KONKRETISIERENDE FESTSTELLUNGEN UND EMPFEHLUNGEN FÜR DEN JEWEILIGEN BAUM IM ZUSAMMENHANG MIT DER BAUPLANUNG Stiel - Eiche - Nr. 1: Allgemeine Baumbeschreibung: Erhaltenswerter Baum mit vergleichsweise geringen Vorschäden und daraus resultierender Beeinträchtigungen für die Verkehrssicherheit sowie einer zu prognostizierenden Lebenserwartung von weiteren 50 Jahren. Erforderliche Eingriffe in den Wurzel- und Kronenbereich infolge der Realisierung geplanter Baumaßnahme und deren voraussichtlichen Auswirkungen auf den Baum: Wurzelbereich: Der derzeitige Planungsstand sieht vor, das Gebäude in einem Abstand von 4,0 m zur Aussenseite des Stammes zu errichten. Unter der Berücksichtigung des erforderlichen Arbeitsraumes für die Baugrube (ca. 1,0 m) und der Ausdehnung des Gebäudes innerhalb der Kronentraufe gingen somit überwiegende bzw. signifikante Anteile des halbseitigen Wurzelvorkommens verloren. Zugleich ist vorgesehen, die Zufahrtstrasse auf gesamter Kronenausdehnung bis unmittelbar an den Stamm mit der Folge weiterer, keineswegs vertretbarer Wurzelverluste zu verbreitern. Aus vorgenannten Gründen müsste mit dem sofortigen Verlust der Standsicherheit und dem anschließenden Absterben gesamter nicht mehr versorgter Kronenbereiche gerechnet werden. Kronenbereich: Die Auswirkungen entsprechend umfangreicher Eingriffe in den Kronenbereich infolge erforderlicher Einkürzungen zum künftigen Baukörper, wären in physiologischer und optischer Hinsicht ebenfalls bereits als baumzerstörend zu charakterisieren (s. dazu die schematisierte Darstellung im Foto auf S. 34). Fazit: Unter Berücksichtigung der Auswirkungen vorgenannten Bauvorhabens ist zusammenfassend festzustellen, dass die Eiche nur erhalten bleiben kann, sofern Baumaßnahmen innerhalb des Baumumfeldes (Kronentraufenbereich) nicht mit wesentlichen bzw. baumzerstörenden Wurzelverlusten und/oder entsprechend umfangreichen Eingriffen in den Kronenaufbau einhergehen. Folglich sind bei Abgrabungen im Wurzelraum Abstände zur Außenseite des Stammes zu realisieren, die möglichst das Vierfache des Stammumfanges betragen, jedoch 5,0 m nicht deutlich unterschreiten sollten. Zwar lässt die RAS - LP 4 einen Mindestabstand von 32
2,5 m grundsätzlich zu (s. dazu Punkt1.1.3.2.2 des besagten Regelwerks), allerdings ist dieser bei Altbäumen erfahrungsgemäß nicht als ausreichend zu beurteilen bzw. führen Eingriffe auch in diesen noch relativ stammnahen Regionen oftmals zu Wurzelverlusten, die sich in physiologischer und statischer Hinsicht signifikant darstellen. Dementsprechend ist zu empfehlen, vor der Durchführung von Abgrabungen innerhalb der Kronentraufe, die Durchwurzelungsintensität hier zunächst über den Aushub von Wurzelsuchgräben in Handarbeit zu ermitteln (Aushubtiefe: Ca. 1,0 m). Soweit erforderlich, ist zusätzlich das Erstellen von Wurzelvorhängen gem. Punkt 1.1.3.2.3 der RAS - LP 4 bzw. 3.5.3 der ZTV - Baumpflege vorzunehmen und die Wurzelverluste über eine entsprechende Kronenauslichtung gem. Punkt 3.1.7 der ZTV - Baumpflege auszugleichen. Überdies ist der zu erhaltende Kronentraufenbereich während der gesamten Bauphase über einen immobilen Baumschutzzaun gem. Punkt 1.2.2.1 der RAS - LP 4 zu sichern. Empfehlung: Auf Grundlage vorgenannter Feststellungen bleibt anzuraten, betreffendes Gebäude in einer Entfernung von 11,5 m zum Stamm und somit zugleich in ausreichendem Abstand zur Kronentraufe zu errichten (s. Skizzierung im Plan auf S. 39) oder innerhalb des Kronentraufenbereiches Gebäudeteile in Flachbauweise zu erstellen. Abschließend ist in diesem Zusammenhang jedoch zudem darauf hinzuweisen, dass die Verbreiterung der Straße im Bereich der gesamten Kronenausdehnung bzw. auf einer Länge von ca. 19,0 m prinzipiell unterbleiben muss (s. dazu ebenfalls Skizzierung im beil. Plan). Schlussbemerkung: Der Rückbau des unmittelbar nebenstehenden Gebäudes (Flachbau) darf nur unter größtmöglicher Schonung des Wurzelwerks und Kronenbereiches erfolgen und sollte im Übrigen zumindest durch einen ausgebildeten Baumpfleger begleitet werden. 33
Geplanter Baukörper 11,0 m 3,5m 4,0 m Eiche - Nr. 1 mit der schematisierten Darstellung des geplanten Baukörpers. Die roten Pfeile markieren den einzuhaltenden Mindestabstand zum Gebäude (2,0 m) und somit den durch entsprechende Einkürzungen und Entnahme von Kronenteilen zusätzlich tangierten Kronenbereich (punktierte Linien kennzeichnen hier zusätzlich die Einkürzungsbereiche) 34
Stiel - Eiche - Nr. 2: Aufgrund bestehender Vorschäden, die als wesentlich zu beurteilen sind, kann nur die baldige Fällung des Baumes empfohlen werden, zumal folglich ohnehin nur noch eine verbleibende Reststandzeit von max. 5 Jahren zu prognostizieren ist. Wird hingegen die entsprechend begrenzte Erhaltung der Eiche beabsichtigt, welche nach aktuellem Planungsstand im Übrigen durch die Baumaßnahme ebenfalls tangiert würde, ist deren Grundsicherheit (Stand- und Bruchsicherheit) zwingend über einen Kronensicherungsschnitt zu verbessern, der mind. ein Drittel betragen sollte. Geplanter Baukörper 35
Spitz - Ahorn - Nr. 3: Allgemeine Baumbeschreibung: Ungeachtet bestehender Schäden und Beeinträchtigungen für die Verkehrssicherheit, handelt es sich bei dem Ahorn zweifellos ebenfalls um einen erhaltenswürdigen Baum mit prägender gestalterischer Funktion und einer weiteren Lebenserwartung von etwa 30 Jahren. Erforderliche Eingriffe in den Wurzel- und Kronenbereich infolge der Realisierung geplanter Baumaßnahme und deren voraussichtlichen Auswirkungen auf den Baum: Wurzelbereich: Der gegenwärtige Stand der Bauplanung sieht vor, ein Gebäude in einem Abstand von 3,0 m zur Aussenseite des Stammes zu errichten. Unter der zusätzlichen Beachtung des benötigten Arbeitsraumes für die Baugrube und insbesondere der Abmessungen des künftigen Baukörpers, ginge somit wiederum das maßgebliche halbseitige Wurzelvorkommen mit dem Ergebnis verloren, dass die Standsicherheit des Baumes infolge des Verlustes statisch wirksamer Wurzeln unmittelbar beeinträchtigt würde und zudem mit dem zeitnahen Absterben betreffender Kronenbereiche zu rechnen wäre. Kronenbereich: Neben den bereits als baumzerstörend zu beurteilenden Wurzelverlusten, würden sich die erforderlichen Eingriffe in den Kronenbereich wieder vergleichbar gravierend darstellen bzw. folglich mit nahezu der vollständigen Einbuße des halbseitigen Kronenbereichs einhergehen (s. dazu die schematisierte Darstellung im Foto auf S. 38). Im Übrigen bleibt in diesem Zusammenhang anzuführen, dass über eine Verschiebung der Baugrenze um 2,0 m diesbezüglich keine entscheidende Verbesserung erzielt würde. Fazit und Empfehlung: Aus vorgenannten Gründen ist eine Erhaltung des Baumes unter der ursprünglichen Bauplanung erneut nicht zu verwirklichen. Demgemäß ist zu empfehlen, betreffendes Gebäude in einer Entfernung von 10,0 m zum Stamm und somit zugleich in einem ausreichendem Abstand zur Kronentraufe zu errichten (s. Skizzierung im Plan auf S. 39). Zusätzlich bleibt darauf hinzuweisen, dass bei der Wahl des letztendlichen Standortes der Tiefgarage zu beachten ist, dass der Wurzelbereich im Umkreis von mind. 5,0 m zur Aussenseite des Stammes durch die Baumaßnahme nicht tangiert werden darf. Gleichwohl kann abhängig vom Ausmaß dementsprechend verursachter Eingriffe auch hier die Erstellung von Wurzelvorhängen und die Durchführung einer Kronenauslichtung zum Ausgleich letztendlich verursachter Wurzelverluste erforderlich werden (s. dazu auch die Angaben bei Baum - Nr. 1). 36
Abschließender Hinweis: Wie im Haupteil des Gutachtens bereits erwähnt, müssen die zu erhaltenden Wurzelbzw. Kronentraufenbereiche während der Bauphase durch das Aufstellen immobiler Zäune gesichert werden und dürfen auch später nicht über Beläge jeglicher Art versiegelt oder durch sonstige Eingriffe beeinträchtigt werden. 37
Geplanter Baukörper 11,0 m 2,50 m 3,0 m Spitz - Ahorn - Nr. 3 mit der schematisierten Darstellung des geplanten Baukörpers. Die roten Pfeile markieren wieder den einzuhaltenden Mindestabstand zum Gebäude ( 2,0 m) und somit den durch entsprechende Einkürzungen und Entnahmen von Kronenteilen zusätzlich tangierten Kronenbereich (punktierte Linien kennzeichnen hier zusätzlich die Einkürzungsbereiche) 38
Zur Wahrung eines hinreichenden Abstandes zum Kronenbereich (2,0 m) wird es erforderlich, die Ausdehnung des Gebäudes entsprechend zu begrenzen (s. Schraffur) Zur Wahrung eines hinreichenden Abstandes zum Kronenbereich (2,0 m) wird es erforderlich, die Ausdehnung des Gebäudes entsprechend zu begrenzen (s. Schraffur) Im Bereich der schraffierten Fläche muss auf gesamter Ausdehnung der Krone (19 m) auf den Ausbau der Strasse verzichtet werden 39
Ende des Gutachtens - Essen, den 29.04.2013 Auszüge aus ZTV- Baumpflege und RAS - LP4 sowie Standortplan s. Folgeseiten Quellennachweise: 1. Eigene Erfahrungen 2. Baumkontrolle unter ------------------------------- Berücksichtigung der Baumart / Dujesiefken u. a. 40