Behinderungen und Verhinderungen Evangelische Akademie Tutzing, 20.-22. Mai 2011 Wohnen und Leben wie viel Wahlfreiheit haben Menschen mit Behinderungen tatsächlich? Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Institut für Sozialwesen Fachgebiet Behinderung und Inklusion
Wohnst Du noch oder lebst Du schon?
Gliederung 1. Teilhabe und Unabhängigkeit: ein eigenes Leben 2. Empirische Befunde zur Wohnsituation von Menschen mit Behinderung Angebotsstruktur und Inanspruchnahme wohnbezogener Hilfen Wohnwünsche von Menschen mit Behinderung 3. Handlungsbedarfe und Impulse für die Weiterentwicklung
Autonomie und Unabhängigkeit In der Erkenntnis, wie wichtig die individuelle Autonomie und Unabhängigkeit für Menschen mit Behinderungen ist, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen. (Präambel Behindertenrechtskonvention der UN)
Gleiche Wahlmöglichkeiten das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderung denn vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben Art. 19 UN-Konvention
Verwirklichungschancen Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen bedeutet, Spielräume und Freiheiten für die Verwirklichung eigener Lebensentwürfe zu schaffen. (A. Sen: Capability Ansatz)
Leistungen zur Teilhabe Wunsch- und Wahlrecht ( 9 SGB IX) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Leistungen, Dienste und Einrichtungen lassen den Leistungsberechtigten möglichst viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände und fördern ihre Selbstbestimmung.
Leistungen zur Teilhabe Vorrang ambulanter Leistungen Vorrang haben ambulante Leistungen vor teilstationären und stationären Leistungen sowie teilstationäre vor stationären Leistungen. 13 Abs. 1 SGB XII
Entwicklung der Fallzahlen im Bereich des Wohnens 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 203.100 252.300 304.200 339.100 gesamt 50.000 0 Ist 2000 Ist 2005 Progn. 2010 Progn. 2014 Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Behinderung und Inklusion Quelle: BAGüS (2010)
Entwicklung der Fallzahlen im Bereich des Wohnens 350.000 300.000 250.000 304.200 339.100 200.000 150.000 100.000 203.100 164.700 252.300 188.100 193.600 196.600 gesamt stationär 50.000 0 Ist 2000 Ist 2005 Progn. 2010 Progn. 2014 Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Behinderung und Inklusion Quelle: BAGüS (2010)
Entwicklung der Fallzahlen im Bereich des Wohnens 350.000 300.000 250.000 200.000 252.300 304.200 339.100 gesamt 150.000 100.000 50.000 203.100 38.400 164.700 64.200 188.100 110.600 193.600 142.500 196.600 ambulant stationär 0 Ist 2000 Ist 2005 Progn. 2010 Progn. 2014 Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Behinderung und Inklusion Quelle: BAGüS (2010)
Ambulant vor stationär? Der Vorrang der ambulanten Leistung gilt nicht, wenn eine Leistung für eine geeignete stationäre Einrichtung zumutbar und eine ambulante Leistung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Bei der Entscheidung ist zunächst die Zumutbarkeit zu prüfen. ( 13 SGB XII) gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben (UN-Konvention) Im Lichte von Art. 19 des Übereinkommens der Vereinten Nationen ( ) kann eine unfreiwillige Heimunterbringung grundsätzlich nicht mehr als zumutbar gelten. (Welti 2010)
Wohnen in der Herkunftsfamilie Erw. mit gb in Westfalen-Lippe N = 15.000 Leben in der Herkunftsfamilie 43% Stationäres Wohnen; 47% ambulant betreutes Wohnen; 10% Quelle: FUH - Alternativen zum betreuten Wohnen. Schäfers, Wansing 2009
Studien zu Wohnwünschen von Menschen mit (geistiger) Behinderung und ihren Angehörigen Studie Erhebungsregion Wohnform der Befragten Kundenstudie Seifert 2010 Lebensqualität aus Nutzersicht Schäfers 2008 Wohnen inklusiv Metzler, Rauscher 2004 Berlin (ausgewählte Bezirke) NRW (Bielefeld), Baden- Württemberg (Nordbaden) Baden- Württemberg Familie, ambulant betreutes Wohnen, Wohnheim Anzahl der Befragten N= 207 Wohnheim N= 142 Familie, Wohngruppe, Wohnheim N= 931
Wohnwünsche von Menschen mit (geistiger) Behinderung ausgewählte Forschungsbefunde Etwa die Hälfte der befragten Personen ist mit ihrer aktuellen Wohnsituation zufrieden (unabhängig von der aktuellen Wohnform). Etwa jede(r) Zweite wünscht sich zukünftig eine andere Wohnsituation. Veränderungswünsche hängen häufig mit einer Unzufriedenheit mit der aktuellen Wohnsituation zusammen. Kritikpunkte von Menschen in Wohngemeinschaften/Wohneinrichtungen Zusammenleben mit Menschen, die man nicht selber ausgesucht hat. Gibt es Menschen in der Wohngruppe/Wohnung, mit denen Sie nicht gerne zusammen wohnen? > 54%: Ja
Ein eigener Raum Ein Schloss vor der Tür bedeutet die Macht, eigene Gedanken zu entwickeln und im Schutz des Nicht-gesehen-werdends Eigenes zu erproben. (Virginia Woolf)
Wohnwünsche von Menschen mit (geistiger) Behinderung ausgewählte Forschungsbefunde Etwa die Hälfte der befragten Personen ist mit ihrer aktuellen Wohnsituation zufrieden (unabhängig von der aktuellen Wohnform). Etwa jede(r) Zweite wünscht sich zukünftig eine andere Wohnsituation. Veränderungswünsche hängen häufig mit einer Unzufriedenheit mit der aktuellen Wohnsituation zusammen. Kritikpunkte von Menschen in Wohngemeinschaften/Wohneinrichtungen Zusammenleben mit Menschen, die man nicht selber ausgesucht hat. Gibt es Menschen in der Wohngruppe/Wohnung, mit denen Sie nicht gerne zusammen wohnen? > 54%: Ja Regeln und Vorgaben Selbstbestimmung und Wahlfreiheiten in kleinen Wohngruppen größer Selbstbestimmung und Wahlfreiheiten bei hohen Hilfebedarfen geringer
Wohnwünsche von Menschen mit (geistiger) Behinderung ausgewählte Forschungsbefunde Auch viele Menschen in ambulant betreuten Wohnformen äußern sich häufig unzufrieden. Kritik richtet sich auf die Ausstattung der Wohnung und Bedingungen im Wohnumfeld. Es zeigen sich (in allen Wohnformen) erhebliche Defizite bezüglich sozialer Kontakte und der sozialen Einbindung.
Wohnwünsche von Menschen mit (geistiger) Behinderung ausgewählte Forschungsbefunde Es gibt eine Vielfalt an Wünschen und Vorstellungen bezüglich der Wohnform. Das eigenständige Wohnen (mit Partner/in oder Freunden) hat bei allen befragten Personen einen besonders hohen Stellenwert. Gewünscht wird ein Leben in der eigenen Wohnung mit individuell passender Assistenz, in sozialen Bezügen und in einem Wohnumfeld mit guter Infrastruktur. Wohnheime und Wohngruppen spielen nur eine untergeordnete Rolle bei den Wohnwünschen. Die Wohnvorstellungen der Eltern unterscheiden sich zum Teil von den Wünschen der behinderten Angehörigen (Verbleib in der Familie, Unterstützung im Gruppenverbund).
Wohnen und Leben wie viel Wahlfreiheit haben Menschen mit Behinderungen tatsächlich? Die Situation in Deutschland wirkt auf mich paradox: Das viele Jahrzehnte währende hohe ideelle Engagement der Professionellen in den etablierten Großeinrichtungen trägt dazu bei, die beste Lösung zu behindern. Aus fachlicher Sicht gibt es zum gemeindenahen Wohnen keine vernünftige Alternative. Es wäre tragisch, wenn Deutschland, das einst Vorbild für die ganze Welt war, an einem kontraproduktiven System festhielte. Sollte der Erste wirklich der Letzte werden? (Karl Grunewald, Stockholm)
Handlungsbedarfe Auflösung der Kategorien stationär und ambulant (Wohnen) Entwicklung personenzentrierter Hilfen im Gemeinwesen/Sozialraum Information und Bildung für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen zu Wohnmöglichkeiten Gestaltung baulicher, räumlicher Bedingungen und Infrastruktur Soziale Netzwerke Bewusstseinsbildung Keine exklusive Zuständigkeit der Behindertenhilfe Inklusion als Aufgabe für die örtliche Gemeinschaft
Impulse für die Weiterentwicklung Art 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation notwendig ist; gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.
Impulse für die Weiterentwicklung Das Persönliche Budget ist ein besonders geeignetes Instrument, um die Wunsch- und Wahlrechte behinderter Menschen zu stärken und den Vertragsstaat zu veranlassen, angemessene Vorkehrungen dafür zu treffen, dass eine Vielfalt von gemeindenahen Angeboten entsteht, zwischen denen der Leistungsberechtigte wählen kann. (Lachwitz 2010)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!