Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden

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1 Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden Thomas Wünsche, Vorsitzender der GF der Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Kurz Kurz zur zur Kurzarbeit

2 Inhalt 1. Überblick Inanspruchnahme Kurzarbeit Deutschland (Stand Dez. 2008) 2. Kurzarbeit vs. Kündigung 3. Vorraussetzungen 4. Dauer und Höhe des Kurzarbeitergeldes 5. Qualifizierung 6. Befristete Änderungen durch das Konjunkturpaket II 7. Weitere Informationen 8. Ansprechpartner Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 2

3 1. Übersicht Inanspruchnahme Kurzarbeit in Deutschland in Zahlen Konjunktureller Abschwung lässt Kurzarbeit sprunghaft ansteigen Datenblatt Kurzarbeit Deutschland Dezember 08 absolut Veränderung gegenüber Vormonat absolut relativ Veränderung gegenüber Vorjahr absolut relativ Entwicklung Personen in Kurzarbeit Leistungsempfänger ,8% ,7% dar. wirtschaftlich bed. ( 170 SGB III) ,8% ,5% Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 3

4 Übersicht Inanspruchnahme Kurzarbeit in Deutschland - Grafikn Von Kurzarbeit betroffene Personen nach Arbeitsagenturen Kug- Leistungsempfänger ( 170 SGB III) Deutschland Dezember 2008 Deutschland: Westdeutschland: Ostdeutschland: Dresden: (42 Betriebe) von 0 bis 500 von 500 bis von bis von bis über Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 4

5 2. Kurzarbeit vs. Kündigung Kurzarbeit bedeutet für Arbeitgeber: Mitarbeiter / Know-how behalten Kurzarbeit bedeutet für Arbeitnehmer: Keine Entlassung Beschäftigtenstruktur erhalten und ausbauen Volle soziale Absicherung Auftragsschwankungen flexibel bewältigen Motivation der Arbeitnehmer Ausgleich des Einkommens Qualifizierung während Kurzarbeit Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 5

6 3. Vorraussetzungen erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall wirtschaftliche Ursache oder unabwendbares Ereignis Unvermeidbarkeit Vorübergehend Fortsetzen versicherungspflichtige Beschäftigung Arbeitsrechtliche Vorraussetzungen Anzeige über Arbeitsausfall Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 6

7 Besonderheit bei Zeitarbeitsunternehmen Voraussetzung: Arbeitnehmer sind betriebsbedingt ordentlich kündbar. nicht nur kurzfristige Auftragsschwankung Produktionseinschränkung bei Entleiher keine anderweitigen Einsatzmöglichkeiten absehbar Prognosezeitraum: 3 Monate Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 7

8 4. Dauer des Kurzarbeitergeldes Gesetz: längstens für 6 Monate Möglichkeit der Verlängerung bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt Rechtsverordnung (seit ) Höchstbezugsfrist: 18 Monate Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 8

9 4. Höhe des Kurzarbeitergeldes Vergleich Beispiel: Soll-/Istentgelt 2.000,- Nettoentgeltdifferenz Leistungssatz StKl. III/1 Brutto: Ausfall: halber Monat 1541,- 751, ,- 790,- Nettoentgeltdifferenz 60% bzw. 67% Sollentgelt Istentgelt Sollentgelt (pauschaliert) Istentgelt (Pauschaliert) Kurzarbeitergeld: 503,17 wird in voller Höhe erstattet. Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 9

10 Vergleich Vollarbeit Nettoeinkommen: 1.540,50 Kurzarbeitergeld: 503,17 + Arbeitsengelt: 789,75 Monatseinkommen: 1.292,92 Beispiel: StKl. III/1 Brutto: Ausfall: halber Monat Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld : 1.020,60 Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 10

11 4. Höhe des Kurzarbeitergeldes Sozialversicherung 1. Soll-/Istentgelt 2.000,- 80% 1.000,- 800,- SV-Brutto AG entrichtet Beiträge zur Krankenversicherung Rentenversicherung Pflegeversicherung beitragsfrei in der Arbeitslosenversicherung Sollentgelt Istentgelt Der Arbeitgeber führt für die Ausfallzeit SV-Beiträge in Höhe von 298,80 ab.* Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 11

12 5. Qualifizierung während Kurzarbeit gering qualifizierte Arbeitnehmer qualifizierte Arbeitnehmer Nachholen beruflicher Qualifikationen für Kurzarbeiter ohne Berufsabschluss in an-/ungelernter Tätigkeit Qualifizierung von Kurzarbeitern mit vorhandener beruflicher Qualifkation Förderung Übernahme der Weiterbildungskosten - Lehrgangskosten - Fahrtkosten - Kinderbetreuungskosten - Kosten für auswärtige Unterbringung Förderung Zuschuss zu den Lehrgangskosten (max. 80 %) je nach - Lehrgangsinhalten - Unternehmensgröße - Arbeitnehmer Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 12

13 5. Qualifizierung ohne Kurzarbeit Gering qualifizierte Arbeitnehmer, welche nicht von einem Arbeitsausfall betroffen sind, können gefördert werden. - Übernahme der Weiterbildungskosten - Lehrgangskosten - Fahrtkosten - Kinderbetreuungskosten - Kosten für auswärtige Unterbringung - Arbeitsentgeltzuschuss für Zeiten der Freistellung wegen Qualifizierung bis zu 100 % Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 13

14 5. Qualifizierung während Kurzarbeit Anforderungen an eine Qualifizierungsmaßnahme: grundsätzlich zugelassene Maßnahme allgemein verwertbare Kenntnisse (Teil-) Abschluss in der Bezugsfrist Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 14

15 6. Befristete Änderungen durch das Konjunkturpaket II Erleichterung der Mindesterfordernisse Sozialversicherung Nachteilsausgleich bei Beschäftigungssicherungsvereinbarungen Kein Aufbau von Minusstunden Vereinfachung bürokratischer Abläufe Analoge Regelung für Saison-Kurzarbeitergeld Wegfall der Folgeanzeige bei Saison-Kug Gleichstellung von Verleihbetrieben Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 15

16 Erleichterung der Mindesterfordernisse Bisher: Mehr als 1/3 der Belegschaft ist von Entgeltausfall betroffen Neu: Mindestens 1 Arbeitnehmer im Unternehmen hat mehr als 10% Entgeltausfall Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 16

17 Sozialversicherung Bisher: Der Arbeitgeber musste die Beiträge zur Sozialversicherung allein tragen Neu: Die Beiträge werden von der Agentur für Arbeit pauschal zur Hälfte erstattet Bei Qualifizierung während der Ausfallzeit werden die Beiträge - auf Antrag in voller Höhe erstattet Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 17

18 Nachteilsausgleich bei Beschäftigungssicherungsvereinbarungen Bisher: Kurzarbeitergeld wurde nach der geminderten Arbeitszeit berechnet Neu: Kurzarbeitergeld wird nach der ursprünglichen Arbeitszeit vor der Vereinbarung bemessen Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 18

19 Kein Aufbau von Minusstunden Bisher: Minusstunden zur Vermeidung von Arbeitsausfall waren zulässig Neu: Sobald die freien Zeitguthaben abgebaut sind, kann verkürzt gearbeitet werden Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 19

20 Vereinfachung bürokratischer Abläufe Bisher: Umfangreiches Verfahren zur Anzeige eines Arbeitsausfalles; Prüfung der Voraussetzungen im Betrieb Neu: Vereinfachte Vordrucke mehr Transparenz umgehende Bearbeitung der Anzeige Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 20

21 Analoge Regelungen für Saison-Kurzarbeitergeld Neu: Qualifizierung auch für Arbeitnehmer von Baubetrieben möglich Wegfall der Folgeanzeige bei Saison-Kurzarbeitergeld Neu: Keine Folgeanzeige für fortbestehende Arbeitsausfälle aus wirtschaftlichen Gründen im Schlechtwetterzeitraum erforderlich Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 21

22 Gleichstellung von Verleihbetrieben Bisher: Leiharbeitnehmer mussten ordentlich kündbar sein Neu: Kurzarbeit kann bei Arbeitsausfällen im Entleihbetrieb sofort eingeführt werden Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 22

23 7. Weitere Informationen Informationen, Vordrucke und Hinweisblätter Unternehmen > finanzielle Hilfen > Kurzarbeitergeld Gemeinsame Informationskampagne Einsatz für Arbeit Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 23

24 8. So erreichen Sie uns: über Ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service mit Durchwahl, per Mail: oder über die Service-Rufnummer für Arbeitgeber Tel.: / * *Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend Thomas Wünsche, Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Seite 24

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