Merkblatt Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden beim Wolfram-Inertgasschweißen (WIG)



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Transkript:

Merkblatt Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden beim Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) BG Arbeitsgemeinschaft der Metall- Berufsgenossenschaften

Informationsschriften Sicherheitslehrbriefe für Schleifer ZH 1/63 Metallbau-Montagearbeiten ZH 1/91 Gabelstaplerfahrer ZH 1/92 Umgang mit Gefahrstoffen ZH 1/93 Handwerker ZH 1/94 Elektrofachkräfte ZH 1/95 Gießereiarbeiter ZH 1/96 Fahrzeug-Instandhaltung ZH 1/98 Presseneinrichter ZH 1/99 Galvaniseure ZH 1/100 Lichtbogenschweißer ZH 1/101 Gasschweißer ZH 1/102 Kranführer ZH 1/103 Anschläger ZH 1/103 a Lackierer ZH 1/103.2 Instandhalter ZH 1/167 Jugendliche ZH 1/329 Geräuschimmission am Arbeitsplatz ohne ZH 1-Nr. Arbeitshilfe für die Tätigkeit der Betriebsärzte ohne ZH 1-Nr. Sicherheit in Gießereien ohne ZH 1-Nr. Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben ohne ZH 1-Nr. Leitern sicher benutzen ZH 1/23 Mensch und Arbeitsplatz ZH 1/28 Sicherheit durch Unterweisung ZH 1/46 Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren ZH 1/49 Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkzeugen ZH 1/71 Arbeiten in engen Räumen ZH 1/78 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz ZH 1/112 Sicherheit durch Betriebsanweisungen ZH 1/172 Arbeiten unter Hitzebelastung ZH 1/174 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten ZH 1/185 Arbeitsschutz will gelernt sein Ein Leitfaden für den Sicherheitsbeauftragten ZH 1/193 Schadstoffe in der Schweißtechnik ZH 1/223 Sicherheit bei der Blechverarbeitung ZH 1/261 Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben ZH 1/388 Hautschutz in Metallbetrieben ZH 1/467 Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) ZH 1/522 Lärm am Arbeitsplatz in der Metall-Industrie ZH 1/581

Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden beim Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) Verantwortlich für den Inhalt: BG Norddeutsche Metall- Berufsgenossenschaft

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Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkung 5 1. Allgemeines 6 2. Gefährdung 7 3. Rechtliche Bestimmungen 8 Seite 4. Gefährdungspotential bei verschiedenen Umgangsarten 9 4.1 Schweißen 9 4.2 Schleifen 9 4.3 Entsorgung von Resten thoriumoxidhaltiger Wolframelektroden und deren Schleifstäuben 10 4.4 Lagerung der thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden und des Schleifstaubes 10 5. Schutzmaßnahmen 11 6. Anhang 12 3

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Vorbemerkung Die ständige Weiterentwicklung und Verfeinerung der Arbeitsverfahren in der Schweißtechnik sowie die Verwendung neuer Werkstoffe machen es erforderlich, die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Unfällen und Gesundheitsschäden bei der Arbeit ständig zu optimieren und dadurch insgesamt nach einer Verbesserung der Arbeitsplatzsituation zu streben. Nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln, zu beurteilen und dementsprechend Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. Bei der Festlegung der Maßnahmen ist von bestimmten Grundsätzen auszugehen: 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten werden. 2. Gefahren sind an der Quelle zu bekämpfen. 3. Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind zu berücksichtigen. 4. Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einflüsse der Umwelt sind als Einheit zu sehen und sachgerecht zu verknüpfen. 5. Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig; zwangsläufig wirkende kollektive Schutzmaßnahmen haben Vorrang. 6. Besonders schutzbedürftige Beschäftigte, z. B. Jugendliche, sind zu berücksichtigen. 7. Den Beschäftigten sind Anweisungen zu geben, die sie zu dem gewünschten sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten motiviert. Dieses Merkblatt erläutert den Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden. Es beschreibt die notwendigen Schutzmaßnahmen, die ergriffen werden müssen, um die mögliche Gefährdung beim Umgang mit diesen Elektroden auszuschließen oder auf ein vertretbares Maß zu minimieren. 5

1. Allgemeines Beim Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) werden nichtabschmelzende gesinterte Wolframelektroden eingesetzt. Um eine Verbesserung der Zündfähigkeit, der Lichtbogenstabilität und der Lebensdauer zu erreichen, wird diesen Elektroden 1 bis 4 Gew% Thoriumdioxid (ThO 2 ) beigemischt. Thorium ist ein natürliches radioaktives Element. Seine Zerfallsprodukte sind ebenfalls radioaktiv. 6

2. Gefährdung Die besondere Gefährdung beim Umgang mit radioaktiven Stoffen geht von der energiereichen Strahlung dieser Stoffe aus. Das Gefährdungspotential hängt insbesondere ab von der Art der Strahlenexposition: innere oder äußere Exposition, Art der Strahlung: Alpha-, Beta-, Gamma- Strahlung, Umgangsart. Thorium emittiert im wesentlichen Alpha- Strahlung, seine Zerfallsprodukte hingegen Alpha- und Beta-Strahlung. Zusätzlich wird auch Gamma-Strahlung emittiert. Die Besonderheit der Alpha-Strahlung liegt darin, daß sie nach Inkorporationen (Einatmen oder Verschlucken von Rauchen und Stäuben) eine bedeutend höhere biologische Wirksamkeit aufweist als Beta- und Gamma- Strahlung, eine sehr kurze Reichweite besitzt (wenige cm in Luft). Diese Besonderheit führt bei den verschiedenen Umgangsarten mit den thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden zu unterschiedlichem Gefährdungspotential. Der Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden kann deshalb beim Schweißen und beim Schleifen durch die Inhalation von Schweißrauchen oder Stäuben, die das Thoriumdioxid enthalten, zu einer inneren Strahlenexposition (interne Exposition) führen. Andererseits bewirkt z. B. das Lagern dieser Elektroden eine äußere Strahlenexposition (externe Exposition). Die Inhalation von Stäuben oder Rauchen führt zu einem erheblich höheren Gefährdungspotential insbesondere der Lunge (vorwiegend durch Alpha-Strahlung) als das Lagern von Elektroden (durch Gamma- und Beta- Strahlung). Dadurch, daß die Alpha-Strahlung eine geringere Reichweite als Gammaund Beta-Strahlung hat, vermag sie die äußere Hautschicht nicht zu durchdringen und ist bei der Bewertung der äußeren Exposition ohne Belang. Die innere Strahlenexposition durch das Einatmen von thoriumoxidhaltigen Rauchen und Stäuben ist darüber hinaus besonders schädlich, weil das in den Körper gelangte Thorium bevorzugt in den Knochen abgelagert wird. Dort kann die Alpha-Strahlung Knochenhaut und Knochenmark schädigen. Andere Organe sind in wesentlich geringerem Maße betroffen. Die Gefährdung durch Verschlucken von thoriumoxidhaltigen Stäuben ist aufgrund der schweren Löslichkeit des Thoriumdioxids gegenüber der Gefährdung durch Inhalation zu vernachlässigen. 7

3. Rechtliche Bestimmungen Der Umgang mit radioaktiven Stoffen unterliegt der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Der Umgang mit thoriumoxidhaltigen WIG-Elektroden (Lagern, Befördern, Schweißen, Schleifen, Entsorgen) ist jedoch gemäß 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage III A Nr. 2 StrlSchV genehmigungs- und anzeigefrei. Unabhängig davon sind jedoch die Anforderungen der Strahlenschutzverordnung zu berücksichtigen und insbesondere die in 28 Absatz 1 StrlSchV festgelegten Grundsätze anzuwenden, wonach 1. jede unnötige Strahlenexposition oder Kontamination von Personen, Sachgütern oder der Umwelt zu vermeiden ist und 2. jede Strahlenexposition oder Kontamination von Personen, Sachgütern oder der Umwelt unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auch unterhalb der in der StrlSchV in der jeweils neuesten Fassung festgesetzten Grenzwerte so gering wie möglich zu halten ist. Die Schweißer werden in der Regel dem Kreis der nicht beruflich strahlenexponierten Personen zugeordnet, sofern sie nicht z. B. im Kernkraftwerk tätig sind. Von Bedeutung für die Schweißtechnik ist daher der Grenzwert der Jahresaktivitätszufuhr (GJAZ) von 10 Bq pro Jahr, den die Strahlenschutzverordnung seit der Fassung vom 18. Mai 1989 für nicht beruflich strahlenexponierte Personen durch Inhalation von natürlichem Thorium (hier Thoriumdioxid) vorsieht. 8

4. Gefährdungspotential bei verschiedenen Umgangsarten 4.1 Schweißen Beim WIG-Schweißen mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden entstehen Rauche, die Thoriumdioxid beinhalten. Hier kann durch Inhalation dieser Rauche eine Gefahr durch interne Strahlenexposition auftreten. Untersuchungsergebnisse haben folgendes gezeigt: Beim WIG-Schweißen mit Gleichstrom ohne Absaugung wird in fast allen Fällen der Grenzwert für die Jahresaktivitätszufuhr durch Inhalation von Thoriumdioxid für nicht beruflich strahlenexponierte Personen unterschritten. Beim WIG-Schweißen mit Wechselstrom (z. B. bei Aluminium-Werkstoffen) ohne Absaugung treten Expositionen auf, die nicht mehr zu vernachlässigen sind. Hier wird der Grenzwert der Jahresaktivitätszufuhr durch Inhalation von Thoriumdioxid für nicht beruflich strahlenexponierte Personen in der Regel überschritten. Die externe Strahlenexposition durch die Gamma-Komponente ist beim Schweißen vernachlässigbar. Die maximalen Dosen aufgrund externer Bestrahlung liegen weit unterhalb der natürlichen Strahlenexposition. 4.2 Schleifen Beim Anschleifen von thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden kommt es zu einer Freisetzung radioaktiven Staubes, verbunden mit der Gefahr einer internen Strahlenexposition durch Inhalation. Untersuchungsergebnisse haben gezeigt: Beim Anschleifen von thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden treten ohne Absaugung Expositionen auf, die nicht mehr zu vernachlässigen sind. Auch hier wird der Grenzwert der Jahresaktivitätszufuhr durch Inhalation von Thoriumdioxid für nicht beruflich strahlenexponierte Personen häufig überschritten. Die externe Strahlenexposition durch die Gamma-Komponente und durch die Beta-Strahlung ist beim Anschleifen unter normalen Arbeitsbedingungen zu vernachlässigen. Die maximalen Dosen aufgrund externer Bestrahlung liegen weit unterhalb der natürlichen Strahlenexposition. Bei einer kombinierten Tätigkeit (Schweißen und Schleifen) ohne Absaugung addieren sich die jeweiligen Expositionen, so daß Überschreitungen des o. g. Grenzwertes in vielen Fällen festgestellt wurden (beim Schweißen mit Gleichstrom in Einzelfällen, beim Schweißen mit Wechselstrom in fast allen untersuchten Fällen). 9

4.3 Entsorgung von Resten thoriumoxidhaltiger Wolframelektroden und deren Schleifstäuben Ein genehmigungspflichtiger oder anzeigebedürftiger Umgang liegt beim Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden nach aktueller Rechtslage nicht vor. Daher können die anfallenden Elektrodenreste und der Staub aus den Abscheidern der Absaugungen mit dem normalen Industrieabfall entsorgt werden. Es wird jedoch empfohlen, die Elektrodenreste an den Hersteller oder Lieferer zurückzugeben. 4.4 Lagerung der thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden und des Schleifstaubes Bei größeren Mengen können dagegen Schutzmaßnahmen erforderlich sein (z. B. durch geeignete Abschirmungen). Die externe Strahlenexposition durch die Gamma- und Beta-Strahlung bei der Lagerung ist bei geringer Lagermenge (Aktivität < Freigrenze) zu vernachlässigen. 10

5. Schutzmaßnahmen Es sind soweit möglich thoriumoxidfreie Wolframelektroden zu verwenden. Thoriumoxidfreie Wolframelektroden mit anderen Oxidzusätzen (z. B. cer- oder lanthanhaltige Elektroden) sind verfügbar. Weitere Angaben siehe DIN EN 26848. Kann auf den Einsatz von thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden nicht verzichtet werden, ist sowohl beim Anschleifen derselben als auch beim Schweißen wirksame Absaugung an der Entstehungsstelle erforderlich. Die Absaugung muß den Anforderungen für die Abscheidung von krebserzeugenden Stoffen entsprechen. Beim Schweißen sind dementsprechende Schweißrauchabsauggeräte zu verwenden, z. B. stationäre Geräte mit Filter der Klasse K1 oder BIA-geprüfte mobile Geräte. Beim Anschleifen muß die Absaugung den Anforderungen für Entstauber der Kategorie K1 gemäß den Prüfkriterien für staubbeseitigende Maschinen genügen (Handbuch des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitssicherheit BIA, Nr. 510210, künftig Staubklasse H gemäß DIN EN 60335-2-69 Anhang 1). Beim Schweißen mit Wechselstrom ist die Wirksamkeit der Absaugung durch Messungen der einatembaren Fraktion nach DIN EN 481 an der Person im Atembereich des Schweißers nachzuweisen. Eine Anreicherung des freigesetzten Thoriumdioxids in der Raumluft ist durch Absaugung zu vermeiden. Bei der Herstellung und Lagerung thoriumoxidhaltiger Wolframelektroden können weitergehende Schutzmaßnahmen notwendig sein, die auch die externe Strahlenbelastung berücksichtigen. Regelmäßige Beseitigung und Entsorgung des abgelagerten Staubes thoriumoxidhaltiger Wolframelektroden auf sichere Art, z. B. ohne Hautkontakt, durch Vermeidung von Aufwirbelung und Inhalation. Verbot von Essen, Trinken und Rauchen am Arbeitsplatz in Verbindung mit der konsequenten Durchführung arbeitshygienischer Maßnahmen, z. B. Händewaschen vor dem Essen. Die Körperhaltung des Schweißers sollte sowohl beim Schweißen als auch beim Schleifen so sein, daß die aufsteigenden Schadstoffe aus dem Atembereich weitgehend ferngehalten werden. 11

6. Anhang 1 Wolframelektrode 2 Schutzgasdüse 3 Schweißzusatz 4 Werkstück 5 Schutzgas 6 Lichtbogen 7 Schmelzbad 8 Schweißgut 9 Brenner 12

Notizen 13

Notizen 14

Notizen 15

Arbeitsgemeinschaft der Metall-Berufsgenossenschaften Federführung: Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, Kreuzstraße 45, 40210 Düsseldorf, Telefax (0211) 82 24-4 44 und 5 45... (0211) 82 24-0 Verwaltungsgemeinschaft Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft Kreuzstraße 45, 40210 Düsseldorf, Telefax (0211) 82 24-4 44... (0211) 82 24-0 Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft Präventionsabteilung (Aufsichtsdienst) Leitung: 40210 Düsseldorf, Kreuzstraße 45, Telefax (0211) 82 24-5 45... (0211) 82 24-0 Außendienststellen der Präventionsabteilung: 44263 Dortmund, Semerteichstraße 98, Telefax (02 31) 4196-199... (02 31) 41 96-0 33602 Bielefeld, Oberntorwall 13/14, Telefax (05 21) 9 6704-99... (05 21) 9 6704-70 40239 Düsseldorf, Graf-Recke-Straße 69, Telefax (0211) 670 08-44... (0211) 670 08-0 51065 Köln, Berg.-Gladbacher-Straße 3, Telefax (02 21) 6784-2 22... (02 21) 6784-0 06842 Dessau, Raguhner Straße 49b, Telefax (03 40) 25 25-362... (03 40) 2525-0 39104 Magdeburg, Ernst-Reuter-Allee 45, Telefax (03 91) 5 32 29-11... (03 91) 5 32 29-0 01109 Dresden, Zur Wetterwarte 27, Telefax (03 51) 8 86-4576... (0351) 886-50 41 04109 Leipzig, Elsterstraße 8a, Telefax (03 41) 129 91-11... (03 41) 129 91-0 Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft Präventionsabteilung (Aufsichtsdienst) Leitung: 40210 Düsseldorf, Kreuzstraße 45, Telefax (0211) 82 24-5 45... (0211) 82 24-0 Außendienststelle der Präventionsabteilung: 45127 Essen, Hoffnungstraße 2, Telefax (02 01) 1706-338... (02 01) 1706-0 Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft Seligmannallee 4, 30173 Hannover, Telefax (0511) 8118-2 00... (0511) 8118-0 Präventionsbezirke: 30173 Hannover, Seligmannallee 4, Telefax (0511) 8118-5 69... (0511) 8118-0 10117 Berlin, Oranienburger Straße 68, Telefax (0 30) 756 97-240... (0 30) 756 97-0 28195 Bremen, Töferbohmstraße 10, Telefax (04 21) 30 97-111... (04 21) 30 97-0 20149 Hamburg, Rothenbaumchaussee 145, Telefax (0 40) 4 4112-150... (0 40) 4 4112-0 mit Außenstelle in 18055 Rostock, Blücherstraße 27, Telefax (03 81) 49 56-150... (03 81) 49 56-0 Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 15, 55130 Mainz, Telefax (0 6131) 8 02-572... (0 6131) 8 02-0 Technische Aufsichtsdienste: 80615 München, Arnulfstraße 283, Telefax (0 89) 17918-119... (0 89) 17918-2 35 83278 Traunstein (Außenstelle), Kernstraße 4, Telefax (08 61) 70878-20... (08 61) 70878-0 90403 Nürnberg, Weinmarkt 9-11, Telefax (0911) 23 47-1 52... (0911) 23 47-0 70563 Stuttgart, Vollmoellerstraße 11, Telefax (0711) 13 34-213... (0711) 13 34-0 79100 Freiburg (Außenstelle), Basler Straße 65, Telefax (0761) 4 56 88-88...(0761) 4 56 88-60 68167 Mannheim, Dudenstraße 50, Telefax (06 21) 38 01-4 39... (06 21) 38 01-0 66119 Saarbrücken, Koßmannstraße 48-52, Telefax (06 81) 85 09-87... (06 81) 85 09-0 55130 Mainz, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 15, Telefax (0 6131) 8 02-133... (0 6131) 8 02-4 00 99099 Erfurt, Lucas-Cranach-Platz 2, Telefax (03 61) 4391-6 02... (03 61) 4391-0 36251 Bad Hersfeld (Außenstelle), Seilerweg 54, Telefax (0 66 21) 4 05-2 30...(0 66 21) 4 05-0 09117 Chemnitz (Außenstelle), Nevoigtstraße 29, Telefax (03 71) 8 42 22-18... (0371) 8 42 22-0 55027 Mainz HA Prävention, PF 3780, Telefax (0 6131) 8 02-572...(0 6131) 8 02-0 Edel- und Unedelmetall-Berufsgenossenschaft Vollmoellerstraße 11, 70563 Stuttgart, Telefax (0711) 13 34-5 20... (0711) 13 34-0 16

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Ausgabe 1998 Bestell-Nr. ZH 1/522 2.99/11.800 Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft der Metall-Berufsgenossenschaften Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft, Düsseldorf Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, Düsseldorf Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft, Hannover Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft, Mainz Edel- und Unedelmetall-Berufsgenossenschaft, Stuttgart Für Mitglieder anderer Berufsgenossenschaften zu beziehen durch Carl Heymanns Verlag KG., Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.