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Transkript:

Leitfaden bzgl. der Mandatierung und Vergütung 1. Einführung: Die ist eine etablierte Kanzlei in Berlin, die sich auf alle rechtlichen Fragen hinsichtlich einer Immobilie spezialisiert hat. Wir begleiten unsere Mandanten entlang der gesamten Wertschöpfungskette ihrer Immobilie. Vom Kauf über die Vermietung bis hin zum Verkauf. Aufgrund unserer Erfahrung, der Kenntnisse im Immobilienbereich und der Fokussierung auf dieses spezielle Rechtsgebiet, ist es uns möglich, Sie dabei zu unterstützen und zu beraten, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Der Bereich der Immobilientransaktionen wird bei in der verantwortet von Rechtsanwalt Simon Schermuly. Rechtsanwalt Schermuly verfügt über weitgehende Kenntnisse in der rechtlichen Begleitung von Immobilientransaktionen in Deutschland, insbesondere unter Beteiligung internationaler Investoren. Die spezifischen Interessen und Fragen internationaler Investoren beim Kauf von Immobilien in Deutschland sind ihm daher in besonderer Weise vertraut. 2. Vereinbarung, Leistung und Vergütung bei der anwaltlichen Begleitung beim Immobilienkauf: Das Dokument informiert über die zu erwartende Vergütung der anwaltlichen Begleitung beim Kauf einer Immobilie sowie die Form der Mandatierung. Grundlage ist der Auftrag, die Vergütungsvereinbarung sowie die Anwaltsvollmacht. Es gelten jeweils nur die Deutschen Texte. Die englischen Versionen dienen lediglich der Information der Mandanten. 2.1 Überblick über die zu unterzeichnenden Schriftstücke: Es werden insgesamt zwei Verträge der Auftrag und die Vergütungsvereinbarung und die Anwaltsvollmacht unterzeichnet. Der Auftrag beinhaltet die Leistungen, die die durch den mit der Bearbeitung des Auftrags befassten Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber Simon Schermuly gegen eine Vergütung erbringt. Der Auftrag beinhaltet jedoch keine weiteren Angaben zur Vergütung. Die Vergütungsvereinbarung regelt die Vergütung und die Zahlungsmodalitäten. 1

Die Anwaltsvollmacht berechtigt die für ihren Mandanten nach Außen aufzutreten. Sollte die im Auftrag des Mandanten den Kaufvertrag beim Notar unterzeichnen, ist eine beglaubigte Anwaltsvollmacht hierfür notwendig. 2.1.1 Näheres zum Auftrag: Der Auftrag ist ein Dienstleistungsvertrag. Er regelt das Auftragsverhältnis, insbesondere die zu erbringenden Leistungen der. Ferner enthält er Regelungen zu Kündigung und Schadensersatz. Wie oben beschrieben, enthält der Auftrag keine Angaben über die Vergütung oder die Zahlungsmodalitäten. Der Auftrag besagt lediglich, dass eine Vergütungsvereinbarung zwischen den Parteien geschlossen wird. Die beiden Verträge sind auch miteinander in der Art verbunden, dass der Auftrag erst dann gültig ist, wenn auch die Vergütungsvereinbarung unterzeichnet wurde. 2.1.2 Näheres zur Vergütungsvereinbarung: Die Vergütungsvereinbarung regelt die Vergütung für die im Auftrag festgelegten Leistungen sowie die Zahlungsmodalitäten. Die Vergütungsvereinbarung ist eine gängige Regelung der Vergütung des Anwalts, stellt aber noch eine Abweichung von den gesetzlichen Gebühren dar. Es wird daher in der Vergütungsvereinbarung explizit darauf verwiesen. Da die vereinbarte Vergütung jedoch höher sein kann als die gesetzlichen Anwaltsgebühren, ist der Anwalt verpflichtet, auf diesen Umstand hinzuweisen. Dies erfolgt ebenfalls in der Vergütungsvereinbarung. 2.2 Das Modulsystem Die bietet Ihnen eine umfassende rechtliche Begleitung beim Kauf der Immobilie. Grundlage der Vergütung sind die gewünschten Leistungen. Es wird mit einem Modulsystem gearbeitet, um Ihnen die größtmögliche Kalkulierbarkeit und Kontrolle der auf Sie zukommenden Anwaltskosten geben zu können. Die einzelnen Module enthalten folgende Leistungen: 2.2.1 Die einzelnen Module: Modul Kauf 1 : 1. Kursorische Durchsicht des Kaufvertrages und der weiteren relevanten Dokumente des Kaufs 2. Einrichtung eines Anderkontos zur Verwaltung und Auszahlung des Kaufpreises sowie der Nebenkosten 3. Adressvollmacht, als deutsche Anschrift für alle Parteien (Bauträger, Finanzamt, Notar etc.) 4. Rechtliche Begleitung bis zum Eigentümerwechsel 2

Modul Kauf 2 1. Detaillierte Prüfung des Kaufvertrages und rechtliche Bewertung einzelner Paragrafen bzw. Regelungen 2. Prüfung des Kreditvertrages und anderer relevanter Dokumente 3. Besprechung mit dem Mandanten, um alle wesentliche Aspekte zu klären 4. Ggf. Vorschläge bzgl. einzelner Änderungen im Kaufvertrag 5. Ggf. Besprechung mit dem Verkäufer bzgl. Anpassung des Vertrages 6. Verhandlungen über den Kaufvertrag bzw. einzelne Regelungen / Begleitung bei Verhandlungen 7. Begleitung zu Notarterminen Modul Kauf 3 Kombination aus Modul Kauf 1 und Kauf 2. 2.2.2. Weitere Informationen über die Module Jedes Modul kann separat gebucht werden. Das Modul Kauf 1 wendet sich an ausländische Käufer von Wohnungen. Dieses beinhaltet alle erforderlichen Leistungen für ausländische Mandanten. Neben der Adressvollmacht ist der wesentliche Aspekt des Moduls die rechtliche Begleitung in der Kaufphase und nach Abschluss der Verträge. Es bietet dem Käufer auf dem für Ihn meist unbekannten Terrain des Immobilienrechts eine umfassende Beratung und damit eine Absicherung der eigenen Interessen. Wir prüfen den Kaufvertrag, weisen auf rechtliche Risiken oder zu beachtende rechtlich relevante Aspekte hin und verhandeln gerne in Ihrem Namen mit dem Verkäufer, um eine für Sie bestmögliche Vertragsgestaltung zu erreichen. Wir besprechen mit Ihnen alle Fragen bzgl. einer möglichen Finanzierung, der sich daraus ergebenden rechtlichen Besonderheiten und prüfen den Kreditvertrag. Selbstverständlich stehen wir auch jederzeit bei allen weiteren Fragen zur Verfügung. Das Modul Kauf 1 bietet Ihnen daher eine umfassende juristische Begleitung bei Ihrem Immobilienkauf. 3

Das Modul Kauf 2 richtet sich an Käufer, die sich bzgl. der rechtlichen Situation unsicher sind und daher eine genauere Prüfung des Kaufvertrages sowie anschließende Besprechung wünschen. Wir prüfen selbstverständlich dann auch einen möglichen Darlehensvertrag und Klären über die Aspekte der Finanzierung auf. Geprüft werden darüber hinaus auch andere relevante Dokumente den Kauf betreffend. Änderungsvorschläge einzelner Regelungen werden von uns herausgearbeitet und mit Ihnen detailliert besprochen. Diese werden dann als Verhandlungsgrundlage an den Verkäufer weitergeleitet. Im Anschluss daran können Verhandlungen mit dem Verkäufer der Immobilie aufgenommen werden, wenn dies gewünscht wird. Selbstverständlich begleiten wir Sie im Anschluss zu den Notarterminen. Modul Kauf 3 ist die Kombination der ersten beiden Module. Die Kommunikation erfolgt in der Regel auf Englisch. Es besteht die Möglichkeit, eine Übersetzung der jeweiligen Kommunikation zwischen der und Mandant in Auftrag zu geben. Die würde in diesem Fall einen Vertrag mit einem qualifizierten Dolmetscher abschließen. Gegenwärtig arbeiten wir mit Übersetzern ins Chinesische und Russische zusammen. Die Verträge mit den Dolmetschern berücksichtigen insbesondere das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und der. Es wird daher in diesen Verträgen explizit festgelegt, dass der Dolmetscher der Schweigepflicht unterliegt. Es werden an den Dolmetscher auch keine persönlichen Daten weitergegeben. Es wird mit erhöhter Sorgfalt darauf geachtet, dass der Dolmetscher jeweils nur das Schreiben oder die Email von und an den Mandanten erhält. 4

2.3. Die Vergütung: Die Vergütung bei Modul Kauf 1 erfolgt Kaufpreisunabhängig. Sie berechnet sich im Wesentlichen anhand des zu erwartenden Umfanges sowie Dauer des Mandates. Die Vergütung bei Modul Kauf 2 erfolgt Kaufpreisunabhängig. Sie berechnet sich im Wesentlichen anhand des zu erwartenden Umfanges sowie Dauer des Mandates. Die Vergütung bei Modul Kauf 3 erfolgt Kaufpreisunabhängig. Sie berechnet sich im Wesentlichen anhand des zu erwartenden Umfanges sowie Dauer des Mandates. Aufgrund der auftretenden Synergieeffekte wird die Gesamtgebühr entsprechend reduziert. Optional zu den Modulen Kauf 1-3 kann der Mandant die beauftragen, den Kaufvertrag zu unterschreiben. Erforderlich ist eine notariell beglaubigte Vollmacht. In diesem Fall sind, zzgl. zur Vergütung der Module 1-3, eine Pauschale zu zahlen. Umfang dieser Leistung ist die Vorbereitung der Vollmacht sowie die Unterzeichnung des Vertrages. Die Gebühren für den Dolmetscher werden vor Abschluss des Vertrages mit dem Dolmetscher und dem Mandanten abgesprochen. Sie werden dem Mandanten von der in Rechnung gestellt. Sie belaufen sich in der Regel auf ca. 600 (inklusive 19 % MwSt.). 5

3. Separate Leistungen der nach dem Kauf einer Immobilie: Sie haben eine vermietete Immobilie gekauft? Oder Sie wollen Ihre gekaufte Immobilie vermieten? Auch dann sind wir für sie da: Die mietrechtliche Betreuung von Immobilieninvestments in Deutschland ist eine weitere Kernkompetenz der und Ihren Kooperationspartnern. Auch in diesem Rechtsbereich arbeiten wir mit separaten Aufträgen und Vergütungsvereinbarungen sowie einem Modulsystem, um Ihnen die größtmögliche Kalkulierbarkeit und Kontrolle der auf Sie zukommenden Anwaltskosten geben zu können. Von einigen anderen Kanzleien unterscheidet uns, dass wir Ihnen eine laufende und umfassende rechtliche Begleitung bei der Nutzung Ihrer Immobilie bieten, anstelle einer bloß punktuellen Beratung zu isolierten Fragestellungen. Während der Verhandlung und Gestaltung der Mietverträge wirken wir darauf hin, dass bestehende rechtliche Spielräume optimal zur Verwirklichung Ihrer wirtschaftlichen Ziele genutzt und mit einer vorausschauenden Vertragsgestaltung die typischen Konflikte möglichst vermieden werden. Im laufenden Nutzungsverhältnis sind wir nicht nur Ihr zentraler Ansprechpartner für alle auftauchenden rechtlichen Fragen und Probleme, sondern informieren Sie auch frühzeitig über sich abzeichnende Entwicklungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und die zu erwartenden Konsequenzen für Ihr Immobilieninvestment. Lässt sich ein Konflikt im laufenden Nutzungsverhältnis nicht vermeiden, können Sie auf unsere Kompetenz im Bereich außergerichtlicher und gerichtlicher Interessendurchsetzung vertrauen. Zu unseren Mandanten in diesem Rechtsbereich zählen private Immobilieneigentümer, ebenso wie institutionelle Investoren aus dem In- und Ausland. Wir würden uns freuen, wenn wir auch Sie mit unserer Beratungsleistung in diesem Rechtsbereich überzeugen könnten. Wollen Sie etwa den Mietvertrag kündigen oder die Miete im laufenden Mietverhältnis erhöhen? Oder haben Sie sonstige Fragen rund um das Mietverhältnis, beispielsweise zu Ihren Rechten als Vermieter in Deutschland? Dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E- Mail - wir informieren Sie vorab über die zu erwartenden Anwaltskosten und beraten Sie bei Mandatserteilung, wie immer, schnell und kompetent. 6