Politikreferat. Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung
|
|
- Laura Thomas
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gerrit Bartsch SSE1B Oldenburg, den Politikreferat Thema: Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung Inhaltsverzeichnis: Finanzielle Grundlagen Arbeitsförderung Leistungen / Voraussetzungen Individuelle Förderung der beruflichen Bildung Trainingsmaßnahmen Hilfen zur Gründung einer selbständigen Existenz Förderung der Arbeitsaufnahme Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Arbeitslosengeld Arbeitslosenhilfe Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung ( ABM ) Eingliederungsvertrag
2 Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung Finanzielle Grundlagen Die Bundesanstalt für Arbeit finanziert sich überwiegend aus Beiträgen. Weitere Einnahmen erhält sie aus Mitteln, die im Umlageverfahren von Arbeitgebern bzw. Berufsgenossenschaften aufgebracht werden. Beitragspflichtig sind sowohl Arbeitnehmer ( Angestellte, Arbeiter, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte und Heimarbeiter ) als auch Arbeitgeber. Sie teilen sich die Beiträge entsprechend dem jeweils gültigen Beitragssatz ( ,5 Prozent des Bruttolohns oder gehalts ). Die Höhe des Beitrages wird durch die Beitragsbemessungs-grenze begrenzt lag sie in den alten Bundesländern bei DM und in den neuen Bundesländern bei DM pro Monat. Arbeitsförderung In der Bundesrepublik sollen möglichst viele Frauen und Männer beschäftigt sein. Das ist das Ziel des Arbeitsförderungsgesetzes, mit dessen Hilfe ein größtmöglicher Beschäftigungsstand erreicht bzw. gesichert werden soll. Die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg mit ihren Arbeitsämtern setzt das Arbeitsförderungsgesetz in die Praxis um. Leistungen / Voraussetzungen Die Bundesanstalt für Arbeit hat u.a. folgende wesentlichen Aufgaben: 1. die Arbeits- und Berufsberatung, 2. die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, 3. Hilfen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen, 4. sonstige Förderung der beruflichen Eingliederung, 5. soziale Hilfe bei Arbeitslosigkeit. Die Bundesanstalt für Arbeit wendet sich mit ihren Leistungen sowohl an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber. Leistungen gibt es - für Arbeitslose - bei der Berufswahl - bei der Suche nach Arbeits- und Ausbildungsplätzen, bzw. Arbeitskräften und Auszubildenden - zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen - zur beruflichen Aus- und Weiterbildung - zur beruflichen Rehabilitation - zur Förderung der Arbeitsaufnahme - zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit - zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Einige Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit kann man in jedem Fall in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob man vorher Beiträge gezahlt hat oder nicht. Dazu gehören die Berufsberatung oder die Arbeitsvermittlung. Um andere Leistungen - beispielsweise Arbeitslosengeld - zu erhalten, muß man zuvor bei einem Arbeitgeber beitragspflichtig beschäftigt gewesen sein.
3 Individuelle Förderung der beruflichen Bildung Darunter versteht man die individuelle Förderung der beruflichen - Ausbildung - Fortbildung - Umschulung Die Bundesanstalt für Arbeit gewährt diese Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen und in unterschiedlicher Höhe. Arbeitgeber, die einen neuen, bisher arbeitslosen Mitarbeiter eingestellt haben, können Einarbeitungszuschüsse erhalten, wenn der neue Mitarbeiter seine volle Leistung erst nach einer Einarbeitungszeit erbringen kann. Weitere Beispiele für Förderungsleistungen: Wenn man Auszubildender in einer Berufsausbildung ist, aus einer Familie mit niedrigem Einkommen stammt und wegen der Entfernung zur Ausbildungsstelle nicht im Elternhaus wohnt, kann man Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Bei Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme können auch zu Hause untergebrachte Jugendliche gefördert werden. Wenn man an einer notwendigen Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme teilnimmt, kann man ein Unterhaltsgeld erhalten, damit weiterhin für den Lebensunterhalt gesorgt ist. Es beträgt 67 Prozent des Nettoarbeitsentgeldes, wenn man mindestens ein Kind im Sinne des Steuerrechts hat; sonst sind es 60 Prozent. Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen können auch kombiniert mit einer Teilzeit- ABM gefördert werden. Dabei zahlt die Bundesanstalt für den Bildungsteil ein Teil-Unterhaltsgeld und für die Teilzeitbeschäftigung in der ABM ein Arbeitsentgelt. Trainingsmaßnahmen Trainingsmaßnahmen fassen verschiedene Maßnahmen zusammen, die bisher an unterschiedlichen Stellen des AFG und in einer Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit unter anderer Bezeichnung geregelt waren. Hierunter versteht man Schulungen oder praktische Tätigkeiten, die dazu dienen sollen, die Eingliederungsaussichten von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Sie können auch dazu eingesetzt werden, um zu überprüfen, ob Interesse an einer Arbeitsaufnahme besteht oder Arbeitsfähigkeit vorliegt. Sie sind in ihrer Dauer aufgestaffelt, je nach der Art der Maßnahme von zwei bis acht, maximal zwölf Wochen. So betragen sie - zur Eignungsfeststellung für eine bestimmte Tätigkeit oder eine Leistung der beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung bis zu vier Wochen. - zur Unterstützung der Selbstsuche durch Bewerbungstraining sowie gezielte Beratung bis zu zwei Wochen. - zur Vermittlung von notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten und beruflichen Wiedereingliederung bis zu acht Wochen. Gefördert werden Maßnahmekosten, insbesondere Lehrgangskosten. Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe wird während der Maßnahme weitergezahlt. Hilfen zur Gründung einer selbständigen Existenz Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, können vom Arbeitsamt Überbrückungsgeld erhalten. Damit sollen sie in der Anlaufphase ihren Lebensunterhalt sichern können. Voraussetzung ist, daß sie zuvor mindestens vier Wochen Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe bezogen haben. Das Überbrückungsgeld entspricht dem vorher bezogenen Arbeitslosengeld bzw. der Arbeitslosenhilfe und wird in der Regel 26 Wochen gezahlt.
4 Ein Überbrückungsgeld können auch Arbeitnehmer erhalten, die vorher kein Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe erhalten haben - vorausgesetzt, man hat zuvor - mindestens vier Wochen an einer ABM oder an einer Maßnahme der produktiven Arbeitsförderung Ost bzw. West teilgenommen, oder - mindestens vier Wochen strukturelles Kurzarbeitergeld bezogen. Förderung der Arbeitsaufnahme Wenn man arbeitslos ist, kann einem das Arbeitsamt unter bestimmten Voraussetzungen helfen, eine neue Stelle zu finden. Das gilt teilweise auch dann, wenn man zwar noch nicht arbeitslos, aber unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Das Arbeitsamt - zahlt Zuschüsse zu Bewerbungskosten ( innerhalb von 6 Monaten nicht mehr als 200 DM ) - gewährt Zuschüsse oder Darlehen für Reise- oder Umzugskosten, wenn die neue Stelle auswärts liegt ( dazu gehören die Kosten für notwendige Fahrten, Verpflegung und Übernachtungen sowie für den zweckmäßigsten Transport des Umzugsgutes ), übernimmt die Kosten für eine notwendige Arbeitsausrüstung als Darlehen oder Zuschuß ( für Arbeitskleidung bis zu 300 DM, für Arbeitsgerät höchstens 500 DM ) - zahlt bis zu einem Jahr lang eine Trennungsbeihilfe bei Familientrennung, wobei sich die Höhe nach dem Bruttoarbeitsentgeld richtet - gewährt in besonderen Härtefällen eine Überbrückungsbeihilfe für den Zeitraum bis zur ersten Lohn- oder Gehaltszahlung als Darlehen oder Zuschuß ( höchstens für einen Monat bis zu DM ) - zahlt für maximal zwei Jahre eine Eingliederungsbeihilfe an Arbeitgeber, die schwer vermittelbare Arbeitslose beruflich eingliedern, wobei die Höhe höchstens 50 Prozent des Arbeitsentgelts beträgt und sich danach richtet, wie schwer die vermittlungshemmenden Wettbewerbseinschränkungen des Arbeitnehmers sind ( wird der Zuschuß für mehr als 6 Monate gewährt, soll er danach um mindestens 10 Prozent vermindert werden ). Ein Teil dieser Leistungen kann auch zur Begründung eines Ausbildungsverhältnisses gewährt werden. Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Arbeitgeber, die einen Langzeitarbeitslosen unbefristet einstellen, können maximal für die Dauer eines Jahres Lohnkostenzuschüsse - unabhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit - in Höhe von höchstens 50 bis höchstens 70 Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts erhalten. Die Zuschüsse werden im Rahmen der jährlich hierfür verfügbaren Haushaltsmittel aus dem bis 1999 verlängerten Sonderprogramm der Bundesregierung "Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose" gezahlt. Sie sind um so höher, je länger der neue Mitarbeiter vorher arbeitslos war. Arbeitslosengeld Wenn man arbeitslos wird, kann man Arbeitslosengeld erhalten, falls man in den vorausgegangenen drei Jahren für mindestens zwölf Monate beitragspflichtig beschäftigt war. Günstigere Regelungen gibt es für Saisonarbeitnehmer. Eine Beschäftigung begründet nur dann die Beitragspflicht, wenn sie in mehr als geringfügigem Umfang ausgeübt wird, d.h.:
5 - mindestens 15 Stunden in der Woche umfaßt oder - das monatliche Arbeitsentgelt ein Viertel der Bezugsgröße der Sozialversicherung das sind DM in den alten Bundesländern und 520 DM in den neuen Bundesländern überschreitet. Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden dabei zusammengerechnet. Um das Arbeitslosengeld zu erhalten, muß man: 1. sich persönlich rechtzeitig beim Arbeitsamt arbeitslos melden, 2. das Arbeitslosengeld beantragen und 3. der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Wenn man mindestens ein Kind im Sinne des Steuerrechts hat, so beträgt Ihr Arbeitslosengeld 67 Prozent des letzten Netto-Arbeitsentgeldes ( Brutto-Arbeitsentgelt minus gesetzlicher Abzüge ). Sonst sind es 60 Prozent. Um dieses Arbeitsentgelt zu ermitteln, gelten besondere Vorschriften und ein bestimmter Bemessungszeitraum. Arbeitslosengeld kann man bis zu zwölf Monate lang erhalten. Für ältere Arbeitnehmer verlängert sich dieser Zeitraum auf bis zu 32 Monate, je nach Alter und der Dauer der beitragspflichtigen Beschäftigung. Anspruchsdauer: Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Lebensalter und danach, wie lange man in den letzten 7 Jahren insgesamt beitragspflichtig* beschäftigt war. Der Höchstanspruch ist folgendermaßen gegliedert: Für Arbeitslose nach einer Beschäftigung von mindestens Monate unter 42. Lebensjahr 2 Jahren 12 ab 42. Lebensjahr 3 Jahren 18 ab 44. Lebensjahr 3 Jahren und 8 Monaten 22 ab 49. Lebensjahr 4 Jahren und 4 Monaten 26 ab 54. Lebensjahr 5 Jahren und 4 Monaten 32 *Eine Beschäftigung als Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindesten 18 Stunden vor dem 3. Oktober 1990 im Gebiet der ehemaligen DDR steht einer beitragspflichtigen Beschäftigung gleich. Arbeitslosenhilfe Arbeitslosenhilfe kann man beziehen, wenn man innerhalb der letzten 12 Monate - entweder den Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgeschöpft hat - oder mindestens 150 Kalendertage beitragspflichtig gearbeitet hat - oder einen Ersatztatbestand erfüllt hat, z.b. mindestens 150 Kalendertage Beamter war - oder Arbeitslosenhilfe bezogen hat Um Arbeitslosenhilfe zu erhalten, muß man - sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden
6 - der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen - die Arbeitslosenhilfe beantragen und - bedürftig sein Hat man mindestens ein Kind im Sinne des Steuerrechts, so erhält man 57 Prozent, sonst 53 Prozent des pauschalierten früheren Netto-Arbeitsentgeldes ( Bruttoentgelt minus gesetzlicher Abzüge ) als Arbeitslosenhilfe. Ob man bedürftig ist, wird nach bestimmten Kriterien geprüft. Dabei werden unter anderem berücksichtigt: - das eigene Einkommen, - der Teil des Einkommens des nicht dauernd von einem getrennt lebenden Ehepartners, der einen individuell bestimmten Freibetrag übersteigt, - die Leistungsansprüche gegenüber Dritten, z.b. Unterhaltsansprüche gegen den von einem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner, - das Vermögen und das des nicht dauernd von einem getrennt lebenden Ehepartners, soweit es jeweils DM übersteigt und die Verwertung zugemutet werden kann. - Einkommen und Vermögen einer Person, die mit einem in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, ist wie das Einkommen und Vermögen eines nicht getrennt lebenden Ehepartners zu berücksichtigen. Wenn auf Grund der Bedürftigkeitsprüfung Einkommen oder Vermögen zu berücksichtigen ist, mindert sich die Arbeitslosenhilfe oder entfällt ganz. Erhält man die Arbeitslosenhilfe im Anschluß an den Bezug von Arbeitslosengeld, so wird sie einem grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung, jedoch längstens bis zum 65. Lebensjahr, gewährt. Sie wird längstens ein Jahr bewilligt und kann anschließend erneut beantragt werden. Erhält man Arbeitslosenhilfe auf Grund einer Beschäftigung von 150 Kalendertagen oder eines Ersatztatbestandes, so wird sie einem für die Dauer von 312 Tagen gewährt. Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung ( ABM ) Die Bundesanstalt für Arbeit fördert die Schaffung zusätzlicher Stellen für arbeitslose Arbeitnehmer. Träger von ABM-Stellen können öffentlich-rechtliche Institutionen sowie privatrechtliche Unternehmen oder Einrichtungen sein. Man kann in eine ABM vermittelt werden, wenn man Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezieht und mindestens zwölf Monate in den letzten 18 Monaten arbeitslos war. Auch wenn man die Voraussetzungen für Unterhaltsgeld erfüllt hat, kann man einen solchen Arbeitsplatz erhalten. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen ( bis zu 5% ) möglich. Bevorzugt gefördert werden Arbeitslose, die nur schwer auf dem Arbeitsmarkt zu vermitteln sind. Dazu gehören z. B. Langzeitarbeitslose, jüngere Arbeitslose ohne beruflichen Abschluß, Schwerbehinderte oder ältere Arbeitnehmer. Arbeitgeber bzw. ABM-Träger erhalten für die zugewiesenen Arbeitnehmer Zuschüsse in Höhe von 50 bis 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts, das höchstens 80 Prozent des Arbeitsentgelts für vergleichbare Arbeiten betragen darf, die nicht gefördert werden. Für schwer vermittelbare Arbeitslose kann der Zuschuß unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betragen. Zusätzlich können Darlehen oder Zinszuschüsse gewährt werden.
7 Stellen im Rahmen von ABM können in der Regel bis zu einem Jahr gefördert werden, in begründeten Ausnahmefällen jedoch bis zu zwei Jahren. Wenn sich der Träger verpflichtet, die Stelle anschließend in einen ungeförderten Dauerarbeitsplatz umzuwandeln, kann sie bis zu drei Jahre lang gefördert werden. Die gleichen Fristen gelten für die Beschäftigung der Arbeitnehmer in ABM. Darüber hinaus gibt es besondere Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung speziell für ältere Arbeitnehmer ( ab 50 Jahren ), die in den letzten eineinhalb Jahren mindestens 12 Monate arbeitslos oder in einer ABM beschäftigt waren und nun von einem Betrieb zusätzlich eingestellt werden. Für sie kann der Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse in Höhe von 50 bis 70 Prozent des Arbeitsentgelts erhalten. Diese Zuschüsse vermindern sich pro Jahr um 10 Prozentpunkte und werden höchstens fünf Jahre lang gezahlt. Ausnahme: Für ältere Arbeitslose, die bereits seit 18 Monaten oder länger arbeitslos gemeldet sind, kann die Förderung bis zu acht Jahren dauern. Auch die jährliche Verminderung des Zuschusses kann für sie entfallen. Bei mindestens 24-monatiger Arbeitslosigkeit ist außerdem ein erhöhter Zuschuß bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts möglich. Eingliederungsvertrag Dieses neue Instrument basiert auf der Erfahrung, daß Arbeitgeber sich häufig scheuen, Langzeitarbeitslose oder andere schwervermittelbare Personen einzustellen, da sie am Durchhaltevermögen dieser Arbeitnehmer zweifeln. Um diese Hemmschwelle abzubauen bzw. die Bereitschaft der Arbeitgeber zu erhöhen, solche Personen unter betriebsüblichen Arbeitsbedingungen einzuarbeiten und zu qualifizieren, sollen sie von Kosten, die auf Grund eines Arbeitsvertrags zusätzlich zu den Lohnkosten entstehen können, entlastet werden. Der Arbeitslose soll durch eine Beschäftigung von mindestens zwei Wochen bis maximal sechs Monaten ( auch in Kombination mit Trainingsmaßnahmen ) die Chancen erhalten, sich zu bewähren und im ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer kennenlernen, seine Kenntnisse und Fähigkeiten erproben und ihn einarbeiten. Er geht hierbei kein Risiko ein, denn es wird kein Arbeitsverhältnis begründet, beide Seiten können das Eingliederungsverhältnis jederzeit beenden, und Kosten für Fehltage einschließlich des Arbeitgeberanteils zur Gesamtsozialversicherung werden dem Arbeitgeber vom Arbeitsamt erstattet. Für Beschäftigungszeiten kann ihm ein Eingliederungszuschuß gewährt werden. Der Eingliederungsvertrag ist individuell zu gestalten und bedarf der Zustimmung des Arbeitsamtes.
~-= Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung =-~
~-= Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung =-~ Quellen: Bundesministerium für Arbeit, Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Industrie, Soziale Marktwirtschaft im Schaubild Universität Freiburg
MehrMarianne Loibl 02.05.2012. Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
Marianne Loibl 02.05.2012 Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung Inhalt: 1.Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an Arbeitgeber 1.1 Eingliederungszuschuss
MehrFinanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit Leistungen für Unternehmen
erkennen planen handeln Finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit Leistungen für Unternehmen I. Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Allgemeine Hinweise Auf die Leistungen besteht
MehrKapitel 3 Finanzielle Unterstützung während der Berufstätigkeit
Kapitel 3 Finanzielle Unterstützung während der Berufstätigkeit Der Staat fördert Arbeitnehmer bei der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten. Ferner unterstützt er Arbeitnehmer
MehrEine Chance mehr: die private Vermittlung
Eine Chance mehr: die private Vermittlung HINWEISE FÜR ARBEITSUCHENDE Vermittlungsgutschein Wer hat Anspruch auf den Vermittlungsgutschein? Sie erhalten auf Wunsch von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein,
MehrArbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitnehmer 303. Informationen und Tipps. Logo
Arbeitnehmer 303 Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld Informationen und Tipps Logo Die wichtigsten Infos auf einen Blick Sie sind arbeitslos und suchen eine Beschäftigung, haben aber keinen Anspruch
MehrAngehoben wird ebenfalls der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,8 Prozent auf 3,0 Prozent.
Sozialversicherung Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde von 45.000 Euro auf 44.550 Euro herabgesetzt. Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich
MehrFragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland
Fragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 8. März
MehrEntgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall
Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 4/2015 - Grundsätzliches Die Fortzahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen, im Krankheitsfall und bei Maßnahmen
MehrArbeitslosengeld II. Antrag. Hilfestellung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II
Antrag Hilfestellung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II Wechsel von der Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II Bis 31.12.04 Anspruch auf Arbeitslosenhilfe für alle Bedürftigen, im Anschluss
Mehrz B info Behinderte Menschen im Beruf Leistungen sind... Voraussetzungen sind erfüllt,...
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) Postfach 41 09 76026 Karlsruhe www.integrationsaemter.de Behinderte Menschen im Beruf Voraussetzungen sind erfüllt,... Zuschüsse
MehrMai 2016. Zugang von Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge
Mai 2016 Zugang von Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge Maßnahmenportfolio für Erwachsene - Grundsicherung (SGB II) Instrument Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
MehrFördermittel für Arbeitnehmer im Überblick
Fördermittel für Arbeitnehmer im Überblick 1. Beratung und Vermittlung 1 2. Personelle Unterstützung 5 3. Technische Unterstützung 11 4. Persönliches Budget 19 5. Qualifizierung im Job 21 Seite 1 Vermittlung
MehrDem Fachkräftemangel begegnen- Perspektiven und Fördermöglichkeiten
02. Februar 2016 Dem Fachkräftemangel begegnen- Perspektiven und Fördermöglichkeiten Agentur für Arbeit Kiel Mathias Denker - Bereichsleiter Rückgang und Alterung der Bevölkerung stellen für die regionalen
MehrFlüchtlinge für Praktikum, Ausbildung, Beschäftigung gewinnen: Informationen für Betriebe im Handwerk. Stand: 12.02.2016
Flüchtlinge für Praktikum, Ausbildung, Beschäftigung gewinnen: Informationen für Betriebe im Handwerk Stand: 12.02.2016 1. Warum lohnt sich für Betriebe die Beschäftigung geflüchteter Menschen? Weltweit
MehrFlüchtlinge und Asylbewerber. Wer darf arbeiten? Wer kann eine Ausbildung machen? Wer kann ein Praktikum machen?
Flüchtlinge und Asylbewerber Wer darf arbeiten? Wer kann eine Ausbildung machen? Wer kann ein Praktikum machen? Drei grundsätzliche Gruppen von Flüchtlingen Anerkannte Asylverfahren noch nicht abgeschlossen
MehrArbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO)
Altersteilzeitordnung ATZO 6.220 Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Vom 29. September 2010 (Beschluss Nr. 144) (GVM 2010 Nr.
Mehr- 3 - Bestand Arbeitslose: Insgesamt: 13.612 Personen 464 Personen weniger als im Vormonat Arbeitslosenquote: 6,4 Prozent
- 3 - Fakten zum Arbeitsmarkt Bestand Arbeitslose: Insgesamt: 13.612 Personen 464 Personen weniger als im Arbeitslosenquote: 6,4 Prozent Bestand nach dem Sozialgesetzbuch III Arbeitslose: 5.341 446 Personen
MehrNachQualifizierungsNetzwerk Niederrhein
Finanzierung von Weiterbildungsangeboten (SGB II bzw. SGB III) Die Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit, der ARGE SGB II oder der Optionskommune finanziert werden.
MehrBeschäftigung von Flüchtlingen und Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit
Beschäftigung von Flüchtlingen und Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit Michael Quenkert Leiter des Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Meschede-Soest Wie weisen sich die Flüchtlinge
Mehr8. Mai 2012. Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG 8. Mai 2012 Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie von Leistungen
MehrFörderung von Projekten zur arbeitsmarktpolitischen Beratung von Frauen
Förderung von Projekten zur arbeitsmarktpolitischen Beratung von Frauen - Ergänzende Förderkriterien - Stand: 24. Januar 2011 Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Aktionen zur Verbesserung
MehrKrankengeld 2015. Auch bei Arbeitsunfähigkeit ist Ihr Lebensunterhalt gesichert.
Krankengeld 2015 Auch bei Arbeitsunfähigkeit ist Ihr Lebensunterhalt gesichert. Guten Tag, damit Sie sich weiterhin voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, kommt nach dem Ablauf der Entgeltfortzahlung
MehrBundeselterngeldund Elternzeitgesetz
Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz (BEEG) Konrad-Zuse-Str. 19 99099 Erfurt Telefon: (0361) 789 51-10 Telefax: (0361) 789 51-20 info@zds-schornsteinfeger.de www.zds-schornsteinfeger.de Liebe Kollegin,
MehrÜbersicht: SGB-II-Leistungsansprüche für Auszubildende. Änderungen aufgrund des 9. SGB-II-Änderungsgesetz ( Rechtsvereinfachung )
Übersicht: SGB-II-Leistungsansprüche für Auszubildende Änderungen aufgrund des 9. SGB-II-Änderungsgesetz ( Rechtsvereinfachung ) Grundregel (mit Ausnahmen) Ausnahmen von der Grundregel, daher regulärer,
MehrINSTRUMENTENREFORM 2012
INSTRUMENTENREFORM 2012 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Schwerpunkte: Aktivierung und berufliche Eingliederung Zulassung von Trägern und Maßnahmen Inkrafttreten zum 01.
MehrChristina Klein. Alles zur Altersteilzeit. interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Alles zur Altersteilzeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Rechtliche Grundlagen... 6 2.1 1 AltTZG... 6 2.2 2 AltTZG... 6 2.3 3 AltTZG... 7 2.4 4 AltTZG... 7
MehrDie Reform der Arbeitsmarktstatistik ab dem Jahr 2005
Autorin: Juliane Riedl Tabelle: Juliane Riedl Die Reform der Arbeitsmarktstatistik ab dem Jahr 2005 Einführung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) Zusammenlegung von Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe
MehrArbeitnehmer einen Anspruch auf Krankengeld gegen den Träger seiner gesetzlichen Krankenversicherung. [ 1 ]
TK Lexikon Sozialversicherung Krankengeld Krankengeld HI521547 Zusammenfassung LI1929510 Begriff Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Es ersetzt entfallendes Arbeitsentgelt im Krankheitsfall
MehrDas ist ein Blindtext
Das ist ein Blindtext Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Stuttgart, den WeGebAU Das ist ein Blindtext Förderinstrumente Förderung der beruflichen Weiterbildung
MehrAltersrente für besonders langjährig Versicherte. Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die Regelaltersrente Möchten Sie ohne Abstriche bei Ihrer Rente in den Ruhestand gehen, ist eine bestimmte Altersgrenze Voraussetzung. Diese steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre an.
MehrAnlage zu 27e der Satzung der DAK. Wahltarife Krankengeld
Anlage zu 27e der Satzung der DAK Wahltarife Krankengeld Stand: 01.04.2010 zuletzt geändert durch den 2. Nachtrag Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist
Mehr16 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II
SGB II Arbeitshilfen Darlehen 16 Abs. 4 16 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 4 SGB II Darlehen Als Anlage sind die mit dem Bundesministerium für Wirtschaft
MehrAltersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen
Altersrente - und Altersgrenzen Normen 35 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer Altersrente versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als
MehrEingliederungszuschuss Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen
Eingliederungszuschuss Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen Eingliederungszuschuss Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die berufliche Eingliederung von Personen, deren Vermittlung
MehrPraWO plus überregionales Projekttreffen 2014. ThILLM Bad Berka 04. Juni 2014. Lars Nentwich
PraWO plus überregionales Projekttreffen 2014 ThILLM Bad Berka 04. Juni 2014 Lars Nentwich Wege, Instrumente und Möglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit zur Eingliederung von Schülerinnen und Schülern
MehrAntrag des Arbeitgebers
Antrag des Arbeitgebers zur Umsetzung der Initiative Inklusion Schaffung neuer Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen sowie zur Schaffung von neuen Arbeitplätzen für ältere schwerbehinderte
MehrDie gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung (SGB III) Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung bietet arbeitslosen Menschen einen Lohnersatz. Daneben können auch Leistungen zur Vermittlung von Arbeits- und
MehrInformationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise
Döring/ Höhne 22.04./23.04.2009 Bildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen) Informationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise Agenda Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Fokus
MehrABG Arbeit in Berlin GmbH. Ergänzende Förderbedingung Nr. 05. Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen. 1.
ABG Arbeit in Berlin GmbH Ergänzende Förderbedingung Nr. 05 Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen 1. Förderungszweck (1) Die ABG Arbeit in Berlin GmbH gewährt nach Maßgabe des Geschäftsbesorgungsvertrages
MehrEmpfehlungen zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen
Empfehlungen zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen Empfehlungen zu 27 SchwbAV 1. Rechtsgrundlage 1.1 Arbeitgeber können im Rahmen
MehrMutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie haben Anspruch auf
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft 6797923 Sehr geehrte Versicherte, Mutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie haben Anspruch auf - Ärztliche Betreuung, insbesondere auf Vorsorgeuntersuchungen
Mehr3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Ausbildungszuschuss Zuschuss zur Ausbildungsvergütung1 Förderhöhe Übernahme der monatlichen Ausbildungsvergütung: bis zu 60 Prozent bei behinderten Menschen bzw. bis zu 80
MehrTarifvertrag. über. arbeitgeberfinanzierte Leistungen. zur betrieblichen Altersvorsorge. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen
Tarifpolitik Tarifvertrag über arbeitgeberfinanzierte Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (bav-tv) Stand nach ÄTV 2/2013 EVG Vorstandsbereich
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick Deutscher Bundestag WD /18
Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 10. August 2018 Fachbereich: WD 6: Arbeit
MehrKVI-Muster. einer Altersteilzeit-Vereinbarung nach dem Altersteilzeitarbeitsmodell II
H E S S E N C H E M I E KVI-Muster einer Altersteilzeit-Vereinbarung nach dem Altersteilzeitarbeitsmodell II (Blockmodell) für nach dem 10. November 2005 abgeschlossene Altersteilzeitarbeitsvereinbarungen
MehrHinweise auf Erholungsurlaub, Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung nach dem TV-L
Hinweise auf Erholungsurlaub, Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung nach dem TV-L 26 TV-L Erholungsurlaub (1) 1 Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts
MehrBetriebliche Eingliederungshilfen. Hilfen bei Einstellung neuer Mitarbeiter INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Beraterin berät ältere Wiedereinsteigerin
Beraterin berät ältere Wiedereinsteigerin Hilfen bei Einstellung neuer Mitarbeiter INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Betriebliche Eingliederungshilfen Logo Wofür zahlt die Bundesagentur für Arbeit Eingliederungszuschüsse?
MehrLutz Mania, Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit
Lutz Mania, 02.09.2009 Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit Überblick Aktuelle Situation am Arbeits- und Ausbildungsmarkt Arbeitsmarktberatung Leistungen
MehrAntrag auf Elternzeit
Antrag auf Elternzeit Über den Dienstweg Bischöfliche Stiftungsschulamt Abteilung I - Personal Hinweise: Bitte fügen Sie die Geburtsurkunde(n) bei. Dieser Antrag gilt für Angestellte der AVO-DRS sowie
MehrSozialversicherungswerte
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) - Gesetzliche Pflegeversicherung (PV) 1. Größen und Grenzen 1.1. Bezugsgröße in der Sozialversicherung West jährlich 34.020,00 33.180,00 monatlich 2.835,00 2.765,00
MehrArbeitsrechtliche Regelung zur Altersteilzeit (Altersteilzeitordnung AtzO)
Altersteilzeitordnung AtzO 7.512 MP Arbeitsrechtliche Regelung zur Altersteilzeit (Altersteilzeitordnung AtzO) Vom 22. November 2012 (KABl. 2013 S. 70) 21.05.2013 Nordkirche 1 7.512 MP AtzO Altersteilzeitordnung
MehrDER BEFRISTETE ZUSCHLAG AUF DAS ARBEITSLOSENGELD II
Kurzfassung DER BEFRISTETE ZUSCHLAG AUF DAS ARBEITSLOSENGELD II Diese Informationsschrift führt in den befristeten Zuschlag auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) ein. Der befristete Zuschlag ist eingeführt
MehrDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Bosnien und Herzegowina -
Die in Bonn am 20. Februar 1995 unterzeichnete Vereinbarung über die Beschäftigung von Arbeitnehmern bosnischer-herzegowinischer Unternehmen zur Ausführung von Werkverträgen ist nach ihrem Artikel 12 Abs.1
MehrArbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten)
Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) (Anschrift) wird
MehrLeistungen an Arbeitgeber im Bereich Schwerbehinderung
Leistungen an Arbeitgeber im Bereich Schwerbehinderung Menschen mit Behinderung eine unterschätzte Arbeitnehmergruppe Der Dortmunder Arbeitsmarkt hat viele hervorragend qualifizierte und hoch motivierte
MehrInformationsblatt zur Altersteilzeitbeschäftigung für angestellte Lehrkräfte im Lande Nordrhein-Westfalen (Stand: 01.
Bezirksregierung Düsseldorf, den 15.11.2006 Düsseldorf Bearbeiter: Herr Holtermann - Dezernat 47 - Tel.: 5457 Informationsblatt zur Altersteilzeitbeschäftigung für angestellte Lehrkräfte im Lande Nordrhein-Westfalen
MehrWirkungen des Arbeitslosengeldes II auf Familien (mit Beispielen)
Wirkungen des Arbeitslosengeldes II auf Familien (mit Beispielen) Derzeit wird vielfach der Eindruck erweckt, durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II würden Familien in finanzielle Bedrängnis geraten
MehrDie obligatorische Unterstellung sämtlicher in der Schweiz tätigen Selbständigerwerbenden
Merkblatt Januar 2013 123456 Merkblatt Familienzulagen: Obligatorische Unterstellung der Selbständigerwerbenden ab 1. Januar 2013 Die Revision des Bundesgesetzes über die Familienzulagen vom 18. März 2011,
MehrGesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt 27. Dez. 2011 - wesentliche Neuerungen auf einen Blick, Stand: 17. Febr.
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt 27. Dez. 2011 - wesentliche Neuerungen auf einen Blick, Stand: 17. Febr. 2012-1. tritt in Kraft am 1. April 2012 (Übergangsregelungen bis
MehrInformationen. zum Entgelt. für. Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen. (Stand 01.03.
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Informationen zum Entgelt für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 01.03.2016)
MehrEinnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (RV)
und der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) In absoluten In absoluten Zahlen, Zahlen, 1970 1970 bis 2012 bis 2012 in Mrd. Euro 250 200 150 100 50 0 0 50 100 150 200 250 in Mrd. Euro 74,3 51,4 15,0 28,6
MehrKrankenversicherungsfreiheit
TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040-85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de E-Mail: firmenkunden@tk.de Techniker
MehrDienste und Leistungen des Arbeitsamtes. und Leistungen. für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Dienste und Leistungen des Arbeitsamtes 3Vermittlungsdienste und Leistungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Inhalt Seite 1. Beratung und Vermittlung 4 2. Finanzielle Hilfen zur 2.1 Unterstützung
MehrZentraler Elternabend zur Berufsorientierung. Wie unterstützt die Berufsberatung Ihre Kinder?
Berufsorientierung durch die Agentur für Arbeit Göttingen Herr Lorenz Böning Januar 2013 Zentraler Elternabend zur Berufsorientierung Wie unterstützt die Berufsberatung Ihre Kinder? Allgemeines Für die
MehrMaßnahmen nach dem SGB III
Maßnahmen nach dem SGB III Karsten Marzian Geschäftsführer Operativ Agentur für Arbeit Lübeck Leistungen zur zur beruflichen Eingliederung Arbeitnehmerleistungen Arbeitgeberleistungen Trägerleistungen
MehrHerzlich Willkommen im Berufsförderungswerk Köln
Herzlich Willkommen im Berufsförderungswerk Köln Berufliche Rehabilitation Es gibt viele Arten von gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen. Nicht selten folgt auf die Krankheit dann das Aus
MehrDas richtige Arbeitszeugnis Passende Formulierungen finden Geheimcodes entschlü sseln
Mit vorformulierten Musterzeugnissen Ratgeber Das richtige Arbeitszeugnis Passende Formulierungen finden Geheimcodes entschlü sseln Die Zeugnisarten Definition»Arbeitszeugnis«Ein Arbeitszeugnis ist die
MehrDer Anspruch auf Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld endet
zuschuss Normen 14 MuSchG Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft der Krankenkassen-Spitzenverbände vom 21.03.2014 i.d.f. vom 09./10.12.2015 Kurzinfo Frauen, die
MehrRichtlinien des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz über die Förderung der Jugendarbeit
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Bahnhofstraße 9 56068 Koblenz 0261/108-258 566 K R E I S V E R W A L T U N G M A Y E N - K O B L E N Z Richtlinien des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz über die Förderung der
MehrVerletztengeld. Anspruchsvoraussetzungen. Kinderpflegeverletztengeld ( 45 SGB VII)
Verletztengeld ( 45 SGB VII) Das Verletztengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Berufsgenossenschaften. Es wird Versicherten gezahlt, die in Folge eines Arbeitsunfalls
MehrFinanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen. Informationen für Arbeitgeber. Eingliederungszuschuss
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen Informationen für Arbeitgeber Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die berufliche Eingliederung
MehrWiedereingliederung Hilfen auf dem Weg zurück
Wiedereingliederung Hilfen auf dem Weg zurück Markus Drosten - Integrationsamt Hamburg Ewa Jakubczak - Beratungs- und Inklusionsinitiative Hamburg (BIHA) Agenda Integrationsamt und BIHA: Was wir machen
MehrTrend zu E-P-S (Ein-Personen-Selbständigen) Überbrückungsgeld Existenzgründungsfür Existenzgründer zuschuss (Ich-AG)
Formen neuer Selbständigkeit 3.5(1) Trend zu E-P-S (Ein-Personen-Selbständigen) Trend zum outsourcing in Richtung freier MA, freelancer Trend zu prekären Formen der Schein-Selbständigkeit? Trend zu geförderten
MehrNutzen Sie die staatlichen Förderprogramme für die Qualfizierung und Rekrutierung von Personal DB Training unterstützt Sie gern!
Foto: Volker Emersleben Nutzen Sie die staatlichen Förderprogramme für die Qualfizierung und Rekrutierung von Personal DB Training unterstützt Sie gern! DB Mobility Logistics AG DB Training, Learning &
MehrEinkommensanrechnung für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen
Einkommensanrechnung für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen Seite 1. Allgemeines 2 2. Beispiele (zur Vereinfachung wurde nur mit pauschalierten Beträgen gerechnet z.b. ohne
MehrSchlüsselzahlen für Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV
en für Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV Anlage 2 101 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale Beschäftigte, die kranken-, pflege-, renten- oder arbeitslosenversicherungspflichtig
MehrGesund im Job. Erhebungszeitraum: 3. bis 11. Juli 2014 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte
Gesund im Job Datenbasis: 1.008 Arbeitnehmer Erhebungszeitraum: 3. bis 11. Juli 2014 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAK-Gesundheit 25 Prozent der befragten Arbeitnehmer
MehrBeitrag der Regionaldirektion Bayern zur Umsetzung von Inklusion
Expertentagung Inklusive Berufliche Bildung in Bayern Regionaldirektion Bayern, 30.04.2013 Beitrag der Regionaldirektion Bayern zur Umsetzung von Inklusion Herausforderungen am Arbeitsmarkt in den nächsten
MehrAltersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?
Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 0 Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Rentenanspruch Wartezeiterfüllung Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte
MehrVorwort 6. Abkürzungsverzeichnis 8. Verzeichnis der Arbeitshilfen 10. Abbildungsverzeichnis 11. 1 Rechtlicher Rahmen 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort 6 Abkürzungsverzeichnis 8 Verzeichnis der Arbeitshilfen 10 Abbildungsverzeichnis 11 1 Rechtlicher Rahmen 13 1.1 Definitionen 13 1.2 Gesetze zur Vergütungsfestlegung 14 1.3 Mindestlohn
MehrRichtlinien zur Durchführung von Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.v.m. 45 (1) Nrn.
Vorbemerkung: Diese Richtlinie regelt ausschließlich die Zuweisung in Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen, welche nach Satz 1 bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden (MAG). Die Zuweisung mittels
MehrWann gilt ein Beschäftigungsverhältnis
Kap 2 Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis als geringfügig? 2.1 Geringfügigkeitsgrenzen (Werte 2015) Tägliche Geringfügigkeitsgrenze gem 5 Abs 2 Z 1 ASVG: Monatliche Geringfügigkeitsgrenze gem 5 Abs
MehrUnterbeschäftigung. Bundesagentur für Arbeit Statistik. Statistik-Service-Suedost@arbeitsagentur.de Hotline: 01801 78722 50 *) Fax: 01801 78722 51 *)
Impressum Titel: Region: Berichtsmonat: Unterbeschäftigung AA Pfarrkirchen Juli 2012 Erstellungsdatum: 27.07.2012 Hinweise: Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Statistik-Service
MehrNach Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat, nach Geschlecht der Empfänger,
Elterngeld Höhe in Euro Prozent Prozent Höhe in Euro 300 15,0 100 100 28,5 300 90 90 300 bis 500 500 bis 750 6,5 9,7 80 80 750 bis 1.000 13,6 70 70 21,0 300 bis 500 60 Väter: 167.659 60 1.000 bis 1.250
Mehr1. Beitragszeiten, die nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen, und
TK Lexikon Arbeitsrecht Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte 23 Berechnung der Renten HI1013621 (1) Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn 1. die Steigerungszahl, 2. der Rentenartfaktor
MehrVerfestigte Ungleichheit - Langzeitbeziehende im Hartz IV- System
Dr. Wilhelm Adamy Verfestigte Ungleichheit - Langzeitbeziehende im Hartz IV- System WSI Herbstforum 2015 Berlin, 26./27. November 2015 1. Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit Zeitreihe Oktober 2010
MehrFachkräftegewinnung durch Qualifizierung
Regionale Pflegekonferenz zur Fachkräftesicherung in den Pflegeberufen im Kreis Cochem-Zell Cochem, 25.September 2013 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen
Mehr1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall* (Entgeltfortzahlungsgesetz EntgeltfortzG) 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an
MehrKurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden
Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden Thomas Wünsche, Vorsitzender der GF der Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Kurz Kurz zur zur Kurzarbeit Inhalt 1. Überblick Inanspruchnahme Kurzarbeit
MehrKrankengeld und Entgeltfortzahlung (6.5)
Krankengeld und Entgeltfortzahlung (6.5) Inhaltsverzeichnis Seite 1 Anspruch auf Krankengeld 5 1.1 Voraussetzungen 5 1.1.1 Anspruchsgründe 5 1.1.2 Berechtigter Personenkreis 6 1.1.3 Arbeitsunfähigkeit
MehrAufgaben des Integrationsamtes
Das Integrationsamt informiert: Aufgaben des Integrationsamtes Partner der schwerbehinderten Menschen und der Arbeitgeber 1 Aufgaben des Integrationsamtes Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Eine der wichtigsten
MehrHinweise zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung
Hinweise zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl I Nr. 65, S. 2848) wird bestimmten
MehrDie Rentenversicherung. Versicherte Leistungen Finanzierung Organisation Geschichte
Die Rentenversicherung Versicherte Leistungen Finanzierung Organisation Geschichte Versicherte 1 Pflichtversichert sind: Generell alle Arbeitnehmer und Auszubildende Bestimmte Gruppen selbstständiger Personen
MehrDer geplante Sozialausgleich 2012 wird für die Arbeitgeber zur Herausforderung
Gesetzliche Krankenversicherung Der geplante Sozialausgleich 2012 wird für die Arbeitgeber zur Herausforderung von Raschid Bouabba, Berlin* Das Sozialausgleichsverfahren, das im Zusammenhang mit der Erhebung
MehrArbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen
MehrGewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III
Gewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III 88 SGB III - Eingliederungszuschuss Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren
MehrSGB II. Sozialgesetzbuch II. was? wie viel? wer?
was? SGB II Sozialgesetzbuch II wie viel? wer? Finanzielle Hilfen auf einen Blick 2008 was? wie viel? wer? 2008 Finanzielle Hilfen und Dienstleistungen der Arbeitsgemeinschaften, bzw. der Agenturen für
Mehr