zur Verfügung: Video-Endpunkt Kompakt 1; all-in-one Video-Endpunkt mit 21,5 Bildschirmgröße, integrierter Kamera ohne Zoom, integriertem Mikrofon und Lautsprecher, abgesetztes Touch- Bedienpanel Video-Endpunkt Kompakt 2; all-in-one Video-Endpunkt mit 24' Bildschirmgröße, integrierter Kamera mit Zoom, integriertem Mikrofon und Lautsprecher, abgesetztes Touch-Bedienpanel ^ siehe hierzu das Dokument NGN in nicht von Dataport verwalteten LAN-Infrastrukturen (non-basis Kunden)/Richtlinien für das IP-Netzdesign in der jeweils aktuellen Fassung Die aktuellen Modelle entnehmen Sie bitte der Anlage Preisblatt. Seite 9

Video-Endpunkt Large; System mit 55' Zoll Monitor mit aufgesetzter Kamera, schwenkbar mit optischem Zoom, auf Stativ mit integrierten Lautsprechern, mit abgesetztes Touch- Bedienpanel sowie abgesetztem Mikrofonen o Optional kann als Erweiterung zur Darstellung von Präsentationen ein zweiter 55' Monitor mit Wandhalterung geliefert werden Video-Endpunkt Individuell; Sollte eine Video-Endpunkt-System erforderlich sein, das in seinen Eigenschaften über die drei zuvor definierten Leistungsklassen hinausgeht, wird für die Beschaffung ein individuelles Angebot erstellt. Der Kunde erhalt im auftragsangemessenem Rahmen eine Beratungsleistung. Ziel dabei ist die Erarbeitung einer künden bedarfsgerechten Lösung. Die Beratung umfasst in den Leistungsklassen Video-Endpunkt Large und Video-Endpunkt Individuell auch die Rahmenbedingungen zur Gestaltung des physischen Videokonferenzraums. 5 Leistungsbeschreibung 5.1 Videokommunikation im Hamb. TK-Netz Leistungsbestandteile der Videokommunikation auf Basis der Infrastruktur des Hamb.TK-Netzes sowie der über V5553 bereitgestellten lokalen Netzwerke ünd Clients sind; Registrierung der Endgeräte auf der Infrastruktur zur Videokommunikation und Zuteilung einer Adresse Videokommunikation von Endgeräten, die die Infrastruktur zur Videokommunikation für die FHH nutzen, untereinander ( interne Kommunikation ) Videokommunikation unter Nutzung des Videokonferenzdienstes im DOI ( DOI- Videokonferenzen) Einschränkungen siehe 5.3.2 Videokommunikätion mit Gegenstellen im Internet ( externe Kommunikation ) Videokommunikation mit externen Gegenstellen über ISDN ( externe Kommünikation ) Einschränkungen siehe 5.3.3 Betrieb der technischen Systeme der Infrastruktur zur Videokommunikation Beratung über Auftragsabwicklüng und Einsatz der zutreffenden Kategorie von Endgerät Betrieb der Service Hotline für Anfrägen ünd Störungsmeldungen First-Level-, Second-Level- und Third-Level-Support bei Störungen Seite 10

dataport I ^ I 5.3 Videokommunikation Zur Videokommunikation wird vom Auftragnehmer für alle Nutzer eine Bedienungsanleitung erstellt, die die nachfolgenden Kommunikationsmöglichkeiten im Detail erläutert. 5.3.1 Interne Kommunikation Die Netzstruktur des FHHNet, insbesondere die Policies zu den Kommunikationsbeziehungen, lassen eine direkte Kommunikationsbeziehung zwischen den Endgeräten zur Videokommunikation nicht zu. Daher erfolgen alle internen Videokommunikationsverbindungen immer über die zentrale Infrastruktur. 5.3.1.1 Kommunikation unter Beteiligung eines Videokonferenzraumes Bei Beteiligung eines Videokonferenzraumes werden für die Videokommunikation immer Konferenzressourcen der Videokonferenzinfrastruktur (MCU = Multipoint Control Unit) genutzt. Hierbei ist es unerheblich, ob zwei oder mehr Teilnehmer an der internen Videokommunikation teilnehmen. Die Buchung erfolgt über den elender, der Videokonferenzraum wird als Ressource mit eingeladen. Alle Teilnehmer wä Die ID ist durch den Einlader zur Konferenz deutlich allen Beteiligten mitzuteilen. Folgende Leistungskennzahlen werden für die interne Kommunikation zugesagt Qualität der Videokommunikation: 720p/30 (1280 x 720 Bildpunkte; 30 Vollbilder in der Sekunde) o Bei Video-Endpunkten, die aus der Pilotierung oder von Kunden in die Infrastruktur zur Videokommunikation übernommen werden, können sich qualitative Einschränkungen ergeben o Es können zeitgleich Nutzer Videokommunikationsverbindungen nutzen Seite 11

IIOIII o Durch die Buchung der Ressourcen im^^^^ <alender erfolgt keine Reservierung von Ressourcen auf der MCU, so dass zum Zeitpunkt der Videokonferenz bei hoher Auslastung der MCU es zu Nichtverfügbarkeiten kommen kann 5.3.1.2 Kommunikation ohne Beteiligung eines Videokonferenzraumes Bei Kommunikation von Video-Endpunkten mit Personenbezug ohne Beteiligung eines Videokonferenzraumes gibt es zwei Optionen 5.3.1.2.1 Kommunikation von zwei Video-Endpunkten untereinander Die Kommunikation erfolgt durch Anwahl des Kommunikationspartners entsprechend der Adressierung gemäß Ziffer 5.2.2 Zeitgleich slnd^^^^^^ entsprechende Kommunikationsverbindungen möglich. 5.3.1.2.2 Kommunikation von drei und mehr Video-Endpunkten untereinander Hierfür werden Konferenzressourcen der Videokonferenzinfrastruktur (MCU = Multipoint Control Unit) genutzt. Dafür werden zusätzlich Videokonferenzräumei als Ressource^^^^^Hi/orgehalten. Die Buchung erfolgt über der^^^^^kalendei^ej^irtuelle Videokonferenzraum wird als Ressource mit eingeladen. Alle Teilnehmer wählen ID ist durch den :inlader zur Konferenz deutlich allen Beteiligten mitzuteilen Folgende Leistungskennzahlen werden für die interne Kommunikation zugesagt; Qualität der Videokommunikation: 720p/30 (1280 x 720 Bildpunkte; 30 Vollbilder in der Sekunde) o Bei Video-Endpunkten, die aus der Pilotierung oder von Kunden in die Infrastruktur zur Videokommunikation übernommen werden, können sich qualitative Einschränkungen ergeben o Es können zeitgleich maximal Videokommunikationsverbindungen nutzen Zusätzlich zu den Verbindunger^u^iffer 5.3.1.1 o Durch die Buchung der Ressourcen im^^^^ Kalender erfolgt keine Reservierung von Ressourcen auf der MCU, so dass zum Zeitpunkt der Videokonferenz bei hoher Auslastung der MCU es zu Nichtverfügbarkeiten kommen kann 5.3.1.3 Leistungsabgrenzungen Bei Nutzung von VPN-Verbindungen beim Zugang zur Kommunikationsinfrastruktur der FHH kann es in Abhängigkeit von der jeweils genutzten Art der Internetverbindung (DSL, WLAN, UMTS, Kabelmodem, usw.)zu qualitativen bzw. funktionalen Einschränkungen kommen. o Der Auftragnehmer kann für die Internetverbindung nur bei über den Auftragnehmer beauftragten Internetzugängen Service- und Supportleistungen erbringen. Seite 12

5.3.2 DOI-Videokonferenzen Die Videokommunikation über das DOI-Netz erfordert die Nutzung des vor^^^^^h^etriebenen Videokonferenzdienstes in der DOl-lnfrastruktur. Für die Registrierung unctoufzun^es Videokonferenzdienstes in der DOl-lnfrastruktur fallen gesonderte Entgelte gemäß dem aktuell gültigen Servicekatalog DOI an. Der Netzübergang zum DOI-Netz ist Leitungsbestandteil des Services Videokommunikation, Der Abruf von Leistungen aus dem Servicekatalog DOI erfolgt über den Auftragnehmer. Videokommunikationsverbindungen unter Nutzung des Videokonferenzdienstes in der DOllnfrastruktur nutzen keine zentralen MCU-Ressourcen der für die FHH betriebenen Infrastruktur und bleiben daher bei den maximal möglichen zeitgleichen Videokommunikationsverbindungen gemäß 5.3.1 unberücksichtigt. Es können zeitgleich Videokcmmunikationsverbindungen zum DOI genutzt werden. Andere Arten der Videokcmmunikation über das DOI-Netz werden nicht unterstützt. 5.3.3 Externe Kommunikation Videokommunikation mit externen Partnern, die nicht unter Nutzung des Videokonferenzdienstes in der DOl-lnfrastruktur erfolgen können, wird grundsätzlich über das Internet aufgebaut. Aus der Pilotierung (gemäß Vertrag V6461) wird das vorhandene mit in die produktive Infrastruktur übernommen, der Betrieb endet aber zum 31.10.2015. Die Teilnahme mit Video- Endpunkten über ISDN wird danach nicht mehr möglich sein. Es können zeitgleich Videokommunikationsverbindungen (abgehend und/oder ankommend) zum Internet genutzt werden. Für die Kommunikation mit externen Stellen kann der Auftragnehmer keine Zusagen in Bezug auf die Videoqualität machen und keine Störungsbehebung garantieren. 5.3.3.1 Abgehende Kommunikation Die Videokommunikation mit externen Partnern kann von den Video-Endpunkten aus direkt erfolgen. Dazu muss die Adresse des externen Kommunikationspartners (bis zum 31.10.2015)) am Endgerät eingegeben werden. 5.3.3.2 Ankommende Kommunikation über ankommende Kommunikation aus dem Internet (und bis zum 31.10.2015 aus dem ISDN-Netz) ist nur die Nutzung virtueller Videokonferenzräume gemäß 5.2.3 möglich. Video-Endpunkte können nicht direkt aus dem Internet (und bis zum 31.10.2015 aus dem ISDN-Netz) erreicht werden. S.3.3.3 Telefon-Einwahl in Videokonferenzen Die Einwahl per Telefon in Videokonferenzen (virtuelle Videokonferenzräume) ist möglich, wenn der Auftragnehmer die Videokonferenz bereitstellt. Die Einwahl erfolgt mittels die ID Das konkrete Format wird in der Bedien Seite 13

dataport 6 Auftragsabwicklung Der Auftragnehmer beschafft und installiert Endgerate zur Videokommunikation, registriert die Endgerate in derzentraien Infrastruktur zur Videokommunikation, verändert diese und hebt diese auf. Bei Aufträgen erfolgt die Übermittiung durch die Auftragsberechtigten^^^^^^^^^^^^^^^^ alternativ in Schriftform oder per Fax. Die Instailation der Software für Endgeräte erfolgt gemäß 4.4,1 bei BASIS-Kunden, siehe Anlage 2 zum V5553 SLA über Betriebs- und Supportleistungen - Service Desk, Endgeräte und lokale Netze. 6.1 Beschaffung von Endgeräten für die Videokommunikation inki. Registrierung Kategorie Aufgaben Dataport' Kunde Vorbereitung Beschaffung Installation/ln betriebnahme Instaitation/ln betriebnahme Instaltation/In betriebnahme ^ Erläuterungen zum VDBI-Schema siehe Ziffer 8.2 in diesem Dokument Seite 14

dataport Kategorie Aufgaben Dataport' Kunde Installation/ln betriebnahme Übergabe Dokumentation Abrechnung der Leistungen 6.2 Umzug von Endgeräten für die Videokommunikation Kategorie Aufgaben Dataport Kunde Vorbereitung Deinstallation/Außerbetriebnahme Transport Installation/In betriebnahme Übergabe Dokumen tation

Kategorie Aufgaben Dataport Kunde 6.3 Außerbetriebnahme von Anschlüssen für die Videokommunikation Kategorie Aufgaben Dataport Kunde Vorbereitung Außerbetrieb nähme Übergabe Dokumen tation 7 Service Level

dataport 7.2 Verfügbarkeit Die Verfügbarkeit bezogen auf den einzelnen Anschluss der vom Auftragnehmer betriebenen Infrastruktur für die^/ideokommunikation beträgt mindestens^^^ bezogen auf die Betriebszeit über den Zeitraum vor 7.3 Durchlasswahrscheinlichkeit Verbindungen zur Videokommunikation werden zu mehr als^m erfolgreich hergestellt, bezogen auf die Betriebszeit über den Zeitraun^^^^^^^^^l Durch die Begrenzung der maximal zeitgleich möglichen Videoverbindungen (siehe Ziffer 5.3) kann es zu Fallen kommen, das Verbindungsversuche abgewiesen werden (wie besetzt beim Telefon) 7.4 Reporting Das Reporting erfolgt für die Kunden und wird den Auftragsberechtigten zur Verfügung gestellt. Im Regelfall werden die Reports auf dem Kunden-Share-Point zur Verfügung gestellt; im Einzelfall können abweichende Regelungen vereinbart werden. Für den Auftraggeber werden Reports für die Gesamtheit der erbrachten Leistungen erstellt. Es werden die in den folgenden Kapiteln dargestellten Reports bzgl. Leistungskennzahlen zur Verfügung gestellt. Die Erstellung weiterer Reports für die Sobald mit dem Lieferanten des Auftragnehmers kürzere Lieferzeiten vereinbart werden können, wird dieser Service Level angepasst.

Kunden erfolgt auf Anfrage und wird nach Aufwand zu den üblichen Konditionen des Auftragnehmers abgerechnet. 7.4.1 Report über den Bestand an Anschlüssen/Endgeräten zur Videokommunikation Für den Auftragsberechtigten wird quartalsmäßig eine Aufstellung der aktuell von seiner Dienststelle genutzten Anschlüsse mit Adresse, Art des Endgerätes, Standort, und weiteren anschlussbezogenen Informationen erstellt. Die Aufstellung wird als Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt. 7.4.2 Report über den Service Levei zur Auftragsbearbeitung Den Auftragsberechtigten wird quartalsweise ein Bericht über die durchgeführten Aufträge und die Einhaltung der Fristen der Bearbeitung gern. Ziffer 4.2 zur Verfügung gestellt. 7.4.3 Report über die Verfügbarkeit Die Verfügbarkeit dej^entralemkomoonenteiwird im Rahmen des Monitoring erfasst. Dem Auftraggeber wirc^^^^^^^^^^^^^^^ ein entsprechendes Reporting zur Verfügung gestellt. Danach wird es bedarfsbezogen bereitgestellt. 8 Glossar 8.1 Kundengruppen BASIS Anbindung an das FFIFINet Betrieb des Kunden-LAN durch den Auftragnehmer Bereitstellung und Betrieb der Kunden-PCs durch den Auftragnehmer Non-BASIS Anbindung an das FFIFINet Eigenständiger Betrieb des LAN und/oder der PCs durch den Kunden 8.2 VDBI v = Verantwortlich D = Durchführung "V bezeichnet denjenigen, der für den Gesamtprozess verantwortlich ist. V" ist dafür verantwortlich, dass D" die Umsetzung des Prozessschritts auch tatsächlich erfolgreich durchführt. D bezeichnet denjenigen, der für die technische Durchführung verantwortlich ist. B = Beratung "B bedeutet, dass die Partei zu konsultieren ist und z. B. Vorgaben für Umsetzungsparameter setzen oder Vorbehalte formulieren kann. B bezeichnet somit ein Mitwirkungsrecht bzw. eine Mitwirkungspflicht. = Information I" bedeutet, dass die Partei über die Durchführung und/oder die Ergebnisse des Prozessschritts zu informieren ist. I ist rein passiv. Seite 18

iimii 8.3 Erläuterungen Servicelevel Für die Begriffserklärung der Servicelevel wird auf den Vertrag V5553 verwiesen.

Anhang 1 zur Anlage 1 zum Vertrag V8175/2900000 dataport Service Level Agreement (SLA) Videokommunikation für die FHH Version 1.2 vom 07.07.2014 Anhang 1: Entgelte Version 1.2 vom 07.07.2014 Zwischen der Finanzbehörde Gänsemarkt 36 20354 Hamburg und Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts Altenholzer Str. 10-14 24161 Altenholz

Anhang 1 zur Anlage 1 zum Vertrag V8175/2900000 imiii 1.1 Allgemeines Nachfolgend sind die für die Videokommunikation relevanten Entgelte festgesetzt. 1.2 Entgelt für die Bereitsteliung der Infrastruktur Die Infrastruktur (Hard- und Softwarekomponenten, Softwarelizenzen (Kauf)) für die Videokommunikation für die im SLA angegebenen Kennzahlen zur Kapazität, Verfügbarkeit und Funktionsumfang wird für ein einmaliges Entgelt in Höhe von 222.000,00 bereitgestellt. In diesem Entgelt für die Client basierten Endgeräte enthalten. Ersatz oder Erweiterungsinvestitionen werden im Rahmen eines Änderungsverfahrens gesondert angeboten. 07.07.2014 SLA Videokommunikation V1.2-Anhang 1: Entgelte V1.2 Seite 2 von 5

Anhang 1 zur Anlage 1 zum Vertrag V8175/2900000 imiii 1.3 Entgelt für den laufenden Betrieb der Infrastruktur und die Bereitstellung der RZ-Ressourcen Die laufenden betrieblichen Leistungen für die Infrastruktur für die Videokommunikation mit den im SLA angegebenen Kennzahlen zur Kapazität, Verfügbarkeit und Funktionsumfang werden einschließiich der Bereitsteilung der notwendigen RZ-Ressourcen für ein laufendes jährliches Entgelt in Höhe von 123.861,74 bereitgestellt. 07.07.2014 SLA Videokommunikation V1.2-Anhang 1: Entgelte V1.2 Seite 3 von 5

Anhang 1 zur Anlage 1 zum Vertrag V8175/2900000 datap imiii 07.07.2014 SLA Videokommunikation V1.2 - Anhang 1: Entgelte VI.2 Seite 5 von 5