Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden Telefon: +49 (611) 535-5513 Fax: +49 (611) 535-5351 E-Mail: gdi-hessen@hvbg.hessen.de http://www.geoportal.hessen.de Geodateninfrastruktur Hessen Maßnahmenkatalog zur Sicherung der Qualität der jährlichen Monitoring-Liste Version 1.0 09.08.12
1 Einleitung Das jährliche INSPIRE-Monitoring wird von jedem EU-Mitgliedstaat nach den Vorgaben der INSPIRE- Richtlinie durchgeführt. Die INSPIRE-Richtlinie und die konkretisierende Entscheidung zur Durchführung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung (09/442/EG), im Folgenden nur Entscheidung (09/442/EG) genannt, fordern die Führung einer jährlich zu aktualisierenden Liste von Geodatensätzen und -diensten mit Bezug zu den Geodaten-Themen (Anlagen 1, 2 und 3). Die wesentliche Aufgabe der Monitoring-Liste besteht darin, die EU-Kommission über den Stand der INSPIRE-Umsetzung zu informieren. Für Deutschland hat die GDI-DE eine INSPIRE-Monitoring-Liste als Excel-Tabelle erstellt, in der die geforderten Informationen und Indikatoren erfasst werden. Alle Angaben über einen Geodatensatz oder -dienst werden jeweils in einer Zeile notiert. Die einzelnen Felder in einer Zeile erfordern entweder textliche Angaben (z.b. Name des Geodatensatzes), Zahleneinträge (z.b. relevante Flächengröße) oder die Eingabe (Kennzeichnung) eines X, was die Bestätigung einer Aussage bedeutet (z.b. Metadaten sind konform zur Verordnung). Ausschnitt aus der Excel-Tabelle INSPIRE-Monitoring-Liste ID des Geodatensatzes Name des Geodatensatzes Organisation Kontakt Email Relevante Flächengröße [km²] Aktuelle Flächengröße [km²] Metadaten existieren UUID des Metadatensatzes he-ds-01 ATKIS - Basis-DLM Hessisches Landesamt für Bodenmanagement thomas.goetterd@hvbg.hessen.de und Geoinformation 21115 21115 [X] ecac39c0-008b-41f5-be67-f8527ee1ba1d [X] he-ds-02 ATKIS - DOP Hessisches Landesamt für Bodenmanagement christian.rzeznik@hvbg.hessen.de und Geoinformation 21115 21115 [X] c16d9291-86a7-4363-86c4-2948ff66fe67 [X] he-ds-03 ATKIS - DGM Hessisches Landesamt für Bodenmanagement carsten.dorn@hvbg.hessen.de und Geoinformation 21115 21115 [X] 289d926d-9750-4226-93d7-2e6fed1309f8 [X] he-ds-04 ALKIS - Grunddatenbestand/ Bestandsdatenauszug Hessisches Landesamt für Bodenmanagement hans-dieter.rabe@hvbg.hessen.de und Geoinformation 21115 21115 [X] bc3846-ee8f-407e-b693-da567cfafe02 [X] he-ds-05 Hausumringe Hessisches Landesamt für Bodenmanagement markus.kemp@hvbg.hessen.de und Geoinformation 21115 21115 [X] 7028c0f6-84c0-4426-9fdf-b53dafa05c [X] he-ds-06 Digitale Verw altungsgrenzen Hessisches Landesamt für Bodenmanagement markus.kemp@hvbg.hessen.de und Geoinformation 21115 21115 [X] c6e5e6b7-1510-4768-8969-cca41119ded3 [X] he-ds-07 Hauskoordinaten Hessisches Landesamt für Bodenmanagement markus.kemp@hvbg.hessen.de und Geoinformation 21115 21115 [X] 22e46b1f-aa7c-446f-a380-3166c1563158 [X] bernhard.keil@ofd.hessen.de he-ds-08 Bodenschätzung Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main timo.steinbach@ofd.hessen.de 21115 21115 he-ds-09 Bodendenkmäler Landesamt für Denkmalpflege Hessenu.recker@denkmalpflege-hessen.de 21115 21115 [X] eed42157-d480-47e3-84ab-8fdcc384f5 [X] he-ds-10 Weltkulturerbe Landesamt für Denkmalpflege Hessenu.recker@denkmalpflege-hessen.de 80 5 [X] 597503b6-f078-4b05-abe6-f999ad09fd87 [X] he-ds-11 Einzelkulturdenkmäler Landesamt für Denkmalpflege Hessen j.viebrock@denkmalpflege-hessen.de 21115 11000 [X] da0f641f-d4c1-47d2-bede-4354f7d58c5c [X] he-ds-12 Gesamtanlagen Landesamt für Denkmalpflege Hessen j.viebrock@denkmalpflege-hessen.de 21115 11000 [X] fb5e3794-c460-49cf-b8f8-d88892b2992e [X] he-ds-13 Wanderhindernisse Hessisches Ministerium für Umw elt, Christoph.Stern@hmuelv.hessen.de Energie, Landw irtschaft und Verbraucherschutz 21115 21115 [X] 255766-d86a-4f27-a715-6f5d28d64217 [X] he-ds-14 IVU-Anlagen Hessisches Ministerium für Umw elt, marita.mang@hmuelv.hessen.de Energie, Landw irtschaft und Verbraucherschutz 21115 21115 [X] f59e8e77-e3-4413-bd48-3175b11d7ef0 [X] he-ds-15 he-ds-16 Kernkraftw erk-fernüberw achung Hessisches Hessen Landesamt für Umw elt und christian.heid@hlug.hessen.de Geologie 0 0.. Trinkw asser- und Heilquellenschutzgebiete Hessisches (ALK) Landesamt für Umw elt und constanze.lorenz-hefner@hlug.hessen.de Geologie 21115 21115 [X] bdb31598-95ec-40fe-9cf7-6de90ef15982 [X] Metadaten sind konform zur Verordnung (EG) 15/08 2 Zweck dieses Maßnahmenkatalogs Ziel ist es, einen Maßnahmenkatalog zur Qualitätssicherung der hessischen Monitoring-Liste zu erstellen. Aus dem Katalog geht hervor, welche Prüfschritte für die Qualitätssicherung der Meldungen notwendig sind und wer für diese Maßnahmen verantwortlich ist. 3 Auftrag Die zentrale Kompetenzstelle erhielt den Auftrag zum Erstellen eines Maßnahmenkatalogs von dem interministeriellen Lenkungsgremium der GDI-Hessen anlässlich des Workshops Architekturkonzept der GDI-Hessen offene Fragen am 07. Juni 11. Der Maßnahmenkatalog wurde zur sechsten Sitzung des Lenkungsgremiums am 8. Mai 12 eingereicht. Das interministerielle Lenkungsgremium GDI-Hessen hat die zentrale Kompetenzstelle beauftragt, die einzelnen Prüfkriterien näher zu erläutern. Dieser Katalog soll durch Umlauf beschlossen werden. 2 von 8
4 Maßnahmen Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind zum heutigen Zeitpunkt für jeden Eintrag manuell in der Monitoring-Liste durchzuführen. Es gibt mehr oder weniger weitreichende Maßnahmen, die Angaben über einen Geodatensatz oder -dienst in der Liste zu überprüfen. Grundsätzlich wird zwischen drei Arten von Prüfungen unterschieden: inhaltliche Prüfung Prüfung der relevanten Indikatoren und umfassende Plausibilitätsprüfung. Inhaltliche Prüfungen sind ausschließlich von der geodatenhaltenden Stelle durchzuführen, da diese das entsprechende Fachwissen über die jeweiligen Geodatensätze haben (siehe 4.1). Die zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation übernimmt die Prüfung der relevanten Indikatoren gemäß der Entscheidung 09/442/EG (siehe 4.2). Eine umfassende Plausibilitätsprüfung sollte von der geodatenhaltenden Stelle durchgeführt werden (siehe 4.1). 4.1 Prüfkriterien der geodatenhaltenden Stellen Die folgende Tabelle listet alle Felder der Monitoring-Liste auf, die von den geodatenhaltenden Stellen auf Plausibilität und Inhalt hin überprüft werden müssen. Zu jedem Feld ist die jeweils durchzuführende Prüfung beschrieben. Felder in der INSPIRE- Monitoring-Liste (ohne Indikatoren) Plausibilitätsprüfung Inhaltliche Prüfung Diese Prüfungen sind von der meldenden geodatenhaltenden Stelle zu tätigen. Sind Pflichtfelder ausgefüllt? Sind Flächenangaben plausibel? Sind eindeutige ID s vergeben? Sind alle Datensätze gemeldet und allen relevanten Geodaten-Themen zugeordnet? Sind die Ansprechpartner aktuell? Kommen Meldungen mehrfach vor? Stimmen die Angaben in der Tabelle mit den Angaben im Geodatenkatalog überein? 1.0 Tabelle: Organisation 1.1 ID der Organisation Pflichtfeld Prüfung auf Eindeutigkeit des vergebenen Wertes der Vorgabe in der Ausfüllhilfe zur INSPIRE- Monitoring-Liste 1.2 Name der Organisation Pflichtfeld Überprüfung der Schreibweise 1.3 Verwaltungsebene Pflichtfeld der Vorgabe in der Ausfüllhilfe zur INSPIRE- Monitoring-Liste 2.0 Tabelle: INSPIRE_Dienste 2.1 ID des Geodatendienstes Pflichtfeld Prüfung auf Eindeutigkeit des vergebenen Wertes der Vorgabe in der Ausfüllhilfe zur INSPIRE- Monitoring-Liste 2.2 Name des Geodatendienstes Pflichtfeld Überprüfung der Schreibweise Vergleich mit dem vergebenen Namen im zugehörigen Metadatensatz 3 von 8
Felder in der INSPIRE- Monitoring-Liste (ohne Indikatoren) Plausibilitätsprüfung Inhaltliche Prüfung 2.3 Geodatendiensttyp Pflichtfeld der Vorgabe in der Ausfüllhilfe zur INSPIRE Monitoring-Liste. 2.4 URL des Geodatendienstes Pflichtfeld wenn frei zugänglich Überprüfung der Internetadresse der Dienste- Schnittstelle Für frei zugängliche Dienste ist eine Überprüfung der Verfügbarkeit und somit auch Richtigkeit der Schreibweise durch Anbindung an den Hessenviewer möglich. 2.5 Organisation Pflichtfeld Vergleich mit 1.2 Name der Organisation 2.6 Kontakt Email Pflichtfeld Überprüfung der Gültigkeit und Aktualität Vergleich mit der Angabe im zugehörigen Metadatensatz 2.7 UUID des Metadatensatzes Pflichtfeld wenn Indikator 1 (Existenz von Metadaten) gekennzeichnet ist. Überprüfung durch Suche der UUID im Geodatenkatalog 3.0 Tabelle: INSPIRE_Datensaetze 3.1 ID des Geodatensatzes Pflichtfeld Prüfung auf Eindeutigkeit des vergebenen Wertes. der Vorgabe in der Ausfüllhilfe zur INSPIRE- Monitoring-Liste 3.2 Name des Geodatensatzes Pflichtfeld Überprüfung der Schreibweise Vergleich mit dem Vergebenen Namen im zugehörigen Metadatensatz 3.3 Organisation Pflichtfeld Vergleich mit 1.2 Name der Organisation 3.4 Kontakt E-mail Pflichtfeld Überprüfung der Gültigkeit und Aktualität Vergleich mit der Angabe im zugehörigen Metadatensatz 3.5 Relevante Flächengröße Realistische Flächengröße z.b.: Landesfläche beachten, Fläche des Regierungsbezirks beachten, Landkreisfläche beachten, Fläche der Gemeinde beachten. 3.6 Aktuelle Flächengröße Realistische Flächengröße Siehe Feld 3.5 Maximalwert gleich Relevante Flächengröße 3.7 UUID des Metadatensatzes Pflichtfeld wenn Indikator 1 (Existenz von Metadaten) gekennzeichnet ist. Überprüfung durch Suche der UUID im Geodatenkatalog Des Weiteren haben die geodatenhaltenden Stellen dafür Sorge zu trage, dass die Angaben zur INSPIRE-Konformität überprüft werden. (siehe dazu 4.2 Hinweis GDI-DE Testsuite ) 4 von 8
4.2 Prüfkriterien der zentralen Kompetenzstelle (Indikatorprüfung) Indikatoren sind in der Entscheidung (09/442/EG) definierte Kennzahlen, die jeder Mitgliedsstaat anhand der erhobenen Daten berechnen muss. Die erforderlichen Werte werden in Deutschland mit dem Ausfüllen der Monitoring-Liste gewonnen. Die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie erfolgt schrittweise. Die Richtlinie setzt dabei Meilensteine für folgende Umsetzungsschritte fest: Metadaten, Such- und Darstellungsdienste, Downloaddienste, Transformationsdienste, Dienste zum Abrufen von Geodatendiensten und Datenhaltung im INSPIRE-Datenmodell. Des Weiteren wird nach Zugehörigkeit des Geodatensatzes zu Themen der Anlagen 1, 2 oder 3 unterschieden. Das hat zur Folge, dass die oben genannten Umsetzungsschritte von mehreren Meilensteinen betroffen sind. Daher wird die Überwachung eines Indikators auf Landesebene erst mit dem Erreichen eines Meilensteins (gesetzliche Terminvorgabe) relevant. Beispiel: Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen meldet im Berichtszeitraum 11 den Geodatensatz Bodendenkmäler, welcher dem Thema Schutzgebiete der Anlage 1 des HVGG zugeordnet ist. Geodatensätze der Anlage 1 sind bis spätestens 24.12.10 (Meilenstein) mit INSPIREkonformen Metadaten zu beschreiben. Daraufhin sind der Indikator 1.1 Existenz von Metadaten für der Anlage 1 und der Indikator 2.1 Konformität von Metadaten für der Anlage 1 ab dem Berichtszeitraum 10 relevant. In der Monitoring-Liste existiert hierfür ein Feld, das diesen Indikator abbildet. Für den gemeldeten Geodatensatz Bodendenkmäler existiert somit ab dem Berichtszeitraum 10 die Prüfbedingung, dass dieses Feld in der Monitoring-Liste mit einem X gekennzeichnet werden muss. Die zentrale Kompetenzstelle prüft die Kennzeichnung der Felder in Abhängigkeit der Meilensteine. Bei einem festgestellten Mangel nimmt die zentrale Kompetenzstelle Kontakt mit der geodatenhaltenden Stelle auf und bittet um Behebung des Mangels. Hinweis Die geodatenhaltende Stelle ist für die gewissenhafte Kennzeichnung der Felder verantwortlich. Mit dem Beschluss 10/11 Lenkungsgremium GDI-Hessen werden die geodatenhaltenden Stellen aufgefordert die GDI-DE Testsuite zu Zwecken der Qualitätssicherung zu verwenden. Die Online- Anwendung GDI-DE Testsuite bietet die Möglichkeit, Datensätze und Dienste auf INSPIRE- Konformität zu testen. 5 von 8
Die folgende Tabelle listet alle Indikatoren gemäß Entscheidung (09/442/EG) auf und erläutert die Prüfung, die durch die zentrale Kompetenzstelle durchgeführt wird. Indikator Die Bezeichnungen sind der Entscheidung der Kommission zur Durchführung der INSPIRE- Richtlinie 07/2/EG hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung (09/442/EG) entnommen. Prüfung in dem Berichtszeitraum Der Berichtszeitraum bezieht sich auf das Kalenderjahr. Ein x bedeutet, dass die Prüfung in diesem Berichtszeitraum relevant ist. Empfehlung 12 13 14 15 16 17 18 19 1 1 Überwachung der Existenz von Metadaten 1.1 1.2 1.3 Existenz von Metadaten für der Anlage 1 Existenz von Metadaten für der Anlage 2 Existenz von Metadaten für der Anlage 3 x x x x x x x x Kennzeichnung über das Vorhandensein von Metadaten. Bei Nicht-Kennzeichnung wird die geodatenhaltende Stelle informiert. 1.4 Existenz von Metadaten für die Geodatendienste gemäß den Themen der Anlagen 1-3 (s.o.) Für Themen der Anlage 3 ist eine Prüfung erst im Berichtszeitraum 13 erforderlich. 2 2 Überwachung der Konformität von Metadaten 2.1 2.2 2.3 2.4 Konformität von Metadaten für der Anlage 1 Konformität von Metadaten für der Anlage 2 Konformität von Metadaten für der Anlage 3 Konformität von Metadaten für die Geodatendienste gemäß den Themen der Anlagen 1-3 x x x x x x x x Kennzeichnung für INSPIRE-Konformität der Metadaten. Bei Nicht-Kennzeichnung wird die geodatenhaltende Stelle informiert. (s.o.) Für Themen der Anlage 3 ist eine Prüfung erst im Berichtszeitraum 13 erforderlich. 3 1 Überwachung der räumlichen Abdeckung der Geodatensätze 1.1 Grad der geografischen Abdeckung des Hoheitsgebietes durch die der Anlage 1 1.2 Grad der geografischen Abdeckung des Hoheitsgebietes durch die der Anlage 2 Auswertung erfolgt zu Präsentationszwecken. 1.3 Grad der geografischen Abdeckung des Hoheitsgebietes durch die 6 von 8
Indikator Die Bezeichnungen sind der Entscheidung der Kommission zur Durchführung der INSPIRE- Richtlinie 07/2/EG hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung (09/442/EG) entnommen. Prüfung in dem Berichtszeitraum Der Berichtszeitraum bezieht sich auf das Kalenderjahr. Ein x bedeutet, dass die Prüfung in diesem Berichtszeitraum relevant ist. Empfehlung 12 13 14 15 16 17 18 19 der Anlage 3 4 2 Überwachung der Konformität der Geodatensätze 2.1 2.2 2.3 Konformität der Geodatensätze gemäß den Themen der Anlage 1 sowie den zugehörigen Metadaten Konformität der Geodatensätze gemäß den Themen der Anlage 2 sowie den zugehörigen Metadaten Konformität der Geodatensätze gemäß den Themen der Anlage 3 sowie den zugehörigen Metadaten x x x Kennzeichnung für INSPIRE-Konformität der Geodatensätze. Bei Nicht-Kennzeichnung wird die geodatenhaltende Stelle informiert. x x Hinweis: Die zentrale Kompetenzstelle kann anhand der Meldung in der Monitoring-Liste nicht zwischen neu für INSPIRE identifizierten und neu erhobenen Daten unterscheiden. 5 1 Überwachung der Zugänglichkeit von Metadaten über Suchdienste 1.1 1.2 Grad der Suchbarkeit der Geodatensätzen Grad der Suchbarkeit der Geodatendienste Kennzeichnung für die Zugänglichkeit über Suchdienste. Bei Nicht-Kennzeichnung wird die geodatenhaltende Stelle informiert. Für Themen der Anlage 3 ist eine Prüfung erst im Berichtszeitraum 13 erforderlich. 6 2 Überwachung der Zugänglichkeit von Geodatensätzen über Darstellungs- und Download-Dienste 2.1 2.2 Erfasst die Zugänglichkeit von Geodatensätzen über Darstellungsdienste Erfasst die Zugänglichkeit von Geodatensätzen über Downloaddienste Kennzeichnung für die Zugänglichkeit über Darstellungsdienste. Bei Nicht- Kennzeichnung wird die geodatenhaltende Stelle informiert. Für Themen der Anlage 3 ist eine Prüfung erst im Berichtszeitraum 13 erforderlich. 7 3 Überwachung der Nutzung von Netzdiensten (Such-, Darstellungs-, Download-, Transformations- und Dienste zum Abrufen von Diensten) 3.1 Erfasst die Nutzung von Suchdiensten 3.2 3.3 3.4 Erfasst die Nutzung von Darstellungsdiensten Erfasst die Nutzung von Downloaddiensten Erfasst die Nutzung von Transformationsdiensten Die Felder in der INSPIRE Monitoring-Liste, die diese Indikatoren abbilden erfordern die Eingabe eines Zahlenwerts, der zumindest eine grobe Abschätzung der Zugriffe darstellt. Im Rahmen der Qualitätssicherung ist eine Prüfung dieses Indikators nicht relevant. 3.5 Erfasst die Nutzung von Diensten zum Abrufen von Geodatendiensten 7 von 8
Indikator Die Bezeichnungen sind der Entscheidung der Kommission zur Durchführung der INSPIRE- Richtlinie 07/2/EG hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung (09/442/EG) entnommen. Prüfung in dem Berichtszeitraum Der Berichtszeitraum bezieht sich auf das Kalenderjahr. Ein x bedeutet, dass die Prüfung in diesem Berichtszeitraum relevant ist. Empfehlung 12 13 14 15 16 17 18 19 8 4 Überwachung der Konformität von Netzdiensten 4.1 Konformität der Suchdienste Es gibt in Deutschland einen zentralen Suchdienst. Eine Konformität der Suchdienste in Hessen ist somit nicht notwendig. Im Rahmen der Qualitätssicherung ist eine Prüfung dieses Indikators nicht relevant. 4.2 4.3 Konformität der Darstellungsdienste x x x x x x x x Konformität der Downloaddienste x x x x x x x x Kennzeichnung für die Konformität der Darstellungsdienste. Bei Nicht- Kennzeichnung wird die geodatenhaltende Stelle informiert. Kennzeichnung für die Konformität der Downloaddienste. Bei Nicht-Kennzeichnung wird die geodatenhaltende Stelle informiert. 4.4 4.5 Konformität der Transformationsdienste Konformität der Dienste zum Abrufen von Geodatendiensten Das Vorhandensein eines Transformationsdienstes wird in der Tabelle der GDI-DE nicht abgefragt. Vorgaben der EU liegen derzeit noch nicht vor. 8 von 8