Formen neuer Selbständigkeit 3.5(1) Trend zu E-P-S (Ein-Personen-Selbständigen) Trend zum outsourcing in Richtung freier MA, freelancer Trend zu prekären Formen der Schein-Selbständigkeit? Trend zu geförderten Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit Überbrückungsgeld Existenzgründungsfür Existenzgründer zuschuss (Ich-AG) aus der Arbeitslosigkeit neuer Gründungszuschuss (8/2006)
3.5(2) Fluktuation des Erwerbsstatus von selbständigen Erwerbspersonen (EP) unselbständig Beschäftigte EP Arbeitslose selbständige EP NEP Nicht-EP
3.5(3) Gesetzliche Vermutungs-Regelung zur Abgrenzung abhängiger und selbständiger Erwerbstätigkeit ( 7 Abs. 4 SGB IV, 1999) (1) Eine Erwerbsperson beschäftigt regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer (> 400 / Monat). (2) Sie ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig. (3) Der Auftraggeber lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig auch durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer erledigen. (4) Keine typischen Merkmale unternehmerischen Handelns. (5) Tätigkeit wurde zuvor im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeführt. Gesetz unterstellt abhängige Erwerbstätigkeit, wenn mindestens drei der fünf Merkmale vorliegen.
3.5(4) Abb.: Gründungen von Selbständigen und geförderte Existenzgründungen in DE, 1991-2005 (Quellen: Institut für Mittelstandsforschung, Bundesagentur für Arbeit) 700 600 500 531 494 486 493 528 507 507 513 493 472 455 452 509 573 501 400 360,5 300 249,8 265 200 10 0 0 123,3 89,7 97,8 98,1 95,7 70,6 78,8 62,6 31,1 13 25,8 37,3 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Gründungen Geförderte Gründungen
Formen der geförderten Existenzgründungen von Arbeitslosen/Personen in ABM/SAM 3.5(5a) Voraussetzung Förderung SV-Beiträge Steuer Scheinselbständigkeit ExGZ-Ich-AG (seit 2003) Antrag (plus Business-Plan mit fachkundiger Stellungnahme) Einkommensgrenze (erwartete Einkünfte nicht über 25.000 /Jahr) max. 3 Jahre, Bewilligungszeitraum je ein Jahr 600 /Monat (1. Jahr) 360 /Monat (2. Jahr) 240 /Monat (3. Jahr) Pflicht: SV-Beiträge zur GRV (230 /195 ); freiwillig begünstigte Beiträge zur GKrV, PflegeV Zuschüsse steuerfrei gesetzliche Vermutung der Selbständigkeit ÜG (seit 1986) Antrag plus Business-Plan mit fachkundiger Stellungnahme keine Einkommensgrenzen 6 Monate Leistungen in Höhe des Alo-Geldes plus SV- Beiträge (Durchschnitt: ca. 750 plus 650 /Monat) Pflichtbeiträge zur GRV Ausnahmemöglichkeit); freiwillige begünstigte Beiträge zur GKrV, PflegeV Zuschüsse steuerfrei Selbständigkeit. teils arbeitnehmerähnliche Selbständige Quelle: Hagen/Spermann 2004, S. 161
3.5(5b) Neugestaltung der Förderung von Existenzgründungen aus Arbeitslosigkeit durch den Gründungszuschuss ab 8/2006 Voraussetzungen Beendigung von vorheriger Arbeitslosigkeit - vorheriger Anspruch auf Arbeitslosengeld von minimal 90 Tagen Tragfähigkeitsbescheinigung - wie vorher: Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK, HK, Kreditinstitut oder Gründungszentrum) Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit - BA kann Teilnahme zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen. Hauptberufliche Tätigkeit - Es werden nur Gründungen gefördert, die im Haupterwerb erfolgen Förderungen in zwei Phasen 1. Phase: 9 Monate - Gründungszuschüsse in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes - plus 300 /Monat zur sozialen Absicherung 2. Phase: - 300 /Monat zur sozialen Absicherung