Raumordnungsverfahren zum Golfplatz. Usedom Am Petersberg auf Usedom. Verfahrensunterlagen Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung



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Transkript:

Raumordnungsverfahren zum Golfplatz Verfahrensunterlagen Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung

Verfahrensunterlagen für das Raumordnungsverfahren zum Golfplatz Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung Auftraggeber Karl-Heinz Herburg Zum Borken 3-4 17406 Stolpe auf Usedom Bearbeitung Dipl.-Ing. Rainer Preißmann unter Mitarbeit von Dipl.-Ing. Jolanta Zielinska Essen, im August 2014 Deutsche Golf Holding Ltd. Rainer Preißmann Maximilian Frhr. von Wendt Landschaftsarchitekten BDLA Aktienstraße 177 D-45359 Essen Telefon 0201-25881. Telefax 0201-250888 Email goep.dgc@cityweb.de

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 1 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 VORBEMERKUNG UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN...7 2 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG...10 TEIL A... 12 FFH SCHUTZGEBIET DE 2049-302 PEENEUNTERLAUF, PEENESTROM, ACHTERWASSER UND KLEINES HAFF A1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG...12 A2 BESCHREIBUNG DES SCHUTZGEBIETES UND DER FÜR SEINE ERHALTUNGS- ZIELE.MASSGEBLICHEN.BESTANDTEILE......12 A2.1 ÜBERSICHT ÜBER DAS SCHUTZGEBIET...13 A2.2 ERHALTUNGSZIELE DES SCHUTZGEBIETES...14 A2.3 LEBENSRAUMTYPEN DES ANHANG I DER FHH-Richtlinie...16 A2.4 ARTEN DES ANHANGS II DER FFH-RICHTLINIE...18 A2.5 SONSTIGE IM STANDARD-DATENBOGEN GENANNTEN ARTEN... 20 A2.6 MANAGEMENTPLÄNE / PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSMASSNAHMEN....20 A2.7 BEDEUTUNG DES GESAMTGEBIETES FÜR DAS ZUSAMMENHÄNGENDE NETZ NATURA 2000.......20 A2.8 FUNKTIONALE BEZIEHUNGEN DES SCHUTZGEBIETES ZU ANDEREN NATURA 2000-GEBIETEN........21 A3 BESCHREIBUNG DES VORHABENS...21 A3.1 ÜBERSICHT ÜBER DAS GESAMTVORHABEN...21 A3.2 WIRKUNGEN DES VORHABENS...22 A4 DETAILLIERT UNTERSUCHTER BEREICH...23 A4.1 BEGRÜNDUNG FÜR DIE ABGRENZUNG DES UNTERSUCHUNGSRAHMEN...23 A4.2 DATENLÜCKEN...23 A4.3 BESCHREIBUNG DES DETAILLIERT UNTERSUCHTEN BEREICHS...23 A4.3.1 Lebensraumtypen des Anhang I FFH-Richtlinie...23 A4.3.2 Arten des Anhang II FFH-Richtlinie...24 A4.3.3 Vorbelastungen...26 A5 BEURTEILUNG DER VORHABENSBEDINGTEN BEEINTRÄCHTIGUNGEN DER ERHALTUNGSZIELE DES SCHUTZGEBIETES...26 A5.1 BESCHREIBUNG DER BEWERTUNGSMETHODE...26

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 2 A5.2 BEEINTRÄCHTIGUNGEN VON LEBENSRAUMTYPEN DES ANHANG I DER FFH- RICHTLINIE...27 A5.3 BEEINTRÄCHTIGUNGEN VON ARTEN DES ANHANG II DER FFH- RICHTLINIE... 28 A6 VORHABENBEZOGENE MASSNAHMEN ZUR SCHADENSBEGRENZUNG...32 A7 BEURTEILUNG DER BEEINTRÄCHTIGUNG DER ERHALTUNGSZIELE DES SCHUTZGEBIETES DURCH ANDERE ZUSAMMEN WIRKENDE PLÄNE UND PROJEKTE...32 A7.1 BEGRÜNDUNG DER AUSWAHL DER ZU BERÜCKSICHTIGENDEN PLÄNE UND PROJEKTE...33 A7.2 ERGEBNIS DER PRÜFUNG...37 A8 ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG...37 TEIL B... 38 EU VOGELSCHUTZGEBIET DE 1949-401 "SPA 32 PEENESTROM UND ACHTERWASSER" B1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG...38 B2 BESCHREIBUNG DES SCHUTZGEBIETES UND DER FÜR SEINE ERHALTUNGSZIELE.MASSGEBLICHEN.BESTANDTEILE.....38 B2.1 ÜBERSICHT ÜBER DAS SCHUTZGEBIET...39 B2.2 ERHALTUNGSZIELE DES SCHUTZGEBIETES...40 B2.3 ÜBERBLICK ÜBER VOGELARTEN DES ARTIKELS 4 Abs. 2 DER VOGELSCHUTZ- RICHTLINIE (ANHANG)......42 B2.4 ÜBERBLICK ÜBER VOGELARTEN DES ARTIKELS 4 Abs. 2 DER VOGEL- SCHUTZRICHTLINIE IM GEBIET (REGELMÄSSIG VORKOMMENDE ZUGVÖGEL).....43 B2.5 SONSTIGE IM STANDARD-DATENBOGEN GENANNTEN ARTEN....44 B2.6 MANAGEMENTPLÄNE / PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSMASSNAHMEN...44 B2.7 BEDEUTUNG DES GESAMTGEBIETES FÜR DAS ZUSAMMENHÄNGENDE NETZ NATURA 2000.....44 B2.8 FUNKTIONALE BEZIEHUNGEN DES SCHUTZGEBIETES ZU ANDEREN NATURA 2000- GEBIETEN.........45 B3 BESCHREIBUNG DES VORHABENS...45 B3.1 ÜBERSICHT ÜBER DAS GESAMTVORHABEN...45 B3.2 WIRKUNGEN DES VORHABENS...46

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 3 B4 DETAILLIERT UNTERSUCHTER BEREICH...47 B4.1 BEGRÜNDUNG FÜR DIE ABGRENZUNG DES UNTERSUCHUNGSRAHMEN...47 B4.2 DATENLÜCKEN...48 B4.3 BESCHREIBUNG DES DETAILLIERT UNTERSUCHTEN BEREICHS...48 B4.3.1 Maßgebliche Gebietsbestandsteile gem. Vogelschutzgebietslandesverordnung.48 B4.3.2 Zusätzliche Vorkommen gemäß Standarddatenbogen......51 B4.3.3 Vorbelastungen...52 B5 BEURTEILUNG DER VORHABENSBEDINGTEN BEEINTRÄCHTIGUNGEN DER ERHALTUNGSZIELE DES SCHUTZGEBIETES...52 B5.1 BESCHREIBUNG DER BEWERTUNGSMETHODE...52 B5.2 BEEINTRÄCHTIGUNGEN VON MASSGEBLICHEN GEBIETSBESTANDTEILEN GE- MÄSS VOGELSCHUTZGEBIETSLANDESVERORDNUNG SOWIE DER ZUSÄTZLI-CHEN VORKOMMEN...53 B6 VORHABENBEZOGENE MASSNAHMEN ZUR SCHADENSBEGRENZUNG...58 B7 BEURTEILUNG DER BEEINTRÄCHTIGUNG DER ERHALTUNGSZIELE DES SCHUTZGEBIETES DURCH ANDERE ZUSAMMEN WIRKENDE PLÄNE UND PROJEKTE...59 B7.1 BEGRÜNDUNG DER AUSWAHL DER ZU BERÜCKSICHTIGENDEN PLÄNE UND PROJEKTE...59 B7.2 ERGEBNIS DER PRÜFUNG...61 B8 ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG...62 TEIL C... 64 EU VOGELSCHUTZGEBIET DE 2050-404 "SPA 17 SÜD-USEDOM" C1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG...64 C2 BESCHREIBUNG DES SCHUTZGEBIETES UND DER FÜR SEINE ERHAL- TUNGSZIELE MASSGEBLICHEN BESTANDTEILE...........64 C2.1 ÜBERSICHT ÜBER DAS SCHUTZGEBIET...65 C2.2 ERHALTUNGSZIELE DES SCHUTZGEBIETES...65 C2.3 ÜBERBLICK ÜBER VOGELARTEN DES ARTIKELS 4 Abs. 2 DER VOGELSCHUTZ- RICHTLINIE (ANHANG I)......69 C2.4 ÜBERBLICK ÜBER VOGELARTEN DES ARTIKELS 4 Abs. 2 DER VOGELSCHUTZRICHTLINIE IM GEBIET (REGELMÄSSIG VORKOMMENDE ZUGVÖGEL).....79 C2.5 MANAGEMENTPLÄNE / PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSMASSNAHMEN...81

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 4 C2.6 BEDEUTUNG DES GESAMTGEBIETES FÜR DAS ZUSAMMENHÄNGENDE NETZ NATURA 2000.....81 C2.7 FUNKTIONALE BEZIEHUNGEN DES SCHUTZGEBIETES ZU ANDEREN NATURA 2000-GEBIETEN.....81 C3 BESCHREIBUNG DES VORHABENS...82 C3.1 ÜBERSICHT ÜBER DAS GESAMTVORHABEN...82 C3.2 WIRKUNGEN DES VORHABENS...82 C4 DETAILLIERT UNTERSUCHTER BEREICH...83 C4.1 BEGRÜNDUNG FÜR DIE ABGRENZUNG DES UNTERSUCHUNGSRAHMEN...83 C4.2 DATENLÜCKEN...85 C4.3 BESCHREIBUNG DES DETAILLIERT UNTERSUCHTEN BEREICHS...85 C4.3.1 Maßgebliche Gebietsbestandsteile gem. Vogelschutzgebietslvo.....85 C4.3.2 Vorbelastungen...95 C5 BEURTEILUNG DER VORHABENSBEDINGTEN BEEINTRÄCHTI GUNGEN DER ERHALTUNGSZIELE DES SCHUTZGEBIETES...95 C5.1 BESCHREIBUNG DER BEWERTUNGSMETHODE...95 C5.2 BEEINTRÄCHTIGUNGEN VON MASSGEBLICHEN GEBIETSBESTAND-TEILEN GEMÄSS VOGELSCHUTZGEBIETSLANDESVERORDNUNG...96 C6 C7 VORHABENBEZOGENE MASSNAHMEN ZUR SCHADENSBEGRENZUNG...110 BEURTEILUNG DER BEEINTRÄCHTIGUNG DER ERHALTUNGSZIELE DES SCHUTZGEBIETES DURCH ANDERE ZUSAMMEN WIRKENDE PLÄNE UND PROJEKTE.......111 C7.1 BEGRÜNDUNG DER AUSWAHL DER ZU BERÜCKSICHTIGENDEN PLÄNE UND PROJEKTE.....112 C7.2 ERGEBNIS DER PRÜFUNG....113 C8 ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG......114 LITERATUR.....117

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 5 ABBILDUNGEN Abbildung 1 Abbildung 2 Übersicht der Schutzgebietskategorien nach europäischem Recht ("Natura 2000"-Gebiete)....8 Lage-der-Natura2000-Gebiete........11 Abbildung 3 Binnendifferenzierung der FFH-Lebensraumtypen im Schutzgebiet DE 2049-302 (entnommen aus UmweltPlan GmbH, Anpassung der Seewasserstraße Nördlicher Peenestrom, FFH VU, 11/2007...18 Abbildung 4 Abgrenzungsvorschlag für den Detailliert untersuchten Bereich Teil B...47 Abbildung 5 Abgrenzungsvorschlag für den Detailliert untersuchten Bereich Teil C...84 TABELLEN Tabelle 1 Tabelle 2 Tabelle 3. Tabelle 4 Tabelle 5 FFH Lebensraumtypen des Anhang I der FFH-Richtlinie im Gebiet Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und kleines Haff...17 Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und kleines Haff...19 Wirkfaktoren des Vorhabens Teil A........22 Pläne und Projekte, die auf ihre Eignung zur kumulativen Beeinträchtigung geprüft werden müssen (Stand August 2011) Teil A...34 Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie im EU-Vogelschutzgebiet DE 1949-401 Peenestrom und Achterwasser..........42 Tabelle 6 Vogelarten nach Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie im SPA DE 1949-401 Peenestrom und Achterwasser mit besonderem Schutz- und Maßnahmenerfordernis............43 Tabelle 7 Tabelle 8 Tabelle 9 Tabelle 10. Tabelle 11 Tabelle 12 Tabelle 13 Wirkfaktoren des Vorhabens Teil B.....46 Maßgebliche Gebietsbestandteile Teil B...48 Potenzielle Beeinträchtigungen der Vogelarten.....55 Pläne und Projekte, die auf ihre Eignung zur kumulativen Beeinträchtigung geprüft werden müssen (Stand September 2009) Teil B......60 Wirkfaktoren des Vorhabens Teil C....83 Maßgebliche Gebietsbestandteile Teil C....85 Pläne und Projekte, die auf ihre Eignung zur kumulativen Beeinträchtigung geprüft werden müssen (Stand September 2012) Teil C......113

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 6 ANLAGENVERZEICHNIS Siehe Teil III Raumordnerische Umweltverträglichkeitsuntersuchung PLANVERZEICHNIS FÜR DIE VERFAHRENSUNTERLAGEN 0225/1 Vorhabensplanzeichnung M 1:5000 0225/2 Biotoptypen / Schutzausweisungen M 1:5000 0225/3 Schutzgut Boden auf Grundlage der geologischen Oberflächenkarte, Blatt 2149 Usedom M 1:5000 0225/4 Schutzgut Landschaft auf Grundlage der örtlichen Situation M 1:5000 0225/5 Schutzgut Fauna auf Grundlage örtlicher Erhebungen M 1:5000 0225/6 Konfliktkarte M 1:5000 0225/7 Maßnahmen M 1:5000

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 7 1 VORBEMERKUNG UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN Die vorliegende FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung ist Teil des Raumordnungsverfahrens mit raumordnerischer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß 15 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit 15 Landesplanungsgesetz (LPIG). Sie ist daher Bestandteil der ebenfalls vorliegenden Vorhabensbeschreibung (Teil I) und raumordnerischen Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) (Teil III) der DEUTSCHEN GOLF HOLDING LTD., auf deren Kapitel Bezug genommen wird. Das Netz "Natura 2000" besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH- Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG; ersetzt durch kodifizierte Fassung vom 30. November 2009, 2009/147/EG). Die Natura 2000-Gebiete werden nach EU-weit einheitlichen Standards ausgewählt und unter Schutz gestellt. FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete können sich räumlich überlagern. Die "Natura 2000"-Gebiete sollen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union beitragen, indem sie ein kohärentes länderübergreifendes Schutzgebietsnetz bilden. Eine wichtige Rechtsfolge der FFH-Richtlinie ist die Prüfung von Plänen und Projekten auf deren Verträglichkeit entsprechend FFH-Richtlinie Artikel 6 Abs. 3 und 4. Besteht der Verdacht einer erheblichen Beeinträchtigung von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes durch Projekte, müssen seitens des Projektträgers in den nach den Rechtsvorschriften vorgeschriebenen behördlichen Gestattungsoder Anzeigeverfahren alle Angaben gemacht werden, die zur Beurteilung der Verträglichkeit des Projektes erforderlich sind. Die methodische Vorgehensweise orientiert sich an den Ergebnissen des Gutachtens zur Durchführung von FFH Verträglichkeitsprüfungen in Mecklenburg-Vorpommern, welches das Büro Froelich und Sporbeck 2006 im Auftrag des Umweltministeriums des Landes Mecklenburg- Vorpommern erstellt hat. Die weitergehenden Fachkonventionsvorschläge von Lamprecht und Trautner, die 2007 im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz vorgelegt worden sind, können hier zur Beurteilung nicht herangezogen werden, da der inhaltliche Bezug zur Beurteilung der Erheblichkeit bei direktem Flächenentzug in nach den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes geschützten Lebensraumtypen bzw. Habitaten von Tierarten für den Untersuchungsfall nicht zutrifft. Das Vorhaben selber liegt nicht in einem FFH oder SPA Gebiet, sondern grenzt nur an die Gebiete an.

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 8 Abbildung 1 Übersicht der Schutzgebietskategorien nach europäischem Recht ("Natura 2000"-Gebiete): Schutzgebiets- Abk. Rechts- Rechts- Ausweisung kategorie grundlage grundlage Europarecht BNatSchG Gebiet von GGB gemeinschaftlicher Bedeutung FFH- Richtlinie 32 Vorschlag durch Mitgliedsstaat; Bestätigung durch Europäische Kommission; Unterschutzstellung durch Mitgliedsstaat Vogel- SPA Europäisches schutzgebiet Vogelschutz- Richtlinie 32 Benennung und Unterschutzstellung durch Mitgliedsstaat Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) Die Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992, kurz FFH-Richtlinie genannt, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG vom 20. November 2006, hat zum Ziel, zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten beizutragen. Die aufgrund der Richtlinie getroffenen Maßnahmen zielen darauf ab, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen. Zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten soll aufgrund der Richtlinie ein europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung Natura 2000 errichtet werden. Dieses Netz besteht aus den von den Mitgliedsstaaten aufgrund der Vogelschutz-Richtlinie (2009/147/EG) ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten (Art. 3 FFH- Richtlinie) sowie aus Gebieten, welche die natürlichen Lebensraumtypen des Anhanges I sowie die Habitate der Arten des Anhanges II der Richtlinie umfassen. Pläne oder Projekte, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung stimmen die zuständigen einzelstaatlichen Behörden dem Plan oder Projekt nur zur, wenn sie festgestellt haben, dass das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt wird, und nachdem sie gegebenenfalls die Öffentlichkeit angehört haben (Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie).

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 9 Vogelschutz-Richtlinie (2009/147/EG) Die Richtlinie betrifft die Erhaltung sämtlicher wildlebender Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten heimisch sind. Sie hat den Schutz, die Bewirtschaftung und die Regulierung dieser Arten zum Ziel und regelt die Nutzung dieser Arten. Sie gilt für Vögel, ihre Eier, Nester und Lebensräume (Art. 1 VS-Richtlinie). Die Mitgliedstaaten haben nach der Richtlinie die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Bestände der in Europa heimischen wildlebenden Vogelarten auf einem Stand zu halten oder auf einen Stand zu bringen, der den ökologischen, wissenschaftlichen und kulturellen Erfordernissen entspricht, wobei den wirtschaftlichen und freizeitbedingten Erfordernissen Rechnung getragen wird (Art. 2 VS-Richtlinie). Auf die im Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten erklären insbesondere die für die Erhaltung dieser Arten zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten, wobei die Erfordernisse des Schutzes dieser Arten zu berücksichtigen sind. Auch für die nicht im Anhang I aufgeführten, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten hinsichtlich ihrer Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie der Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten sind entsprechende Maßnahmen zu treffen. Bundesnaturschutzgesetz Das Bundesnaturschutzgesetz vom 29.07.2009 setzt die FFH-Richtlinie in nationales Recht um. Die 31-36 BNatSchG dienen dem Aufbau und dem Schutz des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000, insbesondere dem Schutz der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete. 34 BNatSchG bezieht sich auf die Prüfung der Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten. Nach 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG ( 21 NatSchAG M-V entsprechend) ist vor der Zulassung oder Durchführung eines Projektes, dessen Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu überprüfen. Nach 34 Abs. 2 BNatSchG ist ein Projekt unzulässig, wenn es zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Ein Projekt darf trotz negativem Ergebnis der FFH Verträglichkeitsprüfung zugelassen oder durchgeführt werden, soweit es aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer Art oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und zumutbare Alternativen nicht gegeben sind ( 34 BNatSchG).

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 10 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) Im Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 werden in 21 Ergänzungen zu den 32 bis 34 BNatSchG gegeben. Das Naturschutzausführungsgesetz entfaltet seine Wirkung nur zusammen mit dem Bundesnaturschutzgesetz. In 21 Absatz 5 NatSchAG M-V wird darauf hingewiesen, dass bei Gebieten, die bei bereits zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft erklärt sind, als jeweiliger Schutzzweck auch der in der Rechtsverordnung nach den Absätzen 2 und 3 genannte Schutzzweck gilt, soweit es sich um Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete handelt. Abweichend von 34 Absatz 1 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ergeben sich die Maßstäbe für die Verträglichkeit auch aus der Rechtsverordnung nach Absatz 2 und 3 (vgl. 21 Absatz 6 NatSchAG M-V). Vogelschutzgebietslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VSGLVO M-V) In der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (VSGLVO M-V) vom 12. Juli 2011, die der Umsetzung der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten dient, erklärt die Landesregierung auf Grundlage des 21 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V), die in Anlage 1 der Verordnung gelisteten Gebiete zu Europäischen Vogelschutzgebieten. In dieser Liste sind die angrenzenden EU-Vogelschutzgebiete DE 1949-401 Peenestrom und Achterwasser und DE 2050-404 Süd-Usedom mit ihren Maßgeblichen Gebietsbestandteilen aufgeführt. Zu diesen Maßgeblichen Gebietsbestandteilen gehören die Vogelarten und ihre Lebensraumelemente, die der Schutzzweck gemäß 1 (2) der Vogelschutzgebietslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VSGLVO M-V) sind. Diese sind auch gemäß 4 Gegenstand des Erhaltungszieles des jeweiligen EU Vogelschutzgebietes, welches als Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der maßgeblichen Bestandteile des Gebietes postuliert wird. 2 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG Der Auftraggeber und Träger des Vorhabens, Herr Karl-Heinz Herburg, wohnhaft in Stolpe, Usedom, beabsichtigt den Bau eines hochwertigen Ferienhotels mit 18-Löcher-Golfplatz in Usedom auf der Insel Usedom auf Basis der Prinzipien einer nachhaltigen Planung, Erstellung und Nutzung. Allerdings ist der auf ca. 900m Küstenlänge linear an den Suchraum (nicht gleichzeitig Vorhabensgebiet) angrenzende Peenestrom Bestandteil des insg. 53.256ha großen FFH-Gebietes DE 2049-302 Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff, so dass nachfolgend mögliche Auswirkungen der vorliegenden Planung auf das FFH-Gebiet untersucht werden sollen.

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 11 Darüber hinaus grenzen die EU Vogelschutzgebiete DE 2050-404 "Süd-Usedom" und DE 1949-401 "Peenestrom und Achterwasser" an. Das Vorhabensgebiet und der 185,25ha große Suchraum liegen selber bis auf die zusätzlich in die avifaunistische Untersuchung einbezogene Waldfläche im Norden und Nordosten nicht in einem der SPA Gebiete. Abbildung 2 Lage der Natura 2000-Gebiete In der Folge werden die Ergebnisse der Überprüfung möglicher Auswirkungen der vorliegenden Planung auf die Lebensraumtypen und Arten der Natura 2000-Gebiete an Hand der betroffenen, oben zitierten Schutzgebiete diskutiert: Teil A FFH-Gebiet Nr. DE 2049-302 Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff, Teil B EU Vogelschutzgebiet DE 1949-401 "SPA 32 Peenestrom und Achterwasser", Teil C EU Vogelschutzgebiet DE 2050-404 "SPA 17 Süd-Usedom".

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 12 TEIL A FFH SCHUTZGEBIET DE 2049-302 PEENEUNTERLAUF, PEENESTROM, ACHTERWASSER UND KLEINES HAFF A1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG Siehe Berichtspunkt 2 Allgemeine Einführung. A2 BESCHREIBUNG DES SCHUTZGEBIETES UND DER FÜR SEINE ERHALTUNGSZIELE MASSGEBLICHEN BESTANDTEILE Die genaue Grenzziehung ergibt sich aus der Übernahme aus dem Plan "Übersicht zu den Schutzgebieten auf dem Territorium der Stadt Usedom, M. 1:25.000" in den Plan Nr. 0225/2 "Biotoptypen/Schutzausweisungen, M. 1:5000". Danach verbleibt zwischen der Grenze des FFH-Gebietes sowie des Suchraumes, die auf dem Schutzdeich verläuft, ein Bereich ohne Schutzstatus, der aber wegen seiner Biotopstruktur (Röhrichte des Deichvorlandes) von Bedeutung für bedeutende Arten des FFH-Gebietes sein kann. Die geplante Golfanlage und damit das Vorhabensgebiet sind darüber hinaus durch den Deich und davor landseits liegende extensive Grünlandflächen von der Grenze des FFH-Gebietes getrennt. Der Hotelstandort einschließlich der Zufahrt, die ca. 450 bis 970m von der Grenze des FFH- Gebietes entfernt verläuft, steht in keinem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem FFH-Gebiet. Näheres dazu ist der Vorhabensbeschreibung (Teil I) und der Vorhabensplanzeichnung (Teil II) zum Raumordnungsverfahren zu entnehmen. Die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung soll klären, ob das zu schützende Gebiet durch das Planvorhaben in seinen Erhaltungszielen oder für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt wird. Dabei ist nicht jede Nutzungsänderung bereits eine erhebliche Beeinträchtigung. Als erheblich kann eine Beeinträchtigung nur eingestuft werden, wenn dadurch der mit der Schutzgebietserklärung verfolgte Schutz des Gebietes gefährdet oder erheblich erschwert wird. Im Rahmen der FFH-Richtlinie sind nicht nur Projekte und Planungen innerhalb eines FFH- oder europäischen Vogelschutzgebietes auf ihre Naturverträglichkeit zu prüfen, sondern auch Projekte und Planungen, die von außen erheblich auf das Gebiet einwirken können.

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 13 A2.1 ÜBERSICHT ÜBER DAS SCHUTZGEBIET Die Gebietsmeldung (Gebiets-Nr.: DE 2049-302 Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff) gemäß der FFH-Richtlinie ist Bestandteil der Gesamtübersicht der Gebietsmeldung Mecklenburg Vorpommern (Stand März 2008). Der Natura 2000 Standard Datenbogen ( L 107/4 Amtsblatt der EG) enthält Informationen zu Gebietskennzeichnung, Lage, Größe, ökologische Angaben etc., aber auch die Kriterien zur Einordnung des Gebietes in das angestrebte Netz von Natura-2000-Schutzgebieten. Das FFH-Gebiet umfasst insgesamt eine Fläche von 53.256 ha. Das FFH-Gebiet stellt ein umfangreiches, sehr komplex ausgestattetes Ökosystem des westlichen Oderästuars, das aus den Hauptbestandteilen Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff inkl. zahlreicher angrenzender Biotoptypen (Küsten- und Feuchtlebensräume) besteht, dar. Der Lebensraum besteht zum weitaus größten Teil (82%) aus Meeresgebieten und armen, im weiteren aus Mooren, Sümpfen, Uferbewuchs (7%), Feuchtes und mesophiles Grünland (6%), Laubwald (4%) sowie einer Reihe weiterer Biotoptypen mit jeweils 1% (laut Standard- Datenbogen, Stand März 2008). Das Schutzgebiet liegt in den Naturräumlichen Haupteinheiten Mecklenburgisch- Vorpommersches Küstengebiet (D01) und Nordost-Mecklenburgisches Flachland mit Oderhaffgebiet. Das FFH-Gebiet weist eine sehr vielfältige Tierwelt auf. Insbesondere ist hier eine Vielzahl von Fisch- und Rundmäulerarten anzutreffen, aber auch Biber, Fischotter sowie der Eremit und der Menetries Laufkäfer sind zu nennen. Die ausgedehnten, hochproduktiven Flachwasserbereiche des Oder-Ästuars sind als Rast-, Mauser- und Nahrungsplatz für arten- und individuenreiche Wasservogelansammlungen international bedeutsam. Der überwiegende Teil des FFH-Gebietes ist bereits als NSG und/oder LSG national unter Schutz gestellt. Es gibt teilweise Überschneidungen mit den LSG Haffküste, Unteres Peental und Peenehaff und Insel Usedom mit Festlandgürtel. Das Schutzgebiet erstreckt sich auch auf Flächen des Naturparks Insel Usedom. Innerhalb des FFH-Gebietes liegen die NSG Anklamer Stadtbruch, Großer Wotig, Halbinsel Cosim, Insel Böhmke und Werder, Insel Görmitz, und Südspitze Gnitz. Eine teilweise Überschneidung ergibt sich mit den NSG Unteres Peenetal (Peenetalmoor). Überschneidungen gibt es auch mit den Grenzen der EU-Vogelschutzgebiete DE 1747-402 Greifswalder Bodden und südlicher Strelasund sowie DE 2147-401 Peenetallandschaft. Das FFH-Gebiet ist großflächig identisch mit dem EU-Vogelschutzgebiet DE 1949-401 Peenestrom und Achterwasser.

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 14 A2.2 ERHALTUNGSZIELE DES SCHUTZGEBIETES Für das FFH-Gebiet DE 2049-302 Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff wurden im Standard-Datenbogen Lebensraumtypen des Anhang I und Arten des Anhangs II der FFHRichtlinie aufgelistet, die den Schutzzweck des FFH-Gebietes darstellen. Konkretisiert auf die Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie sowie im Hinblick auf die Errichtung eines kohärenten Netzes ergeben sich folgende Schutz- und Entwicklungsziele: Bewahrung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes für die im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen nach Anhang I und für die Populationen und Habitate der Arten nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (bzw. der Änderungsrichtlinie 97/43/62/EG vom 27. Oktober 1997) (FFH-Richtlinie). Das sind insbesondere folgende Lebensraumtypen: - Ästuarien, EU-Code 1130 - Einjährige Spülsäume, EU-Code 1210 - Atlantik-Felsküsten und Ostsee-Fels- und Steilküsten mit Vegetation, EU-Code 1230 - Atlantische Salzwiesen, EU-Code 1330 - Natürliche eutrophe Seen, EU-Code 3150 - Flüsse der planaren bis montanen Stufe, EU-Code 3260 - Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden EU-Code 6410 - Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, EUCode 6430 - Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore, EU-Code 7120 - Kalkreiche Sümpfe, EUCode 7210* - Kalkreiche Niedermoore, EU-Code 7230 - Hainsimsen-Buchenwald, EU-Code 9110 - Waldmeister-Buchenwald, EU-Code 9130 - Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald EU-Code 9160 - Schlucht- und Hangmischwälder, EU-Code 9180* - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen, EU-Code 9190 - Moorwälder, EU-Code 91D0* - Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior, EU-Code 91E0* (* kennzeichnet prioritäre Lebensraumtypen)

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 15 Sowie folgende bedeutenden Arten Pflanzen - Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii), EU-Code 1903 Säugetiere - Biber (Castor fiber), EU-Code 1337 - Fischotter (Lutra lutra), EU-Code 1355 Fische - Meerneunauge (Petromyzon marinus), EU-Code 1095 - Bachneunauge (Lampetra planeri), EU-Code 1096 - Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), EU-Code 1099 - Finte (Alosta fallax), EU-Code 1103 - Lachs (Salmo salar [nur im Süßwasser]), EU-Code 1106 - Rapfen (Aspius aspius), EU-Code 1130 - Bitterling (Rhodeus sericeus amarus), EU-Code 1134 - Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), EU-Code 1145 - Steinbeißer (Cobitis taenia), EU-Code 1149 Wirbellose - Eremit* (Osmoderma eremita), EU-Code 1084 - Menetries Laufkäfer* (Carabus menetriesi ssp. pacholei), EU-Code 1914 - Großer Feuerfalter (Lycaena dispar), EU-Code 1060 - Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior), EU-Code 1014 - Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana), EU-Code 1016 (* kennzeichnet prioritäre Arten). Vogelarten sind nicht im Natura-2000-Datenbogen angeführt, sind aber Gegenstand der Verträglichkeitsuntersuchung für die SPA Gebiete in den Teilen B und C. Im Rahmen der vorliegenden FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wird als Schutz- und Entwicklungsziel gem. FFH-Richtlinie bzw. nach 10 Abs. 1 Pkt. 9 BNatSchG wie folgt präzisiert: Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands aller im Standard-Datenbogen benannten Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II, die als signifikant, d. h. nicht in der Kategorie D des Kriteriums Repräsentativität, eingestuft sind. Für das Erreichen des o. g. Zieles sind unter anderem bei Froelich & Sporbeck (2008) folgende Erhaltungs-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen formuliert worden, von denen hier nur die gebietsrelevanten auszugsweise zitiert werden.

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 16 Diese können auch geeignete Maßnahmen für Entwicklungen außerhalb des FFH Gebietes sein. - Erhalt und Wiederherstellung des westlichen Oderarmes (Ästuar) mit großer Bedeutung als Reproduktionsraum. - Erhalt der naturnahen Uferbereiche des Ästuars mit typischen Lebensräumen. - Erhaltung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer, Erhaltung und Entwicklung von unbefestigten Ufern; Renaturierung begradigter und verbauter Fließgewässerabschnitte, Wiederherstellung einer auentypischen Gewässerdynamik und naturnaher Grundwasserverhältnisse zur Verringerung der Torfmineralisierung. - Erhaltung und Entwicklung wechselfeuchter Standorte als Voraussetzung für das Vorkommen von Pfeifengraswiesen; in Abhängigkeit vom Grundwasserflurabstand extensive Nutzung durch einmalige Mahd unter Berücksichtigung der biologischen Entwicklungszyklen gefährdeter und seltener Arten im Herbst oder mosaikhaft kontrolliertes Brennen/Flämmen zum Nährstoffentzug sowie zur Eindämmung von Gehölzaufwuchs. - Erhaltung und Entwicklung magerer Mähwiesen durch traditionelle extensive Nutzung (zweischürig ohne zusätzliche Düngung (Mahd nach dem 15.06.). - Erhaltung und Entwicklung der für das Vorkommen von feuchten Hochstaudenfluren notwendigen Standorte. - Erhaltung und Entwicklung von Auenwäldern mit einem hohen Alt- und Totholzanteil; Renaturierung begradigter und verbauter Fließgewässerabschnitte. - Erhaltung und Entwicklung aller bekannten und potenziell geeigneten Wuchsorte des Sumpf-Glanzkrautes mit ihrer natürlichen oder naturnahen Vegetation. - Erhaltung und Entwicklung eines störungsarmen, strukturreichen und unzerschnittenen Netzes von Fließ- und Stillgewässern zur Gewährleistung der Migrationsfunktion der in benachbarte Vorkommensgebiete führenden Gewässer. - Erhaltung und Entwicklung von natürlichen und naturnahen Laub-Altholzbeständen mit einem hohen Anteil an Höhlenbäumen und Altholz (anbrüchig) als Grundlage für das Vorkommen des Eremits. - Erhaltung und Entwicklung von Seggenrieden, Feucht- und Nasswiesen, offenen Nassund Feuchtbrachen mit Hochstauden sowie natürlich-eutrophe Gewässer- und Grabenufer mit Vorkommen der Raupenfutterpflanzen (Rumex hydrolapathum, auch R. crispus, R.obtusifolius) und geeigneter Nektarquellen des Großen Feuerfalters. A2.3 LEBENSRAUMTYPEN DES ANHANG I DER FHH-Richtlinie Für das FFH-Gebiet sind entsprechend Standarddatenbogen 18 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie ausgewiesen. Von diesen FFH Lebensraumtypen sind folgende als prioritär gekennzeichnet: 7210 Kalkreiche Sümpfe

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 17 9180 Schlucht und Hangmischwälder 91DO Moorwälder 91EO Auenwälder. In der folgenden Tabelle wird für die Lebensraumtypen ihre im Standarddatenbogen angegebene gebietsbezogene Bewertung angegeben. Tabelle 1 FFH Lebensraumtypen des Anhang I der FFH-Richtlinie im Gebiet Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und kleines Haff EU Code Lebensraumtyp nach Anhang I Flächen Bewertung der Vorkommen (1) der FFH Richtlinie anteil (%) Repr. Rel. Fläche EHZ Gesamt 1130 Ästuarien 85 A A C A 1210 Einjährige Spülsäume <1 C C B C 1230 Ostsee Fels und Steilküsten mit Veg. <1 B B B B 1330 Atlantische Salzwiesen <1 B C A B 3150 Natürliche Eutrophe Seen <1 C C C C 3260 Flüsse d. planaren bis montanen Stufe <1 B C B C 6410 Pfeiffengraswiesen auf kalkreichem <1 A C B B Boden, torf. U. tonig schluff. Böden 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der plana <1 C C B C ren und montanen bis alpinen Stufe 7120 Noch regenierungsfähige degradierte <1 C C C C Hochmoore 7210* Kalkreiche Sümpfe <1 A C A A 7230 Kalkreiche Niedermoore <1 B C B B 9110 Hainsimsen Buchenwald <1 B C C C 9130 Waldmeister Buchenwald <1 C C C C 9160 Subatlant. oder mitteleuropäischer <1 B C B C Stieleichenwald o. Hainbuchenwald 9180* Schlucht und Hangmischwälder <1 B C B B 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf <1 B C B B Sandebenen 91D0* Moorwälder <1 A C B A 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und <1 B C B C Fraxinus exelsior Legende * = prioritärer Lebensraumtyp des Anhangs I der FFH-Richtlinie (1) = Bewertung nach Standard-Datenbogen Nr. DE 2049-302 Repr. Rel. Fläche EHZ Gesamt = Repräsentativität (A = hervorragende, B = gute, C = mittlere Repräsentativität) = Relative Fläche des Lebensraumtyps (bezogen auf den gesamten Bestand des Lebensraumtyps in Deutschland (A = > 15 %, B = 2-15 %, C = < 2 % der Fläche des Lebensraumtyps) = Bewertung des Erhaltungszustands (und Wiederherstellungsmöglichkeit des Lebensraumtyps) (A = sehr gut, unabhängig von der Wiederherstellungsmöglichkeit, B = gut, Wiederherstellung in kurzen bis mittleren Zeiträumen möglich C = mittel bis schlecht, Wiederherstellung schwierig bis unmöglich) = Gesamtbeurteilung (der Bedeutung des NATURA 2000-Gebietes für den Erhalt des Lebensraumtyps bezogen auf Deutschland) (A = sehr hoch, B = hoch, C = mittel)

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 18 Hinweis Die prioritären Lebensraumtypen befinden sich nicht im Gebietszusammenhang mit dem Planungsvorhaben. An den Suchraum des Vorhabensgebietes grenzt direkt der Lebensraumtyp Ästuarien an, der mit 85% den Hauptanteil an den Lebensraumtypen ausmacht. Abbildung 3 Binnendifferenzierung der FFH-Lebensraumtypen im Schutzgebiet DE 2049-302 (entnommen aus UmweltPlan GmbH, Anpassung der Seewasserstraße Nördlicher Peenestrom, FFH VU, 11/2007) Auch die den bedeutenden Arten des FFH-Gebietes zuzuordnenden Lebensraumtypen befinden sich nicht im direkten Gebietszusammenhang, sondern sind überwiegend entlang des Peenezuflusses auf der gegenüberliegenden Landseite des FFH-Gebietes anzutreffen und sind vom Suchraum über eine Breite von mehreren Kilometern durch den Peenestrom getrennt. Aufgrund ihrer Aktionsmöglichkeiten und Wanderungsaktivitäten ist zu jedoch erwarten, dass Austauschbeziehungen zwischen dem Festland und der Insel Usedom für die bedeutenden Säugetierarten Biber und Fischotter stattfinden. A2.4 ARTEN DES ANHANGS II DER FFH-RICHTLINIE Für das FFH-Gebiet sind entsprechend dem Standard-Datenbogen 16 Tierarten sowie eine Pflanzenart nach Anhang II der FHH-Richtlinie nachgewiesen. Von denen sind folgende Arten als prioritär gekennzeichnet:

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 19 EU-Code 1084 Eremit* (Osmoderma eremita), EU-Code 1914 Menetries Laufkäfer* (Carabus menetriesi ssp. pacholei). In der folgenden Tabelle werden die die Arten des Anhang II aufgeführt sowie ihre gebietsbezogenen Bewertungen aus dem Standard-Datenbogen angegeben. Tabelle 2 Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und kleines Haff EU Code Art nach Anhang II der FFH Richtlinie Bewertung der Vorkommen (1) Rel.Pop Pop.Gr.. Erh. Zu. Iso. Grad Gesamt Säugetiere 1337 Biber (Castor fiber) 11 50 nz C B C B 1355 Fischotter (Lutra lutra) Pnz C B C B Fische/Rundmäuler 1103 Finte (Alosa fallax) Vz B B C B 1130 Rapfen (Aspius aspius) Cnz C A C B 1149 Steinbeißer (Cobitis taenia) Cnz C B C B 1099 Flussneunauge (Lampetra fluviailis) Rz B B C B 1096 Bachneunauge (Lampetra planeri) Rnz C A C B 1145 Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) Rnz C B C C 1095 Meerneunauge (Petromyzon marinus) Vz B B C C 1134 Bitterling (hodeus sericeus amurus) Rzn C B C C 1106 Lachs (Salmo salar) Pz B B C B Wirbellose 1914 Mentries Laufkäfer* Vnz A A A A Carabus menetriesi ssp. pacholei) 1060 Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) Cnz C A A A 1084 Eremit* (Osmoderna eremita) Pnz C C C C 1014 Schmale Windelschnecke Pnz C B C C (Vertigo angustior) 1016 Bauchige Windelschnecke Cnz B A C A (Vertigo moulinsiana) Pflanzen 1903 Sumpf Glanzkraut (Liparis loeselii) P C C C C Legende: * = prioritäre Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie (1) = Bewertung nach Standard Datenbogen Nr. DE 2049-302 Pop.-Gr. = Populationsgröße (C= common, häufig, R= rare, selten, V = vulnerable, sehr selten, P= present, vorhanden, 1-5= Anzahl der Individuen); nz= nicht ziehend, z=ziehend

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 20 Rel.-Pop. Erh.-Zu. Isol.-Grad Gesamt = Relative Populationsgröße (A = > 15 %, B = 2-15 %, C = < 2 % des Bestandes im Bundesland/ in der naturräuml. Haupteinheit; D = nicht signifikantes Vorkommen) = Erhaltungszustand (A = sehr gut, B = gut, C = mittel bis schlecht) = Isolierungsgrad (A = Population (beinahe) isoliert; B = Population nicht isoliert, aber am Rande des Verbreitungsgebietes; C = Population nicht isoliert, innerhalb des erweiterten Verbreitungsgebietes) = Gesamtbewertung (A = sehr hoher Wert, B = hoher Wert, C = mittlerer Wert des Gebietes für die Erhaltung der Art) A2.5 SONSTIGE IM STANDARD-DATENBOGEN GENANNTEN ARTEN Weitere bedeutende Arten der Fauna und Flora werden im Standard-Datenbogen DE 2049-302 für das FFH-Gebiet Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff nicht angegeben. A2.6 MANAGEMENTPLÄNE / PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSMASS- NAHMEN Ein Managementplan für das FFH-Gebiet Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff liegt bisher noch nicht vor. Es gibt jedoch NSG-Verordnungen und den Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) für das Naturschutzprojekt mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung Peenetal-Landschaft, die aber nicht die Aufgabe eines Managementplanes übernehmen. A2.7 BEDEUTUNG DES GESAMTGEBIETES FÜR DAS ZUSAMMENHÄN- GENDE NETZ NATURA 2000 Die Bedeutung des FFH-Gebietes Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff für das zusammenhängende Netz Natura 2000 ergibt sich generell durch die Auswahl als FFH- Gebiet für das Netz Natura 2000 durch das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern. Im vorliegenden Standard-Datenbogen werden unter Güte und Bedeutung für das Gebiet folgende Auswahlkriterien genannt: - Repräsentatives Vorkommen von FFH Lebensraumtypen und Arten - Schwerpunktvorkommen von FFH Lebensraumtypen - Vorkommen von FFH Arten an der Verbreitungsgrenze - Häufung von FFH Lebensraumtypen, prioritärer FFH Lebensraumtypen und Arten - Großflächige Komplexbildung. Dies wird gestützt durch das Vorkommen von 18 Lebensraumtypen des Anhangs I und Vorkommen von 16 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die Überlagerung mit verschiedenen EU Vogelschutzgebieten, die die Bedeutung der Flachwasserbereiche des Oder- Ästuars als Rast-, Mauser- und Nahrungsplatz für arten- und individuenreiche Wasservogelansammlungen unterstreicht.

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 21 A2.8 FUNKTIONALE BEZIEHUNGEN DES SCHUTZGEBIETES ZU ANDEREN NATURA 2000-GEBIETEN Das Gebiet stellt ein wichtiges Glied einer Verbindungsachse innerhalb des kohärenten Netzes dar. Insgesamt bilden die Fließgewässer Peene, Trebel, Recknitz und Warnow sowie die Boddengewässer und die Ostsee eine zusammenhängende Einheit an der Mecklenburg- Vorpommernschen Küste. In dieser Einheit befinden sich mehrere FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete. Nach dem Standard-Datenbogen ergeben sich Bezüge zu folgenden Schutzgebieten der Natura 2000-Kulisse: - EU-Vogelschutzgebiet (SPA) DE 1747-401 Greifswalder Bodden und südlicher Strelasund (heutiges SPA DE 1747-402), - EU-Vogelschutzgebiet (SPA) DE 2045-401 Peenetal (heutiges SPA DE 2147-401 Peenetallandschaft), - EU-Vogelschutzgebiet (SPA) DE 2050-401 Gothensee und Thurbruch, Insel Böhmke und Werder (ist in dem heutigen SPA DE 2050-404 Süd-Usedom aufgegangen), - Das FFH-Gebiet ist großflächig identisch mit dem EU-Vogelschutzgebiet DE 1949-401 Peenestrom und Achterwasser. A3 BESCHREIBUNG DES VORHABENS A3.1 ÜBERSICHT ÜBER DAS GESAMTVORHABEN Das Vorhaben liegt im Norden der Stadt Usedom auf der Insel Usedom. Verwaltungspolitisch gehört die Stadt Usedom zum Landkreis Vorpommern-Greifswald, Planungsregion Vorpommern. Die ausführliche Darstellung des Hotel- und Golfplatzprojektes ist der Vorhabens-beschreibung (Teil I) zu entnehmen. Abgrenzung Suchraum Ein ursprünglich zur Disposition stehender Suchraum für das Vorhaben grenzt im Nordwesten an den Deich zum Peenestrom, folgt im Norden der Stadtgrenze und im Osten dem Verlauf der Stromtrasse sowie einem Feldweg oberhalb des Sportplatzes. Dort stößt der Suchraum auf die B110, die die südöstliche Grenze bildet, und den alten Eisenbahndamm im Süden. Im Westen wird das Gebiet von einem Entwässerungsgraben begrenzt. Dieser Suchraum umfasste ein Areal von ca. 185,25 ha. Abgrenzung Vorhabensgebiet Im Rahmen der Bearbeitung des ersten Raumordnungsverfahrens hat eine schrittweise Optimierung der Begrenzung des Vorhabensgebietes auf Grund der Erkenntnisse aus den Untersuchungen und Erhebungen stattgefunden.

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 22 Das Vorhabensgebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 69,42 ha grenzt im Westen weiterhin an den beschriebenen Entwässerungsgraben, verläuft dann unter Ausgrenzung feuchter Grünlandstandorte mit Abstand zum Deich entlang des Peenestromes, folgt im Norden einem kurzen Abschnitt des Gewässers, das aus dem Bruchwald kommt, quert eine Grünlandfläche bis zu den Aufforstungsflächen und folgt den Aufforstungsflächen bis zur B110, die gemeinsam mit einem Abschnitt des alten Eisenbahndammes die südöstliche und südliche Grenze bildet, bevor unter Ausklammerung der Kleingärten auf Höhe der Kläranlage der Anschluss an die westliche Grenze erfolgt. A3.2 WIRKUNGEN DES VORHABENS Für die schutzgebietsbezogene Betrachtung im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung sind nur diejenigen Wirkfaktoren von Bedeutung, die sich auf die Erhaltungsziele der Schutzgebiete sowie deren maßgebliche Bestandteile auswirken könnten. Die Relevanz der Wirkfaktoren ergibt sich somit aus den spezifischen Betroffenheiten der Erhaltungsziele bzw. der zu schützenden Lebensraumtypen und Zielarten. Dies gilt auch für solche Wirkfaktoren, deren Ursprung zwar außerhalb des Schutzgebiets liegt, die aber potenziell zur Beeinträchtigung von FFH-LRT und Zielarten innerhalb des Gebietes geeignet sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass Suchraum und Vorhabensgebiet nicht im FFH-Gebiet liegt und dieses nur im Suchraum linear über ca. 900m Küstenlinie angrenzt. Dabei ist das Vorhabensgebiet durch den Vordeichbereich, den Deich und davor liegende extensive Grünlandflächen von der Grenze zum FFH-Gebiet getrennt. Die vom geplanten Vorhaben ausgehenden Projektwirkungen, die zu Beeinträchtigungen des Schutzgebietes führen könnten, lassen sich nach ihrer Ursache (bau-, anlage-, betriebsbedingt) sowie Wirkungsdauer (temporär, dauerhaft) wie folgt gliedern: Tabelle 3 Wirkfaktoren des Vorhabens Teil A Art der Wirkung baubedingt (temporär) Beschreibung Veränderung von Bodenflächen während der Bauzeit Zerschneidung durch Baustraßen Stoffliche Emissionen durch Baumaschinen u. Transportfahrzeuge Schallemissionen durch Baulärm und Transporte Beunruhigung durch Bautätigkeit und Transporte Visuelle Beeinträchtigung durch Bauarbeiten anlagebedingt (dauerhaft) Betriebsbedingt (dauerhaft/temporär) Flächeninanspruchnahme durch Golfbahnen, Straßen und Gebäude Zerschneidung durch Golfbahnen, Straßen und Gebäude Habitatverkleinerung durch Golfbahnen, Straßen und Gebäude Verunreinigungen durch Einsatz von Nährstoffen und PBM Einleitungen aus Infrastruktureinrichtungen

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 23 Schallemissionen durch Pflegebetrieb und Zubringerverkehr Beunruhigung durch Spielbetrieb und Pflege Stoffliche Emissionen durch Pflegefahrzeuge und Anliegerverkehr A4 DETAILLIERT UNTERSUCHTER BEREICH A4.1 BEGRÜNDUNG FÜR DIE ABGRENZUNG DES UNTERSUCHUNGS- RAHMEN Froelich & Sporbeck (2012) beschreiben den Untersuchungsraum (=Referenzraum) als Raum, der zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele des Schutzgebietes herangezogen werden muss. Er umfasst das gesamte durch das Vorhaben betroffene FFH-Gebiet und darüber hinaus die Strukturen, Funktionen und funktionalen Beziehungen außerhalb des Schutzgebietes, die für einen günstigen Erhaltungszustand der relevanten Lebensraumtypen und Tierarten unerlässlich sind. Der Untersuchungsraum ist zu unterscheiden vom detailliert untersuchten Bereich (dub), mit dem der Bereich zu fassen und zu untersuchen ist, der von den maximalen Wirkreichweiten des Vorhabens abgedeckt wird. Das Vorhabensgebiet liegt außerhalb des FFH-Gebietes und wird durch den Deich und die davor liegenden Röhrichtzonen, die nicht zum FFH-Gebiet gehören, getrennt. Dieser Kontaktbereich auf Länge der 900m Küstenlinie einschl. einer ca. 150m in den Peenestrom hinein reichenden Zone wird als detailliert untersuchter Bereich definiert, um die potentiell betroffenen Lebensraumtypen und Zielarten erfassen zu können. A4.2 DATENLÜCKEN Zur Bestandsbeschreibung wurden überwiegend Unterlagen heran gezogen, die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens primär erhoben worden sind oder aus anderen Quellen entnommen werden konnten. Die vorhandenen Daten (Kartierungen, sonstige Daten) sind für die Durchführung der FFH- Verträglichkeitsuntersuchung und damit für die Abschätzung der vom Projekt ausgehenden Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen einschl. Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie ausreichend. A4.3 BESCHREIBUNG DES DETAILLIERT UNTERSUCHTEN BEREICHS A4.3.1 Lebensraumtypen des Anhang I FFH-Richtlinie Die prioritären FFH Lebensraumtypen 7210 Kalkreiche Sümpfe, 9180 Schlucht und Hangmischwälder, 91DO Moorwälder und 91EO Auenwälder befinden sich nicht im detailliert

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 24 untersuchten Bereich und haben auch keinen funktionalen Kontakt zum Vorhabensgebiet; sie befinden sich in einer Entfernung, die keine potentielle Auswirkungen erwarten lassen. Das gilt auch für die Lebensraumtypen 1210 Einjährige Spülsäume 1230 Ostsee Fels und Steilküsten mit Vegetation 1330 Atlantische Salzwiesen 3150 Natürliche Eutrophe Seen 3260 Flüsse d. planaren bis montanen Stufe 6410 Pfeiffengraswiesen auf kalkreichem Boden, torf. u. tonig schluff. Böden 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 7120 Noch regenierungsfähige degradierte Hochmoore 7230 Kalkreiche Niedermoore 9110 Hainsimsen Buchenwald 9130 Waldmeister Buchenwald 9160 Subatlant. oder mitteleuropäischer Stieleichenwald o. Hainbuchenwald 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen die wie auf der Abbildung 2 Binnendifferenzierung der FFH-Lebensraumtypen im Schutzgebiet DE 2049-302 deutlich erkennbar in keinem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Vorhabensgebiet stehen. Einzig der Lebensraumtyp 1130 Ästuarien grenzt auf ganzer Länge der Küstenlinie von ca. 900 m an das Vorhabensgebiet an. Für diesen Lebensraumtyp, der 85% des FFH-Gebietes ausmacht, sind folgende Erhaltungs-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen formuliert worden, die zumindest für den Bereich zwischen FFH-Gebiet und Vorhabensgebiet von Bedeutung sind: - Erhalt und Wiederherstellung des westlichen Oderarmes (Ästuar) mit großer Bedeutung als Reproduktionsraum. - Erhalt der naturnahen Uferbereiche des Ästuars mit typischen Lebensräumen. A4.3.2 Arten des Anhang II FFH-Richtlinie Die an den Lebensraumtyp 1130 Ästuarien gebundenen aquatischen Zielarten sind durch Wirkfaktoren des Vorhabens definitiv nicht betroffenen, so dass hier auf eine vertiefende Diskussion verzichtet werden kann. Bedingt durch den großen Abstand zu den Lebensraumtypen des FFH-Gebietes, die sich durch das Vorkommen bedeutender Arten auszeichnen und die Trennung durch den mehrere Kilometer breiten Peenestrom sind für die meisten der bedeutenden Tier- und Pflanzenarten keine funktionalen Austauschbeziehungen zwischen den Biotopstrukturen und dem Artenspektrum des

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 25 Suchraumes und somit auch des deutlich kleineren Vorhabensgebietes und den Landlebensräumen des FFH-Gebietes zu erwarten. Darüber hinaus mangelt es auch an den jeweiligen Standortbedingungen im Kontaktbereich zum Vorhabensgebiet. Für die bedeutende Tierart Biber sind Vorkommen nicht grundsätzlich auszuschließen. Bei den Biotopkartierungen und sonstigen Begehungen sind jedoch weder Verbissspuren noch sonstige auf ein Vorkommen hinweisende Zeiger festgestellt worden. Lt. Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag ist die Wahrscheinlichkeit des Auftretens dismigrierender Individuen deutlich geringer als beim Fischotter. Allein für die bedeutende Tierart Fischotter, sind - bedingt durch Erkenntnisse früherer Untersuchungen und durch das Vorhandensein begünstigender Biotopstrukturen - Vorkommen nicht auszuschließen. Dabei handelt es sich um für den Fischotter geeignete Biotopstrukturen für Wanderbeziehungen u. a. zum Usedomer See im Plangebiet resp. am südlichen und nördlichen Rand und um die Eignung des vorgelagerten Schilfgürtels als Nahrungs-, Versteck- und Ruhebiotop. Potentielle Auswirkungen können bau- und betriebsbedingter Natur sein. Insgesamt stellt sich die Betroffenheit der Arten des Anhang II FFH-Richtlinie wie folgt dar: EU Code Art nach Anhang II der FFH Richtlinie Betroffenheit Säugetiere 1337 Biber (Castor fiber) potentiell 1355 Fischotter (Lutra lutra) potentiell Fische/Rundmäuler 1103 Finte (Alosa fallax) keine 1130 Rapfen (Aspius aspius) keine 1149 Steinbeißer (Cobitis taenia) keine 1099 Flussneunauge (Lampetra fluviailis) keine 1096 Bachneunauge (Lampetra planeri) keine 1145 Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) keine 1095 Meerneunauge (Petromyzon marinus) keine 1134 Bitterling (hodeus sericeus amurus) keine 1106 Lachs (Salmo salar) keine Wirbellose 1914 Mentries Laufkäfer* keine Carabus menetriesi ssp. pacholei) keine 1060 Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) keine 1084 Eremit* (Osmoderna eremita) keine 1014 Schmale Windelschnecke keine (Vertigo angustior) keine

Teil IV FFH / SPA Verträglichkeitsuntersuchung 26 1016 Bauchige Windelschnecke keine (Vertigo moulinsiana) keine Pflanzen 1903 Sumpf Glanzkraut (Liparis loeselii) keine A4.3.3 Vorbelastungen Vorbelastungen können für den Kontaktbereich zwischen Vorhabensgebiet und FFH-Gebiet von folgenden Faktoren ausgehen: - von der bestehenden Landwirtschaft (Habitatzerstörung durch Mahd, Ernte etc., Beunruhigung durch Motorenlärm; stoffliche Einträge in Form von Dünger und Pflanzenschutz-mitteln), - vom Publikumsverkehr und Nutzung der Erholungseinrichtungen Badestelle, Alter Hafen und - der Nutzung des Wanderweges auf dem Deich, der regelmäßig auch zum Ausführen von Hunden frequentiert wird. A5 BEURTEILUNG DER VORHABENSBEDINGTEN BEEINTRÄCHTI GUNGEN DER ERHALTUNGSZIELE DES SCHUTZGEBIETES A5.1 BESCHREIBUNG DER BEWERTUNGSMETHODE Die Bewertung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen des betrachteten Schutzgebietes erfolgt über eine Verschneidung der prognostizierten Projektwirkungen mit der Empfindlichkeit des Lebensraumtypus oder seiner Zielarten gegenüber spezifischen Störungen. Dabei sind die ökologischen Aspekte von Relevanz, denen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes eine signifikante Bedeutung zukommt. Wird durch das Vorhaben eine strukturelle und/oder funktionelle Veränderung im Schutzgebiet bewirkt, die einen bedeutsamen ökologischen Aspekt eines Lebensraumtyps oder eine seiner Zielarten betrifft, ist die Möglichkeit einer Beeinträchtigung anzunehmen. Von zentraler Bedeutung bei der Bewertung einer Beeinträchtigung ist die Schwelle, ab der eine Beeinträchtigung als erheblich bezeichnet wird. Diese Erheblichkeitsschwelle ist nicht standardisierbar sondern stets abhängig von der im Einzelfall vorliegenden Art, Dauer, Reichweite und Intensität einer Wirkung in Überlagerung mit den spezifischen Empfindlichkeiten der gebietsbezogen festgelegten Erhaltungsziele und der für sie maßgeblichen Strukturen und Funktionen. Mangels belastbarer Grenzwerte für bestimmte Lebensraumtypen oder einzelne Arten, erfolgt die Bewertung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen in der Regel auf dem verbal-argumentativen Weg auf Grundlage eines fachlich begründeten Urteils.